Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 19.12.2023 - 12 U 17/23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Baden-Württemberg
§ 7 Abs 1 StVG, § 17 Abs 1 StVG, § 17 Abs 2 StVG, § 116 Abs 1 SGB 10, § 249 Abs 2 S 1 BGB
Unfallregress: Nachweis der stationären Behandlungskosten durch einen sog. "Grouper-Ausdruck" - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beleg stationärer Behandlungskosten allein durch einen Ausdruck aus dem Software-Programm DRG Grouper (sog. 'Grouper-Ausdruck') gegenüber der Haftpflichtversicherung eines Unfallverursachers; Schaden des Verletzten als alleiniger Gegenstand der Ersatzpflicht ...
- rechtsportal.de
Beleg stationärer Behandlungskosten allein durch einen Ausdruck aus dem Software-Programm DRG Grouper (sog. 'Grouper-Ausdruck') gegenüber der Haftpflichtversicherung eines Unfallverursachers; Schaden des Verletzten als alleiniger Gegenstand der Ersatzpflicht ...
Kurzfassungen/Presse (2)
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Kostentragung und sofortiges Anerkenntnis bei Vorlage des Entlassberichts des Klinikums erst in der Berufungsinstanz
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine ausreichende Überprüfungsmöglichkeit der Berechtigung eines Schadensersatzanspruchs durch Übersendung eines sog. Grouper-Ausdrucks
Verfahrensgang
- LG Rottweil, 26.01.2023 - 1 O 151/22
- OLG Stuttgart, 19.12.2023 - 12 U 17/23
Papierfundstellen
- MDR 2024, 576
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (8)
- OLG Jena, 15.05.2012 - 4 U 661/11
Fälligkeit und Verjährung treten auch ohne Rechnung ein!
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.2023 - 12 U 17/23
Der Sozialversicherungsträger muss ebenso wie der unmittelbar Geschädigte den Strengbeweis (§ 286 ZPO) für die Verletzungen und die Unfallkausalität von Behandlungen und eine etwaige Arbeitsunfähigkeit führen (Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 15.05.2012 - 4 U 661/11, juris;… Burmann/Jahnke, "Regress von Heilbehandlungskosten nach § 116 SGB X", r+s 2023, 145, Rn. 18 ff.).Dieser gegen den geschädigten Dritten bestehende Auskunftsanspruch begründet ein Zurückbehaltungsrecht der Haftpflichtversicherung gemäß § 273 Abs. 1 BGB gegenüber dem erhobenen Anspruch des Dritten auf Zahlung von Schadensersatz (Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 15.05.2012 - 4 U 661/11, juris Rn. 71 f.).
Hierbei handelt es sich um einen Ausdruck der Krankenhausabrechnung, die nach dem diagnose-orientierten Fallpauschalensystem computergestützt ermittelt und übermittelt wird (Oberlandesgericht Thüringen, Urteil vom 15.05.2012 - 4 U 661/11 Rn. 10).
- OLG Celle, 27.02.2024 - 13 U 57/23
Abwägung zwischen dem Erhaltungsinteresse des Urhebers einer Platzgestaltung und …
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.2023 - 12 U 17/23
Rn. 32 (2) Soweit die Klägerin auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 21.09.2023 - Az. 13 U 57/23 - verweist, folgt hieraus nichts anderes.Die Entscheidung betrifft dagegen nicht die Frage der Verzugsvoraussetzungen nach § 286 Abs. 1 BGB (hierauf hat auch das Oberlandesgericht Stuttgart in seinem Beschluss vom 21.09.2023 - Az. 13 U 57/23 - hingewiesen).
- OLG Naumburg, 06.07.2023 - 9 U 125/22
Anspruch gegen eine Haftpflichtversicherung aus übergegangenem Recht auf …
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.2023 - 12 U 17/23
Rn. 33 (3) Auch der Verweis auf die Entscheidung des Oberlandgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 06.07.2023 - Az. 9 U 125/22 - führt zu keinem abweichenden Ergebnis.
- OLG Schleswig, 30.05.2016 - 7 W 15/16
Keine "Veranlassung zur Klage", wenn der Kläger es unterlässt, berechtigt von der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.2023 - 12 U 17/23
Ein Anlass zur Klage besteht regelmäßig dann nicht, wenn es der bei einem Verkehrsunfall Geschädigte entgegen § 119 Abs. 3 VVG unterlässt, von der Versicherung berechtigterweise angeforderte Auskünfte zu erteilen oder Belege zur Verfügung zu stellen (OLG Schleswig, Beschluss vom 30.05.2016 - 7 W 15/16, NJW-RR 2016, 1536). - OLG Hamburg, 20.07.2006 - 5 W 86/06
Währungsangabe
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.2023 - 12 U 17/23
Das Gericht hat stets eine wertende Entscheidung zu treffen, die alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt (OLG Hamburg, Beschluss vom 20.07.2005 - 5 W 86/06, GRUR-RR 2007, 175;… Schulz, in Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Auflage 2020, § 93 Rn. 7). - BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04
Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.2023 - 12 U 17/23
Ein Vortrag ist neu im Sinne des § 531 Abs. 2 ZPO, wenn ein sehr allgemein gehaltener Vortrag der ersten Instanz konkretisiert und erstmals substantiiert wird, dagegen ist er dann nicht neu, wenn ein bereits schlüssiges Vorbringen aus der ersten Instanz durch weitere Tatsachenbehauptungen zusätzlich konkretisiert, verdeutlicht oder erläutert wird (BGH, Urteil vom 18.10.2005 - VI ZR 270/04, NJW 2006, 152 Rn. 11). - BGH, 23.02.2010 - VI ZR 331/08
Zahlung von Verletztengeld an den selbstständigen Unternehmer durch den …
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.2023 - 12 U 17/23
Auch beim Forderungsübergang auf den Sozialversicherungsträger ist Gegenstand der Ersatzpflicht nur der Schaden des Verletzten (BGH, Urteil vom 23.02.2010 - VI ZR 331/08, VersR 2010, 550 Rn. 7). - BGH, 30.09.1993 - I ZR 258/91
Zurechenbare Vermögenseinbußen bei Lieferverzögerung
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.2023 - 12 U 17/23
Rn. 18 Die Ersatzpflicht des Schädigers besteht auch für Aufwendungen, die der Geschädigte zur Verhinderung eines konkret drohenden Schadenseintritts oder zur Geringhaltung des Schadens getätigt hat (BGH, Urteil vom 30.09.1993 - I ZR 258/91, NJW 1993, 3331;… Grüneberg in Grüneberg, Bürgerliches Gesetzbuch, 82. Auflage 2023, Vorbem. § 249 Rn. 44).
- OLG Saarbrücken, 01.10.2024 - 3 W 7/24
Vorlage von Reparaturrechnungen eines Vorschadens bei unfallbedingter …
Nach diesen Grundsätzen fehlt es regelmäßig an einem Anlass zur Klageerhebung, wenn es der bei einem Verkehrsunfall Geschädigte entgegen § 119 Abs. 3 VVG unterlässt, vom Versicherer berechtigterweise angeforderte Auskünfte zu erteilen oder Belege zur Verfügung zu stellen und der Versicherer seine Leistung aus diesem Grund verweigert (vgl. OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 23. Dezember 2011 - 1 W 61/11, Rn. 8, juris; OLG Schleswig…, Beschluss vom 30. Mai 2016 - 7 W 15/16, Rn. 3, juris; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 5. Februar 2020 - 22 W 4/20 -, Rn. 16 ff., juris; OLG München…, Urteil vom 8. Juli 2020 - 10 U 3947/19 -, Rn. 66, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 19. Dezember 2023 - 12 U 17/23 -, Rn. 41 f., juris; OLG Stuttgart…, Urteil vom 25. Juli 2024 - 2 U 26/23, Rn. 37, juris;… Klimke, in: Prölss/Martin, VVG, 32. Aufl., § 119 Rn. 19;… Schneider, in: MüKo-VVG, 3. Aufl., § 119 Rn. 26;… Freymann/Rüßmann, in: jurisPK-StrVerkR, 2. Aufl., § 249 BGB Rn. 302).Auf die Frage, ob § 119 Abs. 3 VVG ein echtes Zurückbehaltungsrecht im Sinne des § 273 BGB begründet (so etwa Thüringer Oberlandesgericht…, Urteil vom 15. Mai 2012 - 4 U 661/11, Rn. 71, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 19. Dezember 2023 - 12 U 17/23, Rn. 28, juris) oder lediglich eine Obliegenheit, deren Verletzung durch den Geschädigten bei wertender Betrachtung im Rahmen des § 93 ZPO sanktioniert wird (so OLG Stuttgart…, Urteil vom 25. Juli 2024 - 2 U 26/23, Rn. 37, juris), kommt es in diesem Zusammenhang nicht an.
