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   LAG Hessen, 25.02.2021 - 17 Sa 1435/19   

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LAG Hessen, 25.02.2021 - 17 Sa 1435/19 (https://dejure.org/2021,12020)
LAG Hessen, Entscheidung vom 25.02.2021 - 17 Sa 1435/19 (https://dejure.org/2021,12020)
LAG Hessen, Entscheidung vom 25. Februar 2021 - 17 Sa 1435/19 (https://dejure.org/2021,12020)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs. 2 KSchG, § 615 Satz 1 BGB, § 611a Abs. 2 BGB

  • IWW

    § 117 Abs. 2 BetrVG, § ... 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 lit. c ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 1 Abs. 1 KSchG, § 1 Abs. 2 KSchG, § 102 Abs. 1 BetrVG, § 524 Abs. 2 ZPO, §§ 263, 533 ZPO, § 264 Nr. 2 ZPO, §§ 615 Satz 1, 611a Abs. 2 BGB, § 287 Abs. 2 ZPO, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Sicherheitsbedenken als Kündigungsgrund Darlegungslast des Arbeitgebers bei Kündigung des gefährdenden Arbeitnehmers Anspruch auf Mehrflugstundenvergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Computergestützter Persönlichkeitstest als Kündigungsgrund?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • ArbG Frankfurt/Main, 16.10.2019 - 11 Ca 2933/19

    Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer ausgesprochenen Kündigung, die die

    Auszug aus LAG Hessen, 25.02.2021 - 17 Sa 1435/19
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 16. Oktober 2019 - 11 Ca 2933/19 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 16. Oktober 2019 - 11 Ca 2933/19 - teilweise hinsichtlich der abgewiesenen erstinstanzlichen Anträge zu 6. und 7. abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin weitere ? 802, 52 brutto als Mehrflugstundenvergütung für die Monate Juli und August 2019 nebst Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem Basissatz aus jeweils ? 401, 26 seit dem 28. Juli 2019 und dem 28. August 2019 zu zahlen.

    Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat der Klage durch am 16. Oktober 2019 verkündetes Urteil, Az. 11 Ca 2933/19, im Kündigungsschutzantrag (Klageantrag zu 1.), in dem Antrag auf Weiterbeschäftigung gerichteten Klageantrag zu 2. und in den auf Zahlung von Vergütung für die Monate Juli und August 2019 gerichteten Klageanträgen zu 3. stattgegeben und die Klage im Übrigen abgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 16. Oktober 2019 - 11 Ca 2933/19 - abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

    und im Wege der Anschlussberufung das Urteildes Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 16. Oktober 2019 - 11 Ca 2933/19 - hinsichtlich der abgewiesenen Klageanträge zu 6. und 7. teilweise abzuändern und.

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02

    Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen

    Auszug aus LAG Hessen, 25.02.2021 - 17 Sa 1435/19
    a) Als personenbedingte Gründe, die eine ordentliche Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG sozial rechtfertigen können, kommen solche Umstände in Betracht, die auf einer in den persönlichen Verhältnissen oder Eigenschaften des Arbeitnehmers liegenden "Störquelle" beruhen ( BAG 11. Dezember 2003 - 2 AZR 667/02 - zu B. III. 2. a) der Gründe mwN., NZA 2004, 784).
  • BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 307/00

    Überstundenvergütung - Ersetzungsbefugnis - Vergütungshöhe im Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Hessen, 25.02.2021 - 17 Sa 1435/19
    Hätte der Arbeitnehmer bei Weiterarbeit auch Überstunden geleistet, so zählt auch die Überstundenvergütung zur fortzuzahlenden vertraglichen Vergütung ( vgl. BAG 18. September 2001 - 9 AZR 307/00 - zu II. 1. c) aa) der Gründe mwN., AP Nr. 37 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung.
  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 684/13

    Strafbares außerdienstliches Verhalten - Eignungsmangel als in der Person des

    Auszug aus LAG Hessen, 25.02.2021 - 17 Sa 1435/19
    Eine personenbedingte Kündigung setzt im Rahmen der dreistufigen Prüfung ihrer sozialen Rechtfertigung zunächst voraus, dass der Arbeitnehmer die erforderliche Eignung oder Fähigkeit nicht (mehr) besitzt, die geschuldete Arbeitsleistung vertragsgerecht zu erbringen (vgl. BAG 10. April 2014 - 2 AZR 684/13 - Rn. 26, NZA 2014, 1197).
  • BAG, 21.11.2018 - 7 AZR 394/17

    Fluguntauglichkeit - Auflösende Bedingung - Kündigung - Betriebliches

    Auszug aus LAG Hessen, 25.02.2021 - 17 Sa 1435/19
    Dabei ist zu prüfen, ob ein milderes Mittel zur Wiederherstellung des Vertragsgleichgewichts von Leistung zur Verfügung steht, insbesondere eine Beeinträchtigung der Interessen des Arbeitgebers durch eine Beschäftigung des Arbeitnehmers zu geänderten Vertragsbedingungen vermieden werden kann ( vgl. BAG 21. November 2018 - 7 AZR 394/17 - Rn. 36 mwN., NZA 2019, 309) .
  • BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 114/87

