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Rechtsprechung
   BAG, 13.09.2022 - 1 ABR 22/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,24008
BAG, 13.09.2022 - 1 ABR 22/21 (https://dejure.org/2022,24008)
BAG, Entscheidung vom 13.09.2022 - 1 ABR 22/21 (https://dejure.org/2022,24008)
BAG, Entscheidung vom 13. September 2022 - 1 ABR 22/21 (https://dejure.org/2022,24008)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Initiativrecht des Betriebsrats - elektronische Zeiterfassung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Initiativrecht des Betriebsrats - elektronische Zeiterfassung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 31 Abs 2 EUGrdRCh, § 3 Abs 2 Nr 1 ArbSchG, § 1 ArbSchG, Art 17 Abs 1 EGRL 88/2003, Art 3 EGRL 88/2003
    Initiativrecht des Betriebsrats - elektronische Zeiterfassung

  • JurPC

    Initiativrecht des Betriebsrats - elektronische Zeiterfassung

  • Wolters Kluwer

    Gesetzesvorbehalt nach § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG; Initiativrecht des Betriebsrats und Gesetzesvorbehalt nach § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG; Arbeitszeiterfassungspflicht des Arbeitgebers aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG; Kein Initiativrecht des Betriebsrats zur ...

  • Betriebs-Berater

    Initiativrecht des Betriebsrats - elektronische Zeiterfassung

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Pflicht zur Arbeitszeiterfassung - kein Initiativrecht des Betriebsrats

  • anwaltsblatt-datenbank.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

Kurzfassungen/Presse (65)

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Einführung elektronischer Zeiterfassung - Initiativrecht des Betriebsrats

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeiterfassung für alle!?

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber ist bei unionsrechtskonformer Auslegung von § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet ein Zeiterfassungssystem zur Erfassung der Arbeitszeiten vorzuhalten

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Zeiterfassung ist verpflichtend für Arbeitgeber - gilt dies auch für Arztpraxen und Krankenhäuser?

  • lto.de (Pressemeldung)

    Reaktionen nach BAG-Urteil zur Zeiterfassung: "Überstürzt und nicht durchdacht"

  • lto.de (Kurzinformation)

    Sollte die Arbeitszeit von Richtern aufgezeichnet werden?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitzeiterfassung - als Verpflichtung der Arbeitgeber

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Elektronische Arbeitszeiterfassung - und das Initiativrecht des Betriebsrats

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Einführung elektronischer Zeiterfassung und das Initiativrecht des Betriebsrats

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber müssen Arbeitszeit kontrollieren - Arbeitgeber müssen Arbeitszeit kontrollieren

  • bag-urteil.com (Pressemitteilung)

    Einführung elektronischer Zeiterfassung, Initiativrecht des Betriebsrats

  • iurado.de (Kurzinformation)

    Initiativrecht des Betriebsrats für Einführung einer elektronischen Zeiterfassung

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Kein Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystems

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Einführung elektronischer Zeiterfassung - Initiativrecht des Betriebsrats

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anspruch des Betriebsrats auf ein Initiativrecht zur Einführung eines elektronischen Systems zur Arbeitszeiterfassung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Zeiterfassung à la EuGH gilt bereits jetzt

  • caspers-mock.de (Kurzinformation)

    Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pflicht des Arbeitgebers zur umfassenden Arbeitszeiterfassung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ist schon da!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung!

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Einführung einer elektronischer Zeiterfassung für Arbeitgeber verpflichtend

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für Arbeitgeber gilt ab sofort!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Arbeitszeiterfassung - Das endgültige Ende der Vertrauensarbeitszeit?

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Vertrauensarbeitszeit und Homeoffice trotz Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit weiterhin möglich

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Pflicht zum Erfassen aller Arbeitszeiten

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Vertrauensarbeitszeit und Homeoffice sind weiterhin möglich

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Pflicht zum Erfassen aller Arbeitszeiten

  • staufer.de (Kurzinformation)

    Zur Arbeitszeit - Auswirkungen auf den Rettungsdienst

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeiterfassung - und nun?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeiterfassung - Ein Ende der Vertrauensarbeitszeit?

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Kein Initiativrecht des Betriebsrats bei Einführung elektronischer Zeiterfassung und Pflicht des Arbeitgebers, ein System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung gilt ab sofort

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wie müssen Arbeitgeber die Arbeitszeit erfassen ?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die neue Arbeitszeiterfassung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeiterfassung ist Pflicht!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Arbeitszeiterfassung durch den Arbeitgeber muss nicht elektronisch sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Arbeitszeiterfassung von Arbeitgebern

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Arbeitgeberseitige Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vertrauensarbeitszeit möglich? - Zeiterfassung am Arbeitsplatz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeiterfassung & Vertrauensarbeitszeit: Geht das in Zukunft noch?

