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Rechtsprechung
   BGH, 29.10.2024 - 1 StR 276/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,33244
BGH, 29.10.2024 - 1 StR 276/24 (https://dejure.org/2024,33244)
BGH, Entscheidung vom 29.10.2024 - 1 StR 276/24 (https://dejure.org/2024,33244)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 2024 - 1 StR 276/24 (https://dejure.org/2024,33244)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 34 Abs. 1 Nr. 1 lit. b) KCanG; § 1 Nr. 16, Nr. 17 KCanG; § 177 Abs. 8 Nr. 2 lit. a) StGB
    Unerlaubter Besitz von Cannabis (Tateinheit bei gleichzeitigem Vorhalten von Cannabismengen an verschiedenen Wohnsitzen und dem gewöhnlichen Aufenthalt; Begriff des Wohnsitzes und des gewöhnlichen Aufenthalts); sexuelle Nötigung (Begriff der schweren körperlichen ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Betäubungsmitteldelikt: Bestimmung der Cannabis-Freigrenze bei Aufbewahrung an mehreren Wohnsitzen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Nr 16 KCanG, § 1 Nr 17 KCanG, § 34 Abs 1 Nr 1 Buchst b KCanG, § 261 StPO, § 267 StPO
    Betäubungsmitteldelikt: Bestimmung der Cannabis-Freigrenze bei Aufbewahrung an mehreren Wohnsitzen

  • IWW

    § 177 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 6 Satz ... 2 Nr. 1, Abs. 8 Nr. 2 Buchst. a StGB, § 223 Abs. 1, § 52 Abs. 1 StGB, § 177 Abs. 8 Nr. 2 Buchst. a StGB, § 177 Abs. 8 Nr. 2 Buchst. b StGB, § 250 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a StGB, § 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB, § 1 Nr. 4 KCanG, § 2 Abs. 3 StGB, § 354a StPO, § 34 Abs. 1 KCanG, § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG, § 1 Nrn. 16 und 17 KCanG, § 34 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b KCanG, § 1 Nrn. 16 bzw. 17 KCanG, §§ 8, 9 AO, § 30 Abs. 3 Satz 1 und 2 SGB I, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 Abs. 1 StPO, § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, § 52 Abs. 2 StGB, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 353 Abs. 2 StPO, § 37 KCanG, § 74 Abs. 2 StGB

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KCanG § 34 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b
    Zusammenrechnung von an verschiedenen Wohnsitzen und dem gewöhnlichen Aufenthalt gleichzeitig vorgehaltener Cannabismengen zur Bestimmung der strafrechtlich relevanten Freigrenze nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b KCanG

  • rechtsportal.de

    KCanG § 34 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b
    Zusammenrechnung von an verschiedenen Wohnsitzen und dem gewöhnlichen Aufenthalt gleichzeitig vorgehaltener Cannabismengen zur Bestimmung der strafrechtlich relevanten Freigrenze nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b KCanG

  • datenbank.nwb.de

    Betäubungsmitteldelikt: Bestimmung der Cannabis-Freigrenze bei Aufbewahrung an mehreren Wohnsitzen

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    KCanG: BGH zur Zusammenrechnung von Freimengen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    KCanG: Zusammenrechnung von Cannabismengen

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    KCanG: KCanG-Freigrenze bei mehreren Mengen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zusammenrechnung gleichzeitig vorgehaltener Cannabismengen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2025, 314
  • NStZ 2025, 110
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 12.06.2024 - 1 StR 105/24

    Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis (Bedeutung der gesetzlichen Freigrenzen für …

    Auszug aus BGH, 29.10.2024 - 1 StR 276/24
    a) Da es sich bei Marihuana um ein Produkt der Cannabispflanze handelt (§ 1 Nr. 4 KCanG), ist das am 1. April 2024 in Kraft getretene Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis vom 27. März 2024 (KCanG; BGBl. I Nr. 109) nach § 2 Abs. 3 StGB i.V.m. § 354a StPO bei der Revisionsentscheidung zu berücksichtigen und auch anzuwenden; denn die Bestimmungen des Konsumcannabisgesetzes lassen hier schon mit Blick auf die in § 34 Abs. 1 KCanG genannten und bei der Strafzumessung - auch hinsichtlich der Bestimmung der nicht geringen Menge nach § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG - zu berücksichtigenden Freigrenzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. April 2024 - 4 StR 50/24;… vom 30. April 2024 - 6 StR 536/23 Rn. 27 und vom 12. Juni 2024 - 1 StR 105/24 Rn. 25 f.; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 1. August 2024 - 2 StR 107/24 Rn. 46, wonach die berücksichtigungsfähige Menge beim Eigenkonsumbesitz in der eigenen Wohnung indes nicht bei 60, sondern bei 50 Gramm liegen soll) nach einem Gesamtvergleich in dem konkreten Fall das für den Angeklagten günstigere Ergebnis zu.

