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Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.12.2023 - 15 U 33/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,36551
OLG Köln, 07.12.2023 - 15 U 33/23 (https://dejure.org/2023,36551)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.12.2023 - 15 U 33/23 (https://dejure.org/2023,36551)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Dezember 2023 - 15 U 33/23 (https://dejure.org/2023,36551)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz, Unterlassungs-, Feststellungs- und Auskunftsansprüche aus einem Scraping-Vorfall auf einer Social Media Plattform; Immaterieller Schaden wegen eines Kontrollverlustes

  • rechtsportal.de

    Schadensersatz, Unterlassungs-, Feststellungs- und Auskunftsansprüche aus einem Scraping-Vorfall auf einer Social Media Plattform; Immaterieller Schaden wegen eines Kontrollverlustes

Kurzfassungen/Presse (2)

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Facebook-Scraping: Kein Schadensersatz nach DSGVO

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Facebook-Scraping: Kein Schadensersatz nach DSGVO

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (38)Zitiert selbst (27)

  • OLG Stuttgart, 22.11.2023 - 4 U 20/23

    Schadensersatz für Datenleck bei Facebook

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.2023 - 15 U 33/23
    Ungeachtet der Frage, ob man diese durch Auslegung ersichtliche Tatsache nicht schon für die Zulässigkeit ausreichen lassen kann (siehe etwa für einen Fall nach entsprechender Klarstellung OLG Hamm, Urt. v. 15.8.2023 - 7 U 19/23, juris Rn. 48 ff. und generell OLG Stuttgart, Urt. v. 22.11.2023 - 4 U 20/23, GRUR-RS 2023, 32883 Rn. 85 ff.), hat der Kläger zudem seinen Anspruch jedenfalls auch zulässig dahingehend konkretisiert, dass er einen Betrag von 500 Euro für das sog. Datenleck und von weiteren 500 Euro für die unzureichende Auskunft der Beklagten für angemessen hält (Bl. 319 d.A.).

    Rn. 35 In Bezug auf die sich aus Art. 82 DSGVO grundsätzlich ergebenden Vorgaben für die Zuerkennung von Schadensersatzansprüchen wegen immaterieller Schäden verweist der Senat auf die Ausführungen in den Urteilen der Oberlandesgerichte Hamm vom 15.8.2023 - 7 U 19/23 - und Stuttgart vom 22.11.2023 - 4 U 20/23, jeweils juris.

    In Fällen wie dem vorliegenden, in denen sich der geltend gemachte Kontrollverlust auf eine Telefonnummer bezieht, die ihrem Wesen nach nicht ohne weiteres auf strikte Geheimhaltung angelegt ist und hinsichtlich derer der Betroffene - wie hier der Kläger - auch keine in der Vergangenheit praktizierte Geheimhaltung vorgetragen hat, fehlt es an tatsächlichen Anhaltspunkten, die den Rückschluss darauf erlauben, dass der entsprechende Kontrollverlust über dieses personenbezogene Datum schon einen immateriellen Schaden darstellt (im Ergebnis ebenso OLG Stuttgart, Urt. v. 22.11.2023 - 4 U 20/23, GRUR-RS 2023, 32883, Rn. 123, wonach ein "bloß abstrakter Kontrollverlust" nicht ausreicht).

    Der Senat folgt insoweit den überzeugenden Ausführungen des Oberlandesgerichts Hamm im Urteil vom 15.8.2023 (…7 U 19/23, juris Rn. 163 ff.; ebenso OLG Stuttgart, Urt. v. 22.11.2023 - 4 U 20/23, GRUR-RS 2023, 32883, Rn. 124), wonach für die vom Kläger behaupteten immateriellen Schäden in Form von Angst, Sorge und Unwohlsein jedenfalls auch objektive Beweisanzeichen vorhanden sein müssen, da andernfalls die bloße Bekundung des Betroffenen, einen immateriellen Schaden in Form belastender Gefühle erlitten zu haben, für einen Ersatzanspruch ausreichen würde.

    Rn. 63 b. Soweit das Oberlandesgericht Hamm in seiner Entscheidung vom 15.8.2023 (…7 U 19/23, juris, Rn. 208; ebenso OLG Stuttgart, Urt. v. 22.11.2023 - 4 U 20/23, GRUR-RS 2023, 32883 Rn. 91) im Hinblick auf die vom Europäischen Gerichtshof im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines sich aus Art. 82 DSGVO ergebenden Schadensersatzanspruchs betonten Gesichtspunkte der Äquivalenz und der Effektivität davon ausgegangen ist, dass diese Rechtsprechung zu den Anforderungen an das Feststellungsinteresse bei Verletzung eines absoluten Rechts auch auf Fälle der Verletzung des "nach Art. 82 DSGVO absolut geschützten Rechtsguts Datenschutz als (abschließende) europarechtliche Ausformung des deutschen allgemeinen Persönlichkeitsrechts" zu übertragen ist, kann diese Frage im Ergebnis hier offen bleiben.

    Rn. 69 Soweit das OLG Stuttgart (Urt. v. 22.11.2023 - 4 U 20/23, GRUR-RS 2023, 32883, Rn. 92 ff.) eine Möglichkeit künftiger immaterieller bzw. gegebenenfalls auch materieller Beeinträchtigungen mit dem Argument bejaht hat, "die (endgültig) verlorene Kontrolle über die Telefonnummer" ermögliche einen weiteren Missbrauch und es bestehe daher "evident die Möglichkeit, dass … weitere materielle oder immaterielle Beeinträchtigungen beim Kläger eintreten könnten", vermag sich der Senat dem nicht anzuschließen.