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber sind gesetzlich zur Einführung eines (elektronischen) Arbeitszeiterfassungssystems verpflichtet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Welche Pflichten haben Arbeitgeber jetzt im Hinblick auf die Arbeitszeiterfassung?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeiterfassung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zeiterfassung versus Vertrauensarbeitszeit: Was gilt?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wird Zeiterfassung für MitarbeiterInnen zur Pflicht?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeiterfassung - Kommt jetzt überall die Stechuhr?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber sind zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ab sofort Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für Arbeitgeber!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Rückkehr der Stechuhr?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebliche Arbeitszeiterfassung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einführung elektronischer Zeiterfassung - Initiativrecht des Betriebsrats

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeiterfassung

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Die neue Pflicht zur Arbeitszeiterfassung - Inhalt und Konsequenzen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Einführung elektronischer Zeiterfassung - Initiativrecht des Betriebsrats - BAG gibt Rechtsbeschwerde statt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Einführung elektronischer Zeiterfassung - Initiativrecht des Betriebsrats

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Einführung elektronischer Zeiterfassung - Initiativrecht des Betriebsrats

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Betriebsverfassungsrecht; Arbeitszeit- und Arbeitsschutzrecht; Unionsrecht - Initiativrecht des Betriebsrats; elektronische Zeiterfassung

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Gesetzesvorbehalt nach § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG Initiativrecht des Betriebsrats und Gesetzesvorbehalt nach § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG Arbeitszeiterfassungspflicht des Arbeitgebers aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG Kein Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung ...

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Gesetzesvorbehalt nach § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG Initiativrecht des Betriebsrats und Gesetzesvorbehalt nach § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG Arbeitszeiterfassungspflicht des Arbeitgebers aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG Kein Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung ...

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Zur Einführung elektronischer Zeiterfassung

Besprechungen u.ä. (8)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Initiativrecht von Betriebsräten: Arbeitszeit muss künftig erfasst werden

  • lto.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung)

    Zeiterfassung: "Es muss nicht elektronisch sein"

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

  • anwaltsblatt-datenbank.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zeiterfassung

  • anwalt.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Arbeitszeiterfassung - Was bedeutet der neue Referentenentwurf zum Arbeitszeitgesetz?

  • ordnungderwissenschaft.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitszeiterfassung an Hochschulen

  • arbrb.de (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitszeiterfassung und Vertrauensarbeitszeit

Sonstiges

  • lto.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 19.04.2023)

    BMAS-Entwurf zur Arbeitszeiterfassung: "Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht auch jetzt schon"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 383
  • ZIP 2022, 2561
  • NZA 2022, 1616
  • AnwBl 2023, 107
  • AnwBl Online 2023, 95
 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (27)

  • EuGH, 14.05.2019 - C-55/18

    Arbeitgeber zur Zeiterfassung verpflichtet

    Auszug aus BAG, 13.09.2022 - 1 ABR 22/21
    Damit die Richtlinie ihre volle Wirksamkeit entfalten kann, gehört nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu den erforderlichen Maßnahmen auch die Verpflichtung der Arbeitgeber, zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann (EuGH 14. Mai 2019 - C-55/18 - [CCOO] Rn. 38 ff., 60 ff.).

    Anderenfalls wären weder die Lage der täglichen Arbeitszeit noch die Einhaltung der täglichen und der wöchentlichen Höchstarbeitszeiten innerhalb des Bezugszeitraums überprüfbar (vgl. EuGH 14. Mai 2019 - C-55/18 - [CCOO] Rn. 47, 49).

    Auch eine Kontrolle durch die zuständigen Behörden wäre sonst nicht gewährleistet (vgl. EuGH 14. Mai 2019 - C-55/18 - [CCOO] Rn. 57).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs muss er hiervon auch tatsächlich Gebrauch machen (vgl. EuGH 14. Mai 2019 - C-55/18 - [CCOO] Rn. 50) und es damit verwenden (ebenso Bayreuther NZA 2020, 1, 7; Rieble/Vielmeier Gutachten zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 14. Mai 2019 [C-55/18] in das deutsche Arbeitszeitrecht Rn. 35 ff.).

    Die Pflicht von Arbeitgebern, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzuführen, mit dem die von jedem Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann, leitet der Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 14. Mai 2019 (- C-55/18 - [CCOO]) jedoch nicht unmittelbar aus den grundrechtlichen Gewährleistungen des Art. 31 Abs. 2 GRC ab.

    Vielmehr legt er lediglich die Vorgaben der Richtlinie 2003/88/EG - insbesondere deren Art. 3, 5 und 6 - in dessen Licht aus (EuGH 14. Mai 2019 - C-55/18 - [CCOO] Rn. 30 f.).