    Denn der Gesetzgeber hat sich hinsichtlich der konkurrenzrechtlichen Würdigung im Wesentlichen an das Betäubungsmittelgesetz angelehnt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2024 - 1 StR 105/24 Rn. 16 mwN).

    Vor dem Hintergrund, dass die in § 34 Abs. 1 KCanG straffreien Besitzmengen das äußerste Maß dessen darstellen, was mit Blick auf die - auch aus der Sicht des Gesetzgebers (…vgl. BT-Drucks. 20/8704, S. 1) - grundsätzlich weiterhin gegebene Gefährlichkeit von Cannabis mit Blick auf den Gesundheitsschutz der Bevölkerung noch verantwortet werden kann (BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 2024 - 1 StR 105/24 Rn. 24;… vom 1. August 2024 - 2 StR 107/24 Rn. 32) und konkurrenzrechtlich lediglich ein Fall des Besitzes anzunehmen ist, sind die an verschiedenen Wohnsitzen und dem gewöhnlichen Aufenthalt gleichzeitig vorgehaltenen Cannabismengen zur Bestimmung der strafrechtlich relevanten Freigrenze nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b KCanG zusammenzurechnen.

    Angesichts dessen, dass bei der Bestimmung der nicht geringen Menge im Sinne des § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG die straffreie Menge außer Betracht zu bleiben hat (BGH, Beschlüsse vom 24. April 2024 - 4 StR 50/24;… vom 30. April 2024 - 6 StR 536/23 Rn. 27 und vom 12. Juni 2024 - 1 StR 105/24 Rn. 25 f.; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 1. August 2024 - 2 StR 107/24 Rn. 46), ist diese hier - ungeachtet der Frage, ob insoweit 50 oder 60 Gramm in Abzug zu bringen sind (s.o.) - nicht erreicht, weshalb in Bezug auf den Besitz des Marihuanas der Strafrahmen des § 34 Abs. 1 KCanG anzuwenden ist.

    Da der Angeklagte durch den Besitz von insgesamt mehr als 60 Gramm Cannabis die Grenze zur Strafbarkeit überschritt, ist die Handlung hinsichtlich des gesamten besessenen Cannabis strafbewehrt (BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 2024 - 1 StR 105/24 Rn. 22 ff. …und vom 1. August 2024 - 2 StR 107/24 Rn. 27).

    Das sichergestellte Marihuana unterliegt daher vollständig der Einziehung (§ 37 KCanG, § 74 Abs. 2 StGB, vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2024 - 1 StR 105/24 Rn. 22 ff.).

  • BGH, 01.08.2024 - 2 StR 107/24

    Vorlage an den großen Senat für Strafsachen (sowohl zum Handeltreiben als auch …

    Auszug aus BGH, 29.10.2024 - 1 StR 276/24
    a) Da es sich bei Marihuana um ein Produkt der Cannabispflanze handelt (§ 1 Nr. 4 KCanG), ist das am 1. April 2024 in Kraft getretene Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis vom 27. März 2024 (KCanG; BGBl. I Nr. 109) nach § 2 Abs. 3 StGB i.V.m. § 354a StPO bei der Revisionsentscheidung zu berücksichtigen und auch anzuwenden; denn die Bestimmungen des Konsumcannabisgesetzes lassen hier schon mit Blick auf die in § 34 Abs. 1 KCanG genannten und bei der Strafzumessung - auch hinsichtlich der Bestimmung der nicht geringen Menge nach § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG - zu berücksichtigenden Freigrenzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. April 2024 - 4 StR 50/24;… vom 30. April 2024 - 6 StR 536/23 Rn. 27 …und vom 12. Juni 2024 - 1 StR 105/24 Rn. 25 f.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 1. August 2024 - 2 StR 107/24 Rn. 46, wonach die berücksichtigungsfähige Menge beim Eigenkonsumbesitz in der eigenen Wohnung indes nicht bei 60, sondern bei 50 Gramm liegen soll) nach einem Gesamtvergleich in dem konkreten Fall das für den Angeklagten günstigere Ergebnis zu.