Rn. 15 bb) Der Kläger war hier gemäß § 119 Abs. 3 VVG zur Auskunft und Vorlage weiterer Unterlagen verpflichtet, damit die Erstbeklagte als regulierungsbefugter Haftpflichtversicherer die geltend gemachten Reparaturkosten prüfen konnte, um danach eine Entscheidung über den Grund und die Höhe ihrer Einstandspflicht treffen zu können (vgl. hierzu OLG Stuttgart, Urteil vom 19. Dezember 2023 - 12 U 17/23, Rn. 29, juris;… Schneider aaO Rn. 15).
- OLG Stuttgart, 25.07.2024 - 2 U 26/23
Prozess- und Verzugszinsen im Regressverfahren bei nicht vollständig vorgelegten …
Rn. 31 Allerdings sind die Beleg- und Auskunftspflichten des § 119 Absatz 3 VVG nicht geeignet, ein Zurückbehaltungsrecht zu begründen (so aber OLG Stuttgart, Urteil vom 19. Dezember 2023 - 12 U 17/23 , juris Rn. 28 ; Thüringer Oberlandesgericht…, Urteil vom 15. Mai 2012 - 4 U 661/11, juris Rn. 70).Hält ein in Anspruch genommener Haftpflichtversicherer vorprozessual die Forderung des Geschädigten für teilweise oder insgesamt nicht nachvollziehbar, so hat er mitzuteilen, welche Angaben oder Unterlagen er benötigt; wenn sie ihm vorenthalten werden, fehlt es an einem Klageanlass im Sinne von § 93 ZPO (OLG Schleswig…, Beschluss vom 30. Mai 2016 - 7 W 15/16, juris Rn. 3; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 5. Februar 2020 - 22 W 4/20, juris Rn. 18; OLG Stuttgart, Urteil vom 19. Dezember 2023 - 12 U 17/23 , juris Rn. 41 ).
- OLG Karlsruhe, 30.01.2024 - 1 W 24/23
Entscheidung über die Kosten des Rechtsstreits nach übereinstimmender …
2.4.2 Ferner kann der Versicherer von dem geschädigten Dritten - oder hier der Klägerin als dessen Rechtsnachfolgerin (§ 116 Abs. 1 Satz 1 SGB X; vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 19.12.2023 - 12 U 17/23 [BeckRS 2023, 37396 Rn. 30];… OLG Köln, Beschl. v. 20.10.2010 - 3 W 55/10 [juris Rn. 1];… Stiefel/Mayer - Jahnke, Kraftfahrtversicherung, 19. Aufl. 2017, § 119 VVG Rn. 30; Werner, NJW-Spezial 2022, 9 [9]) - Auskunft verlangen, soweit diese zur Feststellung des Schadensereignisses und der Höhe des Schadens erforderlich ist (§ 119 Abs. 3 Satz 1 VVG); Belege kann der Versicherer insoweit verlangen, als deren Beschaffung dem Dritten billigerweise zugemutet werden kann (§ 119 Abs. 3 Satz 2 VVG).Zwar waren diese Operation und deren Gegenstand - sowie der zugehörige Operationenschlüssel (5-796.KU) - unter der "Therapie" auch in dem dem (Korrespondenten des) Beklagten von der Klägerin bereits überlassenen Entlassbrief des ... (Anlage K 7, Seite 1 [AHK I/11]) aufgeführt; dies lässt indes das berechtigte Interesse des Beklagten als Versicherer des Schädigers nicht entfallen, zur Prüfung den auch den Angaben im Entlassbrief zugrunde liegenden Operationsbericht als unmittelbare Quelle der erforderlichen Informationen über die durchgeführten operativen Maßnahmen zu erhalten (…vgl. auch OLG Bamberg, Urt. v. 24.01.2023 - 5 U 472/21 [juris Rn. 6]; a. A. - obiter dictum - OLG Stuttgart, Urt. v. 19.12.2023 - 12 U 17/23 [BeckRS 2023, 37396 Rn. 27] unter Verweis auf OLG Stuttgart, Urt. v 21.09.2023 - 13 U 57/23).
