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   VGH Bayern, 07.02.2023 - 22 CS 22.1908   

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VGH Bayern, 07.02.2023 - 22 CS 22.1908 (https://dejure.org/2023,2529)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.02.2023 - 22 CS 22.1908 (https://dejure.org/2023,2529)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Februar 2023 - 22 CS 22.1908 (https://dejure.org/2023,2529)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO §§ 80 a Abs. 3 S. 2, ... 80 Abs. 5; BImSchG § 6 Abs. 1; BImSchG § 13; UmwRG § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 5; UmwRG § 2 Abs. 4 S. 1 Nr. 2; UmwRG § 7 Abs. 5 S. 1 Alt. 1; BayWaldG Art. 9 Abs. 8 S. 1; BNatSchG § 44 Abs. 1
    Zu den Möglichkeiten der Fehlerheilung bei Missachtung der immissionsschutzrechtlichen Konzentrationswirkung für baugenehmigungspflichtige private Zuwegungen zu Windenergieanlagen

  • rewis.io

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für drei Windenergieanlagen, Antrag einer anerkannten Umweltvereinigung auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung, "Kettenkonzentration" nach § 13 BImSchG, Wegebaumaßnahmen als Bestandteil des bauordnungsrechtlichen (Gesamt-)Vorhabens, ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 13 BImSchG, Art. 9 Abs. 8 BayWaldG, Art. 55 Abs. 1, Art. 57 Abs. 1 Nr. 8, Art. 68 BayBO, § 7 Abs. 5 Satz 1 UmwRG
    Immissionsschutzrecht: Zur Reichweite der Konzentrationswirkung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von Windkraftanlagen in Bezug auf Zuwegungen | Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für drei Windenergieanlagen; "Kettenkonzentration" nach § 13 BImSchG; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde einer Umweltvereinigung gegen die sofortige Vollziehbarkeit einer erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen; Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung; Wegebaumaßnahmen als ...

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 13 BImSchG, Art. 9 Abs. 8 BayWaldG, Art. 55 Abs. 1, Art. 57 Abs. 1 Nr. 8, Art. 68 BayBO, § 7 Abs. 5 Satz 1 UmwRG
    Immissionsschutzrecht: Zur Reichweite der Konzentrationswirkung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von Windkraftanlagen in Bezug auf Zuwegungen | Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für drei Windenergieanlagen; "Kettenkonzentration" nach § 13 BImSchG; ...

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (46)

  • BVerwG, 26.09.2019 - 7 C 5.18

    Abschaltung; Addition; Artenschutz; Beteiligungsberechtigung; Brutstätte;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2023 - 22 CS 22.1908
    Denn insoweit genügt es in erweiternder Auslegung des Wortlauts von § 2 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a UmwRG, dass die klagende oder wie hier Eilrechtschutz begehrende Umweltvereinigung geltend macht, ihre Beteiligung sei zu Unrecht unterblieben (vgl. BVerwG, U.v. 26.9.2019 - 7 C 5.18 - juris Rn. 24).

    Das im Grundsatz bestehende Exklusivitätsverhältnis zwischen § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 5 UmwRG steht dem nicht entgegen bzw. ist insoweit mit Blick auf die den mitgliedstaatlichen Gerichten obliegende Verpflichtung, das nationale Recht so weit wie möglich im Einklang sowohl mit den Zielen von Art. 9 Abs. 3 der A.-Konvention als auch mit dem Ziel eines effektiven Rechtsschutzes auszulegen, einschränkend dahin zu verstehen, dass es nur solche Vorhaben betrifft, bei denen eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird und die mithin gemäß § 2 Abs. 4 Satz 2 UmwRG einer umfassenden gerichtlichen Kontrolle unterliegen (vgl. BVerwG, U.v. 26.9.2019 - 7 C 5.18 - juris Rn. 25 m.V.a. VGH BW, U.v. 20.11.2018 - 5 S 2138/16 - juris Rn. 165).

    Damit war dieser - sich zugunsten der Beigeladenen auswirkende - neue Erkenntnisstand bereits bei Genehmigungserteilung (vgl. BVerfG, B.v. 23.10.2018 - 1 BvR 595/14 - juris Rn. 27 m.V.a. BVerwG, U.v. 21.11.2012 - 7 C 40.11 - juris Rn. 19), jedenfalls aber im vorliegenden Beschluss (als - dann - nachträgliche Änderung der Sach- und Rechtslage, BVerwG, U.v. 26.9.2019 - 7 C 5.18 - Rn. 43 a.E.) zu berücksichtigen.