    Diese Beschränkung nimmt der Gerichtshof vor, obwohl die maßgebliche Vorlagefrage auch auf die Auslegung von Art. 31 Abs. 2 GRC gerichtet war und der Generalanwalt insoweit eine unmittelbare Anwendung von Art. 31 Abs. 2 GRC in Betracht gezogen hatte (vgl. die Schlussanträge des Generalanwalts Pitruzzella vom 31. Januar 2019 - C-55/18 - [CCOO] Rn. 93 ff.).

    Rn. 29 (2) Den Ausführungen des Gerichtshofs in dem Urteil vom 14. Mai 2019 (- C-55/18 - [CCOO] Rn. 63), wonach die Mitgliedstaaten über einen Spielraum bei der Festlegung der konkreten Modalitäten zur Umsetzung eines Arbeitszeiterfassungssystems verfügen, lässt sich nichts Gegenteiliges entnehmen.

    Der Gerichtshof hat auch in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die sich aus einer Richtlinie ergebende Verpflichtung der Mitgliedstaaten, das in der Richtlinie vorgesehene Ziel zu erreichen, und ihre Pflicht nach Art. 4 Abs. 3 EUV, alle zur Erfüllung dieser Verpflichtung geeigneten Maßnahmen allgemeiner oder besonderer Art zu treffen, allen Trägern öffentlicher Gewalt der Mitgliedstaaten und damit im Rahmen ihrer Zuständigkeiten auch den Gerichten obliegen (EuGH 14. Mai 2019 - C-55/18 - [CCOO] Rn. 68 f.).

    Rn. 37 (c) Es ist auch nicht erkennbar, dass der Gesetzgeber § 16 Abs. 2 Satz 1 ArbZG nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 14. Mai 2019 (- C-55/18 - [CCOO]) eine weitergehende Reichweite hätte beimessen wollen.

    Sie beinhaltet nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs auch die Verpflichtung eines Arbeitgebers zur Einrichtung eines objektiven, verlässlichen und zugänglichen Systems für die Erfassung sämtlicher Arbeitszeiten (EuGH 14. Mai 2019 - C-55/18 - [CCOO] Rn. 62).

    Damit findet die (Arbeitsschutzrahmen-)Richtlinie 89/391/EWG auch auf die Einhaltung der Mindestruhezeiten und der wöchentlichen Höchstarbeitszeit Anwendung (vgl. EuGH 14. Mai 2019 - C-55/18 - [CCOO] Rn. 61).

    Der Gerichtshof hat angenommen, die Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung gelte "unbeschadet von Art. 17 Abs. 1" dieser Richtlinie (vgl. EuGH 14. Mai 2019 - C-55/18 - [CCOO] Rn. 63).

    Rn. 65 (1) Nach den Vorgaben des Gerichtshofs der Europäischen Union ist zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer ein "objektives, verlässliches und zugängliches" System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann (EuGH 14. Mai 2019 - C-55/18 - [CCOO] Rn. 38 ff., 60 ff.).

    Dabei besteht - solange vom Gesetzgeber (noch) keine konkretisierenden Regelungen getroffen wurden - ein Spielraum, in dessen Rahmen ua. die "Form" dieses Systems festzulegen ist (EuGH 14. Mai 2019 - C-55/18 - [CCOO] Rn. 63).

    Wie der Verweis des Gerichtshofs auf die Schlussanträge des Generalanwalts erkennen lässt (EuGH 14. Mai 2019 - C-55/18 - [CCOO] Rn. 63; Schlussanträge des Generalanwalts Pitruzzella vom 31. Januar 2019 - C-55/18 - [CCOO] Rn. 87), muss die Arbeitszeiterfassung nicht ausnahmslos und zwingend elektronisch erfolgen.

    Zudem ist es, auch wenn die Einrichtung und das Vorhalten eines solchen Systems dem Arbeitgeber obliegt, nach den unionsrechtlichen Maßgaben nicht ausgeschlossen, die Aufzeichnung der betreffenden Zeiten als solche an die Arbeitnehmer zu delegieren (vgl. auch Bayreuther NZA 2020, 1, 6 f.; ders. Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Nachfolge des EuGH-Urteils vom 14. Mai 2019 [C-55/18] S. 38 ff.; Rieble/Vielmeier Gutachten zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 14. Mai 2019 [C-55/18] in das deutsche Arbeitszeitrecht Rn. 26 ff., 66 ff.; Thüsing/Flink/Jänsch ZFA 2019, 456, 471 ff.; Höpfner/Daum RdA 2019, 270, 277 f.; Schrader NZA 2019, 1035, 1037).