Denn der Ausdruck aus dem sog. DRG-Grouper hat keinen über ein Abrechnungsschreiben des Leistungserbringers (…vgl. zum "Eigenbeleg" auch OLG Jena, Urt. v. 15.05.2012 - 4 U 661/11 [juris Rn. 61];… OLG Frankfurt, Urt. v. 04.11.2008 - 8 U 158/08 [juris Rn. 22];… BeckOK/SozR - von Koppenfels-Spies, 01.12.2023, § 116 SGB X Rn. 6; Wieland, NZV 2022, 178 [179]) hinausgehenden eigenständigen Erklärungs- und ebenso wenig einen Beweiswert, da es sich - lediglich - um eine softwaregestützte Erstellung der Abrechnung der Krankenhausleistungen gegenüber dem Sozialversicherungsträger handelt (vgl. auch OLG Stuttgart, Urt. v. 19.12.2023 - 12 U 17/23 [BeckRS 2023, 37396 Rn. 25 f.]; Burmann/Jahnke, RuS 2023, 145 [148]).
- OLG Celle, 18.06.2025 - 14 U 16/25
Grouper-Auszug; Umfang des Anspruchs auf Vorlage von Behandlungsunterlagen; …
Dieser gegen den geschädigten Dritten bestehende Auskunftsanspruch begründet ein Zurückbehaltungsrecht des Haftpflichtversicherers gemäß § 273 Abs. 1 BGB gegenüber dem erhobenen Anspruch des Dritten auf Zahlung von Schadensersatz (Thüringer Oberlandesgericht…, Urteil vom 15.05.2012 - 4 U 661/11, Rn. 71 f.; Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 19.12.2023 - 12 U 17/23, Rn. 26 - je nach juris).Solche detaillierten medizinischen Hintergrunddaten enthält der sog. "Grouper-Auszug" gerade nicht (OLG Stuttgart, Urteil vom 19. Dezember 2023 - 12 U 17/23, Rn. 26 - 31, juris).
- OLG Stuttgart, 25.09.2024 - 9 U 46/24
Verzinsung einer Regressforderung der gesetzlichen Krankenversicherung gegen eine …
Im Unterschied zu einem Arztbericht, in dem der behandelnde Arzt die von ihm selbst gestellte Diagnose festhält und die Befundtatsachen dokumentiert, gibt ein "Grouper-Auszug" lediglich wieder, was ein in der Verwaltung arbeitender Dritter in das Computersystem eingetragen hat ( OLG Stuttgart, Urteil vom 19.12.2023 - 12 U 17/23 , Rn. 26 , juris).Der Ausdruck aus dem DRG-Grouper hat letztlich keinen über ein Abrechnungsschreiben des Leistungserbringers hinausgehenden eigenständigen Erklärungswert (OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 30.01.2024 - 1 W 24/23, Rn. 23, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 19.12.2023 - 12 U 17/23 , Rn. 26 , juris).
Infolge des gesetzlichen Forderungsübergangs gemäß § 116 Abs. 1 SGB X kann die Haftpflichtversicherung nach § 273 BGB ein auf ihren Auskunftsanspruch aus § 119 Abs. 3 Satz 1 VVG gestütztes Zurückbehaltungsrecht gemäß §§ 412, 404 BGB auch gegenüber der Klägerin als Zessionarin geltend machen ( OLG Stuttgart, Urteil vom 19.12.2023 - 12 U 17/23 , Rn. 23 , juris).
Sie nutzte die erste sich danach bietende Möglichkeit, den Anspruch anzuerkennen (vgl. insoweit auch OLG Stuttgart, Urteil vom 19.12.2023 - 12 U 17/23 , Rn. 43 , juris).
