Rechtsprechung
| BGH, 20.02.2024 - 1 StR 30/24 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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§ 17 Abs. 2 JGG
Verhängung von Jugendstrafe (schädliche Neigungen des Angeklagten: erforderliche Gesamtbetrachtung, Vorliegen noch zum Urteilszeitpunkt) - bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Anforderungen an gerichtliche Würdigung für die Annahme des Vorliegens schädlicher Neigungen bei Heranwachsendem
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 17 Abs 2 JGG, § 73 Abs 1 StGB, § 73c S 1 StGB, § 116a StPO
Anforderungen an gerichtliche Würdigung für die Annahme des Vorliegens schädlicher Neigungen bei Heranwachsendem - IWW
§ 357 Satz 1 StPO, § ... 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 105 Abs. 1 Nr. 1, § 17 Abs. 2 Alternative 1 JGG, § 17 Abs. 2 JGG, § 353 Abs. 2 StPO, § 73 Abs. 1 Alternative 1, § 73c Satz 1 StGB, § 73 Abs. 1, § 362 Abs. 1, §§ 378, 376 Abs. 1 Nr. 1, 2 BGB, § 116 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Alternative 1 StPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2 ; JGG § 17 Abs. 2
Schädliche Neigungen im Sinne des § 17 Abs. 2 JGG - datenbank.nwb.de
Anforderungen an gerichtliche Würdigung für die Annahme des Vorliegens schädlicher Neigungen bei Heranwachsendem
Kurzfassungen/Presse
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Schädliche Neigungen im Jugendstrafrecht
Verfahrensgang
- LG München I, 10.10.2023 - 1 JKLs 463 Js 153955/22
- BGH, 20.02.2024 - 1 StR 30/24
Papierfundstellen
- NStZ 2024, 615
- StV 2024, 515
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (12)
- BGH, 11.12.2018 - 5 StR 198/18
Voraussetzungen und Folgen eines Verzichts auf die Rückgabe von Gegenständen bei …
Auszug aus BGH, 20.02.2024 - 1 StR 30/24
Mit einem wirksamen Verzicht auf die Rückzahlung des hinterlegten Betrages könnte die Angeklagte den staatlichen Zahlungsanspruch aus § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB erfüllt haben (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. November 2020 - 4 StR 373/20 Rn. 3;… vom 6. Februar 2019 - 5 StR 560/18 Rn. 5 und vom 11. Dezember 2020 - 5 StR 198/18, BGHSt 63, 305 Rn. 22 f., 33). - BGH, 09.07.2015 - 2 StR 170/15
Verhängung von Jugendstrafe (Vorliegen von schädlichen Neigungen)
Auszug aus BGH, 20.02.2024 - 1 StR 30/24
Vielmehr hätte das Landgericht erörtern müssen, dass die letzte Tat zum Schluss der Verhandlung rund zwei Jahre zurücklag und die Angeklagte seitdem nicht erneut straffällig geworden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2015 - 2 StR 170/15 Rn. 8;… vom 24. Februar 2015 - 4 StR 37/15 Rn. 7 …und vom 13. November 2013 - 2 StR 455/13, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schädliche Neigungen 11 Rn. 9). - BGH, 24.02.2015 - 4 StR 37/15
Verhängung von Jugendstrafe (Vorliegen von schädlichen Neigungen beim …
Auszug aus BGH, 20.02.2024 - 1 StR 30/24
Vielmehr hätte das Landgericht erörtern müssen, dass die letzte Tat zum Schluss der Verhandlung rund zwei Jahre zurücklag und die Angeklagte seitdem nicht erneut straffällig geworden ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2015 - 2 StR 170/15 Rn. 8; vom 24. Februar 2015 - 4 StR 37/15 Rn. 7 …und vom 13. November 2013 - 2 StR 455/13, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schädliche Neigungen 11 Rn. 9).
