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Weitere Entscheidungen unten: OLG Celle, 16.05.2002 | OLG Brandenburg, 28.08.2002

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 07.03.2003 - 14 U 154/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1590
OLG Karlsruhe, 07.03.2003 - 14 U 154/01 (https://dejure.org/2003,1590)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.03.2003 - 14 U 154/01 (https://dejure.org/2003,1590)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. März 2003 - 14 U 154/01 (https://dejure.org/2003,1590)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Nutzungsvergütung nach Wandlung von Neuwagenkaufvertrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Neuwagenkauf, Nutzungsvergütung nach Wandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • IWW (Kurzinformation)

    Neuwagenhandel - Neues Urteil zur Berechnung der Nutzungsvergütung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Neuwagen zurückgegeben - Nutzungsvorteil bezahlen?

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 11 (Kurzinformation)

    Berechnung von Nutzungsvorteilen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Neuwagenkauf: Nutzungsvorteil bei Rückgabe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ermittlung und Berechnung der Nutzungsvorteile des Käufers bei Wandlung eines Neuwagenkaufs; Tenorierung der Gebrauchsvorteilsanrechnung; Mangelhaftigkeit der Automatikfunktion der Klimaanlage; Nichtbeachtung eines verspäteten Sachvortrags wegen Verzögerung des ...

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Straßenverkehrsrecht; Nutzungsvergütung bei Rückabwicklung eines Neuwagenkaufs

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Neuwagenkauf - Nutzungsvergütung bei Rückabwicklung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1950
  • MDR 2003, 1176
  • NZV 2003, 524
  • VersR 2004, 744
 
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Wird zitiert von ... (36)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.06.1983 - VIII ZR 91/82

    Schätzung des Wertverlustes eines Pkw

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.03.2003 - 14 U 154/01
    Andererseits stellt die im Einzelfall unter gewöhnlichen Umständen zu erzielende Gesamtfahrleistung den Gesamtgebrauchswert dar (BGH NJW 1983, 2194).
  • LG Karlsruhe, 22.03.2017 - 4 O 118/16

    Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung durch Lieferung eines mangelhaften …

    Das Gericht schätzt (§ 287 ZPO) den Wert der durch den Gebrauch gezogenen Nutzungen gemäß der Entscheidung des BGH vom 26.06.1991 - VIII ZR 198/90 - (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urt. v. 07.03.2003 - 14 U 154/01) bei einer Gesamtlaufstrecke von 300.000 km auf 940 EUR.
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2008 - 1 U 152/07

    Rücktritt vom Kaufvertrag wegen sporadischem Defekt am elektrischen Verdeck eines …

    In Anlehnung an die sogenannte Karlsruher Formel (OLG Karlsruhe OLGR 2002, 248; NJW 2003, 1950, ebenso OLG Oldenburg NJW 1991, 1187) gibt sie lediglich den Betrag pro Kilometer an.
  • OLG Naumburg, 06.11.2008 - 1 U 30/08

    Sachmangel eines Kfz wegen begründetem Verdacht auf weitergehenden Mangel oder …

    Zwar ist zu berücksichtigen, dass Neuwagen der Oberklasse zunehmend eine Laufleistung von mehr als 150.000 km erwarten lassen und hier die Ansetzung eines etwas geringeren Prozentsatzes in Betracht kommt (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2003, 1950, siehe aber auch OLG Braunschweig NJW-RR 1998, 1568).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 16.05.2002 - 14 U 154/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6841
OLG Celle, 16.05.2002 - 14 U 154/01 (https://dejure.org/2002,6841)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.05.2002 - 14 U 154/01 (https://dejure.org/2002,6841)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - 14 U 154/01 (https://dejure.org/2002,6841)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Honorarklage eines Architekten: Richterlicher Hinweis auf fehlende Prüffähigkeit der Schlussrechnung; Beschwer einer Berufung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Restzahlung eines Architektenhonorars; Anforderungen an eine prüffähige Schlussrechnung; Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht

  • IWW
  • rechtsportal.de

    ZPO § 139 § 511
    Begründung der Berufung mit einer neuen Architekten-Schlussrechnung; Anforderungen an Hinweise in der mündlichen Verhandlung

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Restzahlung eines Architektenhonorars; Anforderungen an eine prüffähige Schlussrechnung; Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prüffähigkeit der Schlussrechnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Schlussrechnung - Gerichte müssen Ihnen Hilfestellung leisten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 1069
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97

    Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung …

    Auszug aus OLG Celle, 16.05.2002 - 14 U 154/01
    Vielmehr muss es die Parteien auf den fehlenden Sachvortrag, den es als entscheidungserheblich ansieht, unmissverständlich hinweisen und ihnen die Möglichkeit eröffnen, ihren Vortrag sachdienlich zu ergänzen (vgl. zum Vorstehenden insgesamt BGH BauR 1999, 635 [638]).

    Die Hinweispflicht besteht grundsätzlich auch in Prozessen in denen die Partei durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten wird; jedenfalls dann, wenn der Prozessbevollmächtigte die Rechtslage falsch beurteilt (BGH BauR 1999, 635 [638]; v. 31.5.1988 - VI ZR 261/87, MDR 1988, 953 = NJW 1988, 2302 [2303]).

    Soweit die Präzisierung des zu fordernden Vortrags erst in der mündlichen Verhandlung möglich ist, muss das Gericht in den Fällen, in denen eine fundierte Stellungnahme in der mündlichen Verhandlung nicht erfolgen kann, eine angemessene Frist einräumen (BGH BauR 1999, 635 [638]).

  • BGH, 09.06.1994 - VII ZR 87/93

    Voraussetzung des Architektenhonorars nach vorzeitiger Vertragsbeendigung

    Auszug aus OLG Celle, 16.05.2002 - 14 U 154/01
    Die Fälligkeit einer Architektenhonorarforderung, die der Architekt nach vorzeitiger Beendigung seiner Tätigkeit - wie hier - für erbrachte Leistungen verlangt, setzt voraus, dass er die ihm obliegende Leistung vertragsgemäß erbracht und darüber eine prüffähige Schlussrechnung vorgelegt hat (vgl. BGH v. 9.6.1994 - VII ZR 87/93, MDR 1994, 1214 = BauR 1994, 655 [656]).

    Die Angabe nicht nachvollziehbarer Abschlagszahlungen führt zur Nichtprüfbarkeit der Rechnung (vgl. BGH v. 9.6.1994 - VII ZR 87/93, MDR 1994, 1214 = BauR 1994, 655 [656]).

  • OLG Koblenz, 18.01.2001 - 2 U 248/00

    Honorar für Ingenieurleistungen ; Vorliegen einer Beschwer bei Austausch …

    Auszug aus OLG Celle, 16.05.2002 - 14 U 154/01
    Der Senat schließt sich insoweit der Ansicht des OLG Koblenz (OLG Koblenz, Urt. v. 18.1.2001 - 2 U 248/00, BauR 2001, 1776 [1777]) an.
  • BGH, 06.12.2001 - VII ZR 241/00

    Rechtsnatur des Prüfvermerks eines Architekten auf der Rechnung des Unternehmers; …

    Auszug aus OLG Celle, 16.05.2002 - 14 U 154/01
    Es kann dahinstehen, ob die Beklagte durch die tatsächliche Prüfung der Rechnung und die Vorlage der geprüften Rechnung im Prozess mit späteren Einwendungen die Prüfbarkeit ausgeschlossen ist (vgl. BGH v. 18.9.1997 - VII ZR 300/96, MDR 1997, 1117 = BauR 1997, 1065; BauR 1999, 63; BauR 2000, 124; BauR 2002, 613 [614]).
  • BGH, 18.09.1997 - VII ZR 300/96

    Honoraransprüche des Architekten bei stufenweiser Beauftragung; Darlegungs- und …

    Auszug aus OLG Celle, 16.05.2002 - 14 U 154/01
    Es kann dahinstehen, ob die Beklagte durch die tatsächliche Prüfung der Rechnung und die Vorlage der geprüften Rechnung im Prozess mit späteren Einwendungen die Prüfbarkeit ausgeschlossen ist (vgl. BGH v. 18.9.1997 - VII ZR 300/96, MDR 1997, 1117 = BauR 1997, 1065; BauR 1999, 63; BauR 2000, 124; BauR 2002, 613 [614]).
  • BGH, 08.10.1998 - VII ZR 296/97

    Anforderungen an die Prüffähigkeit der Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Celle, 16.05.2002 - 14 U 154/01
    Es kann dahinstehen, ob die Beklagte durch die tatsächliche Prüfung der Rechnung und die Vorlage der geprüften Rechnung im Prozess mit späteren Einwendungen die Prüfbarkeit ausgeschlossen ist (vgl. BGH v. 18.9.1997 - VII ZR 300/96, MDR 1997, 1117 = BauR 1997, 1065; BauR 1999, 63; BauR 2000, 124; BauR 2002, 613 [614]).
  • BGH, 31.05.1988 - VI ZR 261/87

    Beweiswürdigung im Arzthaftungsprozeß; Recht zur Stellungnahme zu neuen …

    Auszug aus OLG Celle, 16.05.2002 - 14 U 154/01
    Die Hinweispflicht besteht grundsätzlich auch in Prozessen in denen die Partei durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten wird; jedenfalls dann, wenn der Prozessbevollmächtigte die Rechtslage falsch beurteilt (BGH BauR 1999, 635 [638]; v. 31.5.1988 - VI ZR 261/87, MDR 1988, 953 = NJW 1988, 2302 [2303]).
  • BGH, 30.09.1999 - VII ZR 231/97

    Prüfbarkeit der Schlußrechnung eines Architekten

    Auszug aus OLG Celle, 16.05.2002 - 14 U 154/01
    Es kann dahinstehen, ob die Beklagte durch die tatsächliche Prüfung der Rechnung und die Vorlage der geprüften Rechnung im Prozess mit späteren Einwendungen die Prüfbarkeit ausgeschlossen ist (vgl. BGH v. 18.9.1997 - VII ZR 300/96, MDR 1997, 1117 = BauR 1997, 1065; BauR 1999, 63; BauR 2000, 124; BauR 2002, 613 [614]).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 28.08.2002 - 14 U 154/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6321
OLG Brandenburg, 28.08.2002 - 14 U 154/01 (https://dejure.org/2002,6321)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.08.2002 - 14 U 154/01 (https://dejure.org/2002,6321)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. August 2002 - 14 U 154/01 (https://dejure.org/2002,6321)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    SGB VII § 8 Abs. 1; ; SGB VII § ... 8 Abs. 2 Nr. 1; ; SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 2; ; SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 3; ; SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 4; ; SGB VII § 104; ; SGB VII § 104 Abs. 1 S. 1; ; SGB VII § 105; ; SGB VII § 105 Abs. 1; ; SGB VII § 106 Abs. 3; ; BGB § 288 a.F.; ; BGB § 288 Abs. 1 n.F.; ; BGB § 291; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; RVO § 636; ; RVO § 637; ; RVO § 550 Abs. 1; ; RVO § 548 Abs. 1 Satz 1; ; DÜG § 1; ; EGBGB Art. 229 Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de

    Zum Haftungsausschluss gem. § 104 SGB VII - Unfall auf einem Betriebsweg

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz aus Verkehrsunfall; Unfallereignis auf Betriebsweg; Ausschluss der Haftung der Kfz-Haftpflichtversicherung; Haftung für Personenschäden ; Auslösung des Versicherungsfalls jedoch durch eine betriebliche Tätigkeit ; Fahrt von ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.11.1991 - VI ZR 20/91

    Mitnahme eines Arbeitskollegen bei Dienstfahrt im Privat-Kfz als Teilnahme am …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2002 - 14 U 154/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH VersR 1959, 52, 53; BGHZ 116, 30, 34) kam es vielmehr darauf an, ob sich der Unfall im Verhältnis zwischen Schädiger und Geschädigtem als innerbetrieblicher bzw. innerdienstlicher Vorgang darstellte.

    Entscheidend war, ob sich in dem Unfall das betriebliche Verhältnis zwischen Schädiger und dem Geschädigten manifestiert oder ob insoweit zur dienstlichen bzw. betrieblichen Beziehung zwischen beiden kein oder nur ein loser Zusammenhang bestanden hatte (BGHZ 116, 30, 34).

    Im vorliegenden Fall aber handelt es sich um die Rückfahrt des Klägers von seinem betrieblichen Einsatzort nach Hause, die ebenso wie die Fahrt zur Arbeitsstelle oder zum auswärtigen Beschäftigungsort grundsätzlich Privatsache und damit von der Haftungsbeschränkung nicht erfasst ist (vgl. BGHZ 116, 30, 34).

  • BGH, 12.10.2000 - III ZR 39/00

    Schadensersatz bei Unfall auf einem Betriebsweg

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2002 - 14 U 154/01
    Schon unter der Geltung der Reichsversicherungsordnung (RVO) und der zu ihr ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung, die hinsichtlich der Abgrenzungskriterien zwischen Wege- und Betriebswegeunfall auch nach der gesetzlichen Neuregelung heranzuziehen ist (BGHZ 145, 311, 315), wäre die Beklagte nicht von der Haftung aus dem Verkehrsunfall für Personenschäden befreit gewesen.

    Soweit die Beklagte sich für ihre gegenteilige Ansicht auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHZ 145, 311 ff) und des OLG Stuttgart vom 15. August 2001 (4 U 258/00) bezieht, verkennt sie, dass diesen Entscheidungen andere Sachverhalte zugrunde lagen.

  • OLG Stuttgart, 12.09.2001 - 4 U 258/00

    Verkehrsunfall auf einer Heimfahrt von einer auswärtigen Baustelle als …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2002 - 14 U 154/01
    Soweit die Beklagte sich für ihre gegenteilige Ansicht auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHZ 145, 311 ff) und des OLG Stuttgart vom 15. August 2001 (4 U 258/00) bezieht, verkennt sie, dass diesen Entscheidungen andere Sachverhalte zugrunde lagen.
  • BGH, 21.11.1958 - VI ZR 255/57
    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2002 - 14 U 154/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH VersR 1959, 52, 53; BGHZ 116, 30, 34) kam es vielmehr darauf an, ob sich der Unfall im Verhältnis zwischen Schädiger und Geschädigtem als innerbetrieblicher bzw. innerdienstlicher Vorgang darstellte.
  • OLG Brandenburg, 07.03.2001 - 14 U 44/00

    Begriff des Betriebsweges

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2002 - 14 U 154/01
    Darin unterscheidet sich der vorliegende Fall von der Sache 14 U 44/00, in der der Senat seiner Entscheidung das Haftungsprivileg (§ 105 Abs. 1 Satz 1 SGB VII) zugrunde gelegt hat.
  • OLG Stuttgart, 06.05.2009 - 3 U 239/07

    Verkehrssicherungspflicht: Schadensersatz wegen Sturzes auf einem schnee- und …

    25.000,00 EUR Schmerzensgeld wurde einem Verkehrsunfalloper mit Schädel-Hirntrauma, einer offenen Ellenbogengelenks-Luxationstrümmerfraktur links, einer Fraktur der proximalen Ulna, einer Abrissfraktur am großen Rollbügel des Oberschenkelknochens und einer Komplexinstabilität des linken Kniegelenks mit Zerreißung des vorderen Kreuzbandes und des inneren Seitenbandes etc. durch das brandenburgische Oberlandesgericht mit Urteil vom 28.08.2002 (14 U 154/01; zitiert nach juris) zugebilligt.
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