    Vor dem Hintergrund, dass die in § 34 Abs. 1 KCanG straffreien Besitzmengen das äußerste Maß dessen darstellen, was mit Blick auf die - auch aus der Sicht des Gesetzgebers (…vgl. BT-Drucks. 20/8704, S. 1) - grundsätzlich weiterhin gegebene Gefährlichkeit von Cannabis mit Blick auf den Gesundheitsschutz der Bevölkerung noch verantwortet werden kann (…BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 2024 - 1 StR 105/24 Rn. 24; vom 1. August 2024 - 2 StR 107/24 Rn. 32) und konkurrenzrechtlich lediglich ein Fall des Besitzes anzunehmen ist, sind die an verschiedenen Wohnsitzen und dem gewöhnlichen Aufenthalt gleichzeitig vorgehaltenen Cannabismengen zur Bestimmung der strafrechtlich relevanten Freigrenze nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b KCanG zusammenzurechnen.

    Angesichts dessen, dass bei der Bestimmung der nicht geringen Menge im Sinne des § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG die straffreie Menge außer Betracht zu bleiben hat (BGH, Beschlüsse vom 24. April 2024 - 4 StR 50/24;… vom 30. April 2024 - 6 StR 536/23 Rn. 27 …und vom 12. Juni 2024 - 1 StR 105/24 Rn. 25 f.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 1. August 2024 - 2 StR 107/24 Rn. 46), ist diese hier - ungeachtet der Frage, ob insoweit 50 oder 60 Gramm in Abzug zu bringen sind (s.o.) - nicht erreicht, weshalb in Bezug auf den Besitz des Marihuanas der Strafrahmen des § 34 Abs. 1 KCanG anzuwenden ist.

    Da der Angeklagte durch den Besitz von insgesamt mehr als 60 Gramm Cannabis die Grenze zur Strafbarkeit überschritt, ist die Handlung hinsichtlich des gesamten besessenen Cannabis strafbewehrt (…BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 2024 - 1 StR 105/24 Rn. 22 ff. und vom 1. August 2024 - 2 StR 107/24 Rn. 27).

  • BGH, 07.11.2018 - 5 StR 241/18

    Besonders schwerer Raub (Verwenden einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs; …

    Auszug aus BGH, 29.10.2024 - 1 StR 276/24
    Ausreichend ist vielmehr alternativ eine Beeinträchtigung, die "nur" mit erheblichen Folgen für die Gesundheit verbunden ist (…vgl. BGH, Urteile vom 15. September 2010 - 2 StR 395/10 Rn. 10 und vom 7. November 2018 - 5 StR 241/18 Rn. 22;… Beschluss vom 27. Mai 1998 - 5 StR 216/98 Rn. 4; ferner, jeweils nicht tragend: BGH…, Urteil vom 17. August 2016 - 2 StR 562/15 Rn. 27; Beschluss vom 30. Januar 2007 - 3 StR 1/07; vgl. zum Ganzen auch BGH…, Urteil vom 13. September 2000 - 3 StR 347/00 Rn. 2 f.).

    Im Ansatz zutreffend geht die Strafkammer zwar noch davon aus, dass angesichts der festgestellten Verletzungen erhebliche Schmerzen des Opfers wahrscheinlich waren, verstellt sich im Anschluss jedoch den Blick darauf, dass der Nachweis solcher nicht zwingend gebietet, dass sich die Geschädigte hieran erinnern kann (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2018 - 5 StR 241/18 Rn. 22).

