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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.11.2007 - 11 U 24/07, 11 U 24/07 (Kart)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,13362
OLG Frankfurt, 13.11.2007 - 11 U 24/07, 11 U 24/07 (Kart) (https://dejure.org/2007,13362)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.11.2007 - 11 U 24/07, 11 U 24/07 (Kart) (https://dejure.org/2007,13362)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. November 2007 - 11 U 24/07, 11 U 24/07 (Kart) (https://dejure.org/2007,13362)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Unwirksamkeit einer Klausel im Bierbezugsvertrag zum verschuldensunabhängigen Schadensersatz bei Nichtbezug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Wirksamkeit einer Klausel in einem Bierbezugsvertrag über eine Schadensersatzverpflichtung unabhängig vom Verschulden eines Nichtbezugs; Wirksamkeit einer Schadenspauschalierungsklausel in einem Bierbezugsvertrag ohne klare Abgrenzung des Verhältnisses einer ...

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzansprüche wegen Verletzung einer vertraglichen Bierbezugsverpflichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 16/05

    Inhaltskontrolle der Allgemeinen Einkaufsbedingungen eines Baumarktbetreibers …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2007 - 11 U 24/07
    Die Klausel weicht von Grundgedanken der gesetzlichen Regelung der §§ 282 BGB a. F., 280, 281 BGB n. F. ab, indem sie die Schadersatzverpflichtung der Beklagten auch dann vorsieht, wenn die Beklagten am Nichtbezug kein Verschulden trifft (BGH NJW 1998, 602; BGH ZIP 2005, 798; NJW 2006, 47; speziell für Bierbezugsverträge: OLG München OLG-Report 1995, 145;… Paulusch/Bühler, Brauerei- und Gaststättenrecht, 10. Aufl., Rdn. 519).
  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 154/04

    Zum Schadenersatzanspruch einer Bank nach Rückgabe einer Lastschrift mangels …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2007 - 11 U 24/07
    Die Klausel weicht von Grundgedanken der gesetzlichen Regelung der §§ 282 BGB a. F., 280, 281 BGB n. F. ab, indem sie die Schadersatzverpflichtung der Beklagten auch dann vorsieht, wenn die Beklagten am Nichtbezug kein Verschulden trifft (BGH NJW 1998, 602; BGH ZIP 2005, 798; NJW 2006, 47; speziell für Bierbezugsverträge: OLG München OLG-Report 1995, 145;… Paulusch/Bühler, Brauerei- und Gaststättenrecht, 10. Aufl., Rdn. 519).
  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2007 - 11 U 24/07
    Das Transparenzgebot verlangt, dass der Verwender die Rechte und Pflichten des Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar darstellt (BGH NJW 2001, 2014, 2016).
  • BGH, 07.10.1997 - XI ZR 233/96

    Anwendung des VerbrKrG auf vor dem Inkrafttreten geschlossene Kreditverträge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2007 - 11 U 24/07
    Die Klausel weicht von Grundgedanken der gesetzlichen Regelung der §§ 282 BGB a. F., 280, 281 BGB n. F. ab, indem sie die Schadersatzverpflichtung der Beklagten auch dann vorsieht, wenn die Beklagten am Nichtbezug kein Verschulden trifft (BGH NJW 1998, 602; BGH ZIP 2005, 798; NJW 2006, 47; speziell für Bierbezugsverträge: OLG München OLG-Report 1995, 145;… Paulusch/Bühler, Brauerei- und Gaststättenrecht, 10. Aufl., Rdn. 519).
  • OLG Nürnberg, 05.02.2002 - 1 U 2314/01

    Versprechen einer Vertragsstrafe in den AGB eines Bierlieferungsvertrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2007 - 11 U 24/07
    Es sprich Einiges dafür, dass eine Schadensersatzpauschale von 50 % den nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge zu erwartenden Schaden übersteigt (vgl. OLG München MDR 2002, 445, das bereits eine Pauschale von 30 % des Tagespreises der von dritter Seite bezogenen Getränke für überhöht gehalten hat;… Kieninger in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl., § 309 Nr. 5 Rdn. 19; a. A. für eine 30 %-Pauschale OLG Nürnberg NJW-RR 2002, 917).
  • OLG Karlsruhe, 18.10.2001 - 19 U 97/01

    Entschädigungsklausel in einem Getränkelieferungsvertrag; Laufzeit von 11 Jahren …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2007 - 11 U 24/07
    Es sprich Einiges dafür, dass eine Schadensersatzpauschale von 50 % den nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge zu erwartenden Schaden übersteigt (vgl. OLG München MDR 2002, 445, das bereits eine Pauschale von 30 % des Tagespreises der von dritter Seite bezogenen Getränke für überhöht gehalten hat;… Kieninger in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl., § 309 Nr. 5 Rdn. 19; a. A. für eine 30 %-Pauschale OLG Nürnberg NJW-RR 2002, 917).
  • OLG München, 31.01.1995 - 25 U 3600/94

    Wirksamkeit eines Bierlieferungsvertrages mit zehnjähriger Laufzeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2007 - 11 U 24/07
    Die Klausel weicht von Grundgedanken der gesetzlichen Regelung der §§ 282 BGB a. F., 280, 281 BGB n. F. ab, indem sie die Schadersatzverpflichtung der Beklagten auch dann vorsieht, wenn die Beklagten am Nichtbezug kein Verschulden trifft (BGH NJW 1998, 602; BGH ZIP 2005, 798; NJW 2006, 47; speziell für Bierbezugsverträge: OLG München OLG-Report 1995, 145;… Paulusch/Bühler, Brauerei- und Gaststättenrecht, 10. Aufl., Rdn. 519).
  • OLG Karlsruhe, 27.09.2012 - 9 U 188/10

    Bierlieferungsvertrag: Schadensersatzanspruch der Brauerei bei Nichterreichen …

    (So beispielsweise im Fall des OLG Frankfurt, Urteil vom 13.11.2007 - 11 U 24/07 -, zitiert nach Juris.).
  • LG Münster, 20.09.2017 - 21 O 97/16
    Es entspricht, worauf die Beklagte zu Recht hinweist, der ganz herrschenden Rechtsprechung, dass die Klausel gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam ist, weil sie die Verpflichtung der Beklagten zum Schadensersatz unabhängig von einem Verschulden vorsieht (vgl. BGH NJW 1998, 602; NJW 2006, 47; OLG Köln, Urteil vom 18.04.2013 - 7 U 180/12 - OLG Naumburg, Beschluss vom 21.02.2013 - 1 W 9/13; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.11.2009 - I 22 U 71/09; OLG Frankfurt, Urteil vom 13.11.2007 - 11 U 24/07 -).

    Es macht für die Beurteilung der Wirksamkeit der Klausel keinen Unterschied, ob es sich um eine Schadensersatzregelung für den Fall des Nicht- oder des Fremdbezuges handelt (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 13.11.2007 - 11 U 24/07 - Rz. 19 zitiert nach juris).

  • OLG Naumburg, 21.02.2013 - 1 W 9/13

    Bierlieferungsvertrag: Wirksamkeit einer Klausel über eine Schadensersatzpflicht …

    Ist in solchen Verträgen vorgesehen, dass die Brauerei berechtigt ist, für nicht abgenommenes Bier einen Ausgleichsbetrag zu berechnen, liegt ein Verstoß gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB vor, wenn die Zahlungspflicht verschuldensunabhängig bestehen soll (…so OLG München, a.a.O.; vgl. auch OLG Frankfurt, Urteil vom 13.11.2007, Az. 11 U 24/07, zitiert nach juris, i. Ü. die einzige vom Antragsteller zitierte Entscheidung, die auch tatsächlich die Frage der Wirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten, verschuldensunabhängigen Schadensersatzverpflichtung in einem Bierlieferungsvertrag betraf).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.2009 - 22 U 71/09

    Wirksamkeit der Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung bei Unterschreitung …

    Ist in solchen Verträgen vorgesehen, dass die Brauerei berechtigt ist, für nicht abgenommenes Bier einen Ausgleichsbetrag zu berechnen, liegt ein Verstoß gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB vor, wenn die Zahlungspflicht verschuldensunabhängig bestehen soll (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 13.11.2007, Aktenzeichen 11 U 24/07 (Kart), zitiert nach juris, dort Rn. 19; OLG München Urteil vom 31.01.1995, OLGR München 1995, 145146).
  • OLG Frankfurt, 08.11.2012 - 22 U 127/10

    Vertraglich vereinbarter Mindermengenausgleich bei Bezugsverpflichtung

    Rn. 9 Es kann für die Entscheidung des vorliegenden Falles dahingestellt bleiben, ob die Klausel betreffend die Leistung von Schadensersatz in § 6 des Vertrags vom 26.06.2003 wirksam ist oder nicht (zum Meinungsstand bzgl. derartiger Klauseln vgl. einerseits OLG Köln, 3 U 158/05, Urteil vom 09.01.2007, und andererseits OLG Frankfurt, 11 U 24/07, Urteil vom 13.11.2007, beide zitiert nach juris).
  • AG Ludwigslust, 16.02.2009 - 5 C 2/09

    Vertragliche Vereinbarung eines Abschreibungsdarlehens mit …

    Ein pauschalierter Schadensersatz für Mindermengen oder den Bezug fremder Biere dagegen kann in der Tat nach § 307 BGB unwirksam sein, wenn aus der Klausel wie im vorliegenden Fall nicht deutlich wird, dass hierfür ein Verschulden erforderlich ist (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 13.11.2007, Az.: 11 U 24/07, - zitiert nach juris -).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 19.06.2008 - 11 U 24/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6832
OLG Schleswig, 19.06.2008 - 11 U 24/07 (https://dejure.org/2008,6832)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19.06.2008 - 11 U 24/07 (https://dejure.org/2008,6832)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19. Juni 2008 - 11 U 24/07 (https://dejure.org/2008,6832)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Begründetheit eines Amtshaftungsanspruchs wegen zu kleinem Haftraum trotz unterlassenem Rechtsmittel

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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (10)

  • OLG Karlsruhe, 19.07.2005 - 12 U 300/04

    Amtshaftung: Geldentschädigungsanspruch wegen rechtswidriger Unterbringung eines …

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.06.2008 - 11 U 24/07
    Der Kläger hat gemäß § 839 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Artikel 34 GG gegen das beklagte Land einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung wegen menschenunwürdiger Unterbringung (zu einem solchen Anspruch vgl. grundsätzlich BGH NJW 2006, 306; 2005, 58; OLG Karlsruhe NJW-RR 2005, 1267).

    Es ist zumindest der Vorwurf eines Organisationsverschuldens gerechtfertigt (zum Organisationsverschulden in solchen Fällen vgl. auch BGH NJW 2005, 58; OLG Karlsruhe NJW-RR 2005, 1267), weil offenkundig seit Jahren bekannt ist, dass keine ausreichenden Haftplätze zur Verfügung stehen und dieser Umstand dem beklagten Land hätte Veranlassung geben müssen, weitere Haftplätze zu schaffen, um seine Verpflichtung zur menschenwürdigen Unterbringung Gefangener erfüllen zu können.

    Ein Anspruch auf Geldentschädigung steht unter dem weiteren Erfordernis, dass die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (OLG Karlsruhe NJW-RR 2005, 1267).

    Dies hängt - insoweit nicht anders als beim allgemeinen Persönlichkeitsrecht, auch wenn die Erheblichkeitsschwelle bei Verletzungen der Menschenwürde generell niedriger anzusetzen ist - insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (OLG Karlsruhe NJW-RR 2005, 1267).

    Auch im Anwendungsbereich der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) ist anerkannt, dass eine - eine Wiedergutmachung durch Geldersatz nach Art. 41 EMRK fordernde - unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK nur und erst vorliegt, wenn sie ein Mindestmaß an Schwere erreicht OLG Karlsruhe NJW-RR 2005, 1267).

    Ob eine solche dieses Mindestmaß überschreitende schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, wie beispielsweise der Dauer der Behandlung, ihren physischen oder psychischen Folgen, Alter oder Gesundheitszustand des Opfers, somit insbesondere auch von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, hier also von der konkreten Ausgestaltung der Zelle, der Dauer der Unterbringung, der Intensität der Beeinträchtigung, die durch Freizeitprogramme oder Arbeitstätigkeit tagsüber gemildert, sowie durch zusätzliche Beeinträchtigungen (z. B. Nichtraucher in der Zelle eines Rauchers) verstärkt werden kann (OLG Karlsruhe NJW-RR 2005, 1267).

  • BGH, 04.11.2004 - III ZR 361/03

    Zu Entschädigungsansprüchen eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger …

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.06.2008 - 11 U 24/07
    Der Kläger hat gemäß § 839 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Artikel 34 GG gegen das beklagte Land einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung wegen menschenunwürdiger Unterbringung (zu einem solchen Anspruch vgl. grundsätzlich BGH NJW 2006, 306; 2005, 58; OLG Karlsruhe NJW-RR 2005, 1267).

    Es ist zumindest der Vorwurf eines Organisationsverschuldens gerechtfertigt (zum Organisationsverschulden in solchen Fällen vgl. auch BGH NJW 2005, 58; OLG Karlsruhe NJW-RR 2005, 1267), weil offenkundig seit Jahren bekannt ist, dass keine ausreichenden Haftplätze zur Verfügung stehen und dieser Umstand dem beklagten Land hätte Veranlassung geben müssen, weitere Haftplätze zu schaffen, um seine Verpflichtung zur menschenwürdigen Unterbringung Gefangener erfüllen zu können.

    Bei der Festlegung der Höhe der Entschädigung hat der Senat berücksichtigt, dass es sich bei der Entschädigung wegen Verletzung der Menschenwürde und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts im eigentlichen Sinne nicht um ein Schmerzensgeld nach § 847 BGB a. F. (§ 253 Abs. 2 BGB n. F.) handelt, sondern um einen Rechtsbehelf, der auf den Schutzauftrag aus Art. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG zurückgeht (BGH NJW 2005, 58).

    Anders als beim Schmerzensgeldanspruch steht bei dem Anspruch auf eine Geldentschädigung wegen einer Verletzung der Menschenwürde und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Gesichtspunkt der Genugtuung des Opfers im Vordergrund (BGH NJW 2005, 58).

    Eine Verletzung der Menschenwürde fordert nicht in jedem Falle eine Wiedergutmachung durch Geldentschädigung (BGH NJW 2005, 58).

  • BGH, 11.10.2005 - 5 ARs (Vollz) 54/05

    Anspruch auf Einzelunterbringung während der Ruhezeit (nach Inkrafttreten des …

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.06.2008 - 11 U 24/07
    Der Kläger hat gemäß § 839 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Artikel 34 GG gegen das beklagte Land einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung wegen menschenunwürdiger Unterbringung (zu einem solchen Anspruch vgl. grundsätzlich BGH NJW 2006, 306; 2005, 58; OLG Karlsruhe NJW-RR 2005, 1267).

    Im Übrigen waren hier nach dem Vortrag des beklagten Landes (Bl. 34 f, 87 d. A.) die Voraussetzungen des § 201 Nr. 3 StVollzG gegeben (zur Anwendbarkeit des § 201 Nr. 3 StVollzG in Fällen der vorliegenden Art vgl. BGH NJW 2006, 306).

  • BVerfG, 27.02.2002 - 2 BvR 553/01

    Effektiver Rechtsschutz für Strafgefangene

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.06.2008 - 11 U 24/07
    Der Kläger war gemeinsam mit einem anderen Häftling in einem Haftraum untergebracht, der nur knapp 7, 5 qm groß war und über 21, 97 cbm Rauminhalt verfügte (zur Menschenunwürdigkeit vergleichbarer Räume auch BVerfG NJW 2002, 2699; LG Braunschweig NStZ 1984, 286).
  • OLG Celle, 02.12.2003 - 16 U 116/03

    Schmerzensgeldanspruch eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger …

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.06.2008 - 11 U 24/07
    § 839 Abs. 3 BGB dürfte zwar grundsätzlich auch auf Entschädigungsansprüche wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen anwendbar sein (so auch OLG Naumburg OLGR 2006, 973; NStZ 2005, 295; OLG Celle NJW-RR 2004, 380; KG Berlin OLGR 2005, 813).
  • BGH, 28.09.2006 - III ZB 89/05

    Ansprüche von Strafgefangenen wegen gemeinsamer Unterbringung in einem zu kleinen …

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.06.2008 - 11 U 24/07
    Eine Verletzung dieser Vorschrift kann jedoch ohne Hinzutreten erschwerender, den Gefangenen benachteiligender Umstände noch nicht als Verstoß gegen die Menschenwürde angesehen werden (BGH NJW 2006, 3572).
  • OLG Saarbrücken, 19.07.2005 - 4 U 290/04

    Schadensverteilung nach einem Auffahrunfall auf der Autobahn auf einen PKW, der …

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.06.2008 - 11 U 24/07
    § 839 Abs. 3 BGB dürfte zwar grundsätzlich auch auf Entschädigungsansprüche wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen anwendbar sein (so auch OLG Naumburg OLGR 2006, 973; NStZ 2005, 295; OLG Celle NJW-RR 2004, 380; KG Berlin OLGR 2005, 813).
  • OLG Hamm, 01.07.2004 - 1 VAs 17/04

    Jugendstrafvollzug, Postkontrolle, Ermächtigungsgrundlage

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.06.2008 - 11 U 24/07
    § 839 Abs. 3 BGB dürfte zwar grundsätzlich auch auf Entschädigungsansprüche wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen anwendbar sein (so auch OLG Naumburg OLGR 2006, 973; NStZ 2005, 295; OLG Celle NJW-RR 2004, 380; KG Berlin OLGR 2005, 813).
  • OLG Naumburg, 30.01.2006 - 2 W 25/05

    Zu den Anforderungen an eine menschenwürdige Inhaftierung

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.06.2008 - 11 U 24/07
    § 839 Abs. 3 BGB dürfte zwar grundsätzlich auch auf Entschädigungsansprüche wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen anwendbar sein (so auch OLG Naumburg OLGR 2006, 973; NStZ 2005, 295; OLG Celle NJW-RR 2004, 380; KG Berlin OLGR 2005, 813).
  • LG Braunschweig, 15.04.1983 - 50 StVK 555/82
    Auszug aus OLG Schleswig, 19.06.2008 - 11 U 24/07
    Der Kläger war gemeinsam mit einem anderen Häftling in einem Haftraum untergebracht, der nur knapp 7, 5 qm groß war und über 21, 97 cbm Rauminhalt verfügte (zur Menschenunwürdigkeit vergleichbarer Räume auch BVerfG NJW 2002, 2699; LG Braunschweig NStZ 1984, 286).
  • BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 117/16

    Entscheidungen zur menschenunwürdigen Unterbringung von Gefangenen …

    Rn. 17 Ebenso fehlen Ausführungen zur baulich in die Gemeinschaftszelle integrierten Toilette, obwohl diese Tatsache zwischen den Parteien des Ausgangsverfahrens unstreitig war und sie in der obergerichtlichen Rechtsprechung einen wichtigen Beurteilungsfaktor darstellt, ob die Gesamtumstände einer Gemeinschaftsunterbringung in Haft einen Verstoß gegen die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes darstellen (vgl. OLG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 18. Juli 2003 - 3 Ws 578/03 -, NJW 2003, S. 2843 ; Hanseatisches OLG Hamburg…, Urteil vom 14. Januar 2005 - 1 U 43/04 -, juris, Rn. 42; OLG Koblenz…, Urteil vom 15. März 2006 - 1 U 1286/05 -, juris, Rn. 11 ff.; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 19. Juni 2008 - 11 U 24/07 -, juris, Rn. 26).
  • BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 1695/15

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf …

    In anderen Fällen haben Fachgerichte eine Verletzung der Menschenwürde unabhängig hiervon allein wegen der Unterschreitung eines gewissen Bodenflächenmaßes bejaht, da die räumliche Enge eine Bewegung und Entfaltung der Gefangenen nicht erlaube (so OLG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 21. Februar 2005 - 3 Ws 1342 - 1343/04 [StVollz] u.a. -, NStZ-RR 2005, S. 155 : Menschenwürdeverletzung bei 3, 84 m2 pro Gefangenen in Mehrfachbelegung bei abgetrennter Toilette; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 19. Juni 2008 - 11 U 24/07 -, juris, Rn. 26: 3,75 m2 pro Gefangenen bei hinzukommender Erschwernis der nicht abgetrennten Toilette).
  • BVerfG, 20.05.2016 - 1 BvR 3359/14

    Versagung von Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung von …

    In anderen Fällen haben Fachgerichte eine Verletzung der Menschenwürde unabhängig hiervon allein wegen der Unterschreitung eines gewissen Bodenflächenmaßes bejaht, da die räumliche Enge eine Bewegung und Entfaltung der Gefangenen nicht erlaube (so OLG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 21. Februar 2005 - 3 Ws 1342 - 1343/04 [StVollz] u.a. -, NStZ-RR 2005, S. 155 : Menschenwürdeverletzung bei 3, 84 m2 pro Gefangenen in Mehrfachbelegung bei abgetrennter Toilette; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 19. Juni 2008 - 11 U 24/07 -, juris, Rn. 26: 3,75 m2 pro Gefangenen bei hinzukommender Erschwernis der nicht abgetrennten Toilette).
  • BVerfG, 13.07.2016 - 1 BvR 826/13

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf …

    In anderen Fällen haben Fachgerichte eine Verletzung der Menschenwürde unabhängig hiervon allein wegen der Unterschreitung eines gewissen Bodenflächenmaßes bejaht, da die räumliche Enge eine Bewegung und Entfaltung der Gefangenen nicht erlaube (so OLG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 21. Februar 2005 - 3 Ws 1342 - 1343/04 [StVollz] u.a. -, NStZ-RR 2005, S. 155 : Menschenwürdeverletzung bei 3, 85 m2 pro Gefangenen in Mehrfachbelegung bei abgetrennter Toilette; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 19. Juni 2008 - 11 U 24/07 -, juris, Rn. 26: 3,75 m2 pro Gefangenen bei hinzukommender Erschwernis der nicht abgetrennten Toilette).
  • BVerfG, 17.02.2020 - 1 BvR 3182/15

    Vorverlagerung ungeklärter Rechtsfragen zur menschenwürdigen Unterbringung von …

    In anderen Fällen haben Fachgerichte eine Verletzung der Menschenwürde unabhängig hiervon allein wegen der Unterschreitung eines gewissen Bodenflächenmaßes bejaht, da die räumliche Enge eine Bewegung und Entfaltung der Gefangenen nicht erlaube (so OLG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 21. Februar 2005 - 3 Ws 1342/04 StVollz, 3 Ws 1343/04 StVollz -, NStZ-RR 2005, S. 155 : Menschenwürdeverletzung bei 3, 84 m2 pro Gefangenem in Mehrfachbelegung bei abgetrennter Toilette; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 19. Juni 2008 - 11 U 24/07 -, juris, Rn. 26: 3,75 m2 pro Gefangenem bei hinzukommender Erschwernis der nicht abgetrennten Toilette).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2023 - L 12 SO 390/22

    Anspruch des Krankenhauses auf Erstattung von Kosten für eine stationäre …

    Ein Rechtsmittel gegen eine Gerichtsentscheidung braucht nicht eingelegt zu werden, wenn diese dem Betroffenen aussichtslos erscheinen durfte (…BGH Urteile vom 06.12.1984, III ZR 141/83, Rn. 20 f., juris; Schleswig-Holsteinisches OLG Urteil vom 19.06.2008, 11 U 24/07, Rn. 30 ff., juris).
  • BVerfG, 17.02.2020 - 1 BvR 1624/16

    Vorverlagerung ungeklärter Rechtsfragen zur menschenwürdigen Unterbringung von …

    In anderen Fällen haben Fachgerichte eine Verletzung der Menschenwürde unabhängig hiervon allein wegen der Unterschreitung eines gewissen Bodenflächenmaßes bejaht, da die räumliche Enge eine Bewegung und Entfaltung der Gefangenen nicht erlaube (so OLG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 21. Februar 2005 - 3 Ws 1342/04 StVollz, 3 Ws 1343/04 StVollz -, NStZ-RR 2005, S. 155 : Menschenwürdeverletzung bei 3, 84 m2 pro Gefangenem in Mehrfachbelegung bei abgetrennter Toilette; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 19. Juni 2008 - 11 U 24/07 -, juris, Rn. 26: 3,75 m2 pro Gefangenem bei hinzukommender Erschwernis der nicht abgetrennten Toilette).
  • OLG Hamm, 23.02.2011 - 11 U 319/09

    Ansprüche eines Gefangenen wegen menschenunwürdiger Unterbringung

    Besteht bei einer solchen Sachlage kein Anhalt dafür, an der Richtigkeit dieser Auskunft zu zweifeln, ist es regelmäßig nicht zumutbar, weitere Rechtsmittel einzulegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29.01.2009 und vom 12.03.2009 - jeweils zu III ZR 182/08; OLG Schleswig, Urteil vom 19.06.2008, Az. 11 U 24/07).

    Schon mit dem dem Kläger gegenüber erklärten Verweis auf die Warteliste hätte der Kläger grundsätzlich davon ausgehen dürfen, dass er mit einem Rechtsmittel nicht mehr erreichen würde, als die Eintragung in die Warteliste, weil seine zeitnahe Unterbringung in einem Einzelhaftraum oder in einen menschenwürdige Haftbedingungen gewährleistenden Gemeinschaftsraum nach der Erklärung der Bediensteten der JVA nicht möglich gewesen wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29.01.2009 und vom 12.03.2009 - jeweils zu III ZR 182/08; OLG Schleswig, Urteil vom 19.06.2008, Az. 11 U 24/07).

  • OLG Hamm, 23.02.2011 - 11 U 254/09

    Ansprüche eines Gefangenen wegen menschenunwürdiger Unterbringung

    Besteht bei einer solchen Sachlage kein Anhalt dafür, an der Richtigkeit dieser Auskunft zu zweifeln, ist es regelmäßig nicht zumutbar, weitere Rechtsmittel einzulegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29.01.2009 und vom 12.03.2009 - jeweils zu III ZR 182/08; OLG Schleswig, Urteil vom 19.06.2008, Az. 11 U 24/07).

    Schon mit dem dem Kläger gegenüber erklärten Verweis auf die Warteliste hätte der Kläger grundsätzlich davon ausgehen dürfen, dass er mit einem Rechtsmittel nicht mehr erreichen würde, als die Eintragung in die Warteliste, weil seine zeitnahe Unterbringung in einem Einzelhaftraum oder in einen menschenwürdige Haftbedingungen gewährleistenden Gemeinschaftsraum nach der Erklärung der Bediensteten der JVA nicht möglich gewesen wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29.01.2009 und vom 12.03.2009 - jeweils zu III ZR 182/08; OLG Schleswig, Urteil vom 19.06.2008, Az. 11 U 24/07).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2023 - L 12 SO 372/22

    Anspruch des Krankenhauses auf Erstattung von Kosten für eine stationäre …

    Ein Rechtsmittel gegen eine Gerichtsentscheidung braucht nicht eingelegt zu werden, wenn diese dem Betroffenen aussichtslos erscheinen durfte (…BGH Urteile vom 06.12.1984, III ZR 141/83, Rn. 20 f., juris; Schleswig-Holsteinisches OLG Urteil vom 19.06.2008, 11 U 24/07, Rn. 30 ff., juris).
  • OLG Hamm, 29.10.2010 - 11 U 340/09

    Voraussetzungen einer Entschädigung wegen menschenunwürdiger Unterbringung eines …

  • BVerfG, 13.07.2016 - 1 BvR 183/12

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

  • BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 3358/14

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

  • BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 1644/15

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

  • BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 1296/15

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

  • BVerfG, 27.07.2016 - 1 BvR 3403/14

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

  • OLG Hamm, 19.11.2010 - 11 U 11/10

    Ansprüche eines Gefangenen wegen menschenunwürdiger Unterbringung

  • LG Köln, 26.08.2022 - 123 StVK 71/21
  • LG Berlin, 27.10.2010 - 86 O 82/10

    Menschenunwürdige Unterbringung im Strafvollzug: Verjährung eines geltend …

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 16.10.2007 - 11 U 24/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,17393
OLG Brandenburg, 16.10.2007 - 11 U 24/07 (https://dejure.org/2007,17393)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.10.2007 - 11 U 24/07 (https://dejure.org/2007,17393)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. Oktober 2007 - 11 U 24/07 (https://dejure.org/2007,17393)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    ZPO § 156 Abs. 2; ; ZPO § 256; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; BGB § 278; ; BGB § 626 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 278; BGB § 626 Abs. 1
    Noch kein fristloser Kündigungsgrund des Schulvertrages wegen Vornahme sexueller Handlungen unter Mitschülern auf der Schultoilette