    Soweit sich aber aus den nach Bescheiderlass erstellten Untersuchungen/Kartierungen "neue" Standorte ergeben, welche im August 2020 noch nicht vorhanden waren, ist dies im vorliegenden Verfahren unbeachtlich, weil bei (Dritt-)Anfechtungsklagen gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigungen für Windenergieanlagen die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, vorliegend also die des Bescheiderlasses am 5. August 2020, maßgeblich ist (vgl. dazu ausführlich und grundlegend BayVGH, B.v. 7.5.2018 - 22 ZB 17.2088 u.a. - juris Rn. 13 f. m.V.a. BVerwG, U.v. 26.1.2011 - 6 C 2.10 - juris Rn. 34 m.w.N.); eine Ausnahme davon greift nur zu Gunsten, nicht aber zu Lasten der Beigeladenen (vgl. 1.2.2.5.1, BVerwG, B.v. 28.7.2022 - 7 B 15.21 Ls 1 und Rn. 1, U.v. 26.9.2019 - 7 C 5.18 - Rn. 43 a.E.).

    Ohnehin würde sich, unterstellt der Bebauungsplan wäre unwirksam, die Folgefrage stellen, ob der zum 16. November 2022 in Kraft getretene und zugunsten der Beigeladenen zu berücksichtigende (vgl. 1.2.2.5.1; BVerwG, U.v. 26.9.2019 - 7 C 5.18 - juris Rn. 43 a.E.) Art. 82 Abs. 5 Nr. 6 BayBO vorliegend greifen und daher § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB (weil dann Art. 82 Abs. 1 und 2 BayBO unanwendbar wären) jedenfalls für eine oder mehrere Windenergieanlagen gelten würde.

  • VGH Bayern, 31.08.2022 - 1 CE 22.1576

    Bauaufsichtliches Einschreiten gegen Zuwegung zu genehmigter Windkraftanlage

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2023 - 22 CS 22.1908
    Die dagegen gerichtete Beschwerde wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 31. August 2022 (1 CE 22.1576) zurück.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird Bezug genommen auf die Gerichtsakten (inkl. der beigezogenen Akten der Verfahren M 28 K 20.4174, M 28 S 22.700, M 28 E 22.2108 und 1 CE 22.1576) und die beigezogenen Behördenakten.

    Mittlerweile habe auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im dieses Beschwerdeverfahren betreffenden Beschluss vom 31. August 2022 (1 CE 22.1576) die Genehmigungspflichtigkeit der Wegebaumaßnahmen bestätigt.

    Denn wie im Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 31. August 2022 (1 CE 22.1576 - juris Rn. 20 m.w.N.) ausgeführt, ist mit Blick auf den Grundsatz der Genehmigungspflicht nach Art. 55 Abs. 1 BayBO auf das jeweils beantragte (Gesamt-)Vorhaben abzustellen.

    Die Bevollmächtigten der Beigeladenen tragen insoweit vor, dass es infolge der Änderungsanzeige, anders als im Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 31. August 2022 (1 CE 22.1576) ausgeführt, nicht mehr darauf ankomme, ob die Baugenehmigung für die Wege ganz oder teilweise Teil der Baugenehmigung der Windenergieanlagen und damit (von der Konzentrationswirkung umfasster) Teil der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung sein müsse.

  • VG Gießen, 22.01.2020 - 1 K 6019/18

    Keine Windenergieanlagen in Butzbach

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2023 - 22 CS 22.1908
    Nach den Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) vom April 2015 seien bei Greifvögeln die Hauptkorridore zwischen Schlaf- und Nahrungsplätzen freizuhalten (VG Gießen, U.v. 22.1.2020 - 1 K 6019/18.Gl - juris Rn. 99).

    So sei entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts der Mäusebussard nach übereinstimmender naturschutzfachlicher Einschätzung eine kollisionsgefährdete Vogelart, da er kein Meideverhalten gegenüber den Anlagen zeige (VG Gießen, U.v. 22.1.2020 - 1 K 6019/18.Gl - Rn. 99; LfU Brandenburg, Informationen über Einflüsse der Windenergienutzung auf Vögel, Stand 17.6.2022: Der Mäusebussard sei die häufigste als Kollisionsopfer gemeldete Vogelart.).

