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Rechtsprechung
   BGH, 23.08.2005 - 1 StR 350/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4160
BGH, 23.08.2005 - 1 StR 350/05 (https://dejure.org/2005,4160)
BGH, Entscheidung vom 23.08.2005 - 1 StR 350/05 (https://dejure.org/2005,4160)
BGH, Entscheidung vom 23. August 2005 - 1 StR 350/05 (https://dejure.org/2005,4160)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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  • HRR Strafrecht

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 76 Abs. 2 GVG; § 338 Nr. 1 StPO
    Besetzung der Großen Strafkammer in der Hauptverhandlung (keine Entscheidungsänderung wegen verändertem Geschäftsverteilungsplan: keine analoge Anwendung zur Bestimmung des gesetzlichen Richters; Willkür als Voraussetzung der Besetzungsrüge nur bei Auslegungsbedarf)

  • lexetius.com

    StPO § 338 Nr. 1, GVG § 76 Abs. 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 338 Nr. 1; ; GVG § 76 Abs. 2

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer reduzierten Besetzung der Strafkammer; Zulässigkeit einer Änderung der Besetzung des Gerichts auf Grund einer Änderung der Geschäftsverteilung; Vorliegen einer planwidrigen Regelungslücke; Vorliegen einer vergleichbaren Interessenlage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 338 Nr. 1; GVG § 76 Abs. 2
    Besetzungsänderung nach Änderung der Geschäftsverteilung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 214
  • StV 2005, 654
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 657/98

    Fehlerhafte Besetzung; Präklusion; Doppelverwertungsverbot; Unerlaubtes …

    Auszug aus BGH, 23.08.2005 - 1 StR 350/05
    Rn. 5 Wird, aus welchen Gründen auch immer, anlässlich eines Eröffnungsbeschlusses kein Beschluss gemäß § 76 Abs. 2 Satz 1 GVG gefasst, findet die Hauptverhandlung mit drei Berufsrichtern statt (vgl. BGHSt 44, 361, 362;… Kissel/ Mayer GVG 4. Aufl. § 76 Rdn. 8;… Meyer-Goßner StPO 48. Aufl. § 76 GVG Rdn. 4 jew. m. w. N.).

    Es handelt sich dabei um die Entscheidung der großen Jugendkammer über ihre Besetzung als Berufungskammer (…vgl. hierzu BGHR JGG § 33b Abs. 2 Besetzungsentscheidung 1) sowie um eine Besetzungsentscheidung nach Verweisung einer Sache vom Amtsgericht an das Landgericht (§§ 225a, 270 StPO; vgl. zu alledem BGHSt 44, 361, 362) oder nach einer Eröffnung des Verfahrens vor der Strafkammer durch eine ihr vorrangige Strafkammer (§ 74e GVG) oder das Beschwerdegericht (§ 210 StPO;… vgl. zu alledem Meyer-Goßner StPO 48. Aufl. § 76 GVG Rdn. 4 m. w. N.).

  • BGH, 07.06.2005 - 2 StR 21/05

    Kammerbesetzung (ordentlicher Sitzungstag; außerordentlicher Sitzungstag; freier …

    Auszug aus BGH, 23.08.2005 - 1 StR 350/05
    Dies trifft im Ansatz zu (st. Rspr. vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 7. Juni 2005 - 2 StR 21/05, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt;… w. N. bei Kuckein in KK 5. Aufl. § 338 Rdn. 21).
  • BGH, 23.04.1996 - 4 StR 142/96

    Behandlung eines Verfahrens als erstinstanzlich

    Auszug aus BGH, 23.08.2005 - 1 StR 350/05
    Es handelt sich dabei um die Entscheidung der großen Jugendkammer über ihre Besetzung als Berufungskammer (vgl. hierzu BGHR JGG § 33b Abs. 2 Besetzungsentscheidung 1) sowie um eine Besetzungsentscheidung nach Verweisung einer Sache vom Amtsgericht an das Landgericht (§§ 225a, 270 StPO; vgl. zu alledem BGHSt 44, 361, 362) oder nach einer Eröffnung des Verfahrens vor der Strafkammer durch eine ihr vorrangige Strafkammer (§ 74e GVG) oder das Beschwerdegericht (§ 210 StPO;… vgl. zu alledem Meyer-Goßner StPO 48. Aufl. § 76 GVG Rdn. 4 m. w. N.).
  • BGH, 09.09.1987 - 3 StR 233/87

    Notwendigkeit der Feststellung des Wegfalls der Verhinderung eines Richters - …

    Auszug aus BGH, 23.08.2005 - 1 StR 350/05
    Obwohl es kein grundsätzliches Analogieverbot bei der Auslegung des GVG zur Ermittlung des gesetzlichen Richters gibt (vgl. BGH wistra 1988, 76; Wahl, NStZ 1988, 317), war dies hier zu verneinen.
  • BGH, 16.10.2020 - 1 ARs 3/20

    Verweisung auf einen anderen Rechtsweg (Bindungswirkung für das Gericht, an das …

