Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 03.09.2009 - 12 U 69/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Judicialis
BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 249; ; BGB § 946; ; BGB § 94; ; BGB § 398 S. 2; ; BGB § 831; ; BGB § 677; ; BGB § 683; ; BGB § 684; ; BGB § 812; ; BGB § 1004; ; GKG § 29; ; HaftpflG § 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
Klage eines Abwasserzweckverbandes aus abgetretenem Recht einer ihm angehörigen kommunalen Gebietskörperschaft wegen der Beschädigung einer Schmutzwasserleitung im Zuge der Verlegung einer Gasleitung im Beschussverfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Klage eines Abwasserzweckverbandes aus abgetretenem Recht einer ihm angehörigen kommunalen Gebietskörperschaft wegen der Beschädigung einer Schmutzwasserleitung im Zuge der Verlegung einer Gasleitung im Beschussverfahren
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Annahme eines Anscheinsbeweises aufgrund einer Summe von Indizien
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Anscheinsbeweis gilt auch auf Grundlage vieler Indizien zusammen und nach längerer Zeit! (IBR 2009, 1271)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 18.03.2009 - 2 O 63/07
- OLG Brandenburg, 03.09.2009 - 12 U 69/09
Papierfundstellen
- BauR 2010, 121
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.02.2005 - V ZR 142/04
Umfang der Pflicht zur Beseitigung einer Bodenkontamination auf dem …
Auszug aus OLG Brandenburg, 03.09.2009 - 12 U 69/09
Insoweit fehlt es aber an der Voraussetzung, wonach die Eigentumsbeeinträchtigung zumindest mittelbar auf den Willen des Klägers zurückzuführen ist, d. h., er hätte die in eine Eigentumsbeeinträchtigung mündende Gefahr beherrschen müssen, wovon in der Regel auszugehen ist, wenn er die Gefahrenlage selbst geschaffen hat (vgl. BGH NJW 2005, 1366 f). - BGH, 03.07.1990 - VI ZR 239/89
Anscheinsbeweis für die Nichtbenutzung des Sicherheitsgurts
Auszug aus OLG Brandenburg, 03.09.2009 - 12 U 69/09
Der behauptete Vorgang muss zu jenen gehören, die schon auf den ersten Blick nach einem durch Regelmäßigkeit, Üblichkeit und Häufigkeit geprägten Muster abzulaufen pflegen (BGH NJW 1991, 230). - BGH, 02.11.2006 - III ZR 274/05
Ansprüche der Verkäufers bei Stellung von Sicherheiten für die …
Auszug aus OLG Brandenburg, 03.09.2009 - 12 U 69/09
Der Wille, ein fremdes Geschäft mitzubesorgen, wird grundsätzlich vermutet, insbesondere wenn das Interesse des anderen an der Vornahme der Handlung im Vordergrund steht (BGH NJW 2007, 63 m.w.N.).
- OLG Dresden, 05.08.2021 - 10 U 1729/19
Abbrucharbeiten mit Bagger: Mitursächlichkeit reicht für Haftung!
Wenn aber ein Abbruchunternehmen unter Verstoß gegen die technischen Abbruchregeln mit einem Bagger, der über einen Reißhaken verfügt, Abbrucharbeiten unmittelbar an einem vorgeschädigten Gebäude vornimmt, so spricht der erste Anschein dafür, dass diese Arbeiten für den Einsturz der Halle jedenfalls mitverantwortlich sind (vgl. zu der Anwendung des Anscheinsbeweises bei Baggerarbeiten: OLG Celle…, Urteil vom 5. Dezember 2012 - 7 U 59/12, BauR 2013, S. 621 ff, Rn. 7 bis 11, zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Urteil vom 3. September 2009 - 12 U 69/09, Rn. 27, zitiert nach juris; OLG Dresden…, Urteil vom 9. Juni 2009 - 5 U 26/09, Rn. 32, zitiert nach juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".