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   LAG Köln, 19.04.2018 - 4 Sa 401/17   

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LAG Köln, 19.04.2018 - 4 Sa 401/17 (https://dejure.org/2018,9663)
LAG Köln, Entscheidung vom 19.04.2018 - 4 Sa 401/17 (https://dejure.org/2018,9663)
LAG Köln, Entscheidung vom 19. April 2018 - 4 Sa 401/17 (https://dejure.org/2018,9663)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vergütungsanpassung, betriebsübliche berufliche Entwicklung vergleichbarer Arbeitnehmer

  • IWW

    § 613a BGB, § ... 37 Abs. 4 BetrVG, § 10 Abs. 4 AÜG, § 78 Satz 2 BetrVG, § 4 Abs. 3 TVöD, § 10 Abs. 4 Satz 2 AÜG, § 37 TVöD, §§ 66 Abs. 1 Satz 1, 2, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 Abs. 1, 3 ZPO, § 256 ZPO, § 611 BGB, § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG, § 37 Abs. 4 Satz 2 BetrVG, § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG, § 37 BetrVG, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 533 ZPO, §§ 91 Abs. 1, 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG, § 319 ZPO, § 314 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung des Arbeitsentgelts des freigestellten Betriebsratsmitglieds nach Wegfall des früheren Arbeitsplatzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung des Arbeitsentgelts des freigestellten Betriebsratsmitglieds nach Wegfall des früheren Arbeitsplatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • efarbeitsrecht.net (Kurzinformation)

    Betriebsratsvergütung - Wenn vergleichbare Mitarbeiter fehlen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Wonach sich das Gehalt von Betriebsräten richtet

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 18.01.2017 - 7 AZR 205/15

    Anpassung der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern

    Auszug aus LAG Köln, 19.04.2018 - 4 Sa 401/17
    § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG soll sicherstellen, dass Mitglieder des Betriebsrats weder in wirtschaftlicher noch in beruflicher Hinsicht gegenüber vergleichbaren Arbeitnehmern mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung Nachteile erleiden (BAG, Urteil vom 18.01.2017 - 7 AZR 205/15 -, Rn. 15, juris; BAG, Urteil vom 14.07.2010 - 7 AZR 359/09 -, Rn. 30, juris; Fitting, 29. Aufl. 2018, § 37 BetrVG Rn. 114).

    aa.              Vergleichbar im Sinne des § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG sind Arbeitnehmer, die im Zeitpunkt der Amtsübernahme ähnliche, im Wesentlichen gleich qualifizierte Tätigkeiten ausgeführt haben wie der Amtsträger und dafür in gleicher Weise wie dieser fachlich und persönlich qualifiziert waren Maßgeblicher Zeitpunkt für den Vergleich ist die Übernahme des Betriebsratsamtes (BAG, Urteil vom 18.01.2017 - 7 AZR 205/15 -, Rn. 16, juris; BAG, Urteil vom 19.01.2005 - 7 AZR 208/04 -, Rn. 20, juris; Fitting, 29. Aufl. 2018, § 37 BetrVG Rn. 119; GK-Weber, Band I, 11. Aufl. 2018, § 37 BetrVG Rn. 131).

    bb.              Betriebsüblich im Sinne des § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG ist sodann eine solche Entwicklung, die die Mehrheit der Mitglieder der Vergleichsgruppe bei Berücksichtigung der normalen betrieblichen und personellen Entwicklung in beruflicher Hinsicht genommen hat (BAG, Urteil vom 18. Januar 2017 - 7 AZR 205/15 -, Rn. 16, juris; BAG, Urteil vom 04.11.2015 - 7 AZR 972/13 -, Rn. 22, juris; Fitting, 29. Aufl. 2018, § 37 BetrVG Rn. 121; Richardi/Thüsing, 16. Aufl. 2018, § 37 BetrVG Rn. 71; Annuß, NZA 2018, 134, 136).

    (BAG, Urteil vom 18. Januar 2017 - 7 AZR 205/15 -, Rn. 16, juris; BAG, Urteil vom 04.11.2015 - 7 AZR 972/13 -, Rn. 22, juris; BAG, Urteil vom 14.07.2010 - 7 AZR 359/09 -, Rn. 30, juris).

