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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 27.03.2008 - 11 LB 26/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5151
OVG Niedersachsen, 27.03.2008 - 11 LB 26/08 (https://dejure.org/2008,5151)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.03.2008 - 11 LB 26/08 (https://dejure.org/2008,5151)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. März 2008 - 11 LB 26/08 (https://dejure.org/2008,5151)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Keine Anwendung der Unionsbürgerrichtlinie auf assoziationsberechtigte Türken

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 28 Abs. 3 RL 2004/38/EG ; Art. 3 Abs. 3 RL 2003/109/EG ; Art. 12 RL 2003/109/EG ; Art. 8 EMRK; Art. 17 EGV ; Art. 18 EGV ; Art. 39 EGV
    Rechtschutz eines 1985 in Deutschland geborenen türkischen Staatsangehörigen gegen seine Ausweisung; Mittelbare oder entsprechende Anwendung des Art. 28 Abs. 3a Unionsbürgerrichtlinie (Richtlinie 2004/38/EG) auf assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige; ...

  • Judicialis

    ARB 1/80 Art. 7; ; ARB 1/80 Art. 14; ; EGV Art. 17; ; EGV Art. 18; ; EGV Art. 39; ; EMRK Art. ... 8; ; Richtlinie 2003/109/EG Art. 12; ; Richtlinie 2003/109/EG Art. 3 Abs. 3; ; Richtlinie 2004/38/EG Art. 28 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtschutz eines 1985 in Deutschland geborenen türkischen Staatsangehörigen gegen seine Ausweisung; Mittelbare oder entsprechende Anwendung des Art. 28 Abs. 3a Unionsbürgerrichtlinie (Richtlinie 2004/38/EG) auf assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2008, 929
  • DÖV 2008, 970
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (28)

  • EuGH, 12.06.1980 - 1/80

    Salmon

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.2008 - 11 LB 26/08
    Zur Begründung führte sie im Wesentlichen aus: Der Kläger unterfalle dem von Art. 7 ARB 1/80 erfassten Personenkreis, so dass nur eine Ermessensausweisung zulässig sei.

    a) Zutreffend ist die Beklagte davon ausgegangen, dass der Kläger aufgrund der langjährigen Arbeitnehmertätigkeit seiner Eltern zu dem von Art. 7 Satz 1 1. und 2. Spiegelstrich ARB 1/80 erfassten Personenkreis gehört.

    Er konnte daher nur aufgrund einer Ermessensentscheidung nach § 55 Abs. 1, 2 AufenthG in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19. August 2007 (BGBl I S.1970 - im Folgenden: AufenthG 2007) in Verbindung mit Art. 14 ARB 1/80 ausgewiesen werden.

    ee) Die Ausweisungsverfügung steht auch in Übereinklang mit Art. 14 ARB 1/80.

    Nach bisheriger Rechtsprechung erfüllte eine nach dem nationalen Recht zu Recht aus spezialpräventiven Gründen ausgesprochene Ausweisung auch die Voraussetzungen des Art. 14 ARB 1/80.

    Der Auffassung des Klägers, in seinem Fall sei im Rahmen des Art. 14 ARB 1/80 auch Art. 28 Abs. 3a Unionsbürgerrichtlinie zu beachten, danach könne er nicht ausgewiesen werden, weil er sich bereits 10 Jahre im Bundesgebiet aufgehalten habe und (die in § 6 Abs. 5 S. 3 FreizügG/EU i.d.F. des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19. August 2007 - BGBl I S.1970 - im Folgenden: FreizügG/EU 2007 konkretisierten) zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit für eine Ausweisung nicht vorlägen, vermag der Senat nicht zu folgen.

    (1) Zur Abklärung des Verhältnisses zwischen dem ARB 1/80 und der Unionsbürgerrichtlinie sind die mit Art. 14 ARB 1/80 im Zusammenhang stehende gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben von Bedeutung.

    Der am 19. September 1980 erlassene Assoziationsratsbeschluss Nr. 1/80 (ARB 1/80) soll nach seiner dritten Begründungserwägung im sozialen Bereich zu Gunsten der Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen zu einer besseren Regelung führen, als sie mit dem o. a. Beschluss Nr. 2/76 eingeführt worden war.

    Die Vorschriften des Beschlusses ARB 1/80 bilden somit eine weitere Stufe bei der Herstellung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer im Geiste der Art. 39, 40 und 41 EGV.

