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   VerfGH Bayern, 20.06.2008 - 14-VII-00   

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VerfGH Bayern, 20.06.2008 - 14-VII-00 (https://dejure.org/2008,3150)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 20.06.2008 - 14-VII-00 (https://dejure.org/2008,3150)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 20. Juni 2008 - 14-VII-00 (https://dejure.org/2008,3150)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bayerischer Verfassungsgerichtshof PDF

    Tariftreueregelung

  • openjur.de

    Popularklage: Aus Gemeinwohlgründen keine Verletzung der negativen Koalitionsfreiheit iSv Art 170 Abs 1 Verf BY und der allgemeinen Handlungsfreiheit iSv Art 101 Verf BY durch Tariftreueregelung des Art 3 Abs 1 BauAufVG BY für öffentliche Bauaufträge - Kein Widerspruch ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Art. 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Vergabe von Bauaufträgen im Freistaat Bayern (BayBauVG); Verstoß der Tariftreueregelung des Art. 3 Abs. 1 BayBauVG gegen die negative Koalitionsfreiheit sowie gegen die Handlungsfreiheit; ...

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • baysol.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Bauaufträge-Vergabegesetz - Nur tariftreue Firmen kriegen den Zuschlag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Tariftreueregelung des BayBauVG beinhaltet keinen Verstoß gegen die Bayerische Landesverfassung - und dann? (IBR 2008, 748)

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3494 (Ls.)
  • NJW-RR 2008, 1403
  • EuZW 2008, 675
  • NZBau 2008, 659
  • DÖV 2008, 820
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00

    Verlangen nach Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher

    Auszug aus VerfGH Bayern, 20.06.2008 - 14-VII-00
    Ob dieser faktische Anreiz unter bestimmten Umständen zum verfassungsrechtlich relevanten Organisationsdruck werden kann, wie die Antragsteller annehmen, kann dahinstehen (verneinend - zu einer ähnlichen Regelung im Berliner Vergabegesetz - BVerfG vom 11.7.2006 = BVerfGE 116, 202/218).

    Durch die Festlegung auf die zwischen den Tarifvertragsparteien ausgehandelten Entgelte wird zugleich das Tarifvertragssystem als Mittel zur Sicherung sozialer Standards unterstützt (vgl. BVerfG vom 24.5.1977 = BVerfGE 44, 322/323 f.; BVerfGE 116, 202/223).

    Zudem wird insoweit auch keine Regelungskompetenz des Landesgesetzgebers gegeben sein (BVerfGE 116, 202/225 f.).

    Auch soweit von einer marktbeherrschenden Stellung des Freistaates Bayern auf der Nachfragerseite auszugehen ist, bewirkt die Tariftreueregelung daher keine unbillige Einschränkung der Rechte aus Art. 170 Abs. 1 BV (vgl. BVerfGE 116, 202/228).

    Indem Art. 3 Abs. 1 BayBauVG als Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme am Vergabeverfahren die Abgabe einer Verpflichtungserklärung zur Zahlung der Tariflöhne durch den Auftragnehmer und von ihm beauftragte Nachunternehmer fordert, werden die Unternehmen, die sich um öffentliche Bauaufträge bewerben, zu einer bestimmten Gestaltung ihrer Verträge mit ihren Arbeitnehmern und Nachunternehmern angehalten und damit in ihrer unternehmerischen Vertragsfreiheit berührt (vgl. BVerfGE 116, 202/221).

    Auf die Ausführungen unter V. 1. wird verwiesen (vgl. auch BVerfGE 116, 202/223 ff.).

    Der Vorschrift des § 97 Abs. 4 Halbsatz 2 GWB, nach der andere oder weitergehende Anforderungen an Auftragnehmer nur gestellt werden dürfen, wenn dies durch Bundes- oder Landesgesetz vorgesehen ist, ist vielmehr zu entnehmen, dass auch aus der Sicht des Bundesgesetzgebers die Regelung solcher Kriterien durch den Landesgesetzgeber grundsätzlich möglich sein soll (BVerfGE 116, 202/215 ff.).