  • BAG, 19.01.2005 - 7 AZR 208/04

    Betriebsratsmitglied - Auskunftsanspruch über Gehaltsentwicklung vergleichbarer

    Auszug aus LAG Köln, 19.04.2018 - 4 Sa 401/17
    Dabei ist nicht auf die hypothetische Gehaltsentwicklung des Betriebsratsmitglieds abzustellen, sondern auf die Gehaltsentwicklung vergleichbarer Arbeitnehmer (BAG, Urteil vom 19. Januar 2005 - 7 AZR 208/04 -, Rn. 16, juris).

    aa.              Vergleichbar im Sinne des § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG sind Arbeitnehmer, die im Zeitpunkt der Amtsübernahme ähnliche, im Wesentlichen gleich qualifizierte Tätigkeiten ausgeführt haben wie der Amtsträger und dafür in gleicher Weise wie dieser fachlich und persönlich qualifiziert waren Maßgeblicher Zeitpunkt für den Vergleich ist die Übernahme des Betriebsratsamtes (BAG, Urteil vom 18.01.2017 - 7 AZR 205/15 -, Rn. 16, juris; BAG, Urteil vom 19.01.2005 - 7 AZR 208/04 -, Rn. 20, juris; Fitting, 29. Aufl. 2018, § 37 BetrVG Rn. 119; GK-Weber, Band I, 11. Aufl. 2018, § 37 BetrVG Rn. 131).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.09.2006 - 11 Sa 230/06

    Betriebsratsmitglied - Eingruppierung - Vergleichbarkeit i.S.d. § 37 Abs 4 BetrVG

    Auszug aus LAG Köln, 19.04.2018 - 4 Sa 401/17
    Fehlt es an einem vergleichbaren Arbeitnehmer, weil der frühere Arbeitsplatz des freigestellten Betriebsratsmitgliedes ersatzlos weggefallen ist, bemisst sich das ihm zustehende Arbeitsentgelt nach der Tätigkeit, die ihm nach dem Arbeitsvertrag übertragen werden müsste, wenn es nicht freigestellt wäre (BAG, 17.05.1977 -1 AZR 458/74; ebenso LAG Rheinland-Pfalz, 21.09.2006 - 11 Sa 230/06).

    bb.              Für den Fall, dass es an einer vergleichbaren Person fehlt, weil der frühere Arbeitsplatz des freigestellten Betriebsratsmitglieds ersatzlos weggefallen ist, hat das Bundesarbeitsgericht in einer früheren Entscheidung festgestellt, dass das dem Betriebsratsmitglied zustehende Arbeitsentgelt sich nach der Tätigkeit bemesse, die ihm nach dem Arbeitsvertrag übertragen werden müsste, wenn er nicht freigestellt wäre (BAG, Urteil vom 17.05.1977 - 1 AZR 458/74 -, Rn. 9, juris; ebenso LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.09.2006 - 11 Sa 230/06 -, Rn. 25, juris und Däubler, SR 2017, 85, 102).

  • BAG, 17.05.1977 - 1 AZR 458/74

    Arbeitsentgelt eines freigestellten Betriebsratsmitglieds - Durchschnittslohn

    Auszug aus LAG Köln, 19.04.2018 - 4 Sa 401/17
    Fehlt es an einem vergleichbaren Arbeitnehmer, weil der frühere Arbeitsplatz des freigestellten Betriebsratsmitgliedes ersatzlos weggefallen ist, bemisst sich das ihm zustehende Arbeitsentgelt nach der Tätigkeit, die ihm nach dem Arbeitsvertrag übertragen werden müsste, wenn es nicht freigestellt wäre (BAG, 17.05.1977 -1 AZR 458/74; ebenso LAG Rheinland-Pfalz, 21.09.2006 - 11 Sa 230/06).

    bb.              Für den Fall, dass es an einer vergleichbaren Person fehlt, weil der frühere Arbeitsplatz des freigestellten Betriebsratsmitglieds ersatzlos weggefallen ist, hat das Bundesarbeitsgericht in einer früheren Entscheidung festgestellt, dass das dem Betriebsratsmitglied zustehende Arbeitsentgelt sich nach der Tätigkeit bemesse, die ihm nach dem Arbeitsvertrag übertragen werden müsste, wenn er nicht freigestellt wäre (BAG, Urteil vom 17.05.1977 - 1 AZR 458/74 -, Rn. 9, juris; ebenso LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.09.2006 - 11 Sa 230/06 -, Rn. 25, juris und Däubler, SR 2017, 85, 102).

