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   BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 795/13   

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https://dejure.org/2015,14653
BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 795/13 (https://dejure.org/2015,14653)
BAG, Entscheidung vom 14.04.2015 - 1 AZR 795/13 (https://dejure.org/2015,14653)
BAG, Entscheidung vom 14. April 2015 - 1 AZR 795/13 (https://dejure.org/2015,14653)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 547 Nr. 1 ZPO, § ... 156 Abs. 1, Abs. 2 ZPO, § 73 ArbGG, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO, § 111 BetrVG, § 113 Abs. 3 BetrVG, § 111 Satz 1 BetrVG, § 111 Satz 3 Nr. 1 BetrVG, § 1 Abs. 2, Abs. 3 KSchG, §§ 111 ff. BetrVG, § 113 BetrVG, Richtlinie 98/59/EG, Richtlinie 75/129/EWG, § 17 Abs. 1 bis Abs. 3a KSchG, § 17 KSchG, § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG, § 134 BGB, § 17 Abs. 1, § 563 Abs. 3 ZPO, § 111 Satz 1 und Satz 3 Nr. 1 BetrVG, § 102 BetrVG, § 296 Abs. 2 ZPO, § 296a Satz 1 ZPO, § 296a Satz 2, § 156 ZPO, § 559 Abs. 2 ZPO, § 559 Abs. 1 ZPO, § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB, § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB IX

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 113 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1
    Betriebsänderung; Nachteilsausgleich

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 25/05

    Nachteilsausgleich bei Betriebsstilllegung - Durchführung einer

    Auszug aus BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 795/13
    Ihre Umsetzung erfolgt, sobald der Unternehmer unumkehrbare Maßnahmen zur Auflösung der betrieblichen Organisation ergreift (BAG 30. Mai 2006 - 1 AZR 25/05 - Rn. 17, BAGE 118, 222) .

    Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach § 111 BetrVG setzen sogar voraus, dass der Arbeitgeber konkrete Planungen hinsichtlich einer Betriebsänderung hat, die den Gegenstand der zwischen den Betriebsparteien zu führenden Verhandlungen vorgeben (vgl. BAG 30. Mai 2006 - 1 AZR 25/05 - Rn. 19, BAGE 118, 222) .

    Anders ist dies ggf. dann zu sehen, wenn ein Arbeitgeber - etwa durch die Veräußerung von Betriebsmitteln - bereits mit der Auflösung der betrieblichen Organisation beginnt (vgl. BAG 30. Mai 2006 - 1 AZR 25/05 - Rn. 20, BAGE 118, 222) .

    Dies gilt jedenfalls, wenn die Freistellung jederzeit widerruflich ist (vgl. BAG 30. Mai 2006 - 1 AZR 25/05 - Rn. 21, BAGE 118, 222) .

  • BAG, 30.03.2004 - 1 AZR 7/03

    Nachteilsausgleich - Informationspflicht nach § 118 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 111 S.

    Auszug aus BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 795/13
    (1) Der deutsche Gesetzgeber hat Art. 1 bis Art. 3 MERL - und die inhaltsgleichen Bestimmungen der vorhergegangenen Richtlinie 75/129/EWG vom 17. Februar 1975 - durch § 17 Abs. 1 bis Abs. 3a KSchG in das nationale Recht umgesetzt (vgl. BAG 30. März 2004 - 1 AZR 7/03 - zu II 1 der Gründe, BAGE 110, 122) .

    Eine Korrektur ist insoweit auch im Wege einer richtlinienkonformen Auslegung nicht veranlasst (vgl. BAG 30. März 2004 - 1 AZR 7/03 - zu II 3 der Gründe, aaO; 18. November 2003 - 1 AZR 637/02 - zu II der Gründe, BAGE 108, 311) .

  • EuGH, 10.09.2009 - C-44/08

    Akavan Erityisalojen Keskusliitto AEK u.a. - Vorabentscheidungsverfahren -

    Auszug aus BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 795/13
    Art. 2 Abs. 1 MERL ist dahin auszulegen, dass innerhalb eines Konzerns der Erlass von strategischen Entscheidungen oder Änderungen der Geschäftstätigkeit, die den Arbeitgeber zwingen, Massenentlassungen ins Auge zu fassen oder zu planen, bei diesem Arbeitgeber die Pflicht zur Konsultation der Arbeitnehmervertreter entstehen lässt (EuGH 10. September 2009 - C-44/08 - [Akavan Erityisalojen Keskusliitto ua.] Rn. 49) .