    Einen über diesen konkreten Vorfall hinausgehenden allgemeinen Anspruch gegen die Beklagte, bei Betrieb ihres sozialen Netzwerkes die Vorschriften der DSGVO - insbesondere jene zur Sicherheit der Verarbeitung nach Art. 32 DSGVO - zu beachten und einzuhalten, kann der Kläger aber dann nicht mit einem Unterlassungsantrag geltend machen (nur im Ergebnis ebenso OLG Stuttgart, Urt. v. 22.11.2023 - 4 U 20/23, GRUR-RS 2023, 32883 Rn. 268, wonach der Unterlassungsanspruch zwar zulässig aber unbegründet sei, weil Art. 17 DSGVO allein ein Löschungsrecht bezüglich personenbezogener Daten einräumt, jedoch keine weitergehenden Rechte bezüglich der Datenverarbeitungsvorgänge an sich normiere).

    Rn. 76 Entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts Stuttgart (Urt. v. 22.11.2023 - 4 U 20/23, GRUR-RS 2023, 32883 Rn. 101) muss die Unbestimmtheit des Antrags auch nicht etwa deshalb hingenommen werden, weil dem Kläger eine exakte Beschreibung der Sicherheitsmaßnahmen auf der Plattform der Beklagten nicht möglich ist und ihm andernfalls kein wirksamer Rechtsschutz gewährt würde.

    Rn. 77 b. Daneben ist auch der Antrag zu 3b) unzulässig, ohne dass es darauf ankommt, ob die vom Kläger begehrte Unterlassungsverpflichtung im Hinblick auf die Formulierungen "unübersichtlich" und "unvollständig" zu unbestimmt ist (verneinend OLG Stuttgart, Urt. v. 22.11.2023 - 4 U 20/23, GRUR-RS 2023, 32883 Rn. 102).

    Rn. 81 c. Im Hinblick auf die Unzulässigkeit der vom Kläger gestellten Unterlassungsanträge kommt es auf die Frage, ob ein solcher Unterlassungsanspruch hinsichtlich einer Verarbeitung von Daten aus Art. 17 DSGVO hergeleitet werden kann und auf die weitere Frage, ob alternativ oder daneben möglicherweise auch Unterlassungsansprüche nach nationalem Recht aus §§ 823, 1004 analog BGB geltend gemacht werden können (vgl. zum Streitstand die Ausführungen bei OLG Stuttgart, Urt. v. 22.11.2023 - 4 U 20/23 Rn. 261 ff. sowie Vorlagenfragen 1 ff. bei BGH, Beschl. v. 26.9.2023 - VI ZR 97/22, GRUR-RS 2023, 30210), ebensowenig an wie auf die Frage, ob sich mit dem oben Ausgeführten nicht auch Ansprüche aus §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB herleiten lassen würden.

  • OLG Hamm, 15.08.2023 - 7 U 19/23

    Facebook-Scraping

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.2023 - 15 U 33/23
    Ungeachtet der Frage, ob man diese durch Auslegung ersichtliche Tatsache nicht schon für die Zulässigkeit ausreichen lassen kann (siehe etwa für einen Fall nach entsprechender Klarstellung OLG Hamm, Urt. v. 15.8.2023 - 7 U 19/23, juris Rn. 48 ff. und generell OLG Stuttgart, Urt. v. 22.11.2023 - 4 U 20/23, GRUR-RS 2023, 32883 Rn. 85 ff.), hat der Kläger zudem seinen Anspruch jedenfalls auch zulässig dahingehend konkretisiert, dass er einen Betrag von 500 Euro für das sog. Datenleck und von weiteren 500 Euro für die unzureichende Auskunft der Beklagten für angemessen hält (Bl. 319 d.A.).

    Rn. 35 In Bezug auf die sich aus Art. 82 DSGVO grundsätzlich ergebenden Vorgaben für die Zuerkennung von Schadensersatzansprüchen wegen immaterieller Schäden verweist der Senat auf die Ausführungen in den Urteilen der Oberlandesgerichte Hamm vom 15.8.2023 - 7 U 19/23 - und Stuttgart vom 22.11.2023 - 4 U 20/23, jeweils juris.

    Der Senat folgt insoweit den überzeugenden Ausführungen des Oberlandesgerichts Hamm im Urteil vom 15.8.2023 (7 U 19/23, juris Rn. 163 ff.;… ebenso OLG Stuttgart, Urt. v. 22.11.2023 - 4 U 20/23, GRUR-RS 2023, 32883, Rn. 124), wonach für die vom Kläger behaupteten immateriellen Schäden in Form von Angst, Sorge und Unwohlsein jedenfalls auch objektive Beweisanzeichen vorhanden sein müssen, da andernfalls die bloße Bekundung des Betroffenen, einen immateriellen Schaden in Form belastender Gefühle erlitten zu haben, für einen Ersatzanspruch ausreichen würde.

    Rn. 63 b. Soweit das Oberlandesgericht Hamm in seiner Entscheidung vom 15.8.2023 (7 U 19/23, juris, Rn. 208;… ebenso OLG Stuttgart, Urt. v. 22.11.2023 - 4 U 20/23, GRUR-RS 2023, 32883 Rn. 91) im Hinblick auf die vom Europäischen Gerichtshof im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines sich aus Art. 82 DSGVO ergebenden Schadensersatzanspruchs betonten Gesichtspunkte der Äquivalenz und der Effektivität davon ausgegangen ist, dass diese Rechtsprechung zu den Anforderungen an das Feststellungsinteresse bei Verletzung eines absoluten Rechts auch auf Fälle der Verletzung des "nach Art. 82 DSGVO absolut geschützten Rechtsguts Datenschutz als (abschließende) europarechtliche Ausformung des deutschen allgemeinen Persönlichkeitsrechts" zu übertragen ist, kann diese Frage im Ergebnis hier offen bleiben.

    Würde man die Anforderungen an den Möglichkeitsnachweis im Rahmen des § 256 Abs. 1 ZPO mit dem OLG Stuttgart (…a.a.O.) so weit absenken, würde die besondere Sachentscheidungsvoraussetzung aus § 256 Abs. 1 ZPO in Fällen wie hier letztlich obsolet (so im Ergebnis auch OLG Hamm, Urt. v. 15.8.2023 - 7 U 19/23, juris Rn. 214 ff.).