    14 ARB 1/80 bestimmt schließlich:.

    (2) Soweit in Teilen der obergerichtlichen Rechtsprechung (Hess. VGH, Beschl. v. 12.7.2006 - 12 TG 494/06 -, ZAR 2006, 331;… Urt. v. 25.6.2007 - 11 UE 52/07- juris;… OVG Rhl.-Pf., Urt. v. 5.12.2006 - 7 A 10924/06 -, NVwZ-RR 2007, 488) und der Literatur (Marx, ZAR 2007, 142, 147; Gutmann, InfAuslR 2005, 401; 2006, 271; ders. in GK-AufenthG. Stand: 3/2008, Art. 14 ARB 1/80 Rn. 13.2) Art. 28 Abs. 3a der Unionsbürgerrichtlinie auf assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige angewandt wird, geschieht dieses im Wesentlichen mit folgender Begründung: .

    Ferner habe der EuGH in ständiger Rechtsprechung aus dem Wortlaut des Art. 12 Assoziierungsabkommens und Art. 36 Zusatzprotokolls sowie aus dem Zweck des Beschlusses ARB 1/80 hergeleitet, dass die im Rahmen der Art. 39, 40 und 41 EGV (früher: Art. 48, 49 und 50) geltenden Grundsätze so weit wie möglich auf türkische, dem ARB 1/80 unterfallende Staatsangehörigen übertragen werden sollen (…vgl. EuGH, Urt. v. 10.2.2000 - C-340/97 - Nazli, InfAuslR 2000, 161).

    Er habe vielmehr in dem Urteil vom 30. September 2004 (- C-275/02, Ayaz -, InfAuslR 2004, 416) entgegen dem Vorschlag des Generalanwalts die Auffassung vertreten, dass (auch) die Auslegung des Begriffs "Familienangehöriger" in Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 in Anlehnung an die entsprechende Auslegung im Gemeinschaftsrecht zu erfolgen habe.

    Er habe dabei nochmals seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, wonach Art. 14 ARB 1/80 den zuständigen nationalen Behörden Grenzen setze, die denen entsprächen, die für eine derartige gegenüber einem Angehörigen eines Mitgliedstaates getroffene Maßnahme gelten würden.

    Wiederum habe er dieses damit begründet, dass es Ziel nach Art. 12 Assoziierungsabkommen sei, schrittweise die Freizügigkeit der türkischen Arbeitnehmer herzustellen und dass die sozialen Bestimmungen des ARB 1/80 einen Schritt zur Verwirklichung dieser Freiheit darstellten.

    Ergänzend habe er darauf hingewiesen, dass es den Mitgliedstaaten völlig frei stehen würde, die Ausübung der Rechte von nach dem ARB 1/80 Berechtigten unmöglich zu machen, wenn Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 den zuständigen nationalen Behörden nicht Verfahrensgrenzen setzen würde, die denen entsprächen, die für eine gegenüber einem Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats getroffene Ausweisungsmaßnahme gelten würden.

    Das Bundesministerium des Inneren (Schreiben an den Deutschen Städtetag v. 4.4.2007 - M I 3 125 150/1 -) und Hailbronner (AuslR, Stand: 2/2008, Art. 14 ARB 1/80, Rn. 11 ff.;… Dokumentation 15. Deutscher Verwaltungsrichtertag 2007, S. 95, 104) vertreten ebenfalls diesen Standpunkt.

    Soweit die Nichtanwendung von Art. 28 Abs. 3a Unionsbürgerrichtlinie allerdings (u. a.) damit begründet worden ist, dass bei einer Anwendung eine gegen Art. 59 des o. a. Zusatzprotokolls verstoßende Besserbehandlung der (nach Art. 7 ARB 1/80 berechtigten) Familienangehörigen eines türkischen Arbeitnehmers erfolge, (…da diese wegen ihrer eigenen Assoziationsberechtigung dann dem erhöhten Ausweisungsschutz des Art. 28 Abs. 3a Unionsbürgerrichtlinie unterfielen, während auf Familienangehörige eines Unionsbürgers Art. 28 Abs. 3a Unionsbürgerrichtlinie nicht anzuwenden sei, da diese Bestimmung nur Unionsbürger nicht aber deren Familienangehörige erwähne - so z.B. OVG NRW, a.a.O., Beschl. v. 15.5.2007 - 18 B 2389/06 -, juris), ist dieser Argumentation zwischenzeitlich die Grundlage entzogen worden.

    Die Rechte der assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen sind hingegen (auch wenn Art. 7 ARB 1/80 nach der Rechtsprechung des EuGH zwischenzeitlich weitgehend aus seiner beschäftigungsrechtlichen Zwecksetzung herausgelöst wurde (vgl. z.B. EuGH, Urt. v. 7.7.2005 - C-373/03 - Aydinli, AuAS 2005, 182) im Kern nach wie vor auf den Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit begrenzt.

    Durch den Erwerb einer Rechtsstellung nach dem Assoziationsbeschluss Nr. 1/80 wird ein türkischer Staatsangehöriger nicht zum Unionsbürger, sondern nimmt nur partiell an den Rechten eines Unionsbürgers teil.

    Soweit dabei gemäß Art. 12 des Assoziationsabkommens die gemeinschaftsrechtlichen Regelungen über die Arbeitnehmerfreizügigkeit leitend sein sollen, waren diese 1980 bei Fassung des Assoziationsratsbeschlusses Nr. 1/80 in der aus dem Jahre 1964 stammenden Richtlinie 64/221/ EWG festgelegt.

    Der Assoziationsratsbeschluss Nr. 1/80 lässt jedoch nicht erkennen, dass auch spätere materielle Änderungen des Freizügigkeitsrechts innerhalb der Europäischen Union assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen zugute kommen sollen.

    Die Übertragung solcher bei Fassung des Beschlusses Nr. 1/80 noch nicht absehbarer inhaltlicher Erweiterungen des gemeinschaftsrechtlichen Freizügigkeitsrechts ist vielmehr der Entscheidung des Assoziationsrats vorbehalten.

    In diese Richtung argumentierend hält auch die Europäische Kommission in einer an den EuGH gerichteten Stellungnahme in der Rechtssache Polat (C-349/06) eine Neuinterpretation des Ausweisungsschutzes nach Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 nicht für geboten (Bay. VGH, Urt. v. 8.1.2008 - 10 B 07.304 -, juris, Stellungnahme d. Kommission v. 5.12.2006 (JURM 12099), Rn. 55-60).

    Türkische Staatsangehörige mit einem Aufenthaltsrecht nach dem Assoziationsratsbeschluss Nr. 1/80 sind danach zwar privilegiert, sie stehen Unionsbürgern aber nicht gleich.

    Diese Richtlinie findet allerdings nur vorbehaltlich günstigerer Bestimmungen Anwendung (Art. 3 Abs. 3 RL) und gilt daher nicht für die über das ARB 1/80 erfassten türkischen Staatsangehörigen.

    Den gemeinschaftsrechtlichen Begriff der öffentlichen Sicherheit hat der EuGH demgegenüber wiederholt auf die innere und äußere Sicherheit des Staates bezogen (EuGH Urt. v. 4.10.1991 - C-367/89 - Richardt, juris; v. 17.10.1995 - C-70/94 -, Fritz Werner GmbH, NVwZ 1996, 365; v. 11.3.2003 - C-186/01 -, Dory, NJW 2003, 1379; vgl. auch Gutmann, InfAusR 2005, 401; ders. in GK-AufenthG, Stand: 3/2008 Art. 14 ARB 1/80 Rdn. 27.15;… Storr/Wenger/Eberle/Albrecht/Harms, Komm. zum Zuwanderungsrecht, 2. Aufl. § 6 FreizügG/EU Rn. 20).

  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch Versagung vorläufigen Rechtsschutzes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.2008 - 11 LB 26/08
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt in der Regel eine einzelfallbezogene Würdigung der für die Ausweisung sprechenden öffentlichen Belange und der gegenläufigen Interessen des Ausländers und deren Abwägung gegeneinander (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.8.2007 - 2 BvR 535/06 -, AuAS 2007, 242).

    Das Recht auf Achtung des Privatlebens (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 10.5.2007 - 2 BvR 304/07 -, NVwZ 2007, 946) umfasst die Summe der persönlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beziehungen, die für das Privatleben eines jeden Menschen konstitutiv sind und denen angesichts der zentralen Bedeutung dieser Bindungen für die Entfaltung der Persönlichkeit eines Menschen bei fortschreitender Dauer des Aufenthalts wachsende Bedeutung zukommt.

    Ein Eingriff in die Rechte aus Art. 8 Abs. 1 EMRK muss gemäß Art. 8 Abs. 2 EMRK eine in einer demokratischen Gesellschaft notwendige Maßnahme darstellen, die durch ein dringendes soziales Bedürfnis gerechtfertigt und mit Blick auf das verfolgte legitime Ziel auch im engeren Sinne verhältnismäßig ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.5.2007, a.a.O., unter Hinweis auf die Rspr. des EGMR).

  • EuGH, 11.11.2004 - C-467/02

    Cetinkaya

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.2008 - 11 LB 26/08
    Mit Urteil vom 11. November 2004 (- C-467/02, Cetinkaya -, InfAuslR 2005, 13) habe der EuGH seine zu Art. 3 der Richtlinie 64/221/EWG des Rates (v. 25.2.1964 - ABl 1964 Nr. 56 S. 850) entwickelte Rechtsprechung, wonach die maßgebliche Sach- und Rechtslage bei Überprüfung einer Ausweisungsentscheidung die Entscheidung des (letzten) Tatsachengerichts ist, auf Assoziationsberechtigte übertragen.

    Diese nehmen vielmehr eine Rechtsstellung ein, die zwischen Unionsbürgern einerseits und nicht besonders oder allenfalls nach der Richtlinie 2003/109/EG privilegierten Drittstaatsangehörigen andererseits liegt (…vgl. hierzu auch: Schlussanträge des Generalanwalts Bot v. 11.1.2007 in der Rechtssache Derin - C-325/05 -, juris, Rn. 137; Schlussanträge des Generalanwalts Léger v. 10.6.2004 in der Rechtssache Cetinkaya - C-467/02 -, juris, Rn. 44).

  • EuGH, 04.10.2007 - C-349/06

    Polat - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 59 des Zusatzprotokolls - Art. 7 …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.2008 - 11 LB 26/08
    In diese Richtung argumentierend hält auch die Europäische Kommission in einer an den EuGH gerichteten Stellungnahme in der Rechtssache Polat (C-349/06) eine Neuinterpretation des Ausweisungsschutzes nach Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 nicht für geboten (…Bay. VGH, Urt. v. 8.1.2008 - 10 B 07.304 -, juris, Stellungnahme d. Kommission v. 5.12.2006 (JURM 12099), Rn. 55-60).

    Strafrechtliche Verfehlungen hat er dementsprechend als Gefährdung der öffentlichen Ordnung angesehen (…EuGH, Urt. v. 27.10.1977 - C 30/77 - Bouchereau, juris; v. 29.4.2004 - C-482/01 u. C-493/01 - Orfanopoulos und Olivieri, DVBl. 2004, 876; v. 4.10.2007 - C-349/06 - Polat, juris), während nach nationalem Recht eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit angenommen wird.

  • EuGH, 10.02.2000 - C-340/97

    EIN MITGLIEDSTAAT KANN EINEN TÜRKISCHEN ARBEITNEHMER, DER STRAFRECHTLICH …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.2008 - 11 LB 26/08
    Ferner habe der EuGH in ständiger Rechtsprechung aus dem Wortlaut des Art. 12 Assoziierungsabkommens und Art. 36 Zusatzprotokolls sowie aus dem Zweck des Beschlusses ARB 1/80 hergeleitet, dass die im Rahmen der Art. 39, 40 und 41 EGV (früher: Art. 48, 49 und 50) geltenden Grundsätze so weit wie möglich auf türkische, dem ARB 1/80 unterfallende Staatsangehörigen übertragen werden sollen (vgl. EuGH, Urt. v. 10.2.2000 - C-340/97 - Nazli, InfAuslR 2000, 161).

    Der (auch von Generalanwälten z.B. Generalanwalt Mischo, Schlussantrag v. 8.7.1999 in der Rechtssache Nazli - C-340/97 -, juris, und Generalanwalt Geelhoed, Schlussantrag v. 25.5.2004 in der Rechtssache Ayaz - C-275/02 -, juris, vertretenen) gegenteiligen Ansicht, die auf den bloßen Programmcharakter von Art. 12 Assoziationsabkommen verweise und geltend mache, es bestehe keine strukturelle Gleichartigkeit zwischen dem assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrecht und dem EG-Freizügigkeitsrecht, weil das Aufenthaltsrecht von türkischen Arbeitnehmern lediglich unselbständiger Bestandteil ihres Beschäftigungsrechts sei, während das EG-Freizügigkeitsrecht ein eigenständiges subjektives Recht auf ein Reise- und Aufenthaltsrecht in den Mitgliedstaaten enthalte, sei der EuGH nicht gefolgt (vgl. hierzu näher: Glupe, Die Ausweisung türkischer Arbeitnehmer nach dem Nazli-Urteil des EuGH, ZAR 2000.167 f.).

  • EuGH, 30.09.2004 - C-275/02

    Ayaz - Assoziation EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Artikel 7 Satz 1 …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.2008 - 11 LB 26/08
    Der (auch von Generalanwälten z.B. Generalanwalt Mischo, Schlussantrag v. 8.7.1999 in der Rechtssache Nazli - C-340/97 -, juris, und Generalanwalt Geelhoed, Schlussantrag v. 25.5.2004 in der Rechtssache Ayaz - C-275/02 -, juris, vertretenen) gegenteiligen Ansicht, die auf den bloßen Programmcharakter von Art. 12 Assoziationsabkommen verweise und geltend mache, es bestehe keine strukturelle Gleichartigkeit zwischen dem assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrecht und dem EG-Freizügigkeitsrecht, weil das Aufenthaltsrecht von türkischen Arbeitnehmern lediglich unselbständiger Bestandteil ihres Beschäftigungsrechts sei, während das EG-Freizügigkeitsrecht ein eigenständiges subjektives Recht auf ein Reise- und Aufenthaltsrecht in den Mitgliedstaaten enthalte, sei der EuGH nicht gefolgt (vgl. hierzu näher: Glupe, Die Ausweisung türkischer Arbeitnehmer nach dem Nazli-Urteil des EuGH, ZAR 2000.167 f.).

    Er habe vielmehr in dem Urteil vom 30. September 2004 (- C-275/02, Ayaz -, InfAuslR 2004, 416) entgegen dem Vorschlag des Generalanwalts die Auffassung vertreten, dass (auch) die Auslegung des Begriffs "Familienangehöriger" in Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 in Anlehnung an die entsprechende Auslegung im Gemeinschaftsrecht zu erfolgen habe.

  • VGH Bayern, 08.01.2008 - 10 B 07.304

    Ausweisung; Assoziationsberechtigter Türke; erhöhter Ausweisungsschutz nach dem …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.2008 - 11 LB 26/08
    Ebenso wie das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Beschl. v. 15.5.2007 - 18 B 2389/06 -, juris) und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Urt. v. 8.1.2008 - 10 B 07.304 -, juris) geht er vielmehr davon aus, dass Art. 28 Abs. 3a Unionsbürgerrichtlinie auf assoziationsberechtigte Türken nicht anzuwenden ist.

    In diese Richtung argumentierend hält auch die Europäische Kommission in einer an den EuGH gerichteten Stellungnahme in der Rechtssache Polat (C-349/06) eine Neuinterpretation des Ausweisungsschutzes nach Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 nicht für geboten (Bay. VGH, Urt. v. 8.1.2008 - 10 B 07.304 -, juris, Stellungnahme d. Kommission v. 5.12.2006 (JURM 12099), Rn. 55-60).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2007 - 18 B 2389/06

    Ausweisung Ausweisungsschutz Assoziationsberechtigter Unionsbürgerrichtlinie …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.2008 - 11 LB 26/08
    Ebenso wie das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Beschl. v. 15.5.2007 - 18 B 2389/06 -, juris) und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (…Urt. v. 8.1.2008 - 10 B 07.304 -, juris) geht er vielmehr davon aus, dass Art. 28 Abs. 3a Unionsbürgerrichtlinie auf assoziationsberechtigte Türken nicht anzuwenden ist.

