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   LAG Düsseldorf, 27.04.2021 - 3 Sa 646/20   

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LAG Düsseldorf, 27.04.2021 - 3 Sa 646/20 (https://dejure.org/2021,10500)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.04.2021 - 3 Sa 646/20 (https://dejure.org/2021,10500)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. April 2021 - 3 Sa 646/20 (https://dejure.org/2021,10500)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 626 Abs. 1 BGB; § 241 Abs. 2 BGB; § 314 Abs. 2 BGB; § 286 ZPO
    "Corona-Anhuster"-Fall: Fristlose Kündigung wegen vorsätzlichen Anhustens in der Pandemie

  • IWW

    § 626 Abs. 1 BGB, § ... 241 Abs. 2 BGB, § 314 Abs. 2 BGB, § 286 ZPOVorschriften§§ 102, 103 BetrVG, § 626 Abs. 2 BGB, § 103 BetrVG, §§ 15 Abs. 1 KSchG, 626 Abs. 1 BGB, § 15 KSchG, § 241 Abs. 2 BGB, § 78a Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 141 ZPO, § 64 Abs. 1, Abs. 2 lit. c) ArbGG, §§ 13, 4, 7 KSchG, § 15 Abs. 1 KSchG, § 626 Abs. 1 BGB, § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 286 Abs. 1 ZPO, § 323 Abs. 2 BGB, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO, §§ 64 Abs. 6 ArbGG, 525, 92 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 1 ArbGG, § 72 Abs. 2 ArbGG, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG

  • rewis.io
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Corona-Pandemie fristlose Kündigung bei vorsätzlichem Anhusten

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 626 Abs. 1 BGB; § 241 Abs. 2 BGB; § 314 Abs. 2 BGB; § 286 ZPO
    "Corona-Anhuster"-Fall: Fristlose Kündigung wegen vorsätzlichen Anhustens in der Pandemie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Corona-Anhuster"-Fall: Fristlose Kündigung wegen vorsätzlichen Anhustens in der Pandemie

  • rechtsportal.de

    "Corona-Anhuster"-Fall: Fristlose Kündigung wegen vorsätzlichen Anhustens in der Pandemie

  • rechtsportal.de

    KSchG § 4 ; KSchG § 13 ; ArbGG § 72 Abs. 1
    Anhusten mit Corona-Absicht als wichtiger Kündigungsgrund; Vorsätzliches und provokatives Husten als Kündigungsgrund; Abmahnung als Voraussetzung für Kündigung wegen Verletzung der Abstandsregeln; Darlegung- und Beweislast des Arbeitgebers für Tatvorwurf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Corona-Anhuster kann Kündigung rechtfertigen

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Corona-Anhuster kann Kündigung rechtfertigen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigung - wegen eines Corona-Anhusters

  • lto.de (Kurzinformation)

    Corona-Regeln am Arbeitsplatz: Absichtliches Anhusten rechtfertigt fristlose Kündigung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Corona-Anhuster als Kündigungsgrund - Corona-Virus

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Corona-Anhuster kann fristlose Kündigung rechtfertigen

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Corona-Anhuster

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Anhusten eines Kollegen plus Corona-Spruch ist ein fristloser Kündigungsgrund

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Corona-Anhuster kann Kündigung rechtfertigen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Niesen am Arbeitsplatz in Corona-Pandemie ?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Corona-Anhusten als Kündigungsgrund

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Coronabedingte Kündigung: Fristlose Kündigung nach absichtlichem Anhusten ist grundsätzlich gerechtfertigt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung durch (Corona-) "Anhuster"?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vorsätzliches Anhusten während der Pandemie

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Anhusten von Kollegen berechtigt zur Kündigung

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Corona-Anhusters

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Rechtfertigt absichtliches Anhusten fristlose Kündigung?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2021, 664

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 611/17

    Außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.04.2021 - 3 Sa 646/20
    Für die volle richterliche Überzeugungsbildung nach § 286 Abs. 1 ZPO ist ausreichend, dass ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit erreicht ist, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig ausschließen zu müssen (st. Rspr., vgl. BAG vom 25.04.2018 - 2 AZR 611/17, juris, Rz. 24; BAG vom 16.07.2015 - 2 AZR 85/15, juris, Rz. 73; BGH vom 18.10.2017 - VIII ZR 32/16, juris, Rz. 14).

    Dabei sind die Tatsacheninstanzen allerdings grundsätzlich frei darin, welche Beweiskraft sie den behaupteten Indiztatsachen im Einzelnen und in einer Gesamtschau beimessen (BAG vom 25.04.2018 - 2 AZR 611/17, juris, Rz. 24).

    Denn weder beruft sich die Beklagte - zumindest hilfsweise - auf den dringenden Verdacht entsprechender Taten als Kündigungsgrund noch ist eine ordnungsgemäße (vgl. hierzu BAG vom 25.04.2018 - 2 AZR 611/17, juris, Rz. 31 ff. m.w.N.) vorherige Anhörung des Klägers ersichtlich.