  • BGH, 30.04.2024 - 6 StR 536/23

    Entscheidung bei Gesetzesänderung, Schuldspruchänderung; …

    Auszug aus BGH, 29.10.2024 - 1 StR 276/24
    a) Da es sich bei Marihuana um ein Produkt der Cannabispflanze handelt (§ 1 Nr. 4 KCanG), ist das am 1. April 2024 in Kraft getretene Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis vom 27. März 2024 (KCanG; BGBl. I Nr. 109) nach § 2 Abs. 3 StGB i.V.m. § 354a StPO bei der Revisionsentscheidung zu berücksichtigen und auch anzuwenden; denn die Bestimmungen des Konsumcannabisgesetzes lassen hier schon mit Blick auf die in § 34 Abs. 1 KCanG genannten und bei der Strafzumessung - auch hinsichtlich der Bestimmung der nicht geringen Menge nach § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG - zu berücksichtigenden Freigrenzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. April 2024 - 4 StR 50/24; vom 30. April 2024 - 6 StR 536/23 Rn. 27 …und vom 12. Juni 2024 - 1 StR 105/24 Rn. 25 f.; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 1. August 2024 - 2 StR 107/24 Rn. 46, wonach die berücksichtigungsfähige Menge beim Eigenkonsumbesitz in der eigenen Wohnung indes nicht bei 60, sondern bei 50 Gramm liegen soll) nach einem Gesamtvergleich in dem konkreten Fall das für den Angeklagten günstigere Ergebnis zu.

    Angesichts dessen, dass bei der Bestimmung der nicht geringen Menge im Sinne des § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG die straffreie Menge außer Betracht zu bleiben hat (BGH, Beschlüsse vom 24. April 2024 - 4 StR 50/24; vom 30. April 2024 - 6 StR 536/23 Rn. 27 …und vom 12. Juni 2024 - 1 StR 105/24 Rn. 25 f.; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 1. August 2024 - 2 StR 107/24 Rn. 46), ist diese hier - ungeachtet der Frage, ob insoweit 50 oder 60 Gramm in Abzug zu bringen sind (s.o.) - nicht erreicht, weshalb in Bezug auf den Besitz des Marihuanas der Strafrahmen des § 34 Abs. 1 KCanG anzuwenden ist.

  • BGH, 24.04.2024 - 4 StR 50/24

    Handeltreiben mit Cannabis (besonders schwerer Fall: nicht geringe Menge, 7,5g …

    Auszug aus BGH, 29.10.2024 - 1 StR 276/24
    a) Da es sich bei Marihuana um ein Produkt der Cannabispflanze handelt (§ 1 Nr. 4 KCanG), ist das am 1. April 2024 in Kraft getretene Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis vom 27. März 2024 (KCanG; BGBl. I Nr. 109) nach § 2 Abs. 3 StGB i.V.m. § 354a StPO bei der Revisionsentscheidung zu berücksichtigen und auch anzuwenden; denn die Bestimmungen des Konsumcannabisgesetzes lassen hier schon mit Blick auf die in § 34 Abs. 1 KCanG genannten und bei der Strafzumessung - auch hinsichtlich der Bestimmung der nicht geringen Menge nach § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG - zu berücksichtigenden Freigrenzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. April 2024 - 4 StR 50/24;… vom 30. April 2024 - 6 StR 536/23 Rn. 27 …und vom 12. Juni 2024 - 1 StR 105/24 Rn. 25 f.; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 1. August 2024 - 2 StR 107/24 Rn. 46, wonach die berücksichtigungsfähige Menge beim Eigenkonsumbesitz in der eigenen Wohnung indes nicht bei 60, sondern bei 50 Gramm liegen soll) nach einem Gesamtvergleich in dem konkreten Fall das für den Angeklagten günstigere Ergebnis zu.

    Angesichts dessen, dass bei der Bestimmung der nicht geringen Menge im Sinne des § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG die straffreie Menge außer Betracht zu bleiben hat (BGH, Beschlüsse vom 24. April 2024 - 4 StR 50/24;… vom 30. April 2024 - 6 StR 536/23 Rn. 27 …und vom 12. Juni 2024 - 1 StR 105/24 Rn. 25 f.; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 1. August 2024 - 2 StR 107/24 Rn. 46), ist diese hier - ungeachtet der Frage, ob insoweit 50 oder 60 Gramm in Abzug zu bringen sind (s.o.) - nicht erreicht, weshalb in Bezug auf den Besitz des Marihuanas der Strafrahmen des § 34 Abs. 1 KCanG anzuwenden ist.

  • BGH, 17.08.2016 - 2 StR 562/15

    Besonders schwerer Raub (Begriff der schweren körperlichen Misshandlung); …

    Auszug aus BGH, 29.10.2024 - 1 StR 276/24
    Ausreichend ist vielmehr alternativ eine Beeinträchtigung, die "nur" mit erheblichen Folgen für die Gesundheit verbunden ist (…vgl. BGH, Urteile vom 15. September 2010 - 2 StR 395/10 Rn. 10 …und vom 7. November 2018 - 5 StR 241/18 Rn. 22;… Beschluss vom 27. Mai 1998 - 5 StR 216/98 Rn. 4; ferner, jeweils nicht tragend: BGH, Urteil vom 17. August 2016 - 2 StR 562/15 Rn. 27; Beschluss vom 30. Januar 2007 - 3 StR 1/07; vgl. zum Ganzen auch BGH…, Urteil vom 13. September 2000 - 3 StR 347/00 Rn. 2 f.).

