Rechtsprechung
OLG Koblenz, 27.11.2013 - 5 U 851/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 133, 157, 1940, 2048, 2084, 2147, 2174, 2180, 2187, 2192, 2231, 2269, 2271
Abgrenzung von Vermächtnis und Teilungsanordnung durch Begünstigungswillen; Zum Nutzungsrecht der Lebensgefährtin des Erblassers zulasten eines durch Vorausvermächtnis begünstigten Erben - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kriterien zur Abgrenzung von Vermächtnis und Teilungsanordnung bei Festlegung eines Wohnrechts zugunsten der Lebensgefährtin des Erblassers in einem Berliner Testament
- erbrechtsiegen.de
Abgrenzung von Vermächtnis, Teilungsanordnung und Auflage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abgrenzung von Vermächtnis und Teilungsanordnung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Vermächtnis setzt Begünstigungswillen voraus
- erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)
Eines von fünf Kindern erhält im Testament einen Vorteil - Ist dies eine Teilungsanordnung oder ein Vorausvermächtnis?
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Vermächtnis setzt Begünstigungswillen voraus
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Vermächtnis setzt Begünstigungswillen voraus
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 29.05.2013 - 8 O 302/12
- OLG Koblenz, 27.11.2013 - 5 U 851/13
Papierfundstellen
- NJW-RR 2014, 967
- FamRZ 2014, 874
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81
Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.
Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2013 - 5 U 851/13
Denn das hätte in den - dem Formzwang des § 2231 BGB unterworfenen - Äußerungen des Erblassers Anklang finden müssen (BGHZ 80, 242; BGHZ 86, 41). - BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 4/80
Zweck der Testamentsform
Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2013 - 5 U 851/13
Denn das hätte in den - dem Formzwang des § 2231 BGB unterworfenen - Äußerungen des Erblassers Anklang finden müssen (BGHZ 80, 242; BGHZ 86, 41).
- OLG München, 09.02.2015 - 34 Wx 416/14
Keine Anhörung von Ersatznacherben bei Löschung eines Nacherbenvermerks
Im ersten Fall bedarf es neben der Bewilligung durch Nacherben und Ersatznacherben nicht auch deren Anhörung (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2014, 874). - LG Detmold, 19.05.2020 - 2 O 191/19 Ein dem Erblasser bekannter objektiver Vermögensvorteil wird Indiz für einen Begünstigungswillen sein (…vgl. Weidlich - Palandt, BGB 79.Auflage, § 2048, Rdnr. 7; OLG Hamm, Urteil vom 03.März 2009 - 10 U 95/08; m.w.N.) Weiterhin spricht für ein Vorausvermächtnis, wenn die Regelung abgekoppelt vom Erbe gelten soll (OLG Koblenz, Urteil vom 27.11.2013 - 5 U 851/13).