- BGH, 08.01.2015 - 3 StR 581/14
Rechtsfehlerhafter Verurteilung zur Jugendstrafe (Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 20.02.2024 - 1 StR 30/24
Sie müssen schließlich noch zum Urteilszeitpunkt bestehen und weitere Straftaten des Angeklagten befürchten lassen (st. Rspr.;… BGH, Urteile vom 29. Juni 2023 - 3 StR 56/23 Rn. 7;… vom 3. März 2021 - 2 StR 218/20 Rn. 22 …und vom 6. Februar 2020 - 3 StR 331/19 Rn. 12 mwN; Beschluss vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14 Rn. 5). - BGH, 26.01.2016 - 3 StR 473/15
Rechtsfehlerhafte Verhängung der Jugendstrafe (schädliche Neigungen; vor der Tat …
Auszug aus BGH, 20.02.2024 - 1 StR 30/24
(a) Das Landgericht hat sich nicht mit der Persönlichkeitsentwicklung der nicht vorgeahndeten Angeklagten vor der Tatserie, insbesondere nicht mit etwaigen daraus ersichtlichen Erziehungsdefiziten, auseinandergesetzt, sondern die schädlichen Neigungen allein mit der Begehung der Betrugstaten begründet (UA S. 38 f.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Mai 2016 - 3 StR 78/16 Rn. 6 und vom 26. Januar 2016 - 3 StR 473/15 Rn. 5). - BGH, 13.11.2013 - 2 StR 455/13
Anstiftung zur versuchten gefährlichen Körperverletzung (Bedeutung der …
Auszug aus BGH, 20.02.2024 - 1 StR 30/24
Vielmehr hätte das Landgericht erörtern müssen, dass die letzte Tat zum Schluss der Verhandlung rund zwei Jahre zurücklag und die Angeklagte seitdem nicht erneut straffällig geworden ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2015 - 2 StR 170/15 Rn. 8;… vom 24. Februar 2015 - 4 StR 37/15 Rn. 7 und vom 13. November 2013 - 2 StR 455/13, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schädliche Neigungen 11 Rn. 9). - BGH, 06.02.2020 - 3 StR 331/19
Absehen von der Verhängung der Jugendstrafe (schädliche Neigungen, Schwere der …
Auszug aus BGH, 20.02.2024 - 1 StR 30/24
Sie müssen schließlich noch zum Urteilszeitpunkt bestehen und weitere Straftaten des Angeklagten befürchten lassen (st. Rspr.;… BGH, Urteile vom 29. Juni 2023 - 3 StR 56/23 Rn. 7;… vom 3. März 2021 - 2 StR 218/20 Rn. 22 und vom 6. Februar 2020 - 3 StR 331/19 Rn. 12 mwN;… Beschluss vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14 Rn. 5). - BGH, 29.06.2023 - 3 StR 56/23
Sexueller Missbrauch von Kindern; Verhängung von Jugendstrafe (schädliche …
Auszug aus BGH, 20.02.2024 - 1 StR 30/24
Sie müssen schließlich noch zum Urteilszeitpunkt bestehen und weitere Straftaten des Angeklagten befürchten lassen (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 29. Juni 2023 - 3 StR 56/23 Rn. 7;… vom 3. März 2021 - 2 StR 218/20 Rn. 22 …und vom 6. Februar 2020 - 3 StR 331/19 Rn. 12 mwN;… Beschluss vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14 Rn. 5). - BGH, 04.05.2016 - 3 StR 78/16
Unzureichende Begründung schädlicher Neigungen beim Ausspruch über die …
Auszug aus BGH, 20.02.2024 - 1 StR 30/24
(a) Das Landgericht hat sich nicht mit der Persönlichkeitsentwicklung der nicht vorgeahndeten Angeklagten vor der Tatserie, insbesondere nicht mit etwaigen daraus ersichtlichen Erziehungsdefiziten, auseinandergesetzt, sondern die schädlichen Neigungen allein mit der Begehung der Betrugstaten begründet (UA S. 38 f.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Mai 2016 - 3 StR 78/16 Rn. 6 …und vom 26. Januar 2016 - 3 StR 473/15 Rn. 5). - BGH, 03.03.2021 - 2 StR 218/20
Jugendstrafsache: Verhängung einer Jugendstrafe wegen schädlicher Neigungen
Auszug aus BGH, 20.02.2024 - 1 StR 30/24
