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   LAG Hessen, 29.01.2021 - 3 Sa 112/20   

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LAG Hessen, 29.01.2021 - 3 Sa 112/20 (https://dejure.org/2021,22152)
LAG Hessen, Entscheidung vom 29.01.2021 - 3 Sa 112/20 (https://dejure.org/2021,22152)
LAG Hessen, Entscheidung vom 29. Januar 2021 - 3 Sa 112/20 (https://dejure.org/2021,22152)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 615, 293, 294, 295 BGB

  • rechtsportal.de

    § 615, 293, 294, 295 BGB
    Kein Annahmeverzug des Arbeitgebers bei ausreichendem Angebot an Arbeitnehmer zur Erbringung der Arbeitsleistung Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers für Leistungsunvermögen des Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 813/09

    Gesetzliche Anforderungen an die Berufungsbegründungsschrift

    Auszug aus LAG Hessen, 29.01.2021 - 3 Sa 112/20
    Deshalb hat der Berufungskläger die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und mit welchem Grund er das angefochtene Urteil für unrichtig hält (st. Rspr., z.B. BAG 11. Juni 2013 - 9 AZR 855/11- Rn. 16; 18. Mai 2011 - 4 AZR 552/09 - Rn. 14; vgl. auch BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - Rn. 11).

    Die Berufungsbegründung muss aber auf den Streitfall zugeschnitten sein und im Einzelnen erkennen lassen, in welchen Punkten rechtlicher oder tatsächlicher Art und aus welchen Gründen das angefochtene Urteil fehlerhaft sein soll (st. Rspr., z.B. BAG 18. Mai 2011- 4 AZR 552/09 - Rn. 14; vgl. auch BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - Rn. 11).

    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (st. Rspr., z.B. BAG 18. Mai 2011 - 4 AZR 552/09 - Rn. 14, 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - Rn. 11)", so wörtlich BAG 14. März 2017 - 9 AZR 633/15 - Rn. 11, zitiert nach juris.

  • BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 552/09

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Hessen, 29.01.2021 - 3 Sa 112/20
    Deshalb hat der Berufungskläger die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und mit welchem Grund er das angefochtene Urteil für unrichtig hält (st. Rspr., z.B. BAG 11. Juni 2013 - 9 AZR 855/11- Rn. 16; 18. Mai 2011 - 4 AZR 552/09 - Rn. 14; vgl. auch BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - Rn. 11).

    Die Berufungsbegründung muss aber auf den Streitfall zugeschnitten sein und im Einzelnen erkennen lassen, in welchen Punkten rechtlicher oder tatsächlicher Art und aus welchen Gründen das angefochtene Urteil fehlerhaft sein soll (st. Rspr., z.B. BAG 18. Mai 2011- 4 AZR 552/09 - Rn. 14; vgl. auch BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - Rn. 11).

    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (st. Rspr., z.B. BAG 18. Mai 2011 - 4 AZR 552/09 - Rn. 14, 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - Rn. 11)", so wörtlich BAG 14. März 2017 - 9 AZR 633/15 - Rn. 11, zitiert nach juris.

  • BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 569/12

    Arbeitszeit - Versetzung - billiges Ermessen

    Auszug aus LAG Hessen, 29.01.2021 - 3 Sa 112/20
    Es handele sich um eine langjährige Ausübung iSd. Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 28. August 2013 -10 AZR 569/12.

    Soweit der Kläger in der Berufung die gegenteilige Rechtsauffassung vertritt und meint, es handele sich um eine "langjährige Ausübung iSd. Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 28. August 2013 -10 AZR 569/12-" ergibt sich daraus nichts Anderes.

    Nur beim Hinzutreten besonderer Umstände, aufgrund derer der Arbeitnehmer darauf vertrauen darf, dass er nicht in anderer Weise eingesetzt werden soll, kann es durch konkludentes Verhalten zu einer vertraglichen Beschränkung der Ausübung des Direktionsrechts kommen (vgl. BAG 17. August 2011 -10 AZR 202/10- aaO)." (BAG 28. August 2013 -10 AZR 569/12- Rn. 33, DB 2014, 123ff).

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 611/12

    Wiedereingliederungsverhältnis - Anspruch auf Vergütung - Annahmeverzug -

    Auszug aus LAG Hessen, 29.01.2021 - 3 Sa 112/20
    Ausnahmsweise kein ein Angebot der Arbeitsleistung auch dann entbehrlich sein, wenn offenkundig ist, dass der Gläubiger auf seiner Weigerung, die geschuldete Leistung anzunehmen, beharrt (vgl. z.B. BAG 18. September 2019 -5 AZR 240/18- Rn. 19, BAGE 168, 25f; BAG 24. September 2014 -5 AZR 611/12- Rn. 22, BAGE 149, 144, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Grundsätzlich ist der Arbeitgeber darlegungs- und beweispflichtig für das Leistungsunvermögen des Arbeitnehmers (vgl. z. B.: BAG 24. September 2014 -5 AZR 611/12- Rn. 17, BAGE 149, 144, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 17.08.2011 - 10 AZR 202/10

    Versetzung - billiges Ermessen - Zumutbarkeit von Fahrzeiten

    Auszug aus LAG Hessen, 29.01.2021 - 3 Sa 112/20
    "Es ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass Arbeitspflichten sich, ohne dass darüber ausdrückliche Erklärungen ausgetauscht werden, nach längerer Zeit auf bestimmte Arbeitsbedingungen konkretisieren (vgl. BAG 17. August 2011 -10 AZR 202/10- Rn. 19 mwN).