    Dabei haben solche Zweifel außer Betracht zu bleiben, die realer Anknüpfungspunkte entbehren und sich daher letztlich als Spekulation erweisen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 17. August 2016 - 2 StR 562/15 Rn. 10 mwN).

  • BGH, 27.05.1998 - 5 StR 216/98

    Auslegung des Qualifikationsmerkmals "Waffe" - Auslegung des Merkmals …

    Auszug aus BGH, 29.10.2024 - 1 StR 276/24
    Ungeklärt ist dabei weiterhin die Diskrepanz zu der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu dem gleichlautenden Qualifikationstatbestand des § 250 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a StGB, den der Gesetzgeber aus den Qualifikationstatbeständen bzw. früheren Regelbeispielen der Sexualdelikte übernommen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 1998 - 5 StR 216/98 Rn. 4;… BeckOK-StGB/Wittig, 62. Edition, Stand: 1. August 2024, § 250 Rn. 18 f.).

    Ausreichend ist vielmehr alternativ eine Beeinträchtigung, die "nur" mit erheblichen Folgen für die Gesundheit verbunden ist (…vgl. BGH, Urteile vom 15. September 2010 - 2 StR 395/10 Rn. 10 …und vom 7. November 2018 - 5 StR 241/18 Rn. 22; Beschluss vom 27. Mai 1998 - 5 StR 216/98 Rn. 4; ferner, jeweils nicht tragend: BGH…, Urteil vom 17. August 2016 - 2 StR 562/15 Rn. 27; Beschluss vom 30. Januar 2007 - 3 StR 1/07; vgl. zum Ganzen auch BGH…, Urteil vom 13. September 2000 - 3 StR 347/00 Rn. 2 f.).

  • BGH, 09.12.2014 - 5 StR 422/14

    Schmerzhafte anale Penetrationshandlungen gegenüber Kindern als schwere …

    Auszug aus BGH, 29.10.2024 - 1 StR 276/24
    Das Landgericht hätte vor diesem Hintergrund insbesondere in den Blick nehmen müssen, dass die Nebenklägerin noch am Tag nach der Tat so starke Schmerzen im Scheidenbereich verspürte, dass eine Untersuchung nur unter Narkose möglich war (UA S. 20) und das anale Einführen einer Faust im Regelfall mit großen Schmerzen verbunden ist (vgl. dazu BGH, Urteil vom 9. Dezember 2014 - 5 StR 422/14 Rn. 9).
  • BGH, 15.09.2010 - 2 StR 395/10

    Gefährliche Körperverletzung (gefährliches Werkzeug: Schuhtritte; hinterlistiger …

    Auszug aus BGH, 29.10.2024 - 1 StR 276/24
    Ausreichend ist vielmehr alternativ eine Beeinträchtigung, die "nur" mit erheblichen Folgen für die Gesundheit verbunden ist (vgl. BGH, Urteile vom 15. September 2010 - 2 StR 395/10 Rn. 10 …und vom 7. November 2018 - 5 StR 241/18 Rn. 22;… Beschluss vom 27. Mai 1998 - 5 StR 216/98 Rn. 4; ferner, jeweils nicht tragend: BGH…, Urteil vom 17. August 2016 - 2 StR 562/15 Rn. 27; Beschluss vom 30. Januar 2007 - 3 StR 1/07; vgl. zum Ganzen auch BGH…, Urteil vom 13. September 2000 - 3 StR 347/00 Rn. 2 f.).
  • BGH, 03.05.2018 - 3 StR 658/17

    Körperlich schwere Misshandlung bei der besonders schweren Vergewaltigung (hohe …