    Das vom Antragsteller bemühte Urteil des VG Gießen vom 22. Januar 2020 (1 K 6019/18.Gl - juris) rechtfertigt, wie das Verwaltungsgericht München unter Hinweis auf unterschiedliche Sachverhalte/Rahmenbedingungen ausführt, keine Abweichung vom BayWEE (vgl. auch NdsOVG, B.v. 24.9.2021 - 12 ME 45/21 - juris Rn. 113: gerade keine - wie vom VG Gießen angenommene - allseits anerkannte naturschutzfachliche Auffassung bzgl. der Schlaggefährdung der Art Mäusebussard).

  • BVerwG, 21.01.2021 - 7 C 9.19

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Verlängerungsentscheidung

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2023 - 22 CS 22.1908
    Ihre Einhaltung ist vielmehr in vollem Umfang bei der Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung sicherzustellen (Jarass in ders., BImSchG § 13 Rn. 1, 22 m.w.N.; vgl. zur rein verfahrensrechtlichen Wirkung des § 13 BImSchG grundlegend auch BVerwG, U.v. 21.1.2021 - 7 C 9.19 - juris Rn. 40; BayVGH, B.v. 21.7.2015 - 22 ZB 14.2340 - juris Rn. 13).

    Dies hängt jeweils von den Gegebenheiten des konkreten Streitfalls ab (stRspr, vgl. etwa BVerwG, U.v. 21.1.2021 - 7 C 9.19 - juris Rn. 33; vgl. weitergehend auch Fellenberg/Schiller in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 7 UmwRG Rn. 112 ff.).

    Da es sich wie oben erläutert um eine "punktuelle" Fehlerbehebung handelt, ändert sich auch nichts am zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt; es ist weiterauf den Zeitpunkt des Erlasses der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung abzustellen (vgl. dazu - bzgl. der Heilung eines punktuellen Fehlers eines Planfeststellungsbeschlusses im ergänzenden Verfahren - BVerwG, U.v. 27.6.2019 - 7 C 22.17 - juris Rn. 14; vgl. zudem U.v. 21.1.2021 - 7 C 9.19 - juris Rn. 36).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2018 - 5 S 2138/16

    Einheitliches Planfeststellungsverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2023 - 22 CS 22.1908
    Dies muss gesetzlich, nach § 6 UVPG i.V.m. Anlage 1 zum UVPG, oder aufgrund einer den Maßstäben des § 5 Abs. 3 Satz 2 UVPG genügenden behördlichen Vorprüfung nach §§ 7 ff. UVPG feststehen; die bloße Möglichkeit des Bestehens eines UVP-Pflicht genügt angesichts des klaren Wortlauts im Rahmen der Begründetheitsprüfung des Rechtsbehelfs nicht (vgl. Fellenberg/Schiller in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand April 2022, § 2 UmwRG Rn. 56, 62; Kment in Beckmann/Kment, UVPG/UmwRG, 6. Aufl. 2023, § 2 UmwRG Rn. 52, VGH BW, U.v. 20.11.2018 - 5 S 2138/16 - juris Rn. 157 ff.).

    Das im Grundsatz bestehende Exklusivitätsverhältnis zwischen § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 5 UmwRG steht dem nicht entgegen bzw. ist insoweit mit Blick auf die den mitgliedstaatlichen Gerichten obliegende Verpflichtung, das nationale Recht so weit wie möglich im Einklang sowohl mit den Zielen von Art. 9 Abs. 3 der A.-Konvention als auch mit dem Ziel eines effektiven Rechtsschutzes auszulegen, einschränkend dahin zu verstehen, dass es nur solche Vorhaben betrifft, bei denen eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird und die mithin gemäß § 2 Abs. 4 Satz 2 UmwRG einer umfassenden gerichtlichen Kontrolle unterliegen (vgl. BVerwG, U.v. 26.9.2019 - 7 C 5.18 - juris Rn. 25 m.V.a. VGH BW, U.v. 20.11.2018 - 5 S 2138/16 - juris Rn. 165).

    § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG umfasst damit im Ergebnis auch diejenigen Vorhaben, bei denen erst eine (standortbezogene oder allgemeine) UVP-Vorprüfung ergibt, dass keine Pflicht zur Durchführung einer UVP besteht (vgl. VGH BW, U.v. 20.11.2018 a.a.O. Rn. 161).

  • VG München, 01.06.2022 - M 28 E 22.2108

    Erfolgloser Eilantrag eines Umweltverbandes auf Einschreiten gegen den

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2023 - 22 CS 22.1908
    Den Eilantrag des Antragstellers, die von der Beigeladenen für April und Mai 2022 angekündigten Bauarbeiten zum Ausbau der Wege zu den genehmigten drei Windkraftanlagen (Windenergieanlagen) zu untersagen, lehnte das Verwaltungsgericht München mit Beschluss vom 1. Juni 2022 (M 28 E 22.2108) ab.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird Bezug genommen auf die Gerichtsakten (inkl. der beigezogenen Akten der Verfahren M 28 K 20.4174, M 28 S 22.700, M 28 E 22.2108 und 1 CE 22.1576) und die beigezogenen Behördenakten.

    Ohnehin habe das Verwaltungsgericht nicht von Verfahrensfreiheit ausgehen dürfen, weil keine ausreichend bestimmte Planung diesbezüglich vorliege; soweit es dazu ergänzend auf den Beschluss vom 1. Juni 2022 (M 28 E 22.2108) verweise, nehme der Antragsteller Bezug auf seine dagegen erhobene Beschwerde bzw. deren Begründung.

  • VGH Bayern, 27.09.2021 - 15 B 20.828

    Wesentlich störender Gewerbebetrieb im faktischen Dorfgebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2023 - 22 CS 22.1908
    Ein solch traditionell gewachsenes faktisches Dorfgebiet "kippt" erst, wenn die landwirtschaftliche Nutzung aus dem Gebiet völlig verschwunden ist, im maßgeblichen Bereich mithin keine aktiven Wirtschaftsstellen land- oder forstwirtschaftlicher Betriebe (mehr) vorhanden sind und auch mit der Wiederaufnahme solcher Nutzungen in absehbarer Zeit nicht mehr gerechnet werden kann (vgl. dazu BayVGH, U.v. 27.9.2021 - 15 B 20.828 - juris Rn. 31 m.w.N.).

    Ob die "strengen Anforderungen" der ständigen Rechtsprechung an die Funktionslosigkeit einer Festsetzung (vgl. dazu exemplarisch Külpmann in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, Stand April 2022, § 10 Rn. 407 ff.) erfüllt sind, ob also die Verhältnisse, auf welche die Festsetzung "Dorfgebiet" sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt, kann auf Basis der dem Eilverfahren zugrundeliegenden (v.a. vom Antragsteller im erstinstanzlichen Schriftsatz vom 11.2.2022 dargestellten) tatsächlichen Angaben nicht mit ausreichender Sicherheit festgestellt werden, so dass der Senat jedenfalls im Eilverfahren weiter von der Wirksamkeit des Bebauungsplans Nr. 59 ausgeht (zu etwaigen Kriterien für eine Funktionslosigkeit/Verstoß gegen § 1 Abs. 3 BauGB in der vorliegenden Konstellation vgl. etwa BVerwG, U.v. 23.4.2009 - 4 CN 5.07 - juris Rn. 11 m.w.N. sowie BayVGH, U.v. 27.9.2021 - 15 B 20.828 - juris Rn. 31 m.w.N.).

  • BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13

    Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2023 - 22 CS 22.1908
    Damit war dieser - sich zugunsten der Beigeladenen auswirkende - neue Erkenntnisstand bereits bei Genehmigungserteilung (vgl. BVerfG, B.v. 23.10.2018 - 1 BvR 595/14 - juris Rn. 27 m.V.a. BVerwG, U.v. 21.11.2012 - 7 C 40.11 - juris Rn. 19), jedenfalls aber im vorliegenden Beschluss (als - dann - nachträgliche Änderung der Sach- und Rechtslage, BVerwG, U.v. 26.9.2019 - 7 C 5.18 - Rn. 43 a.E.) zu berücksichtigen.