    Rn. 72 aa. Ob der Kläger damit - wie das Oberlandesgericht Hamm (Urt. v. 15.8.2023 - 7 U 19/23, juris Rn. 219 ff.) angenommen hat - in der Sache tatsächlich einen Leistungsantrag geltend macht, dessen Zulässigkeit dann an § 259 ZPO scheitert, kann dahinstehen.

    Denn jedenfalls fehlt dem Antrag in der konkret gestellten Form das notwendige Rechtsschutzbedürfnis (vgl. auch OLG Hamm, Urt. v. 15.8.2023 - 7 U 19/23, juris Rn. 236 ff.).

  • EuGH, 04.05.2023 - C-300/21

    Der bloße Verstoß gegen die DSGVO begründet keinen Schadenersatzanspruch

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.2023 - 15 U 33/23
    Mit diesen Angaben rügt der Kläger zwar mehr als einen bloßen Verstoß der Beklagten gegen die Vorschriften der DSGVO (vgl. dazu EuGH, Urt. v. 4.5.2023 - C-300/21, NJW 2023, 1930).

    Sein Vortrag reicht jedoch nicht aus, um einen bei ihm entstandenen immateriellen Schaden im Sinne von Art. 82 Abs. 1 DSGVO anzunehmen, der nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht nach dem Recht der Mitgliedstaaten, sondern als autonomer Begriff des Unionsrechts einheitlich unionsrechtlichen auszulegen ist (EuGH, Urt. v. 4.5.2023 - C-300/21, NJW 2023, 1930).

    Rn. 43 Zwar ist der Ersatz eines immateriellen Schadens nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urt. v. 4.5.2023 - C-300/21, NJW 2023, 1930) nicht davon abhängig, dass dieser Schaden eine bestimmte Erheblichkeitsschwelle überschreitet.

    In diesem Sinne hat auch der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 4.5.2023 (C-300/21, NJW 2023, 1930 Rn. 37) ausgeführt, dass sich aus den Formulierungen in den Erwägungsgründen 75 und 85 ("…die Risiken ... aus einer Verarbeitung personenbezogener Daten hervorgehen (könne), die zu einem … Schaden führen könnte" bzw. "… Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten … ein … Schaden… nach sich ziehen (kann)") ergebe, dass der Eintritt eines Schadens im Rahmen einer solchen Verarbeitung nur potentiell sei.

    Um daraus einen Schaden ableiten zu können, also einen Nachteil des Betroffenen, der im Sinne von Erwägungsgrund 146 konkret "erlitten" wurde (vgl. EuGH, Urt. v. 4.5.2023 - C-300/21, NJW 2023, 1930 Rn. 58) und damit über die reine Behauptung des entsprechenden Gefühls hinausgeht, muss der Kläger konkrete Indizien vortragen und unter Beweis stellen, die eine solche psychische Beeinträchtigung seiner Person stützen können (vgl. dazu auch die Schlussanträge im Verfahren C-340/21, GRUR-RS 2023, 8707, wonach die Objektivierung einer nachweisbaren Beeinträchtigung der physischen und psychischen Sphäre oder des Beziehungslebens einer Person entscheidend ist).

    Im Hinblick auf die in diesem Verfahren formulierte Vorlagefrage Nr. 2 hat der Europäische Gerichtshof bereits in der Entscheidung vom 4.5.2023 (C-300/21, NJW 2023, 1930) entschieden, dass der Betroffene darzulegen und nachzuweisen hat, dass er durch die aus einem Datenschutzverstoß resultierenden negativen Folgen einen immateriellen Schaden erlitten hat.

  • BGH, 26.09.2023 - VI ZR 97/22

    BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zum Bestehen eines …

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.2023 - 15 U 33/23
    Denn die behaupteten immateriellen Schäden in Form von Angst, Sorge, Unwohlsein sowie Belästigung durch Spam-Anrufe bzw. Spam-SMS könnten, selbst wenn sie beim Kläger tatsächlich vorliegen würden und man sie im Rahmen des Art. 82 Abs. 1 DSGVO ausreichen lassen wollte (vgl. dazu Vorlagefrage 4 im Verfahren BGH, Beschl. v. 26.9.2023 - VI ZR 97/22, GRUR-RS 2023, 30210), jedenfalls nicht kausal auf einen Verstoß der Beklagten gegen Art. 33 Abs. 1, 34 Abs. 1 DSGVO zurückgeführt werden.

    Wie mit den Parteien in der mündlichen Verhandlung erörtert, hätte der Kläger - was nach der beibehaltenen Antragsfassung aber gerade nicht gewollt ist - ggf. eine Unterlassung der konkret durch die Beklagte begangenen Verletzung verlangen können, wenn man etwa aus Art. 17 DSGVO einen Unterlassungsanspruch ableiten (vgl. Vorlagefragen 1 ff. im Verfahren BGH, Beschl. v. 26.9.2023 - VI ZR 97/22, GRUR-RS 2023, 30210) bzw. einen solchen über §§ 280, 241 Abs. 2 BGB konstruieren wollte (…BGH, Urt. v. 29.7.2021 - III ZR 179/20, NJW 2021, 3179) und man dann etwa aus dem (unterstellten) Verstoß gegen die DSGVO bzw. die damit korrespondierenden Pflichten aus § 241 Abs. 2 BGB eine tatsächliche Vermutung der Wiederholungsgefahr hätte ableiten können.

    Rn. 81 c. Im Hinblick auf die Unzulässigkeit der vom Kläger gestellten Unterlassungsanträge kommt es auf die Frage, ob ein solcher Unterlassungsanspruch hinsichtlich einer Verarbeitung von Daten aus Art. 17 DSGVO hergeleitet werden kann und auf die weitere Frage, ob alternativ oder daneben möglicherweise auch Unterlassungsansprüche nach nationalem Recht aus §§ 823, 1004 analog BGB geltend gemacht werden können (vgl. zum Streitstand die Ausführungen bei OLG Stuttgart, Urt. v. 22.11.2023 - 4 U 20/23 Rn. 261 ff. sowie Vorlagenfragen 1 ff. bei BGH, Beschl. v. 26.9.2023 - VI ZR 97/22, GRUR-RS 2023, 30210), ebensowenig an wie auf die Frage, ob sich mit dem oben Ausgeführten nicht auch Ansprüche aus §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB herleiten lassen würden.

    Rn. 90 Auch die vom Bundesgerichtshof im Verfahren VI ZR 97/22 formulierten Vorlagefragen führen hier nicht zu einer Pflicht des Senats, das Verfahren auszusetzen.

  • EuGH, 11.04.2024 - C-741/21

    juris - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der …

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.2023 - 15 U 33/23
    Hilfsweise hat er beantragt, jedenfalls das Verfahren analog § 148 ZPO bis zu der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in den dort anhängigen Verfahren C-189/22, C-741/21, C-687/21, C-667/21, C-340/21 und C-307/22 auszusetzen.

    Rn. 87 7. Der Senat sieht dagegen keinen Anlass für die Einleitung eines Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 267 AEUV oder für die Aussetzung des vorliegenden Verfahrens bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in den Verfahren C-189/22, C-741/21, C-687/21, C-667/21, C-340/21 und C-307/22.

    Gleiches gilt für die Vorlagefragen im Verfahren C-741/21, die sich darum drehen, ob Art. 82 DSGVO jede Beeinträchtigung der geschützten Rechtsposition umfasst bzw. wiederum Fragen der Bemessung und des Ausschlusses eines Ersatzanspruchs für immaterielle Schäden thematisieren.

  • EuGH, 25.01.2024 - C-687/21

    MediaMarktSaturn - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen …

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.2023 - 15 U 33/23
    Hilfsweise hat er beantragt, jedenfalls das Verfahren analog § 148 ZPO bis zu der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in den dort anhängigen Verfahren C-189/22, C-741/21, C-687/21, C-667/21, C-340/21 und C-307/22 auszusetzen.

    Rn. 87 7. Der Senat sieht dagegen keinen Anlass für die Einleitung eines Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 267 AEUV oder für die Aussetzung des vorliegenden Verfahrens bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in den Verfahren C-189/22, C-741/21, C-687/21, C-667/21, C-340/21 und C-307/22.

    Auch die Vorlagefragen im Verfahren C-687/21 sind für die Entscheidung des hiesigen Rechtsstreits nicht erheblich, da der Senat weder von einer mangelnden Bestimmtheit des Art. 82 DSGVO ausgeht noch über den Fall einer irrtümlichen Weitergabe von Daten in ausgedruckter Form zu entscheiden hat.

  • EuGH, 12.01.2023 - C-154/21

    Jeder hat das Recht zu erfahren, an wen seine personenbezogenen Daten …

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.2023 - 15 U 33/23
    Rn. 58 Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 12.1.2023 (C-154/21, NJW 2023, 973) zur Reichweite des Auskunftsanspruchs anführt, kann auch dies der Berufung nicht zum Erfolg verhelfen.

    Damit korrespondiert auch sein Hinweis in der Berufungsbegründung, dass die Beklagte sein Auskunftsverlangen noch nicht vollständig erfüllt habe, weil sie ihm - entsprechend der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urt. v. 12.1.2023 - C-154/21) - die konkreten Empfänger der "gescrapten" Daten noch nicht benannt habe, obwohl sie mit Hilfe von sog. Logfiles nachvollziehen könne, wann und von wem seine Telefonnummer mit den anderen Daten seines Profils zusammengeführt worden sei.

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und …

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.2023 - 15 U 33/23
    Rn. 62 a. Bei reinen Vermögensschäden hängt die Zulässigkeit einer Feststellungsklage von der Wahrscheinlichkeit eines auf die Verletzungshandlung zurückzuführenden Schadenseintritts ab (vgl. BGH, Urt. v. 24.1.2006 - XI ZR 384/03, BGHZ 166, 84;… BGH, Urt. v. 29.6.2021 - VI ZR 52/18, NJW 2021, 1330).

    Dagegen genügt bei Verletzung eines absoluten Rechts oder aber in solchen Fällen, in denen bereits ein (Teil-)Schaden eingetreten ist, die bloße Möglichkeit des Eintritts eines Schadens (vgl. BGH, Urt. v. 24.1.2006 - XI ZR 384/03, BGHZ 166, 84;… BGH, Urt. v. 29.6.2021 - VI ZR 52/18, NJW 2021, 1330).

  • BGH, 29.06.2021 - VI ZR 52/18

    A) Dient der Betrieb eines einer bestimmten Person 'gewidmeten', …

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.2023 - 15 U 33/23
    Rn. 62 a. Bei reinen Vermögensschäden hängt die Zulässigkeit einer Feststellungsklage von der Wahrscheinlichkeit eines auf die Verletzungshandlung zurückzuführenden Schadenseintritts ab (…vgl. BGH, Urt. v. 24.1.2006 - XI ZR 384/03, BGHZ 166, 84; BGH, Urt. v. 29.6.2021 - VI ZR 52/18, NJW 2021, 1330).

    Dagegen genügt bei Verletzung eines absoluten Rechts oder aber in solchen Fällen, in denen bereits ein (Teil-)Schaden eingetreten ist, die bloße Möglichkeit des Eintritts eines Schadens (…vgl. BGH, Urt. v. 24.1.2006 - XI ZR 384/03, BGHZ 166, 84; BGH, Urt. v. 29.6.2021 - VI ZR 52/18, NJW 2021, 1330).