    Bei der Auswahl und der näheren Ausgestaltung des jeweiligen Arbeitszeiterfassungssystems ist jedoch zu beachten, dass die Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeit Zielsetzungen darstellen, die keinen rein wirtschaftlichen Überlegungen untergeordnet werden dürfen (vierter Erwägungsgrund der Richtlinie 2003/88/EG; EuGH 14. Mai 2019 - C-55/18 - [CCOO] Rn. 66 mwN).

    Das Verfahren wirft mit Blick auf die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung keine entscheidungserhebliche unionsrechtliche Rechtsfrage auf, die nicht bereits durch die Entscheidung des Gerichtshofs vom 14. Mai 2019 (- C-55/18 - [CCOO]) hinreichend geklärt wäre.

  • BAG, 18.03.2014 - 1 ABR 73/12

    Mitbestimmung beim Arbeitsschutz

    Auszug aus BAG, 13.09.2022 - 1 ABR 22/21
    Rn. 43 aa) Nach dieser Rahmenvorschrift (vgl. auch BAG 18. März 2014 - 1 ABR 73/12 - Rn. 23, BAGE 147, 306) hat der Arbeitgeber zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach § 3 Abs. 1 ArbSchG unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten für eine "geeignete Organisation" zu sorgen und die "erforderlichen Mittel" bereitzustellen.

    Rn. 63 aa) Die Arbeitgeberinnen sind nach der Rahmenvorschrift des § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG (vgl. dazu BAG 18. März 2014 - 1 ABR 73/12 - Rn. 23, BAGE 147, 306) verpflichtet, ein System einzurichten, mit dem Beginn und Ende und damit die Dauer der Arbeitszeiten einschließlich der Überstunden der Arbeitnehmer in ihrem gemeinsamen Betrieb erfasst werden.

    Eine solche Rahmenvorschrift zeichnet sich dadurch aus, dass sie zwar Maßnahmen zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer erfordert, sie aber nicht selbst im Einzelnen benennt, sondern dem Arbeitgeber lediglich ein zu erreichendes Schutzziel vorgibt (vgl. BAG 18. März 2014 - 1 ABR 73/12 - Rn. 18, BAGE 147, 306).

  • BAG, 28.03.2017 - 1 ABR 25/15

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz - Einigungsstelle - Vorliegen einer …

    Auszug aus BAG, 13.09.2022 - 1 ABR 22/21
    Nach der sprachlichen Fassung der Norm sollen die in Nr. 1 angesprochene Organisation und die hierfür notwendigen Mittel zwar mit den Maßnahmen des Arbeitgebers verknüpft sein, die er auf der Grundlage der Generalklausel des § 3 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG zum Zweck des Arbeitsschutzes treffen muss oder bereits getroffen hat (…zum Inhalt dieser Norm etwa BAG 7. Dezember 2021 - 1 ABR 25/20 - Rn. 30 mwN; 28. März 2017 - 1 ABR 25/15 - Rn. 22, BAGE 159, 12).

    Gerade weil zwingende gesetzliche Vorgaben fehlen, muss eine "Regelung" auf betrieblicher Ebene erfolgen, um den von der ausfüllungsbedürftigen Vorschrift beabsichtigten Arbeits- und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer zu erreichen (vgl. BAG 28. März 2017 - 1 ABR 25/15 - Rn. 18, BAGE 159, 12;… 11. Februar 2014 - 1 ABR 72/12 - Rn. 14).

  • EuGH, 09.03.2021 - C-344/19

    Eine Bereitschaftszeit in Form von Rufbereitschaft stellt nur dann in vollem …

    Auszug aus BAG, 13.09.2022 - 1 ABR 22/21
    Rn. 22 (1) Diese Bestimmungen konkretisieren das in Art. 31 Abs. 2 GRC verbürgte Grundrecht auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten und sind daher in dessen Licht auszulegen (EuGH 9. März 2021 - C-344/19 - [Radiotelevizija Slovenija (Rufbereitschaft an einem abgelegenen Ort)] Rn. 27 mwN;… 9. März 2021 - C-580/19 - [Stadt Offenbach am Main (Rufbereitschaft eines Feuerwehrmanns)] Rn. 28;… vgl. auch EuGH 17. März 2021 - C-585/19 - [Academia de Studii Economice d in Bucureşti] Rn. 36 f. ).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs verbürgt Art. 31 Abs. 2 GRC zwar - neben dem Recht auf bezahlten Jahresurlaub - ausdrücklich auch das Recht jedes Arbeitnehmers auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit sowie auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten (…EuGH 17. März 2021 - C-585/19 - [Academia de Studii Economice din Bucureşti] Rn. 36 mwN; 9. März 2021 - C-344/19 - [Radiotelevizija Slovenija (Rufbereitschaft an einem abgelegenen Ort)] Rn. 27;… 6. November 2018 - C-684/16 - [Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften] Rn. 20).

