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   OLG Koblenz, 27.11.2013 - 5 U 851/13   

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https://dejure.org/2013,38563
OLG Koblenz, 27.11.2013 - 5 U 851/13 (https://dejure.org/2013,38563)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.11.2013 - 5 U 851/13 (https://dejure.org/2013,38563)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. November 2013 - 5 U 851/13 (https://dejure.org/2013,38563)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 133, 157, 1940, 2048, 2084, 2147, 2174, 2180, 2187, 2192, 2231, 2269, 2271
    Abgrenzung von Vermächtnis und Teilungsanordnung durch Begünstigungswillen; Zum Nutzungsrecht der Lebensgefährtin des Erblassers zulasten eines durch Vorausvermächtnis begünstigten Erben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien zur Abgrenzung von Vermächtnis und Teilungsanordnung bei Festlegung eines Wohnrechts zugunsten der Lebensgefährtin des Erblassers in einem Berliner Testament

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vermächtnis setzt Begünstigungswillen voraus

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Eines von fünf Kindern erhält im Testament einen Vorteil - Ist dies eine Teilungsanordnung oder ein Vorausvermächtnis?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vermächtnis setzt Begünstigungswillen voraus

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Vermächtnis setzt Begünstigungswillen voraus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 967
  • FamRZ 2014, 874
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2013 - 5 U 851/13
    Denn das hätte in den - dem Formzwang des § 2231 BGB unterworfenen - Äußerungen des Erblassers Anklang finden müssen (BGHZ 80, 242; BGHZ 86, 41).
  • BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 4/80

    Zweck der Testamentsform

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2013 - 5 U 851/13
    Denn das hätte in den - dem Formzwang des § 2231 BGB unterworfenen - Äußerungen des Erblassers Anklang finden müssen (BGHZ 80, 242; BGHZ 86, 41).
  • OLG München, 09.02.2015 - 34 Wx 416/14

    Keine Anhörung von Ersatznacherben bei Löschung eines Nacherbenvermerks

    Im ersten Fall bedarf es neben der Bewilligung durch Nacherben und Ersatznacherben nicht auch deren Anhörung (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2014, 874).
  • LG Detmold, 19.05.2020 - 2 O 191/19
    Ein dem Erblasser bekannter objektiver Vermögensvorteil wird Indiz für einen Begünstigungswillen sein (vgl. Weidlich - Palandt, BGB 79.Auflage, § 2048, Rdnr. 7; OLG Hamm, Urteil vom 03.März 2009 - 10 U 95/08; m.w.N.) Weiterhin spricht für ein Vorausvermächtnis, wenn die Regelung abgekoppelt vom Erbe gelten soll (OLG Koblenz, Urteil vom 27.11.2013 - 5 U 851/13).
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