Rechtsprechung
| BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvR 1236/11 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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- Bundesverfassungsgericht
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Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer Mitunternehmerschaft (§ 7 S 2 Nr 2 GewStG) sowie rückwirkendes Inkraftsetzen dieser Vorschrift verfassungsgemäß - keine Verletzung des Art 3 Abs 1 GG (Leistungsfähigkeitsprinzip, Benachteiligung ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 35 EStG, § 10 Abs 3 Halbs 2 FGO, § 133a FGO
Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer Mitunternehmerschaft (§ 7 S 2 Nr 2 GewStG) sowie rückwirkendes Inkraftsetzen dieser Vorschrift verfassungsgemäß - keine Verletzung des Art 3 Abs 1 GG (Leistungsfähigkeitsprinzip, Benachteiligung ... - IWW
§ 2 Abs. 1 S. 1, 2 GewStG; § 2 Abs. 2 S. 1 GewStG; § 6 GewStG; § 7 S. 2 Nr. 2 GewStG
GewStG - Wolters Kluwer
Einführung der Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer Mitunternehmerschaft; Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit; Personengesellschaften als Schuldner der Gewerbesteuer
- Betriebs-Berater
Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus Veräußerung von Anteilen an einer Mitunternehmerschaft verfassungskonform
- gesellschaftsrechtskanzlei.com
Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 35 EStG, § 10 Abs 3 Halbs 2 FGO, § 133a FGO, § 5 Abs 1 S 3 GewStG, § 7 S 2 Halbs 2 GewStG, § 7 S 2 Nr 2 GewStG
Gewerbesteuer - doev.de
Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus Veräußerung von Anteilen an einer Mitunternehmerschaft
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3; GewStG § 5 Abs. 1 S. 3; GewStG § 7 S. 2 Halbs. 2; GewStG § 7 S. 2 Nr. 2; EStG § 35; FGO § 10 Abs. 3 Halbs. 2; FGO § 133a
GewSt-Pflicht für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer Mitunternehmerschaft (§ 7 S. 2 GewStG) - ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Gewerbesteuerpflicht für Gewinn aus Veräußerung von Anteilen an Mitunternehmerschaft verfassungsgemäß
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (19)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus Veräußerung von Anteilen an einer Mitunternehmerschaft
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus Veräußerung von Anteilen an einer Mitunternehmerschaft
- lto.de (Kurzinformation)
Verfassungsbeschwerde der Brauerei Beck gegen Gewerbesteuer zurückgewiesen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Veräußerung von Unternehmensanteilen - und die Gewerbesteuerpflicht
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Änderungen im Steuerrecht - und die Rückwirkung
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus Anteilsveräußerung an Mitunternehmerschaft verfassungskonform
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus Veräußerung von Anteilen an einer Mitunternehmerschaft verfassungskonform
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer Mitunternehmerschaft ist verfassungsmäßig
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer Mitunternehmerschaft verfassungsgemäß
- pwc.de (Kurzinformation)
Gewerbesteuer auf Gewinne aus der Veräußerung von Personengesellschaftsanteilen durch nicht natürliche Personen auf dem Prüfstand
- pwc.de (Kurzinformation)
Gewerbesteuer auf Veräußerungsgewinne von Anteilen an Personengesellschaften
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus Veräußerung von Anteilen an Mitunternehmerschaft ist verfassungskonform
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus Veräußerung von Anteilen an einer Mitunternehmerschaft
- anwalt.de (Kurzinformation)
Brauerei scheitert vor Gericht: Gesellschaft muss Steuer zahlen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Einführung der Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer Mitunternehmerschaft; Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit; Personengesellschaften als Schuldner der Gewerbesteuer
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Steuerpflicht für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer Mitunternehmerschaft
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Urteilsverkündung in Sachen Gewerbesteuer am Dienstag, 10. April 2018, um 10.00 Uhr
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Urteilsverkündung in Sachen Gewerbesteuer am Dienstag, 10. April 2018, um 10.00 Uhr
- lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 26.09.2017)
BVerfG verhandelt über die Gewerbesteuer: Wie lange gilt der Vertrauensschutz?
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Gewerbesteuer
- Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer
Sonstiges (3)
Verfahrensgang
- FG Bremen, 07.02.2007 - 3 K 73/05
- BFH, 22.07.2010 - IV R 29/07
- BFH, 08.03.2011 - IV S 14/10
- BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvR 1236/11
Papierfundstellen
- BVerfGE 148, 217
- NJW 2018, 1379
- ZIP 2018, 1694
- NVwZ 2018, 808
- WM 2018, 873
- BB 2018, 1502
- DB 2018, 937
- DÖV 2018, 451
- BStBl II 2018, 303
- NZG 2018, 632
Wird zitiert von ... (167) Zitiert selbst (30)
- BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 1/03
Entgangene Einnahmen
Auszug aus BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvR 1236/11
Rn. 61 Durch die Neuregelung des § 7 Satz 2 GewStG sei nachträglich in konkret verfestigte Vermögenspositionen eingegriffen worden (Berufung auf BVerfGE 127, 1; 127, 31 und 127, 61).Rn. 96 d) Der Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. ist der Auffassung, nach den Beschlüssen des Zweiten Senats vom 7. Juli 2010 (Hinweis auf BVerfGE 127, 1; 127, 31 und 127, 61) dürften Wertsteigerungen, die bis zum Zeitpunkt der Gesetzesverkündung entstanden seien, nicht der Ertragsbesteuerung unterworfen werden.
Rn. 137 b) Im Steuerrecht liegt eine echte Rückwirkung nur vor, wenn der Gesetzgeber eine bereits entstandene Steuerschuld nachträglich abändert (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ).
Für den Bereich des Gewerbesteuerrechts bedeutet dies, dass die Änderung von Normen mit Wirkung für den laufenden Erhebungszeitraum der Kategorie der unechten Rückwirkung zuzuordnen ist (vgl. BVerfGE 132, 302 unter Verweisung auf §§ 14, 18 GewStG; entsprechend für den Veranlagungszeitraum im Einkommensteuerrecht vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ).
Die unechte Rückwirkung ist mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ).
Insbesondere muss der Normadressat hier eine Enttäuschung seines Vertrauens in die alte Rechtslage nur hinnehmen, soweit dies aufgrund besonderer, gerade die Rückanknüpfung rechtfertigender öffentlicher Interessen unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 132, 302 m.w.N.).
Das gilt vor allem dann, wenn auf der Grundlage des geltenden Rechts vor Verkündung des rückwirkenden Gesetzes bereits Leistungen zugeflossen waren (vgl. BVerfGE 127, 31 ; einschränkend insoweit BVerfGE 132, 302 ).
Besonders schutzwürdig ist das Vertrauen der Betroffenen zudem dann, wenn diese vor der Einbringung des neuen Gesetzes in den Bundestag verbindliche Festlegungen getroffen hatten (vgl. BVerfGE 127, 31 ; 132, 302 ).