  • EuGH, 17.03.2021 - C-585/19

    Hat ein Arbeitnehmer mit demselben Arbeitgeber mehrere Arbeitsverträge …

    Auszug aus BAG, 13.09.2022 - 1 ABR 22/21
    Rn. 22 (1) Diese Bestimmungen konkretisieren das in Art. 31 Abs. 2 GRC verbürgte Grundrecht auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten und sind daher in dessen Licht auszulegen (…EuGH 9. März 2021 - C-344/19 - [Radiotelevizija Slovenija (Rufbereitschaft an einem abgelegenen Ort)] Rn. 27 mwN;… 9. März 2021 - C-580/19 - [Stadt Offenbach am Main (Rufbereitschaft eines Feuerwehrmanns)] Rn. 28; vgl. auch EuGH 17. März 2021 - C-585/19 - [Academia de Studii Economice d in Bucureşti] Rn. 36 f. ).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs verbürgt Art. 31 Abs. 2 GRC zwar - neben dem Recht auf bezahlten Jahresurlaub - ausdrücklich auch das Recht jedes Arbeitnehmers auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit sowie auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten (EuGH 17. März 2021 - C-585/19 - [Academia de Studii Economice din Bucureşti] Rn. 36 mwN;… 9. März 2021 - C-344/19 - [Radiotelevizija Slovenija (Rufbereitschaft an einem abgelegenen Ort)] Rn. 27;… 6. November 2018 - C-684/16 - [Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften] Rn. 20).

  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß - …

    Auszug aus BAG, 13.09.2022 - 1 ABR 22/21
    Rn. 53 (bb) Den Gesetzesmaterialien zu § 16 Abs. 2 Satz 1 ArbZG und seiner Entstehungsgeschichte lässt sich ebenfalls kein klar erkennbarer Wille des Gesetzgebers entnehmen, der bei einem entsprechenden unionsrechtskonformen Verständnis des § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG übergangen oder verfälscht würde (vgl. zu dieser für die richterliche Rechtsfortbildung geltenden Grenze BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 75, BVerfGE 149, 126).
  • BAG, 22.03.2016 - 1 ABR 14/14

    Mitbestimmung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement

    Auszug aus BAG, 13.09.2022 - 1 ABR 22/21
    Zwar steht dem Betriebsrat - vorbehaltlich ggf. anderweitiger künftiger Regelungen durch den Gesetzgeber - für die Ausgestaltung des im Betrieb der Arbeitgeberinnen zu verwendenden Systems zur Erfassung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG iVm. § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG ein Initiativrecht zu (vgl. etwa für die Ausgestaltung des Klärungsprozesses nach § 84 Abs. 2 SGB IX aF [jetzt § 167 Abs. 2 SGB IX] BAG 22. März 2016 - 1 ABR 14/14 - Rn. 12, BAGE 154, 329).
  • BAG, 19.11.2019 - 1 ABR 22/18

    Mindestpersonalbesetzung als Maßnahme des Gesundheitsschutzes

    Auszug aus BAG, 13.09.2022 - 1 ABR 22/21
    Das Mitbestimmungsrecht setzt ein, wenn eine gesetzliche Handlungspflicht objektiv besteht und wegen Fehlens einer zwingenden gesetzlichen Vorgabe betriebliche Regelungen verlangt, um das vom Gesetz vorgegebene Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu erreichen (BAG 19. November 2019 - 1 ABR 22/18 - Rn. 28 mwN, BAGE 168, 323).
  • EuGH, 15.01.2014 - C-176/12

    Art. 27 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der das Recht auf …

    Auszug aus BAG, 13.09.2022 - 1 ABR 22/21
    Die Verpflichtung zur Verwirklichung eines Richtlinienziels darf nicht als Grundlage für eine Auslegung des nationalen Rechts "contra legem" dienen (…EuGH 12. Mai 2022 - C-426/20 - [Luso Temp] Rn. 57; 15. Januar 2014 - C-176/12 - [Association de médiation sociale] Rn. 39;… BAG 19. Mai 2022 - 2 AZR 424/21 - Rn. 17 mwN).
  • EuGH, 28.04.2022 - C-44/21

    Phoenix Contact - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Richtlinie …

    Auszug aus BAG, 13.09.2022 - 1 ABR 22/21
    Dabei müssen sie sämtliche nationalen Rechtsnormen berücksichtigen und die im nationalen Recht anerkannten Auslegungsmethoden anwenden, um ihre Auslegung so weit wie möglich am Wortlaut und Zweck der fraglichen Richtlinie auszurichten (vgl. etwa EuGH 28. April 2022 - C-44/21 - [Phoenix Contact] Rn. 49;… 19. April 2016 - C-441/14 - [DI] Rn. 31 mwN).
  • BAG, 07.12.2021 - 1 ABR 25/20

