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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2010 - 5 Sa 91/10   

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LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2010 - 5 Sa 91/10 (https://dejure.org/2010,12043)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 02.11.2010 - 5 Sa 91/10 (https://dejure.org/2010,12043)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 02. November 2010 - 5 Sa 91/10 (https://dejure.org/2010,12043)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Parteifähigkeit - ARGE - Lohnwucher - Sittenwidrigkeit - Tarifvertrag - übliche Vergütung

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 44b SGB 2, § 11 Abs 2 SGB 2, § 30 S 2 Nr 1 SGB 2, § 50 ZPO, § 115 SGB 10
    Parteifähigkeit - ARGE - Lohnwucher - Sittenwidrigkeit - Tarifvertrag - übliche Vergütung

  • IWW

    ZPO § 50 SGB II § 44b SGB II § 19 SGB II § 11 Abs. 2 SGB II § 30 S. 2 Nr. 1 SGB IX § 115 BGB § 138

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sittenwidrige Entlohnung im Hotelgewerbe und Gaststättengewerbe; Teilübergang des nichterfüllten Lohnanteils auf Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung von Arbeitssuchenden bei Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; Parteifähigkeit der Arbeitsgemeinschaft zur ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sittenwidrige Entlohnung im Hotel- und Gaststättengewerbe; Teilübergang des nichterfüllten Lohnanteils auf Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung von Arbeitssuchenden bei Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; Parteifähigkeit der Arbeitsgemeinschaft zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    ARGE Stralsund kämpft erfolgreich gegen sittenwidrig niedrige Löhne

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 436/08

    Lohnwucher

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2010 - 5 Sa 91/10
    Der Wuchertatbestand nach § 138 Absatz 2 BGB setzt in subjektiver Hinsicht zusätzlich zwingend voraus, dass der Wucherer die beim anderen Teil bestehende Ausbeutungslage (Zwangslage, Unerfahrenheit und die anderen im Gesetz benannten Umstände) ausnutzt, also sie sich in Kenntnis vom Missverhältnis der beiderseitigen Leistungen bewusst zunutze macht (BAG 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 - AP Nr. 64 zu § 138 BGB = DB 2009, 1599 = NZA 2009, 837).

    Unerheblich ist dagegen sowohl der Wert, den die Arbeitsleistung für den Arbeitgeber hat (sog. Aneignungswert) als auch ein wie auch immer abgeleiteter normativer Wertbegriff, den man aus dem Sozialhilfeniveau, den Pfändungsfreigrenzen oder anderen normativen Quellen abzuleiten versucht (vgl. zu ersterem BAG 22. April 2009 aaO und zur Ablehnung des normativen Wertbegriffs BAG 24. März 2004 - 5 AZR 303/03 - BAGE 110, 79 = AP Nr. 59 zu § 138 BGB = DB 2004, 1432).

    Sie drücken den objektiven Wert der Arbeitsleistung aus, wenn sie in dem betreffenden Wirtschaftsgebiet üblicherweise gezahlt werden (BAG 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 aaO sowie zuvor schon BAG 24. März 2004 - 5 AZR 303/03 - aaO und BAG 11. Januar 1973 - 5 AZR 321/72 - AP Nr. 110 zu Art. 3 GG = DB 1973, 728 = AuR 1973, 87).

    Die Üblichkeit der Tarifvergütung kann ohne Weiteres angenommen werden, wenn mehr als 50 Prozent der Arbeitgeber eines Wirtschaftsgebiets tarifgebunden sind oder wenn die organisierten Arbeitgeber mehr als 50 Prozent der Arbeitnehmer eines Wirtschaftsgebiets beschäftigen (BAG 22. April 2009 aaO).

    Die hier vorgenommene Betrachtungsweise steht auch nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in dem bereits mehrfach erwähnten Urteil vom 22. April 2009 (5 AZR 436/08 aaO).

    Die nunmehr fehlende Vergütungsvereinbarung wird nach § 612 BGB durch die Ansetzung der üblichen Vergütung ersetzt (BAG Urteil vom 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 - AP Nr. 64 zu § 138 BGB = DB 2009, 114 = NZA 2009, 837).