    Auszug aus BGH, 29.10.2024 - 1 StR 276/24
    a) Im Ansatz zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass eine schwere körperliche Misshandlung im Sinne des § 177 Abs. 8 Nr. 2 Buchst. a StGB nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu dieser Norm eine gravierende Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens voraussetzen soll, bei der die körperliche Integrität des Opfers in einer Weise, die mit erheblichen Schmerzen verbunden ist, verletzt wird und die insoweit zu stellenden Anforderungen nicht zu niedrig angesetzt werden dürfen, da das Qualifikationsmerkmal nach der gesetzlichen Unrechtsbewertung mit der Verursachung einer tatbedingten konkreten Todesgefahr im Sinne des § 177 Abs. 8 Nr. 2 Buchst. b StGB auf einer Stufe steht (vgl. BGH…, Urteil vom 29. April 2021 - 5 StR 498/20 Rn. 15; Beschluss vom 3. Mai 2018 - 3 StR 658/17 Rn. 4; jeweils mwN).
  • BGH, 29.04.2021 - 5 StR 498/20

    Siechtum bei der schweren Körperverletzung; körperlich schwere Misshandlung bei …

  • BGH, 30.01.2007 - 3 StR 1/07

    Schwerer Raub (schwere körperliche Misshandlung); schwere Körperverletzung; …

  • BGH, 13.09.2000 - 3 StR 347/00

    Schwere körperliche Mißhandlung bei der sexuellen Nötigung

  • BGH, 13.02.2024 - 2 StR 485/23

    Betäubungsmitteldelikte (Konkurrenzen: Besitz verschiedener Betäubungsmittel zum …

  • BGH, 19.08.2026 - 6 StR 40/25

    Änderung des Schuldspruchs auf Revision des angeklagten Privatarztes durch …

    Rn. 31 c) Diese Beweiswürdigung weist - auch eingedenk des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfungsmaßstabes (…vgl. hierzu BGH, Urteile vom 22. Mai 2025 - 4 StR 576/24, Rn. 25 f.;… vom 23. April 2025 - 2 StR 576/24, Rn. 16; vom 29. Oktober 2024 - 1 StR 276/24, Rn. 19 mwN) - durchgreifende Rechtsfehler auf.
  • BGH, 24.04.2025 - 5 StR 729/24

    Beweisverwertungsverbot (Vernehmungsbegriff; Spontanäußerungen; …

    Die dem zugrunde liegende Beweiswürdigung hält - auch eingedenk des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 2024 - 1 StR 276/24 Rn. 19 mwN) - der rechtlichen Nachprüfung nicht stand.
  • BGH, 03.02.2025 - GSSt 1/24

    Besitz von Cannabis (Cannabisvorrat teilweise zur gewinnbringenden Veräußerung …

    Gründe, dies für den Besitz von Cannabis nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 KCanG anders zu beurteilen, sind angesichts des an das Betäubungsmittelgesetz angelehnten Begriffsverständnisses nicht ersichtlich (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 2024 - 1 StR 276/24, NJW 2025, 314 Rn. 26).

    Deshalb hat auch bei der Berechnung der nicht geringen Menge im Sinne des § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG die straffreie Menge außer Betracht zu bleiben (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 2024 - 1 StR 276/24, NJW 2025, 314 Rn. 30;… Beschlüsse vom 2. Oktober 2024 - 6 StR 299/24, juris Rn. 8;… vom 19. August 2024 - 1 StR 132/24, juris Rn. 10;… vom 26. Juni 2024 - 6 StR 113/24 Rn. 5;… vom 12. Juni 2024 - 1 StR 105/24, juris Rn. 26;… vom 30. April 2024 - 6 StR 536/23, juris Rn. 27;… vom 24. April 2024 - 4 StR 50/24, StV 2024, 595 Rn. 12 ff.).

    Rn. 31 2. Bei der Einziehung von Cannabis als Tatobjekt (§ 37 KCanG) muss eine dem Eigenkonsum des Täters oder Teilnehmers dienende Teilmenge, die für sich betrachtet die straffreien oder verwaltungsrechtlich erlaubten Besitzmengen (§ 34 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, § 3 KCanG) wahrt, nicht ausgenommen werden (vgl. i.E. BGH, Urteil vom 29. Oktober 2024 - 1 StR 276/24, NJW 2025, 314 Rn. 32 unter Verweis auf - nicht tragend - BGH…, Beschluss vom 12. Juni 2024 - 1 StR 105/24, juris Rn. 22 ff. ("Freigrenzen"; mit Anm. Terwolbeck, StRR 2024, 24; Lichtenthäler, FD-StrafR 2024, 817914); ebenso OLG Schleswig, SchlHA 2024, 449, 451;… BeckOK BtMG/Hollering/Köhnlein, 25. Ed., § 37 KCanG Rn. 7; Ferner, jurisPR-StrafR 8/2024 Anm. 2; offen BGH…, Beschluss vom 7. August 2024 - 3 StR 237/24, juris Rn. 8).