    Mitbestimmung des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz - …

  • EuGH, 19.04.2016 - C-441/14

    DI - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Charta der Grundrechte der …

  • BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 106/12

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

  • BVerfG, 17.11.2017 - 2 BvR 1131/16

    Nichtannahmebeschluss: Vertretbare Handhabung der unionsrechtlichen …

  • BAG, 17.12.2019 - 1 ABR 35/18

    Wirtschaftsausschuss - Einigungsstelle

  • BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 41/18

    Mitbestimmung des Betriebsrats

  • BAG, 22.10.2019 - 1 ABR 17/18

    Unterlassungsanspruch - Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Arbeitszeit

  • BAG, 08.11.2011 - 1 ABR 42/10

    Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG - Unterweisung zum …

  • EuGH, 12.05.2022 - C-426/20

    Die Leiharbeitnehmern gezahlte Abgeltung für nicht genommenen bezahlten …

  • BAG, 11.02.2014 - 1 ABR 72/12

    Mitbestimmung bei Gefährdungsbeurteilungen - Wirksamkeit eines …

  • BAG, 19.05.2022 - 2 AZR 424/21

    Massenentlassungsanzeige - Fehlen der sog. Soll-Angaben

  • ArbG Emden, 20.02.2020 - 2 Ca 94/19

    Bautagebuch ist kein System zur Arbeitszeiterfassung!

  • LAG Hamm, 27.07.2021 - 7 TaBV 79/20

    Initiativrecht des Betriebsrats bei Einführung einer elektronischen …

  • BAG, 11.12.2018 - 1 ABR 13/17

    Mitbestimmung des Konzernbetriebsrats im Zusammenhang mit einer konzernweit …

  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 63/10

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Parkplatz - Gesetzesvorbehalt

  • ArbG Minden, 15.09.2020 - 2 BV 8/20
  • BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 96/12

    Mitbestimmung bei Fälligkeit - Gesetzesvorbehalt

  • BAG, 17.10.2023 - 1 ABR 24/22

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Handyverbot während Arbeitszeit

    Ein Mitbestimmungsrecht nach dieser Norm ist nur dann gegeben, wenn eine dem Arbeits- und Gesundheitsschutz dienende gesetzliche Handlungspflicht des Arbeitgebers besteht, die aufgrund Fehlens zwingender gesetzlicher Vorgaben betriebliche Regelungen verlangt, um das Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu erreichen (BAG 13. September 2022 - 1 ABR 22/21 - Rn. 61;… 19. November 2019 - 1 ABR 22/18 - Rn. 28 mwN, BAGE 168, 323).
  • VG Hamburg, 18.07.2025 - 21 K 1202/25

    Teilweise erfolgreiche Klage einer internationalen Wirtschaftskanzlei gegen …

    Dies ergebe sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13. September 2022 (Az.: 1 ABR 22/21), weil dieser Entscheidung verfassungsrechtliche Bedenken entgegenstünden.

    Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund, dass die Beklagte im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Beschl. v. 13.9.2022, 1 ABR 22/21, juris Rn. 65 unter Verweis auf EuGH, Urt. v. 14.5.2019, C-55/18 [CCOO]) der Klägerin kein bestimmtes System vorgeschrieben hat, sondern ihr die Ausgestaltung der Erfassung vollständig überlassen hat.

    Eine Erfassung lediglich der über die Höchstarbeitszeit hinausgehenden Stunden entsprechend des § 16 Abs. 2 ArbZG wäre nicht gleich geeignet, denn aus einer solchen Aufzeichnung ließen sich jedenfalls nicht die genaue Lage der Arbeitsstunden im Tagesverlauf und damit die Einhaltung der Ruhepausen entnehmen (vgl. BAG, Beschl. v. 13.9.2022, 1 ABR 22/21, juris Rn. 23).

  • BAG, 28.01.2025 - 1 AZR 33/24

    "Digitaler" Zugang einer Gewerkschaft zum Betrieb

    Andernfalls könnte jedes Schweigen des Gesetzgebers - also der Normalfall, wenn er etwas nicht regeln will - als planwidrige Lücke aufgefasst und diese im Weg der Analogie von den Gerichten ausgefüllt werden (…vgl. etwa BAG 21. März 2024 - 2 AZR 79/23 - Rn. 29 mwN; 13. September 2022 - 1 ABR 22/21 - Rn. 39 mwN, BAGE 179, 51).
  • BAG, 12.02.2025 - 5 AZR 51/24

    Vergütung von Pausenzeiten (TV-Ärzte/VKA) - Betriebsvereinbarung über flexible …

    Rn. 18 2. Am Erfordernis der arbeitgeberseitigen Veranlassung und Zurechnung von Überstunden ist auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Pflicht des Arbeitgebers zur Einrichtung eines Systems zur Erfassung der täglichen effektiven Arbeitszeit (EuGH 19. Dezember 2024 - C-531/23 - [Loredas]; 14. Mai 2019 - C-55/18 - [CCOO]) und der Entscheidung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (- 1 ABR 22/21 - BAGE 179, 51) festzuhalten.

