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   OLG Brandenburg, 04.12.2008 - 5 U 67/05   

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OLG Brandenburg, 04.12.2008 - 5 U 67/05 (https://dejure.org/2008,7930)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.12.2008 - 5 U 67/05 (https://dejure.org/2008,7930)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. Dezember 2008 - 5 U 67/05 (https://dejure.org/2008,7930)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Klage auf Schadensersatz in einer erbaurechtlichen Streitigkeit; Umfang einer Schadensersatzpflicht nach Erlöschen einzelner Erbbaurechte durch Zeitablauf; Zuständigkeit der Industrie- und Handelskammer für die Bestellung eines Schiedsgutachters ; ...

  • Judicialis

    ErbbauRG § 12 Abs. 2; ; ErbbauRG § ... 27; ; ErbbauRG § 27 Abs. 1; ; ErbbauRG § 27 Abs. 1 Satz 1; ; ErbbauRG § 28; ; ErbbauVO § 12 Abs. 3; ; ErbbauVO §§ 27 ff; ; ErbbauVO § 28; ; ErbbauVO § 29; ; BGB § 95 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 96; ; BGB § 288 Abs. 2; ; BGB § 315 Abs. 3 Satz 2 letzt. HS; ; BGB §§ 317 ff; ; BGB § 317 Abs. 1; ; BGB § 319 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 319 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 319 Abs. 1 Satz 2 1. HS; ; BGB § 631; ; BGB § 632; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 894; ; GewO § 36; ; BbgNRG § 44 Abs. 2; ; BbgNRG § 50; ; ZPO § 402 Abs. 2; ; ZPO § 404 Abs. 2; ; ZPO § 410 Abs. 2; ; ZPO § 524 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 524 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 529; ; ZPO § 533

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der offenbaren Unrichtigkeit eines Schiedsgutachtens gemäß § 319 Abs. 1 Satz 1 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Was bedeutet "durch die IHK bestellter Gutachter" in Schiedsgutachtenklausel? (IBR 2009, 429)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 03.10.1980 - V ZR 125/79

    Rechtskräftiges Teilurteil - Bedeutung - Revisionsentscheidung - Schlußurteil -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2008 - 5 U 67/05
    aa) Im Ausgangspunkt ist zunächst festzuhalten, dass, wenn in § 11 Abs. 2 des Erbbaurechtsvertrages von dem "gemeinen Wert" die Rede ist, dies mit dem Verkehrswert der Gebäude identisch ist (BGH NJW 1981, 1045, 1047; Ingenstau/Hustedt, Kommentar zum Erbbaurecht, § 27 Rn. 8).

    Die Anwendung der Sachwertmethode zur Ermittlung der angemessenen Entschädigung bei Einfamilienhäusern ist in solchen Fällen wie dem Vorliegenden allgemein anerkannt (Ingenstau/Hustedt, a.a.O.; Münchener Kommentar/von Oefele, § 27 Erbbaurechtsverordnung, Rn. 6 unter Hinweis auf BGH NJW 1981, 1045).

  • BGH, 19.01.1983 - VIII ZR 81/82

    Bestimmung der Leistung - Stromversorgung - Sonderabnehmer - Bestehender

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2008 - 5 U 67/05
    Zwar wird die gerichtliche Bestimmung der Leistungen nach § 319 Abs. 1 Satz 2 BGB erst mit Rechtskraft der Entscheidung wirksam, ab welchem Zeitpunkt die Neubestimmung im Verhältnis der Parteien wirkt, richtet sich aber primär nach der Parteivereinbarung (BGH NJW 1996, 1748), wobei im Zweifel die Festsetzung rückwirkend auf den Zeitpunkt erfolgt, zu dem der Dritte die Bestimmung hätte treffen sollen (Münchener Kommentar/Gottwaldt, 5. Aufl., § 319 BGB Rn. 24; § 315 BGB Rn. 52 unter Hinweis auf BGH NJW 1983, 1777, 1778).
  • BGH, 16.09.1971 - VII ZR 5/70

    Begriff des Bauwerks

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2008 - 5 U 67/05
    Zwar ist der Begriff des "Bauwerks" gesetzlich nicht definiert, jedoch hat die höchstrichterliche Rechtsprechung eine entsprechende Begriffsbildung, unter Heranziehung des allgemeinen Sprachgebrauches und der Verkehrsanschauung, vorgenommen (RGZ 56, 41, 43; BGHZ 57, 60, 61; 117, 19, 25).
  • BGH, 10.01.1992 - V ZR 213/90

