Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 14.03.2013 - 2 U 44/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,14166
OLG Naumburg, 14.03.2013 - 2 U 44/12 (https://dejure.org/2013,14166)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14.03.2013 - 2 U 44/12 (https://dejure.org/2013,14166)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14. März 2013 - 2 U 44/12 (https://dejure.org/2013,14166)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 12 Nr 1 S 1 VOB/A, § 307 BGB, §§ 339 ff BGB, § 631 Abs 1 BGB
    Bauvertrag: Fortgeltung einer Vertragsstrafenvereinbarung bei Verschiebung des Fertigstellungstermins wegen verzögerter Zuschlagserteilung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortgeltung eines Vertragsstrafeversprechens für Bauzeitverzögerung bei verzögerter Zuschlagserteilung

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/A § 12 Abs. 1 Nr. 1
    Fortgeltung eines Vertragsstrafeversprechens für Bauzeitverzögerung bei verzögerter Zuschlagserteilung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fertigstellung verschoben: Gilt Vertragsstrafe für neuen Termin?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Neuer Fertigstellungstermin vereinbart - wird Vertragsstrafe ab dem alten oder dem neuen berechnet?

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Vertragsstrafe auch bei verschobenen Terminen?

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Eine Vertragsstrafenregelung gilt nach den Umständen des Einzelfalls auch für einen neu vereinbarten Fertigstellungstermin, wenn sie terminneutral formuliert ist

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vertragsstrafenvereinbarung kann sich auf neuen Fertigstellungstermin erstrecken

Besprechungen u.ä. (3)

  • radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Neuer Fertigstellungstermin vereinbart - wird Vertragsstrafe ab dem alten oder dem neuen berechnet?

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Eine Vertragsstrafenregelung gilt nach den Umständen des Einzelfalls auch für einen neu vereinbarten Fertigstellungstermin, wenn sie terminneutral formuliert ist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fertigstellungstermin verschoben: Gilt die Vertragsstrafe auch für den neuen Termin? (IBR 2013, 464)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 971
  • NZBau 2013, 580
  • BauR 2013, 1734
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.03.2006 - VII ZR 44/05

    Verwirkung einer in einem Bauvertrag vereinbarten Vertragsstrafe

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.03.2013 - 2 U 44/12
    c) Mangels ausdrücklicher Vereinbarung kommt es für die Beurteilung der Frage, ob die Vertragsparteien mit der Verschiebung des ursprünglich vereinbarten Fertigstellungstermins auch die Vertragsstrafenregelung auf den neuen Termin erstreckt haben, auf die Umstände des Einzelfalls an (BGH, Urteil vom 30.03.2006, VII ZR 44/05, BGHZ 167, 75, NJW 2006, 2555).

    Schließlich ist es Sache des Auftragnehmers, die Voraussetzungen vorzutragen, die es rechtfertigen, die Durchsetzung der Vertragsstrafe im Einzelfall an Treu und Glauben scheitern zu lassen (BGH, Urteil vom 30.03.2006, a.a.O.).

  • BGH, 14.01.1993 - VII ZR 185/91

    Verzugsbeginn, Schadensumfang und Mitverschulden bei Zahlungsverzug - Prozessuale

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.03.2013 - 2 U 44/12
    Eine Strafbewehrung entfällt, wenn der gesamte Terminplan des Auftragnehmers durch den Auftraggeber durcheinander gerät und hinfällig wird (BGH, Urteil vom 14.01.1993, VII ZR 185/91, BGHZ 121, 210, BauR 1993, 600; KG, Urteil vom 07.05.2004, 7 U 6018/99, IBR 2005, 470; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.04.2012, I-23 U 150/11, BauR 2012, 1421).
  • BGH, 23.01.2003 - VII ZR 210/01

    Zur Wirksamkeit von Vertragsstrafen in Bauverträgen

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.03.2013 - 2 U 44/12
    Eine unangemessene Benachteiligung der Klägerin ist nicht gegeben, da die Regelung insbesondere nicht verschuldensunabhängig und eine Obergrenze von 5 % der Auftragssumme nicht überschritten ist (vgl. BGH, Urteil vom 23.01.2003, VII ZR 210/01, BGHZ 153, 311, NJW 2003, 1805).
  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 213/08

    Auslegung des Zuschlags nach einem verzögerten Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.03.2013 - 2 U 44/12
    In dieser Erwähnung ist zugleich der Vorschlag einer Einigung über eine neue Bauzeit zu sehen (BGH, Urteile vom 22.07.2010, VII ZR 213/08, BGHZ 186, 295, BauR 2010, 1921, und vom 25.11.2010, VII ZR 201/08, BauR 2011, 503).
  • BGH, 25.11.2010 - VII ZR 201/08

    Auslegung des Zuschlags in einem Vergabeverfahren für Bauleistungen: Annahme

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.03.2013 - 2 U 44/12
    In dieser Erwähnung ist zugleich der Vorschlag einer Einigung über eine neue Bauzeit zu sehen (BGH, Urteile vom 22.07.2010, VII ZR 213/08, BGHZ 186, 295, BauR 2010, 1921, und vom 25.11.2010, VII ZR 201/08, BauR 2011, 503).
  • KG, 07.05.2004 - 7 U 6018/99

    Vertragsstraferegelung für Terminüberschreitung im Bauvertrag: Fortgeltung bei

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.03.2013 - 2 U 44/12
    Eine Strafbewehrung entfällt, wenn der gesamte Terminplan des Auftragnehmers durch den Auftraggeber durcheinander gerät und hinfällig wird (BGH, Urteil vom 14.01.1993, VII ZR 185/91, BGHZ 121, 210, BauR 1993, 600; KG, Urteil vom 07.05.2004, 7 U 6018/99, IBR 2005, 470; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.04.2012, I-23 U 150/11, BauR 2012, 1421).
  • OLG Celle, 05.06.2003 - 14 U 184/02

    Anspruch auf Herausgabe einer Vertragserfüllungsbürgschaft; Möglichkeit der

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.03.2013 - 2 U 44/12
    dd) Aus diesen Gründen konnte die Vereinbarung des neuen Fertigstellungstermins aus objektiviertem Empfängerhorizont (vgl. OLG Celle, Urteil vom 05.06.2003, 14 U 184/02, BauR 2004, 1307) nur so verstanden werden, dass die Vertragsstrafenvereinbarung fort gelten sollte.
  • OLG Düsseldorf, 19.04.2012 - 23 U 150/11

    Umfang der Hinweispflicht des Gerichts; Ansprüche des Auftraggebers aus einem

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.03.2013 - 2 U 44/12
    Eine Strafbewehrung entfällt, wenn der gesamte Terminplan des Auftragnehmers durch den Auftraggeber durcheinander gerät und hinfällig wird (BGH, Urteil vom 14.01.1993, VII ZR 185/91, BGHZ 121, 210, BauR 1993, 600; KG, Urteil vom 07.05.2004, 7 U 6018/99, IBR 2005, 470; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.04.2012, I-23 U 150/11, BauR 2012, 1421).
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 02.04.2014 - 2 U 44/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,10696
OLG Braunschweig, 02.04.2014 - 2 U 44/12 (https://dejure.org/2014,10696)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 02.04.2014 - 2 U 44/12 (https://dejure.org/2014,10696)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 02. April 2014 - 2 U 44/12 (https://dejure.org/2014,10696)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 9 Abs. 1b EGV 40/94; Art. 9 Abs. 2 EGV 40/94; Art. 12b EGV 40/94; § 14 MarkenG; § 23 MarkenG; § 7 Abs. 1 TMG
    Haftung des Betreibers einer Internetseite für Markenrechtsverletzungen durch Beeinflussung des Suchergebnisses von externen Suchmaschinen

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wer mit der internen Suchmaschine auf seiner Webseite Suchanfragen auswertet und diese Inhalte externen Suchmaschinen (hier: Google) zur Verfügung stellt, haftet für dadurch begangene Markenverletzungen

  • Wolters Kluwer

    Haftung des Betreibers einer Internetseite für Markenrechtsverletzungen durch Beeinflussung des Suchergebnisses von externen Suchmaschinen

  • kanzlei.biz

    Markenverletzung durch Treffer auf der Trefferliste von Google

  • rechtsportal.de

    Haftung des Betreibers einer Internetseite für Markenverletzungen durch Beeinflussung des Suchergebnisses von externen Suchmaschinen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Haftung bei Markenverletzungen in Suchmaschinen

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Markenrecht: Markenrechtsverstoß durch Suchfunktion in Online-Verkaufsplattform

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Markenverletzungen durch Treffer auf der Trefferliste von externen Suchmaschinen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2014, 1007
  • GRUR-RR 2014, 385
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 109/06

    Partnerprogramm

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.04.2014 - 2 U 44/12
    Die Nutzung einer Wortmarke kann - unabhängig von der Frage, auf welche Weise das Auswahlverfahren der Suchmaschine beeinflusst worden ist - aber auch schon dann vorliegen, wenn von dem angesprochenen Verkehrsteilnehmer, also dem Internetbenutzer, der die Suchworte eingegeben hat, der Eintrag (Überschrift und Text) als Hinweis auf Produkte aus einem bestimmten Unternehmen verstanden wird (BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009 I ZR 109/06, Rn. 15 - Partnerprogramm -).

    Die Haftung des Betreibers einer Internetseite scheidet jedoch dann aus, wenn er bestimmte Begriffe im Quelltext oder im Text seiner Seite in nur einem beschreibenden Zusammenhang verwendet und diese erst durch das von ihm nicht beeinflussbare Auswahlverfahren einer Suchmaschine in der Trefferliste in einen Zusammenhang gestellt werden, dem der Verkehr eine markenmäßige Benutzung dieser Begriffe entnimmt (BGH, I ZR 109/06, Urteil vom 7. Oktober 2009, Rn. 18 - Partnerprogramm - OLG München Urteil vom 29. September 2011, 29 U 1747/11, Rn. 109).

    getroffenen Vereinbarungen gar nicht oder nur mit Schwierigkeiten verschaffen kann (BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009, I ZR 109/06 Rn. 19 - Partnerprogramm -).

    Nach der Partnerprogramm-Entscheidung des BGH ist aber - entgegen der Ansicht der Beklagten - nicht entscheidend, ob die Suchworte als Metatag genutzt werden, sondern eine markenmäßige Benutzung liegt bereits dann vor, wenn durch die Verwendung der Begriffe das Ergebnis des Auswahlverfahrens beeinflusst und der Nutzer auf diese Weise zu der entsprechenden Internetseite geführt wird, die Begriffe also dazu dienen, den Nutzer auf das dort werbende Unternehmen und sein Angebot hinzuweisen (BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009 I ZR 109/06, Rn. 15 - Partnerprogramm -).

    Danach scheidet die Haftung des Betreibers einer Internetseite aus, wenn er bestimmte Begriffe im Quelltext oder im Text seiner Seite in nur einem beschreibenden Zusammenhang verwendet und diese erst durch das von ihm nicht beeinflussbare Auswahlverfahren einer Suchmaschine in der Trefferliste in einen Zusammenhang gestellt werden, dem der Verkehr eine markenmäßige Benutzung dieser Begriffe entnimmt (BGH, I ZR 109/06, Urteil vom 7. Oktober 2009, Rn. 18 - Partnerprogramm - OLG München Urteil vom 29. September 2011, 29 U 1747/11, Rn. 109).

    § 23 Nr. 2 MarkenG, der inhaltlich Art. 12b GMV entspricht, liegt nach der Rechtsprechung des BGH nicht vor, sondern es verstößt jedenfalls gegen die guten Sitten, wenn eine Manipulation des Suchergebnisses in zurechenbarer Weise bei Eingabe der Suchwörter zu einem Eintrag mit der beanstandeten markenmäßigen Verwendung des Begriffs führt, ohne dass dem eine bloß beschreibende Verwendung dieser Begriffe auf der betreffenden Internetseite zugrunde liegt (BGH, Urt. v. 07. Okt. 2009, I ZR 109/06, Rn. 31 - Partnerprogramm -).

  • BGH, 14.05.2013 - VI ZR 269/12

    Autocomplete

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.04.2014 - 2 U 44/12
    (aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind einem Suchmaschinenbetreiber - wie hier der Beklagten -, der ergänzende Suchvorschläge, die er aus den Nutzeranfragen generiert, zuzurechnen, da er sich insoweit nicht mehr ausschließlich auf die Bereitstellung von Informationen für den Zugriff Dritter beschränkt, also seine Tätigkeit nicht nur rein technischer, automatischer und passiver Art ist, sondern er aktiv eigene Informationen zur Verfügung stellt (Urteil vom 14. Mai 2013, VI ZR 269/12, Rn.26 - Autocomplete -).

    Der BGH hat sich in der genannten Entscheidung mit der Verantwortlichkeit der Suchmaschine Google für ergänzende Suchvorschläge beschäftigt, die Google dem Nutzer seiner Suchmaschine unterbreitet (Urteil vom 14. Mai 2013, VI ZR 269/12).

    (b) Während der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in der POWER BALL-Entscheidung (Urteil vom 04.02.2010, I ZR 51/08, Rn. 45f.) ohne eingehendere Begründung eine täterschaftliche Begehungsweise bejaht hat, hat der VI. Zivilsenat in der Autocomplete-Entscheidung, ohne eine täterschaftliche Begehungsweise ausdrücklich zu prüfen, lediglich eine Störerhaftung angenommen (BGH, Urteil vom 14. Mai 2013, VI ZR 269/12, Rn. 25).

    Zu demselben Ergebnis gelangt der Bundesgerichtshof in der Autocomplete-Entscheidung auch für den Fall, dass sich ein Suchmaschinenbetreiber nicht rein passiv verhält, sondern es durch ergänzende Suchvorschläge, die von der von ihm eingesetzten Software erarbeitet werden, zu Persönlichkeitsverletzungen kommen kann (BGH, Urteil vom 14.05.2013, VI ZR 269/12, