Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 10.12.2019 - 3 Sa 422/19 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,51906
LAG Niedersachsen, 10.12.2019 - 3 Sa 422/19 B (https://dejure.org/2019,51906)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.12.2019 - 3 Sa 422/19 B (https://dejure.org/2019,51906)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Dezember 2019 - 3 Sa 422/19 B (https://dejure.org/2019,51906)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,51906) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    RO 1993 (i.d.F. v. 18.11.1993 und 01.01.1995) § 9 Nr. 1 S. 1; RO 1993 (i.d.F. v. 18.11.1993 und 01.01.1995) § 16 Nr. 1 S. 1
    Beendigung des Arbeitsverhältnisses als zulässige Voraussetzung für die Zahlung einer Invaliditätsversorgung

  • IWW

    § 18 ARV, §§ 64, ... 66 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 256 ZPO, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 305c BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB, §§ 305 ff. BGB, § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG, § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB, § 1 Abs. 1 BetrAVG, §§ 1 b, 30 f BetrAVG, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 Ziff. 1 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1 S. 1; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 2
    Ausscheidensklausel; befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung; betriebliche Altersversorgung; Ruhegeldordnung; unangemessene Benachteiligung - Auslegung einer Ausscheidensklausel in einer Ruhegeldordnung für den Fall einer befristeten Rente wegen voller ...

  • rechtsportal.de

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses als zulässige Voraussetzung für die Zahlung einer Invaliditätsversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auslegung einer Ausscheidensklausel in einer Ruhegeldordnung für den Fall einer befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2020, 316
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 19.02.2019 - 3 AZR 150/18

    Hinterbliebenenversorgung - Mindestehedauer - unangemessene Benachteiligung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.12.2019 - 3 Sa 422/19
    Abweichungen von der sich aus rechtlichen Vorgaben ergebenden Vertragstypik unterliegen einer uneingeschränkten Inhaltskontrolle (vgl. BAG 19.02.2019 - 3 AZR 150/18 - Rn. 22) .

    Nach § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB liegt eine unangemessene Benachteiligung im Zweifel vor, wenn eine Bestimmung wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (vgl. BAG 19.02.2019 - 3 AZR 150/18 - Rn. 27) .

  • LAG Hessen, 23.01.2019 - 6 Sa 389/18

    Keine Invalidenrente bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.12.2019 - 3 Sa 422/19
    Aus diesen Gründen stellt es keine unangemessene Benachteiligung dar, wenn der Arbeitgeber für einen Anspruch auf Zahlung einer Invaliditätsversorgung voraussetzt, dass das Arbeitsverhältnis beendet wird (vgl. auch LAG Hessen, 23.01.2019 - 6 Sa 389/18 - Höfer-Höfer BetrAVG März 2019 Bd. I Kap. 7 Rn. 63, 66) .
  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 796/11

    Invaliditätsversorgung - Mindestaltersgrenze

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.12.2019 - 3 Sa 422/19
    Aus diesem Grund ist der Arbeitgeber grundsätzlich auch berechtigt, die Invaliditätsversorgung von bestimmten Voraussetzungen abhängig zu machen und damit Personen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, von der Invaliditätsversorgung auszuschließen (vgl. BAG 10.12.2013 - 3 AZR 796/11 - Rn. 28) .
  • EuGH, 22.11.2011 - C-214/10

    KHS - Zu Urlaubsansprüchen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit: Verfall schon nach

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.12.2019 - 3 Sa 422/19
    Im bestehenden Arbeitsverhältnis entsteht auch in den Fällen, in denen der Arbeitnehmer beispielsweise aufgrund Arbeitsunfähigkeit nicht in der Lage ist, seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch (vgl. EuGH 22.11.2011 - C-214/10 -) .
  • BAG, 19.02.2019 - 3 AZR 219/18

    Hinterbliebenenversorgung - Spätehenklausel

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.12.2019 - 3 Sa 422/19
    Eine Feststellungsklage muss sich allerdings nicht notwendig auf ein Rechtsverhältnis insgesamt erstrecken, sondern kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus dem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen sowie auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG 19.02.2019 - 3 AZR 219/18 - Rn. 12) .
  • BAG, 23.03.2021 - 3 AZR 99/20

    Betriebliche Altersversorgung - Invaliditätsrente - Auslegung einer

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 10. Dezember 2019 - 3 Sa 422/19 B - aufgehoben.
  • LAG Hamm, 21.09.2022 - 4 Sa 428/22

    Betriebliche Invalidenrente bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Soweit sich der Kläger auf ein Urteil des LAG Düsseldorf vom 22.12.2017 (6 Sa 983/16 - juris) beruft, trifft es zu, dass zuletzt einige Landesarbeitsgerichte erwogen haben, ob eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von 307 Abs. 1 S. 1 BGB darin liegen kann, dass ein Arbeitgeber in allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Zahlung einer Invaliditätsversorgung voraussetzt, dass das Arbeitsverhältnis beendet ist (neben dem LAG Düsseldorf: LAG Niedersachen, Urteil vom 10.12.2019 - 3 Sa 422/19 B = NZA-RR 2020, 316 ff.; LAG München, Urteil vom 29.05.2020 - 3 Sa 10/20 = NZA-RR 2020, 596 ff.).
  • LAG Hamm, 17.11.2021 - 4 Sa 280/21

    Betriebliche Altersversorgung; Invalidität; Beendigung Arbeitsverhältnis;

    Soweit sich der Kläger erstinstanzlich auf ein Urteil des LAG Düsseldorf vom 22.12.2017 (6 Sa 983/16 - juris) berufen hat, trifft es zu, dass zuletzt einige Landesarbeitsgerichte erwogen haben, ob eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von 307 Abs. 1 S. 1 BGB darin liegen kann, dass ein Arbeitgeber in allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Zahlung einer Invaliditätsversorgung voraussetzt, dass das Arbeitsverhältnis beendet ist (neben dem LAG Düsseldorf LAG Niedersachen, Urteil vom 10.12.2019 - 3 Sa 422/19 B = NZA-RR 2020, 316 ff.; LAG München, Urteil vom 29.05.2020 - 3 Sa 10/20 = NZA-RR 2020, 596 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht