Rechtsprechung
| BFH, 17.09.2025 - X R 11, 12/24, X R 11/24, X R 12/24 |
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FGO § 47 Abs 2, FGO § 52a Abs 4 S 1 Nr 2, FGO § 52d S 2, FGO § 56 Abs 1, FGO § 136 Abs 3, StBPPV § 11 Abs 2 S 2, GG Art 19 Abs 4
Verhältnis zwischen § 47 Abs. 2 und § 52d FGO - rechtsinformationen.bund.de
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§ 47 Abs 2 FGO, § 52a Abs 4 S 1 Nr 2 FGO, § 52d S 2 FGO, § 56 Abs 1 FGO, § 136 Abs 3 FGO
Verhältnis zwischen § 47 Abs. 2 und § 52d FGO - IWW
§ ... 52d der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 47 Abs. 2 FGO, § 52d FGO, § 52d Satz 2 FGO, Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG), § 52a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FGO, § 107 FGO, § 73 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FGO, § 47 Abs. 2 Satz 1 FGO, § 56 Abs. 1 FGO, § 56 Abs. 2 Satz 4 FGO, § 56 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 FGO, § 56 Abs. 2 Satz 2 FGO, § 56 Abs. 2 Satz 3 FGO, § 85 Abs. 2 der Zivilprozessordnung, § 155 Satz 1 FGO, § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes, § 35b des Gewerbesteuergesetzes, § 137 Satz 2 FGO, § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG, Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 31a, 31b der Bundesrechtsanwaltsordnung, § 52a Abs. 3 FGO, § 64 FGO, § 11 Abs. 2 Satz 2 StBPPV, § 87a Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung, § 90 Abs. 2, § 121 Satz 1 FGO, § 143 Abs. 2 FGO, § 136 Abs. 3 FGO, § 15 Abs. 1 RVG
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Rechtsfolgen der Klageerhebung in Papierform; Antrag auf Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
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Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Klageeinreichung in Papierform beim Finanzamt?
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 16.04.2024 - 13 K 114/23
- FG Niedersachsen, 16.04.2024 - 13 K 115/23
- FG Niedersachsen, 24.04.2024 - 13 K 114/23
- BFH, 17.09.2025 - X R 11, 12/24, X R 11/24, X R 12/24
- BFH - X R 12/24 (anhängig)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (24)
- BFH, 22.05.2006 - VI R 51/04
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Unkenntnis der Antragsfrist nach § 46 …
Auszug aus BFH, 17.09.2025 - X R 11/24
Rn. 28 (2) Eine wesentliche Fallgruppe, in der im Einzelfall trotz eines Rechtsirrtums die Gewährung von Wiedereinsetzung in Betracht kommt, ist ein Irrtum über die Frist selbst oder die Form der Fristwahrung (BFH-Urteil vom 22.05.2006 - VI R 51/04, BFHE 214, 145, BStBl II 2006, 833, unter II.2.a, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).Vor diesem Hintergrund ist auch bei einem in eigener Sache tätigen Rechtsanwalt die Unkenntnis der früheren Antragsfrist nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG als unverschuldet angesehen worden (BFH-Urteil vom 22.05.2006 - VI R 51/04, BFHE 214, 145, BStBl II 2006, 833, unter II.2.b).
- FG Münster, 26.04.2017 - 7 K 2792/14
Elektronische Klageerhebung über Elster ist unzulässig
Auszug aus BFH, 17.09.2025 - X R 11/24
Das FG Münster (Urteil vom 26.04.2017 - 7 K 2792/14 E) hat eine Klage als unzulässig angesehen, die von einem nicht vertretenen Steuerpflichtigen auf elektronischem Wege über das Elster-Portal der Finanzverwaltung ohne die in § 52a Abs. 3 FGO geforderte qualifizierte elektronische Signatur erhoben worden war.Auch diese Regel konnte so verstanden werden, dass S die Klage auf elektronischem Wege gar nicht in wirksamer Weise beim FA hätte anbringen können, da § 11 Abs. 2 Satz 2 StBPPV dies für das beSt ausdrücklich ausschließt und das von der Finanzverwaltung angebotene Elster-Verfahren --jedenfalls nach der veröffentlichten Instanzrechtsprechung (vgl. das vorstehend bereits zitierte Urteil des FG Münster vom 26.04.2017 - 7 K 2792/14 E)-- den Anforderungen des § 52a Abs. 3 FGO nicht genügt.
- BFH, 20.02.1990 - VII R 125/89
- Zulassungsfreie Revision in Zolltarifsache auch bei FG-Entscheidung über …
Auszug aus BFH, 17.09.2025 - X R 11/24
So handelt ein Prozessbevollmächtigter schuldhaft, der verkennt, dass es sich um eine Zolltarifsache --mit damals noch zulassungsfreier Revision-- handelt, obwohl der BFH sich schon zuvor zur Abgrenzung der Zolltarifsachen geäußert hatte (BFH-Beschluss vom 20.02.1990 - VII R 125/89, BFHE 159, 573, BStBl II 1990, 546, unter II.3.b).Rn. 26 cc) Das Verschulden kann jedoch ausnahmsweise fehlen, wenn in Rechtsprechung und Schrifttum Unklarheit über das einzuschlagende Verfahren besteht (BFH-Beschlüsse vom 20.02.1990 - VII R 125/89, BFHE 159, 573, BStBl II 1990, 546, unter II.3.b, …und vom 11.10.1996 - VIII B 56/95, BFH/NV 1997, 457, unter 2.).
- BFH, 11.10.1996 - VIII B 56/95
Voraussetzungen einer betriebsnahen Veranlagung
Auszug aus BFH, 17.09.2025 - X R 11/24
Gleiches gilt, wenn der Prozessbevollmächtigte über die Reichweite der Änderungsmöglichkeit nach § 35b des Gewerbesteuergesetzes irrt, obwohl es zu dieser Frage bereits BFH-Rechtsprechung gab (BFH-Beschluss vom 11.10.1996 - VIII B 56/95, BFH/NV 1997, 457, unter 2.).Rn. 26 cc) Das Verschulden kann jedoch ausnahmsweise fehlen, wenn in Rechtsprechung und Schrifttum Unklarheit über das einzuschlagende Verfahren besteht (BFH-Beschlüsse vom 20.02.1990 - VII R 125/89, BFHE 159, 573, BStBl II 1990, 546, unter II.3.b, und vom 11.10.1996 - VIII B 56/95, BFH/NV 1997, 457, unter 2.).
- BVerfG, 23.06.2025 - 1 BvR 1718/24
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Nutzungspflicht des besonderen …
Auszug aus BFH, 17.09.2025 - X R 11/24
Daher dürfen auch die Anforderungen an die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei der Auslegung und Anwendung der maßgeblichen Vorschriften nicht überspannt werden (zum Ganzen BVerfG-Beschluss vom 23.06.2025 - 1 BvR 1718/24, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2025, 1698, Rz 16, m.w.N.; vgl. zur Auslegung des § 47 Abs. 2 FGO im Lichte des Art. 19 Abs. 4 GG auch BFH-Urteil vom 26.04.1995 - I R 22/94, BFHE 177, 237, BStBl II 1995, 601, unter II.4.). - BFH, 13.05.2004 - IV B 230/02
Ao. Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit
Auszug aus BFH, 17.09.2025 - X R 11/24
Auch zum Verschuldensbegriff des § 137 Satz 2 FGO hat der BFH entschieden, dass eine verfahrensrechtliche Handhabung bei einer noch unklaren Rechtslage ohne Verschulden erfolge (BFH-Beschluss vom 13.05.2004 - IV B 230/02, BFHE 206, 194, BStBl II 2004, 833, unter 2.e dd). - BGH, 17.07.2013 - XII ZB 700/12
Beschwerde in Familiensachen nach neuem Recht: Rechtsanwaltsverschulden bei …
Auszug aus BFH, 17.09.2025 - X R 11/24
Ebenso ist Wiedereinsetzung gewährt worden, wenn ein Prozessbevollmächtigter über den Anwendungsbereich eines erst vor kurzer Zeit geschaffenen Rechtsmittels irrt und die Auffassung der Instanzrechtsprechung hierzu noch uneinheitlich ist (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 27.05.2004 - 23/04, 6/04 EA, NJW 2004, 3259, unter B.II.2.b) oder wenn nach einer kürzlichen Gesetzesänderung eine unklare Rechtslage über das für die Entgegennahme eines Rechtsmittels zuständige Gericht bestand (Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17.07.2013 - XII ZB 700/12, NJW 2013, 2971, Rz 13 ff.). - BFH, 07.10.2025 - IX R 7/24
Pflicht zur elektronischen Kommunikation auch bei Klageanbringung beim Finanzamt
Auszug aus BFH, 17.09.2025 - X R 11/24
Die ersten instanzgerichtlichen Entscheidungen sind erst mehrere Monate später getroffen worden (vgl. neben den im vorliegenden Verfahren angegriffenen Urteilen des Niedersächsischen FG vom 16.04.2024 auch die Urteile des FG München vom 29.02.2024 - 13 K 1318/23, EFG 2024, 1695, Revision anhängig unter IX R 7/24, und des FG Berlin-Brandenburg vom 20.03.2024 - 9 K 9108/23, EFG 2024, 1601, Revision anhängig unter VI R 17/24. - BFH, 14.03.1996 - IV R 44/95
Kein Nachweis der schriftlichen Vollmacht durch Telefax, Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BFH, 17.09.2025 - X R 11/24
