Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240a) |
| Abschnitt 1 - Personen (§§ 1 - 89) |
| Titel 2 - Juristische Personen (§§ 21 - 89) |
| Untertitel 1 - Vereine (§§ 21 - 79a) |
| Kapitel 2 - Eingetragene Vereine (§§ 55 - 79a) |
1Wird zwischen den bisherigen Mitgliedern des Vorstands und einem Dritten ein Rechtsgeschäft vorgenommen, so kann die Änderung des Vorstands dem Dritten nur entgegengesetzt werden, wenn sie zur Zeit der Vornahme des Rechtsgeschäfts im Vereinsregister eingetragen oder dem Dritten bekannt ist. 2Ist die Änderung eingetragen, so braucht der Dritte sie nicht gegen sich gelten zu lassen, wenn er sie nicht kennt, seine Unkenntnis auch nicht auf Fahrlässigkeit beruht.
mitgliederzahl des Vereins § 57Mindesterfordernisse an die Vereinssatzung § 58Sollinhalt der Vereinssatzung § 59Anmeldung zur Eintragung § 60Zurückweisung der Anmeldung § 61- § 63 (weggefallen) § 64Inhalt der Vereinsregister-
eintragung § 65Namenszusatz § 66Aufbewahrung von Dokumenten § 67Änderung des Vorstands § 68Vertrauensschutz durch Vereinsregister § 69Nachweis des Vereinsvorstands § 70Vertrauensschutz bei Eintragungen zur Vertretungsmacht § 71Änderungen der Satzung § 72Bescheinigung der Mitgliederzahl § 73Unterschreiten der Mindest-
mitgliederzahl § 74Auflösung § 75Eintragungen bei Insolvenz § 76Eintragungen bei Liquidation § 77Anmeldepflichtige und Form der Anmeldungen § 78Festsetzung von Zwangsgeld § 79Einsicht in das Vereinsregister § 79aAnwendung der Verordnung (EU) 2016/679 im Registerverfahren
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Rechtsprechung zu § 68 BGB
51 Entscheidungen zu § 68 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 11.05.2021 - II ZB 32/20
Berufen eines vom bisherigen Vorstand beauftragten Rechtsanwalts auf die negative ...
- BGH, 04.06.2024 - II ZB 10/23
Anspruch eines früheren Vereinsvorstandsmitglieds auf Löschung seiner im ...
- LG Düsseldorf, 29.10.2021 - 15 O 226/20
- OLG Hamm, 11.07.2017 - 27 W 144/16
- OLG München, 24.03.2022 - 32 U 1218/21
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung, Beschränkung der ...
- OLG Köln, 04.08.2022 - 2 Wx 136/22
Zulässigkeit der Beschwerde eines Vereinsmitglieds gegen die Ablehnung seiner ...
- OLG Nürnberg, 20.05.2015 - 12 W 882/15
Vereinsregistersache: Auslegung einer Vereinssatzung; Voraussetzungen einer ...
- LG Aachen, 09.01.2024 - 7 O 24/21
- OLG Bremen, 12.05.2015 - 5 W 9/15
Wirksamkeit einer Erbausschlagung durch die erste Vorsitzende eines Vereins bei ...
- OLG Köln, 20.05.2015 - 12 W 882/15
Querverweise
Auf § 68 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Personen
- Juristische Personen
- Vereine
- Eingetragene Vereine
- § 70 (Vertrauensschutz bei Eintragungen zur Vertretungsmacht)
- Einführungsgesetz BGB (EGBGB)
- Inkrafttreten und Übergangsrecht aus Anlaß der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
- Art. 231 (Erstes Buch. Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs)
- Rechtspflegergesetz (RPflG)
- Aufgaben und Stellung des Rechtspflegers
- § 3 (Übertragene Geschäfte)