    Mit beidem geht - ohne dass es auf die Frage der Strafbarkeit eines solchen Verhaltens im Einzelnen ankäme (dazu näher Gaede in: Ulsenheimer/Gaede, Arztstrafrecht in der Praxis, 6. Auflage, Rn. 1759 ff. ("1. Aktive Verbreitung des Virus"); Zitzelsberger in: Esser/Tsambikakis, Pandemiestrafrecht, 1. Auflage, § 2 Rn. 1 ff.; zur strafrechtlichen Behandlung des "Corona-Hustens" in den Niederlanden beck-aktuell unter becklink 2015834 ("Niederlande: Haftstrafe für Corona-Huster") - eine massive Störung des Betriebsfriedens ebenso wie die Verletzung der sich aus § 241 Abs. 2 BGB ergebenden Nebenpflicht zur Rücksichtnahme auf die berechtigten Interessen des Arbeitgebers einher (ebenso Kleinebrink, NZA 2020, 1361, 1362 ff., 1365; Halbhuber, SPA 2020, 169, 170; generell zur Verletzung der Rücksichtnahmepflicht als außerordentlichem Kündigungsgrund BAG vom 20.05.2021 - 2 AZR 596/20, juris, Rz. 23; BAG vom 25.04.2018 - 2 AZR 611/17, juris, Rz. 43 f.; BAG vom 29.06.2017 - 2 AZR 47/16, juris, Rz. 23).

  • BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13

    Außerordentliche Kündigung - Drohung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.04.2021 - 3 Sa 646/20
    Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht (BAG vom 31.07.2014 - 2 AZR 407/13, juris, Rz. 25; BAG vom 08.05.2014 - 2 AZR 249/13, juris, Rz. 16; BAG vom 21.11.2013 - 2 AZR 797/11, juris, Rz. 15; BAG vom 21.06.2012 - 2 AZR 694/11, juris, Rz. 20; BAG vom 09.06.2011 - 2 AZR 323/10, juris, Rz. 14; BAG vom 10.10.2010 - 2 AZR 541/09, juris, Rz. 30).

    Als wichtiger Grund kann neben der Verletzung vertraglicher Hauptpflichten auch die schuldhafte Verletzung von Nebenpflichten "an sich" geeignet sein (BAG vom 31.07.2014 - 2 AZR 407/13, juris, Rz. 26; BAG vom 08.05.2014 - 2 AZR 249/13, juris, Rz. 19; BAG vom 27.01.2011 - 2 AZR 825/09, juris, Rz. 29).

    Der Arbeitnehmer hat seine Arbeitspflichten so zu erfüllen und die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitgebers so zu wahren, wie dies von ihm unter Berücksichtigung seiner Stellung und Tätigkeit im Betrieb, seiner eigenen Interessen und der Interessen der anderen Arbeitnehmer des Betriebs nach Treu und Glauben verlangt werden kann (BAG vom 31.07.2014 - 2 AZR 407/13, juris, Rz. 26; BAG vom 08.05.2014 - 2 AZR 249/13, juris, Rz. 19).

  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 407/13

    Außerordentliche Kündigung - Kooperationsbetrieb der Bundeswehr

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.04.2021 - 3 Sa 646/20
    Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht (BAG vom 31.07.2014 - 2 AZR 407/13, juris, Rz. 25; BAG vom 08.05.2014 - 2 AZR 249/13, juris, Rz. 16; BAG vom 21.11.2013 - 2 AZR 797/11, juris, Rz. 15; BAG vom 21.06.2012 - 2 AZR 694/11, juris, Rz. 20; BAG vom 09.06.2011 - 2 AZR 323/10, juris, Rz. 14; BAG vom 10.10.2010 - 2 AZR 541/09, juris, Rz. 30).

    Als wichtiger Grund kann neben der Verletzung vertraglicher Hauptpflichten auch die schuldhafte Verletzung von Nebenpflichten "an sich" geeignet sein (BAG vom 31.07.2014 - 2 AZR 407/13, juris, Rz. 26; BAG vom 08.05.2014 - 2 AZR 249/13, juris, Rz. 19; BAG vom 27.01.2011 - 2 AZR 825/09, juris, Rz. 29).

    Der Arbeitnehmer hat seine Arbeitspflichten so zu erfüllen und die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitgebers so zu wahren, wie dies von ihm unter Berücksichtigung seiner Stellung und Tätigkeit im Betrieb, seiner eigenen Interessen und der Interessen der anderen Arbeitnehmer des Betriebs nach Treu und Glauben verlangt werden kann (BAG vom 31.07.2014 - 2 AZR 407/13, juris, Rz. 26; BAG vom 08.05.2014 - 2 AZR 249/13, juris, Rz. 19).

  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 406/03

    Verhaltensbedingte Kündigung; Abmahnung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.04.2021 - 3 Sa 646/20
    Pflichtverletzungen sind dann gleichartig, wenn sie in einem inneren Bezug zu der der Kündigung zugrundeliegenden negativen Zukunftseinschätzung stehen (BAG vom 16.09.2004 - 2 AZR 406/03, juris, Rz. 34).