    Die Pflicht zur Messung der Arbeitszeit hat keine Auswirkungen auf die Darlegungs- und Beweislast im Überstundenvergütungsprozess (…im Einzelnen hierzu BAG 4. Mai 2022 - 5 AZR 359/21 - Rn. 22 ff., BAGE 178, 25; zust. H. Hanau RdA 2023, 115, 116; Holler jurisPR-ArbR 40/2022 Anm. 1 unter C; Fink NZA-RR 2022, 556; Bauer ArbRAktuell 2022, 285; Fuhltrott GWR 2022, 310; aA P. Hanau/Temming FS Henssler 2023 S. 193, 209 ff.; vgl. auch BAG 13. September 2022 - 1 ABR 22/21 - Rn. 47, BAGE 179, 51).

    Dies gilt auch für die auf § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG gestützte Verpflichtung zur Aufzeichnung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit (BAG 13. September 2022 - 1 ABR 22/21 - Rn. 42 ff., BAGE 179, 51;… Schaub ArbR-HdB/Linck 20. Aufl. § 69 Rn. 17).

  • VG Hamburg, 21.08.2024 - 15 K 964/24

    Zur Verpflichtung von Arbeitgebern zum Führen und Vorlegen von …

    Aus den Aufzeichnungen müssen mindestens der tägliche Arbeitsbeginn, das Arbeitsende und die Dauer der täglichen Arbeitszeit hervorgehen (vgl. BAG-Beschluss vom 13.09.2022 - 1 ABR 22/21).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind die Arbeitgeber - wie auch die Klägerin - nach der Rahmenvorschrift des § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer zu erfassen, für die der Gesetzgeber nicht auf Grundlage von Art. 17 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG eine von den Vorgaben in Art. 3, 5 u. 6 lit. b dieser Richtlinie abweichende Regelung getroffen hat (BAG, Beschl. v. 13.9.2022, 1 ABR 22/21, juris Rn. 42, 56).

  • LAG Niedersachsen, 09.12.2024 - 4 SLa 52/24

    Darlegungs- und Beweislast; Überstunden; Überstundenvergütung

    § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG beinhaltet bei einem unionsrechtskonformen Verständnis auch die - grundsätzliche - Verpflichtung der Arbeitgeberin, ein System zur Erfassung der von ihren Arbeitnehmern geleisteten täglichen Arbeitszeit einzuführen, das Beginn und Ende und damit die Dauer der Arbeitszeit einschließlich der Überstunden umfasst (vgl. BAG 13. September 2022 1 ABR 22/21 Rn. 43 ff.).

    Bei unionsrechtskonformem Verständnis beinhaltet die gesetzliche Regelung auch die - grundsätzliche - Verpflichtung der Arbeitgeberin, ein System zur Erfassung der von ihren Arbeitnehmern geleisteten täglichen Arbeitszeit einzuführen, das Beginn und Ende und damit die Dauer der Arbeitszeit einschließlich der Überstunden umfasst (vgl. BAG 13. September 2022 - 1 ABR 22/21 - Rn. 43 ff.).

  • BAG, 14.02.2023 - 1 ABR 28/21

    Sozialplan - wirtschaftliche Vertretbarkeit

    Die Voraussetzungen für eine Analogie der Norm (vgl. hierzu BAG 13. September 2022 - 1 ABR 22/21 - Rn. 39;… 17. Dezember 2019 - 1 ABR 35/18 - Rn. 41 mwN, BAGE 169, 149) liegen nicht vor.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.01.2024 - 8 TaBV 748/23

    Betriebsvereinbarung, mobile Arbeit, Unterlassungsanspruch des Betriebsrats

    Anlass für die Erwägung war die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, derzufolge der Antragsteller im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren nicht bindend vorgeben kann, auf der Grundlage welcher Rechtsnormen ein Antragsbegehren zu prüfen ist (BAG 13.09.2022 - 1 ABR 22/21, NZA 2022, 1616, Randnummer 12; BAG 11.12.2018 - 1 ABR 13/17, NZA 2019, 1009, Randnummer 30; Ahrendt, in: GK-ArbGG, Stand Dezember 2023, § 81 Randnummer 5).
  • OVG Bremen, 07.01.2026 - 6 LP 165/25

    Personalvertretungsrecht; Mitbestimmung bei der Arbeitszeiterfassung an Schulen - …

    Nach § 63 Abs. 1, § 65 Abs. 1 und § 66 Abs. 1 BremPersVG reicht das Mitbestimmungsrecht des Personalrats nur "soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht." Die Arbeitgeber und Dienstherren sind schon kraft Gesetzes (RL 2003/88/EG i.V.m. § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG, BAG, Beschl. v. 13.09.2022 - 1 ABR 22/21, juris Rn. 22, 42 ff.) verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem Beginn und Ende und 8.

