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   LAG Hamm, 11.04.2019 - 11 Sa 1037/18   

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https://dejure.org/2019,9027
LAG Hamm, 11.04.2019 - 11 Sa 1037/18 (https://dejure.org/2019,9027)
LAG Hamm, Entscheidung vom 11.04.2019 - 11 Sa 1037/18 (https://dejure.org/2019,9027)
LAG Hamm, Entscheidung vom 11. April 2019 - 11 Sa 1037/18 (https://dejure.org/2019,9027)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW

    § 2 Abs. 4 TV-L, § 19 LGG, § 74 Abs. 2 LPVG, § 74 Abs. 2 LPVG NW, § 18 Abs. 3 Satz 1 LGG NW, § ... 1 Abs. 1 KSchG, § 74 Abs. 3 LPVG NW, § 18 Abs. 3 Satz 1 LGG, § 46 VwVfG NW, §§ 74 Abs. 3 LPVG NW, 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX, § 18 LGG NW, § 34 Abs. 1 Satz 1 TV-L, § 313 Abs. 2 ZPO, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1, Abs. 2 c ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 1 KSchG, § 1 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 KSchG, § 1 Abs. 2 KSchG, § 242 BGB, Abs. 2 KSchG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 18 Abs. 1 Satz 1 LGG NW, § 18 Abs. 2 Satz 1 LGG NW, § 44 VwVfG NW, § 19 LGG NW, § 18 Abs. 1, Abs. 2 LGG NW, § 102 BetrVG, § 79 BPersVG, § 95 Abs. 2 Satz 3 SGB IX, § 18 Abs. 3 LGG. Für das Ergebnis des Arbeitsgerichts spricht auch die Gesetzesbegründung zu § 18 LGG NW, § 623 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    KSchG § 1 Abs. 1 ; BGB § 242
    Wirksamkeit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 828/08

    Wartezeitkündigung - Mitwirkungsverfahren

    Auszug aus LAG Hamm, 11.04.2019 - 11 Sa 1037/18
    In der Wartezeit ist das Vertrauen des Arbeitnehmers in den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses dadurch beschränkt, dass er mit der Kündigung seines Arbeitsverhältnisses ohne den Nachweis von Gründen rechnen muss, erst recht wenn die Arbeitsvertragsparteien ausdrücklich eine Probezeit vereinbart haben ( BAG 22.04.2010 - 6 AZR 828/08 - Rn. 41, ZTR 2010, 430 ).

    Eine Kündigung innerhalb der Wartezeit ist nicht willkürlich, wenn für sie ein irgendwie einleuchtender Grund besteht ( BAG 22.04.2010 - 6 AZR 828/08 - Rn. 41, ZTR 2010, 430; Bredemeier/Neffke-Weizenegger, TVöD/TV-L, 5. Aufl. 2017, vor § 34 TVöD Rn. 621 ).

    Den Nachweis, worauf der für die Kündigung herangezogene Vertrauensverlust basiert, muss der Arbeitgeber in einer solchen Fallkonstellation bei einer Kündigung innerhalb der Wartezeit nicht führen ( BAG 22.04.2010 aaO Rn. 42 ).

    Das bedeutet, dass der Arbeitgeber, wenn er für eine Kündigung innerhalb der Wartezeit keine auf Tatsachen gestützten und durch Tatsachen konkretisierbaren Kündigungsgründe benennen kann, der Personalvertretung (dann) nur seine subjektiven Wertungen mitzuteilen hat, die ihn zu der Kündigung des Arbeitnehmers veranlassen ( BAG 22.04.2010 - 6 AZR 828/08 - ZTR 2010, 430; Bader, Rechtsprechung zur Betriebsratsanhörung ab dem Jahre 2010, NZA-RR 2015, 505, 509 mwN ).

  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZN 1371/11

    Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung - Wartezeit

    Auszug aus LAG Hamm, 11.04.2019 - 11 Sa 1037/18
    a) Auch unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben verstößt eine Kündigung in der Wartezeit nur dann gegen § 242 BGB, wenn sie das Gebot von Treu und Glauben aus Gründen verletzt, die nicht von § 1 KSchG erfasst sind ( BAG 08.12.2011 - 6 AZN 1371/11 - AP ArbGG 1979 § 72 a Nr. 80; NZA 2012, 286; KR-Lipke, 12. Aufl. 2109, § 242 BGB Rn. 21 ).
  • BAG, 28.07.1983 - 2 AZR 122/82

    Rechtsfolgen der Verletzung der Anhörungspflicht nach § 22 Abs. 2 SchwbG

    Auszug aus LAG Hamm, 11.04.2019 - 11 Sa 1037/18
    In diesem Sinne hat auch das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 28.07.1983 zu § 22 SchwbG aF entschieden, dass eine Verletzung der dort seinerzeit geregelten Verpflichtung zur Unterrichtung und Anhörung der Schwerbehindertenvertretung vor Ausspruch einer Kündigung nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung führt ( BAG 28.07.1983 - 2 AZR 122/82 - AP SchwbG § 22 Nr. 1 unter II., III. ).
  • LAG Düsseldorf, 19.05.2023 - 7 Sa 770/22

    Befristung des Arbeitsvertrags einer Lehrkraft - generell erteilte Zustimmung der

    Insoweit kann dahinstehen, ob der Argumentation des beklagten Landes und des Landesarbeitsgerichts Hamm in dessen Urteil vom 11.04.2019 - 11 Sa 1037/18 - zu folgen ist, wonach auch im Bereich des Privatrechts zwischen einer rechtswidrigen und einer unwirksamen Maßnahme zu unterscheiden sei.
  • ArbG Duisburg, 26.10.2022 - 4 Ca 627/22
    Das Ergebnis der in dieser Weise vorgenommenen Gesetzesauslegung entspricht nach dem Wortlaut der Gesetzessystematik mit dem Hinweis auf § 46 VwVfG NW und dem Sinn und Zweck des Gesetzes (vgl. hierzu mit ausführlicher Begründung Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Urteil vom 11. April 2019 - 11 Sa 1037/18 -, juris).
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