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Rechtsprechung
   BGH, 12.02.2015 - 1 StR 444/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,5975
BGH, 12.02.2015 - 1 StR 444/14 (https://dejure.org/2015,5975)
BGH, Entscheidung vom 12.02.2015 - 1 StR 444/14 (https://dejure.org/2015,5975)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 2015 - 1 StR 444/14 (https://dejure.org/2015,5975)
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Volltextveröffentlichungen (14)

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  • HRR Strafrecht

    § 249 Abs. 1 StGB; § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 239b Abs. 1 StGB; § 240 StGB
    Besonders schwerer Raub (konkludente Drohung mit einem empfindlichen Übel für Leib und Leben; Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs); Geiselnahme (funktionaler und zeitlicher Zusammenhang von Entführung und beabsichtigter Nötigung); Nötigung (Eintritt des Erfolges)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Strafverfahren wegen Geiselnahme und besonders schweren Raubes: Erforderlicher Zusammenhang zwischen Entführung und beabsichtigter Nötigungshandlung; aktuelle Drohung von Gewaltanwendung; Verwenden eines anderen gefährlichen Werkzeugs durch Einsatz eines ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 226 StGB, § 239b StGB, § 249 StGB, § 250 Abs 2 Nr 1 StGB
    Strafverfahren wegen Geiselnahme und besonders schweren Raubes: Erforderlicher Zusammenhang zwischen Entführung und beabsichtigter Nötigungshandlung; aktuelle Drohung von Gewaltanwendung; Verwenden eines anderen gefährlichen Werkzeugs durch Einsatz eines ...

  • IWW

    § 239b StGB, § ... 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 240 StGB, § 239 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 250 Abs. 1 Nr. 1a StGB, § 239b Abs. 1 StGB, § 226 StGB, § 46a StGB, § 301 StPO, § 249 Abs. 1, § 239a StGB, § 249 Abs. 1 StGB, § 239a Abs. 1 StGB, § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 473 Abs. 2 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Fortwirken einer zuvor durch den Einsatz des Elektroschockers verübten Gewalt bei einer späteren Wegnahme

  • ra.de
  • strafverteidiger-stv.de PDF

    §§ 239b, 249, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB
    Geiselnahme; (besonders schwerer) Raub

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortwirken einer zuvor durch den Einsatz des Elektroschockers verübten Gewalt bei einer späteren Wegnahme

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Strafrecht: Zu den Voraussetzungen der Geiselnahme

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Raub mit Elektroschocker

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geiselnahme zur Aussagenerpressung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Geiselnahme nur bei Nötigung zur Handlung des Opfers während der Entführung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 173
  • StV 2015, 765
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 15.10.2003 - 2 StR 283/03

    Raub nach Fesselung des Opfers

    Auszug aus BGH, 12.02.2015 - 1 StR 444/14
    Gewalt oder Drohung müssen dabei Mittel zur Ermöglichung der Wegnahme sein (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 283/03, BGHSt 48, 365, 367).

    Dies gilt auch dann, wenn das gefährliche Werkzeug bereits in anderem Zusammenhang gebraucht worden ist (BGH, Urteil vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 283/03, BGHSt 48, 365, 367).

  • BGH, 20.09.2005 - 1 StR 86/05

    Geiselnahme (funktionaler und zeitlicher Zusammenhang); Nötigungserfolg …

    Auszug aus BGH, 12.02.2015 - 1 StR 444/14
    Zwischen der Entführung und der beabsichtigten Nötigung muss aber ein funktionaler und zeitlicher Zusammenhang derart bestehen, dass der Täter das Opfer während der Dauer der Entführung nötigen will und die abgenötigte Handlung während der Dauer der Zwangslage vorgenommen werden soll (BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 1/94, BGHSt 40, 350, 355; BGH, Urteil vom 20. September 2005 - 1 StR 86/05, NStZ 2006, 36 f.; BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - 2 StR 236/13, StV 2014, 218).