    Deshalb kann sich ein Initiativrecht des Personalrats nicht auf die Einführung - also das "Ob" - einer darauf bezogenen Zeiterfassung richten (vgl. BAG, Beschl. v. 13.09.2022 - 1 ABR 22/21, juris Rn. 19).

    Die Verpflichtung der Arbeitgeber und Dienstherrn aus der RL 2003/88/EG, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzuführen, mit dem die von den Beschäftigten geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann, dient dem Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten (vgl. BAG, Beschl. v. 13.09.2022 - 1 ABR 22/21, juris Rn. 22;… EuGH, Urt. v. 14.05.2019 - C 55/18, juris Rn. 38 ff, 60 ff.).

    Im nationalen Recht stützt das BAG diese Pflicht auf § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG, also auf eine arbeitsschutzrechtliche Grundlage (vgl. BAG, Beschl. v. 13.09.2022 - 1 ABR 22/21, juris Rn. 42 ff.).

    Denn insoweit lässt die gesetzliche Regelung dem Arbeitgeber bzw. Dienstherrn Handlungsspielräume, innerhalb derer sich die Mitbestimmung vollziehen kann (BAG, Beschl. v. 13.09.2022 - 1 ABR 22/21, juris Rn. 59 ff.;… zum Spielraum bzgl. der konkreten Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung vgl. auch EuGH, Urt. v. 14.05.2019 - C- 55/18, juris Rn. 63).

  • LAG Saarland, 29.11.2023 - 2 Sa 82/21

    Klage einer Ärztin auf Vergütung von in einer Betriebsvereinbarung festgelegten …

    In diesem Zusammenhang steht auch die Pflicht nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit im Sinne des §§ 2 Abs. 1 ArbZG der Arbeitnehmer zu erfassen (BAG, Beschluss vom 13. September 2022 - 1 ABR 22/21 - NZA 2022, 2561-2567).
  • BAG, 04.07.2024 - 6 AZR 200/23

    Bereitschaftszeiten (Schul-)Hausmeister - "nicht unerheblicher Umfang" - …

  • BAG, 08.12.2022 - 6 AZR 481/21

    Pauschalabgeltung von Zeitzuschlägen

  • LAG Düsseldorf, 24.08.2021 - 3 TaBV 29/21

    Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit; Initiativrecht des Betriebsrats …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.02.2024 - 26 Ta 6095/23

    Gegenstandswert - Auskunftserteilung nach § 15 DSGVO - Auskunft hinsichtlich …

  • VG Gera, 06.05.2026 - 1 K 731/24
  • BVerwG, 04.09.2025 - 2 CN 1.24

    Vorgriffsstundenregelung für Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt mangels hinreichender …

  • LAG Hamm, 16.04.2024 - 7 TaBV 7/24

    Zustellung des Beschlusses des Arbeitsgerichts und Beschwerdefrist

  • OLG München, 13.05.2024 - 19 U 4308/23

    Erlöschen des Widerrufsrechts nach vollständiger Vertragserfüllung …

  • BVerwG, 04.09.2025 - 2 CN 2.24

    Vorgriffsstundenregelung für Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt mangels hinreichender …

  • ArbG Koblenz, 27.09.2023 - 4 Ca 982/23

    Auslegung von Klageanträgen und Justizgewährungsanspruch; Kündigung wegen …

  • OLG München, 26.06.2023 - 19 U 7301/22

    Unwirksamer Widerruf eines zum Zwecke der Finanzierung eines Pkw - BMW Typ 330d …

  • OLG München, 07.08.2023 - 19 U 7535/21

    Erlöschen des Widerrufsrechts, Ewige Widerrufsrechte, Ausübung des …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2023 - 6 A 1640/20

    Finanzieller Ausgleich von Mehrarbeit bzw. Zuvielarbeit eines ehemaligen …

  • ArbG München, 20.04.2023 - 3 BV 61/23

    Initiativrecht des örtlichen Betriebsrats bei der Ausgestaltung der …

  • ArbG Minden, 10.01.2024 - 3 BV 35/23

    Einsetzung Einigungsstelle, Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung

  • VG Bremen, 14.05.2025 - 12 K 402/25

    Letztentscheidungsrecht bei sozialen Angelegenheiten von besonderer Bedeutung - …

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