  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 49/99

    Sittenwidrigkeit eines Gaststättenpachtvertrages bei auffälligem Mißverhältnis

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2010 - 5 Sa 91/10
    In diesem Zusammenhang spricht bereits ein besonders auffälliges und krasses Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung ohne Weiteres für eine verwerfliche Einstellung des Begünstigten; das gilt jedenfalls dann, wenn das objektiv bestehende krasse Missverhältnis den hinreichend sicheren Schluss zulässt, der Begünstigte habe sich zumindest leichtfertig der Erkenntnis verschlossen, es liege ein solches Missverhältnis vor (BAG aaO unter Hinweis auf BGH 13. Juni 2001 - XII ZR 49/99 - NJW 2002, 55, 56 = DB 2001, 2285 = MDR 2001, 1105).

    Der Bundesgerichtshof differenziert insoweit zwischen Märkten, auf denen der marktübliche Preis einfach festzustellen oder allgemein bekannt ist (beispielsweise Ratenkreditverträge, Grundstücksverträge) und Märkten, auf denen so viele preisbildende Faktoren berücksichtigt werden müssen, dass sich der marktübliche Preis nur aufwendig und stets mit einer gewissen Unsicherheit ermitteln lässt (beispielsweise gewerbliche Pachtverträge über Gaststätten; vgl. dazu BGH 13. Juni 2001 aaO).

  • BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 303/03

    Sittenwidriges Arbeitsentgelt

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2010 - 5 Sa 91/10
    Unerheblich ist dagegen sowohl der Wert, den die Arbeitsleistung für den Arbeitgeber hat (sog. Aneignungswert) als auch ein wie auch immer abgeleiteter normativer Wertbegriff, den man aus dem Sozialhilfeniveau, den Pfändungsfreigrenzen oder anderen normativen Quellen abzuleiten versucht (vgl. zu ersterem BAG 22. April 2009 aaO und zur Ablehnung des normativen Wertbegriffs BAG 24. März 2004 - 5 AZR 303/03 - BAGE 110, 79 = AP Nr. 59 zu § 138 BGB = DB 2004, 1432).

    Sie drücken den objektiven Wert der Arbeitsleistung aus, wenn sie in dem betreffenden Wirtschaftsgebiet üblicherweise gezahlt werden (BAG 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 aaO sowie zuvor schon BAG 24. März 2004 - 5 AZR 303/03 - aaO und BAG 11. Januar 1973 - 5 AZR 321/72 - AP Nr. 110 zu Art. 3 GG = DB 1973, 728 = AuR 1973, 87).

  • BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 549/05

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2010 - 5 Sa 91/10
    Das BAG hat dort lediglich ausgeführt, eine Entgeltvereinbarung könne zum Zeitpunkt ihres Abschlusses noch wirksam sein, jedoch im Laufe der Zeit, wenn sie nicht im Rahmen der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst wird, zu einem späteren Zeitpunkt zu einem auffälligen Missverhältnis führen und damit sittenwidrig werden (so auch schon BAG Urteil vom 26. April 2006 - 5 AZR 549/05 - BAGE 118, 66 = AP Nr. 63 zu § 138 BGB = DB 2006, 2467).
  • BGH, 04.02.2000 - V ZR 146/98

    Wucherähnliches Rechtsgeschäft bei Grundstückskaufverträgen über Grundstücke in

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2010 - 5 Sa 91/10
    Dies hat der Bundesgerichtshof für den Grundstückskaufvertrag so entschieden (BGH 4. Februar 2000 - V ZR 146/98 - NJW 2000, 1487 = MDR 2000, 514).
  • BAG, 26.05.1993 - 5 AZR 405/92

    Forderungsübergang bei Sozialhilfeleistungen

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2010 - 5 Sa 91/10
    Zweck der Vorschrift ist es, dem Sozialleistungsträger die Leistungen zurückzuerstatten, die nicht angefallen wären, wenn der Arbeitgeber seiner Leistungspflicht rechtzeitig nachgekommen wäre (BAG 26. Mai 1993 - 5 AZR 405/92 - BAGE 73, 186 = AP Nr. 3 zu § 115 SGB X = DB 1993, 2035).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2010 - 5 Sa 91/10
    In Anlehnung an die sozialgerichtliche Rechtsprechung zur Beteiligtenfähigkeit der Arbeitsgemeinschaften im Sinne von § 70 SGG (grundlegend BSG 7. November 2006 - B 7 b AS 8/06 R - BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 33 Nr. 1 RNr. 16, vgl. auch KSW/Spellbrink, § 6 SGB II RNr. 8) ist daher anzunehmen, dass die nach § 44b SGB II gebildeten Arbeitsgemeinschaften - und damit auch die Klägerin - auch vor den Gerichten für Arbeitssachen als Partei auftreten können, soweit sie Forderungen einklagen, die ihnen nach § 115 SGB X zugewachsen sind.
  • BAG, 11.01.1973 - 5 AZR 322/72