    Art. 2 Abs. 4 MERL verpflichtet den Arbeitgeber zur Einhaltung der sich aus der Richtlinie ergebenden Informations- und Konsultationspflichten, wenn die Entscheidung über die Massenentlassungen nicht von ihm selbst, sondern von einem ihn beherrschenden Unternehmen getroffen wurde, und zwar selbst dann, wenn er von dieser Entscheidung nicht unverzüglich und ordnungsgemäß in Kenntnis gesetzt wurde (EuGH 10. September 2009 - C-44/08 - [Akavan Erityisalojen Keskusliitto ua.] Rn. 42 f.) .

  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 693/06

    Betriebsübergang: Bodenpersonal einer Fluglinie auf einem Großflughafen -

    Auszug aus BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 795/13
    Das verkennt der Kläger, wenn er in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Mai 2007 (- 8 AZR 693/06 -) verweist.
  • BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 586/02

    Masseunzulänglichkeit - Insolvenz - Neumasseverbindlichkeiten

    Auszug aus BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 795/13
    f) Auch der Verweis des Klägers auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 4. Juni 2003 (- 10 AZR 586/02 -) zur Aufgabe und Zerstörung der Betriebsorganisation im Hinblick auf die geplante Betriebsstillegung bereits in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber die Arbeitsverhältnisse der leitenden Angestellten kündigt, ist unbehelflich.
  • BAG, 18.11.2003 - 1 AZR 637/02

    Nachteilsausgleich in Tendenzbetrieben

    Auszug aus BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 795/13
    Eine Korrektur ist insoweit auch im Wege einer richtlinienkonformen Auslegung nicht veranlasst (vgl. BAG 30. März 2004 - 1 AZR 7/03 - zu II 3 der Gründe, aaO; 18. November 2003 - 1 AZR 637/02 - zu II der Gründe, BAGE 108, 311) .
  • BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12

    Beginn und Ende der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG

    Auszug aus BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 795/13
    Eine Rechtsverletzung iSv. § 73 ArbGG, § 547 Nr. 1 ZPO ist vom Revisionsgericht wegen § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO aber nur zu beachten, wenn die Revision (auch) auf sie gestützt wird (BAG 24. Oktober 2013 - 2 AZR 1057/12 - Rn. 13, BAGE 146, 257) .
  • BAG, 20.11.2001 - 1 AZR 97/01

    Anrechenbarkeit eines Sozialplananspruchs auf Nachteilsausgleich

    Auszug aus BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 795/13
    (2) Zutreffend geht das Landesarbeitsgericht aber davon aus, dass (auch) die in § 111 Satz 1 BetrVG geregelte Pflicht des Unternehmers, in Fällen der beschriebenen Art den Betriebsrat rechtzeitig über die geplante Betriebsänderung zu informieren und sich mit ihm mit dem Ziel einer Einigung darüber zu beraten, den Pflichten des Art. 2 MERL entspricht (vgl. hierzu BAG 20. November 2001 - 1 AZR 97/01 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 99, 377) .
  • BAG, 23.09.2003 - 1 AZR 576/02

    Wirksamkeit eines Verzichts auf Nachteilsausgleich

    Auszug aus BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 795/13
    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn er die bestehenden Arbeitsverhältnisse zum Zwecke der Betriebsstilllegung kündigt (vgl. BAG 23. September 2003 - 1 AZR 576/02 - zu II 1 c der Gründe mwN, BAGE 107, 347) .
  • BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 1/99

    Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs über einen Sozialplan

    Auszug aus BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 795/13
    Er kann eine sein, wenn er sich nicht allein in dem Wechsel des Betriebsinhabers erschöpft, sondern gleichzeitig Maßnahmen ergriffen werden, welche eines oder mehrere der Tatbestandsmerkmale des § 111 BetrVG erfüllen (vgl. BAG 11. November 2010 - 8 AZR 169/09 - Rn. 33 mwN; 25. Januar 2000 - 1 ABR 1/99 - zu B I 3 der Gründe) .
  • BAG, 16.08.2011 - 1 AZR 44/10