    Analogie ist die rechtsfolgenmäßige Gleichsetzung zweier unterschiedlicher Tatbestände, die zulässig ist, wenn auf Grund einer dem Gesetzgeber nicht deutlich gewordenen unbeabsichtigten (planwidrigen) Lücke im Gesetz nur eine der beiden Fallgestaltungen geregelt ist, sich beide Tatbestände aber so ähneln, dass ihre Gleichbehandlung trotz der vorhandenen Unterschiede geboten ist (…zur Definition vgl. z. B. BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2020 - 1 StR 118/20 Rn. 20 und vom 23. August 2005 - 1 StR 350/05 Rn. 9;… Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, Einl. Rn. 198).
  • BGH, 11.09.2024 - 3 StR 109/24

    Hinweispflicht des Gerichts (Feststellung der besonderen Schuldschwere); Anspruch …

    aa) Analogie ist die rechtsfolgenmäßige Gleichsetzung zweier unterschiedlicher Tatbestände, die zulässig ist, wenn auf Grund einer dem Gesetzgeber nicht deutlich gewordenen unbeabsichtigten (planwidrigen) Lücke im Gesetz nur eine der beiden Fallgestaltungen geregelt ist, sich beide Tatbestände aber so ähneln, dass ihre Gleichbehandlung trotz der vorhandenen Unterschiede geboten ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2020 - 1 StR 118/20, BGHSt 65, 20 Rn. 20; vom 23. August 2005 - 1 StR 350/05, NStZ-RR 2006, 214;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 67. Aufl., Einl. Rn. 198).
  • BGH, 05.08.2008 - 5 StR 317/08

    Rechtsfehlerhafte Besetzung (nur durch einen nachträglich berichtigenden …

    Die Entscheidung kann 7 regelmäßig auch nicht mehr geändert werden (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 214;… Meyer-Goßner aaO m.w.N.).

    Rn. 9 bb) Ist bei Eröffnung des Hauptverfahrens nicht nach § 76 Abs. 2 GVG beschlossen worden, dass die große Strafkammer in der Hauptverhandlung nur mit zwei Richtern einschließlich des Vorsitzenden und zwei Schöffen besetzt ist, so muss die Strafkammer in der Hauptverhandlung mit drei Richtern tätig werden, und zwar auch dann, wenn der Ausspruch versehentlich unterblieben ist (vgl. BGHSt 44, 361, 362; BGH NStZ-RR 2006, 214; LG Bremen StV 2004, 251; Siegismund/Wickern wistra 1993, 139;… Siolek aaO m.w.N.;… Meyer-Goßner aaO;… Diemer in KK 5. Aufl. § 76 GVG Rdn. 2;… Kissel/Mayer, GVG 5. Aufl. § 76 Rdn. 8; vgl. differenzierend - nicht tragend - zum RegelAusnahme-Verhältnis BGHSt 44, 328, 331).

  • BGH, 06.12.2005 - 1 StR 441/05

    Nachträgliche Unterbringung des Betroffenen in Sicherungsverwahrung (Entscheidung …

    Rn. 15 Notwendige Voraussetzung für eine analoge Anwendung der Regelungen über das Zwischenverfahren auf die nachträgliche Unterbringung in Sicherungsverwahrung wäre, wie für jede analoge Anwendung nicht unmittelbar anwendbarer Bestimmungen, eine vom Gesetzgeber nicht erkannte ("planwidrige") Regelungslücke (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 2005 - 1 StR 350/05; Wahl, NStZ 1988, 317 m. w. N.).
  • VG Mainz, 22.02.2024 - 1 K 50/23

    Klage auf Erteilung glücksspielrechtlicher Erlaubnisse für die Veranstaltung und …

    Ein Analogieschluss im Hinblick auf Zuständigkeiten ist der deutschen Rechtsordnung zudem nicht fremd (…vgl. beispielsweise: Knaier, in: Michalski/Heidinger/Leible/J. Schmidt, GmbH-Gesetz, 4. Auflage 2023, § 62, Rn. 24 ["Analogie zu § 396 Abs. 1 S. 1 AktG"]; BGH, Beschluss vom 23. August 2005 - 1 StR 350/05 -, NStZ-RR 2006, 214 ["kein grundsätzliches Analogieverbot bei der Auslegung des GVG zur Ermittlung des gesetzlichen Richters"];… Wapler, in: Wiesner/Wapler, SGB VIII, 6. Auflage 2022, § 8b, Rn. 19 [Zuständigkeit für Beratungsleistungen]; VG Karlsruhe 6.12.2022 - 8 K 108/21 -, JAmt 2023, 431 [entsprechende Anwendung des § 88a Abs. 2 Satz 1 SGB VIII]).
  • OLG Köln, 02.08.2012 - 2 Ws 523/12

    Besetzung der Strafvollstreckungskammer bei der Entscheidung über eine …

    Rn. 20 Die Normen des GVG zur Ermittlung des gesetzlichen Richters unterliegen zwar keinem Analogieverbot (vgl. BGH Beschluss vom 23.08.2005, Az. 1 StR 350/05 m.w.N.; Wahl, NStZ 1988, 317 m. w. N.), jedoch besteht für eine analoge Anwendung vorliegend kein Raum, da § 78b Abs. 1 Nr. 2 GVG eine abschließende gesetzliche Regelung des Sachverhalts enthält.
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