- OLG Stuttgart, 30.07.2024 - 12 U 130/23
Regress einer Krankenkasse gegen einen Kfz-Haftpflichtversicherer: Anforderungen …
Rn. 21 Infolge des gesetzlichen Forderungsübergangs gemäß § 116 Abs. 1 SGB X könnte die Haftpflichtversicherung nach § 273 BGB ein auf Auskunftsansprüche aus § 119 Abs. 3 Satz 1 VVG gestütztes Zurückbehaltungsrecht gemäß §§ 412, 404 BGB auch gegenüber der Klägerin als Zessionarin geltend machen (vgl. nur OLG Stuttgart, Urteil vom 19.12.2023 - 12 U 17/23 , r+s 2024, 181 Rn. 23 und Thüringer OLG…, Urteil vom 15.5.2012 - 4 U 661/11, juris Rn. 71 f. = r+s 2012, 360).Rn. 32 Wie der Senat mit Urteil vom 19.12.2023 ( 12 U 17/23 , r+s 2024, 181 Rn. 23, 26) entschieden hat, reicht etwa allein die Vorlage eines sog. "Grouper-Auszugs" nicht zur Erfüllung der Obliegenheiten nach § 119 Abs. 3 VVG.
- OLG Stuttgart, 14.03.2025 - 3 U 81/24
Obliegenheitsverletzung bezüglich der Vorlage von Unterlagen im Rahmen eines …
Rn. 13 Mag über die dogmatische Einordnung im Einzelnen auch gewisse Uneinigkeit bestehen (für Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB: OLG Stuttgart, Urteil vom 19. Dezember 2023 - 12 U 17/23 -, juris, Rn. 28 ; für Anwendung von § 120 VVG: OLG Stuttgart, Urteil vom 30. Juli 2024 - 12 U 130/23 -, juris; für Zurückbehaltungsrecht aus §§ 119 VVG, 157, 242 BGB: Thüringer Oberlandesgericht…, Urteil vom 15. Mai 2012 - 4 U 661/11 -, juris, Rn. 71 ff.; für Entfall von Prozesszinsen gemäß § 242 BGB: OLG Stuttgart, Urteil vom 25. Juli 2024 - 2 U 26/23 -, juris; für angemessene Prüffrist OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. Januar 2024 - 1 W 24/23 -, juris), so besteht Einigkeit in der obergerichtlichen Rechtsprechung jedenfalls insoweit, als dass der Haftpflichtversicherer seine Nichtzahlung dann nicht zu vertreten hat, wenn er sich aufgrund der verweigerten Vorlage der zur Prüfung erforderlichen Unterlagen durch den Sozialversicherungsträger (oder sonstigen Dritten) kein ausreichend sicheres Bild über den Umfang des erstattungsfähigen Schadens verschaffen kann.Solche detaillierten medizinischen Hintergrunddaten enthält der sog. "Grouper-Auszug" gerade nicht ( OLG Stuttgart, Urteil vom 19. Dezember 2023 - 12 U 17/23 -, juris, Rn. 30, 31; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 30. Januar 2024 - 1 W 24/23 -, juris, Rn. 22, 23).
- OLG Karlsruhe, 01.07.2024 - 13 U 193/23
Regress des Sozialversicherungsträgers: Darlegungs- und Beweislast, Kosten der …
Dem Haftpflichtversicherer steht in einem solchen Fall nach § 273 BGB ein auf seinen Auskunftsanspruch aus § 119 Abs. 3 VVG gestütztes Zurückbehaltungsrecht zu (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 19.12.2023 - 12 U 17/23, juris Rn. 28).Soweit aktuell vereinzelt, insbesondere in dem klägerseits zitierten Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg 06.07.2023 - 9 U 125/22 - im Anschluss an einen Aufsatz des Klägervertreters Einschränkungen der Darlegungslast der Sozialversicherungsträger und des Prüfungsrechts der Haftpflichtversicherer im Rahmen des Regresses nach § 116 SGB X befürwortet werden (a.A. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.01.2024 - 1 W 24/23, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 19.12.2023 - 12 U 17/23, juris), betrifft dies allerdings nicht die Frage der Darlegung des Haftungsgrundes und der haftungsbegründenden Kausalität, sondern nur der haftungsausfüllenden Kausalität, das heißt konkret der Höhe der zu ersetzenden Kosten, die erforderlich waren, um die unfallkausale Verletzung zu behandeln (…vgl. OLG Naumburg, a.a.O., juris Rn. 76).
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