    Prüfung eines außerordentlichen Missverhältnisses zwischen Leistung und

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2010 - 5 Sa 91/10
    Früher hat die Rechtsprechung versucht, den objektiven Wert analytisch aus den Anforderungen an die Arbeit abzuleiten, also zum Beispiel anhand der Dauer der Arbeit, deren Schwierigkeitsgrad oder der dafür erforderlichen körperlichen und geistigen Beanspruchung (BAG 11. Januar 1973 - 5 AZR 322/72 - AP Nr. 30 zu § 138 BGB = DB 1973, 727 = SAE 1974, 33).
  • ArbG Wuppertal, 24.07.2008 - 7 Ca 1177/08

    Sittenwidrige Vergütung eines KfZ-Mechatronikers

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2010 - 5 Sa 91/10
    Ob das Bundesarbeitsgericht sich mit der gewählten Formulierung der von der Klägerin und Teilen der Literatur vertretenen Meinung anschließen wollte, nach der dem Tarifvertrag eine Art Indiz- oder Vermutungswirkung zukomme, die vom Arbeitgeber widerlegt werden müsse (so Reinecke: Vertragskontrolle im Arbeitsverhältnis, NZA-Beilage 2000, Heft 3, Seite 23, 33; Preis in ErfK § 612 BGB RNr. 38: "im Regelfall ist die tarifliche Vergütung die übliche Vergütung", ähnlich auch das Arbeitsgericht in der angegriffenen Entscheidung; vgl. auch ArbG Wuppertal 24.07.2008 - 7 Ca 1177/08), ist nicht ganz klar.
  • BAG, 11.01.1973 - 5 AZR 321/72

    Ausländische Arbeiter - Geringerer Lohn für Frauen - Anscheinsbeweis -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2010 - 5 Sa 91/10
    Sie drücken den objektiven Wert der Arbeitsleistung aus, wenn sie in dem betreffenden Wirtschaftsgebiet üblicherweise gezahlt werden (BAG 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 aaO sowie zuvor schon BAG 24. März 2004 - 5 AZR 303/03 - aaO und BAG 11. Januar 1973 - 5 AZR 321/72 - AP Nr. 110 zu Art. 3 GG = DB 1973, 728 = AuR 1973, 87).
  • ArbG Stralsund, 26.01.2010 - 4 Ca 166/09

    Bestimmen des Arbeitsentgeltes für eine Tätigkeit als Pizzafahrer; Gesonderte

  • BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 61/11

    Umfang des Forderungsübergangs bei Leistungen nach dem SGB II

    Dieser Ausfall war für die Hilfebedürftigkeit, die ihrerseits nach § 7 Abs. 1 Ziffer 3 SGB II Voraussetzung für Leistungen der Grundsicherung ist, ursächlich (zum Erfordernis der Kausalität, vgl. BAG 26. Mai 1993 - 5 AZR 405/92  - BAGE 73, 186; LAG Mecklenburg-Vorpommern 2. November 2010 - 5 Sa 91/10 -) .

    b) Wie bei den Leistungen an den Arbeitnehmer selbst geht der Vergütungsanspruch gemäß § 115 SGB X iVm. § 34a SGB II (heute § 34b SGB II) nur in Höhe der Aufwendungen für Grundsicherungsleistungen über, die dem Leistungsträger gerade wegen des Verdienstausfalls entstanden sind ( BAG 26. Mai 1993 - 5 AZR 405/92  - BAGE 73, 186 ; LAG Mecklenburg-Vorpommern 2. November 2010 - 5 Sa 91/10 -) .

    Die Absetzungsbeträge nach § 30 SGB II idF bis 31. Dezember 2010 (heute § 11b SGB II) - insbesondere die Arbeitnehmer-Freibeträge - verringern deshalb den auf den Leistungsträger übergehenden Entgeltteil (LAG Mecklenburg-Vorpommern 2. November 2010 - 5 Sa 91/10 -; Kater in Kassler Kommentar Sozialversicherungsrecht Stand Dezember 2011 Band 2 § 115 SGB X Rn. 31d; Maul-Sartori BB 2010, 3021, 3024 ) .