    Allerdings kann auch das Erreichen eines Teilerfolges des Täters, der ein weitergehendes Ziel vorbereitet, eine Nötigung darstellen (BGH, Urteile vom 14. Januar 1997 - 1 StR 507/96, NJW 1997, 1082 f.; und vom 20. September 2005 - 1 StR 86/05, NStZ 2006, 36 f.), wenn die Handlung des Opfers eine nach der Vorstellung des Täters eigenständig bedeutsame Vorstufe des gewollten Enderfolgs ist (BGH, Urteile vom 14. Januar 1997 - 1 StR 507/96, NJW 1997, 1082 f.; und vom 20. September 2005 - 1 StR 86/05, NStZ 2006, 36 f.).

  • BGH, 08.05.2008 - 3 StR 102/08

    Schwerer Raub (gefährliches Werkzeug; Verwenden: Drohung mit gegenwärtiger Gefahr …

    Auszug aus BGH, 12.02.2015 - 1 StR 444/14
    Eine Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen (BGH, Urteil vom 8. Mai 2008 - 3 StR 102/08, NStZ 2008, 687), also durch schlüssiges Verhalten oder mit unbestimmten Andeutungen in versteckter Weise, die ein Übel für das Opfer erkennbar ankündigen.

    Kein Verwenden ist das bloße Mitsichführen des gefährlichen Werkzeugs und zwar grundsätzlich auch dann nicht, wenn es offen erfolgt (BGH, Urteile vom 8. Mai 2008 - 3 StR 102/08, StV 2008, 470; und vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09, NStZ 2011, 158, 159; BGH, Beschluss vom 8. Mai 2012 - 3 StR 98/12, NStZ 2013, 37).

  • BGH, 17.03.1955 - 4 StR 8/55

    einsame Stelle - §§ 249, 255 StGB, Abgrenzung Raub - räuberische Erpressung

    Auszug aus BGH, 12.02.2015 - 1 StR 444/14
    Erforderlich ist, dass der Täter die Gefahr für Leib oder Leben deutlich in Aussicht stellt, sie also durch ein bestimmtes Verhalten genügend erkennbar macht; es genügt nicht, wenn der andere nur erwartet, der Täter werde ihm ein empfindliches Übel zufügen (BGH, Urteil vom 17. März 1955 - 4 StR 8/55, BGHSt 7, 252, 253).
  • BGH, 18.02.2010 - 3 StR 556/09

    Schwerer Raub (Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs; Drohung; Versuch; …

    Auszug aus BGH, 12.02.2015 - 1 StR 444/14
    Kein Verwenden ist das bloße Mitsichführen des gefährlichen Werkzeugs und zwar grundsätzlich auch dann nicht, wenn es offen erfolgt (BGH, Urteile vom 8. Mai 2008 - 3 StR 102/08, StV 2008, 470; und vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09, NStZ 2011, 158, 159; BGH, Beschluss vom 8. Mai 2012 - 3 StR 98/12, NStZ 2013, 37).
  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 1/94

    Anwendung des § 239b Abs. 1 Halbsatz 1 StGB in Zweipersonenverhältnissen …

    Auszug aus BGH, 12.02.2015 - 1 StR 444/14
    Zwischen der Entführung und der beabsichtigten Nötigung muss aber ein funktionaler und zeitlicher Zusammenhang derart bestehen, dass der Täter das Opfer während der Dauer der Entführung nötigen will und die abgenötigte Handlung während der Dauer der Zwangslage vorgenommen werden soll (BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 1/94, BGHSt 40, 350, 355; BGH, Urteil vom 20. September 2005 - 1 StR 86/05, NStZ 2006, 36 f.; BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - 2 StR 236/13, StV 2014, 218).
  • BGH, 11.11.2003 - 3 StR 345/03

    Schwerer Raub (ungeladene Schreckschusspistole; Waffe; Verwendung eines anderen …

    Auszug aus BGH, 12.02.2015 - 1 StR 444/14
    Das Elektroimpulsgerät ist ein gefährliches Werkzeug (BGH, Beschluss vom 11. November 2003 - 3 StR 345/03, NStZ-RR 2004, 169).
  • BGH, 08.11.2011 - 3 StR 316/11