    Nachteilsausgleich - Einigungsstellenspruch - Versuch eines Interessenausgleichs

  • BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 94/90

    Haftung des Alleingesellschafters einer GmbH & Co. KG

  • BAG, 11.11.2010 - 8 AZR 169/09

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Schadensersatz - Abfindung

  • LAG München, 07.08.2013 - 11 Sa 60/13
  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.07.2016 - 16 Sa 29/16

    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung wegen Schließung des Betriebes

    Die in § 111 BetrVG geregelten Pflichten entsprechen den in § 17 Abs. 2 KSchG geregelten Unterrichtungs- und Beratungspflichten (std. Rspr. vgl. z.B. BAG v. 14.04.2015 - 1 AZR 795/13 - NZA 2015, 1147 ff.).

    Er entsteht, sobald der Unternehmer mit der Durchführung der Betriebsänderung begonnen hat, ohne bis dahin einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat versucht zu haben (vgl. BAG, Urteil vom 14. April 2015 - 1 AZR 795/13 - zitiert nach juris, dort Rz. 12, m.w.N.).

    Unternehmer ist der Rechtsträger des Betriebs (vgl. BAG, Urteil vom 14. April 2015 - 1 AZR 795/13 - zitiert nach juris, dort Rz 16), vorliegend die Beklagte.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.07.2016 - 16 Sa 662/16

    Betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigungsanspruch

    Die in § 111 BetrVG geregelten Pflichten entsprechen den in § 17 Abs. 2 KSchG geregelten Unterrichtungs- und Beratungspflichten (std. Rspr. vgl. z.B. BAG v. 14.04.2015 - 1 AZR 795/13 - NZA 2015, 1147 ff.).

    Er entsteht, sobald der Unternehmer mit der Durchführung der Betriebsänderung begonnen hat, ohne bis dahin einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat versucht zu haben (vgl. BAG, Urteil vom 14. April 2015 - 1 AZR 795/13 - zitiert nach juris, dort Rz. 12, m.w.N.).

    Unternehmer ist der Rechtsträger des Betriebs (vgl. BAG, Urteil vom 14. April 2015 - 1 AZR 795/13 - zitiert nach juris, dort Rz 16), vorliegend die Beklagte.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.01.2016 - 18 Sa 1428/15

    Massenentlassungen im Bereich der Fluggastabfertigung

    Die in § 111 BetrVG geregelten Pflichten entsprechen den in § 17 Abs. 2 KSchG geregelten Unterrichtungs- und Beratungspflichten (std. Rspr. vgl. z.B. BAG v. 14.04.2015 - 1 AZR 795/13 - juris).

    Er entsteht, sobald der Unternehmer mit der Durchführung der Betriebsänderung begonnen hat, ohne bis dahin einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat versucht zu haben (BAG v. 14.04.2015 1 AZR 795/13 - juris).

    Unternehmer ist der Rechtsträger des Betriebs (BAG 14.04.2015 - 1 AZR 795/13 - juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.05.2016 - 18 Sa 32/16

    Massenentlassungen im Bereich der Fluggastabfertigung

    Die in § 111 BetrVG geregelten Pflichten entsprechen den in § 17 Abs. 2 KSchG geregelten Unterrichtungs- und Beratungspflichten (std. Rspr. vgl. z.B. BAG vom 14.04.2015 - 1 AZR 795/13 - juris).

    Er entsteht, sobald der Unternehmer mit der Durchführung der Betriebsänderung begonnen hat, ohne bis dahin einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat versucht zu haben (BAG vom 14.04.2015 - 1 AZR 795/13 - juris).

    Unternehmer ist der Rechtsträger des Betriebs (BAG 14.04.2015 - 1 AZR 795/13 - juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.01.2016 - 23 Sa 1347/15

    Massenentlassungsanzeige und Konsultationsverfahren im Anschluss an

    Er entsteht, sobald der Unternehmer mit der Durchführung der Betriebsänderung begonnen hat, ohne bis dahin einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat versucht zu haben (BAG v. 14.04.2015 1 AZR 795/13 - Juris Rn 12).

