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   OLG Dresden, 01.09.2005 - 13 U 1139/05   

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OLG Dresden, 01.09.2005 - 13 U 1139/05 (https://dejure.org/2005,5158)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01.09.2005 - 13 U 1139/05 (https://dejure.org/2005,5158)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01. September 2005 - 13 U 1139/05 (https://dejure.org/2005,5158)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksamkeit einer Verrechnung im Rahmen eines Kontokorrentenverhältnisses bei Herstellung der Verrechnungslage durch eine anfechtbare Rechtshandlung; Erfordernis einer gesonderten Anfechtung der Verrechnungslage durch den Insolvenzverwalter; Wirkungen eines ...

  • Judicialis

    InsO § 50 Abs. 1; ; InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3; ; InsO § 173 Abs. 1; ; HGB § 355

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Unwirksamkeit gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO einer aufgrund antizipierter Verrechnungsvereinbarung im Rahmen eines Kontokorrentenverhältnisses bewirkten Verrechnung, wenn die Verrechnungslage durch eine anfechtbare Rechtshandlung hergestellt wurde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO §§ 50, 96, 115, 116, 173
    Zur Anfechtbarkeit von Kontokorrentverrechnung und AGB-Pfandrecht in der Insolvenz

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2007, 31
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 223/01

    Anfechtbarkeit eines Pfandrechts aufgrnd AGB-Banken; Anfechtung von Berechnungen

    Auszug aus OLG Dresden, 01.09.2005 - 13 U 1139/05
    Dem steht insbesondere nicht entgegen, dass - soweit ersichtlich - die Entscheidungen des BGH zur Anfechtbarkeit von Verrechnungen im Bankkontokorrent (vgl. etwa BGHZ 150, 122 = WM 2002, 951 = ZIP 2002, 812; BGH, WM 2004, 1576 = ZIP 2004, 1509 m.w.N.) sich nicht zur Anwendbarkeit der vorbezeichneten Vorschrift verhalten.

    Die Kündigung des Kredits bewirkte lediglich, dass nachfolgende Verrechnungen ohne Rücksicht auf den Umstand, ob die Beklagte die Schuldnerin über die Zahlungseingänge wieder verfügen ließ und mithin ein Bargeschäft i.S.d. § 142 InsO vorlag, als kongruente Befriedigung des nunmehr fälligen Kreditrückzahlungsanspruchs anzusehen und daher an § 130 InsO zu messen sind (vgl. BGHZ 150, 122 = WM 2002, 951 = ZIP 2002, 812 unter III.2.a; BGH, WM 1999, 1577 = ZIP 1999, 1271 unter II.1).

    Dagegen folgt die (automatische) Verrechnung am Ende der Periode unmittelbar aus der dem Kontokorrentverhältnis immanenten antizipierten Verrechnungsvereinbarung (§ 355 HGB), während die Herstellung der Verrechnungslage, die bereits als solche geeignet ist, die Insolvenzgläubiger des Bankkunden zu benachteiligen (vgl. BGHZ 150, 122 = ZIP 2002, 812 = WM 2002, 951 unter III.2.b.cc; a.A. KG, ZInsO 2004, 1259 unter B.I.2.b), aus der Annahme der Zahlungseingänge und Erteilung entsprechender Gutschriften im Kontokorrent herrührt.

    Das Pfandrecht nach Nr. 14 Abs. 1 AGB-Banken, das erst mit dem jeweiligen Zahlungseingang entsteht (vgl. BGHZ 150, 122 = ZIP 2002, 812 = WM 2002, 951 unter III.1), ist allerdings ohne weiteres nach § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO als inkongruente Sicherung anfechtbar, wenn die Zahlungseingänge im letzten Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder - wie hier - nach diesem Antrag erfolgten.

  • BGH, 02.06.2005 - IX ZB 235/04

    Rechtsweg für Streitigkeit über Insolvenzanfechtung

    Auszug aus OLG Dresden, 01.09.2005 - 13 U 1139/05
    a) Dabei stimmt der Senat mit dem rechtlichen Ansatz des Klägers überein, dass es einer Anfechtung von Verrechnungen im Rahmen eines Kontokorrentverhältnisses (§ 355 HGB) nicht bedarf, sondern diese gem. § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig - mithin unwirksam (vgl. BGH ZIP 2005, 1334 = WM 2005, 1573 unter II.2.b.bb.2) - sind, wenn der Insolvenzgläubiger die Möglichkeit der Verrechnung durch eine anfechtbare Rechtshandlung erlangt hat.

    Gleiches gilt für die von dem letzten oder einem früheren periodischen Rechnungsabschluss erfassten, auf anfechtbaren Gutschriften beruhenden Forderungen, denn insoweit wird die frühere Verrechnung - rückwirkend (vgl. BGH, ZIP 2005, 1334 = WM 2005, 1573 unter II.2.b.bb.2) - unwirksam.