  • BAG, 14.07.2010 - 7 AZR 359/09

    Vergütungsansprüche eines Personalratsmitglieds

    Auszug aus LAG Köln, 19.04.2018 - 4 Sa 401/17
    § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG soll sicherstellen, dass Mitglieder des Betriebsrats weder in wirtschaftlicher noch in beruflicher Hinsicht gegenüber vergleichbaren Arbeitnehmern mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung Nachteile erleiden (BAG, Urteil vom 18.01.2017 - 7 AZR 205/15 -, Rn. 15, juris; BAG, Urteil vom 14.07.2010 - 7 AZR 359/09 -, Rn. 30, juris; Fitting, 29. Aufl. 2018, § 37 BetrVG Rn. 114).

    (BAG, Urteil vom 18. Januar 2017 - 7 AZR 205/15 -, Rn. 16, juris; BAG, Urteil vom 04.11.2015 - 7 AZR 972/13 -, Rn. 22, juris; BAG, Urteil vom 14.07.2010 - 7 AZR 359/09 -, Rn. 30, juris).

  • BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 972/13

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - betriebsübliche berufliche Entwicklung -

    Auszug aus LAG Köln, 19.04.2018 - 4 Sa 401/17
    bb.              Betriebsüblich im Sinne des § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG ist sodann eine solche Entwicklung, die die Mehrheit der Mitglieder der Vergleichsgruppe bei Berücksichtigung der normalen betrieblichen und personellen Entwicklung in beruflicher Hinsicht genommen hat (BAG, Urteil vom 18. Januar 2017 - 7 AZR 205/15 -, Rn. 16, juris; BAG, Urteil vom 04.11.2015 - 7 AZR 972/13 -, Rn. 22, juris; Fitting, 29. Aufl. 2018, § 37 BetrVG Rn. 121; Richardi/Thüsing, 16. Aufl. 2018, § 37 BetrVG Rn. 71; Annuß, NZA 2018, 134, 136).

    (BAG, Urteil vom 18. Januar 2017 - 7 AZR 205/15 -, Rn. 16, juris; BAG, Urteil vom 04.11.2015 - 7 AZR 972/13 -, Rn. 22, juris; BAG, Urteil vom 14.07.2010 - 7 AZR 359/09 -, Rn. 30, juris).

  • BAG, 25.10.2017 - 7 AZR 731/15

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Arbeitszeit - Benachteiligungsverbot

    Auszug aus LAG Köln, 19.04.2018 - 4 Sa 401/17
                  Gemäß § 78 Satz 2 BetrVG, der die Regelung des § 37 BetrVG ergänzt (vgl. zuletzt BAG, Urteil vom 25.10.2017 - 7 AZR 731/15 -, Rn. 24, juris) dürfen Mitglieder des Betriebsrats wegen ihrer Tätigkeit weder benachteiligt noch begünstigt werden.
  • LAG Köln, 19.12.2013 - 12 Sa 682/13

    Nachtzuschläge bei Betriebsratstätigkeit in der Tagschicht

    Auszug aus LAG Köln, 19.04.2018 - 4 Sa 401/17
    Darauf weist insbesondere auch das Landesarbeitsgericht Köln in seiner vom Kläger angezogenen Entscheidung vom 19.12.2013 hin (LAG Köln, Urteil vom 19.12.2013 - 12 Sa 682/13 -, Rn. 73, juris).
  • ArbG Aachen, 29.11.2016 - 5 Ca 1985/16

    Bemessung des Arbeitsentgelts eines freigestellten Betriebsratsmitglieds,

    Auszug aus LAG Köln, 19.04.2018 - 4 Sa 401/17
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteildes Arbeitsgerichts Aachen vom 29.11.2016- 5 Ca 1985/16 d - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 14.10.2020 - 7 AZR 286/18

    Betriebsratsmitglied - Personalgestellung - equal-pay

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 19. April 2018 - 4 Sa 401/17 - wird zurückgewiesen, soweit es die Berufung des Klägers gegen die Abweisung des Feststellungsantrags zu 14. durch das Arbeitsgericht zurückgewiesen hat.
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