Rn. 151 (1) Das Bundesverfassungsgericht hat in jüngerer Zeit bereits mehrfach entschieden, dass die Einbringung eines Gesetzentwurfs in den Deutschen Bundestag das Vertrauen der Betroffenen auf den Fortbestand der bisherigen Rechtslage zerstören kann und deshalb eine darin vorgesehene Neuregelung ohne Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes unechte Rückwirkung entfalten darf (vgl. dazu BVerfGE 127, 31 ; 143, 246 ; BVerfG…, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. - juris, Rn. 199; in BVerfGE 132, 302 offen gelassen, weil in jenem Fall jedenfalls der Vorschlag des Vermittlungsausschusses das Vertrauen zerstört hatte).
Deshalb können Steuerpflichtige regelmäßig nicht mehr darauf vertrauen, das gegenwärtig geltende Recht werde auch im Folgejahr unverändert fortbestehen; es ist ihnen vielmehr grundsätzlich möglich, ihre wirtschaftlichen Dispositionen durch entsprechende Anpassungsklauseln auf mögliche zukünftige Änderungen einzustellen (BVerfGE 127, 31 ).
Sie nimmt aber unter Umständen dem Vertrauen darauf die Grundlage, die jetzige Gesetzeslage in einem Regelungsbereich werde auf absehbare Zeit bestehen bleiben (zur Gewährleistungsfunktion des geltenden Rechts vgl. BVerfGE 127, 31 ; 132, 302 ).
Elemente besonderer Schutzwürdigkeit, wie sie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss zur sogenannten "Fünftel-Regelung" des § 34 Abs. 1 EStG mit Rücksicht auf damals betroffene Abfindungsvereinbarungen zwischen Arbeitgebern und aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidenden Arbeitnehmern angenommen hat (vgl. BVerfGE 127, 31 sowie dazu wiederum BVerfGE 132, 302 ), sind hier nicht erkennbar.
Rn. 159 Die Beschwerdeführerin beanstandet als Verletzung ihres Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) insbesondere, dass ihr nicht die Möglichkeit gegeben worden sei, zur Frage der Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung Stellung zu nehmen, die durch die zwischenzeitlich ergangenen Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2010 (BVerfGE 127, 1; 127, 31; 127, 61) zur Zulässigkeit rückwirkender Gesetze im Steuerrecht aufgeworfen worden sei.
- BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07
Vertrauensschutz in den Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung
Auszug aus BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvR 1236/11
Es schützt das Vertrauen in die Verlässlichkeit und Berechenbarkeit der unter der Geltung des Grundgesetzes geschaffenen Rechtsordnung und der auf ihrer Grundlage erworbenen Rechte (stRspr; vgl. BVerfGE 132, 302 m.w.N.).Eine Rechtsnorm entfaltet "echte" Rückwirkung, wenn sie nachträglich in einen abgeschlossenen Sachverhalt ändernd eingreift (vgl. BVerfGE 132, 302 m.w.N.).
Eine unechte Rückwirkung liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 123, 186 ), etwa wenn belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden (vgl. BVerfGE 132, 302 m.w.N.; ferner BVerfGE 127, 1 m.w.N.; "tatbestandliche Rückanknüpfung").
Für den Bereich des Gewerbesteuerrechts bedeutet dies, dass die Änderung von Normen mit Wirkung für den laufenden Erhebungszeitraum der Kategorie der unechten Rückwirkung zuzuordnen ist (vgl. BVerfGE 132, 302 unter Verweisung auf §§ 14, 18 GewStG; entsprechend für den Veranlagungszeitraum im Einkommensteuerrecht vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ).
Soweit nicht besondere Momente der Schutzwürdigkeit hinzutreten, genießt die bloß allgemeine Erwartung, das geltende Recht werde zukünftig unverändert fortbestehen, keinen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz (vgl. BVerfGE 132, 302 m.w.N.).
Insbesondere muss der Normadressat hier eine Enttäuschung seines Vertrauens in die alte Rechtslage nur hinnehmen, soweit dies aufgrund besonderer, gerade die Rückanknüpfung rechtfertigender öffentlicher Interessen unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 132, 302 m.w.N.).
Das gilt vor allem dann, wenn auf der Grundlage des geltenden Rechts vor Verkündung des rückwirkenden Gesetzes bereits Leistungen zugeflossen waren (vgl. BVerfGE 127, 31 ; einschränkend insoweit BVerfGE 132, 302 ).
Besonders schutzwürdig ist das Vertrauen der Betroffenen zudem dann, wenn diese vor der Einbringung des neuen Gesetzes in den Bundestag verbindliche Festlegungen getroffen hatten (vgl. BVerfGE 127, 31 ; 132, 302 ).
Damit entfaltet § 7 Satz 2 GewStG nach der Rechtsprechung über den Erhebungszeitraum unechte Rückwirkung, weil die Gewerbesteuer erst mit dessen Ablauf entsteht (vgl. BVerfGE 132, 302 ).
Rn. 151 (1) Das Bundesverfassungsgericht hat in jüngerer Zeit bereits mehrfach entschieden, dass die Einbringung eines Gesetzentwurfs in den Deutschen Bundestag das Vertrauen der Betroffenen auf den Fortbestand der bisherigen Rechtslage zerstören kann und deshalb eine darin vorgesehene Neuregelung ohne Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes unechte Rückwirkung entfalten darf (vgl. dazu BVerfGE 127, 31 ; 143, 246 ; BVerfG…, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. - juris, Rn. 199; in BVerfGE 132, 302 offen gelassen, weil in jenem Fall jedenfalls der Vorschlag des Vermittlungsausschusses das Vertrauen zerstört hatte).
Sie nimmt aber unter Umständen dem Vertrauen darauf die Grundlage, die jetzige Gesetzeslage in einem Regelungsbereich werde auf absehbare Zeit bestehen bleiben (zur Gewährleistungsfunktion des geltenden Rechts vgl. BVerfGE 127, 31 ; 132, 302 ).
Gewinne aus Dispositionen, die erst vorgenommen wurden, nachdem ein ordnungsgemäß in das Gesetzgebungsverfahren eingebrachter und damit auch veröffentlichter Gesetzentwurf etwaiges Vertrauen zerstört hat, hindern den Gesetzgeber nicht an einer unecht rückwirkenden Steuerbelastung, selbst wenn die Erträge vor der Verkündung des Gesetzes zugeflossen sind (so bereits BVerfGE 132, 302 ).
Elemente besonderer Schutzwürdigkeit, wie sie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss zur sogenannten "Fünftel-Regelung" des § 34 Abs. 1 EStG mit Rücksicht auf damals betroffene Abfindungsvereinbarungen zwischen Arbeitgebern und aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidenden Arbeitnehmern angenommen hat (vgl. BVerfGE 127, 31 sowie dazu wiederum BVerfGE 132, 302 ), sind hier nicht erkennbar.
- BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
Spekulationsfrist
Auszug aus BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvR 1236/11
Rn. 61 Durch die Neuregelung des § 7 Satz 2 GewStG sei nachträglich in konkret verfestigte Vermögenspositionen eingegriffen worden (Berufung auf BVerfGE 127, 1; 127, 31 und 127, 61).Rn. 96 d) Der Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. ist der Auffassung, nach den Beschlüssen des Zweiten Senats vom 7. Juli 2010 (Hinweis auf BVerfGE 127, 1; 127, 31 und 127, 61) dürften Wertsteigerungen, die bis zum Zeitpunkt der Gesetzesverkündung entstanden seien, nicht der Ertragsbesteuerung unterworfen werden.