  • BGH, 11.07.2002 - IX ZR 262/01

    Verwertung sicherungshalber abgetretener Forderungen durch den

    Auszug aus OLG Dresden, 01.09.2005 - 13 U 1139/05
    § 166 Abs. 2 InsO betrifft lediglich Forderungen, die der Schuldner zur Sicherung eines Anspruchs abgetreten, nicht jedoch solche, die er zu demselben Zweck gem. §§ 1273 ff., 1279 ff. BGB verpfändet hat (vgl. BGH, WM 2003, 1367 = ZIP 2003, 1256 unter I.2.a.aa; WM 2002, 1797 = ZIP 2002, 1630 unter II.1.b).
  • BGH, 15.05.2003 - IX ZR 218/02

    Geltendmachung eines Bereicherungsanspruchs wegen mehrfacher Sicherungsabtretung

    Auszug aus OLG Dresden, 01.09.2005 - 13 U 1139/05
    § 166 Abs. 2 InsO betrifft lediglich Forderungen, die der Schuldner zur Sicherung eines Anspruchs abgetreten, nicht jedoch solche, die er zu demselben Zweck gem. §§ 1273 ff., 1279 ff. BGB verpfändet hat (vgl. BGH, WM 2003, 1367 = ZIP 2003, 1256 unter I.2.a.aa; WM 2002, 1797 = ZIP 2002, 1630 unter II.1.b).
  • BGH, 22.01.2004 - IX ZR 39/03

    Anfechtung der Pfändung der Ansprüche des Schuldners gegen ein Kreditinstitut aus

    Auszug aus OLG Dresden, 01.09.2005 - 13 U 1139/05
    Beendet wurde das Kontokorrentverhältnis zwischen der Schuldnerin und der Beklagten daher gem. § 116 Satz 1, § 115 Abs. 1 InsO erst durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 29.09.2000 (vgl. BGHZ 157, 350 = WM 2004, 517 = ZIP 2004, 513 unter II.4.b m.w.N.).
  • BGH, 11.07.1996 - IX ZR 226/94

    Anfechtung einer Auflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG Dresden, 01.09.2005 - 13 U 1139/05
    Denn Gegenstand der vom BGH entschiedenen Fälle waren jeweils Anfechtungsansprüche des Insolvenzverwalters nach §§ 129 ff., 143 Abs. 1 InsO, nicht jedoch - wie hier - bereits vor der Insolvenzeröffnung entstandene Forderungen des Schuldners; darüber hinaus schließt die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts dessen gläubigerbenachteiligende Wirkung und mithin das zusätzliche Bestehen inhaltsgleicher Anfechtungsansprüche nicht aus (vgl. BGH, WM 1996, 1649 = ZIP 1996, 1516 unter II.2.a.bb).
  • BGH, 17.06.2004 - IX ZR 124/03

    Anfechtbarkeit der Verrechnung im Kontokorrent und der Verpfändung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 01.09.2005 - 13 U 1139/05
    Dem steht insbesondere nicht entgegen, dass - soweit ersichtlich - die Entscheidungen des BGH zur Anfechtbarkeit von Verrechnungen im Bankkontokorrent (vgl. etwa BGHZ 150, 122 = WM 2002, 951 = ZIP 2002, 812; BGH, WM 2004, 1576 = ZIP 2004, 1509 m.w.N.) sich nicht zur Anwendbarkeit der vorbezeichneten Vorschrift verhalten.
  • BGH, 24.01.1985 - IX ZR 65/84

    Pfändung von Ansprüchen aus Girovertrag: Pfändbarkeit der Ansprüche des

    Auszug aus OLG Dresden, 01.09.2005 - 13 U 1139/05
    Zwar ist eine gutgeschriebene Forderung - anders als der Anspruch auf die Gutschrift - infolge der Kontokorrentbindung nicht pfändbar (vgl. BGHZ 93, 315 = WM 1985, 344 = ZIP 1985, 339 unter III.3.b; BGHZ 84, 371 = WM 1982, 816 = ZIP 1982, 932 unter II.2), woraus gefolgert werden kann, dass ein Pfandrecht an einem Anspruch auf Gutschrift grundsätzlich mit Erteilung derselben erlischt, soweit sie auf einem debitorisch geführten Konto erfolgt (vgl. OLG Hamm, ZIP 2001, 1683 unter I.3).
  • BGH, 02.06.2005 - IX ZR 263/03

