Rechtsprechung
LAG Hamburg, 26.03.2023 - 1 Ta 1/23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hamburg
§ 1004 BGB, § 823 BGB, Art 2 Abs 2 GG, Art 14 GG
Einstweiliger Rechtsschutz - Besetzung eines Notdienstes während eines Streiks - IWW
§ 3 Bundesfernstraßengesetzes (FStrG), Richtlinie 2004/54/EG, Art 9 Abs. 3 GG,... § 69 Abs. 2, 3 ArbGG, § 78 Satz 1 ArbGG, §§ 567 ff. ZPO, § 569 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, §§ 1004, 823 BGB, Art. 2 Abs. 2 S. 1, Art. 14 GG, Art. 2 Abs. 2 GG, Art. 9 Abs. 3 GG, § 890 ZPO, § 890 Abs. 1, Abs. 2 ZPO, § 888 ZPO, § 888 Abs. 2 ZPO, §§ 92 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1, 97 Abs. 1, 525 Satz 1 ZPO, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 72 Abs. 4 ArbGG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sofortige Beschwerde im gerichtlichen Eilverfahren; Notstands- und Erhaltungsarbeiten während des Streiks; Einrichtung eines Notdienstes zur Abwehr drohender Gefahren
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sofortige Beschwerde im gerichtlichen Eilverfahren; Notstands- und Erhaltungsarbeiten während des Streiks; Einrichtung eines Notdienstes zur Abwehr drohender Gefahren
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 25.03.2023 - 13 Ga 5/23
- LAG Hamburg, 26.03.2023 - 1 Ta 1/23
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.10.2021 - 12 Ta 1310/21
Streik - Untersagung - Notdienstvereinbarung
Auszug aus LAG Hamburg, 26.03.2023 - 1 Ta 1/23
Insoweit geht es um die Aufrechterhaltung einer praktischen Konkordanz zwischen den berührten Grundrechten, nämlich den Grundrechten der auf eine solche Versorgung angewiesenen Personen, insbesondere dem Grundrecht auf Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 GG und dem auf Grundrecht der Koalitionsfreiheit aus Art. 9 Abs. 3 GG, dessen Schutzbereich auch Arbeitskampfmaßnahmen einschließlich der Durchführung von Streiks erfasst, die auf den Abschluss von Tarifverträgen gerichtet sind, jedenfalls soweit sie erforderlich sind, um eine funktionierende Tarifautonomie sicherzustellen (LAG Berlin-Brandenburg, 20.10.2021 - 12 Ta 1310/21 -, Rn. 18, juris).Dementsprechend wird der Umfang des den Streik notwendigerweise begleitenden Notdienstes jeweils unterschiedlich zu beurteilen sein (LAG Berlin-Brandenburg, 20.10.2021 - 12 Ta 1310/21 -, Rn. 23, juris).
- BAG, 31.01.1995 - 1 AZR 142/94
Arbeitskampf - Beschäftigung im Notdienst
Auszug aus LAG Hamburg, 26.03.2023 - 1 Ta 1/23
Notstandsarbeiten sind die Arbeiten, die die Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Diensten und Gütern während eines Arbeitskampfs sicherstellen sollen (BAG, 31.1.1995 - 1 AZR 142/94 -, juris, Rn. 17). - BAG, 19.02.2008 - 1 ABR 65/05
Einseitige Erledigterklärung im Beschlussverfahren
Auszug aus LAG Hamburg, 26.03.2023 - 1 Ta 1/23
Besondere Umstände können aber bereits das Verlangen, in die materiell-rechtliche Sachprüfung einzutreten, als nicht schutzwürdig erscheinen lassen (vgl. BAG, 19.2.2008 - 1 ABR 65/05 -, Rn. 12, juris, m.w.N.).
- LAG Hessen, 12.03.2024 - 10 GLa 229/24
Bahn scheitert erneut: Das Instrument des Wellenstreiks ist zulässig
Zwar geht die h.M. zu Recht davon aus, dass solche Notdienstvereinbarungen vor dem Hintergrund des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit insbesondere in Betrieben der Daseinsvorsorge möglich sein müssen, der Streik also nur rechtmäßig ist, wenn solche Notdienstvereinbarungen auch vorliegen (vgl. LAG Hamburg 26. März 2023 - 1 Ta 1/23 - Rn. 60;… ErfK/Linsenmaier 23. Aufl. Art. 9 Rn. 186).geschützt, sondern der Betrieb soll bloß eingeschränkt fortgeführt werden (LAG Hamburg 26. März 2023 - 1 Ta 1/23 - Rn. 60, Juris; LAG Berlin-Brandenburg 24. Oktober 2007 - 7 SaGa 2044/07 - Juris;… Reinfelder in Däubler ArbeitskampfR 4. Aufl. § 15 Rn. 46 ff.).
Notstandsarbeiten sind Arbeiten, die die Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Diensten und Gütern während eines Arbeitskampfs sicherstellen sollen (LAG Hamburg 26. März 2023 - 1 Ta 1/23 - Rn. 60, Juris).