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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.08.2020 - 1 C 28.19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,23366
BVerwG, 20.08.2020 - 1 C 28.19 (https://dejure.org/2020,23366)
BVerwG, Entscheidung vom 20.08.2020 - 1 C 28.19 (https://dejure.org/2020,23366)
BVerwG, Entscheidung vom 20. August 2020 - 1 C 28.19 (https://dejure.org/2020,23366)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AsylG § 10 Abs. 1, 2 und 7, §§ ... 33, 36 Abs. 3, § 74 Abs. 1, § 77 Abs. 1; AZRG § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 2 Nr. 1, § 3 Abs. 2 Nr. 6, § 6 Abs. 1 Nr. 3, § 15 Abs. 1 Nr. 1, § 22 Abs. 1 Nr. 2; EMRK Art. 3; VwGO §§ 55a, 58 Abs. 1, §§ 60, 78 Abs. 1 Nr. 1; AEUV Art. 267; GRC Art. 18, 19 Abs. 2, Art. 47; RL 2013/32/EU Art. 5, 13 Abs. 1, 2 Buchst. c, Art. 46, 52 Abs. 1
    Zustellungsfiktion bei erfolgloser Zustellung einer Asylablehnung an eine von einer öffentlichen Stelle mitgeteilte Anschrift

  • rechtsinformationen.bund.de

    Zustellungsfiktion bei erfolgloser Zustellung einer Asylablehnung an eine von einer öffentlichen Stelle mitgeteilte Anschrift

  • Wolters Kluwer

    Erfolglose Revision gegen die Ablehnung eines Asylantrags; Unzulässige Klage mangels rechtzeitiger Klageerhebung; Eingreifen der gesetzlichen Zustellungsfiktion; Verletzung der Obliegenheit zur unverzüglichen Mitteilung jedes Wohnungswechsels; Im Ausländerzentralregister ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • doev.de PDF

    Zustellungsfiktion bei erfolgloser Zustellung einer Asylablehnung an eine von einer öffentlichen Stelle mitgeteilte Anschrift

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 10 Abs 2
    Ägypten: Zustellungsfiktion bei erfolgloser Zustellung einer Asylablehnung an eine von einer öffentlichen Stelle mitgeteilte Anschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asyl; Klage; Klagefrist; Verfristung; Obliegenheit; Mitwirkung; Vorsorge; Erreichbarkeit; Anschrift; Anschriftenwechsel; letzte bekannte Anschrift; öffentliche Stelle; Zustellung; Zustellungsfiktion; Rücknahmefiktion; Ausländerzentralregister; Registerbehörde; ...

  • rechtsportal.de

    Erfolglose Revision gegen die Ablehnung eines Asylantrags; Unzulässige Klage mangels rechtzeitiger Klageerhebung; Eingreifen der gesetzlichen Zustellungsfiktion; Verletzung der Obliegenheit zur unverzüglichen Mitteilung jedes Wohnungswechsels; Im Ausländerzentralregister ...

  • datenbank.nwb.de

    Zustellungsfiktion bei erfolgloser Zustellung einer Asylablehnung an eine von einer öffentlichen Stelle mitgeteilte Anschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Zustellungsfiktion bei erfolgloser Zustellung einer Asylablehnung an eine von einer öffentlichen Stelle mitgeteilte Anschrift

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Zustellungsfiktion bei erfolgloser Zustellung einer Asylablehnung an eine von einer öffentlichen Stelle mitgeteilte Anschrift

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zustellungsfiktion bei Asylablehnung: Keine Probleme mit dem Unionsrecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zustellungsfiktion im Asylverfahren

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Zustellungsfiktion im Asylrecht europarechtskonform - Zustellungsfiktion im Asylrecht europarechtskonform

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Asylantrag wegen veralteter Wohnanschrift angelehnt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 169, 192
 
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Wird zitiert von ... (40)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 29.08.2018 - 1 C 6.18

    Abfassung der Klage; Asyl; Asylbescheid; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge; …

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2020 - 1 C 28.19
    Der Hinweis in einer Rechtsbehelfsbelehrung, dass die Klage "in deutscher Sprache abgefasst" sein muss, macht diese nicht unrichtig (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. August 2018 - 1 C 6.18 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 94).

    Zudem ist ihm bei unverschuldeter Versäumung der Klagefrist unter den Voraussetzungen des § 60 VwGO Wiedereinsetzung in die Klagefrist zu gewähren (BVerwG, Urteil vom 29. August 2018 - 1 C 6.18 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 94 Rn. 32).

    Unrichtig ist eine Rechtsbehelfsbelehrung nicht nur, wenn ihr eine der in § 58 Abs. 1 VwGO aufgeführten Angaben fehlt, sondern auch dann, wenn sie einen nicht erforderlichen Zusatz enthält, der fehlerhaft oder irreführend ist und dadurch generell geeignet ist, bei dem Betroffenen einen Irrtum über die formellen und materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch davon abzuhalten, den Rechtsbehelf überhaupt, rechtzeitig oder in der richtigen Form einzulegen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 29. August 2018 - 1 C 6.18 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 94 Rn. 15 m.w.N.).