    Unternehmer ist der Rechtsträger des Betriebs (BAG 14.04.2015 - 1 AZR 795/13 - Juris Rn 16), vorliegend die Beklagte.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.02.2016 - 18 Sa 1849/15

    Massenentlassungen im Bereich der Fluggastabfertigung

    Die in § 111 BetrVG geregelten Pflichten entsprechen den in § 17 Abs. 2 KSchG geregelten Unterrichtungs- und Beratungspflichten (std. Rspr. vgl. z.B. BAG v. 14.04.2015 - 1 AZR 795/13 - juris).

    Er entsteht, sobald der Unternehmer mit der Durchführung der Betriebsänderung begonnen hat, ohne bis dahin einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat versucht zu haben (BAG v. 14.04.2015 1 AZR 795/13 - juris).

    Unternehmer ist der Rechtsträger des Betriebs (BAG 14.04.2015 - 1 AZR 795/13 - juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.08.2016 - 3 Sa 71/16

    Betriebsbedingte Kündigung; Massenentlassung, Konsultationsverfahren,

    Die in § 111 BetrVG geregelte Pflicht des Unternehmers den Betriebsrat rechtzeitig über die geplante Betriebsänderung zu informieren und sich mit ihm mit dem Ziel einer Einigung darüber zu beraten, entspricht den Pflichten des Art. 2 MERL (vgl. hierzu BAG 14. April 2015 - 1 AZR 795/13 - Rn. 19, NZA 2015, 1147 ff.).

    Unternehmer ist der Rechtsträger des Betriebs (BAG 14. April.2015 - 1 AZR 795/13 - Rn 16).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.06.2016 - 23 Sa 144/16

    Massenentlassungen im Bereich der Fluggastabfertigung

    Er entsteht, sobald der Unternehmer mit der Durchführung der Betriebsänderung begonnen hat, ohne bis dahin einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat versucht zu haben (BAG v. 14.04.2015 1 AZR 795/13 - Juris Rn 12).

    Unternehmer ist der Rechtsträger des Betriebs (BAG 14.04.2015 - 1 AZR 795/13 - Juris Rn 16), vorliegend die Beklagte.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.01.2016 - 23 Sa 1767/15

    Betriebsstilllegung - Rechtsmissbrauch - Anforderungen an

    Er entsteht, sobald der Unternehmer mit der Durchführung der Betriebsänderung begonnen hat, ohne bis dahin einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat versucht zu haben (BAG v. 14.04.2015 1 AZR 795/13 - Juris Rn 12).

    Unternehmer ist der Rechtsträger des Betriebs (BAG 14.04.2015 - 1 AZR 795/13 - Juris Rn 16), vorliegend die Beklagte.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.01.2016 - 3 Sa 1268/15

    Massenentlassungen im Bereich der Fluggastabfertigung

    Die in § 111 BetrVG geregelte Pflicht des Unternehmers den Betriebsrat rechtzeitig über die geplante Betriebsänderung zu informieren und sich mit ihm mit dem Ziel einer Einigung darüber zu beraten, entspricht den Pflichten des Art. 2 MERL (vgl. hierzu BAG 14. April 2015 - 1 AZR 795/13 - Rn. 19, NZA 2015, 1147 ff.).

    Unternehmer ist der Rechtsträger des Betriebs (BAG 14. April.2015 - 1 AZR 795/13 - Rn 16).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.01.2016 - 3 Sa 1270/15

    Massenentlassungsanzeige und Konsultationsverfahren im Anschluss an

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.01.2016 - 23 Sa 1553/15

    Massenentlassungsanzeige und Konsultationsverfahren im Anschluss an

  • BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 223/14

    Beratung über einen nicht nachgelassenen Schriftsatz im Wege der Telefonkonferenz

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.01.2016 - 23 Sa 1653/15

    Massenentlassungsanzeige und Konsultationsverfahren im Anschluss an

  • ArbG Stuttgart, 19.11.2021 - 19 BV 80/21

    Beschlussverfahren - Interessenausgleich nach § 126 Abs 1 InsO - betriebsbedingte

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.06.2016 - 3 Sa 162/16

    Betriebsbedingte Kündigung bei Stilllegung Betrieb

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.01.2016 - 14 Sa 1507/15

    Massenentlassungsanzeige und Konsultationsverfahren im Anschluss an

  • KAGH, 30.04.2021 - M 7/20
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