    Schwerer Raub; besonders schwerer Raub (Wahrnehmung des Drohmittels durch das …

    Auszug aus BGH, 12.02.2015 - 1 StR 444/14
    Ein anderes gefährliches Werkzeug wird nur dann gemäß § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB bei der Tat verwendet, wenn es der Täter als Raubmittel zweckgerichtet einsetzt und das Opfer die Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben mittels des gefährlichen Werkzeugs wahrnimmt und somit in die entsprechende qualifizierte Zwangslage versetzt wird (BGH, Beschluss vom 8. November 2011 - 3 StR 316/11, StV 2012, 153 mwN).
  • BGH, 14.01.1997 - 1 StR 507/96

    Richterehrenwort - § 240 StGB, Zwischenerfolg, § 239b StGB, 'stabilisierte …

    Auszug aus BGH, 12.02.2015 - 1 StR 444/14
    Allerdings kann auch das Erreichen eines Teilerfolges des Täters, der ein weitergehendes Ziel vorbereitet, eine Nötigung darstellen (BGH, Urteile vom 14. Januar 1997 - 1 StR 507/96, NJW 1997, 1082 f.; und vom 20. September 2005 - 1 StR 86/05, NStZ 2006, 36 f.), wenn die Handlung des Opfers eine nach der Vorstellung des Täters eigenständig bedeutsame Vorstufe des gewollten Enderfolgs ist (BGH, Urteile vom 14. Januar 1997 - 1 StR 507/96, NJW 1997, 1082 f.; und vom 20. September 2005 - 1 StR 86/05, NStZ 2006, 36 f.).
  • BGH, 08.05.2012 - 3 StR 98/12

    Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs beim besonders schweren Raub (Abgrenzung …

    Auszug aus BGH, 12.02.2015 - 1 StR 444/14
    Kein Verwenden ist das bloße Mitsichführen des gefährlichen Werkzeugs und zwar grundsätzlich auch dann nicht, wenn es offen erfolgt (BGH, Urteile vom 8. Mai 2008 - 3 StR 102/08, StV 2008, 470; und vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09, NStZ 2011, 158, 159; BGH, Beschluss vom 8. Mai 2012 - 3 StR 98/12, NStZ 2013, 37).
  • BGH, 12.09.2013 - 2 StR 236/13

    Voraussetzungen der Geiselnahme (funktionaler Zusammenhang)

  • BGH, 07.09.1994 - 2 StR 431/94

    Finale Verknüpfung der Anwendung von Gewalt zum Zwecke der Wegnahme als …

  • BGH, 19.12.2023 - 3 StR 160/22

    Verurteilung zweier irakischer Staatsangehöriger wegen in Mossul begangener …

    Der Revision des Angeklagten R. ist im rechtlichen Ansatz dahin zuzustimmen, dass im Jugendstrafrecht die Kriterien zu berücksichtigen sind, die nach allgemeinem Strafrecht Strafrahmenverschiebungen begründen können, wozu insbesondere vertypte Strafmilderungsgründe gehören (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 1 StR 444/14, juris Rn. 56; Beschluss vom 5. Februar 2019 - 3 StR 549/18, NStZ-RR 2019, 159;… Urteil vom 12. August 2021 - 3 StR 415/20, NJW 2022, 254 Rn. 19).
  • BGH, 27.01.2017 - 1 StR 532/16

    Geiselnahme (Zusammenhang zwischen Bemächtigungslage und beabsichtigter Nötigung: …

    Zwischen der Bemächtigungslage und der beabsichtigten Nötigung muss ein funktionaler und zeitlicher Zusammenhang in der Weise bestehen, dass der Täter das Opfer während der Dauer der Zwangslage nötigen will und die abgenötigte Handlung während der Dauer der Zwangslage vorgenommen werden soll (BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 1 StR 444/14, StV 2015, 765 mwN;… Beschluss vom 12. September 2013 - 2 StR 236/13, BGHR StGB § 239b Nötigungserfolg 2).

    Ob der erforderliche funktionale Zusammenhang angenommen werden könnte, weil der Angeklagte nach seiner Vorstellung mit dem während der Bemächtigungslage erzwungenen Telefonat der Geschädigten einen Teilerfolg erreichen wollte, der mit Blick auf das erstrebte Endziel vorbereitend wirken sollte (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 12. Februar 2015 - 1 StR 444/14, StV 2015, 765 und vom 20. September 2005 - 1 StR 86/05, NStZ 2006, 36), lässt sich dem Urteil nicht hinreichend sicher entnehmen.

  • BGH, 03.03.2021 - 2 StR 170/20

    Raub; schwerer Raub (qualifiziertes Nötigungsmittel: Motivwechsel bei …

    Erforderlich hierfür ist etwa, dass der Täter die Gefahr für Leib oder Leben deutlich in Aussicht stellt, sie also durch Äußerungen oder sonstige Handlungen genügend erkennbar macht; es genügt nicht, wenn der andere nur erwartet, der Täter werde ihm ein empfindliches Übel zufügen (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 1955 - 4 StR 8/55, BGHSt 7, 252, 253; Urteil vom 12. Februar 2015 - 1 StR 444/14, BeckRS 2015, 6005).
  • BGH, 07.11.2023 - 4 StR 115/23

    Raub (Verknüpfung zwischen Nötigungsmittel und Wegnahme: Raubvorsatz erst nach …

    Vielmehr muss sich den Gesamtumständen einschließlich der zuvor verübten Gewalt die aktuelle Drohung erneuter Gewaltanwendung entnehmen lassen, der Täter also in irgendeiner Form schlüssig erklärt haben, er werde einen eventuell geleisteten Widerstand mit Gewalt gegen Leib oder Leben brechen (vgl. BGH…, Beschluss vom 9. November 2022 - 4 StR 351/22 Rn. 8; Urteil vom 12. Februar 2015 - 1 StR 444/14 Rn. 39).
  • BGH, 09.11.2022 - 4 StR 351/22

    Besonders schwerer Raub (Finalität: Entschluss zur Wegnahme nach Abschluss der …

    Vielmehr muss sich den Gesamtumständen einschließlich der zuvor verübten Gewalt die aktuelle Drohung erneuter Gewaltanwendung entnehmen lassen, der Täter also in irgendeiner Form schlüssig erklärt haben, er werde einen eventuell geleisteten Widerstand mit Gewalt gegen Leib oder Leben brechen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 1 StR 444/14 Rn. 39;… Beschluss vom 22. April 1997 ? 4 StR 105/97 Rn. 6).
  • BGH, 15.01.2025 - 5 StR 694/24

    Geiselnahme (Bemächtigungslage; qualifizierte Nötigung; funktionaler und …

    Die abgenötigte Zusage, anschließend - also nach Ende der Bemächtigungslage - nicht zur Polizei zu gehen, reicht als eigenständig bedeutsamer Teilerfolg regelmäßig nicht aus (vgl. BGH, Urteile vom 20. September 2005 - 1 StR 86/05, NStZ 2006, 36; vom 12. Februar 2015 - 1 StR 444/14, StV 2015, 765;… Beschluss vom 12. September 2013 - 2 StR 236/13, BGHR StGB § 239b Nötigungserfolg 2).
  • BGH, 15.10.2025 - 1 StR 146/25

    Beweiswürdigung zum Vorwurf der Vergewaltigung; Tatbestand der Geiselnahme

    Ein derart funktionaler Zusammenhang kann auch dann noch bejaht werden, wenn der Täter während der Bemächtigungslage einen Teilerfolg erreichen will, der aus seiner Sicht eine bedeutende eigenständige Vorstufe auf dem Weg zum Erreichen des Endziels ist (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2025 - 5 StR 694/24 Rn. 5-7;… vom 27. Januar 2017 - 1 StR 532/16 Rn. 10 f. …und vom 12. September 2013 - 2 StR 236/13, BGHR StGB § 239b Nötigungserfolg 2 Rn. 4 f.; Urteile vom 12. Februar 2015 - 1 StR 444/14 Rn. 24 f. …und vom 20. September 2005 - 1 StR 86/05 Rn. 11).
  • LG Bochum, 24.02.2021 - 12 KLs 7/19
    Nutzt der Täter hingegen die durch die vorangegangene Gewaltanwendung entstandene Angst und Einschüchterung des Opfers nur aus, ohne diese durch eine ausdrückliche oder konkludente Drohung zu aktualisieren, fehlt es an der erforderlichen Finalität (BGH Urt. v. 12.2.2015 - 1 StR 444/14 = BeckRS 2015, 6005).
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