    Wenn die Anforderungen des BayWEE insoweit erfüllt sind, darf der Beigeladenen (wenn man so will in "formaler" Hinsicht) schon angesichts des zutreffend vom Verwaltungsgericht beschriebenen Prüfungsmaßstabs ("Vertretbarkeits- bzw. Plausibilitätskontrolle"; vgl. BA S. 31 f., Rn. 92 f. m.V.a. BVerfG, B.v. 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13 - juris Rn. 23 und NdsOVG, U.v. 13.3.2019 - 12 LB125/18 - juris Rn. 65) kein Nachteil daraus entstehen, wenn darüber hinaus weitere Kartierungen erfolgen.

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2021 - 12 MS 97/21

    Genehmigung, immissionsschutzrechtliche; Windenergieanlage; Zielabweichung;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2023 - 22 CS 22.1908
    Denn die gesetzlich vorgegebene Reichweite der Konzentration nach § 13 BImSchG kann nicht durch Vorbehalte der Genehmigungsbehörde beschränkt werden, selbst wenn diese ausdrücklich auf die Notwendigkeit einer weiteren Genehmigung hinweist (Jarass in ders., BImSchG, § 13 Rn. 20a m.V.a. VGH BW, B.v. 6.8.2020 - 10 S 1941/19 - juris Rn. 12; vgl. auch OVG Hamburg, U.v. 1.9.2020 - 1 E 26/18 - juris Rn. 204, a.A. NdsOVG, B.v. 15.12.2021 - 12 MS 97/21 - juris Rn. 17).

    Im Übrigen ändert es nichts an der insoweit gegebenen Rechtswidrigkeit des Genehmigungsbescheids, wenn man - etwa unter Verweis auf Art. 43 Abs. 1 Satz 2 BayVwVfG (so NdsOVG, B.v. 15.12.2021 - 12 MS 97/21 - juris Rn. 17) - davon ausgehen würde, dass der Antragsgegner durch seinen ausdrücklichen Vorbehalt tatsächlich rechtswirksam die Rodungserlaubnis bzgl. der Zuwegung "ausklammern" konnte.

  • EuGH, 04.03.2021 - C-473/19

    Föreningen Skydda Skogen - Wildlebende Tiere und Pflanzen, Lebensräume

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2023 - 22 CS 22.1908
    bb BNatSchG und damit auch der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vom 4. März 2021 (C 473/19 und C 474/19).

    Aus dem Urteil des EuGH vom 4. März 2021 (C 473/19 und C 474/19 - juris), wonach auch Vogelarten, die nicht unter Anhang I der Vogelschutzrichtlinie fallen (wie der Mäusebussard/Buteo buteo), den Zugriffsverboten des Art. 5 der Vogelschutzrichtlinie unterliegen, folgt nichts anderes.

  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

  • OVG Niedersachsen, 24.09.2021 - 12 ME 45/21

    Artenschutzleitfaden; Darlegungsanforderungen; Fachkonvention; Feldlerche;

  • BVerwG, 27.11.2018 - 9 A 8.17

    Autobahn A 20 darf zunächst nicht weitergebaut werden - Bundesverwaltungsgericht

  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.2022 - 14 S 1991/22

    Sofortvollzug von immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigungen;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2021 - 8 B 875/21

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

  • BVerwG, 26.01.2011 - 6 C 2.10

    Frequenz; Funkfrequenz; Frequenzverlagerung; Frequenzzuteilung; Klagebefugnis;

  • BVerwG, 28.07.2022 - 7 B 15.21

    Genehmigung Windenergieanlage

  • OVG Niedersachsen, 21.12.2020 - 12 ME 140/20
  • VGH Bayern, 21.07.2015 - 22 ZB 14.2340

    Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windkraftanlage

  • BVerwG, 24.01.2012 - 7 VR 13.11

    Ausbau der Eisenbahnstrecke Oldenburg-Wilhemshaven; Lärmzuwachs für Bahnanlieger;

  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2021 - 10 S 1956/20

    Windenergieanlage; Befreiung nach § 67 Abs. 1 BNatSchG; Erfordernis des

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2022 - 10 S 1861/21

    Vollzugsinteresse bei der Genehmigung von Windenergieanlagen; Normsetzungs- und

  • BVerwG, 27.06.2019 - 7 C 22.17

    Artenschutz; Bestand; Lebensstätte; Naturhaushalt; Naturschutzverein;

