Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2016 - 5 Sa 354/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 4 S 1 KSchG, § 7 KSchG, § 167 ZPO
Verhaltensbedingte Kündigung - Kündigungsschutzklage - Zustellung demnächst - IWW
§ 69 Abs. 2 ArbGG, § ... 4 KSchG, § 167 ZPO, § 626 Abs. 2 BGB, § 1 Abs. 2 KSchG, § 1 Abs. 1 KSchG, § 10 Abs. 3 Satz 2 des Landesbeamtengesetzes, § 7 KSchG, § 4 Satz 1 KSchG, § 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG, § 253 Abs. 1 ZPO, § 10 Abs. 3 Satz 2 LBG, § 626 Abs. 1 BGB, § 4 Satz 1, § 10 Abs. 3 Satz 1 LBG, § 37 Abs. 1 BeamtStG, § 286 ZPO, § 314 Abs. 2 BGB, § 314 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 323 Abs. 2 BGB, § 80 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 97 Abs. 1, § 92 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abmahnungsfreie ordentliche Kündigung eines Justizwachtmeisters bei Weitergabe von Inhalten einer Ermittlungsakte an Dritte
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abmahnungsfreie ordentliche Kündigung eines Justizwachtmeisters bei Weitergabe von Inhalten einer Ermittlungsakte an Dritte
- rechtsportal.de
Abmahnungsfreie ordentliche Kündigung eines Justizwachtmeisters bei Weitergabe von Inhalten einer Ermittlungsakte an Dritte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 28.05.2015 - 3 Ca 984/14
- ArbG Trier, 01.07.2015 - 3 Ca 984/14
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2016 - 5 Sa 354/15
- BAG, 28.09.2016 - 2 AZN 718/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (12)
- BAG, 15.05.2013 - 5 AZR 130/12
Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2016 - 5 Sa 354/15
Er hat in der Klageschrift vom 06.12.2013 auch ausdrücklich die Nichteinhaltung der in § 34 TV-L geregelten Kündigungsfrist gerügt (vgl. hierzu BAG 15.05.2013 - 5 AZR 130/12 - Rn. 15 mwN).Damit lässt die Kündigungserklärung erkennen, dass das beklagte Land auch Wert darauf legte, die maßgebliche Kündigungsfrist einzuhalten (vgl. hierzu BAG 15.05.2013 - 5 AZR 130/12 - Rn. 19 mwN).
Sie enthält nicht nur ein bestimmtes Datum, sondern den Zusatz "unter Einhaltung der Kündigungsfrist' (vgl. BAG 15.05.2013 - 5 AZR 130/12 - Rn. 20 mwN).
- BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 248/13
Parteibezeichnung - Prozessstandschaft
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2016 - 5 Sa 354/15
Wird die Rechtsunwirksamkeit nicht rechtzeitig geltend gemacht, gilt die Kündigung nach § 7 KSchG als von Anfang an rechtswirksam (vgl. BAG 20.02.2014 - 2 AZR 248/13 - Rn. 34).Dabei ist auf die Zeitspanne abzustellen, um die sich die Zustellung der Klage als Folge der Nachlässigkeit gerade des Klägers verzögert hat (vgl. BAG 20.02.2014 - 2 AZR 248/13 - Rn. 35 mwN;… BGH 26.02.2016 - V ZR 131/15 - Rn. 10, 12 mwN).
- VG Bremen, 16.07.2014 - 1 K 152/14
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2016 - 5 Sa 354/15
In einem weiteren Rechtsstreit (Az. 1 K 152/14.TR) wandte sich der Kläger gegen seine dienstliche Beurteilung vom 27.09.2013, die zum Abschluss der verlängerten Probezeit im Beamtenverhältnis mit der Gesamtbewertung "nicht geeignet" erstellt worden ist.Auch die in der Sitzungsniederschrift protokollierte Aussage des Zeugen E. bei seiner Vernehmung vor dem Verwaltungsgericht Trier am 17.06.2014 (Az. 1 K 152/14.TR), er habe einem externen Gesprächsteilnehmer Akteninformationen weitergegeben, sei völlig aus der Luft gegriffen.
- BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2016 - 5 Sa 354/15
Das ist ua. der Fall, wenn es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass die Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (vgl. BAG 25.10.2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 15 mwN). - BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 256/14
Ordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2016 - 5 Sa 354/15
Auch die erhebliche Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht kann eine Kündigung sozial rechtfertigen (vgl. BAG 18.06.2015 - 2 AZR 256/14 - Rn. 19 mwN). - BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 493/09
Betriebsbedingte Kündigung - ruhendes Arbeitsverhältnis
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2016 - 5 Sa 354/15
Vom Arbeitgeber kann auch nicht verlangt werden, seinen Kündigungsentschluss so lange zu verschieben, bis das Arbeitsverhältnis nicht mehr ruht (vgl. BAG 09.09.2010 - 2 AZR 493/09 - Rn.14, 23). - OVG Rheinland-Pfalz, 26.06.2012 - 2 B 10469/12
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2016 - 5 Sa 354/15
am Bestehen der aufschiebenden Wirkung, verbleiben (vgl. OVG Rheinland-Pfalz 26.06.2012 - 2 B 10469/12 - Rn. 4 mwN). - OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.2013 - 3 A 10771/12
Umgang mit Schusswaffe außerhalb des Polizeidienstes - Weitergabe von …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2016 - 5 Sa 354/15
So liegt in der Verletzung des Amtsgeheimnisses ein schwerwiegender Treuebruch, der geeignet ist, die Vertrauenswürdigkeit eines Beamten in Frage zu stellen (vgl. OVG Koblenz 30.01.2013 - 3 A 10771/12 - Rn. 34 mwN). - BGH, 26.02.2016 - V ZR 131/15
Beschlussanfechtungsklage im Wohnungseigentumsverfahren: Zustellung der Klage …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2016 - 5 Sa 354/15
Dabei ist auf die Zeitspanne abzustellen, um die sich die Zustellung der Klage als Folge der Nachlässigkeit gerade des Klägers verzögert hat (…vgl. BAG 20.02.2014 - 2 AZR 248/13 - Rn. 35 mwN; BGH 26.02.2016 - V ZR 131/15 - Rn. 10, 12 mwN). - BGH, 01.12.2005 - III ZR 43/05
Einhaltung der Klagefrist bei Zustellung an die falsche Behörde
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2016 - 5 Sa 354/15
Eine Zustellung an den Leitenden Oberstaatsanwalt konnte demnach nicht zu einer wirksamen Klagezustellung führen (vgl. BGH 01.12.2005 - III ZR 43/05 - Rn. 6 mwN). - BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 718/00
Beschäftigungszeit - Befristete Rente
- VG Trier, 18.11.2014 - 1 K 523/14
Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Nichteignung
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2022 - 5 Sa 466/21
Außerordentliche Kündigung - Personalratsanhörung - Whistleblowing
Die schuldhafte Verletzung dieser Pflicht kann eine Kündigung rechtfertigen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 02.06.2016 - 5 Sa 354/15 - Rn. 43 mwN).