    Änderungskündigung eines Fernmeldehandwerkers wegen DKP-Zugehörigkeit -

    Auszug aus LAG Hessen, 25.02.2021 - 17 Sa 1435/19
    Hierfür muss der darlegungs- und beweisbelastete Arbeitgeber greifbare Tatsachen vortragen, die auf der ersten Prüfungsstufe die Prognose begründen, dieser Arbeitnehmer werde in Zukunft berechtigte Sicherheitsinteressen des Unternehmens beeinträchtigen (vgl. BAG 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - zu II. 2 a) der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Sicherheitsbedenken; BAG 26. Oktober 1978 - 2 AZR 24/77 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Sicherheitsbedenken).
  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 315/09

    Schadensersatz - Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung

    Auszug aus LAG Hessen, 25.02.2021 - 17 Sa 1435/19
    Dies ist der Fall, wenn im Rahmen einer Stufenklage von der Auskunft auf die Leistungsstufe übergegangen wird (vgl. BAG 19. August 2010 - 8 AZR 315/09 - Rn. 25 mwN, AP Nr. 18 zu § 81 SGB IX; 21. Februar 2006 - 3 AZR 77/05 - Rn. 12 , AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Auslegung; Zöller/Greger ZPO 33. Aufl. § 263 ZPO Rn. 8 und § 254 ZPO Rn. 4 mwN.).
  • BAG, 21.02.2006 - 3 AZR 77/05

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hessen, 25.02.2021 - 17 Sa 1435/19
    Dies ist der Fall, wenn im Rahmen einer Stufenklage von der Auskunft auf die Leistungsstufe übergegangen wird (vgl. BAG 19. August 2010 - 8 AZR 315/09 - Rn. 25 mwN, AP Nr. 18 zu § 81 SGB IX; 21. Februar 2006 - 3 AZR 77/05 - Rn. 12 , AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Auslegung; Zöller/Greger ZPO 33. Aufl. § 263 ZPO Rn. 8 und § 254 ZPO Rn. 4 mwN.).
  • BAG, 26.10.1978 - 2 AZR 24/77

    Kündigung bei Beeinträchtigung der Sicherheitsinteressen des Unternehmens

    Auszug aus LAG Hessen, 25.02.2021 - 17 Sa 1435/19
    Hierfür muss der darlegungs- und beweisbelastete Arbeitgeber greifbare Tatsachen vortragen, die auf der ersten Prüfungsstufe die Prognose begründen, dieser Arbeitnehmer werde in Zukunft berechtigte Sicherheitsinteressen des Unternehmens beeinträchtigen (vgl. BAG 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - zu II. 2 a) der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Sicherheitsbedenken; BAG 26. Oktober 1978 - 2 AZR 24/77 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Sicherheitsbedenken).
  • BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 479/95

    Personalrat: Anhörung - Mitteilung von Sicherheitsbedenken

    Auszug aus LAG Hessen, 25.02.2021 - 17 Sa 1435/19
    Erforderlich ist der Vortrag tatsächlicher Umstände, aus denen sich die Sicherheitsbedenken ergeben, wobei die Gerichte selbst entscheiden müssen, ob wegen des vorgetragenen Sachverhalts und eines sich daraus ergebenden Sicherheitsbedenkens die Kündigung sozial gerechtfertigt ist ( BAG, Urteil vom 21. März 1996 - 2 AZR 479/95 - zu I. 2. b) der Gründe, juris ).
  • ArbG Bonn, 24.04.2024 - 5 Ca 1149/23
    Zu zahlen ist die Vergütung, die der Dienstpflichtige bei Weiterarbeit erzielt hätte (BAG 07.11.2002 - 2 AZR 742/00 zu B. I. 1. e) der Gründe; BAG 18.09.2001 - 9 AZR 307/00 zu II. 1. c) aa) der Gründe; LAG Hessen 25.02.2021 - 17 Sa 1435/19 Rn. 34; Linck in Schaub Arbeitsrechts-Handbuch 20. Aufl. 2023 § 95 Rn. 65).

    Dabei kann die vom Arbeitnehmer bis zum Eintritt des Annahmeverzugs erzielte Vergütung einen Anhaltspunkt liefern (BAG 14.12.2023 - 2 AZR 114/22 Rn. 24; BAG 18.09.2001 - 9 AZR 307/00 zu II. 1. c) aa) der Gründe; LAG Hessen 25.02.2021 - 17 Sa 1435/19 Rn. 34).

    Hätte der Arbeitnehmer bei Weiterarbeit Überstunden geleistet, so zählt auch die Überstundenvergütung zur fortzuzahlenden vertraglichen Vergütung (BAG 18.09.2001 - 9 AZR 307/00 zu II. 1. c) aa) der Gründe m.w.N.; LAG Hessen 25.02.2021 - 17 Sa 1435/19 Rn. 34).

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