  • VGH Bayern, 23.09.2013 - 8 ZB 12.2525

    Straßenbaulast für eine Stützmauer auf privatem Grundstück

  • VGH Hessen, 27.01.2022 - 3 B 1209/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Errichtung von zwei Windenergieanlagen

  • VG Osnabrück, 29.07.2015 - 3 A 46/13

    Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls; Beurteilungsspielraum; Biotop; Brutvogel;

  • VGH Bayern, 18.07.2019 - 19 ZB 15.2409

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Erlaubnis zur Rodung von Schutzwald

  • VGH Bayern, 17.11.2005 - 22 AS 05.2945

    Keine Auswirkungen einer Änderungsanzeige auf den ursprünglichen

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2014 - 10 S 1920/14

    Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax; Verlassen auf

  • VGH Bayern, 17.07.2020 - 15 N 19.1377

    Ermittlungs- und Bewertungsdefizit bzgl. kollisionsgefährdeter Vögel bei

  • BVerwG, 17.12.2002 - 7 B 119.02

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Konzentrationswirkung; Teilgenehmigung;

  • BVerwG, 17.08.2004 - 9 A 1.03

    Kriterien für die Anordnung einer landschaftsschutzrechtlichen Ersatzmaßnahme

  • BVerwG, 23.04.2009 - 4 CN 5.07

    Dorfgebiet; allgemeine Zweckbestimmung; Unterbringung land- und

  • VGH Hessen, 10.03.2022 - 9 B 1348/20

    Windpark Constantia Forst II bei Gründau und Wächtersbach kann gebaut werden

  • BVerwG, 14.09.2022 - 9 C 24.21

    Verbandsklagebefugnis einer erst nach Klageerhebung anerkannten Umweltvereinigung

  • VGH Bayern, 16.03.2021 - 8 ZB 20.1873

    Präklusion des Klagevorbringens nach § 6 UmwRG

  • OVG Hamburg, 01.09.2020 - 1 E 26/18

    Erlaubnis zur Entnahme und Wiedereinleitung von Elbwasser zum Zweck der

  • VGH Bayern, 09.08.2006 - 1 CS 06.2014

    Kein Baustop für Großsägewerk in Landsberg am Lech

  • VGH Bayern, 07.05.2018 - 22 ZB 17.2088

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer angefochtenen

  • VGH Bayern, 03.05.2022 - 22 B 20.2178

    Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung- Lärmbelästigung einer

  • BVerwG, 12.07.2018 - 7 B 15.17

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für die Errichtung und den

  • EuGH, 28.10.2021 - C-357/20

    Magistrat der Stadt Wien (Grand hamster - II) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • BVerwG, 20.01.2004 - 4 B 112.03

    Fehlerbehebung in ergänzendem Planverfahren - Darlegungslast bei

  • BVerwG, 19.12.2013 - 4 C 14.12

    Flugverfahren; Anflugverfahren; Abflugverfahren; Flugrouten; Natura 2000-Gebiet;

  • VGH Bayern, 08.12.2021 - 22 CS 21.2284

    Erfolgloser Nachbar-Eilantrag gegen eine Standortbescheinigung für eine ortsfeste

  • VGH Bayern, 29.02.2024 - 22 A 22.40018

    Windpark, Windenergieanlagen, anerkannte Umweltvereinigung, durch anerkannte

    Bodenverdichtung um (Errichtungs-)Maßnahmen, welche unmittelbar dem Vorhaben zuzuordnen und damit Genehmigungsbestandteil sind, oder um bloße "Vorbereitungsmaßnahmen" außerhalb der Genehmigung handelt (vgl. für die Abgrenzung von öffentlichen und nichtöffentlichen Wegeflächen, welche z.T. unmittelbarer Genehmigungsgegenstand sind, etwa BayVGH, B.v. 7.2.2023 - 22 CS 22.1908 - juris Rn. 44 ff.).
  • VGH Bayern, 25.09.2023 - 9 BV 22.481

    Klagebefugnis einer anerkannten Umweltvereinigung gegen Baugenehmigung für Neubau

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts reicht es bei gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UmwRG eröffnetem Anwendungsbereich der Verbandsklage auch für nur vorprüfungspflichtige Vorhaben auf der Zulässigkeitsebene in erweiternder Auslegung des Wortlauts des § 2 Abs. 1 Satz 1 UmwRG jedenfalls aus, wenn die klagende Vereinigung geltend macht, eine Beteiligung sei zu Unrecht unterblieben (vgl. BVerwG, U.v. 27.2.2020 - 7 C 3.19 - BVerwGE 168, 20 = juris Rn. 23 m.w.N.; BayVGH, B.v. 7.2.2023 - 22 CS 22.1908 - juris Rn. 26; VGH BW, U.v. 5.10.2022 - 10 S 1485/21 - juris Rn. 38 m.w.N.; vgl. auch Bunge, UmwRG, Kommentar, § 2, Rn. 59).