    Dabei ist darauf abzustellen, wie ein der deutschen Sprache mächtiger Empfänger die Erklärung bei objektiver Würdigung verstehen konnte (BVerwG, Urteil vom 29. August 2018 - 1 C 6.18 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 94 Rn. 15).

    Rn. 31 a) Der Senat hat bereits entschieden, dass der Zusatz in der dem Bescheid beigefügten Rechtsbehelfsbelehrung, dass die Klage "in deutscher Sprache abgefasst" sein muss, die Belehrung nicht unrichtig macht (BVerwG, Urteil vom 29. August 2018 - 1 C 6.18 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 94 Rn. 14).

    Enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung - wie hier - keine Angaben über die möglichen Formen der Klageerhebung, ist dies unschädlich (BVerwG, Urteil vom 29. August 2018 - 1 C 6.18 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 94 Rn. 13).

  • BVerfG, 10.03.1994 - 2 BvR 2371/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die einem Asylbewerber auferlegten …

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2020 - 1 C 28.19
    Rn. 19 3. Gegen die Zustellungsfiktionen des § 10 Abs. 2 AsylG ist von Verfassungs wegen nichts zu erinnern, wenn der Betroffene über sie in qualifizierter Weise belehrt worden ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. März 1994 - 2 BvR 2371/93 - InfAuslR 1994, 324 = juris Rn. 19 ff. zu den Vorgängerregelungen in § 17 Abs. 5 AsylVfG 1982 und § 10 Abs. 7 AsylVfG 1993).

    Insbesondere gibt sie nicht lediglich den Wortlaut des § 10 AsylG wieder, sondern führt dem Kläger in einer ihm geläufigen Sprache durch eine verständliche Erläuterung mit der gebotenen Deutlichkeit vor Augen, welche Obliegenheiten ihn im Einzelnen treffen und welche Folgen deren Nichtbeachtung haben können (zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine qualifizierte Belehrung vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. März 1994 - 2 BvR 2371/93 - InfAuslR 1994, 324 = juris Rn. 20 - 22).

  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2020 - 1 C 28.19
    Denn mit der Übergangsregelung in Art. 52 Abs. 1 RL 2013/32/EU hat der Unionsgesetzgeber es den Mitgliedstaaten, die dies wünschten, gestattet, die zur Umsetzung dieser Richtlinie erlassenen Vorschriften mit sofortiger Wirkung auch auf vor dem 20. Juli 2015 gestellte Anträge auf internationalen Schutz anzuwenden (…EuGH, Urteile vom 25. Juli 2018 - C-585/16 [ECLI:EU:C:2018:584], Alheto - Rn. 72 und vom 19. März 2019 - C-297/17 [ECLI:EU:C:2019:219], Ibrahim u.a. - Rn. 64).
  • EuGH, 20.12.2017 - C-397/16

    Acacia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 - …

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2020 - 1 C 28.19
    Rn. 24 bb) Im Übrigen ist nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut zu berücksichtigen, sondern auch ihr Kontext und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (EuGH, Urteil vom 20. Dezember 2017 - C-397/16 und C-435/16 [ECLI:EU:C:2017:992], Srl - Rn. 31).
  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 27.16

    Aufenthaltsbeendigung; Aufhebung; Ausweisung; Befristung; Bescheidungsurteil; …

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2020 - 1 C 28.19
    Die Wirksamkeit eines Rechtsbehelfs bezieht sich auf die umfassende gerichtliche Überprüfung der normativ vorgegebenen Grenzen behördlichen Handelns (BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 27.16 - BVerwGE 157, 356 Rn. 21).
  • EuGH, 25.07.2018 - C-585/16

    Ein Palästinenser, der vom UNRWA als Flüchtling anerkannt wurde, kann in der …

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2020 - 1 C 28.19
    Denn mit der Übergangsregelung in Art. 52 Abs. 1 RL 2013/32/EU hat der Unionsgesetzgeber es den Mitgliedstaaten, die dies wünschten, gestattet, die zur Umsetzung dieser Richtlinie erlassenen Vorschriften mit sofortiger Wirkung auch auf vor dem 20. Juli 2015 gestellte Anträge auf internationalen Schutz anzuwenden (EuGH, Urteile vom 25. Juli 2018 - C-585/16 [ECLI:EU:C:2018:584], Alheto - Rn. 72 …und vom 19. März 2019 - C-297/17 [ECLI:EU:C:2019:219], Ibrahim u.a. - Rn. 64).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.05.2010 - 2 S 106.09

    Jahresfrist für die Beschwerdebegründung wegen unrichtiger Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2020 - 1 C 28.19
    Danach bestand beim Verwaltungsgericht Berlin seit dem 1. Januar 2010 die Möglichkeit der Übermittlung elektronischer Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes auf dem unter www.berlin.de/erv veröffentlichten Kommunikationsweg (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Mai 2010 - OVG 2 S 106.09 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 15.04.2019 - 1 C 46.18