    Soweit die Nichtanwendung von Art. 28 Abs. 3a Unionsbürgerrichtlinie allerdings (u. a.) damit begründet worden ist, dass bei einer Anwendung eine gegen Art. 59 des o. a. Zusatzprotokolls verstoßende Besserbehandlung der (nach Art. 7 ARB 1/80 berechtigten) Familienangehörigen eines türkischen Arbeitnehmers erfolge, (da diese wegen ihrer eigenen Assoziationsberechtigung dann dem erhöhten Ausweisungsschutz des Art. 28 Abs. 3a Unionsbürgerrichtlinie unterfielen, während auf Familienangehörige eines Unionsbürgers Art. 28 Abs. 3a Unionsbürgerrichtlinie nicht anzuwenden sei, da diese Bestimmung nur Unionsbürger nicht aber deren Familienangehörige erwähne - so z.B. OVG NRW, a.a.O., Beschl. v. 15.5.2007 - 18 B 2389/06 -, juris), ist dieser Argumentation zwischenzeitlich die Grundlage entzogen worden.

  • EuGH, 27.10.1977 - 30/77

    Regina / Bouchereau

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.2008 - 11 LB 26/08
    Strafrechtliche Verfehlungen hat er dementsprechend als Gefährdung der öffentlichen Ordnung angesehen (EuGH, Urt. v. 27.10.1977 - C 30/77 - Bouchereau, juris; v. 29.4.2004 - C-482/01 u. C-493/01 - Orfanopoulos und Olivieri, DVBl. 2004, 876; v. 4.10.2007 - C-349/06 - Polat, juris), während nach nationalem Recht eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit angenommen wird.
  • EuGH, 29.04.2004 - C-482/01

    Oliveri

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.2008 - 11 LB 26/08
    Strafrechtliche Verfehlungen hat er dementsprechend als Gefährdung der öffentlichen Ordnung angesehen (…EuGH, Urt. v. 27.10.1977 - C 30/77 - Bouchereau, juris; v. 29.4.2004 - C-482/01 u. C-493/01 - Orfanopoulos und Olivieri, DVBl. 2004, 876; v. 4.10.2007 - C-349/06 - Polat, juris), während nach nationalem Recht eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit angenommen wird.
  • EuGH, 11.03.2003 - C-186/01

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DER WEHRPFLICHT NUR FÜR MÄNNER NICHT ENTGEGEN

  • EuGH, 07.07.2005 - C-373/03

    Aydinli - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …

  • EuGH, 17.10.1995 - C-70/94

    Werner / Bundesrepublik Deutschland

  • EuGH, 02.06.2005 - C-136/03

    Dörr und Ünal - Freizügigkeit - Öffentliche Ordnung - Richtlinie 64/221/EWG - …

  • EuGH, 04.10.1991 - C-367/89

    Strafverfahren gegen Richardt

  • VGH Hessen, 12.07.2006 - 12 TG 494/06

    Ausweisungsschutz für assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige nach Art …

  • VGH Hessen, 25.06.2007 - 11 UE 52/07

    Ausweisungsschutz für türkische Staatsangehörige

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.12.2006 - 7 A 10924/06

    Ausweisungsschutz i.S.v. Art. 14 Abs. 1 EWGAssRBes 1/80 seit dem 30. April 2006 …

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2007 - C-325/05

    Derin - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 …

  • OVG Niedersachsen, 05.10.2005 - 11 ME 247/05

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisung ; Ausweisung aus zwingenden Gründen der …

  • EGMR, 04.01.2008 - 332/05

    SODERVALL AND HUHTANEN v. FINLAND

  • EGMR, 02.08.2001 - 54273/00
  • BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06

    Ausländerrecht: Prüfungsumfang bei Ausweisung // Ausweisung; Einsicht in die …

  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit; …

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 29.02

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer; …

  • EGMR, 28.06.2007 - 31753/02

    D (A), Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, Privatleben, Europäische …

  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen …

  • EGMR, 31.10.2002 - 37295/97
  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 C 25.08

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, Ausweisung, Ausweisungsschutz, …

    Er ist vielmehr der Auffassung, dass das Schutzniveau des Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 durch Orientierung an den Regelungen zu bestimmen ist, die bei Erlass der Vorschrift für freizügigkeitsberechtigte Arbeitnehmer aus den Mitgliedstaaten galten (so auch die Kommission in ihren Stellungnahmen vom 15. Dezember 2006 - JURM (2006) 12099 - im Verfahren Rs. C-349/06 (Polat) und vom 2. Dezember 2008 - JURM (08) 12077 - im Verfahren Rs. C-371/08 (Örnek); vgl. ferner OVG Münster, Beschluss vom 15. Mai 2007 - 18 B 2389/06 - NVwZ 2007, 1445; BayVGH, Urteil vom 8. Januar 2008 - 10 B 07.304 - DÖV 2008, 970; OVG Lüneburg, Urteil vom 27. März 2008 - 11 LB 26/08 - InfAuslR 2008, 285; OVG Saarlouis, Beschluss vom 9. Juli 2008 - 2 B 212/08 ; VGH Mannheim, Vorlagebeschluss vom 22. Juli 2008 - 13 S 1917/07 - NVwZ-RR 2009, 82).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2008 - 18 A 855/07