    Eine obligatorische, aber unterbliebene Beteiligung des Klägers könnte sich aus § 18 Abs. 1 UVPG ergeben, wenn nach dem Ergebnis der Vorprüfung eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bestanden hätte (vgl. BayVGH, B.v. 7.2.2023 - 22 CS 22.1908 - juris Rn. 26).

    Weil das Ergebnis einer von der zuständigen Behörde durchzuführenden Vorprüfung gemäß § 5 Abs. 3 Satz 2 UVPG nur eingeschränkt der gerichtlichen Kontrolle unterliegt, kann eine unterbliebene Vorprüfung auch nicht vom Gericht selbst nachgeholt werden (vgl. BVerwG, U.v. 8.11.2022 - 7 C 7.21 - juris Rn. 24 f. m.w.N.; vgl. auch BVerwG, U.v. 19.12.2019 - 7 C 28.18 - BVerwGE 167, 250 = juris Rn. 25; BayVGH, B.v. 7.2.2023 - 22 CS 22.1908 - juris Rn. 24; VGH BW, U.v. 14.7.2021 - 10 S 141/20 - juris Rn. 71 f.; U.v. 30.9.2021 - 10 S 1956/20 - juris Rn. 61 f.; NdsOVG, U.v. 18.3.2021 - 7 KS 40/18 - juris Rn. 54 f.; B.v. 16.12.2019 - 12 ME 87/19 - juris Rn. 100; HessVGH, B.v. 17.3.2021 - 3 B 2000/20 - juris Rn. 22).

  • VGH Hessen, 30.06.2023 - 9 B 2279/21

    Verlängerung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

    Denn einem sich über mehrere Kilometer erstreckenden Ausbau land- und forstwirtschaftlicher Wege fehlt der notwendige Anlagenbezug (Beschluss des erkennenden Senats vom 10.2.2023, a. a. O., Rn. 32; vgl. dazu auch VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 17.12.2019, Az. 10 S 566/19, Rn. 20 und vom 12.10.2022, Az. 10 S 2903/21, Rn. 38; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 2.8.2022, Az. 12 MS 88.22, Rn. 30; anderer Ansicht unter Annahme einer "Kettenkonzentration" Bayerischer VGH, Beschluss vom 7.2.2023, Az. 22 CS 22.1908, Rn. 42; jeweils juris).
  • VG München, 23.02.2023 - M 9 E 23.499

    "Hängebeschluss" hinsichtlich der Einstellung von Bauarbeiten zum Ausbau von

    Unter Berücksichtigung des den Beteiligten bekannten Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 7. Februar 2023 (Az. 22 CS 22.1908) bestehen bereits erhebliche Zweifel, ob in der hier vorliegenden Konstellation ein Antrag gemäß § 123 Abs. 1 VwGO statthaft ist bzw. ob nicht durch die gerade genannte, nicht mehr anfechtbare Beschwerdeentscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bereits hinsichtlich des Eilrechtsschutzes formelle Rechtskraft eingetreten ist, die auch die hier streitgegenständlichen Fragen erfasst.

    Die vom Antragsteller vorgetragenen Einwände gegen den Bau der Zuwegungen sind unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 7. Februar 2023 (Az. 22 CS 22.1908) nicht geeignet, die beanspruchte einstweilige Anordnung zu tragen.

    Andere Umstände als solche, mit denen sich der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 7. Februar 2023 (Az. 22 CS 22.1908) befasst, d.h. solche, die nicht vom per Konzentrationswirkung fixierten Streitgegenstand dieser Entscheidung umfasst sind, macht der gegenständliche Antrag nicht geltend.