  • BGH, 04.06.2025 - 5 StR 622/24

    Ermessensentscheidung bei der selbständigen Einziehung (Verhältnismäßigkeit; …

    Rn. 32 4. Unabhängig davon, dass das Landgericht damit bei der Ermessensentscheidung einen verkürzten rechtlichen Maßstab angelegt hat, hält die Beweiswürdigung für die zugrunde gelegten Feststellungen - auch eingedenk des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 2024 - 1 StR 276/24 Rn. 19 mwN) - der rechtlichen Nachprüfung nicht stand.
  • BGH, 10.06.2026 - 6 StR 395/25

    Beweiswürdigende Erwägungen zur Vorstellung der Angeklagten von der fehlenden …

    Rn. 7 1. Die vom Landgericht zur inneren Tatseite getroffenen Feststellungen beruhen - auch eingedenk des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (…vgl. hierzu BGH, Urteile vom 22. Mai 2025 - 4 StR 576/24, Rn. 25 f.;… vom 23. April 2025 - 2 StR 576/24, Rn. 16; vom 29. Oktober 2024 - 1 StR 276/24, Rn. 19; vom 18. Mai 2022 - 6 StR 441/21, NStZ-RR 2022, 252) - auf einer rechtsfehlerhaften Beweiswürdigung.
  • BVerwG, 01.10.2025 - 2 WD 30.24

    Entfernung aus dem Dienst bei schwerer Treuepflichtverletzung eines Soldaten

    Es genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige Zweifel nicht aufkommen lässt (BGH, Urteil vom 29. Oktober 2024 - 1 StR 276/24 - juris Rn. 19).
  • BGH, 11.12.2024 - 1 StR 303/24

    Verbotsirrtum (Anforderung an die erforderliche Unrechtseinsicht)

    Dies ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweiserwägungen gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder das Tatgericht überspannte Anforderungen an die tatrichterliche Überzeugungsbildung gestellt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 29. Oktober 2024 - 1 StR 276/24 Rn. 19 …und vom 17. August 2016 - 2 StR 562/15 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 06.05.2026 - 5 StR 662/25

    Verwerfungen der Revisionen der Generalstaatsanwaltschft gegen Freispruch der …

    Rn. 11 Entgegen den Ausführungen des Generalbundesanwalts erweist sich die Beweiswürdigung - eingedenk des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Urteile vom 10. November 2021 - 5 StR 127/21 Rn. 11; vom 29. Oktober 2024 - 1 StR 276/24 Rn. 19) - als rechtsfehlerfrei.
  • BGH, 19.06.2025 - 5 StR 23/25

    Beweiswürdigung (überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche …

    Rn. 12 a) Die Beweiswürdigung weist - auch eingedenk des eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfungsmaßstabes (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 29. Oktober 2024 - 1 StR 276/24 Rn. 19 mwN) - Rechtsfehler auf, soweit das Landgericht sich nicht von einer vorsätzlichen Beteiligung des Angeklagten an der Betrugstat im Fall 1 der Urteilsgründe zu überzeugen vermocht hat.
  • BGH, 18.11.2025 - 5 StR 343/25

    Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung

    Rn. 7 1. Die getroffenen Feststellungen tragen den Schuldspruch und beruhen auf einer Beweiswürdigung, die den zu beachtenden revisionsrechtlichen Maßstäben genügt (vgl. BGH, Urteile vom 29. Oktober 2024 - 1 StR 276/24 Rn. 19;… vom 8. Mai 2025 - 4 StR 477/24 Rn. 10 jeweils mwN).
  • BGH, 20.08.2025 - 3 StR 503/24
  • BayObLG, 01.10.2026 - 206 StRR 264/26

    Bestimmung der nicht geringen Menge bei Cannabisprodukten und Qualität von …

  • BGH, 21.05.2025 - 5 StR 613/24

    Bandenmäßige Tatbegehung bei spontan begangenen Taten (Bandenabrede); …

  • OLG Hamm, 05.12.2024 - 3 ORs 66/24

    Verbundenes Verfahren gegen Erwachsene und Jugendliche; Revision des Erwachsenen; …

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