  • BGH, 18.12.2015 - V ZR 160/14

    Benutzung eines kostenpflichtigen, privaten Parkplatzes: …

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.2023 - 15 U 33/23
    Gerade dies ist vorliegend aber nicht der Fall, da weder durch die Klageanträge noch durch eine zur Auslegung heranzuziehende Klagebegründung (…vgl. dazu BGH, Urt. v. 8.5.2014 - I ZR 217/122, BGHZ 201, 129;… BGH, Urt. v. 13.9.2012 - I ZR 230/11, BGHZ 194, 314; BGH, Urt. v. 18.12.2015 - V ZR 160/14, NJW 2016, 863) festgestellt werden kann, welches konkrete Verhalten die Beklagte nach dem Willen des Klägers künftig zu unterlassen haben soll.
  • BGH, 12.07.2018 - III ZR 183/17

    Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererblich

  • BGH, 15.06.2021 - VI ZR 576/19

    Reichweite des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO gegen eine …

  • BGH, 29.07.2021 - III ZR 179/20

    Facebooks Regeln gegen "Hassrede" verstoßen gegen AGB-Recht

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97

    Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt …

  • OLG Stuttgart, 31.03.2021 - 9 U 34/21

    Mastercard-Priceless-Datenleck, Schadenersatzklage abgewiesen

  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 397/19

    Abgasskandal: Keine Deliktzinsen für geschädigte VW-Käufer

  • BGH, 05.10.2021 - VI ZR 136/20

    Feststellungsinteresse bei einer Klage auf Feststellung der Schadensersatzpflicht …

  • BGH, 04.10.2007 - I ZR 143/04

    "Versandkosten"; Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages im …

  • BGH, 27.09.2006 - VIII ZR 19/04

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren

  • BGH, 08.05.2014 - I ZR 217/12

    Klage eines insolventen Möbelhandelsunternehmen auf Rückgewähr überzahlter …

  • BGH, 27.03.2023 - VI ZR 225/21

    Aussetzung des Verfahrens in Sachen VI ZR 225/21 (Löschung der Eintragung über …

  • BGH - VI ZR 111/21 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Prüfung von DSGVO-Schadenersatz

  • BGH, 28.04.2023 - V ZR 270/21

    Berufung: Zulässigkeit hilfsweise erhobener Klageansprüche; gleichzeitige …

  • BGH, 08.09.2011 - III ZR 236/10

    Amtshaftung: Verpflichtung einer Kassenärztlichen Vereinigung zur Durchführung …

  • BGH, 17.01.2023 - VI ZR 203/22

    Verkehrsunfallbedingter Schadensersatz bei Verletzung des Sicherungseigentums an …

  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das …

  • OLG Dresden, 15.10.2024 - 4 U 940/24

    Anspruch gegen einen Online-Musikstreamingdiens auf Zahlung von Schadensersatz, …

    Bei der hier gehackten E-Mail-Adresse handelt es sich um ein solches Datum, das - seiner Funktion entsprechend - der Kontaktaufnahme dient und durch andere identifizierbare Personen im alltäglichen und geschäftlichen Leben regelmäßig anderen Personen in großem Umfang zugänglich gemacht wird (vgl. OLG Köln Urt. v. 7.12.2023 - I-15 U 33/23, Rn 37 - juris; OLG Hamm, Urteil vom 21. Juni 2024 - 7 U 154/23, Rn 51 - juris).

    Dem Vortrag der Klagepartei lassen sich keine Anhaltspunkte dafür entnehmen, dass im Hinblick auf die konkret betroffenen Daten und sein Verhalten noch ein materieller Schaden drohen könnte (vergleiche auch OLG Hamm, Urteil vom 21. Juni 2024 - 7 U 154/23, Rn 64 - juris …und Urteil vom 15.08.2023 - 7 U 19/23 - juris, Rn. 214 ff., so auch OLG München, Urteil vom 24. April 2024 - 34 U 2306/23 -, Rn 40 - juris; OLG Köln, Urteil vom 07.12.2023 - 15 U 33/23 - juris).

  • OLG Celle, 04.04.2024 - 5 U 31/23

    Anspruch auf Schadensersatz, Unterlassung, Feststellung und Auskunft gegen die …

    Das ermöglicht es den Prozessbevollmächtigten des hiesigen Klägers ersichtlich, die einmal vorgefertigte Textvorlage ohne weitere Bearbeitung zu verwenden, also unabhängig davon, ob die jeweilige Klagepartei männlich oder weiblich ist (vgl. dazu bereits - in einem anderen rechtlichen Kontext - OLG Köln, Urteil vom 7. Dezember 2023 - 15 U 33/23, juris Rn. 37)..

    Die entgegenstehende Rechtsauffassung des OLG Hamm (…Urteil vom 15. August 2023 - 7 U 19/23, juris Rn. 162 f.;… Beschluss vom 22. September 2023 - 7 U 77/23, juris Rn. 5; Beschluss vom 27. Dezember 2023 - 7 U 104/23, nicht veröffentlicht, im Umdruck Seite 4), des OLG Köln (Urteil vom 7. Dezember 2023 - 15 U 33/23, juris Rn. 46), des OLG Stuttgart (…Urteil vom 22. November 2023 - 4 U 20/23, juris Rn. 315 ff.) sowie des OLG München, Beschluss vom 23. Januar 2024 - 27 U 3696/23, nicht veröffentlicht, im Umdruck Seite 5 f.), wonach der vorgenannte Vortrag der dortigen Klagepartei (der - wie gerichtsbekannt ist - in sämtlichen der in vierstelliger Zahl bei Gerichten in Deutschland anhängigen Verfahren, die von den Prozessbevollmächtigten geführt werden, die auch den Kläger in dem vorliegenden Verfahren vertreten, identisch ist), aufgrund seiner Textbausteinmäßigkeit nicht hinreichend substantiiert sei, steht aus Sicht des Senats mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht in Einklang.

    Nachdem der Senat zwischenzeitlich einen "Gesamtüberblick" über die Verfahren der vorliegenden Art bekommen sowie Kenntnis von insbesondere den Entscheidungen des OLG Hamm (…Urteil vom 15. August 2023 - 7 U 19/23, juris Rn. 271 ff.) sowie des OLG Köln (Urteil vom 7. Dezember 2023 - 15 U 33/23, juris Rn. 89) erlangt hat, hat der Senat seine bisherige Rechtsprechung überdacht und neu bewertet.

  • OLG Hamm, 21.06.2024 - 7 U 154/23

    Erfordernis einer konkret individuellen Darlegung der über den Kontrollverlust …

    Insbesondere zuletzt das Urteil des EuGH vom 20.06.2024 - C-590/22 (BeckRS 2023, 35786) bestärkt den Senat in seiner Rechtsauffassung (OLG Hamm…, Urteil vom 15.08.2023 - 7 U 19/23, GRUR-RS 2023, 22505 = juris Rn. 151-160; OLG Hamm…, Beschluss vom 21.12.2023 - 7 U 137/23, GRUR-RS 2023, 37310 = juris Rn. 6; dem folgend OLG München…, Urteil vom 24.04.2024 - 34 U 2306/23e, GRUR-RS 2024, 8563 = juris Rn. 32, Rn. 35 m. w. N.; OLG Oldenburg…, Urteil vom 21.05.2024 - 13 U 100/23, BeckRS 2024, 12013 = juris Rn. 43; OLG Saarbrücken…, Urteil vom 03.05.2024 - 5 U 72/23, GRUR-RS 2024, 10977 = juris Rn. 24; OLG Celle…, Urteil vom 04.04.2024 - 5 U 31/23, GRUR-RS 2024, 6435 = juris Rn. 67; OLG Köln, Urteil vom 07.12.2023 - I-15 U 33/23, GRUR-RS 2023, 36757 = juris Rn. 39; OLG Dresden…, Urteil vom 05.12.2023 - 4 U 1094/23, GRUR-RS 2023, 36858 = juris Rn. 45; OLG Stuttgart…, Urteil vom 22.11.2023 - 4 U 20/23, GRUR-RS 2023, 32883 = juris Rn. 294), dass im Rahmen eines Anspruchs aus Art. 82 DSGVO ein mit einer unrechtmäßigen Datenverarbeitung als negative Folge einhergehender Kontrollverlust als solcher die Annahme eines immateriellen Schadens nicht trägt.

    Im Einzelfall kann es - wie hier - bereits an einem Kontrollverlust fehlen, wenn die gescrapte Handynummer vor dem Scrapingvorfall schon unmittelbar oder mittelbar an einen unbestimmten Kreis weitergegeben worden ist (im Anschluss an OLG Köln, Urteil vom 07.12.2023 - I-15 U 33/23, GRUR-RS 2023, 36757 = juris Rn. 37).

    Rn. 65 Daraus folgt aber nicht, dass ein Kontrollverlust per se einen immateriellen Schaden darstellt, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 15.8.2023 (…Senat Urt. v. 15.8.2023 - 7 U 19/23, GRUR-RS 2023, 22505 = juris Rn. 151-160;… dem folgend: OLG München Urt. v. 24.4.2024 - 34 U 2306/23e, GRUR-RS 2024, 8563 = juris Rn. 32, Rn. 35 m. w. N.;… OLG Oldenburg (Oldenburg) Urt. v. 21.5.2024 - 13 U 100/23, BeckRS 2024, 12013 = juris Rn. 43;… OLG Saarbrücken Urt. v. 3.5.2024 - 5 U 72/23, GRUR-RS 2024, 10977 = juris Rn. 24;… OLG Celle Urt. v. 4.4.2024 - 5 U 31/23, GRUR-RS 2024, 6435 = juris Rn. 67; OLG Köln Urt. v. 7.12.2023 - I-15 U 33/23, GRUR-RS 2023, 36757 = juris Rn. 39;… OLG Dresden Urt. v. 5.12.2023 - 4 U 1094/23, GRUR-RS 2023, 36858 = juris Rn. 45;… OLG Stuttgart Urt. v. 22.11.2023 - 4 U 20/23, GRUR-RS 2023, 32883 = juris Rn. 294) ausgeführt hat.

    In solchen Fällen ist der Betroffene gehalten, dazu vorzutragen, wie er im privaten, geschäftlichen und/oder beruflichen Umfeld mit diesen Daten vor dem streitgegenständlichen Scraping-Vorfall umgegangen ist, ob und unter welchen Bedingungen er sie an wen weitergegeben hat und dass insofern durch die Veröffentlichung nach dem Scraping-Vorfall tatsächlich ein Verlust der zuvor über diese Daten durch ihn noch ausgeübten Kontrolle eingetreten ist (vgl. OLG Köln Urt. v. 7.12.2023 - I-15 U 33/23, GRUR-RS 2023, 36757 = juris Rn. 37)..

  • OLG Dresden, 10.09.2024 - 4 U 602/24

    Anspruch gegen einen Online-Musikstreamingdiens auf Zahlung von Schadensersatz, …

    Bei der hier gehackten E-mail-Adresse handelt es sich, ebenso wie beispielsweise bei der Telefonnummer, um ein solches Datum, dass - seiner Funktion entsprechend - der Kontaktaufnahme dient und durch andere identifizierbare Personen - im alltäglichen und geschäftlichen Leben regelmäßig anderen Personen in großem Umfang zugänglich gemacht wird (vgl. OLG Köln Urt. v. 7.12.2023 - I-15 U 33/23, Rn 37 - juris; OLG Hamm, Urteil vom 21. Juni 2024 - 7 U 154/23, Rn 51 - juris).

    Dem Vortrag der Klagepartei lassen sich keine Anhaltspunkte dafür entnehmen, dass im Hinblick auf die konkret betroffenen Daten und sein Verhalten noch ein materieller Schaden drohen könnte (vergleiche auch OLG Hamm, Urteil vom 21. Juni 2024 - 7 U 154/23, Rn 64 - juris …und Urteil vom 15.08.2023 - 7 U 19/23 - juris, Rn. 214 ff., so auch OLG München, Urteil vom 24. April 2024 - 34 U 2306/23 -, Rn 40 - juris; OLG Köln, Urteil vom 07.12.2023 - 15 U 33/23 - juris).

  • OLG Hamm, 29.11.2024 - 25 U 25/24

    Zum 2. Mal: Auch nach BGH-Urteil für Facebook-Scraping u.U. kein …

    Rn. 72 Ein Anspruch aus § 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG erfordert eine hinreichend schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung oder Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, deren Ausgleich eine Geldzahlung rechtfertigt (BGH…, Urteil vom 12.03.2024 - VI ZR 1370/20 -, juris Rn. 70; OLG Hamm…, Urteil vom 21.06.2023 - 7 U 154/23 -, juris Rn. 61 f.; OLG Köln, Urteil vom 07.12.2023 - 15 U 33/23 -, juris Rn. 57).

    Weder die an Art. 32 Abs. 1 DSGVO und damit an den bloßen Gesetzeswortlaut angelehnte Formulierung der "nach dem Stand der Technik möglichen Sicherheitsmaßnahmen" noch die Formulierung "Ausnutzung des Systems für andere Zwecke als der Kontaktaufnahme" lassen das von der Beklagten begehrte Unterlassen mit der notwendigen Bestimmtheit erkennen (BGH…, Urteil vom 18.11.2024 - VI ZR 10/24 -, Rn. 55 ff.; vgl. ferner: OLG Hamm…, Urteil vom 15.08.2023 - 7 U 19/23 -, juris Rn. 231; OLG Saarbrücken…, Urteil vom 03.05.2024 - 5 U 72/23 -, juris Rn. 35; OLG Dresden…, Urteil vom 05.12.2023 - 4 U 1094/23 -, juris Rn. 44; OLG Köln, Urteil vom 07.12.2023 - 15 U 33/23 -, juris Rn. 70).

    Allerdings kann das Auskunftsrecht beschränkt sein, wenn es unter bestimmten Umständen nicht möglich ist, Informationen über die konkreten Empfänger mitzuteilen (EuGH…, Urteil vom 12.01.2023 - C-154/21 -, juris Rn. 51; BGH…, Urteil vom 18.11.2024 - VI ZR 10/24 -, Rn. 76; OLG Saarbrücken…, Urteil vom 03.05.2024 - 5 U 72/23 -, juris Rn. 41; OLG Hamm…, Urteil vom 15.08.2023 - 7 U 19/23 -, juris Rn. 247; OLG Köln, Urteil vom 07.12.2023 - 15 U 33/23 -, juris Rn. 55).

  • OLG Dresden, 15.10.2024 - 4 U 422/24

    Anspruch gegen einen Online-Musikstreamingdiens auf Zahlung von Schadensersatz, …

    Bei der hier gehackten E-Mail-Adresse handelt es sich, ebenso wie bei der Telefonnummer um ein solches Datum, das - seiner Funktion entsprechend - der Kontaktaufnahme dient und durch andere identifizierbare Personen im alltäglichen und geschäftlichen Leben regelmäßig anderen Personen in großem Umfang zugänglich gemacht wird (vgl. OLG Köln Urt. v. 7.12.2023 - I-15 U 33/23, Rn 37 - juris; OLG Hamm, Urteil vom 21. Juni 2024 - 7 U 154/23, Rn 51 - juris).

    Dem Vortrag der Klagepartei lassen sich keine Anhaltspunkte dafür entnehmen, dass im Hinblick auf die konkret betroffenen Daten und sein Verhalten noch ein materieller Schaden drohen könnte (vergleiche auch OLG Hamm, Urteil vom 21. Juni 2024 - 7 U 154/23, Rn 64 - juris …und Urteil vom 15.08.2023 - 7 U 19/23 - juris, Rn. 214 ff., so auch OLG München, Urteil vom 24. April 2024 - 34 U 2306/23 -, Rn 40 - juris; OLG Köln, Urteil vom 07.12.2023 - 15 U 33/23 - juris).

  • OLG Celle, 04.04.2024 - 5 U 77/23

    Anspruch auf Schadensersatz, Unterlassung, Feststellung und Auskunft gegen die …

    Das ermöglicht es den Prozessbevollmächtigten des hiesigen Klägers ersichtlich, die einmal vorgefertigte Textvorlage ohne weitere Bearbeitung zu verwenden, also unabhängig davon, ob die jeweilige Klagepartei männlich oder weiblich ist (vgl. dazu bereits - in einem anderen rechtlichen Kontext - OLG Köln, Urteil vom 7. Dezember 2023 - 15 U 33/23, juris Rn. 37)..

    Nachdem der Senat zwischenzeitlich einen "Gesamtüberblick" über die Verfahren der vorliegenden Art bekommen sowie Kenntnis von insbesondere den Entscheidungen des OLG Hamm (…Urteil vom 15. August 2023 - 7 U 19/23, juris Rn. 271 ff.) sowie des OLG Köln (Urteil vom 7. Dezember 2023 - 15 U 33/23, juris Rn. 89) erlangt hat, hat der Senat seine bisherige Rechtsprechung überdacht und neu bewertet.

  • OLG Dresden, 05.11.2024 - 4 U 729/24

    Zahlungsanspruch eines Nutzers auf Schadensersatz wegen der Verletzung von …

    Rn. 54 Bei der hier gehackten E-Mail-Adresse handelt es sich, ebenso wie bei der Telefonnummer um ein solches Datum, das - seiner Funktion entsprechend - der Kontaktaufnahme dient und durch andere identifizierbare Personen im alltäglichen und geschäftlichen Leben regelmäßig anderen Personen in großem Umfang zugänglich gemacht wird (vgl. OLG Köln Urteil vom 07.12.2023 - I-15 U 33/23, Rn 37 - juris; OLG Hamm, Urteil vom 21. Juni 2024 - 7 U 154/23, Rn 51 - juris).

    Dem Vortrag der Klagepartei lassen sich keine Anhaltspunkte dafür entnehmen, dass im Hinblick auf die konkret betroffenen Daten und sein Verhalten noch ein materieller Schaden drohen könnte (vergleiche auch OLG Hamm, Urteil vom 21.06.2024 - 7 U 154/23, Rn 64 - juris;… vgl. OLG Hamm Urteil vom 15 2823 - 7 U 19/23 - juris, Rn. 214 ff., so auch OLG Köln, Urteil vom 07.12.2023 - 15 U 33/23 - juris).

  • OLG Oldenburg, 21.05.2024 - 13 U 100/23

    Anspruch gegen eine Social-Media-Plattform auf Schadensersatz in einem sog. …

    Mit dem Scraping-Vorfall liegt dem geltend gemachten Schadenersatzanspruch ein eindeutig abgrenzbarer, einheitlicher Lebenssachverhalt und damit ein einheitlicher Streitgegenstand zugrunde (vgl. OLG Stuttgart…, Urteil vom 22. November 2023 - 4 U 20/23, juris Rn. 230; OLG Dresden…, Urteil vom 5. Dezember 2023 - 4 U 1094/23, juris Rn. 27; OLG Köln, Urteil vom 7. Dezember 2023 - 15 U 33/23, juris Rn. 26).
  • OLG Dresden, 17.09.2024 - 4 U 506/24

    Anspruch gegen einen Online-Musikstreamingdiens auf Zahlung von Schadensersatz, …

    Rn. 58 Bei der hier gehackten E-Mail-Adresse handelt es sich, ebenso wie bei der Telefonnummer um ein solches Datum, das - seiner Funktion entsprechend - der Kontaktaufnahme dient und durch andere identifizierbare Personen im alltäglichen und geschäftlichen Leben regelmäßig anderen Personen in großem Umfang zugänglich gemacht wird (vgl. OLG Köln Urt. v. 7.12.2023 - I-15 U 33/23, Rn 37 - juris; OLG Hamm, Urteil vom 21. Juni 2024 - 7 U 154/23, Rn 51 - juris).

    Dem Vortrag der Klagepartei lassen sich keine Anhaltspunkte dafür entnehmen, dass im Hinblick auf die konkret betroffenen Daten und sein Verhalten noch ein materieller Schaden drohen könnte (vergleiche auch OLG Hamm, Urteil vom 21. Juni 2024 - 7 U 154/23, Rn 64 - juris …und Urteil vom 15.08.2023 - 7 U 19/23 - juris, Rn. 214 ff., so auch OLG München, Urteil vom 24. April 2024 - 34 U 2306/23 -, Rn 40 - juris; OLG Köln, Urteil vom 07.12.2023 - 15 U 33/23 - juris).

  • OLG Hamm, 21.12.2023 - 7 U 137/23

    Aussetzung; Revisionszulassung; grundsätzliche Bedeutung; Fortbildung des Rechts; …

  • OLG Dresden, 30.01.2024 - 4 U 1168/23

    Ausgestaltung der Voreinstellungen eines sozialen Netzwerks nach dem Grundsatz …

  • OLG Dresden, 16.04.2024 - 4 U 213/24

    Streit um Ansprüche im Zusammenhang mit einem sogenannten Scraping-Vorfall auf …

  • OLG Düsseldorf, 31.10.2024 - 16 U 45/23

    Scraping, immaterieller Schaden, Kontrollverlust, Handynummer

  • LG Dortmund, 24.01.2024 - 3 O 37/23

    Meta, Scraping, Darlegung, Schaden, Streitwert

  • LG Braunschweig, 04.09.2024 - 9 O 2880/23
  • LG Bonn, 06.11.2024 - 9 O 30/24

    Schadenersatz nach Schufa-Eintrag nur bei konkretem Nachteil

  • LG Braunschweig, 27.08.2024 - 9 O 3427/23
  • OLG Celle, 29.04.2024 - 5 W 19/24

    Streitwert einer Klage auf Ansprüche aus der DSGVO; Angebliche …

  • OLG Celle, 10.06.2024 - 5 W 46/24

    Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung in erster Instanz aus Anlass eines …

  • OLG Düsseldorf, 31.10.2024 - 16 U 47/23

    Ansprüche auf Schadensersatz, Unterlassung und Auskunft aufgrund angenommener …

  • OLG Brandenburg, 05.03.2024 - 12 U 132/23

    Zurückweisung einer offensichtlich erfolglosen Berufung wegen einer angeblichen …

  • OLG Dresden, 20.02.2024 - 4 U 1634/23

    Anspruch auf Schadensersatz im Zusammenhang mit einem sog. Scraping-Vorfall auf …

  • LG Weiden/Oberpfalz, 21.01.2025 - 13 O 137/24

    Dsgvo, Feststellungsinteresse, Klageantrag, Berechtigtes Interesse, …

  • OLG Dresden, 10.09.2024 - 4 U 683/24

    Anspruch gegen einen Online-Musikstreamingdiens auf Zahlung von Schadensersatz, …

  • LG Weiden/Oberpfalz, 08.08.2024 - 15 O 573/23

    Berechtigtes Interesse der Telekommunikationsunternehmen an der Übermittlung von …

  • OLG Oldenburg, 14.05.2024 - 13 U 114/23

    Anspruch gegen eine Social-Media-Plattform auf Schadensersatz in einem sog. …

  • OLG Dresden, 30.01.2024 - 4 U 1396/23

    Feststellung der Ersatzpflicht künftiger materieller Schäden wegen eines sog. …

  • OLG Oldenburg, 30.04.2024 - 13 U 89/23

    Schadensersatzanspruch eines Nutzers wegen verordnungswidriger Datenverarbeitung …

  • LG Weiden/Oberpfalz, 17.12.2024 - 11 O 94/24

    Nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten, Feststellungsinteresse, Vorgerichtliche …

  • OLG Celle, 06.12.2024 - 5 U 33/23

    Höhe des Beschwerdewerts in einer Berufung wegen der Geltendmachung von …

  • OLG Stuttgart, 17.12.2024 - 4 W 48/24

    Streitwertfestsetzung in einem Verfahren wegen Verletzung der Datensicherheit von …

  • LG Göttingen, 28.08.2025 - 8 O 109/24

    Schadensersatz bei Datenübermittlung: Wann ein Anspruch besteht

  • LG Essen, 21.05.2024 - 3 O 95/23
  • LG Essen, 03.04.2025 - 3 O 298/23

    Datenverarbeitung

  • LG Essen, 13.03.2025 - 3 O 36/24
  • LG Essen, 04.03.2025 - 3 O 36/24
  • LG Köln, 06.12.2024 - 4 O 12/24
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