  • VGH Bayern, 26.07.2023 - 22 AS 23.40023

    Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn gegen zwei Windenergieanlagen

    Die Prüfung erfolgt insoweit - nur - anhand der gem. § 6 Satz 1 UmwRG fristgerecht zur Begründung der Klage vorgebrachten Tatsachen und Beweismittel; die Antragsbegründung kann für die Beurteilung der Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens nicht mehr berücksichtigt werden, weil sie erst nach Ablauf der in § 6 Satz 1 UmwRG bestimmten Frist eingegangen ist (vgl. zur Fixierung des Prozessstoffs durch das fristgerecht Vorgetragene BVerwG, U.v. 21.3.2023 - 4 A 9.21 - juris Rn. 14; hinsichtlich des vorläufigen Rechtsschutzes BayVGH, B.v. 7.2.2023 - 22 CS 22.1908 - juris Rn. 86, jeweils m.w.N.).
  • VG Berlin, 23.02.2023 - 4 K 157.20

    Außenwirtschaftliches Prüfungsverfahren von Unternehmenserwerben: Zulässigkeit

    Da die Beigeladenen einen Antrag gestellt und sich damit nach § 154 Abs. 3 VwGO einem Kostenrisiko ausgesetzt haben, entspricht es der Billigkeit, dem Kläger auch die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen aufzubürden (vgl. VGH München, Beschluss vom 7. Februar 2023 - 22 CS 22.1908 - juris, Rn. 120; OVG Schleswig, Beschluss vom 25. April 2022 - 5 KS 4/22 - juris, Rn. 3).
  • VGH Bayern, 30.05.2023 - 22 A 21.40025

    Drittanfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses für die Änderung einer

    In der von den Klägern ferner genannten Senatsentscheidung vom 7. Februar 2023 (BayVGH, B.v. 7.2.2023 - 22 CS 22.1908 - juris Rn. 66) wurde die Frage einer Präklusion nach § 6 UmwRG ausdrücklich offengelassen.
  • VGH Bayern, 26.07.2023 - 22 AS 23.40022

    Erfolgloser Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die

    Die Prüfung erfolgt insoweit - nur - anhand der gem. § 6 Satz 1 UmwRG fristgerecht zur Begründung der Klage vorgebrachten Tatsachen und Beweismittel; die Antragsbegründung kann für die Beurteilung der Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens nicht mehr berücksichtigt werden, weil sie erst nach Ablauf der in § 6 Satz 1 UmwRG bestimmten Frist eingegangen ist (vgl. zur Fixierung des Prozessstoffs durch das fristgerecht Vorgetragene BVerwG, U.v. 21.3.2023 - 4 A 9.21 - juris Rn. 14; hinsichtlich des vorläufigen Rechtsschutzes BayVGH, B.v. 7.2.2023 - 22 CS 22.1908 - juris Rn. 86, jeweils m.w.N.).
  • VG Regensburg, 05.07.2023 - RN 7 K 22.1525

    Erfolgreiche Klage eines Nachbarn gegen geplante Straubinger

    Wenn im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung feststeht, dass eine Beseitigung des Mangels aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen auf unabsehbare Zeit nicht in Betracht kommt, steht dem Vorhaben ein unüberwindliches Hindernis entgegen, das der Fehlerbehebung in einem ergänzenden Verfahren keinen Raum mehr ließe (BayVGH, B.v. 7.2.2023 - 22 CS 22.1908 -, juris).
  • VGH Bayern, 12.06.2023 - 1 CE 23.519

    Unzulässigkeit eines "Hängebeschlusses"

    Im Übrigen greift der Antragsteller mit seinem Vorbringen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 7. Februar 2023 (22 CS 22.1908) an, mit dem der für immissionsschutzrechtliche Genehmigungen von Windkraftanlagen zuständige Senat die Beschwerde des Antragstellers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner gegen die Genehmigung gerichteten Klage mit der Maßgabe zurückgewiesen hat, dass die in der Rodungserlaubnis enthaltenen Nebenbestimmungen, soweit sie aufgrund von § 13 BImSchG im streitgegenständlichen immissionsschutzrechtlichen Bescheid zu verfügen gewesen wären, im Rahmen der von diesen Nebenbestimmungen betroffenen Bauarbeiten durch die Beigeladene und den Antragsgegner als verbindlich erachtet und eingehalten werden.
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