Gleiches gilt, wenn ein Prozessbevollmächtigter im Einklang mit der nahezu einhelligen Literaturauffassung davon ausging, dass trotz der Änderung der maßgeblichen Norm weiterhin die Einreichung einer Faxkopie der Prozessvollmacht statt ihres Originals ausreiche, auch wenn die Rechtsprechung dies in Entscheidungen, die im Zeitpunkt der Vornahme der Prozesshandlung noch nicht veröffentlicht waren, letztlich anders gesehen hat (BFH-Urteil vom 14.03.1996 - IV R 44/95, BFHE 179, 569, BStBl II 1996, 319, unter 3.). - BFH, 09.06.1999 - I R 6/99
Keine Prozeßvertretung durch Partnerschaftsgesellschaft
Auszug aus BFH, 17.09.2025 - X R 11/24
Dies ist beispielsweise für Fälle entschieden worden, in denen ein gesellschaftsrechtlicher Zusammenschluss von Berufsträgern vor dem BFH auftrat, obwohl dieser Zusammenschluss dort nach damaligem Rechtsverständnis nicht postulationsfähig war, der BFH dies aber erstmals nach Einreichung der Revisionsschrift entschieden hatte (zu einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-AG BFH-Urteil vom 16.08.1979 - I R 95/76, BFHE 129, 1, BStBl II 1980, 47, unter II.; zu einer Partnerschaftsgesellschaft BFH-Urteil vom 09.06.1999 - I R 6/99, BFHE 189, 1, BStBl II 1999, 666, unter II.3.). - BFH, 26.04.1995 - I R 22/94
Klageanbringung beim FA (§ 47 Abs. 2 FGO); Möglichkeit der Kenntniserlangung …
- BFH, 19.02.2026 - VI R 17/24
Pflicht zur elektronischen Kommunikation auch bei Klageanbringung beim FA
- BFH, 16.08.1979 - I R 95/76
Postulationsfähige Person - Revision - Einlegung der Revision - Frist - …
- FG München, 29.02.2024 - 13 K 1318/23
Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs für …
- FG Berlin-Brandenburg, 20.03.2024 - 9 K 9108/23
Anbringen einer Klage in Papierform beim Finanzamt durch einen Steuerberater
- FG Hamburg, 22.01.2019 - 2 K 212/18
Finanzgerichtsordnung: Formerfordernisse bei Anbringung einer Klage bei der …
- FG Berlin-Brandenburg, 02.05.2019 - 7 K 7019/19
Keine wirksame Klageerhebung durch einfache Email an die Behörde
- BFH, 28.07.2015 - VIII R 50/14
Antrag auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 …
- BFH, 02.08.2024 - X B 9/24
Beschwerde gegen FG-Beschluss über einen Tatbestandsberichtigungsantrag; …
- BFH, 16.10.2003 - XI B 95/02
Beschwerdebegründungsfrist versäumter Einlegungsfrist
- BFH, 17.03.2010 - III R 56/09
Versäumung der Frist zur Revisionsbegründung - Wiedereinsetzung in den vorigen …
- FG Niedersachsen, 16.04.2024 - 13 K 115/23
Formwahrende und fristwahrende Einreichung der Klage; Elektronische …
- BFH, 20.08.1982 - VIII R 58/82
Zustellung - Empfangsbekenntnis - Datumsangabe
- FG Niedersachsen, 16.04.2024 - 13 K 114/23
Formwahrende und fristwahrende Einreichung der Klage; Elektronische …
- FG Düsseldorf, 28.05.2026 - 11 K 1840/25
Trotz beA-Verbot in der Finanzverwaltung - Wie ein Anwalt wirksam per …
Aber auch bei einem fachkundigen Prozessbevollmächtigten begründet ein Irrtum über das einzuhaltende Verfahrensrecht nicht stets ein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden (BFH, Urteil vom 17.09.2025 - X R 11/24, BFH/NV 2026). - FG Hessen, 10.10.2024 - 10 K 1032/23
Rollenbezogenes Verständnis der Pflicht zur Nutzung des elektronischen …
Dabei berührt die Möglichkeit der Fristwahrung durch Anbringung der Klage beim FA nach § 47 Abs. 2 FGO die Formanforderungen nach § 52d FGO nicht (Niedersächsisches FG, Urteil vom 16.04.2024 - 13 K 114/23, EFG 2024, 1420, Rev. BFH X R 11/24; FG München, Urteil vom 29.02.2024 - 13 K 1318/23, nv., zitiert nach juris, Rev. BFH XI R 7/24; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.03.2024 - 9 K 9108/23, EFG 2024, 1601, Rev. BFH VI R 17/24).
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Rechtsprechung
| KAG Mainz, 22.10.2024 - M 12/24 |
Verfahrensgang
- KAG Mainz, 22.10.2024 - M 12/24
- KAGH, 22.08.2025 - M 8/24
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Rechtsprechung
| KAG erster Instanz für die Diözesen Limburg - Mainz - Speyer - Trier, 22.10.2024 - M 12/24 Tr |
Volltextveröffentlichung
- zmv-online.de
Rechtsfolgen eines Arbeitgeberwechsels
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