Dies ist insbesondere der Fall, wenn ihre Rechtsfolge mit belastender Wirkung schon vor dem Zeitpunkt ihrer Verkündung für bereits abgeschlossene Tatbestände gelten soll ("Rückbewirkung von Rechtsfolgen"; vgl. BVerfGE 127, 1 ).
Eine unechte Rückwirkung liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 123, 186 ), etwa wenn belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden (vgl. BVerfGE 132, 302 m.w.N.; ferner BVerfGE 127, 1 m.w.N.; "tatbestandliche Rückanknüpfung").
Rn. 137 b) Im Steuerrecht liegt eine echte Rückwirkung nur vor, wenn der Gesetzgeber eine bereits entstandene Steuerschuld nachträglich abändert (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ).
Für den Bereich des Gewerbesteuerrechts bedeutet dies, dass die Änderung von Normen mit Wirkung für den laufenden Erhebungszeitraum der Kategorie der unechten Rückwirkung zuzuordnen ist (vgl. BVerfGE 132, 302 unter Verweisung auf §§ 14, 18 GewStG; entsprechend für den Veranlagungszeitraum im Einkommensteuerrecht vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ).
Die unechte Rückwirkung ist mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ).
Insbesondere muss der Normadressat hier eine Enttäuschung seines Vertrauens in die alte Rechtslage nur hinnehmen, soweit dies aufgrund besonderer, gerade die Rückanknüpfung rechtfertigender öffentlicher Interessen unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 132, 302 m.w.N.).
Vertrauen ist besonders schutzwürdig, wenn die Betroffenen zum Zeitpunkt der Verkündung der Neuregelung nach der alten Rechtslage eine verfestigte Erwartung auf Vermögenszuwächse erlangt und realisiert hatten oder hätten realisieren können (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 61 ).
Rn. 159 Die Beschwerdeführerin beanstandet als Verletzung ihres Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) insbesondere, dass ihr nicht die Möglichkeit gegeben worden sei, zur Frage der Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung Stellung zu nehmen, die durch die zwischenzeitlich ergangenen Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2010 (BVerfGE 127, 1; 127, 31; 127, 61) zur Zulässigkeit rückwirkender Gesetze im Steuerrecht aufgeworfen worden sei.
- BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12
Erbschaftsteuer
Auszug aus BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvR 1236/11
Dabei gilt ein stufenloser am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfGE 138, 136 ; 139, 285 m.w.N.).Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für den Einzelnen verfügbar sind oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (stRspr; vgl. BVerfGE 138, 136 ; 139, 285 m.w.N.).
Dabei steigen die Anforderungen an den Rechtfertigungsgrund mit dem Ausmaß der Abweichung und ihrer Bedeutung für die Verteilung der Steuerlast insgesamt (vgl. BVerfGE 138, 136 ; 139, 285 jew. m.w.N.).
Rn. 116 Die Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers, auch die Gewinne aus der Veräußerung und Aufgabe von Betrieben, Teilbetrieben und von Anteilen daran in Mitunternehmerschaften in Abweichung von einer jahrzehntelangen Übung (oben A I 2) der Gewerbesteuer zu unterwerfen, kann als Teil der Bestimmung des Steuergegenstandes gesehen werden, bei der dem Gesetzgeber ein besonders weiter Spielraum zukommt (vgl. BVerfGE 138, 136 ; 139, 285 jew. m.w.N.; s.o. 1).
Auch insoweit bietet allerdings keines der Kriterien, die zu einer strengeren Verhältnismäßigkeitskontrolle einer Ungleichbehandlung führen (vgl. dazu BVerfGE 138, 136 ; 139, 285 m.w.N.; s.o. 1), Anlass, den Differenzierungsspielraum des Gesetzgebers substantiell einzuschränken.
Rn. 117 Die Besserstellung der Mitunternehmerschaften mit unmittelbar beteiligten natürlichen Personen in § 7 Satz 2 Hs. 2 GewStG begründet insbesondere keine strukturelle Ungleichbehandlung erheblichen Ausmaßes (vgl. dazu BVerfGE 138, 136 ; 139, 285 jew. m.w.N.; s.o. 1).
Unter Umständen folgt aus dem Gebot der gleichheitsgerechten Besteuerung sogar eine Pflicht, Möglichkeiten für Umgehungsgestaltungen im Gesetz zu vermeiden (vgl. BVerfGE 138, 136 ).
- BVerfG, 23.06.2015 - 1 BvL 13/11
Ersatzbemessungsgrundlage im Grunderwerbsteuerrecht verfassungswidrig
Auszug aus BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvR 1236/11
Dabei gilt ein stufenloser am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfGE 138, 136 ; 139, 285 m.w.N.).Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für den Einzelnen verfügbar sind oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (stRspr; vgl. BVerfGE 138, 136 ; 139, 285 m.w.N.).
Dabei steigen die Anforderungen an den Rechtfertigungsgrund mit dem Ausmaß der Abweichung und ihrer Bedeutung für die Verteilung der Steuerlast insgesamt (vgl. BVerfGE 138, 136 ; 139, 285 jew. m.w.N.).
Rn. 116 Die Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers, auch die Gewinne aus der Veräußerung und Aufgabe von Betrieben, Teilbetrieben und von Anteilen daran in Mitunternehmerschaften in Abweichung von einer jahrzehntelangen Übung (oben A I 2) der Gewerbesteuer zu unterwerfen, kann als Teil der Bestimmung des Steuergegenstandes gesehen werden, bei der dem Gesetzgeber ein besonders weiter Spielraum zukommt (vgl. BVerfGE 138, 136 ; 139, 285 jew. m.w.N.; s.o. 1).
Auch insoweit bietet allerdings keines der Kriterien, die zu einer strengeren Verhältnismäßigkeitskontrolle einer Ungleichbehandlung führen (vgl. dazu BVerfGE 138, 136 ; 139, 285 m.w.N.; s.o. 1), Anlass, den Differenzierungsspielraum des Gesetzgebers substantiell einzuschränken.
Rn. 117 Die Besserstellung der Mitunternehmerschaften mit unmittelbar beteiligten natürlichen Personen in § 7 Satz 2 Hs. 2 GewStG begründet insbesondere keine strukturelle Ungleichbehandlung erheblichen Ausmaßes (vgl. dazu BVerfGE 138, 136 ; 139, 285 jew. m.w.N.; s.o. 1).
Rn. 131 (3) Schließlich sprechen auch Gründe der Vereinfachung des Verwaltungsvollzugs (vgl. BVerfGE 139, 285 ) für die Freistellung der auf unmittelbar beteiligte natürliche Personen entfallenden Veräußerungsgewinne von der Gewerbesteuerpflicht.
- BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05
Beteiligungsquote
Auszug aus BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvR 1236/11
Rn. 61 Durch die Neuregelung des § 7 Satz 2 GewStG sei nachträglich in konkret verfestigte Vermögenspositionen eingegriffen worden (Berufung auf BVerfGE 127, 1; 127, 31 und 127, 61).Rn. 96 d) Der Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. ist der Auffassung, nach den Beschlüssen des Zweiten Senats vom 7. Juli 2010 (Hinweis auf BVerfGE 127, 1; 127, 31 und 127, 61) dürften Wertsteigerungen, die bis zum Zeitpunkt der Gesetzesverkündung entstanden seien, nicht der Ertragsbesteuerung unterworfen werden.