    Benachteiligung der Gläubiger durch Schaffung einer Aufrechnungslage

    Auszug aus OLG Dresden, 01.09.2005 - 13 U 1139/05
    § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO erfasst nicht nur die (einseitige) Aufrechnung nach §§ 387, 388 BGB, sondern auch den Aufrechnungsvertrag (vgl. BGH, ZIP 2005, 1521 = WM 2005, 1712).
  • BGH, 17.06.1999 - IX ZR 62/98

    Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Begünstigungsabsicht

    Auszug aus OLG Dresden, 01.09.2005 - 13 U 1139/05
    Die Kündigung des Kredits bewirkte lediglich, dass nachfolgende Verrechnungen ohne Rücksicht auf den Umstand, ob die Beklagte die Schuldnerin über die Zahlungseingänge wieder verfügen ließ und mithin ein Bargeschäft i.S.d. § 142 InsO vorlag, als kongruente Befriedigung des nunmehr fälligen Kreditrückzahlungsanspruchs anzusehen und daher an § 130 InsO zu messen sind (vgl. BGHZ 150, 122 = WM 2002, 951 = ZIP 2002, 812 unter III.2.a; BGH, WM 1999, 1577 = ZIP 1999, 1271 unter II.1).
  • BGH, 20.05.2003 - XI ZR 235/02

    Beendigung des Kontokorrentverhältnisses

  • BGH, 08.07.1982 - I ZR 148/80

    Pfändung einer Forderung aus Kontokorrent

  • KG, 18.05.2004 - 7 U 186/03

    Insolvenzverfahren: Wirksamkeit einer Verrechnung im Kontokorrent

  • OLG Hamm, 04.09.2001 - 27 U 34/01

    Insolvenzanfechtung von Kontokorrentverrechnungen

  • LAG Hessen, 19.03.2007 - 17 Sa 1580/06

    Gesellschaftsvertrag - Auslegung - Insolvenzverfahren - Darlehensrückzahlung

    Auch eine antizipierte Verrechnungsvereinbarung stellt eine solche Aufrechnungsvereinbarung dar (Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 01. September 2005, 13 U 1139/05, ZInsO 2007, 45, zitiert nach juris).
  • LAG Hessen, 19.03.2007 - 17 Sa 1766/06

    Stille Gesellschaft - Insolvenz - Rückerstattung der Einlage -

    Auch eine antizipierte Verrechnungsvereinbarung stellt eine solche Aufrechnungsvereinbarung dar (Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 01. September 2005, 13 U 1139/05, ZInsO 2007, 45, zitiert nach juris).
  • LAG Hessen, 19.03.2007 - 17 Sa 1553/06

    Stille Gesellschaft - Insolvenz - Rückerstattung der Einlage -

    Auch eine antizipierte Verrechnungsvereinbarung stellt eine solche Aufrechnungsvereinbarung dar (Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 01. September 2005, 13 U 1139/05, ZInsO 2007, 45, zitiert nach juris).
  • LAG Hessen, 19.03.2007 - 17 Sa 1563/06

    Stille Gesellschaft - Insolvenz - Rückerstattung der Einlage -

    Auch eine antizipierte Verrechnungsvereinbarung stellt eine solche Aufrechnungsvereinbarung dar (Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 01. September 2005, 13 U 1139/05, ZInsO 2007, 45, zitiert nach juris).
  • LAG Hessen, 19.03.2007 - 17 Sa 1561/06

    Stille Gesellschaft - Insolvenz - Rückerstattung der Einlage -

    Auch eine antizipierte Verrechnungsvereinbarung stellt eine solche Aufrechnungsvereinbarung dar (Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 01. September 2005, 13 U 1139/05, ZInsO 2007, 45, zitiert nach juris).
  • LAG Hessen, 19.03.2007 - 17 Sa 1559/06

    Stille Gesellschaft - Insolvenz - Rückerstattung der Einlage -

    Auch eine antizipierte Verrechnungsvereinbarung stellt eine solche Aufrechnungsvereinbarung dar (Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 01. September 2005, 13 U 1139/05, ZInsO 2007, 45, zitiert nach juris).
  • LAG Hessen, 19.03.2007 - 17 Sa 1562/06

    Stille Gesellschaft - Insolvenz - Rückerstattung der Einlage -

    Auch eine antizipierte Verrechnungsvereinbarung stellt eine solche Aufrechnungsvereinbarung dar (Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 01. September 2005, 13 U 1139/05, ZInsO 2007, 45, zitiert nach juris).
  • LAG Hessen, 19.03.2007 - 17 Sa 1554/06

    Stille Gesellschaft - Insolvenz - Rückerstattung der Einlage -

    Auch eine antizipierte Verrechnungsvereinbarung stellt eine solche Aufrechnungsvereinbarung dar (Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 01. September 2005, 13 U 1139/05, ZInsO 2007, 45, zitiert nach juris).
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