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   LAG Hamm, 05.03.2021 - 16 Sa 100/20   

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https://dejure.org/2021,9211
LAG Hamm, 05.03.2021 - 16 Sa 100/20 (https://dejure.org/2021,9211)
LAG Hamm, Entscheidung vom 05.03.2021 - 16 Sa 100/20 (https://dejure.org/2021,9211)
LAG Hamm, Entscheidung vom 05. März 2021 - 16 Sa 100/20 (https://dejure.org/2021,9211)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinstellungsanspruch; Insolvenzforderung

  • rechtsportal.de

    Wiedereinstellungsanspruch; Insolvenzforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2021, 1184
  • NZI 2021, 652
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 975/13

    Rückwirkend begründetes Arbeitsverhältnis - Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Hamm, 05.03.2021 - 16 Sa 100/20
    Ein rückwirkend begründetes Arbeitsverhältnis ist für die Vergangenheit aber gerade kein erfüllbares, d. h. tatsächlich durchführbares Arbeitsverhältnis (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. August 2015 - 5 AZR 975/13 -).
  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 563/05

    Aufnahme eines Kündigungsschutzprozesses nach Unterbrechung wegen

    Auszug aus LAG Hamm, 05.03.2021 - 16 Sa 100/20
    Dementsprechend betrifft eine Klage auch dann die Insolvenzmasse, wenn sie den Weg für einen vermögensrechtlichen Anspruch und damit für eine Insolvenzforderung oder Masseverbindlichkeit ebnet (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. Oktober 2006 - 2 AZR 563/05 -).
  • BGH, 13.10.2009 - X ZR 79/06

    Schnellverschlusskappe

    Auszug aus LAG Hamm, 05.03.2021 - 16 Sa 100/20
    A) Nachdem zwischen den Parteien Streit um die Frage der Unterbrechung des Verfahrens gem. § 240 ZPO besteht, war hierüber durch Zwischenurteil (§ 303 ZPO) zu entscheiden (vgl. nur Bundesgerichtshof, Zwischenurteil vom 11. Februar 2010 - VII ZR 225/07 - Bundesarbeitsgericht, Zwischenurteil vom 15. Mai 2013 - 5 AZR 252/12 (A) - Bundesgerichtshof, Zwischenurteil vom 13. Oktober 2009 - X ZR 79/06 -).
  • BGH, 11.02.2010 - VII ZR 225/07

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Insolvenzverfahrenseröffnung: Behandlung

    Auszug aus LAG Hamm, 05.03.2021 - 16 Sa 100/20
    A) Nachdem zwischen den Parteien Streit um die Frage der Unterbrechung des Verfahrens gem. § 240 ZPO besteht, war hierüber durch Zwischenurteil (§ 303 ZPO) zu entscheiden (vgl. nur Bundesgerichtshof, Zwischenurteil vom 11. Februar 2010 - VII ZR 225/07 - Bundesarbeitsgericht, Zwischenurteil vom 15. Mai 2013 - 5 AZR 252/12 (A) - Bundesgerichtshof, Zwischenurteil vom 13. Oktober 2009 - X ZR 79/06 -).
  • BGH, 08.06.2004 - IX ZR 281/03

    Anfechtung eines Zwischenurteils

    Auszug aus LAG Hamm, 05.03.2021 - 16 Sa 100/20
    Versagt das Gericht in einem zunächst nach § 240 ZPO unterbrochenen Verfahren derjenigen Person, die die Aufnahme des Rechtsstreits erklärt, die Befugnis, als Kläger aufzutreten, wird diese also von der Prozessführung ferngehalten, so ist ein solches Urteil wegen der für die davon betroffene Partei ausgehenden Wirkungen wie ein Endurteil anfechtbar (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 08. Juni 2004 - IX ZR 281/03 -, Rn. 6, juris; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10. November 2005 - IX ZB 240/04 -, Rn. 9, juris).
  • BGH, 11.10.2018 - IX ZR 217/17

    Insolvenzverfahren: Anmeldung eines Anspruchs auf Abschluss eines Vertrages mit

    Auszug aus LAG Hamm, 05.03.2021 - 16 Sa 100/20
    In der Insolvenz des Arbeitgebers begründet der gegen diesen gerichtete Anspruch auf Abschluss eines Arbeitsvertrages also keine Masseverbindlichkeiten gem. § 55 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m § 108 Abs. 1 S 1 InsO, sondern lediglich eine Insolvenzforderung (so auch Marotzke in: Kayser/Thole, Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung, 10. Aufl. 2020, § 108 Rn. 9, § 103 Rn. 18; Kübler/Prütting/Bork, InsO, 86. Lief. 12.2020, § 108 InsO Rn. 133; siehe auch MüKoInsO / J. F. Hoffmann, 4. Aufl. 2019, § 108 InsO Rn.117; zum Anspruch auf Abschluss eines Mietvertrages siehe Bundesgerichtshof, Urteil vom 11. Oktober 2018 - IX ZR 217/17 -).
  • BAG, 15.05.2013 - 5 AZR 252/12

    Insolvenzverwalter - Aufnahme des Rechtsstreits - Zwischenurteil

    Auszug aus LAG Hamm, 05.03.2021 - 16 Sa 100/20
    A) Nachdem zwischen den Parteien Streit um die Frage der Unterbrechung des Verfahrens gem. § 240 ZPO besteht, war hierüber durch Zwischenurteil (§ 303 ZPO) zu entscheiden (vgl. nur Bundesgerichtshof, Zwischenurteil vom 11. Februar 2010 - VII ZR 225/07 - Bundesarbeitsgericht, Zwischenurteil vom 15. Mai 2013 - 5 AZR 252/12 (A) - Bundesgerichtshof, Zwischenurteil vom 13. Oktober 2009 - X ZR 79/06 -).
  • BGH, 10.11.2005 - IX ZB 240/04

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein Zwischenurteil

    Auszug aus LAG Hamm, 05.03.2021 - 16 Sa 100/20
    Versagt das Gericht in einem zunächst nach § 240 ZPO unterbrochenen Verfahren derjenigen Person, die die Aufnahme des Rechtsstreits erklärt, die Befugnis, als Kläger aufzutreten, wird diese also von der Prozessführung ferngehalten, so ist ein solches Urteil wegen der für die davon betroffene Partei ausgehenden Wirkungen wie ein Endurteil anfechtbar (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 08. Juni 2004 - IX ZR 281/03 -, Rn. 6, juris; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10. November 2005 - IX ZB 240/04 -, Rn. 9, juris).
  • BAG, 25.05.2022 - 6 AZR 224/21

    Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz

    Auf die Revision des Klägers wird das Zwischenurteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 5. März 2021 - 16 Sa 100/20 - aufgehoben.
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