    Ein Verstoß gegen § 5 TVG, § 20 GWB oder sonstiges Bundesrecht ist ebenfalls nicht ersichtlich (BVerfGE 116, 202/227 f.).

  • VerfGH Bayern, 15.01.2007 - 11-VII-05

    Tragen religiöser Symbole und Kleidungsstücke durch Lehrer im Unterricht

    Auszug aus VerfGH Bayern, 20.06.2008 - 14-VII-00
    Sie finden ihre immanenten Grenzen dort, wo kollidierende Grundrechte Dritter und andere mit Verfassungsrang ausgestattete Rechtswerte mit Rücksicht auf die Einheit der Verfassung und die von ihr geschützte Wertordnung in die Beurteilung einzubeziehen sind (VerfGH vom 15.1.2007 = VerfGH 60, 1/9; Meder, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 4. Aufl. 1992, RdNr. 6 b zu Art. 98 m. w. N.).

    Dabei ist zu berücksichtigen, welcher Verfassungsposition für die zu entscheidende Frage das höhere Gewicht zukommt (VerfGH 60, 1/10; Meder, RdNr. 6 b zu Art. 98).

    Er hat seine Nachprüfung vielmehr darauf zu beschränken, ob die Einschätzung und die Entscheidungen des Normgebers eindeutig widerlegbar und offensichtlich fehlerhaft sind oder der verfassungsrechtlichen Wertordnung widersprechen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 4.6.2003 = VerfGH 56, 99/109; VerfGH 60, 1/10).

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 2203/93

    Lohnabstandsklausel

    Auszug aus VerfGH Bayern, 20.06.2008 - 14-VII-00
    Garantiert ist damit auch die negative Koalitionsfreiheit; es darf insbesondere kein sozialinadäquater Zwang oder Druck ausgeübt werden, sich einer Organisation anzuschließen (VerfGH vom 22.7.1999 = VerfGH 52, 47/57; vgl. zu Art. 9 Abs. 3 GG BVerfG vom 1.3.1979 = BVerfGE 50, 290/367; BVerfG vom 15.7.1980 = BVerfGE 55, 7/21; BVerfG vom 17.2.1981 = BVerfGE 57, 220/245; BVerfG vom 14.6.1983 = BVerfGE 64, 208/213; BVerfG vom 27.4.1999 = BVerfGE 100, 271/282).

    Die negative Koalitionsfreiheit der sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligenden Unternehmen kollidiert hier mit sozialen Belangen (vgl. BVerfG vom 26.6.1991 = BVerfGE 84, 212/228; BVerfGE 100, 271/283).

    Mit der Intention, einer tief greifenden Störung des wirtschaftlichen Gleichgewichts zu begegnen und für einen Ausgleich der sozialen Gegensätze zu sorgen, bewegt sich der Gesetzgeber im Rahmen des ihm durch Art. 3 Abs. 1 BV zugewiesenen Gestaltungsauftrags (vgl. zu Art. 20 Abs. 1 GG BVerfGE 100, 271/284).

  • EuGH, 03.04.2008 - C-346/06

    NACH DER EG-RICHTLINIE ÜBER DIE ENTSENDUNG VON ARBEITNEHMERN KANN ES UNZULÄSSIG

    Auszug aus VerfGH Bayern, 20.06.2008 - 14-VII-00
    Allerdings hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass eine Tariftreueregelung, wie sie im niedersächsischen Landesrecht enthalten ist (vgl. § 3 Abs. 1 LVergabeG: Aufträge für Bauleistungen dürfen nur an solche Unternehmen vergeben werden, die sich ... verpflichten, ... mindestens das am Ort der Ausführung tarifvertraglich vorgesehene Entgelt ... zu bezahlen.), mit der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (Entsenderichtlinie) in Verbindung mit der durch Art. 49 EG gewährleisteten Dienstleistungsfreiheit unvereinbar ist (EuGH vom 3.4.2008 Rs. C-346/06).