    Es liegt auf der Hand, dass Vertragsverstöße, die zu etwa bereits abgemahnten Pflichtverletzungen in keinem Zusammenhang stehen, nichts zu einer Einschätzung der Frage beitragen können, ob mit einer Wiederholung der abgemahnten Pflichtverletzungen zu rechnen ist (BAG vom 16.09.2004 - 2 AZR 406/03, juris, Rz. 34).

  • ArbG Solingen, 20.08.2020 - 3 Ca 457/20
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.04.2021 - 3 Sa 646/20
    I.Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 20.08.2020 - Az.: 3 Ca 457/20 - teilweise abgeändert und die Klage hinsichtlich des Weiterbeschäftigungsantrages (Tenor Ziffer 2) abgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 20.08.2020 - Az.: 3 Ca 457/20 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.04.2021 - 3 Sa 646/20
    Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht (BAG vom 31.07.2014 - 2 AZR 407/13, juris, Rz. 25; BAG vom 08.05.2014 - 2 AZR 249/13, juris, Rz. 16; BAG vom 21.11.2013 - 2 AZR 797/11, juris, Rz. 15; BAG vom 21.06.2012 - 2 AZR 694/11, juris, Rz. 20; BAG vom 09.06.2011 - 2 AZR 323/10, juris, Rz. 14; BAG vom 10.10.2010 - 2 AZR 541/09, juris, Rz. 30).
  • BGH, 18.10.2017 - VIII ZR 32/16

    Zur Unternehmereigenschaft eines Reitlehrers sowie zur Sachmängelgewährleistung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.04.2021 - 3 Sa 646/20
    Für die volle richterliche Überzeugungsbildung nach § 286 Abs. 1 ZPO ist ausreichend, dass ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit erreicht ist, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig ausschließen zu müssen (st. Rspr., vgl. BAG vom 25.04.2018 - 2 AZR 611/17, juris, Rz. 24; BAG vom 16.07.2015 - 2 AZR 85/15, juris, Rz. 73; BGH vom 18.10.2017 - VIII ZR 32/16, juris, Rz. 14).
  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.04.2021 - 3 Sa 646/20
    Für die volle richterliche Überzeugungsbildung nach § 286 Abs. 1 ZPO ist ausreichend, dass ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit erreicht ist, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig ausschließen zu müssen (st. Rspr., vgl. BAG vom 25.04.2018 - 2 AZR 611/17, juris, Rz. 24; BAG vom 16.07.2015 - 2 AZR 85/15, juris, Rz. 73; BGH vom 18.10.2017 - VIII ZR 32/16, juris, Rz. 14).
  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 546/12

    Kündigungsschutzprozess - Verwertungsverbot

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.04.2021 - 3 Sa 646/20
    Wurde der Betriebsrat jedoch nicht zumindest auch zum Verdacht einer Pflichtverletzung als (eigenständigem) Kündigungsgrund angehört, ist der Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess mit dem Kündigungsgrund des Verdachts wegen insoweit fehlender Betriebsratsanhörung ausgeschlossen (BAG vom 07.05.2020 - 2 AZR 678/19, juris, Rz. 22; BAG vom 20.06.2013 - 2 AZR 546/12, juris, Rz. 40; BAG vom 23.10.2010 - 2 AZR 804/08, juris, Rz. 24; BAG vom 11.12.2003 - 2 AZR 536/02, juris, Rz. 27).
  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 825/09

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Beginn der Frist des § 626 Abs. 2 BGB -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.04.2021 - 3 Sa 646/20
    Als wichtiger Grund kann neben der Verletzung vertraglicher Hauptpflichten auch die schuldhafte Verletzung von Nebenpflichten "an sich" geeignet sein (BAG vom 31.07.2014 - 2 AZR 407/13, juris, Rz. 26; BAG vom 08.05.2014 - 2 AZR 249/13, juris, Rz. 19; BAG vom 27.01.2011 - 2 AZR 825/09, juris, Rz. 29).
  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11

    Tat- und Verdachtskündigung

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung -

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 47/16

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Drohung

  • BAG, 07.05.2020 - 2 AZR 678/19

    Außerordentliche Kündigung - Unterrichtung des Betriebsrats

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13

    Außerordentliche Kündigung - angestellter Lehrer - sexueller Missbrauch

  • BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 596/20

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis

  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 694/11

    Kündigung wegen des Verdachts der Bestechung

  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 587/08

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied

  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 989/11

    Sonderkündigungsschutz - Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 536/02

    Kündigung - Sozialauswahl - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 804/08

    Massenentlassung - Freifrist - Anzeigepflicht

  • LAG Düsseldorf, 05.04.2022 - 3 Sa 364/21

    Mittelfinger gegen Corona rechtfertigt keine fristlose Kündigung;

    Sie ist als solche noch nicht derart gewichtig, dass sie für den Arbeitnehmer ex ante erkennbar sofort zur Kündigung führen müsste und auch die erstmalige Hinnahme durch den Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben ausgeschlossen wäre (vgl. zur Abmahnfähigkeit von Verstößen gegen COVID-19-Hygieneregeln auch bereits LAG Düsseldorf 27.04.2021 - 3 Sa 646/20 - juris RN 56 ff., 59).
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