Sie müssen schließlich noch zum Urteilszeitpunkt bestehen und weitere Straftaten des Angeklagten befürchten lassen (st. Rspr.;… BGH, Urteile vom 29. Juni 2023 - 3 StR 56/23 Rn. 7; vom 3. März 2021 - 2 StR 218/20 Rn. 22 …und vom 6. Februar 2020 - 3 StR 331/19 Rn. 12 mwN;… Beschluss vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14 Rn. 5). - BGH, 17.11.2020 - 4 StR 373/20
Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen
- BGH, 06.02.2019 - 5 StR 560/18
Einziehung von Taterträgen (Wertersatz; Verzicht des Angeklagten auf die Rückgabe …
- BGH, 07.07.2026 - 6 StR 179/26
Begründen der Verhängung der Jugendstrafe wegen der schädlichen Neigungen eines …
Diese müssen schon vor der Tat - wenn auch unter Umständen verborgen - angelegt gewesen sein und noch zum Urteilszeitpunkt bestehen (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. April 2025 - 4 StR 502/24, Rn. 3; vom 20. Februar 2024 - 1 StR 30/24, Rn. 4 mwN). - BGH, 25.02.2025 - 2 StR 21/25
Konkurrenzen (räuberische Erpressung; Raub; mitbestrafte Vortat); Jugendstrafe …
Sie hat dabei nicht bedacht, dass schädliche Neigungen im Sinne von § 17 Abs. 2 Alt. 1 JGG in der Regel nur angenommen werden können, wenn erhebliche Persönlichkeitsmängel, aus denen sich eine Neigung zur Begehung von Straftaten ergibt, schon vor der Tat angelegt waren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Februar 2019 - 3 StR 549/18, NStZ-RR 2019, 159, und vom 20. Februar 2024 - 1 StR 30/24, NStZ 2024, 615 Rn. 4, jew. mwN).Die Urteilsgründe müssen daher in jedem Fall erkennen lassen, dass dem Erziehungsgedanken die ihm zukommende Beachtung geschenkt worden ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2020 - 2 StR 179/20, StV 2020, 680, 681 Rn. 5, …und vom 6. Juni 2023 - 2 StR 78/23, NStZ 2024, 113 Rn. 4, jew. mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 4. Juni 2024 - 5 StR 205/23, NStZ 2024, 615, 619 Rn. 45).
- BGH, 28.11.2024 - 3 StR 493/23
Revisionsbeschränkung (konkludente Beschränkung trotz unbeschränkter Anträge); …
Während die Anwendung von Jugendstrafrecht gemäß § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG auf den zur Tatzeit heranwachsenden Angeklagten (vgl. zu den maßgeblichen Kriterien BGH…, Beschluss vom 7. Februar 2023 - 3 StR 481/22, NStZ 2024, 111 Rn. 6) und die Verhängung von Jugendstrafe - wegen schädlicher Neigungen gemäß § 17 Abs. 2 JGG (vgl. zu den diesbezüglichen Anforderungen und zum revisionsrechtlichen Kontrollmaßstab BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2024 - 1 StR 30/24, NStZ 2024, 615 Rn. 4 ff.; vom 26. Januar 2016 - 3 StR 473/15, NStZ 2016, 681 f.) - keinen Rechtsfehler erkennen lassen, beanstandet die Revision in Bezug auf die Bemessung der Höhe der Jugendstrafe gemäß § 18 Abs. 2, § 105 Abs. 2 JGG zu Recht, dass sich die mitgeteilten Erwägungen der Jugendkammer zur Bemessung der Einheitsjugendstrafe auf eine Bewertung der nunmehr abgeurteilten Taten des Angeklagten beschränken (hierzu III. 1. a)) und das angefochtene Urteil die den Rechtsfolgenentscheidungen der einbezogenen Urteile zu Grunde liegenden wesentlichen tatsächlichen Umstände nicht mitteilt (hierzu III. 1. b)).Das Tatgericht des zweiten Rechtsganges wird im Rahmen einer neuen Verhandlung und Entscheidung über den Strafausspruch gegebenenfalls in den Blick nehmen können, ob die Verhängung von Jugendstrafe nicht nur wegen schädlicher Neigungen des Angeklagten, sondern auch wegen der Schwere der Schuld im Sinne des § 17 Abs. 2 JGG erforderlich ist (vgl. zu den insofern geltenden Maßstäben BGH, Urteile vom 4. Juni 2024 - 5 StR 205/23, NStZ 2024, 615 Rn. 33;… vom 1. Dezember 2022 - 3 StR 471/21, NStZ 2023, 428 Rn. 10 f.).