    Die gemeinschaftsrechtliche Zulässigkeit derartiger Tariftreueregelungen war vor der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs umstritten und noch vor kurzem vom Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof bejaht worden (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts vom 20.9.2007 im Verfahren Rs. C-346/06; vgl. auch BGH vom 18.1.2000 = DVBl 2000, 1056; OLG Celle vom 3.8.2006 = VergabeR 2006, 756 m. w. N.).

  • VerfGH Bayern, 11.11.1997 - 22-VII-94
    Auszug aus VerfGH Bayern, 20.06.2008 - 14-VII-00
    Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV ist vielmehr erst dann verletzt, wenn der Widerspruch des bayerischen Landesrechts zum Bundesrecht offen zutage tritt und darüber hinaus auch inhaltlich nach seinem Gewicht als schwerwiegender, besonders krasser Eingriff in die Rechtsordnung zu werten ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 11.11.1997 = VerfGH 50, 226/266; VerfGH vom 30.6.1998 = VerfGH 51, 94/99 f.; VerfGH 56, 99/107; VerfGH vom 15.11.2006 = VerfGH 59, 219/224).

    Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV könnte nämlich allenfalls bei einem offenkundigen, schwerwiegenden, besonders krassen Widerspruch zum Europäischen Gemeinschaftsrecht verletzt sein (vgl. VerfGH vom 15.5.1997 = VerfGH 50, 76/98 f.; VerfGH 50, 226/266; 52, 47/61; VerfGH vom 18.12.2007).

  • BVerfG, 14.06.1983 - 2 BvR 488/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine dynamische Verweisung in einem Gesetz

    Auszug aus VerfGH Bayern, 20.06.2008 - 14-VII-00
    Garantiert ist damit auch die negative Koalitionsfreiheit; es darf insbesondere kein sozialinadäquater Zwang oder Druck ausgeübt werden, sich einer Organisation anzuschließen (VerfGH vom 22.7.1999 = VerfGH 52, 47/57; vgl. zu Art. 9 Abs. 3 GG BVerfG vom 1.3.1979 = BVerfGE 50, 290/367; BVerfG vom 15.7.1980 = BVerfGE 55, 7/21; BVerfG vom 17.2.1981 = BVerfGE 57, 220/245; BVerfG vom 14.6.1983 = BVerfGE 64, 208/213; BVerfG vom 27.4.1999 = BVerfGE 100, 271/282).

    Auch die unter vergleichbaren Voraussetzungen normierte - auf die Durchführung bestimmter Aufträge beschränkte - Bindung von Außenseitern an ein einzelnes Element eines Tarifvertrags, nämlich an den Tariflohn, kann nicht als unangemessener Eingriff in die Koalitionsfreiheit angesehen werden (vgl. BVerfGE 64, 208/213 f.).

  • VerfGH Bayern, 15.11.2006 - 6-VII-05

    Befristete Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in Mittelfranken

    Auszug aus VerfGH Bayern, 20.06.2008 - 14-VII-00
    Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV ist vielmehr erst dann verletzt, wenn der Widerspruch des bayerischen Landesrechts zum Bundesrecht offen zutage tritt und darüber hinaus auch inhaltlich nach seinem Gewicht als schwerwiegender, besonders krasser Eingriff in die Rechtsordnung zu werten ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 11.11.1997 = VerfGH 50, 226/266; VerfGH vom 30.6.1998 = VerfGH 51, 94/99 f.; VerfGH 56, 99/107; VerfGH vom 15.11.2006 = VerfGH 59, 219/224).
  • OLG Celle, 03.08.2006 - 13 U 72/06

    Gesetzliche Pflicht eines öffentlichen Auftraggebers zur Verpflichtung des

    Auszug aus VerfGH Bayern, 20.06.2008 - 14-VII-00
    Die gemeinschaftsrechtliche Zulässigkeit derartiger Tariftreueregelungen war vor der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs umstritten und noch vor kurzem vom Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof bejaht worden (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts vom 20.9.2007 im Verfahren Rs. C-346/06; vgl. auch BGH vom 18.1.2000 = DVBl 2000, 1056; OLG Celle vom 3.8.2006 = VergabeR 2006, 756 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 15.04.1994 - 6-VII-92

    Überprüfung der Bestimmungen zur Begrenzung des Sarghöchstgewichts und der

    Auszug aus VerfGH Bayern, 20.06.2008 - 14-VII-00
    Diese ist zulässig, wenn sie durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist, wenn die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sind und wenn die durch sie bewirkte Beschränkung der Berufsausübung den Betroffenen zumutbar ist (vgl. VerfGH vom 15.4.1994 = VerfGH 47, 77/86; VerfGH vom 27.5.1998 = VerfGH 51, 74/84).
  • VerfGH Bayern, 24.07.1979 - 10-VII-77
    Auszug aus VerfGH Bayern, 20.06.2008 - 14-VII-00
    Sofern das durch Art. 101 BV garantierte allgemeine Freiheitsgrundrecht als Auffanggrundrecht nicht ohnehin hinter das speziellere Freiheitsgrundrecht des Art. 170 Abs. 1 BV zurücktritt (vgl. VerfGH vom 20.3.1973 = VerfGH 26, 18/23; VerfGH vom 24.7.1979 = VerfGH 32, 92/102), hält sich Art. 3 Abs. 1 BayBauVG im Rahmen des verfassungsrechtlichen Gesetzesvorbehalts.
  • BGH, 18.01.2000 - KVR 23/98

    Verlangen nach Abgabe von Tariftreueerklärungen bei Straßenbauaufträgen nicht

  • VerfGH Bayern, 15.12.1989 - 13-VII-85
  • VerfGH Bayern, 08.01.2002 - 6-VII-00
  • BVerfG, 15.07.1980 - 1 BvR 24/74

    Allgemeinverbindlicherklärung II

  • BVerfG, 17.02.1981 - 2 BvR 384/78

    Bethel

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

  • BVerfG, 31.03.2016 - 2 BvR 1576/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Berechtigung von Unionsbürgern

    (a) Zwar ist zweifelhaft, ob die Annahme, dass Verstöße von bayerischem Landesrecht gegen Bundesrecht nur dann als Verstoß gegen die Bayerische Verfassung anzusehen sind, wenn der Widerspruch offen zutage tritt und als schwerwiegender, besonders krasser Eingriff in die Rechtsordnung zu werten ist (vgl. auch BayVerfGH, Entscheidung vom 20. Juni 2008 - Vf. 14-VII/00 -, NJW-RR 2008, S. 1403 ; BayVerfGH, Entscheidung vom 23. Oktober 2008 - Vf. 10-VII-07 -, NVwZ 2009, S. 716 ; BayVerfGH, Entscheidung vom 24. Mai 2012 - Vf. 1-VII-10 -, NVwZ-RR 2012, S. 665 ), auch im Hinblick auf die Bestimmungen des Grundgesetzes vertretbar ist, die die Verfassungsautonomie der Länder begrenzen, das heißt im Hinblick auf das Homogenitätsgebot des Art. 28 Abs. 1 GG, die Grundrechte des Grundgesetzes (vgl. BVerfGE 42, 312 ; 97, 298 ) sowie die in die Landesverfassungen hineinwirkenden Elemente des Grundgesetzes (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 27, 44 ; 103, 332 ).
  • VerfGH Bayern, 12.06.2013 - 11-VII-11

    Teilnahmemöglichkeit ausländischer Unionsbürger an kommunalen Bürgerbegehren und

    Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV ist vielmehr erst dann verletzt, wenn der Widerspruch des bayerischen Landesrechts zum Bundesrecht offen zutage tritt und darüber hinaus auch inhaltlich nach seinem Gewicht als schwerwiegender, besonders krasser Eingriff in die Rechtsordnung zu werten ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 20.6.2008 = VerfGH 61, 130/138; VerfGH vom 23.10.2008 = VerfGH 61, 248/254; VerfGH vom 24.5.2012; VerfGH vom 19.12.2012).

    Die Frage, ob das Europäische Unionsrecht wie Bundesrecht über Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV mittelbar Bedeutung erlangen kann, hat der Verfassungsgerichtshof bisher offengelassen (VerfGH 61, 130/139 m. w. N.; VerfGH vom 19.12.2012).

  • VerfGH Bayern, 16.07.2020 - 32-IX-20

    Keine Zulassung eines Volksbegehrens zur Begrenzung der Miethöhe in 162 Gemeinden

    Die Regelungen des Entwurfs lassen vielmehr die vom Grundrecht der Handlungsfreiheit (Art. 101 BV) umfasste Vertragsfreiheit (VerfGH vom 20.6.2008 VerfGHE 61, 130/137) bei Mietverhältnissen, die sich auf frei finanzierte Wohnungen erstrecken, grundsätzlich unberührt.
  • VerfGH Bayern, 25.06.2010 - 1-VII-08

    Popularklage: Verfassungsmäßigkeit der novellierten Regelungen des bayerischen

    b) Da die Popularklage jedoch insbesondere mit den Rügen, Art. 101 und 118 Abs. 1 BV seien verletzt, in zulässiger Weise erhoben ist, erstreckt der Verfassungsgerichtshof die Überprüfung der angefochtenen Vorschriften auf alle in Betracht kommenden Normen der Bayerischen Verfassung, auch wenn insoweit keine Rügen geltend gemacht worden sind oder wenn sie keine Grundrechte verbürgen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 20.6.2008 = VerfGH 61, 130/133).

    Art. 101 BV verbürgt daher nicht nur die Freiheit von ungesetzlichem Zwang, sondern setzt auch dem Normgeber selbst Schranken beim Erlass von Rechtsvorschriften, die in die Freiheitssphäre des Einzelnen eingreifen; insbesondere ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 29.5.2006 = VerfGH 59, 80/93 f.; VerfGH vom 18.12.2007 = VerfGH 60, 234/247; VerfGH 61, 130/137).

  • VG Düsseldorf, 27.08.2015 - 6 K 2793/13

    Tariftreuegesetz im ÖPNV verfassungswidrig

    Die Frage der mittelbaren Beeinträchtigung durch die der Berliner Tariftreueregelung ähnelnde bayerische Tariftreueregelung hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof letztlich offen gelassen, vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 20. Juni 2008 - Vf. 14-VII-00 -, juris Rn. 24 (= NJW-RR 2008, 1403-1405).
  • BVerfG, 21.12.2021 - 2 BvR 1844/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidung des Bayerischen

    Mit der - mittelbaren - Heranziehung von Art. 72 Abs. 1 und Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG hat er dem Umstand Rechnung getragen, dass ein dermaßen offensichtlicher Verstoß gegen das Grundgesetz bei verfassungskonformer Auslegung nicht nur dann vorliegt, wenn der Widerspruch offen zutage tritt und als schwerwiegender, besonders krasser Eingriff in die Rechtsordnung zu werten ist (vgl. auch BayVerfGH, Entscheidung vom 20. Juni 2008 - Vf. 14-VII-00 -, NJW-RR 2008, S. 1403 ; Entscheidung vom 23. Oktober 2008 - Vf. 10-VII-07 -, NVwZ 2009, S. 716 ; Entscheidung vom 24. Mai 2012 - Vf. 1-VII-10 -, NVwZ-RR 2012, S. 665 ; anders nunmehr Entscheidung vom 29. Juni 2018 - Vf. 4-VII-13, Vf. 14-VII-16 -, juris, Rn. 66 ff.), sondern auch dann, wenn das Landesrecht Bestimmungen des Grundgesetzes missachtet, die die Verfassungsautonomie der Länder begrenzen, das Homogenitätsgebot des Art. 28 Abs. 1 GG etwa, die auch die Länder unmittelbar bindenden Grundrechte der Art. 1 bis 19 und Art. 101 bis 104 GG (vgl. BVerfGE 42, 312 ; 97, 298 ) oder sonstige Vorgaben der Verfassung, zu denen auch Art. 70 ff. GG zählen.
  • VerfGH Bayern, 30.09.2014 - 1-VII-14

    Bußgeldbewehrung des Fahrens oder Parkens ohne Notwendigkeit auf nicht für den

    Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV ist vielmehr erst dann verletzt, wenn der Widerspruch des bayerischen Landesrechts zum Bundesrecht offen zutage tritt und darüber hinaus auch inhaltlich nach seinem Gewicht als schwerwiegender, besonders krasser Eingriff in die Rechtsordnung zu werten ist (vgl. VerfGH vom 20.6.2008 VerfGHE 61, 130/138; VerfGHE 63, 220/226 f.; vom 17.3.2011 VerfGHE 64, 20/25).
  • VerfGH Bayern, 13.09.2011 - 12-VII-10

    Rauchverbot in Shisha-Cafés

    Insoweit erstreckt der Verfassungsgerichtshof seine Prüfung auf alle in Betracht kommenden Normen der Bayerischen Verfassung, selbst wenn sie nicht als verletzt bezeichnet worden sind oder wenn sie keine Grundrechte verbürgen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 20.6.2008 = VerfGH 61, 130/133).
  • StGH Bremen, 12.04.2013 - St 1/12

    Landesgesetzliches Umschlagverbot für Kernbrennstoffe; Zuständigkeit des

    Der Bayerische Verfassungsgerichtshof sieht gleichfalls in dem landesverfassungsrechtlichen Rechtsstaatsgebot des Art. 3 Abs. 1 Bay.Verf. eine Grundlage für die landesverfassungsgerichtliche Kompetenzkontrolle (st. Rspr., vgl. BayVerfGH, Ent. v. 20.6.2008 - Vf. 14-VII-00, DÖV 2008, 820; Ent. v. 3.2.2009 - Vf. 111-IX-08, BayVBl. 2009, 300).

    Auch nach Ansicht des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs kann ein gegen die Kompetenzordnung des Grundgesetzes verstoßendes Landesgesetz das landesverfassungsrechtliche Rechtsstaatsprinzip verletzen, der Verfassungsgerichtshof beschränkt seine Überprüfung insoweit auf schwerwiegende, besonders krasse Eingriffe in die Rechtsordnung (vgl. Ent. v. 20.6.2008 - Vf. 14-VII-00 - DÖV 2008, 820; Ent. v. 3.2.2009 - Vf. 111-IX- 08 - BayVBl. 2009, 300).

  • VerfGH Bayern, 13.09.2012 - 16-VII-11

    Unbegründete Popularklage gegen Änderungen einer

    Dieser Belang ist u. a. über das Sozialstaatsprinzip (Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV) in der Bayerischen Verfassung verankert (vgl. VerfGH vom 20.6.2008 = VerfGH 61, 130/134).
  • VerfGH Bayern, 05.04.2022 - 2-VII-22

    Popularklage gegen Registerpflicht für Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen

  • VerfGH Bayern, 16.12.2010 - 6-VII-10

    Popularklage gegen Art. 13 e BayNatSchG

  • VerfGH Bayern, 12.06.2017 - 4-VII-13

    Erfolglose Popularklagen gegen die glücksspielrechtlichen Einschränkungen für

  • VerfGH Bayern, 14.02.2011 - 2-VII-10

    Keine Mitbestimmung bei bayerischen Sparkassen

  • VerfGH Bayern, 19.12.2012 - 5-VII-12

    Verfassungsmäßigkeit einer Altersgrenze für Bürgermeister und Landräte

  • VerfGH Bayern, 27.06.2011 - 27-VII-10

    Beamtenrechtlicher Entlassungsschutz während Mutterschutz- und Elternzeit

  • VerfGH Bayern, 27.02.2012 - 4-VII-11

    Popularklage: Regelungen über die Ermöglichung des Betriebs von Autowaschanlagen

  • VerfGH Bayern, 04.11.2010 - 16-VII-10

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung in einem Popularklageverfahren gegen das

  • VerfGH Bayern, 10.06.2013 - 19-VII-11

    Konkurrierende Bürgerentscheide: keine verfassungsrechtliche Pflicht zur

  • VerfGH Bayern, 27.07.2011 - 5-VII-10

    Gemeindliche Entwässerungsanlage

  • VerfGH Bayern, 21.06.2011 - 31-VII-10

    Altersgrenze für Beamte des Krankenpflegedienstes in Bezirkskrankenhäusern

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