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verweisung von der Schule - Sexuelle Handlungen in der Schule

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kündigung eines Schulvertrages aufgrund des Verdachts einer vom Schüler begangenen Vergewaltigung; Schadensersatzansprüche infolge der Kündigung eines Schulvertrages; Entbehrlichkeit der Abmahnung wegen Erheblichkeit des Pflichtverstoßes; Gefährdung des ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • OLG Brandenburg, 05.07.2006 - 13 U 41/06

    Privatschulvertrag: Rechtliche Einordnung; Voraussetzungen einer fristlosen …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.10.2007 - 11 U 24/07
    Im Rechtsmittelzug hat das Brandenburgische Oberlandesgericht (13 U 41/06) mit Urteil vom 05. Juli 2006 entschieden, dass dem Schüler nur bis zum Ende des Schuljahres 2005/2006 die Teilnahme am Unterricht zu gestatten sei.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Ausfertigung des genannten Urteils (Bl. 660 d.A. 13 U 41/06) Bezug genommen.

    Dem Senat lagen die Akten 476 Js 7463/06 StA Potsdam und 13 U 41/06 Brandenburgisches Oberlandesgericht (= 1 O 147/06 und 1 O 103/06) vor; sie waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Wie bereits der 13. Zivilsenat (S. 7 des Urteilsumdrucks; Bl. 666 d.A. 13 U 41/06) zutreffend ausgeführt hat, zieht die Ausübung sexueller Akte in den Räumen der Schule eine "grob fehlerhafte Verhaltensweise dar, die das Ordnungsgefüge einer Schule nicht unerheblich in Mitleidenschaft zieht und die schulische Ordnung in einem Maße stört, dass die Schule Gefahr läuft, ihren Erziehungsauftrag gegenüber den übrigen Schülern nicht mehr hinreichen zu erfüllen." Hinzu kommt, dass der Sohn der Kläger und seine Mitschülerin jedenfalls eine abstrakte Gefahr geschaffen haben, dass ihr Tun von Schülern oder Eltern, die die betroffene Toilette benutzten, akustisch wahrgenommen werden konnte; solche Wahrnehmungen, insbesondere durch gegebenenfalls jüngere Schüler, sind in hohem Maße unerwünscht, und zwar unabhängig von der Frage, wie sich die Schülerschaft zusammensetzt.

    Zwar hat dieser Umstand einerseits eine besondere Pflicht zur Rücksichtnahme zur Folge: Wie bereits der 13. Zivilsenat (S. 9 des Urteilsumdrucks; Bl. 668 d.A. 13 U 41/06) überzeugend ausgeführt hat, führt dies zu besonderen Anforderungen an die Schüler im Hinblick auf die gesellschaftlichen, kulturellen und religiösen Wurzeln der Mitschüler und ihrer Eltern.

    Die von der Beklagten angeführten wirtschaftlichen Gründe (Gefahr des Verlustes von Schülern), die für die Entscheidung des 13. Zivilsenats im Eilverfahren (S. 9 des Urteilsumdrucks; Bl. 668 d.A. 13 U 41/06) noch mitbestimmend waren, vermögen demgegenüber nicht durchzugreifen.

  • LAG Hamm, 28.08.2015 - 18 Sa 335/15

    Anfechtung des Arbeitsverhältnisses einer Lehrererin wegen Verschweigens des …

    Rn. 122 Jedenfalls dann, wenn zwischen den Parteien ein Rechtsverhältnis besteht, das durch ein Hausverbot gestört werden kann, ist es möglich, mit einem Feststellungsantrag die Wirksamkeit des Hausverbots überprüfen zu lassen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 30.10.2009 - V ZR 253/08, OLG Brandenburg, Urteil vom 16.10.2007 - 11 U 24/07).
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Rechtsprechung
   SG Hildesheim, 02.05.2007 - S 11 U 24/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,114366
SG Hildesheim, 02.05.2007 - S 11 U 24/07 (https://dejure.org/2007,114366)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 02.05.2007 - S 11 U 24/07 (https://dejure.org/2007,114366)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 02. Mai 2007 - S 11 U 24/07 (https://dejure.org/2007,114366)
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