- BGH, 18.06.2025 - 4 StR 545/24
Jugendstrafe (schädliche Neigungen; Trennbarkeit von Jugendstrafausspruch und …
Diese müssen schon vor der Tat - wenn auch unter Umständen verborgen - angelegt gewesen sein und noch zum Urteilszeitpunkt bestehen (st. Rspr.; vgl. BGH…, Beschluss vom 8. April 2025 - 4 StR 502/24 Rn. 3; Beschluss vom 20. Februar 2024 - 1 StR 30/24 Rn. 4;… Beschluss vom 13. November 2013 - 2 StR 455/13, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schädliche Neigungen 11 Rn. 8). - BGH, 08.04.2025 - 4 StR 502/24
Jugendstrafe (schädliche Neigungen: Berücksichtigung früherer Strafverfahren, …
Diese müssen schon vor der Tat - wenn auch unter Umständen verborgen - angelegt gewesen sein und noch zum Urteilszeitpunkt bestehen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2024 - 1 StR 30/24 Rn. 4 mwN). - BGH, 16.07.2024 - 5 StR 259/24
Begünstigung statt Beihilfe nach Beendigung des Diebstahls
Soweit das Landgericht die Verhängung der Jugendstrafe allein auf das Vorliegen schädlicher Neigungen im Sinne von § 17 Abs. 2 JGG gestützt hat, hat es deren Fortbestehen auch bis zum maßgeblichen Urteilszeitpunkt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2024 - 1 StR 30/24 mwN) ausreichend festgestellt. - BGH, 21.05.2025 - 2 StR 181/25
Jugendstrafe (schädliche Neigungen: Fortbestand von Persönlichkeitsmängeln im …
Sie müssen schließlich im Urteilszeitpunkt noch bestehen und weitere Straftaten des Angeklagten befürchten lassen (st. Rspr.;… BGH, Urteile vom 6. Februar 2020 - 3 StR 331/19, NStZ 2020, 738 Rn. 12;… vom 3. März 2021 - 2 StR 218/20, StV 2022, 9, 10 Rn. 22, und vom 29. Juni 2023 - 3 StR 56/23, NStZ-RR 2023, 293, 294; Beschlüsse vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14, NStZ-RR 2015, 154 f.; vom 26. Januar 2016 - 3 StR 473/15, NStZ 2016, 681 f., und vom 20. Februar 2024 - 1 StR 30/24, NStZ 2024, 615 Rn. 4). - BGH, 09.07.2024 - 1 StR 254/24
Verwerfung der Revision als unbegründet
Um jegliche Beschwer des Angeklagten auszuschließen, zieht der Senat diesen Betrag ab (…vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 2024 - 1 StR 136/24 Rn. 2;… vom 27. Februar 2024 - 5 StR 569/23 Rn. 4 und vom 20. Februar 2024 - 1 StR 30/24 Rn. 9; jeweils mwN). - BGH, 14.05.2024 - 1 StR 136/24
Verwerfung der Revision als unbegründet
Gleichwohl hat es keinen entsprechenden Betrag abgezogen; der Senat holt dies nach (…vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 2024 - 5 StR 569/23 Rn. 4 und vom 20. Februar 2024 - 1 StR 30/24 Rn. 9; jeweils mwN). - LG Neuruppin, 13.05.2025 - 12 KLs 4/25 Sie müssen schließlich noch zum Urteilszeitpunkt bestehen und weitere Straftaten des Angeklagten befürchten lassen (BGH, Beschl. v. 20.02.2024 - 1 StR 30/24).
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