Rn. 137 b) Im Steuerrecht liegt eine echte Rückwirkung nur vor, wenn der Gesetzgeber eine bereits entstandene Steuerschuld nachträglich abändert (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ).
Die unechte Rückwirkung ist mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ).
Vertrauen ist besonders schutzwürdig, wenn die Betroffenen zum Zeitpunkt der Verkündung der Neuregelung nach der alten Rechtslage eine verfestigte Erwartung auf Vermögenszuwächse erlangt und realisiert hatten oder hätten realisieren können (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 61 ).
Rn. 159 Die Beschwerdeführerin beanstandet als Verletzung ihres Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) insbesondere, dass ihr nicht die Möglichkeit gegeben worden sei, zur Frage der Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung Stellung zu nehmen, die durch die zwischenzeitlich ergangenen Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2010 (BVerfGE 127, 1; 127, 31; 127, 61) zur Zulässigkeit rückwirkender Gesetze im Steuerrecht aufgeworfen worden sei.
- BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04
Abfärberegelung
Auszug aus BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvR 1236/11
Der Grundsatz der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gesellschaft gilt auch für die Gewerbesteuer, da diese die objektivierte Ertragskraft der Gewerbebetriebe erfasst (vgl. BVerfGE 120, 1 ; 135, 126 ).Mit diesen vertraglichen Gestaltungsoptionen werden die Mitunternehmer im Anwendungsbereich des § 7 Satz 2 GewStG nicht - was nur in engen Grenzen zulässig ist - auf Ausweichgestaltungen zur "Rettung" eines ansonsten verfassungswidrigen Gesetzes verwiesen (vgl. dazu BVerfGE 120, 1 ), denn die Belastung der Mitunternehmerschaft mit der Gewerbesteuerschuld ist auch bei dieser Neuregelung schon für sich genommen nicht verfassungswidrig.
- BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99
Tarifbegrenzung gewerblicher Einkünfte
Auszug aus BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvR 1236/11
Dies ergebe sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Hinweis auf BVerfGE 116, 164 ), wo der steuersystematische Unterschied zwischen Einkommen- und Gewerbesteuer darin gesehen worden sei, dass sich die Leistungsfähigkeit bei der Gewerbesteuer in der objektivierten Ertragskraft des Gewerbebetriebs zeige.Danach muss im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Lastengleichheit darauf abgezielt werden, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (vgl. BVerfGE 116, 164 ; 122, 210 ).
- BVerfG, 15.01.2014 - 1 BvR 1656/09
Degressiver Zweitwohnungsteuertarif bedarf hinreichend gewichtiger Sachgründe
Auszug aus BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvR 1236/11
Der Grundsatz der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gesellschaft gilt auch für die Gewerbesteuer, da diese die objektivierte Ertragskraft der Gewerbebetriebe erfasst (vgl. BVerfGE 120, 1 ; 135, 126 ).Rn. 108 a) Der Gesetzgeber durfte ohne Verstoß gegen den Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit (vgl. BVerfGE 135, 126 ; 137, 350 m.w.N.) auch nach Einführung des § 7 Satz 2 GewStG an seiner in § 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG für das Recht der Gewerbesteuer zum Ausdruck kommenden Entscheidung festhalten, die Steuerschuldnerschaft der Personengesellschaft zuzuweisen.
- BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94
Stichtagsregelung
Auszug aus BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvR 1236/11
Diese Grenzen sind erst überschritten, wenn die vom Gesetzgeber angeordnete unechte Rückwirkung zur Erreichung des Gesetzeszwecks nicht geeignet oder erforderlich ist oder wenn die Bestandsinteressen der Betroffenen die Veränderungsgründe des Gesetzgebers überwiegen (vgl. BVerfGE 95, 64 ; 101, 239 ; 122, 374 ; stRspr).Eine unechte Rückwirkung liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 123, 186 ), etwa wenn belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden (vgl. BVerfGE 132, 302 m.w.N.; ferner BVerfGE 127, 1 m.w.N.; "tatbestandliche Rückanknüpfung").
- BVerfG, 05.11.2014 - 1 BvF 3/11
Normenkontrollantrag gegen Luftverkehrsteuergesetz erfolglos
- BFH, 03.04.2008 - IV R 54/04
Gewinn aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen II gehört zum Gewerbeertrag …
- BFH, 22.07.2010 - IV R 29/07
§ 7 Satz 2 GewStG verfassungsgemäß - Vermeidung von Steuerumgehungen - …
- BFH, 08.03.2011 - IV S 14/10
Bindung an die Entscheidung nach formloser Bekanntgabe der Urteilsformel an einen …
- BFH, 28.02.1990 - I R 92/86
Gewerbesteuerliche Behandlung eines Übertragungsgewinns bei Umwandlung einer …
- BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11
Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz …
- BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
- BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …
- BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02
Erbschaftsteuer
- BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07
Pendlerpauschale
- BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
- BVerfG, 10.11.2015 - 1 BvR 2056/12
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Therapiekosten und …
- BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59
Rückwirkende Steuern
- BVerfG, 18.02.2009 - 1 BvR 3076/08
Gründe zur Ablehnung des Antrags eines "EEG-Stromerzeugers" auf Erlass einer …
- BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92
Mietpreisbindung
- FG Bremen, 07.02.2007 - 3 K 73/05
Berücksichtigung von vor dem Gesetzesbeschluss zum Fünften Gesetz zur Änderung …
- BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82
Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG
- BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2194/99
Halbteilungsgrundsatz
- BFH, 27.03.1996 - I R 89/95
Keine Gewerbesteuerpflicht bei Veräußerung sog. einbringungsgeborener Anteile an …
- BFH, 25.05.1962 - I 78/61 S
Steuerrechtliche Bewertung von Gewinnen aus der Veräußerung eines …
- BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14
6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig
Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für Einzelne verfügbar sind oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (vgl. BVerfGE 138, 136 ; 148, 147 ; 148, 217 jeweils m.w.N; stRspr).Rn. 112 aa) Dieser allgemeine gleichheitsrechtliche Maßstab findet auch bei der Auswahl des Zinsgegenstands (Vollverzinsung nach § 233a AO) und der Bestimmung des Zinssatzes (§ 238 AO) Anwendung, ohne dass insoweit bereichsspezifische Konkretisierungen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für das Steuerrecht (vgl. BVerfGE 137, 350 ; 148, 217 ) zum Tragen kommen.
Rn. 113 Der Gleichheitssatz belässt dem Steuergesetzgeber sowohl bei der Auswahl des Steuergegenstands als auch bei der Bestimmung des Steuersatzes einen weit reichenden Entscheidungsspielraum (vgl. BVerfGE 148, 147 ; 148, 217 m.w.N; stRspr).
Eine erhebliche Beeinträchtigung von Freiheitsrechten, die eine strengere Gleichheitsprüfung veranlassen könnte, liegt darin jedoch nicht (vgl. dazu auch BVerfGE 148, 217 ).
- BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14
Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß
Rn. 99 2. Art. 3 Abs. 1 GG bindet den Steuergesetzgeber an den Grundsatz der Steuergerechtigkeit (BVerfGE 6, 55 ), der gebietet, die Belastung mit Finanzzwecksteuern an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auszurichten (BVerfGE 137, 350 ; 148, 217 ).Im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Lastengleichheit muss darauf abgezielt werden, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit), während (in vertikaler Richtung) die Besteuerung höherer Einkommen im Vergleich mit der Steuerbelastung niedriger Einkommen dem Gerechtigkeitsgebot genügen muss (BVerfGE 82, 60 ; 99, 246 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 145, 106 ; 148, 217 ).
- BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvL 11/14
Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer …
Dabei steigen die Anforderungen an den Rechtfertigungsgrund mit dem Ausmaß der Abweichung und ihrer Bedeutung für die Verteilung der Steuerlast insgesamt (vgl. BVerfGE 138, 136 ; 139, 285 ; BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 10. April 2018 - 1 BvR 1236/11 - Rn. 105, www.bverfg.de, jew. m.w.N.).
- FG Münster, 17.04.2024 - 14 K 1425/23
Zur Einkommensbesteuerung der Energiepreispauschale von 300 Euro
Ausnahmen von einer solchen folgerichtigen Umsetzung bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes (vgl. z.B. BVerfG…, Beschluss vom 21.06.2006 - 2 BvL 2/99, BVerfGE 116, 164-202, Rn. 70; BVerfG, Urteil vom 10.04.2018 - 1 BvR 1236/11, BStBl II 2018, 303, BVerfGE 148, 217-267, Rn. 105; BFH…, Urteil vom 27.05.2020 - XI R 9/19, BStBl II 2020, 802, Rn. 35; BFH…, Urteil vom 01.07.2020 - XI R 20/18, BStBl II 2021, 296, Rn. 32). - BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22
Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche …
Demgegenüber ist von einer "unechten" Rückwirkung in Form einer tatbestandlichen Rückanknüpfung auszugehen, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 123, 186 ; 148, 217 ), etwa wenn belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 127, 1 ; 132, 302 ; 148, 217 ). - FG Baden-Württemberg, 11.06.2024 - 8 K 2368/22
Grundsteuer B nach dem Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ist …
Demgemäß bedürfen sie eines besonderen sachlichen Grundes, der die Ungleichbehandlung zu rechtfertigen vermag (…BVerfG-Urteil vom 17. Dezember 2014 - 1 BvL 21/12, BVerfGE 138, 136-255, Rn. 123, 131;… BVerfG-Beschluss vom 23. Juni 2015 - 1 BvL 13/11, BVerfGE 139, 285-321, Rn. 72; BVerfG-Urteile vom 10. April 2018 - 1 BvR 1236/11, BVerfGE 138, 217-267 und - 1 BvL 11/14, BVerfGE 148, 147-217, Rn. 96 und 168). - BVerfG, 23.07.2025 - 2 BvL 19/14
Mindestgewinnbesteuerung - Gesetzliche Regelungen zur Mindestgewinnbesteuerung …
Diese aus dem Gebot der Steuergerechtigkeit vornehmlich für das Recht der Einkommensteuer entwickelten Grundsätze gelten in gleicher Weise für die Gewerbesteuer, die nach ihrer gesetzlichen Ausgestaltung die objektivierte Ertragskraft der Gewerbebetriebe erfasst (vgl. BVerfGE 120, 1 ; 135, 126 ; 148, 217 ).Eine erhebliche Beeinträchtigung grundrechtlich geschützter Rechtspositionen (vgl. BVerfGE 148, 217 ) liegt darin jedoch nicht (b).
Rn. 103 (b) Die zeitliche Streckung des Verlustabzugs führt jedoch nicht zu einer Beeinträchtigung der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG von solcher Intensität, dass dies eine Verschärfung der Gleichheitsprüfung bedingen würde (vgl. BVerfGE 148, 217 ; 158, 282 ; vgl. auch BVerfGE 153, 358 ).
Ausgehend von dem (auch) für die Gewerbesteuer geltenden Grundsatz der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit (vgl. BVerfGE 120, 1 ; 148, 217 ), prägt das einfachrechtliche objektive Nettoprinzip - über den Verweis in § 7 Satz 1 GewStG - die Ermittlung des Gewinns aus Gewerbebetrieb (vgl. BFH, Vorlagebeschluss vom 26. Februar 2014 - I R 59/12 -, BFHE 246, 27 ;… Lamprecht, in: Desens/Tappe, Gewerbesteuergesetz, 2024, § 7 Rn. 67).
- BVerfG, 28.11.2023 - 2 BvL 8/13
§ 6 Abs. 5 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes ist mit dem Grundgesetz …
Rn. 95 Das Bundesverfassungsgericht habe in BVerfGE 148, 217 entschieden, dass § 7 Satz 2 GewStG Mitunternehmerschaften ungleich behandele, je nach der unmittelbaren Beteiligung von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften einerseits und natürlichen Personen andererseits, wobei unmittelbar beteiligte Personen bessergestellt würden. - BVerfG, 10.02.2021 - 2 BvL 8/19
Rückwirkende strafrechtliche Vermögensabschöpfung verfassungsgemäß
Demgegenüber ist von einer "unechten' Rückwirkung in Form einer tatbestandlichen Rückanknüpfung auszugehen, wenn die Rechtsfolgen eines Gesetzes erst nach Verkündung der Norm eintreten, deren Tatbestand aber Sachverhalte erfasst, die bereits vor Verkündung "ins Werk gesetzt' worden sind (vgl. BVerfGE 30, 392 ; 39, 128 ; 72, 200 ; 95, 64 ; 97, 67 ; 101, 239 ; 105, 17 ; 109, 133 ; 114, 258 ; 122, 374 ; 123, 186 ; 127, 1 ; 128, 90 ; 131, 20 ; 132, 302 ; 135, 1 ; 148, 217 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 1. Dezember 2020 - 2 BvR 916/11, 2 BvR 636/12 -, Rn. 235 f.). - BGH, 29.07.2021 - VI ZR 1118/20
VW-Verfahren: Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist, Hemmung der Verjährung …
Es handelt sich um einen Fall der unechten Rückwirkung (tatbestandlichen Rückanknüpfung), die grundsätzlich mit der Verfassung vereinbar ist (vgl. BVerfGE 148, 217 Rn. 136;… BVerfG, NVwZ 2017, 702 Rn. 20; jeweils mwN;… zu einer zivilrechtlichen Verjährungsverlängerung BVerfGE 18, 70, 84, juris Rn. 43; speziell zu § 204 Abs. 1 Nr. 1a BGB Piekenbrock, JZ 2020, 122, 124;… Rüsing, NJW 2020, 2588 Rn. 27 f.; aA Grzeszick, NJW 2019, 3269, 3270: echte Rückwirkung). - BVerfG, 07.04.2022 - 1 BvL 3/18
Weitergehende Berücksichtigung des wirtschaftlichen Kindererziehungsaufwands nur …
