Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240a) |
| Abschnitt 1 - Personen (§§ 1 - 89) |
| Titel 2 - Juristische Personen (§§ 21 - 89) |
| Untertitel 1 - Vereine (§§ 21 - 79a) |
| Kapitel 2 - Eingetragene Vereine (§§ 55 - 79a) |
Sinkt die Zahl der Vereinsmitglieder unter drei herab, so hat das Amtsgericht auf Antrag des Vorstands und, wenn der Antrag nicht binnen drei Monaten gestellt wird, von Amts wegen nach Anhörung des Vorstands dem Verein die Rechtsfähigkeit zu entziehen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen vom 24.09.2009
Vorherige Gesetzesfassungen
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 30.09.2009 | Gesetz zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen | 24.09.2009 |
mitgliederzahl des Vereins § 57Mindesterfordernisse an die Vereinssatzung § 58Sollinhalt der Vereinssatzung § 59Anmeldung zur Eintragung § 60Zurückweisung der Anmeldung § 61- § 63 (weggefallen) § 64Inhalt der Vereinsregister-
eintragung § 65Namenszusatz § 66Aufbewahrung von Dokumenten § 67Änderung des Vorstands § 68Vertrauensschutz durch Vereinsregister § 69Nachweis des Vereinsvorstands § 70Vertrauensschutz bei Eintragungen zur Vertretungsmacht § 71Änderungen der Satzung § 72Bescheinigung der Mitgliederzahl § 73Unterschreiten der Mindest-
mitgliederzahl § 74Auflösung § 75Eintragungen bei Insolvenz § 76Eintragungen bei Liquidation § 77Anmeldepflichtige und Form der Anmeldungen § 78Festsetzung von Zwangsgeld § 79Einsicht in das Vereinsregister § 79aAnwendung der Verordnung (EU) 2016/679 im Registerverfahren
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Rechtsprechung zu § 73 BGB
41 Entscheidungen zu § 73 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Brandenburg, 24.09.2026 - 14 W 16/26
Formwechsel eines eingetragenen Vereins mit nur einem Mitglied in eine gGmbH ...
- VG Göttingen, 31.03.2025 - 1 B 140/25
Beruflicher Betreuer; Widerruf; Zuverlässigkeit; Widerruf der Registrierung als ...
- VGH Baden-Württemberg, 12.03.2020 - 1 S 702/18
Mitwirkungsrechte und Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen; ...
- LSG Sachsen-Anhalt, 24.10.2019 - L 3 R 340/18
Sozialversicherungspflicht - Leiterin einer durch einen gemeinnützigen ...
- VG Hamburg, 02.06.2025 - 5 K 1302/25
Wohngeldbewilligung; Rücknahme und Rückforderung; Ermessensausübung; Aufrechnung
- SG Hamburg, 27.05.2025 - S 38 KR 3760/22
- OLG Jena, 16.03.2015 - 3 W 579/14
Vereinsrecht, Androhung und Festsetzung von Zwangsgeld
- OLG Schleswig, 04.12.2012 - 2 W 49/12
Antrags- und Beschwerdebefugnis von Vorstandsmitgliedern eines Vereins im ...
- OLG München, 19.04.2004 - 2 Ws 167/04
Erledigung des Haftgrundes "Fluchtgefahr"; Beschwerden gegen die fortbestehenden ...
- RG, 14.02.1914 - IV 6/13
Weitere Beschwerde in Vereinssachen
Querverweise
Auf § 73 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Einführungsgesetz BGB (EGBGB)
- Inkrafttreten und Übergangsrecht aus Anlaß der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
- Art. 231 (Erstes Buch. Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs)
- Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG)
- Vereinssachen. Partnerschaftssachen. Güterrechtsregister
- § 160a
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Registersachen, unternehmensrechtliche Verfahren
- Registersachen
- Ergänzende Vorschriften für das Vereinsregister
- § 401 (Entziehung der Rechtsfähigkeit)
- Rechtspflegergesetz (RPflG)
- Aufgaben und Stellung des Rechtspflegers
- § 3 (Übertragene Geschäfte)