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   OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 5 Wx 30/07   

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https://dejure.org/2007,15626
OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 5 Wx 30/07 (https://dejure.org/2007,15626)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.12.2007 - 5 Wx 30/07 (https://dejure.org/2007,15626)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2007 - 5 Wx 30/07 (https://dejure.org/2007,15626)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Anspruchs auf Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen die Löschung von Dienstbarkeiten in ein Grundbuch; Vornahme einer Eintragung (oder Löschung) durch das Grundbuchamt unter Verletzung gesetzlicher Vorschriften als Voraussetzung für einen ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    GBO § 19; ; GBO § 22; ; ... GBO § 22 Abs. 1; ; GBO § 29; ; GBO § 53 Abs. 1 Satz 1; ; GBO § 78; ; GBO § 79 Abs. 1; ; GBO § 80 Abs. 1; ; GBO §§ 84 ff; ; GBO § 84 Abs. 2; ; GBO § 87; ; GBO § 87 lit. a); ; Brbg. AGBGB §§ 10 ff.; ; Brbg. AGBGB §§ 20 ff.; ; Brbg. AGBGB § 21; ; Brbg. AGBGB §§ 25 ff.; ; BGB §§ 1018 ff.; ; BGB § 1025 Satz 2; ; BGB § 1026; ; BGB § 1028 Abs. 1 Satz 2; ; KostO § 131 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; FGG § 13a Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässige Löschung einer Grunddienstbarkeit aufgrund einer nur als Kopie vorliegenden notariellen Löschungsbewilligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 08.09.2014 - 20 W 160/14

    Bindungswirkung von Urteilen im Rahmen von § 22 GBO

    Unter Zugrundelegung der veröffentlichten Rechtsprechung könnte andererseits auch angenommen werden, dass die Beteiligten zu 3. und 4. mit ihrem Berichtigungsantrag vom 03.04.2012/18.03.2013, mit dem sie die Wiedereintragung des zuvor gelöschten Wegerechts begehrten, wegen § 71 Abs. 2 Satz 1 GBO hier lediglich die Eintragung eines Amtswiderspruchs hätten verlangen können, weil sie sich damit im Ergebnis gegen die ursprüngliche Löschung vom 11.10.2010 (als Eintragung) gewendet haben, und sie einen etwaigen Anspruch auf Berichtigung durch eine Klage im Zivilprozess auf Abgabe einer Berichtigungsbewilligung nach § 894 BGB hätten weiter verfolgen müssen (vgl. dazu BayObLG, Beschluss vom 09.10.1991, BReg 2 Z 108/91; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 20.12.2007, 5 Wx 30/07, je zitiert nach juris und ebenfalls zur Löschung von Grunddienstbarkeiten).

    Ungeachtet des Umstands, dass ein solcher jedenfalls bereits darin gesehen werden muss, dass dieses ausweislich des Akteninhalts den damaligen Eigentümern - den Beteiligten zu 1. und 2. - vor der berichtigenden Eintragung vom 24.05.2013 kein rechtliches Gehör (Art. 103 GG) gewährt hat, obwohl die Entscheidung erkennbar zu einem Eingriff in ihre Rechte führen konnte (so Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 20.12.2007, 5 Wx 30/07; vgl. zu diesem Erfordernis weiter: Demharter, a.a.O., § 22 Rz. 49; Meikel/Böttcher, a.a.O., § 22 Rz. 112; Bauer/von Oefele/Kohler, a.a.O., § 22 Rz. 164, 263; BGH NJW-RR 2005, 315, je zitiert nach juris, je m. w. N.), liegt ein solcher weiter darin, dass das Grundbuchamt nicht das nach seiner Auffassung zu Unrecht gelöschte Recht (Wegerecht unter Bezugnahme auf die in der ursprünglichen Eintragung unter Abt. II, lfd. Nr. 7 aufgeführten Bewilligungen) wieder unter eigener Nummer (nun II lfd. Nr. 16) eingetragen hat, sondern an dieser Grundbuchstelle eine (neue) Grunddienstbarkeit gemäß Urteil des Landgerichts Gießen vom 23.03.2011 (Az.: 1 S 28/10).

  • OLG Nürnberg, 06.08.2020 - 15 W 2066/20

    Antrag auf Eigentumsumschreibung eines Pfandgläubigers eines Anwartschaftsrechtes

    Erforderlich ist, dass die Urkunde mit dem Willen des Erklärenden dem Grundbuchamt oder zur Vorlage bei diesem demjenigen, zu dessen Gunsten die Eintragung erfolgen soll, in Urschrift, Ausfertigung oder beglaubigter Abschrift zugeht (BayObLG, Beschluss vom 29.07.1993 - 2Z BR 62/93 -, juris Rn. 12; KG, Beschluss vom 04.11.2014 - 1 W 247/14 -, juris Rn. 17; OLG Stuttgart, Beschluss vom 05.03.2012 - 8 W 75/12 -, juris Rn. 13; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 20.12.2007 - 5 Wx 30/07 -, juris Rn. 23; OLG München, Beschluss vom 05.12.2017 - 34 Wx 402/17 -, juris Rn. 24).
  • OLG Naumburg, 23.02.2021 - 12 Wx 41/20

    Grundbuchsache: Wirksamkeit einer Löschungsbewilligung bei Willensmangel des

    Die Eintragungsbewilligung wird nicht schon mit der Ausstellung der in der vorgeschriebenen Form errichteten Urkunde wirksam in dem Sinn, dass sie verfahrensrechtliche Grundlage einer Eintragung durch das Grundbuchamt sein kann, sondern erst dann, wenn die Urkunde mit dem Willen des Erklärenden dem Grundbuchamt oder zur Vorlage bei diesem demjenigen, zu dessen Gunsten die Eintragung erfolgen soll, in Urschrift, Ausfertigung oder beglaubigter Abschrift zugeht (vgl. BeckOK GBO, Hügel, Stand: 01. Februar 2021, § 19 Rn. 28, m.w.N.; Demharter, a.a.O., § 19 Rn. 21, m.w.N.; BayObLG, Beschluss vom 29. Juli 1993 - 2Z BR 62/93 -, juris; KG, Beschluss vom 04. November 2014 - 1 W 247/14 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 05. März 2012 - 8 W 75/12 -, juris; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - 5 Wx 30/07 -, juris; OLG München, Beschluss vom 05. Dezember 2017 - 34 Wx 402/17 -, juris).
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