    D (A), Ausweisung, Wiederholungsgefahr, Zukunftsprognose, …

    Rn. 35 Vgl. Senatsbeschluss vom 15. Mai 2007 - 18 B 2389/06 -, NVwZ 2007, 1445 = EZAR NF 19 Nr. 20; Nds.OVG, Urteil vom 27. März 2008 - 11 LB 26/08 -, AuAS 2008, 166 (Ls); Bay. VGH, Urteil vom 8. Januar 2008 - 10 B 07.304 -, juris; a.A. Hess. VGH, Beschluss vom 12. Juli 2006 - 12 TG 494/06 -, InfAuslR 2006, 393; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 5. Dezember 2006 - 7 A 10924/06 -, InfAuslR 2007, 148.

    Rn. 80 - vgl. Nds. OVG, Urteil vom 27. März 2008 - 11 LB 26/08 -, a.a.O. -.

  • VG Aachen, 06.05.2021 - 8 K 1159/19

    Ausweisung; Türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht; Gefahrenprognose; …

    Rn. 294 Vgl. entsprechend zu §§ 47 und 48 AuslG: BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1996 - 1 C 24/94 -, juris, Rn. 47; zu § 56 Abs. 1 Satz 2 AufenthG: BVerwG, Urteil vom 2. September 2009 - 1 C 2/09 -, juris, Rn. 15; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 27. März 2008 - 11 LB 26/08 -, juris, Rn. 39; zu § 54 Abs. 1 AufenthG: VG Augsburg, Urteil vom 21. November 2018 - Au 6 K 18.1190 -, juris, Rn. 65.

    Rn. 296 Vgl. allgemein: Niedersächsisches OVG, Urteil vom 27. März 2008 - 11 LB 26/08 -, juris, Rn. 40; vgl. auch zur Deckungsgleichheit von Art. 3 Abs. 1 und 3 ENA und Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80: Bauer, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Auflage 2020, Vorb.

  • OVG Bremen, 22.07.2008 - 1 B 266/08

    Ermessen; Ausweisung; Zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit; Türkei

    Das OVG Nordrhein-Westfalen (Beschl. v. 15.05.2007 - 18 B 2389/06 - Leitsatz in DVBl 2007, 852), der Bayerische VGH (…Urt. v. 08.01.2008 - 10 B 07.304 - - …und Urt. v. 20.03.2008 - 10 BV 07.1856 ) und das Niedersächsische OVG (Urt. v. 27.03.2008 - 11 LB 26/08 - DVBl 2008, 929 - nicht rechtskräftig) sind dem entgegen getreten.
  • VG Stuttgart, 24.11.2008 - 11 K 3574/08

    Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet …

    Nach Auffassung des Gerichts kann § 6 Abs. 5 S. 3 FreizügG/EU indes richtlinienkonform in der Weise ausgelegt werden, dass Verurteilungen mit einem Strafmaß von mindestens fünf Jahren nur dann Berücksichtigung finden können, wenn die zu Grunde liegenden Straftaten die innere oder äußere Sicherheit des Staates gefährden (…vgl. auch Harms a.a.O. RdNr. 23; OVG Lüneburg, Urteil vom 27.03.2008, InfAuslR 2008, 285).
  • VG Stuttgart, 05.08.2008 - 5 K 1081/06