    Nur beim Hinzutreten besonderer Umstände, aufgrund derer der Arbeitnehmer darauf vertrauen darf, dass er nicht in anderer Weise eingesetzt werden soll, kann es durch konkludentes Verhalten zu einer vertraglichen Beschränkung der Ausübung des Direktionsrechts kommen (vgl. BAG 17. August 2011 -10 AZR 202/10- aaO)." (BAG 28. August 2013 -10 AZR 569/12- Rn. 33, DB 2014, 123ff).

  • BAG, 18.09.2019 - 5 AZR 240/18

    Annahmeverzug - Ausschlussfrist - Beschäftigungsklage

    Auszug aus LAG Hessen, 29.01.2021 - 3 Sa 112/20
    Ein wörtliches Angebot des Arbeitnehmers, § 295 BGB genügt dann, wenn der Arbeitgeber ihm zuvor erklärt hat, er werde die Leistung nicht annehmen oder sei nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer in einem die tatsächliche Heranziehung übersteigenden Umfang zu beschäftigen (BAG 18. September 2019 -5 AZR 240/18- Rn. 19, BAGE 168, 25f; BAG 21. Oktober 2015 -5 AZR 843/14- Rn. 19, NZA 2016, 688, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Ausnahmsweise kein ein Angebot der Arbeitsleistung auch dann entbehrlich sein, wenn offenkundig ist, dass der Gläubiger auf seiner Weigerung, die geschuldete Leistung anzunehmen, beharrt (vgl. z.B. BAG 18. September 2019 -5 AZR 240/18- Rn. 19, BAGE 168, 25f; BAG 24. September 2014 -5 AZR 611/12- Rn. 22, BAGE 149, 144, jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • ArbG Frankfurt/Main, 26.11.2019 - 10 Ca 6172/18
    Auszug aus LAG Hessen, 29.01.2021 - 3 Sa 112/20
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 26. November 2019 -10 Ca 6172/18- wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 26. November 2019 10 Ca 6172/18- teilweise abzuändern und.

  • BAG, 21.10.2015 - 5 AZR 843/14

    Annahmeverzug - Unvermögen

    Auszug aus LAG Hessen, 29.01.2021 - 3 Sa 112/20
    Ein wörtliches Angebot des Arbeitnehmers, § 295 BGB genügt dann, wenn der Arbeitgeber ihm zuvor erklärt hat, er werde die Leistung nicht annehmen oder sei nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer in einem die tatsächliche Heranziehung übersteigenden Umfang zu beschäftigen (BAG 18. September 2019 -5 AZR 240/18- Rn. 19, BAGE 168, 25f; BAG 21. Oktober 2015 -5 AZR 843/14- Rn. 19, NZA 2016, 688, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 17.07.2012 - 1 AZR 563/11

    Annahmeverzug - Streikteilnahme nach Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 29.01.2021 - 3 Sa 112/20
    Die objektive Leistungsfähigkeit und der subjektive Leistungswille sind von dem Leistungsangebot und dessen Entbehrlichkeit unabhängige Voraussetzungen, die während des gesamten Verzugszeitraums vorliegen müssen (vgl. z.B. BAG 17. Juli 2012 -1 AZR 563/11- Rn. 14, BAGE 142, 290, mwN).
  • BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 815/16

    Annahmeverzug - Angebot eines Wiedereingliederungsverhältnisses

    Auszug aus LAG Hessen, 29.01.2021 - 3 Sa 112/20
    Der Arbeitnehmer muss seine Arbeitsleistung so anbieten, wie sie zu bewirken ist (BAG 06. Dezember 2017 -5 AZR 815/16- Rn. 12, NJW 2018, 2147, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 14.03.2017 - 9 AZR 633/15

    Unzulässige Berufung - Berufungsbegründung

  • BAG, 11.06.2013 - 9 AZR 855/11

    Anforderungen an die Begründung eines Rechtsmittels - gesetzlicher Urlaub -

  • BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 856/09

    Unwirksamkeit einer Tarifbestimmung - (Teil-) Nichtigkeit eines Tarifvertrages

  • LAG Bremen, 08.11.2022 - 2 Sa 47/22
    Die Beklagte sprach u.a. mit Schreiben vom 04. und 18. Februar 2020 Kündigungen aus, durch die nach gerichtlicher Entscheidung erster (Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven, Urteil vom 21. Juli 2020 - 11 Ca 11043/20 -) und zweiter Instanz (LAG Bremen, Urteil vom 3. März 2021 - 3 Sa 112/20 -) das Arbeitsverhältnis nicht beendet wurde.

    Das Landesarbeitsgericht hat im Verfahren 3 Sa 112/20 die Strafakte beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.

    für fehlerhaft gehaltenen Begründung des Landesarbeitsgerichts im Verfahren 3 Sa 112/20 auseinander um damit zu erreichen, die Ermittlungsergebnisse erneut würdigen und interpretieren zu lassen.

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