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 268/11

    Ein-Tages-Arbeitsverhältnis - Betriebsübergang - Lohnwucher - verwerfliche

    Von der Üblichkeit der Tarifvergütung kann ohne weiteres ausgegangen werden, wenn mehr als 50 % der Arbeitgeber eines Wirtschaftsgebiets tarifgebunden sind oder wenn die organisierten Arbeitgeber mehr als 50 % der Arbeitnehmer eines Wirtschaftsgebiets beschäftigen (vgl. BAG 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 - Rn. 24, aaO; LAG Mecklenburg-Vorpommern 2. November 2010 - 5 Sa 91/10 - Rn. 55) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.08.2015 - 7 Sa 170/15

    Vergütungspflicht im Probearbeitsverhältnis

    Andernfalls würde der mit dem Arbeitnehmerfreibetrag bezweckte Erwerbsanreiz unterlaufen (BAG, Urteil vom 21. März 2012 -5 AZR 61/11- NZA 2012, 729, 730 f. m. w. N.; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. Januar 2015 -6 Sa 1343/14, 6 Sa 1953/14- juris; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 2. November 2010 -5 Sa 91/10-, juris Rz.123 ff.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2014 - 6 Sa 1148/14

    Sittenwidrige Lohnvereinbarung mit Hartz-IV-Empfängern

    Zweck der Vorschrift ist es, dem Sozialleistungsträger die Leistungen zurückzuerstatten, die nicht angefallen wären, wenn der Arbeitgeber seiner Leistungspflicht rechtzeitig nachgekommen wäre (BAG, Urteil vom 26. Mai 1993 - 5 AZR 405/92 - BAGE 73, 186; Urteil vom 21. März 2012 - 5 AZR 61/11 - Rn. 20, BAGE 141, 95-100; Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 02. November 2010 - 5 Sa 91/10 - juris).

    Die Absetzungsbeträge nach § 11b SGB II - insbesondere die Arbeitnehmer-Freibeträge - verringern deshalb den auf den Leistungsträger übergehenden Entgeltteil (BAG, Urteil vom 21. März 2012 - 5 AZR 61/11 - BAGE 141, 95-100; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 2. November 2010 - 5 Sa 91/10 - Maul-Sartori BB 2010, 3021, 3024).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 11 Sa 567/10

    Lohnwucher und Sittenwidrigkeit des Arbeitsentgelts

    In diesem Zusammenhang spricht bereits ein besonders auffälliges und krasses Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung ohne weiteres für eine verwerfliche Einstellung des Begünstigten; das gilt jedenfalls dann, wenn das objektiv bestehende krasse Missverhältnis den hinreichend sicheren Schluss zulässt, der Begünstigte habe sich zumindest leichtfertig der Erkenntnis verschlossen, es liege ein solches Missverhältnis vor (LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 02.11.2010 - 5 Sa 91/10 - zitiert nach JURIS, BAG 22.04.2009 a. a. O.).

    Dem hat sich für Arbeitsverhältnisse das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern in der Entscheidung vom 02.11.2010 angeschlossen (5 Sa 91/10, a. a. O., Leitsatz 4).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2012 - 5 Sa 194/11

    Lohnwucher - Sittenwidrigkeit der Arbeitsvergütung - Anspruchsübergang auf das

    Bezüglich des Anspruchsübergangs auf das Jobcenter Parallelentscheidung zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 2. November 2010 - 5 Sa 91/10.

    Von einem besonders auffälligen und krassen Missverhältnis im Sinne des wucherähnlichen Geschäftes nach § 138 Absatz 1 BGB ist auszugehen, wenn die gezahlte Vergütung nicht einmal 50 Prozent des Wertes der Arbeitsleistung erreicht (LAG Mecklenburg-Vorpommern 2. November 2010 - 5 Sa 91/10 - ArbRB 2011, 111; LAG Rheinland-Pfalz 17. Februar 2011 -11 Sa 568/10 -).