    Zulässigkeit eines Erbbaurechts für eine Golfanlage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2008 - 5 U 67/05
    Zwar ist der Begriff des "Bauwerks" gesetzlich nicht definiert, jedoch hat die höchstrichterliche Rechtsprechung eine entsprechende Begriffsbildung, unter Heranziehung des allgemeinen Sprachgebrauches und der Verkehrsanschauung, vorgenommen (RGZ 56, 41, 43; BGHZ 57, 60, 61; 117, 19, 25).
  • BGH, 01.03.1996 - V ZR 327/94

    Anpassung des Erbbauzinses

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2008 - 5 U 67/05
    Zwar wird die gerichtliche Bestimmung der Leistungen nach § 319 Abs. 1 Satz 2 BGB erst mit Rechtskraft der Entscheidung wirksam, ab welchem Zeitpunkt die Neubestimmung im Verhältnis der Parteien wirkt, richtet sich aber primär nach der Parteivereinbarung (BGH NJW 1996, 1748), wobei im Zweifel die Festsetzung rückwirkend auf den Zeitpunkt erfolgt, zu dem der Dritte die Bestimmung hätte treffen sollen (Münchener Kommentar/Gottwaldt, 5. Aufl., § 319 BGB Rn. 24; § 315 BGB Rn. 52 unter Hinweis auf BGH NJW 1983, 1777, 1778).
  • BFH, 01.08.1972 - VIII R 99/69

    Grundstück - Bewertung als Einfamilienhaus - Teilweise Vermietung zu Wohnzwecken

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2008 - 5 U 67/05
    Ein Gebäude ist ein Bauwerk, das durch räumliche Umfriedung Schutz gewährt und den Eintritt von Menschen gestattet (BGH DB 1972, 2238; Palandt/Bassenge, § 908 BGB Rn. 1).
  • RG, 20.11.1903 - VII 285/03

    Bauwerk. Brunnen.

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2008 - 5 U 67/05
    Zwar ist der Begriff des "Bauwerks" gesetzlich nicht definiert, jedoch hat die höchstrichterliche Rechtsprechung eine entsprechende Begriffsbildung, unter Heranziehung des allgemeinen Sprachgebrauches und der Verkehrsanschauung, vorgenommen (RGZ 56, 41, 43; BGHZ 57, 60, 61; 117, 19, 25).
  • BGH, 12.01.2001 - V ZR 372/99

    Anpassung des Erbbauzinses

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2008 - 5 U 67/05
    Offenbar unrichtig ist danach ein Schiedsgutachten auch dann, wenn seine Feststellungen auch für einen Fachmann nicht verständlich oder nicht nachprüfbar sind, etwa bei Mängeln im Berechnungsverfahren oder bei fehlender, lückenhafter oder fehlerhafter Begründung (BGHZ 146, 280, 285; NJW 1991, 2698; Münchener Kommentar Gottwaldt, 5. Aufl., § 319 BGB Rn. 17).
  • BGH, 17.05.1991 - V ZR 104/90

    Verkehrswertermittlung eines unbebauten Grundstücks; Offenbare Unrichtigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2008 - 5 U 67/05
    Offenbar unrichtig ist danach ein Schiedsgutachten auch dann, wenn seine Feststellungen auch für einen Fachmann nicht verständlich oder nicht nachprüfbar sind, etwa bei Mängeln im Berechnungsverfahren oder bei fehlender, lückenhafter oder fehlerhafter Begründung (BGHZ 146, 280, 285; NJW 1991, 2698; Münchener Kommentar Gottwaldt, 5. Aufl., § 319 BGB Rn. 17).
  • BGH, 14.02.2005 - II ZR 365/02

    Vereinbarung der Feststellung des Auseinandersetzungsguthabens durch einen von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2008 - 5 U 67/05
    dd) Dieses Ergebnis wird gestützt durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 14. Februar 2005 (MDR 2005, 763).
  • BGH, 25.06.1952 - II ZR 104/51

    Nachprüfung eines Schiedsgutachtens

  • BGH, 01.04.1953 - II ZR 88/52

    Neuwertversicherung

  • AG Köln, 02.03.2018 - 213 C 136/17

    Festlegung einer neuen Miete durch Schiedsgutachten

    Ferner ist durch hier verwendete Klausel auch die Neutralität des Dritten gesichert: Bestimmt eine Schiedsgutachterabrede in einem Mietvertrag, dass die Höhe der Miete von einem Sachverständigen zu ermitteln ist, den die zuständige Industrie- und Handelskammer zuvor benannt hat, wird damit der Zweck der vertraglichen Regelung erreicht, eine neutrale Person für die Erstattung des Gutachtens zu gewinnen (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 04.12.2008 - 5 U 67/05 -, zitiert bei juris).
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