    Zur Anwendung des Art 28 Abs 3a EGRL 38/2004 auf assoziationsberechtigte …

    Versteht man weiter den Begriff der öffentlichen Sicherheit als gemeinschaftlichen Rechtsbegriff, der nicht einseitig durch einen einzelnen Mitgliedstaat bestimmt werden kann (…vgl. EuGH, Urt. v. 04.12.1974, 41/74 "von Duyn" Slg. 1974, 1337, RdNr. 19 und v. 04.06.2002, C - 483/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2002 I-4781, RdNr. 48) und misst ihm vom Inhalt nur den Bestand des Staates, seiner Einrichtungen und wichtiger öffentlicher Dienste sowie das Überleben der Bevölkerung zu, wäre im vorliegenden Fall diesen Voraussetzungen nicht Genüge getan (vgl. zum Ganzen Vorlagebeschluss des VGH Bad.-Württ., v. 22. Juli 2008 - Az.: 13 S 1917/07 - RdNr. 25 ff. - bisher unveröffentlicht - und insbesondere auch Nieders. OVG, Urt. v. 27.03.2008, DVBl. 2008, 929).
  • VG München, 09.10.2008 - M 12 K 08.1951

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

    Assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige können sich nicht auf diesen erhöhten Ausweisungsschutz berufen (BayVGH v. 8.1.2008 Az. 10 B 07.304 - juris; NdsOVG v. 27.3.2008 DVBl 2008, 929; OVG NRW v. 15.5.2007 DVBl 2007, 852; a.A: OVG RhPf v. 5.12.2006 NVwZ-RR 2007, 488; HessVGH v. 12.7.2006 InfAuslR 2006, 395).
  • VG Aachen, 26.02.2009 - 8 L 521/08

    D (A), Ausweisung, Türken, Assoziationsberechtigte, Assoziationsratsbeschluss …

    Rn. 19 verneinend Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 5. September 2008 - 18 A 855/07 - und vom 15. Mai 2007 - 18 B 2389/06 -, EzAR-NF 19 Nr. 20, NVwZ 2007, 1445, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteile vom 8. Januar 2008 - 10 B 07.304 - und 20. März 2008 - 10 BV 07.1856 - und Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 27. März 2008 - 11 LB 26/08 -, bejahend Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12. Juli 2006 - 12 TG 494/06 -, ZAR 2006, 331, AuAS 2006, 231, InfAuslR 2006, 393; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. Dezember 2006 - 7 A 10924/06 - InfAuslR 2007, 148, NVwZ-RR 2007, 488.
  • VG Stuttgart, 05.08.2008 - 15 K 1081/06

    Anwendbarkeit der Beschränkungen des Art. 28 Abs. 3 lit. a Richtlinie 38/2004/EG …

    Versteht man weiter den Begriff der öffentlichen Sicherheit als gemeinschaftlichen Rechtsbegriff, der nicht einseitig durch einen einzelnen Mitgliedstaat bestimmt werden kann (…vgl. EuGH, Urt. v. 04.12.1974, 41/74 "von Duyn" Slg. 1974, 1337, RdNr. 19 und v. 04.06.2002, C - 483/99 , Kommission/Frankreich, Slg. 2002 I-4781, RdNr. 48) und misst ihm vom Inhalt nur den Bestand des Staates, seiner Einrichtungen und wichtiger öffentlicher Dienste sowie das Überleben der Bevölkerung zu, wäre im vorliegenden Fall diesen Voraussetzungen nicht Genüge getan (vgl. zum Ganzen Vorlagebeschluss des VGH Bad.-Württ, v. 22. Juli 2008 - Az.: 13 S 1917/07 - RdNr. 25 ff. - bisher unveröffentlicht - und insbesondere auch Nieders. OVG, Urt. v. 27.03.2008, DVBl. 2008, 929 ).
  • VG München, 27.11.2008 - M 10 K 08.2903

    Keine Anwendung von Art. 28 RL 2004/38/EG auf assoziationsberechtigte türkische …

    Vielmehr wäre für die Anwendung von Art. 28 Unionsbürgerrichtlinie auf türkische Staatsangehörige nach Art. 36 Satz 2 des Zusatzprotokolls ein entsprechender Beschluss des Assoziationsrates erforderlich (so auch OVG Niedersachsen vom 27.3.2008, Az.: 11 LB 26/08).
  • VG Ansbach, 06.11.2008 - AN 5 K 08.01000

    Türkischer Staatsangehöriger mit Assoziationsberechtigung; Ausweisung nach …

  • VG Stade, 21.09.2010 - 4 B 1091/10

    Ausweisung, türkische Staatsangehörige, Assoziationsberechtigte, …

  • VG Ansbach, 06.11.2008 - AN 5 K 08.00584

    Ausweisung auch im Hinblick auf die Privilegierung des Klägers aus ARB1/80 und im …

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