    Die von den statistischen Ämtern der Bundesländer regelmäßig erstellte Verdienststrukturerhebung nach dem Gesetz über die Statistik der Verdienste und Arbeitskosten (Verdienststatistikgesetz) vom 21. Dezember 2006 ist eine geeignete Erkenntnisquelle für die Ermittlung von Durchschnittseinkommen in den dort berücksichtigten Branchen (so schon mit ausführlicher Begründung LAG Mecklenburg-Vorpommern 2. November 2010 - 5 Sa 91/10 ArbRB 2011, 111).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2014 - 6 Sa 1149/14

    Sittenwidrige Lohnvereinbarung mit Hartz-IV-Empfängern

    Zweck der Vorschrift ist es, dem Sozialleistungsträger die Leistungen zurückzuerstatten, die nicht angefallen wären, wenn der Arbeitgeber seiner Leistungspflicht rechtzeitig nachgekommen wäre (BAG, Urteil vom 26. Mai 1993 - 5 AZR 405/92 - BAGE 73, 186; Urteil vom 21. März 2012 - 5 AZR 61/11 - Rn. 20, BAGE 141, 95-100; Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 02. November 2010 - 5 Sa 91/10 - juris).

    21. März 2012 - 5 AZR 61/11 - BAGE 141, 95-100; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 2. November 2010 - 5 Sa 91/10 - Maul-Sartori BB 2010, 3021, 3024).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 11 Sa 568/10

    Lohnwucher und Sittenwidrigkeit des Arbeitsentgelts

    In diesem Zusammenhang spricht bereits ein besonders auffälliges und krasses Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung ohne weiteres für eine verwerfliche Einstellung des Begünstigten; das gilt jedenfalls dann, wenn das objektiv bestehende krasse Missverhältnis den hinreichend sicheren Schluss zulässt, der Begünstigte habe sich zumindest leichtfertig der Erkenntnis verschlossen, es liege ein solches Missverhältnis vor (LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 02.11.2010 - 5 Sa 91/10 - zitiert nach JURIS, BAG 22.04.2009 a. a. O.).

    Dem hat sich für Arbeitsverhältnisse das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern in der Entscheidung vom 02.11.2010 angeschlossen (5 Sa 91/10, a. a. O., Leitsatz 4).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 11 Sa 566/10

    Lohnwucher und Sittenwidrigkeit des Arbeitsentgelts

    In diesem Zusammenhang spricht bereits ein besonders auffälliges und krasses Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung ohne weiteres für eine verwerfliche Einstellung des Begünstigten; das gilt jedenfalls dann, wenn das objektiv bestehende krasse Missverhältnis den hinreichend sicheren Schluss zulässt, der Begünstigte habe sich zumindest leichtfertig der Erkenntnis verschlossen, es liege ein solches Missverhältnis vor (LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 02.11.2010 - 5 Sa 91/10 - zitiert nach JURIS, BAG 22.04.2009 a. a. O.).

    Dem hat sich für Arbeitsverhältnisse das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern in der Entscheidung vom 02.11.2010 angeschlossen (5 Sa 91/10, a. a. O., Leitsatz 4).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 11 Sa 569/10

    Lohnwucher und Sittenwidrigkeit des Arbeitsentgelts

    In diesem Zusammenhang spricht bereits ein besonders auffälliges und krasses Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung ohne weiteres für eine verwerfliche Einstellung des Begünstigten; das gilt jedenfalls dann, wenn das objektiv bestehende krasse Missverhältnis den hinreichend sicheren Schluss zulässt, der Begünstigte habe sich zumindest leichtfertig der Erkenntnis verschlossen, es liege ein solches Missverhältnis vor (LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 02.11.2010 - 5 Sa 91/10 - zitiert nach JURIS, BAG 22.04.2009 a. a. O.).

    Dem hat sich für Arbeitsverhältnisse das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern in der Entscheidung vom 02.11.2010 angeschlossen (5 Sa 91/10, a. a. O., Leitsatz 4).

  • LSG Bayern, 26.07.2011 - L 5 R 425/08

    Sozialversicherung - beitragsrechtliche Behandlung von steuerfreien Zuschlägen

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.05.2013 - 5 Sa 283/12

    Klage wegen sittenwidrig niedrigen Entgelts im Abschleppgewerbe

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 31.08.2011 - 2 Sa 79/11

    Sittenwidrige Lohnabrede

  • LAG Hamm, 21.01.2015 - 5 Ta 553/14

    Sittenwidrigkeit der gezahlten Vergütung eines Arbeitnehmers

  • LAG Hamm, 30.08.2012 - 15 Sa 1350/11

    Feststellung der üblichen Vergütung der Beschäftigten in einem bestimmten

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