- BVerfG, 11.12.2024 - 1 BvR 1109/21
Tarifvertragsparteien und Gleichbehandlung - Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden …
- BVerfG, 14.12.2022 - 2 BvL 7/13
Körperschaftsteuerliche Regelungen zur Behandlung vororganschaftlicher …
- BVerfG, 30.06.2020 - 1 BvR 1679/17
Verfassungsbeschwerden gegen Windenergie-auf-See-Gesetz wegen fehlender …
- BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvL 1/11
Rückwirkende Einführung einer Regelung über den nur ratierlichen Abzug von in …
- BVerfG, 22.03.2022 - 1 BvR 2868/15
Örtliche Übernachtungsteuern in Beherbergungsbetrieben mit dem Grundgesetz …
- BVerfG, 02.07.2026 - 2 BvR 886/21
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Bemessung von Einkommensteuer 2012 für …
- BFH, 23.10.2019 - XI R 43/18
Vorlage an das BVerfG: BFH hält rückwirkende Anwendung des § 40a Abs. 1 Satz 2 …
- BVerfG, 29.04.2022 - 1 BvL 2/17
Vorlagen zum Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz unzulässig
- BVerfG, 07.12.2022 - 2 BvR 988/16
Übergangsregelung vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren im …
- BVerfG, 07.04.2022 - 2 BvR 2194/21
Verfassungsbeschwerde gegen die Einziehung von rund 176 Millionen Euro im …
- BFH, 19.07.2018 - IV R 39/10
Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer …
- BGH, 18.12.2024 - VIII ZR 16/23
Rechtmäßigkeit der Zweiten Berliner Mietenbegrenzungsverordnung
- BAG, 20.11.2018 - 10 AZR 121/18
SokaSiG aus Sicht des Zehnten Senats verfassungsgemäß
- FG Münster, 27.11.2019 - 13 K 2898/16
Körperschaftsteuer - Ist die Übergangsvorschrift des zur rückwirkenden …
- FG Niedersachsen, 18.03.2022 - 7 K 120/21
Zurechnung von Provisionseinnahmen eines Vermittlerkontos zu einem selbständigen …
- BVerfG, 08.12.2021 - 2 BvL 1/13
Für das Jahr 2007 erfolgte steuerliche Privilegierung von Gewinneinkünften …
- BFH, 24.02.2022 - III R 9/20
Zum Vertrauensschutz im Steuerrecht bei unecht rückwirkenden Gesetzen
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.05.2025 - 10 A 10446/24
Öffentliche Bereitstellung geologischer Fachdaten sowie deren …
- BVerfG, 11.08.2020 - 1 BvR 2654/17
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Sicherung der …
- FG Baden-Württemberg, 11.06.2024 - 8 K 1582/23
Grundsteuer B nach dem Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ist …
- BFH, 11.12.2025 - III R 38/22
Kein Gewerbeertrag einer GmbH aus der Veräußerung ihres Mitunternehmeranteils an …
- BFH, 14.06.2018 - III R 35/15
Verfassungskonformität gewerbesteuerrechtlicher Hinzurechnungen
- BVerfG, 02.07.2026 - 2 BvR 1202/22
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Bemessung von Einkommensteuer für …
- BFH, 08.05.2025 - IV R 40/22
Gewerbesteuerrechtliche Zurechnung des Gewinns aus der Anteilsveräußerung bei …
- BFH, 08.05.2025 - IV R 9/23
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 08.05.2025 IV R 40/22 - …
- BFH, 05.09.2023 - IV R 24/20
Zur Mitunternehmerstellung einer GbR; Abfärbung gewerblicher …
- BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 158/18
Tarifvertrag - verkürzte Kündigungsfrist - Sozialplan
- BFH, 20.09.2018 - IV R 39/11
Wirtschaftliches Eigentum an einem Mitunternehmeranteil; Gewinn aus der …
- FG Saarland, 20.05.2020 - 2 K 1251/17
Umfang der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen in doppelter Haushaltsführung
- BVerfG, 10.06.2021 - 1 BvR 1997/18
Nichtannahmebeschluss: Gehörsverletzung (Art 103 Abs 1 GG) aufgrund fehlenden …
- BFH, 26.03.2021 - IX B 45/20
Veräußerungsgewinnbesteuerung nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und § 17 EStG, …
- BFH, 18.12.2019 - III R 33/17
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.06.2018 - III R 35/15 - …
- BVerfG, 06.01.2023 - 2 BvR 364/13
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der Ausweitung der …
- BVerfG, 30.06.2022 - 2 BvR 737/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Verzinsung zu Unrecht …
- FG Hessen, 23.01.2025 - 3 K 663/24
Klage abgewiesen: Grundsteuererhöhung in Hessen verfassungsgemäß
- FG München, 26.08.2022 - 2 K 1842/21
Beteiligungsveräußerung innerhalb mehrstöckiger Personengesellschaften
- BFH, 12.11.2020 - III R 38/17
Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen bei Herstellung immaterieller …
- BFH, 27.05.2020 - XI R 9/19
Ansatz einer Pensionsrückstellung für einen Alleingesellschafter-Geschäftsführer …
- BFH, 19.09.2019 - IV R 50/16
Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus der Aufgabe des Anteils an einer …
- BFH, 19.07.2018 - IV R 31/15
Umfang der Gewerbesteuerbarkeit eines Gewinns aus der Veräußerung eines …
- BVerwG, 28.03.2018 - 8 C 9.17
Pfandleiher müssen Überschüsse aus der Pfandversteigerung an den Staat abführen
- BFH, 20.05.2021 - IV R 31/18
Keine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mietzinsen, die zu den …
- FG Bremen, 15.09.2022 - 1 K 20/20
Unterliegen des durch die Veräußerung eines Kommanditanteils einer als GmbH & Co. …
- BFH, 07.09.2021 - IX R 5/19
Besteuerung einer Sportwettenbörse nach der Rechtslage 2012
- BFH, 25.03.2021 - VIII R 16/18
Verfassungsrechtlich zulässige unechte Rückwirkung durch §§ 15b, 20 Abs. 2b Satz …
- FG Münster, 23.03.2023 - 1 K 2478/21
Einkommensteuer - Zur Steuerpflicht von Vermögenübertragungen aus der Auflösung …
- LSG Baden-Württemberg, 03.11.2020 - L 11 KR 2249/20
Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Aufrechnung durch die Krankenkasse - …
- BGH, 13.11.2018 - EnZR 39/17
Netzanbindungszusage - Energiewirtschaft: Entschädigungsanspruch des …
- BFH, 01.07.2020 - XI R 20/18
Klagebefugnis bei Feststellungsbescheid i.S. des § 14 Abs. 5 KStG; …
- FG Bremen, 19.06.2019 - 2 K 37/19
BVerfG-Vorlage zur Bremer Wettbürosteuer
- BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 168/18
Tarifvertrag - verkürzte Kündigungsfrist - Sozialplan
- BFH, 18.08.2021 - XI R 43/20
Rückwirkender Teilwertansatz nach § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG
- BAG, 22.01.2020 - 10 AZR 387/18
Sozialkassenverfahren - betrieblicher Geltungsbereich
- BFH, 21.11.2024 - IV R 26/22
Gewerbesteuerrechtliche Behandlung der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils, …
- OVG Niedersachsen, 08.08.2018 - 10 KN 3/18
Wirksamkeit einer Kindertagespflegesatzung bei Vorliegen von erheblichen …
- BFH, 19.11.2025 - I R 41/22
"Passive Entstrickung" aufgrund Inkrafttretens eines neuen Abkommens zur …
- BAG, 27.11.2019 - 10 AZR 476/18
Klage auf Sozialkassenbeiträge - Streitgegenstand
- LAG Köln, 20.02.2019 - 5 Sa 399/18
Wegfall der Anpassungsüberprüfungspflicht bei Durchführung der Altersversorgung …
- FG Düsseldorf, 24.09.2018 - 3 K 2728/16
Reisevorleistungseinkauf eines Reiseveranstalters unterliegt nicht der …
- LG Regensburg, 24.03.2026 - 45 O 42/26
Einstweilige Verfügung, Verfügungsanspruch, Energiespeicheranlagen, unechte …
- VG Düsseldorf, 12.01.2016 - 20 K 8226/14
IHK-Beitrag Erlass Gewerbeertrag unbillige Härte Leistungsfähigkeit …
- FG Bremen, 27.02.2024 - 2 K 48/23
Heranziehung der Zahl der Bildschirme als Bemessungsgrundlage für die besondere …
- BAG, 18.12.2019 - 10 AZR 141/18
Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft - Vermietung von …
- FG Niedersachsen, 26.08.2025 - 12 K 250/11
Verfassungsrechtliche Konsequenzen aus der Herabsenkung der Wesentlichkeitsgrenze …
- FG Niedersachsen, 12.11.2024 - 13 K 196/12
Absenkung; Aktien; Anteile; Beteiligung; Beteiligungsgrenze; Bewertung; …
- BFH, 07.02.2024 - I R 36/23
Verfassungsmäßigkeit der Geltung des § 8 Nr. 5 GewStG für Auslandsdividenden aus …
- FG Hamburg, 10.12.2020 - 6 K 306/19
Gewerbesteuer: Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Änderung des § 7 Satz 3 …
- BAG, 27.03.2019 - 10 AZR 211/18
Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG2
- BAG, 24.09.2019 - 10 AZR 562/18
Rückzahlung von Sozialkassenbeiträgen - SokaSiG
- OVG Niedersachsen, 25.02.2020 - 13 LA 50/19
Antrag auf Zulassung der Berufung; Berufsausübungsfreiheit; Eigentum; …
- BFH, 20.02.2025 - IV R 23/22
Bestimmung des Beginns der sachlichen Gewerbesteuerpflicht einer …
- BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvR 2010/20
Klageerzwingungsverfahren (erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die …
- FG Köln, 04.05.2022 - 12 K 1274/18
Streit um die Durchführung einer gesonderten und einheitlichen Feststellung in …
- OVG Niedersachsen, 21.08.2018 - 10 KN 10/18
Abgabengerechtigkeit; Äquivalenzprinzip; Bruttoeinkommen; Einkommensstaffelung; …
- BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 573/18
Gemeinsame Einrichtungen - tarifliche Regelungsmacht
- OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2021 - 2 LB 11/19
Erfolglose Klage eines Universitätsprofessors gegen die Anrechnung seines …
- OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2021 - 2 LB 10/19
Erfolglose Klage eines Fachhochschulprofessors gegen die Anrechnung der Erhöhung …
- FG Münster, 07.07.2020 - 6 K 2090/17
Einkommensteuer: Zwingende Hinzurechnung eines Kirchensteuer-Erstattungsüberhangs
- SG Gelsenkirchen, 13.05.2020 - S 46 KR 2242/19
- BFH, 20.11.2025 - II R 7/23
Zulässige Rückwirkung der Anwendung des § 13b Abs. 10 ErbStG auf den 01.07.2016
- BGH, 14.12.2021 - XIII ZR 1/21
Sanktion bei Meldepflichtverstoß - Solarstromerzeugung: Nachträgliche …
- BAG, 18.12.2019 - 10 AZR 322/17
Verzugszinsen auf Sozialkassenbeiträge
- BFH, 14.06.2023 - XI S 2/23
Anhörungsrüge: Anforderungen an das Vorliegen einer Überraschungsentscheidung und …
- FG Münster, 23.08.2022 - 15 K 791/19
Streit über über die Besteuerung einer Abfindungszahlung; Nachforderung von …
- BAG, 17.06.2020 - 10 AZR 322/18
Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG2 - Streitgegenstand
- BAG, 18.12.2019 - 10 AZR 325/17
Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft - SokaSiG
- FG München, 19.07.2024 - 8 K 1418/21
Gewerblicher Grundstückshandel bei einem geschlossenen Immobilienfonds
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2022 - L 5 KR 347/20
Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen …
- FG München, 05.02.2020 - 7 K 3182/17
Steuerfreiheit von Ausschüttungen von Altveräußerungsgewinnen
- BAG, 30.10.2019 - 10 AZR 523/17
Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft -SokaSiG
- OVG Niedersachsen, 26.03.2019 - 10 ME 40/19
Anspruch; Gemeinde; Gleichbehandlung; Gleichbehandlungsanspruch; …
- BGH, 09.11.2021 - EnVR 36/20
Anreizregulierung: Anwendbarkeit einer Übergangsregelung auf Investitionsmaßnahme …
- OVG Niedersachsen, 23.09.2020 - 2 KN 378/19
Gesamtnote; Modulprüfung; Normenkontrollantrag; Prüfungsordnung; unechte …
- FG Bremen, 16.02.2023 - 1 K 21/21
Berücksichtigung vortragsfähiger Gewerbeverluste von Untergesellschaften einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2019 - 16 A 44/16
Anforderungen an die Festsetzung von Leistungen nach dem ContStifG; Anrechnung …
- BGH, 25.06.2024 - EnVR 3/22
Netzreservekapazität III - Anpassung der Erlösobergrenzen durch …
- BFH, 09.01.2024 - X S 31/23
Entscheidung über Anhörungsrüge nach Wechsel der Senatsbesetzung nach aktuellem …
- BAG, 27.11.2019 - 10 AZR 399/18
Rückforderung von Beiträgen zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft - unwirksame …
- BVerfG, 12.02.2019 - 1 BvR 2914/17
Nichtannahmebeschluss: § 46a Abs 1 S 1 EEG 2017 (juris: EEG 2014 idF vom …
- BVerwG, 15.03.2021 - 6 BN 2.20
Rückwirkende Änderung der Modalitäten der Einbeziehung der Modulnoten in die …
- BAG, 30.10.2019 - 10 AZR 38/18
Beitragspflichten zur Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft - …
- BAG, 27.11.2019 - 10 AZR 400/18
Rückforderung von Beiträgen zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft - unwirksame …
- BAG, 16.10.2018 - 3 AZR 547/17
Dienstordnungs-Angestellter - Versorgung - Fusion
- BVerwG, 25.11.2020 - 8 C 21.19
Härteausgleich zwischen kreisangehörigen Gemeinden für Aufwendungen im …
- LAG Köln, 01.10.2018 - 5 Sa 54/18
Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Einziehung von Beiträgen durch das …
- FG Hessen, 21.05.2026 - 3 V 1420/24
- BFH, 13.12.2022 - VIII R 23/20
Verfassungsmäßigkeit des Übergangsrechts zur Einführung der …
- OLG Düsseldorf, 23.03.2022 - 3 Kart 25/21
1. Die unter Tenorziffer 3 der Festlegung vom 12.2020 (BK4-12-656A02) …
- BGH, 04.05.2021 - EnVR 14/20
Erweiterungsfaktor III - Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Anpassung …
- FG Hamburg, 29.08.2023 - 3 K 181/20
Gewerbesteuer: Keine Kürzung hinzugerechneter Unterschiedsbeträge nach § 9 Nr. 3 …
- FG Münster, 15.09.2022 - 1 K 2751/20
Gewinn aus der Veräußerung eines mit atypischer Unterbeteiligung belasteten …
- BAG, 18.12.2019 - 10 AZR 326/17
Verzugszinsen auf Sozialkassenbeiträge
- FG Berlin-Brandenburg, 06.09.2016 - 6 K 6066/13
Gewerbesteuer und Gewerbesteuermessbetrags 2009; gesonderter Feststellung des …
- VGH Baden-Württemberg, 06.04.2022 - 1 S 690/22
Corona-Krise; einstweiliger Rechtsschutz; Ausstellung eines Genesenennachweises
- OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2020 - 3 KN 2/17
Kinderbetreuungssatzung des Kreises Pinneberg - Normenkontrollantrag; …
- FG Niedersachsen, 19.10.2023 - 6 K 191/22
Gemeinnützigkeit; zeitnahe Mittelverwendung; Ausschüttungen aus Beteiligungen als …
- BFH, 07.08.2024 - IV R 22/23
Rückwirkende Änderung des § 7 Satz 3 GewStG ab dem Erhebungszeitraum 2009 …
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2021 - 12 B 3.20
Heranziehung forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke zur Umlage des …
- OLG München, 21.07.2025 - 19 U 3555/22
Vorläufige Vollstreckbarkeit, Dynamische Verweisung, Kostenentscheidung, …
- BGH, 25.06.2024 - EnVR 4/22
Verbuchung der Kosten für die Bestellung von Netzreservekapazität; Berechtigung …
- BFH, 07.02.2024 - I R 36/23 (I R 5/18)I R 36/23I R 5/18
- OLG München, 01.07.2025 - 19 U 3555/22
Anspruch eines Betreibers einer Biogasanlage auf pauschales Entgelt für …
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2022 - 6 B 7.22
Kostenbeitragserhebung für die Inanspruchnahme von Angeboten der …
- FG Münster, 11.03.2021 - 3 K 2647/18
Feststellung des Grundbesitzwertes für ein unbebautes Grundstück
- FG Hessen, 05.06.2020 - 4 K 90/15
Hinzurechnungsbesteuerung als verfassungskonform und europarechtskonform i.R.d. …
- FG Köln, 05.08.2020 - 3 K 3319/17
Materielle Verfassungsmäßigkeit des Verbots Verbot des Abzugs der tatsächlichen …
- FG Köln, 22.01.2020 - 3 K 1224/17
Abgabenordnung: Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 10 S. 1 AO bei Bekanntgabe eines …
- BFH, 26.11.2024 - VIII S 9/24
Statthaftigkeit der Anhörungsrüge gegen einen die Gewährung der AdV ablehnenden …
- VG Mainz, 13.11.2024 - 3 K 732/23
Keine Altkleidercontainer auf Grundstücken der Gemeinde
- FG Düsseldorf, 07.03.2024 - 8 K 2849/17
Erfassung eines Einbringungsgewinns im Zusammenhang mit der Umwandlung einer GmbH …
- FG Hamburg, 30.09.2022 - 6 K 47/21
Betriebsausgabenabzugsverbot gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 13 EStG: …
- VerfGH Thüringen, 07.11.2018 - VerfGH 1/14
Wegen Erhebung der Finanzausgleichsumlage
- LSG Baden-Württemberg, 02.10.2024 - L 5 KR 1577/24
Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Aufrechnung als Geltendmachung von …
- FG Sachsen-Anhalt, 22.08.2023 - 5 K 712/19
Teilnahme an einem betrügerischen Schneeballsystem mit Blockheizkraftwerken …
- FG Münster, 09.03.2023 - 10 K 1726/18
Gewinnerhöhende außerbilanzielle Hinzurechnung eines sog. besitzzeitanteiligen …
- OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2020 - 3 KN 3/17
Normenkontrollantrag gegen eine Kinderbetreuungssatzung; Ausgangspunkt für eine …
- FG München, 13.08.2025 - 4 K 164/25
Rechtmäßigkeit von Bescheides über den Grundsteueräquivalenzbetrag und …
- FG Münster, 18.06.2025 - 3 K 569/23
Einkommensteuer: Werterhöhung des Teilwerts einer Pensionszusage
- FG Münster, 20.08.2020 - 8 K 470/19
Grunderwerbsteuer - Verstößt die Festsetzung von Grunderwerbsteuer für den Kauf …
- OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2020 - 3 KN 6/17
Pauschalierung des Sachaufwandes in einer Kinderbetreuungssatzung; Betrag zur …
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2019 - L 22 R 173/16
Grundsicherung für Arbeitsuchende - rückwirkende Einführung des …
- FG München, 30.04.2025 - 4 K 1312/24
Verfassungsmäßigkeit des BayGrStG
- VerfGH Thüringen, 15.06.2022 - VerfGH 22/20
Beschluss Anhörungsrüge
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2019 - L 11 KR 830/18
Unzulässigkeit der Anhörungsrüge im sozialgerichtlichen Verfahren gegen ein …
- OVG Niedersachsen, 25.03.2021 - 1 LB 171/18
Amtshandlung; antragsgebunden; Antragstellung; Beendigung; Bestimmtheit; …
- FG München, 18.06.2025 - 4 K 702/24
Bestätigung der Verfassungsmäßigkeit des bayerischen Grundsteuergesetzes …
- VerfGH Thüringen, 15.06.2022 - VerfGH 112/20
Beschluss Anhörungsrüge
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2020 - L 12 SO 62/20
- FG München, 25.06.2025 - 4 K 2077/24
Rechtmäßigkeit der Bescheide über die Grundsteueräquivalenzbeträge und den …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2019 - L 8 R 1072/17
Kostenfreiheit des sozialgerichtlichen Verfahrens auch bei unzulässiger …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2018 - L 21 R 291/18
Anhörungsrüge gegen einen Kostenbeschluss
- FG München, 07.08.2025 - 13 K 629/16
Veräußerungsgewinn § 17 EStG, Steuersenkungsgesetz vom 23.10.2000
- FG München, 25.06.2025 - 4 K 113/25
Rechtmäßigkeit der Bescheide über die Grundsteueräquivalenzbeträge und den …
- FG Düsseldorf, 31.01.2024 - 7 K 356/20
Passivierung übertragener Pensionsverpflichtungen - Verfassungsmäßigkeit der …
- VG Frankfurt/Main, 29.09.2021 - 5 K 1270/18
EEG 2014: Kein Verstoß gegen Rückwirkungsverbot durch Ausschluss des Abzugs der …
- FG Münster, 15.12.2025 - 2 K 2922/22
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