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Rechtsprechung
   BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05, 1 BvL 11/06, 1 BvL 12/06, 1 BvL 13/06   

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https://dejure.org/2010,224
BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05, 1 BvL 11/06, 1 BvL 12/06, 1 BvL 13/06 (https://dejure.org/2010,224)
BVerfG, Entscheidung vom 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05, 1 BvL 11/06, 1 BvL 12/06, 1 BvL 13/06 (https://dejure.org/2010,224)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Juli 2010 - 1 BvR 2530/05, 1 BvL 11/06, 1 BvL 12/06, 1 BvL 13/06 (https://dejure.org/2010,224)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com
  • openjur.de

    Artt. 14 Abs. 1, 3 Abs. 3 GG; § 22b Abs. 1 Satz 1 FRG; § 15 Abs. 3 RVNG
    Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem Fremdrentengesetz verfassungsgemäß

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Partielle Vereinbarkeit des Art 15 Abs 3 RVNG mit dem GG - rückwirkende Begrenzung der anrechenbaren Entgeltpunkte für Fremdrenten im Falle des Zusammentreffens von originären und abgeleiteten Rentenansprüchen auf insgesamt 25 Entgeltpunkte als zulässige echte ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 14 Abs 1 S 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 3 Abs 3 GG
    Partielle Vereinbarkeit des Art 15 Abs 3 RVNG mit dem GG - rückwirkende Begrenzung der anrechenbaren Entgeltpunkte für Fremdrenten im Falle des Zusammentreffens von originären und abgeleiteten Rentenansprüchen auf insgesamt 25 Entgeltpunkte als zulässige echte ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit von § 22b Abs. 1 S. 1 Fremdrentengesetz (FRG) und dessen rückwirkende Inkraftsetzung zum 7. Mai 1996 mit dem Grundgesetz im Hinblick auf die Beschränkung der Höhe von allein auf Zeiten nach dem Fremdrentengesetz beruhenden, noch nicht bestandskräftigen ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit von § 22b Abs. 1 S. 1 Fremdrentengesetz (FRG) und dessen rückwirkende Inkraftsetzung zum 7. Mai 1996 mit dem Grundgesetz im Hinblick auf die Beschränkung der Höhe von allein auf Zeiten nach dem Fremdrentengesetz beruhenden, noch nicht bestandskräftigen ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit von § 22b Abs. 1 S. 1 Fremdrentengesetz (FRG) und dessen rückwirkende Inkraftsetzung zum 7. Mai 1996 mit dem Grundgesetz im Hinblick auf die Beschränkung der Höhe von allein auf Zeiten nach dem Fremdrentengesetz beruhenden, noch nicht bestandskräftigen ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit von § 22b Abs. 1 S. 1 Fremdrentengesetz (FRG) und dessen rückwirkende Inkraftsetzung zum 7. Mai 1996 mit dem Grundgesetz im Hinblick auf die Beschränkung der Höhe von allein auf Zeiten nach dem Fremdrentengesetz beruhenden, noch nicht bestandskräftigen ...

  • ra.de
  • Deutsche Rentenversicherung
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit von § 22b Abs. 1 S. 1 Fremdrentengesetz ( FRG ) und dessen rückwirkende Inkraftsetzung zum 7. Mai 1996 mit dem Grundgesetz im Hinblick auf die Beschränkung der Höhe von allein auf Zeiten nach dem Fremdrentengesetz beruhenden, noch nicht bestandskräftigen ...

  • datenbank.nwb.de

    Partielle Vereinbarkeit des Art 15 Abs 3 RVNG 21.07.2007> mit dem GG - rückwirkende Begrenzung der anrechenbaren Entgeltpunkte für Fremdrenten im Falle des Zusammentreffens von originären und abgeleiteten Rentenansprüchen auf insgesamt 25 Entgeltpunkte als zulässige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem Fremdrentengesetz verfassungsgemäß

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kürzung der Rentenansprüche nach dem Fremdrentengesetz

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kürzung von Vertriebenen- und Flüchtlingsrenten GG -konform

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kürzung der Rentenansprüche nach dem Fremdrentengesetz

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem Fremdrentengesetz verfassungsg

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kürzung der Rentenansprüche für Vertriebene und Flüchtlinge nach dem Fremdrentengesetz verfassungsgemäß - Ungleichbehandlung der Fremdrentenberechtigten mangels Leistung eigener Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gerechtfertigt

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 126, 369
  • NJW 2010, 3705 (Ls.)
  • FamRZ 2010, 1797
  • DÖV 2010, 941
 
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Wird zitiert von ... (341)Zitiert selbst (99)

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00

    Fremdrentengesetz

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05
    Vertriebene und Flüchtlinge wurden in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund dessen nach ihrem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland so behandelt, als ob sie ihre bisherige Erwerbstätigkeit unter der Geltung des deutschen Rentenversicherungsrechts zurückgelegt hätten (vgl. BVerfGE 116, 96 ).

    Rn. 4 b) Die politischen Umwälzungen in den Staaten Ost- und Südosteuropas Ende der 1980er und Anfang der 1990er Jahre veranlassten den Gesetzgeber zuerst zu einer Einschränkung und sodann zu einer Abkehr vom Eingliederungsprinzip (vgl. BVerfGE 116, 96 ).

    Allerdings bedürfen die Vorlagen der Auslegung (vgl. BVerfGE 69, 373 ; 78, 104 ; 99, 280 ; 116, 96 ; 117, 272 ).

    Rn. 60 Das Bundesverfassungsgericht prüft im Rahmen der konkreten Normenkontrolle eine Regelung nur insoweit am Maßstab der Grundrechte, als die Kläger des Ausgangsverfahrens hiervon betroffen sind und eine Grundrechtsverletzung in Betracht kommt (vgl. BVerfGE 116, 96 ; 117, 272 ; 122, 151 ).

    Zwar handelt es sich bei den Renten nach dem Fremdrentengesetz der Sache nach um eine Fürsorgeleistung (vgl. BVerfGE 29, 22 ; 116, 96 ).

    Nicht geschützt durch Art. 14 Abs. 1 GG ist dagegen mangels einer eigenen Leistung des Begünstigten ein Anspruch, der auf staatlicher Gewährung beruht oder den der Staat in Erfüllung einer Fürsorgepflicht einräumt (vgl. BVerfGE 22, 241 ; 24, 220 ; 100, 1 ; 116, 96 ).

    Diese unterfallen nicht dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG, wenn ihnen ausschließlich Beitrags- und Beschäftigungszeiten zugrunde liegen, die in den Herkunftsgebieten erbracht oder zurückgelegt worden sind, weil es insofern am Äquivalent einer nicht unerheblichen eigenen Leistung in eine bundesdeutsche Rentenversicherung fehlt (vgl. BVerfGE 29, 22 ; 116, 96 ; BVerfGK 8, 338 ).

    Die rentenrechtliche Behandlung dieser Personen liegt darin begründet, dass sie ihre Versicherungsbiografie in einem anderen Land als der Bundesrepublik Deutschland zurückgelegt haben; ihre Beiträge sind anderen Versicherungsträgern, ihre Beschäftigung einem anderen Wirtschafts- und Sozialsystem zugute gekommen (vgl. BVerfGE 116, 96 ).

    Die unterschiedliche Behandlung ist daher allein in unterschiedlichen Versicherungsbiografien begründet und nicht in der Anwendung eines Merkmals, das im Sinne des Art. 3 Abs. 3 GG diskriminieren würde (vgl. BVerfGE 116, 96 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2006 - 1 BvR 1224/03 -, juris, Rn. 14; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2006 - 1 BvR 476/02 -, n.v.).

    Die durch das Fremdrentengesetz gewährte Begünstigung muss keine volle Gleichstellung mit denjenigen bewirken, die ein Versicherungsverhältnis zu einem Versicherungsträger in der Bundesrepublik Deutschland begründet hatten und haben (vgl. BVerfGE 29, 22 ; 116, 96 ).

    Dazu gehörte ein einheitliches Rentenrecht (vgl. BVerfGE 116, 96 ).

    Da vor der Begründung des gewöhnlichen Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland kein Anspruch auf eine Rente nach dem Fremdrentengesetz besteht (§ 30 FRG; vgl. BVerfGE 116, 96 ), betrifft die Neuregelung nur Personen, die bei Inkrafttreten des § 22b FRG (alter und neuer Fassung) noch keinen Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Rente nach dem Fremdrentengesetz hatten.

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05
    Eine echte Rückwirkung liegt vor, wenn ein Gesetz nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreift (vgl. BVerfGE 13, 206 ; 33, 265 ; 101, 239 ) oder wenn der Beginn ihrer zeitlichen Anwendung auf einen Zeitpunkt festgelegt ist, der vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem die Norm durch ihre Verkündung rechtlich existent, das heißt gültig geworden ist (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 109, 133 ).

    Dabei findet das Rückwirkungsverbot seinen Grund im Vertrauensschutz (vgl. BVerfGE 95, 64 ; 101, 239 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Oktober 2008 - 1 BvR 1138/06 -, juris, Rn. 14).

    Die Fundierung im Vertrauensschutz zeichnet zugleich die Grenze des Rückwirkungsverbotes vor (vgl. BVerfGE 32, 111 ; 88, 384 ; 101, 239 ; BVerfGK 8, 338 ).

    Dieses greift unter anderem dann nicht ein, wenn sich kein schutzwürdiges Vertrauen auf den Bestand des geltenden Rechts für vergangene Zeiträume bilden konnte (vgl. BVerfGE 88, 384 ; 95, 64 ; 101, 239 ; BVerfGK 8, 338 ), etwa weil die Rechtslage unklar war (vgl. BVerfGE 13, 261 ).

    Rn. 90 Dem Gesetzgeber ist es durch Art. 3 Abs. 1 GG nicht verwehrt, zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte Stichtage einzuführen, obwohl jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (vgl. BVerfGE 3, 58 ; 13, 31 ; 58, 81 ; 101, 239 ; 117, 272 ; 122, 151 ).

    Voraussetzung ist allerdings, dass die Einführung eines Stichtags überhaupt notwendig und die Wahl des Zeitpunktes, orientiert am gegebenen Sachverhalt, vertretbar ist (vgl. BVerfGE 13, 31 ; 58, 81 ; 75, 78 ; 101, 239 ; 117, 272 ; 123, 111 ).

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Beschäftigungsförderungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05
    Allerdings bedürfen die Vorlagen der Auslegung (vgl. BVerfGE 69, 373 ; 78, 104 ; 99, 280 ; 116, 96 ; 117, 272 ).

    Rn. 60 Das Bundesverfassungsgericht prüft im Rahmen der konkreten Normenkontrolle eine Regelung nur insoweit am Maßstab der Grundrechte, als die Kläger des Ausgangsverfahrens hiervon betroffen sind und eine Grundrechtsverletzung in Betracht kommt (vgl. BVerfGE 116, 96 ; 117, 272 ; 122, 151 ).

    Rn. 90 Dem Gesetzgeber ist es durch Art. 3 Abs. 1 GG nicht verwehrt, zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte Stichtage einzuführen, obwohl jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (vgl. BVerfGE 3, 58 ; 13, 31 ; 58, 81 ; 101, 239 ; 117, 272 ; 122, 151 ).

    Voraussetzung ist allerdings, dass die Einführung eines Stichtags überhaupt notwendig und die Wahl des Zeitpunktes, orientiert am gegebenen Sachverhalt, vertretbar ist (vgl. BVerfGE 13, 31 ; 58, 81 ; 75, 78 ; 101, 239 ; 117, 272 ; 123, 111 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits wiederholt entschieden, dass es nicht zu beanstanden ist, wenn der Gesetzgeber danach differenziert, ob ein Versicherter bei Inkrafttreten einer Neuregelung bereits ein Vollrecht auf Rente erworben hat oder nicht (vgl. BVerfGE 58, 81 ; 75, 78 ; 117, 272 ).

  • BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14

    Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß

    Nach Auffassung des Senats entfalle vorliegend der Vertrauensschutz gegenüber einer rückwirkenden Änderung der Rechtslage unter dem Aspekt einer geänderten langjährigen höchstrichterlichen Rechtsprechung bei einer noch nicht gefestigten neuen höchstrichterlichen Rechtsprechung, wie etwa durch das Bundesverfassungsgericht zum Fremdrentenrecht (BVerfGE 126, 369) und zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz (BVerfGE 131, 20) entschieden worden sei.
  • BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22

    Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche …

    Das Rückwirkungsverbot findet im Grundsatz des Vertrauensschutzes indes nicht nur seinen Grund, sondern auch seine Grenze (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 88, 384 ; 101, 239 ; 126, 369 ; 135, 1 ; 156, 354 m.w.N.).
  • BVerfG, 29.03.2017 - 2 BvL 6/11

    Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1 …

    Das Bundesverfassungsgericht prüft im Rahmen der konkreten Normenkontrolle eine Regelung nur insoweit am Maßstab der Grundrechte, als die Beteiligten des Ausgangsverfahrens hiervon betroffen sind und eine Grundrechtsverletzung in Betracht kommt (vgl. BVerfGE 116, 96 ; 117, 272 ; 122, 151 ; 126, 369 ).
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Rechtsprechung
   LSG Hessen, 30.01.2006 - L 7 AS 1/06 ER, L 7 AS 13/06 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2394
LSG Hessen, 30.01.2006 - L 7 AS 1/06 ER, L 7 AS 13/06 ER (https://dejure.org/2006,2394)
LSG Hessen, Entscheidung vom 30.01.2006 - L 7 AS 1/06 ER, L 7 AS 13/06 ER (https://dejure.org/2006,2394)
LSG Hessen, Entscheidung vom 30. Januar 2006 - L 7 AS 1/06 ER, L 7 AS 13/06 ER (https://dejure.org/2006,2394)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 22 Abs 1 S 2 SGB 2, § 60 SGB 1, §§ 60 ff SGB 1, § 21 Abs 1 S 2 Nr 4 SGB 10, § 21 Abs 2 SGB 10
    Arbeitslosengeld II - keine Versagung aufgrund Mutmaßungen - Hausbesuche - Unterkunftskosten - Überschreitung des angemessenen Umfangs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlehensweise Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes; Angemessenheit der Größe und des Preises einer Unterkunft nach den Richtlinien des Amtes für soziale Arbeit; Hinreichende Aufklärung von Zweifeln an der Einkommenssituation im Rahmen eines ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    ALG II-Bezieher müssen Hausbesuche nicht grundsätzlich hinnehmen

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    ALG II-Bezieher müssen Hausbesuche nicht grundsätzlich hinnehmen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Hausbesuch durch Sozialbehörde verweigert - Darf die Behörde deshalb Leistungen ablehnen?

  • 123recht.net (Kurzinformation, 14.6.2006)

    Darf die ARGE in die Wohnung?

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit von "Hausbesuchen" durch Sozialleistungsträger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1548
  • NVwZ 2006, 1087 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (41)Zitiert selbst (10)

  • SG Würzburg, 19.04.2006 - S 16 AS 16/05
    Auszug aus LSG Hessen, 30.01.2006 - L 7 AS 1/06
    Ergänzend nehme sie auf einen Beschluss des Sozialgerichts Wiesbaden (SG) (Az.: S 16 AS 16/05) vom 22. März 2005 Bezug.

    Die angeführte Entscheidung des SG vom 22. März 2005 (Az.: S 16 AS 16/05), bestätigt durch den ergänzenden Senat mit Beschluss vom 25. April 2005 (Az.: L 7 AS 9/05 ER), zur Zulässigkeit von Hausbesuchen, wird von der Antragsgegnerin in der rechtlichen Anwendung missverstanden.

    In diesen Fällen wird die Nichtaufklärbarkeit der anspruchsbegründenden Tatsachen zu Lasten des Betroffenen gewichtet und die Leistung kann wegen Nichtaufklärbarkeit durch den Sozialhilfeträger verweigert werden (SG Wiesbaden, Beschluss vom 21. März 2005, Az.: S 16 AS 16/05 ER).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Effektiver Rechtsschutz in einem sozialgerichtlichen Eilverfahren

    Auszug aus LSG Hessen, 30.01.2006 - L 7 AS 1/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen sich die Gerichte schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. zuletzt Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05, info also 2005, 166 ff.).

    Diese Pflicht besteht unabhängig von den Gründen der Hilfebedürftigkeit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005, a.a.O).

  • LSG Hessen, 26.10.2005 - L 7 AS 65/05

    Einstweilige Anordnung - vergangener Zeitraum - Arbeitslosengeld II - Übernahme …

    Auszug aus LSG Hessen, 30.01.2006 - L 7 AS 1/06
    Der erkennende Senat hat aber in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass existenzsichernde Leistungen nicht aufgrund bloßer Mutmaßungen verweigert werden dürfen (u. a. Beschluss vom 29. Juni 2005 - L 7 AS 1/05 ER - info also 2005 S. 166 ff., Beschluss vom 26. Oktober 2005, Az.: L 7 AS 65/05 ER).

    In ständiger Rechtsprechung verpflichtet der Senat im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes nicht zur Gewährung von Leistungen für die Vergangenheit (u. a. Beschluss vom 26. Oktober 2005, Az.: L 7 AS 65/05 ER).

  • LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prüfung der Hilfebedürftigkeit - eheähnliche …

    Auszug aus LSG Hessen, 30.01.2006 - L 7 AS 1/06
    Der erkennende Senat hat aber in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass existenzsichernde Leistungen nicht aufgrund bloßer Mutmaßungen verweigert werden dürfen (u. a. Beschluss vom 29. Juni 2005 - L 7 AS 1/05 ER - info also 2005 S. 166 ff., Beschluss vom 26. Oktober 2005, Az.: L 7 AS 65/05 ER).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus LSG Hessen, 30.01.2006 - L 7 AS 1/06
    Diese Sicherstellung ist eine verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, die aus dem Gebot zum Schutze der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot folgt (vgl. BVerfGE 82, 60 (80)).
  • SG Düsseldorf, 22.04.2005 - S 35 AS 119/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Hessen, 30.01.2006 - L 7 AS 1/06
    Vor Durchführung eines Hausbesuches ist also grundsätzlich vom Träger der Grundsicherungsleistungen zu verlangen, dass er seine berechtigten Zweifel an den jeweiligen Angaben in jedem Einzelfall dem Betroffenen darlegt und auch in Abhängigkeit von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls beurteilt, ob der Hausbesuch ein taugliches Mittel zur Feststellung des begehrten Bedarfes ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 30. Juli 1991, Az.: 5 ER 657/91, Hess. Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 18. November 1985, Az.: 9 TG 974/85; SG Düsseldorf Beschluss vom 22. April 2005, Az.: S 35 AS 119/05, VG Gera, Beschluss vom 16. Januar 2004, Az.: 6 E 2561/03 GE).
  • BVerwG, 30.07.1991 - 5 ER 657.91

    Rechtsmittel

    Auszug aus LSG Hessen, 30.01.2006 - L 7 AS 1/06
    Vor Durchführung eines Hausbesuches ist also grundsätzlich vom Träger der Grundsicherungsleistungen zu verlangen, dass er seine berechtigten Zweifel an den jeweiligen Angaben in jedem Einzelfall dem Betroffenen darlegt und auch in Abhängigkeit von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls beurteilt, ob der Hausbesuch ein taugliches Mittel zur Feststellung des begehrten Bedarfes ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 30. Juli 1991, Az.: 5 ER 657/91, Hess. Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 18. November 1985, Az.: 9 TG 974/85; SG Düsseldorf Beschluss vom 22. April 2005, Az.: S 35 AS 119/05, VG Gera, Beschluss vom 16. Januar 2004, Az.: 6 E 2561/03 GE).
  • LSG Bayern, 17.03.2006 - L 7 AS 9/05

    Bestehen eines Kontrahierungszwanges bezüglich des Abschlusses einer …

    Auszug aus LSG Hessen, 30.01.2006 - L 7 AS 1/06
    Die angeführte Entscheidung des SG vom 22. März 2005 (Az.: S 16 AS 16/05), bestätigt durch den ergänzenden Senat mit Beschluss vom 25. April 2005 (Az.: L 7 AS 9/05 ER), zur Zulässigkeit von Hausbesuchen, wird von der Antragsgegnerin in der rechtlichen Anwendung missverstanden.
  • VGH Hessen, 18.11.1985 - 9 TG 974/85

    Inaugenscheinnahme der Wohnung durch Mitarbeiter des Sozialamts

    Auszug aus LSG Hessen, 30.01.2006 - L 7 AS 1/06
    Vor Durchführung eines Hausbesuches ist also grundsätzlich vom Träger der Grundsicherungsleistungen zu verlangen, dass er seine berechtigten Zweifel an den jeweiligen Angaben in jedem Einzelfall dem Betroffenen darlegt und auch in Abhängigkeit von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls beurteilt, ob der Hausbesuch ein taugliches Mittel zur Feststellung des begehrten Bedarfes ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 30. Juli 1991, Az.: 5 ER 657/91, Hess. Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 18. November 1985, Az.: 9 TG 974/85; SG Düsseldorf Beschluss vom 22. April 2005, Az.: S 35 AS 119/05, VG Gera, Beschluss vom 16. Januar 2004, Az.: 6 E 2561/03 GE).
  • VG Gera, 16.01.2004 - 6 E 2561/03
    Auszug aus LSG Hessen, 30.01.2006 - L 7 AS 1/06
    Vor Durchführung eines Hausbesuches ist also grundsätzlich vom Träger der Grundsicherungsleistungen zu verlangen, dass er seine berechtigten Zweifel an den jeweiligen Angaben in jedem Einzelfall dem Betroffenen darlegt und auch in Abhängigkeit von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls beurteilt, ob der Hausbesuch ein taugliches Mittel zur Feststellung des begehrten Bedarfes ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 30. Juli 1991, Az.: 5 ER 657/91, Hess. Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 18. November 1985, Az.: 9 TG 974/85; SG Düsseldorf Beschluss vom 22. April 2005, Az.: S 35 AS 119/05, VG Gera, Beschluss vom 16. Januar 2004, Az.: 6 E 2561/03 GE).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 02.07.2014 - L 3 AS 315/14

    Zulässigkeit von Hausbesuchen bei SGB-II-Leistungen

    Die Duldung des Hausbesuchs durch den Hilfebedürftigen findet ihre Grundlage in der allgemeinen Mitwirkungspflicht der Verfahrensbeteiligten nach § 21 Abs. 2 Satz 1 SGB X (SG Karlsruhe v. 17.06.2010 - S 13 AS 4100/08; Hess. LSG v. 30.1.2006 - L 7 AS 1/06 ER, L 7 AS 13/06 ER;… Meyerhoff in: jurisPK-SGB II, 3. Aufl. 2012, § 6 Rn. 32;… Luthe in: Hauck/Noftz, SGB II, § 6 Rn. 14a;… ders., in: jurisPK-SGB X, § 21 Rn. 37;… Klaus in: GK-SGB II, § 6 Rn. 16; a.A. LSG Niedersachsen-Bremen v. 29.06.2006 - L 9 AS 239/06 ER - juris).
  • SG Darmstadt, 23.05.2018 - S 19 AS 309/18

    SGB II, SGG

    Die Glaubhaftmachung ändert nichts an der weiterhin bestehenden Amtsermittlungspflicht; es reicht aber für die Überzeugungsgewissheit eine überwiegende Wahrscheinlichkeit aus (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 30.01.2006, Az: L 7 AS 1/06 ER, L 7 AS 13/06 ER, juris Rn. 31).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.01.2007 - L 7 SO 5672/06

    Einstweiliger Rechtsschutz - Sozialhilfe für Ausländer - Hilfe zum …

    Mithin erforderlich ist sowohl ein Anordnungsanspruch als auch ein Anordnungsgrund, die jedoch, gemessen an dem mit dem Antrag verfolgten Rechtsschutzziel (vgl. BVerfG NVwZ 2004, 95; NVwZ 2005, 927), in einer Wechselbeziehung zueinander stehen, sodass sich die Anforderungen je nach dem zu erwartenden Maß des Erfolgs in der Hauptsache, der Dringlichkeit der erstrebten vorläufigen Regelung oder der Schwere des drohenden Nachteils vermindern können (vgl. Hess. Landessozialgericht, Beschluss vom 30. Januar 2006 - L 7 AS 1/06 ER - Keller, a.a.O., § 86b Rdnrn. 27, 29;… Funke-Kaiser, a.a.O., § 123 Rdnrn. 22, 25 ff.).
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Rechtsprechung
   LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.07.2007 - LVerfG 9/06, 10/06, 11/06, 12/06, 13/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2339
LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.07.2007 - LVerfG 9/06, 10/06, 11/06, 12/06, 13/06 (https://dejure.org/2007,2339)
LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 26.07.2007 - LVerfG 9/06, 10/06, 11/06, 12/06, 13/06 (https://dejure.org/2007,2339)
LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 26. Juli 2007 - LVerfG 9/06, 10/06, 11/06, 12/06, 13/06 (https://dejure.org/2007,2339)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mv-justiz.de PDF

    Urteil Verfassungsbeschwerdeverfahren/Normenkontrollverfahren Kreisgebietsreform; kommunale Selbstverwaltung

  • Wolters Kluwer

    Gesetzliche Vorschriften über eine Kreisstrukturreform des Landes Mecklenburg-Vorpommern (MV) als Verstoß gegen das Recht der Landkreise auf Selbstverwaltung; Absehbarkeit einer künftigen Betroffenheit durch ein noch nicht in Kraft getretenen Gesetz als Grund für eine ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (3)

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Art. 72 LV M-V; Art. 70 LV M-V; Art. 28 GG
    Verwaltungsreform ohne Regionalkreise (Prof. Dr. Wolfgang März, Universität Rostock; Neue Justiz 10/2007, S. 433)

  • t-online.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Kommunale Selbstverwaltung durch bürgerschaftliche Mitwirkung und Aufwertung der Kreisebene gestärkt (RA Prof. Dr. Bernhard Stüer)

  • rub.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Machtgewinn der Kommunen? (Jörg Bogumil, Falk Ebinger)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2007, 1054 (Ls.)
  • DVBl 2007, 1102
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (30)

  • BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90

    Papenburg

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.07.2007 - LVerfG 9/06
    Zum Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung gehört aber, dass Bestands- und Gebietsänderungen nur aus Gründen des öffentlichen Wohls und nach vorheriger Anhörung der betroffenen Gebietskörperschaften zulässig sind (BVerfGE 50, 50 f.; 86, 90, 107).

    Das die Neugliederungsentscheidung legitimierende öffentliche Wohl ist somit maßgeblich prozedural zu bestimmen (BVerfGE 86, 90, 108;… VerfGH Rh-Pf, Urt. v. 17.04.1969 - VGH 2/69 -, DÖV 1969, 560, 565;… Häberle, Öffentliches Interesse als juristisches Problem, 1970, S. 361 f.).

    Erforderlich ist eine eigene Überprüfung und Gewichtung durch das Parlament (BVerfGE 86, 90, 116).

    Rn. 121 d) In die Abwägung muss der Gesetzgeber die im konkreten Fall angesprochenen Gemeinwohlgründe sowie die Vor- und Nachteile der gesetzlichen Regelung einstellen (BVerfGE 86, 90, 109).

    Ob die für die Abwägung wesentlichen Belange auf Grund zutreffender oder vertretbar ermittelter Fakten mit ihrem vor dem Hintergrund der Verfassung richtigen Gewicht eingestellt worden sind, unterliegt der vollen Prüfung durch das Landesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 86, 90, 110 ff.).

    Rn. 135 Aber auch wenn angenommen wird, eine Mehrfachneugliederung liege vor, ist es nicht geboten, die umstrittene Kreisgebietsreform nach den besonderen Grundsätzen zu behandeln, die in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu sogenannten Rück-Neugliederungen entwickelt worden sind (vgl. BVerfGE 86, 90, 110; 91, 70, 78).

    Ob dies dem Sinn einer ordnungsgemäßen Anhörung im Rahmen einer kommunalen Gebietsreform entsprach (vgl. BVerfGE 50, 195, 202; 86, 90, 107 f.), kann offen bleiben.

    Diese Sicht entspricht derjenigen des Bundesverfassungsgerichts, das ebenfalls in der Entscheidungsformel Vorschriften für gegenstandslos erklärt hat (BVerfGE 86, 90, 91).

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf …

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.07.2007 - LVerfG 9/06
    Als institutionelle Garantie bedarf sie der Ausgestaltung durch den Gesetzgeber (BVerfGE 79, 127, 143;… statt aller Löwer in: von Münch/Kunig, GG, 5. Aufl. 2001, Art. 28, Rn. 41 ff., 59 m.w.N.).

    Dabei ist hervorzuheben, dass der Verfassunggeber die kommunale Selbstverwaltung mit eigenen Aufgaben in den Aufbau des politischen Gemeinwesens eingefügt und ihr dadurch - in den Worten des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 79, 127, 143) - eine spezifische Funktion beigemessen hat.

    Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft - also in den Gemeinden - sind Bedürfnisse und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder sich spezifisch auf sie beziehen (BVerfGE 79, 127, 152).

    Bezug nehmend auf den dem Art. 3 Abs. 2 LV entsprechenden Art. 11 Abs. 4 der Verfassung des Freistaates Bayern hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 79, 127, 149) herausgestellt, dass die Gemeinden die Keimzellen der Demokratie und am ehesten diktaturresistent seien.

    Nichts anderes lässt sich aus der von Erbguth (…a.a.O.) angeführten Rastede-Entscheidung (BVerfGE 79, 127, 150) folgern.

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 79, 127, 153) hat ausgesprochen, die Verfassung setze den ökonomischen Erwägungen, dass eine zentralistisch organisierte Verwaltung rationeller und billiger arbeiten könnte, den demokratischen Gesichtspunkt der Teilnahme der örtlichen Bürgerschaft an der Erledigung ihrer öffentlichen Aufgaben entgegen und gebe ihm den Vorzug.

    Auch außerhalb dieses Bereichs hat er deren spezifische Funktion zu berücksichtigen (BVerfGE 79, 127, 143).

    Rn. 115 h) Die Anforderungen an ein die kommunale Selbstverwaltung betreffendes Gesetz und entsprechend die verfassungsgerichtliche Kontrolldichte sind umso höher, je mehr die kommunale Selbstverwaltung an Substanz verliert (BVerfGE 79, 127, 154; 110, 370, 401;… LVerfG M-V a.a.O. S. 463).

  • VerfGH Thüringen, 18.12.1996 - VerfGH 2/95

    Eingemeindung von Umlandgemeinden durch Gesetz

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.07.2007 - LVerfG 9/06
    Leitbild der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie ist eine bürgerschaftliche Mitwirkung, die sich auch in einem politischen Gestaltungswillen niederschlägt (ThürVerfGH, Urt. v. 18.12.1996 - VerfGH 2/95 u.a. -, LVerfGE 5, 391, 417 = NVwZ-RR 1997, 639).

    Die Gründe des öffentlichen Wohls im Einzelnen bestimmt der Gesetzgeber (…NdsStGH a.a.O. S. 151; ThürVerfGH, Urt. v. 18.12.1996 - VerfGH 2/95 u. a. -, LVerfGE 5, 391, 416 = NVwZ-RR 1997, 639).

    Das Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR (Kommunalverfassung) vom 17.05.1990 (GBl. DDR I S. 255) war nur ein erster Schritt der Angleichung der Rechtsverhältnisse auf kommunaler Ebene (vgl. ThürVerfGH, Urt. v. 18.12.1996 - VerfGH 2/95 -, LVerfGE 5, 391, 418 = NVwZ-RR 1997, 639).

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 11.05.2006 - LVerfG 1/05

    Kommunaler Finanzausgleich - kommunale Selbstverwaltung - …

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.07.2007 - LVerfG 9/06
    Ebenso hat das Landesverfassungsgericht (Urt. v. 11.05.2006 - LVerfG 1/05 u. a. -, NordÖR 2006, 443, 445) zur kommunalen Finanzgarantie entschieden.

    Auf die wechselseitige Bezogenheit von Land und Kommunen hat das Landesverfassungsgericht bereits hingewiesen (Urt. v. 11.05.2006 - LVerfG 1/05 u. a. -, NordÖR 2006, 443, 444).

    Dies hat das Landesverfassungsgericht in seinem Urteil zum kommunalen Finanzausgleich vom 11.05.2006 (LVerfG 1/05 u. a., NordÖR 2006, 443) niedergelegt.

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 1/94

    Frage des Ausschlusses einer kommunalen Verfassungsbeschwerde durch die …

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.07.2007 - LVerfG 9/06
    Ist klar abzusehen, dass und wie ein Beschwerdeführer künftig von der Regelung betroffen sein wird, liegt bereits gegenwärtig eine Beschwer vor (BVerfGE 101, 54, 73 f.; BVerfGE 108, 370, 385;… zustimmend Benda/Klein, a.a.O. Rn. 561;… Hillgruber/Goos, Verfassungsprozessrecht, 2. Aufl. 2006, Rn. 199; vgl. auch LVerfG LSA, Urt. v. 09.03.2007 - LVG 7/06 -, Tz 55 unter Hinweis auf LVerfG LSA, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LVerfGE 2, 273, 276, 285 = LKV 1995, 75).

    Das öffentliche Wohl kann nicht mit dem Wohl der betroffenen Kreise gleichgesetzt werden (LVerfG LSA, Urt. v. 31.05.1994, LKV 1995, 75, 78); beispielsweise dürfen die Entwicklung des ganzen Landes und die Regionalplanung berücksichtigt werden (…ThürVerfGH, Urt. v. 08.09.1997 - VerfGH 8/95 -, LVerfGE 7, 380 = VwRR MO 1997, 67;… NdsStGH a.a.O. S. 165).

    Dieses Schema ist dann auch Grundlage für die Prüfung durch die damit befassten Verfassungsgerichte der Länder (vgl. SächsVerfGH, Urt. v. 13.12.1996 - Vf. 21-VIII-95 -, LVerfGE 5, 311, 319 f. = SächsVBl. 1997, 79; ThürVerfGH, Urt. v. 08.09.1997 - VerfGH 8/95 -, LVerfGE 7, 361, 380 = VwRR MO 1997, 67; LVerfG LSA, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LVerfGE 2, 273, 276, 285 = LKV 1995, 75, 76; LVerfG LSA, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323, 324, 331 = SächsVBl.

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.2000 - LVerfG 5/98

    Akustische Wohnraumüberwachung - sog. Großer Lauschangriff

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.07.2007 - LVerfG 9/06
    Auf dieser Grundlage hat das Landesverfassungsgericht mehrfach ausgesprochen, dass bei Verfassungswidrigkeit einer Norm auf deren Nichtigkeit zu erkennen sei und ein sich auf die Feststellung der Unvereinbarkeit mit der Landesverfassung beschränkender Ausspruch ganz ausnahmsweise nur dann in Betracht komme, wenn eine Nichtigerklärung zu größerer Verfassungsferne im Grundrechtsbereich führen würde (LVerfG M-V, Urt. v. 21.10.1999 - LVerfG 2/98 -, LVerfGE 10, 337, 370 = LKV 2000, 149, 158; Urt. v. 18.05.2000 - LVerfG 5/98 -, LVerfGE 11, 265, 301 = LKV 2000, 345, 356;… Urt. v. 07.07.2005 - LVerfG 8/04 -, LKV 2006, 23).

    Der Inhalt beider Aussprüche ist im Grundsatz gleich: Die jeweilige gesetzliche Vorschrift ist nicht mehr anwendbar, es sei denn, dass im Einzelfall das Landesverfassungsgericht für eine Übergangszeit anderes bestimmt (LVerfG M-V, Urt. v. 18.05.2000 - LVerfG 5/98 -, LVerfGE 11, 265, 301 = LKV 2000, 345, 352;… Urt. v. 07.07.2005 - LVerfG 8/04 -, LKV 2006, 23).

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 07.07.2005 - LVerfG 8/04

    Haushaltsrechtsgesetz 2004/2005 - Überschreitung der Kreditobergrenze, Erste …

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.07.2007 - LVerfG 9/06
    Auf dieser Grundlage hat das Landesverfassungsgericht mehrfach ausgesprochen, dass bei Verfassungswidrigkeit einer Norm auf deren Nichtigkeit zu erkennen sei und ein sich auf die Feststellung der Unvereinbarkeit mit der Landesverfassung beschränkender Ausspruch ganz ausnahmsweise nur dann in Betracht komme, wenn eine Nichtigerklärung zu größerer Verfassungsferne im Grundrechtsbereich führen würde (…LVerfG M-V, Urt. v. 21.10.1999 - LVerfG 2/98 -, LVerfGE 10, 337, 370 = LKV 2000, 149, 158;… Urt. v. 18.05.2000 - LVerfG 5/98 -, LVerfGE 11, 265, 301 = LKV 2000, 345, 356; Urt. v. 07.07.2005 - LVerfG 8/04 -, LKV 2006, 23).

    Der Inhalt beider Aussprüche ist im Grundsatz gleich: Die jeweilige gesetzliche Vorschrift ist nicht mehr anwendbar, es sei denn, dass im Einzelfall das Landesverfassungsgericht für eine Übergangszeit anderes bestimmt (…LVerfG M-V, Urt. v. 18.05.2000 - LVerfG 5/98 -, LVerfGE 11, 265, 301 = LKV 2000, 345, 352; Urt. v. 07.07.2005 - LVerfG 8/04 -, LKV 2006, 23).

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 07.07.2005 - LVerfG 7/04

    Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2003 - Überschreitung der Kreditobergrenze

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.07.2007 - LVerfG 9/06
    Auf dieser Grundlage hat das Landesverfassungsgericht mehrfach ausgesprochen, dass bei Verfassungswidrigkeit einer Norm auf deren Nichtigkeit zu erkennen sei und ein sich auf die Feststellung der Unvereinbarkeit mit der Landesverfassung beschränkender Ausspruch ganz ausnahmsweise nur dann in Betracht komme, wenn eine Nichtigerklärung zu größerer Verfassungsferne im Grundrechtsbereich führen würde (…LVerfG M-V, Urt. v. 21.10.1999 - LVerfG 2/98 -, LVerfGE 10, 337, 370 = LKV 2000, 149, 158;… Urt. v. 18.05.2000 - LVerfG 5/98 -, LVerfGE 11, 265, 301 = LKV 2000, 345, 356; Urt. v. 07.07.2005 - LVerfG 8/04 -, LKV 2006, 23).

    Der Inhalt beider Aussprüche ist im Grundsatz gleich: Die jeweilige gesetzliche Vorschrift ist nicht mehr anwendbar, es sei denn, dass im Einzelfall das Landesverfassungsgericht für eine Übergangszeit anderes bestimmt (…LVerfG M-V, Urt. v. 18.05.2000 - LVerfG 5/98 -, LVerfGE 11, 265, 301 = LKV 2000, 345, 352; Urt. v. 07.07.2005 - LVerfG 8/04 -, LKV 2006, 23).

  • VerfGH Thüringen, 08.09.1997 - VerfGH 8/95

    Kommunalverfassungsbeschwerde; Neugliederung; Prüfungsmaßstab; …

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.07.2007 - LVerfG 9/06
    Das öffentliche Wohl kann nicht mit dem Wohl der betroffenen Kreise gleichgesetzt werden (…LVerfG LSA, Urt. v. 31.05.1994, LKV 1995, 75, 78); beispielsweise dürfen die Entwicklung des ganzen Landes und die Regionalplanung berücksichtigt werden (ThürVerfGH, Urt. v. 08.09.1997 - VerfGH 8/95 -, LVerfGE 7, 380 = VwRR MO 1997, 67;… NdsStGH a.a.O. S. 165).

    Dieses Schema ist dann auch Grundlage für die Prüfung durch die damit befassten Verfassungsgerichte der Länder (vgl. SächsVerfGH, Urt. v. 13.12.1996 - Vf. 21-VIII-95 -, LVerfGE 5, 311, 319 f. = SächsVBl. 1997, 79; ThürVerfGH, Urt. v. 08.09.1997 - VerfGH 8/95 -, LVerfGE 7, 361, 380 = VwRR MO 1997, 67; LVerfG LSA, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LVerfGE 2, 273, 276, 285 = LKV 1995, 75, 76; LVerfG LSA, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323, 324, 331 = SächsVBl.

  • BVerfG, 19.11.2002 - 2 BvR 329/97

    Verwaltungsgemeinschaften

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.07.2007 - LVerfG 9/06
    Die in der örtlichen Gemeinschaft lebendigen Kräfte schließen sich zur eigenverantwortlichen Erfüllung öffentlicher Aufgaben der engeren Heimat zusammen mit dem Ziel, das Wohl der Einwohner zu fördern und die geschichtliche und heimatliche Eigenart zu wahren (BVerfGE 11, 266, 275 f.; 107, 1, 12).

    Die spezifische Funktion der bürgerschaftlich getragenen Verwaltung hat das Bundesverfassungsgericht seither wiederholt hervorgehoben (BVerfGE 82, 310, 313; 83, 363, 381 f.; 107, 1, 11 f.).

  • BVerfG, 07.02.1991 - 2 BvL 24/84

    Krankenhausumlage

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 17.04.1969 - VGH 2/69

    Selbstverwaltungsgarantie und kommunale Gebietsreform; Zulässigkeit des …

  • BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 5/98

    Lippeverband

  • BVerfG, 27.07.2004 - 2 BvF 2/02

    Juniorprofessur

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 21.10.1999 - LVerfG 2/98

    Verdachtlose Kontrollen - sog. Schleierfahndung

  • BVerfG, 18.05.2004 - 2 BvR 2374/99

    Klärschlamm

  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 6/76

    Rheda-Wiedenbrück

  • BVerfG, 27.11.1978 - 2 BvR 165/75

    Laatzen

  • BVerfG, 03.05.1994 - 2 BvR 2760/93

    Isserstedt

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 4/94

    Inhalt der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung im Hinblick auf die …

  • VerfGH Sachsen, 13.12.1996 - 21-VIII-95
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.03.1975 - VerfGH 26/74

    Neugliederung des Ruhrgebiets

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvF 1/82

    Staatsverschuldung

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95

    Schuldrechtsanpassungsgesetz

  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

  • BVerfG, 12.07.1960 - 2 BvR 373/60

    Wählervereinigung

  • BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90

    Aschendorf

  • StGH Hessen, 20.10.1999 - P.St. 1294

    Grundrechtsklage eines kommunalen Gebietsrechenzentrums wegen fehlender …

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 09.03.2007 - LVG 7/06

    Kommunalverfassungsbeschwerde des Landkreises Aschersleben-Staßfurt gegen die …

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.08.2011 - LVerfG 21/10

    Bevölkerungsdichte und Siedlungs- und Verkehrsinfrastruktur als Maßstab für das …

    Rn. 5 Mit Urteil vom 26. Juli 2007 (- LVerfG 9/06 bis 17/06 -, LVerfGE 18, 342) erklärte das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern die Vorschriften des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes über die Kreisgebietsreform für mit Art. 72 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern - LV - unvereinbar.

    Beide halten die Verfassungsbeschwerde für unbegründet, weil der Gesetzgeber alle Vorgaben der Verfassung für eine Kreisgebietsreform und insbesondere auch sämtliche Anforderungen an das Verfahren eingehalten habe, die das Landesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 26. Juli 2007 -LVerfG 9/06 u.a. - aufgestellt habe.

    Allerdings ist eine Verfassungsbeschwerde gegen ein noch nicht in Kraft getretenes Gesetz nicht immer wegen fehlender gegenwärtiger Beschwer unzulässig; ist klar abzusehen, dass und wie ein Beschwerdeführer künftig von der Regelung betroffen sein wird, liegt bereits gegenwärtig eine Beschwer vor (vgl. BVerfGE 108, 370, 385; 101, 54, 73 f.; ebenso LVerfG M-V, Urt. v. 26.07.2007 -LVerfG 9/06 u.a. -, LVerfGE 18, 342 - Kreisgebietsreform - Urt. v. 26.11.2009 - LVerfG 9/08 -,BeckRS 2009, 41840 - Doppik -).

    Rn. 116 Dabei überprüft das Landesverfassungsgericht die Kreisstrukturreform anhand der von den Verfassungsgerichten für eine derartige Neugliederungsmaßnahme entwickelten Maßstäbe, denn der Gesetzgeber hat vorliegend - ersichtlich veranlasst durch die entsprechenden Ausführungen in der Entscheidung des Gerichts vom 26. Juli 2007 (- LVerfG 9/06 u.a. -, LVerfGE 18, 342, 381 f.) und in Abkehr von seinem darin verworfenen früheren, auf Einräumigkeit und Einheit der Verwaltung in Verbindung mit der Orientierung an vorhandenen Planungsregionen ausgerichteten Reformansatz -ein an dem herkömmlichen Entscheidungsmuster orientiertes Konzept erstellt.

    Rn. 118 Zwar wird für die Auflösung und Neubildung von Kreisen eine gesetzliche Regelung nicht ausdrücklich von der Verfassung, sondern nur einfachgesetzlich in § 97 Abs. 2 KV M-V gefordert, jedoch ergibt sich die Notwendigkeit eines Gesetzes daraus, dass es sich um eine grundlegende Entscheidung über die Ausgestaltung rechtlich selbständiger und von der Verfassung mit eigener Rechtsstellung ausgestatteter Verwaltungsträger handelt, die dem Parlament vorbehalten bleiben muss (so schon LVerfG M-V, Urt. v. 26.07.2007 - LVerfG 9/06 u.a. -, LVerfGE 18, 342, 371 m.w.N.).

    Rn. 120 Auch wenn die Kreise keine Zweckschöpfungen des Gesetzgebers mit im Vergleich zu den Gemeinden "schwächelnder Selbstverwaltungsgarantie" sind, sondern die Selbstverwaltung der Gemeinden und der Kreise als kommunale Selbstverwaltung eine Einheit bilden (LVerfG M-V, Urt. v. 26.07.2007 - LVerfG 9/06 u.a. -, a.a.O., S. 373), gilt auch für sie, dass Gebietsänderungen den verfassungsrechtlich geschützten Kernbereich im Grundsatz nicht beeinträchtigen.

    Zum verfassungsrechtlich gewährleisteten Kernbereich des kreiskommunalen Selbstverwaltungsrechts gehört nämlich auch, dass Veränderungen des Gebietszuschnitts nur aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit und nach Anhörung der die Veränderung betreffenden Gebietskörperschaften zulässig sind (vgl. BVerfGE 86, 90, 107 ff.; 50, 50 f.; LVerfG M-V, Urt. v. 26.07.2007 - LVerfG 9/06 u.a. -, a.a.O., S. 375 m.w.N.;… SächsVerfGH, Urt. v. 29.05.2009 - Vf. 79-II-08 -, juris, Rn. 309 ff.;… NdsStGH, Urt. v. 14.02.1979 - StGH 2/77 -NdsStGHE 2, 1, 152;… VerfGH NW, Urt. v. 24.04.1970 - VGH 13/69 -, OVGE MüLü 26, 270).

    Dies hat das Landesverfassungsgericht bereits 2007 zu der von ihm aus anderen Gründen verworfenen Kreisgebietsreform (Urt. v. 26.07.2007 - LVerfG 9/06 u.a. -, LVerfGE 18, 342, 378) ausgeführt.

    Der Gesetzgeber ist insbesondere fehlerfrei von einem Anlass zur umfassenden Modernisierung der Verwaltung - sowohl des Landes als auch der Kommunen - ausgegangen (so schon LVerfG M-V, Urt. v. 26.07.2007 - LVerfG 9/06 u.a. -, LVerfGE 18, 342, 376 ff.).

    Rn. 138 Der Gesetzgeber durfte sich vor allem aufgrund der zu erwartenden demografischen Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern und der Verschuldungssituation des Landes zum Handeln veranlasst sehen (so schon LVerfG M-V, Urt. v. 26.07.2007- LVerfG 9/06 u.a. -, a.a.O.;… vgl. auch SächsVerfGH, Urt. v. 29.05.2009 - Vf. 79-II-08 -, juris Rn. 324 ff.).

    Sie haben vorausschauend und vorsorgend die drohenden Schäden und Gefahren vom Land und den Kommunen abzuwenden oder sie zumindest zu begrenzen (so schon LVerfG M-V, Urt. v. 26.07.2007 - LVerfG 9/08 u.a. -, LVerfGE 18, 342, 378), was eine Kreisgebietsreform einschließt, zumal auch heute nichts dafür ersichtlich ist, dass der Reformanlass allein in strukturellen Problemen der Staatsverwaltung begründet sein könnte.

    Unter diesen unverändert anzunehmenden schwierigen und auch von den Beschwerdeführern nicht in Abrede gestellten Umständen darf sich der Gesetzgeber durch grundlegende Änderungen der allgemeinen Verhältnisse im Land zu einer Gesamtreform veranlasst sehen; er braucht keine Defizitanalyse darüber vorzunehmen, ob und in welcher Beziehung gerade die bestehenden Landkreise und kreisfreien Städte konkret ihre Aufgaben nicht hinreichend erfüllen (so schon LVerfG M-V, Urt. v. 26.07.2007 - LVerfG 9/06 u.a. -, LVerfGE 18, 342, 379).

    Dies gilt insbesondere für die Überschaubarkeit als Wesensmerkmal eines Kreises und Voraussetzung für das Funktionieren bürgerschaftlich-demokratischer Selbstverwaltung entsprechend dem ihr von Verfassungs wegen eingeräumten Gewicht (vgl. LVerfG M-V, Urt. v. 26.07.2007 - LVerfG 9/06 u.a. -, LVerfGE 18, 342, 386 ff.).

    Dementsprechend müssen (auch) Kreise so gestaltet sein, dass es ihren Bürgern typischerweise möglich ist, nachhaltig und zumutbar ehrenamtliche Tätigkeit in den Vertretungskörperschaften, d.h. im Kreistag und seinen Ausschüssen zu entfalten (so LVerfG M-V, Urt. v. 26.07.2007 - LVerfG 9/06 u.a. -, LVerfGE 18, 342, 387;… vgl. hierzu auch Katz/Ritgen, a.a.O.; März, NJ 2007, 433, 441;… Dombert in: Büchner/Franzke/Nierhaus, a.a.O., S. 44).

    Dabei mag auch die Tendenz, dass sich Kreistage schon jetzt vornehmlich aus Angehörigen bestimmter Berufsgruppen zusammensetzen, in den Blick zu nehmen sein (vgl. hierzu LVerfG M-V, Urt. v. 26.07.2007 -LVerfG 9/06 u.a. -, a.a.O. S. 389;… kritisch hierzu Bull in: Büchner/Franzke/Nierhaus, a.a.O., S. 26 f.; Mehde, NordÖR 2007, 331, 335).

    Rn. 182 2. Das Landesverfassungsgericht kann nicht feststellen, dass der Gesetzgeber im Rahmen seiner Abwägung das Spannungsverhältnis zwischen dem Bestreben, nachhaltig tragfähige und effiziente Verwaltungsstrukturen zu schaffen, und der Notwendigkeit, die ehrenamtlich ausgeübte kommunale Selbstverwaltung zu erhalten (vgl. hierzu schon LVerfG M-V, Urt. v. 26.07.2007 - LVerfG 9/06 u.a. -, LVerfGE 18, 342, 373), nicht hinreichend berücksichtigt bzw. einseitig zum Nachteil der Selbstverwaltungsbelange aufgelöst hätte.

    Rn. 205 Dies kann erfordern, etwa die Regelungen über Entschädigungen für ehrenamtlich in der Kommunalpolitik Tätige ebenso zu überprüfen wie sonstige flankierende Maßnahmen zu erwägen, die die Mandatsausübung in ihren praktischen und technischen Abläufen erleichtern, ohne zugleich die Entscheidungsfindung der ehrenamtlichen Kreistagsmitglieder in einer Weise zu professionalisieren, die Gefahr liefe, die kommunale Selbstverwaltung in ihrem verfassungsrechtlich gesicherten Charakter zu schmälern (vgl. zu dieser Befürchtung LVerfG M-V, Urt. v. 26.07.2007 - LVerfG 9/06 u.a. -, LVerfGE 18, 342, 391).

    Dementsprechend müssen (auch) Kreise so gestaltet sein, dass es ihren Bürgern typischerweise möglich ist, nachhaltig und zumutbar ehrenamtliche Tätigkeit in den Vertretungskörperschaften, d.h. im Kreistag und seinen Ausschüssen zu entfalten (so LVerfG, Urt. v. 26.07.2007 - LVerfG 9/06 u.a. -, LVerfGE 18, 342, 387).

    Rn. 260 cc) Die vom Gesetz vorgesehenen Kreisgrößen wären ohne eine solche empirische Untersuchung allenfalls akzeptabel, wenn der Gesetzgeber im Rahmen der Reform ein normatives Umfeld geschaffen hätte, mit dem die über die Kandidatur hinausgehende Wahrnehmung des Ehrenamtes erleichtert würde, wie es etwa von Hesse (…a.a.O. S. 95 f.) als "kaum vermeidlich" bezeichnet wurde (…Hesse a.a.O. S. 84: notwendige Verbesserung operativer Arbeitsbedingungen;… zum normativen Umfeld in Gestalt von hauptamtlichen Mitarbeitern vergleiche Bull, Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen in Schleswig-Holstein, August 2007, S. 72 f.; krit. LVerfG v. 26.07.2007 -LVerfG 9/06 u.a. -, LVerfGE 18, 342, 391).

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.08.2011 - LVerfG 22/10

    Einkreisung kreisfreier Städte in Mecklenburg-Vorpommern zulässig

    Rn. 6 Mit Urteil vom 26. Juli 2007 (- LVerfG 9/06 bis 17/06 -, LVerfGE 18, 342) erklärte das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern die Vorschriften des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes über die Kreisgebietsreform für mit Art. 72 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern - LV - unvereinbar.

    Beide halten die Verfassungsbeschwerde für jedenfalls unbegründet, weil der Gesetzgeber alle Vorgaben der Verfassung für eine auch die bisher kreisfreien Städte einschließende Kreisgebietsreform und insbesondere auch sämtliche Anforderungen an das Verfahren eingehalten habe, die das Landesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 26. Juli 2007 - LVerfG 9/06 u.a. - aufgestellt habe.

    Sie ist schon jetzt zum Handeln gezwungen, weil das Gesetz jedenfalls mit Blick auf die bereits nach Maßgabe des Art. 11 Abs. 1 Kreisstrukturgesetz in Kraft getretenen Vorschriften, die zur Vorbereitung der Kreisneugliederung notwendig sind, Vorwirkungen entfaltet (vgl. BVerfGE 108, 370, 385; 101, 54, 73 f.; ebenso LVerfG M-V, Urt. v. 26.07.2007 - LVerfG 9/06 u.a. -, LVerfGE 18, 342, 369 - Kreisgebietsreform - Urt. v. 26.11.2009 -LVerfG 9/08 -, BeckRS 2009, 41840 - Doppik -).

    Rn. 85 Dabei überprüft das Landesverfassungsgericht die Kreisstrukturreform anhand der von den Verfassungsgerichten für eine derartige Neugliederungsmaßnahme typischerweise entwickelten Maßstäbe, denn der Gesetzgeber hat vorliegend - ersichtlich veranlasst durch die entsprechenden Ausführungen in der Entscheidung des Gerichts vom 26. Juli 2007 (- LVerfG 9/06 u.a. -, LVerfGE 18, 342, 381 f.) und in Abkehr von seinem darin verworfenen früheren, auf Einräumigkeit und Einheit der Verwaltung in Verbindung mit der Orientierung an vorhandenen Planungsregionen ausgerichteten Reformansatz - ein an dem herkömmlichen Entscheidungsmuster orientiertes Konzept erstellt.

    Jedoch ergibt sich die Notwendigkeit eines Gesetzes daraus, dass es sich um eine grundlegende Entscheidung über die Ausgestaltung rechtlich selbständiger und von der Verfassung mit eigener Rechtsstellung ausgestatteter Verwaltungsträger handelt, die dem Parlament vorbehalten bleiben muss (so schon LVerfG M-V, Urt. v. 26.07.2007 - LVerfG 9/06 u.a. -, LVerfGE 18, 342, 371 m.w.N.).

    Rn. 89 Auch wenn die Kreise keine Zweckschöpfungen des Gesetzgebers mit im Vergleich zu den Gemeinden "schwächelnder Selbstverwaltungsgarantie" sind, sondern die Selbstverwaltung der Gemeinden und der Kreise als kommunale Selbstverwaltung eine Einheit bilden (LVerfG M-V, Urt. v. 26.07.2007 - LVerfG 9/06 u.a. -, a.a.O., S. 373), gilt auch für sie, dass Gebietsänderungen den verfassungsrechtlich geschützten Kernbereich im Grundsatz nicht beeinträchtigen.

    Zum verfassungsrechtlich gewährleisteten Kernbereich des kreiskommunalen Selbstverwaltungsrechts gehört nämlich auch, dass Veränderungen des Gebietszuschnitts nur aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit und nach Anhörung der die Veränderung betreffenden Gebietskörperschaften zulässig sind (vgl. BVerfGE 86, 90, 107 ff.; 50, 50 f.; LVerfG M-V, Urt. v. 26.07.2007 - LVerfG 9/06 u.a. -, a.a.O., S. 375 m.w.N.;… SächsVerfGH, Urt. v. 29.05.2009 - Vf. 79-II-08 -, juris Rn. 309 ff.;… NdsStGH, Urt. v. 14.02.1979 - StGH 2/77 - NdsStGHE 2, 1, 152;… VerfGH NW, Urt. v. 24.04.1970 - VerfGH 13/69 -, OVGE MüLü 26, 270).

    Unter diesen unverändert anzunehmenden schwierigen und auch von der Beschwerdeführerin nicht in Abrede gestellten Umständen darf sich der Gesetzgeber durch grundlegende Änderungen der allgemeinen Verhältnisse im Land zu einer Gesamtreform veranlasst sehen; er braucht keine Defizitanalyse darüber vorzunehmen, ob und in welcher Beziehung gerade die bestehenden Landkreise und kreisfreien Städte konkret ihre Aufgaben nicht hinreichend erfüllen (so schon LVerfG M-V, Urt. v. 26.07.2007 - LVerfG 9/06 u.a. -, LVerfGE 342, 379).

    Rn. 131 bb) Der Gesetzgeber hat auch die bürgerschaftlich-demokratische Dimension der kommunalen Selbstverwaltung auf Kreisebene ebenso wie auf der Ebene der bisher kreisfreien Städte nicht verkannt und im Rahmen seiner Abwägung das Spannungsverhältnis zwischen dem Bestreben, nachhaltig tragfähige und effiziente Verwaltungsstrukturen zu schaffen, und der Notwendigkeit, die ehrenamtlich ausgeübte kommunale Selbstverwaltung zu erhalten (vgl. hierzu schon LVerfG M-V, Urt. v. 26.07.2007 - LVerfG 9/06 u.a. -, LVerfGE 18, 342, 373), mit vertretbarem Ergebnis berücksichtigt und nicht etwa einseitig zum Nachteil der Selbstverwaltungsbelange aufgelöst.

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.08.2011 - LVerfG 23/10

    Begrenzter Bestandsschutz für die Kreisfreiheit; Schutz der kommunalen …

    Mit Urteil vom 26. Juli 2007 (- LVerfG 9/06 bis 17/06 -, LVerfGE 18, 342) erklärte das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern die Vorschriften des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes über die Kreisgebietsreform für mit Art. 72 Abs. 1 Satz 2 LV unvereinbar.

    Beide halten die Verfassungsbeschwerde für jedenfalls unbegründet, weil der Gesetzgeber alle Vorgaben der Verfassung für eine auch die bisher kreisfreien Städte einschließende Kreisgebietsreform und insbesondere auch sämtliche Anforderungen an das Verfahren eingehalten habe, die das Landesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 26. Juli 2007 - LVerfG 9/06 u.a. - aufgestellt habe.

    Sie ist schon jetzt zum Handeln gezwungen, weil das Gesetz jedenfalls mit Blick auf die bereits nach Maßgabe des Art. 11 Abs. 1 Kreisstrukturgesetz in Kraft getretenen Vorschriften, die zur Vorbereitung der Kreisneugliederung notwendig sind, Vorwirkungen entfaltet (vgl. BVerfGE 108, 370, 385; 101, 54, 73 f.; ebenso LVerfG M-V, Urt. v. 26.07.2007 - LVerfG 9/06 u.a. -, LVerfGE 18, 342, 369 - Kreisgebietsreform - Urt. v. 26.11.2009 - LVerfG 9/08 -, LKV BeckRS 2009, 41840 - Doppik -).

    Dabei überprüft das Landesverfassungsgericht die Kreisstrukturreform anhand der von den Verfassungsgerichten für eine derartige Neugliederungsmaßnahme typischerweise entwickelten Maßstäbe, denn der Gesetzgeber hat vorliegend - ersichtlich veranlasst durch die entsprechenden Ausführungen in der Entscheidung des Gerichts vom 26. Juli 2007 (- LVerfG 9/06 u.a. -, LVerfGE 18, 342, 381 f.) und in Abkehr von seinem darin verworfenen früheren, auf Einräumigkeit und Einheit der Verwaltung in Verbindung mit der Orientierung an vorhandenen Planungsregionen ausgerichteten Reformansatz - ein an dem herkömmlichen Entscheidungsmuster orientiertes Konzept erstellt.

    24 Entscheidung über die Ausgestaltung rechtlich selbständiger und von der Verfassung mit eigener Rechtsstellung ausgestatteter Verwaltungsträger handelt, die dem Parlament vorbehalten bleiben muss (so schon LVerfG M-V, Urt. v. 26.07.2007 - LVerfG 9/06 u.a. -, LVerfGE 18, 342, 371 m.w.N.).

    Auch wenn die Kreise keine Zweckschöpfungen des Gesetzgebers mit im Vergleich zu den Gemeinden "schwächelnder Selbstverwaltungsgarantie" sind, sondern die Selbstverwaltung der Gemeinden und der Kreise als kommunale Selbstverwaltung eine Einheit bilden (LVerfG M-V, Urt. v. 26.07.2007 - LVerfG 9/06 u.a. -, a.a.O., S. 373), gilt auch für sie, dass Gebietsänderungen den verfassungsrechtlich geschützten Kernbereich im Grundsatz nicht beeinträchtigen.

    Zum verfassungsrechtlich gewährleisteten Kernbereich des kreiskommunalen Selbstverwaltungsrechts gehört nämlich auch, dass Veränderungen des Gebietszuschnitts nur aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit und nach Anhörung der die Veränderung betreffenden Gebietskörperschaften zulässig sind (vgl. BVerfGE 86, 90, 107 ff.; 50, 50 f.; LVerfG M-V, Urt. v. 26.07.2007 - LVerfG 9/06 u.a. -, a.a.O., S. 375 m.w.N.;… SächsVerfGH, Urt. v. 29.05.2009 - Vf. 79-II-08 -, juris Rn. 309 ff.;… NdsStGH, Urt. v. 14.02.1979 - StGH 2/77 - NdsStGHE 2, 1, 152;… VerfGH NW, Urt. v. 24.04.1970 - VerfGH 13/69 -, OVGE MüLü 26, 270).

    Unter diesen unverändert anzunehmenden schwierigen und auch von der Beschwerdeführerin nicht in Abrede gestellten Umständen darf sich der Gesetzgeber durch grundlegende Änderungen der allgemeinen Verhältnisse im Land zu einer Gesamtreform veranlasst sehen; er braucht keine Defizitanalyse darüber vorzunehmen, ob und in welcher Beziehung gerade die bestehenden Landkreise und kreisfreien Städte konkret ihre Aufgaben nicht hinreichend erfüllen (so schon LVerfG M-V, Urt. v. 26.07.2007 - LVerfG 9/06 u.a. -, LVerfGE 342, 379).

    bb) Der Gesetzgeber hat auch die bürgerschaftlich-demokratische Dimension der kommunalen Selbstverwaltung auf Kreisebene ebenso wie auf der Ebene der bisher kreisfreien Städte nicht verkannt und im Rahmen seiner Abwägung das Spannungsverhältnis zwischen dem Bestreben, nachhaltig tragfähige und effiziente Verwaltungsstrukturen zu schaffen, und der Notwendigkeit, die ehrenamtlich ausgeübte kommunale Selbstverwaltung zu erhalten (vgl. hierzu schon LVerfG M-V, Urt. v. 26.07.2007 - LVerfG 9/06 u.a. -, LVerfGE 18, 342, 373), mit vertretbarem Ergebnis berücksichtigt und nicht etwa einseitig zum Nachteil der Selbstverwaltungsbelange aufgelöst.

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.11.2009 - LVerfG 9/08

    Einführung der kommunalen Doppik unterliegt nicht dem Konnexitätsprinzip

    Selbst wenn der Beschwerdeführer derzeit noch keinen Anlass für Vorbereitungsmaßnahmen sehen sollte, ist schon jetzt klar abzusehen, dass und wie er zukünftig betroffen sein wird (vgl. hierzu auch LVerfG M-V, Urt. v. 26.07.2007 - LVerfG 9/06 u.a. - , LVerfGE 18, 342, 369 - Kreisgebietsreform - m.w.N.).

    Rn. 79 Ebenso wie die Gewährleistung des Art. 28 Abs. 2 GG, der die kommunale Selbstverwaltung als Strukturprinzip vorgibt, entfaltet Art. 72 Abs. 1 LV auch außerhalb des Kernbereichs gleichsam im Vorfeld Schutzwirkungen (vgl. auch LVerfG M-V, Urt. v. 26.07.2007 - LVerfG 9/06 u.a.-, a.a.O. und v. 11.05.2006 - LVerfG 1/05 u.a. -, LVerfGE 17, 297, 319).

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 30.11.2023 - LVerfG 5/22
    Jedoch wurde dieses Gesetz im Wesentlichen durch das Landesverfassungsgericht (LVerfG M-V) für unvereinbar mit der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und insbesondere die Änderungen, die § 1 KJHG-Org M-V betrafen, für gegenstandslos erklärt (vgl. LVerfG M-V, Urteil vom 26.07.2007 - LVerfG 9/06 -, juris).

    Die kommunale Selbstverwaltung bedeutet Aktivierung der Bürger für ihre eigenen Angelegenheiten (LVerfG M-V, Urteil vom 26.07.2007 - LVerfG 9/06 -, Rn. 107, juris) und umfasst auch einen gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern gerichteten Anspruch auf angemessene Finanzausstattung; denn eigenverantwortliches Handeln setzt eine entsprechende finanzielle Leistungsfähigkeit voraus (vgl. LVerfG M-V…, Urteil vom 18.12.2003 - LVerfG 13/02 -, Rn. 43, juris; LVerfG M-V…, Urteil vom 11.05.2006 - LVerfG 1/05 -, Rn. 90 ff., juris).

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.06.2008 - LVerfG 4/07

    Verfassungsbeschwerde: Verlängerung der zukünftigen Legislaturperioden des …

    Anders als bei der Entscheidung des Verfassungsgerichts vom 26. Juni 2007 (LVerfG 9 - 17/06, DVBl. 2007, 1102 ff. = LKV 2007, 457 ff. = NordÖR 2008, 152 ff.) zum Funktional- und Kreisgebietsreformgesetz Mecklenburg-Vorpommern vom 23. Mai 2006 geht es hier nicht um die Ausformung der institutionellen Garantie kommunaler Selbstverwaltung, die mit einer Entscheidung über den konkreten Bestand oder flächenmäßigen Zuschnitt von verfassungsrechtlich mit eigenen Rechten ausgestatteten Organisationseinheiten verbunden ist und der vorherigen Anhörung der betroffenen Körperschaften bedarf, sondern um einen Akt staatlicher Selbstorganisation.
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2011 - LVerfG 10/10

    Kommunale Verfassungsbeschwerde gegen Kleinstgemeindenregelung im …

    Schon jetzt ist klar abzusehen, dass und wie die Beschwerdeführerinnen zukünftig betroffen sein werden (…vgl. hierzu auch LVerfG M-V, Urt. v. 26.11.2009 - LVerfG 9/08 -, UA S. 11- Doppik; Urt. v. 26.07.2007 - LVerfG 9/06 u.a. -, LVerfGE 18, 342, 369 - Kreisgebietsreform -, jew. m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 22.04.2008 - 19-VIII-08

    Einkreisung einer bisher kreisfreien Stadt

    Die von der Antragstellerin in diesem Zusammenhang herangezogenen Erwägungen erscheinen dem Verfassungsgerichtshof bereits in ihren rechtlichen Prämissen (vgl. im Einzelnen: LVerfG M-V DVBl. 2007, 1102 [1111 f.]) nicht unbedenklich.
  • VerfGH Sachsen, 25.09.2008 - 54-VIII-08

    Kommunale Normenkontrolle gegen Regelungen des Sächsischen …

    (2) Anders als bei der ersten Kreisgebietsreform im Freistaat Sachsen (zur vergleichbaren Situation im Freistaat Thüringen: BVerfGE 91, 70 [77 f.]; ThürVerfGH LVerfGE 5, 391 [418 f.]) kann der Tatbestand einer Mehrfachneugliederung allerdings nicht mit der Begründung verneint werden, es würden mit dem Kreisgebietsneugliederungsgesetz die nach der Wiedervereinigung geschaffenen Kreisstrukturen (erstmals) einer Neuordnung unterzogen (in diese Richtung aber LVerfG M-V, Urteil vom 26. Juli 2007 - LVerfG 9/06 u.a. - Entscheidungsumdruck S. 40).
  • OVG Niedersachsen, 01.07.2010 - 1 KN 11/09

    Verletzung des Grundsatzes der Planungshoheit durch die Festlegung eines …

    In ähnlicher Weise hat auch das VerfG M-V auf den Gesetzesentwurf und seine Begründung sowie Anhörungen durch das Beschlussorgan abgestellt (VerfG M-V, Urt. v. 26.7.2007 - 9 ff/06 - DVBl 2007, 1102; GebietsreformplanungsG).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2012 - LVerfG 2/11

    Verfassungsbeschwerde gegen die mit dem Gesetz zur Schaffung zukunftsfähiger …

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Rechtsprechung
   BFH, 14.02.2008 - V R 12/06 und V R 13/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4501
BFH, 14.02.2008 - V R 12/06 und V R 13/06 (https://dejure.org/2008,4501)
BFH, Entscheidung vom 14.02.2008 - V R 12/06 und V R 13/06 (https://dejure.org/2008,4501)
BFH, Entscheidung vom 14. Februar 2008 - V R 12/06 und V R 13/06 (https://dejure.org/2008,4501)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft bei Betriebsaufspaltung; Zurückverweisung an einen anderen Senat des FG

  • Judicialis

    FGO § 73 Abs. 1 Satz 1; ; UStG § 2 Abs. 1 Satz 1; ; UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Neue Entwicklungen bei der umsatzsteuerlichen Organschaft

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG 1999 § 2 Abs 2 Nr 2
    Innenumsatz; Organschaft; Unternehmen; Unternehmer

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (15)

  • BFH, 19.05.2005 - V R 31/03

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft - Gegenstand des Klageverfahrens

    Auszug aus BFH, 14.02.2008 - V R 12/06
    Die nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG erforderliche Eingliederung in ein anderes Unternehmen setzt nämlich ein Verhältnis der Über- und Unterordnung der beteiligten Gesellschaften voraus (BFH-Urteile vom 19. Mai 2005 V R 31/03, BFHE 210, 167, BStBl II 2005, 671; vom 18. Dezember 1996 XI R 25/94, BFHE 182, 392, BStBl II 1997, 441, unter II.1.).

    d) Für die Annahme einer Organschaft ist es nicht erforderlich, dass alle drei in § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG genannten Merkmale einer Eingliederung (finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch) sich gleichermaßen deutlich feststellen lassen; nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse kann die Selbständigkeit auch dann fehlen, wenn die Eingliederung auf einem der drei Gebiete nicht vollkommen ist (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 210, 167, BStBl II 2005, 671;… vom 25. Juni 1998 V R 76/97, BFH/NV 1998, 1534; vom 22. November 2001 V R 50/00, BFHE 197, 319, BStBl II 2002, 167).

    Allerdings reicht es nicht aus, dass eine Eingliederung nur in Bezug auf zwei der drei Merkmale besteht (BFH-Urteile in BFHE 210, 167, BStBl II 2005, 671;… in BFH/NV 1998, 1534, unter II.2.a;… BFH-Beschluss vom 24. Februar 2003 V B 84/01, BFH/NV 2003, 949).

    Diese liegt u.a. vor, wenn --wie hier-- die Gesellschafter einer Personengesellschaft (des Organträgers) die Geschäftsanteile der Organgesellschaft besitzen (BFH-Urteile in BFHE 210, 167, BStBl II 2005, 671, unter II.2.a ee;… vom 20. Januar 1999 XI R 69/97, BFH/NV 1999, 1136).

  • BFH, 25.06.1998 - V R 76/97

    Sanatorium - Privatkrankenanstalt - Vertrag mit Rehabilitationszentrum - …

    Auszug aus BFH, 14.02.2008 - V R 12/06
    d) Für die Annahme einer Organschaft ist es nicht erforderlich, dass alle drei in § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG genannten Merkmale einer Eingliederung (finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch) sich gleichermaßen deutlich feststellen lassen; nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse kann die Selbständigkeit auch dann fehlen, wenn die Eingliederung auf einem der drei Gebiete nicht vollkommen ist (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 210, 167, BStBl II 2005, 671; vom 25. Juni 1998 V R 76/97, BFH/NV 1998, 1534; vom 22. November 2001 V R 50/00, BFHE 197, 319, BStBl II 2002, 167).

    Allerdings reicht es nicht aus, dass eine Eingliederung nur in Bezug auf zwei der drei Merkmale besteht (BFH-Urteile in BFHE 210, 167, BStBl II 2005, 671; in BFH/NV 1998, 1534, unter II.2.a;… BFH-Beschluss vom 24. Februar 2003 V B 84/01, BFH/NV 2003, 949).

  • BFH, 20.02.1992 - V R 80/85

    Verweigerung eines Vorsteuerabzugs wegen Verwendung der entsprechenden Vorbezüge …

    Auszug aus BFH, 14.02.2008 - V R 12/06
    Der Senat hat vielmehr bereits mehrfach entschieden, dass aus der finanziellen Eingliederung nicht notwendigerweise die organisatorische Eingliederung folgt (…BFH-Beschluss vom 20. September 2006 V B 138/05, BFH/NV 2007, 281; BFH-Urteil vom 20. Februar 1992 V R 80/85, BFH/NV 1993, 133; a.A. Stadie in Rau/Dürrwächter, Umsatzsteuergesetz, § 2 Rz 698).

    Die organisatorische Eingliederung setzt vielmehr voraus, dass der Organträger durch organisatorische Maßnahmen sicherstellt, dass in der Organgesellschaft sein Wille tatsächlich durchgeführt wird und eine von seinem Willen abweichende Willensbildung bei der Organgesellschaft nicht stattfindet (BFH-Urteile in BFH/NV 1993, 133; vom 28. Januar 1999 V R 32/98, BStBl II 1999, 258;… vom 16. August 2001 V R 34/01, BFH/NV 2002, 223; vom 1. April 2004 V R 24/03, BFHE 204, 520, BStBl II 2004, 905; vom 5. Dezember 2007 V R 26/06, Der Steuer-Eildienst 2008, 134).

  • BFH, 05.12.2007 - V R 26/06

    Organisatorische Eingliederung als Voraussetzung für eine umsatzsteuerrechtliche …

    Auszug aus BFH, 14.02.2008 - V R 12/06
    Die organisatorische Eingliederung setzt vielmehr voraus, dass der Organträger durch organisatorische Maßnahmen sicherstellt, dass in der Organgesellschaft sein Wille tatsächlich durchgeführt wird und eine von seinem Willen abweichende Willensbildung bei der Organgesellschaft nicht stattfindet (…BFH-Urteile in BFH/NV 1993, 133; vom 28. Januar 1999 V R 32/98, BStBl II 1999, 258;… vom 16. August 2001 V R 34/01, BFH/NV 2002, 223; vom 1. April 2004 V R 24/03, BFHE 204, 520, BStBl II 2004, 905; vom 5. Dezember 2007 V R 26/06, Der Steuer-Eildienst 2008, 134).
  • BFH, 28.01.1999 - V R 32/98

    Konkurs des Organträgers

    Auszug aus BFH, 14.02.2008 - V R 12/06
    Die organisatorische Eingliederung setzt vielmehr voraus, dass der Organträger durch organisatorische Maßnahmen sicherstellt, dass in der Organgesellschaft sein Wille tatsächlich durchgeführt wird und eine von seinem Willen abweichende Willensbildung bei der Organgesellschaft nicht stattfindet (…BFH-Urteile in BFH/NV 1993, 133; vom 28. Januar 1999 V R 32/98, BStBl II 1999, 258;… vom 16. August 2001 V R 34/01, BFH/NV 2002, 223; vom 1. April 2004 V R 24/03, BFHE 204, 520, BStBl II 2004, 905; vom 5. Dezember 2007 V R 26/06, Der Steuer-Eildienst 2008, 134).
  • BFH, 17.01.2002 - V R 37/00

    Eingliederung einer Gesellschaft in das Unternehmen des Organträgers zu einem …

    Auszug aus BFH, 14.02.2008 - V R 12/06
    c) Mit dieser Vorschrift hat der deutsche Gesetzgeber von der Ermächtigung des Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (Richtlinie 77/388/EWG) Gebrauch gemacht (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Januar 2002 V R 37/00, BFHE 197, 357, BStBl II 2002, 373, m.w.N.), der bestimmt:.
  • BFH, 22.11.2001 - V R 50/00

    Änderung eines Kindergeldablehnungsbescheides

    Auszug aus BFH, 14.02.2008 - V R 12/06
    d) Für die Annahme einer Organschaft ist es nicht erforderlich, dass alle drei in § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG genannten Merkmale einer Eingliederung (finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch) sich gleichermaßen deutlich feststellen lassen; nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse kann die Selbständigkeit auch dann fehlen, wenn die Eingliederung auf einem der drei Gebiete nicht vollkommen ist (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 210, 167, BStBl II 2005, 671;… vom 25. Juni 1998 V R 76/97, BFH/NV 1998, 1534; vom 22. November 2001 V R 50/00, BFHE 197, 319, BStBl II 2002, 167).
  • BFH, 01.04.2004 - V R 24/03

    Organschaft im Insolvenzfall

    Auszug aus BFH, 14.02.2008 - V R 12/06
    Die organisatorische Eingliederung setzt vielmehr voraus, dass der Organträger durch organisatorische Maßnahmen sicherstellt, dass in der Organgesellschaft sein Wille tatsächlich durchgeführt wird und eine von seinem Willen abweichende Willensbildung bei der Organgesellschaft nicht stattfindet (…BFH-Urteile in BFH/NV 1993, 133; vom 28. Januar 1999 V R 32/98, BStBl II 1999, 258;… vom 16. August 2001 V R 34/01, BFH/NV 2002, 223; vom 1. April 2004 V R 24/03, BFHE 204, 520, BStBl II 2004, 905; vom 5. Dezember 2007 V R 26/06, Der Steuer-Eildienst 2008, 134).
  • BFH, 20.01.1999 - XI R 69/97

    Umsatzsteuerliche Organschaft

    Auszug aus BFH, 14.02.2008 - V R 12/06
    Diese liegt u.a. vor, wenn --wie hier-- die Gesellschafter einer Personengesellschaft (des Organträgers) die Geschäftsanteile der Organgesellschaft besitzen (BFH-Urteile in BFHE 210, 167, BStBl II 2005, 671, unter II.2.a ee; vom 20. Januar 1999 XI R 69/97, BFH/NV 1999, 1136).
  • BFH, 16.08.2001 - V R 34/01

    Umsatzsteuerschuld - Betriebsaufspaltung - Umsatzsteuerrechtliche Organschaft - …

    Auszug aus BFH, 14.02.2008 - V R 12/06
    Die organisatorische Eingliederung setzt vielmehr voraus, dass der Organträger durch organisatorische Maßnahmen sicherstellt, dass in der Organgesellschaft sein Wille tatsächlich durchgeführt wird und eine von seinem Willen abweichende Willensbildung bei der Organgesellschaft nicht stattfindet (…BFH-Urteile in BFH/NV 1993, 133; vom 28. Januar 1999 V R 32/98, BStBl II 1999, 258; vom 16. August 2001 V R 34/01, BFH/NV 2002, 223; vom 1. April 2004 V R 24/03, BFHE 204, 520, BStBl II 2004, 905; vom 5. Dezember 2007 V R 26/06, Der Steuer-Eildienst 2008, 134).
  • BFH, 16.12.1998 - X R 139/95

    Anschaffungskosten bei Darlehensübernahme zwischen nahen Angehörigen

  • BFH, 18.12.1996 - XI R 25/94

    Keine Organschaft bei mittelbarer finanzieller Verflechtung zweier …

  • BFH, 20.09.2006 - V B 138/05

    NZB: USt, Organschaft

  • BFH, 24.02.2003 - V B 84/01

    Organschaft

  • BFH, 26.07.1991 - VI R 100/90

    Anforderungen an wirksame Vertretung vor dem Finanzgericht

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Rechtsprechung
   RG, 30.06.1906 - Rep. I. 13/06   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Seeversicherung; Leichterrisiko

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 64, 21
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   KAG Aachen, 08.08.2006 - 13/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,66457
KAG Aachen, 08.08.2006 - 13/06 (https://dejure.org/2006,66457)
KAG Aachen, Entscheidung vom 08.08.2006 - 13/06 (https://dejure.org/2006,66457)
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  • zmv-online.de PDF

    Feststellung, dass die Neuregelung des die bisherigen Einrichtungen

 
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Wird zitiert von ...

  • KAG Augsburg, 28.06.2021 - 2 MV 13/21

    Zustimmungsverweigerung der Mitarbeitervertretung wegen angeblicher …

    Rn. 86 Das Kirchliche Arbeitsgericht für die Diözese Aachen hat in mehreren Urteilen vom 8. August 2006 - 13/06, 15/06, 16/06, 17/06, 18/06 - die dort streitgegenständliche Neuregelung von Einrichtungen für missbräuchlich erachtet, weil der Dienstgeber bei seiner Entscheidung, "was als Einrichtung gilt", nicht den Zweck der Festlegung beachtet habe, wonach eine Mitarbeitervertretung so zu bilden sei, dass sie ihre Aufgabe einer Interessenvertretung der beschäftigten Mitarbeiter tatsächlich wahrnehmen könne; zweckwidrige Regelungen sollten unterlassen und die Akzeptanz der Entscheidung bei den betroffenen Mitarbeitern hergestellt werden.
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