    Aktenlage; Anhörung; Antragsrücknahme; Belehrung; Berufung; Fernbleiben; …

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2020 - 1 C 28.19
    Der Eintritt der Rücknahmefiktion setzt allerdings eine den Anforderungen des § 33 Abs. 4 AsylG entsprechende Belehrung des Ausländers voraus (BVerwG, Urteil vom 15. April 2019 - 1 C 46.18 - Buchholz 402.251 § 33 AsylG Nr. 1), an der es hier fehlte, weil der Kläger ausweislich der ihm nach der Akte des Bundesamts bei Antragstellung - im Einklang mit der zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechtslage - ausgehändigten "Wichtige[n] Mitteilung - Belehrung für Erstantragsteller über Mitwirkungspflichten und - Allgemeine Verfahrenshinweise" nur allgemein darauf hingewiesen worden ist, dass die Unterlassung der Mitteilung über einen Wohnungswechsel zur Folge haben "könne", dass sein Asylantrag als zurückgenommen gelte.
  • VG Aachen, 22.02.2017 - 4 K 38/17

    Rechtsschutzbedürfnis; Antrag auf Wiederaufnahme; Einstellung des Verfahrens; …

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2020 - 1 C 28.19
    Diese vom Gesetzgeber bewusst gewollte Aufteilung des Bundesamts in zwei funktional eigenständig handelnde Behörden lässt das VG Aachen (Urteil vom 22. Februar 2017 - 4 K 38/17.A - juris Rn. 36 ff.) unberücksichtigt, nach dessen Auffassung alle in den Machtbereich des Bundesamts gelangten Daten als "behördenbekannt" gelten.
  • VG Minden, 14.12.2010 - 10 K 1890/10

    Unterlassen der Mitwirkungspflicht aus § 10 Abs. 1 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) …

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2020 - 1 C 28.19
    Rn. 12 Die gegenteilige und allein mit dem im Präsens formulierten Wortlaut ("wohnt" bzw. "zu wohnen verpflichtet ist") begründete Auffassung, wonach es für die Richtigkeit der Mitteilung auf den Zeitpunkt des Zustellungsversuchs ankomme (so VG Minden, Urteil vom 14. Dezember 2010 - 10 K 1890/10.A - juris Rn. 26 ff.), überzeugt nicht.
  • BVerwG, 25.01.2021 - 9 C 8.19

    Rechtsbehelfsbelehrung ohne Hinweis auf die Möglichkeit der elektronischen …

    Zugrunde zu legen ist dabei die Rechtslage zum Zeitpunkt der Verwendung der Rechtsbehelfsbelehrung (BVerwG, Urteil vom 20. August 2020 - 1 C 28.19 - NVwZ 2021, 246 Rn. 32).

    Einschlägig ist daher § 55a VwGO in der Fassung des Gesetzes über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz - JKomG) vom 22. März 2005 (BGBl. I S. 837), die am 1. April 2005 in Kraft getreten ist und abgesehen von redaktionellen Änderungen durch Art. 11 Abs. 24 Nr. 1 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2745), die hier nicht von Bedeutung sind, bis zum Inkrafttreten von § 55a VwGO in der Fassung des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786) am 1. Januar 2018 galt (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. August 2020 - 1 C 28.19 - NVwZ 2021, 246 Rn. 32) - künftig: § 55a VwGO a.F. -.

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.06.2021 - 2 LB 15/19

    Übermittlung von Dokumenten in elektronischer Form; Unrichtigkeit einer …

    Grundsätzlich ist eine Belehrung über die Form der Einlegung des Rechtsbehelfs zwar nicht erforderlich, da dies nicht zu dem sich aus § 58 Abs. 1 VwGO ergebenden zwingenden Inhalt einer Rechtsbehelfsbelehrung gehört (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. August 2020 - 1 C 28.19 -, Rn. 32;… vom 29. August 2018 - 1 C 6.18 -, Rn. 13 …und vom 13. Dezember 1978 - 6 C 77.78 -, Rn. 22, jeweils juris).

    Dies gilt umso mehr, als es den Behörden freisteht, in Gänze auf die Belehrung über die möglichen Formen der Klageerhebung zu verzichten (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. August 2020 - 1 C 28.19 -, Rn. 32 …und vom 29. August 2018 - 1 C 6.18 -, Rn. 13, jeweils juris).

  • VG Köln, 03.09.2026 - 22 K 5844/26
    Rn. 21 Vgl. BVerwG, Urteil vom 20. August 2020 - 1 C 28/19 -, juris, Rn. 19 zu den Zustellungsfiktionen des § 10 Abs. 2 AsylG unter Bezugnahme auf BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. März 1994 - 2 BvR 2371/93 -, juris, Rn. 19 ff.

    Rn. 23 Vgl. BVerwG, Urteil vom 20. August 2020 - 1 C 28/19 -, juris, Rn. 30 zur Zustellfiktion des § 10 Abs. 2 Satz 2 AsylG; zur Frage des Eingreifens der Zustellungsfiktion des § 10 Abs. 4 Satz 4 Halbsatz 2 bei irreführender Belehrung: OVG NRW, Beschluss vom 29. Juni 2023 - 19 A 1974/22.A -, juris und VG Aachen, Urteil vom 12. Januar 2022 - 4 K 1605/20.A -, juris, jeweils m. w. N.

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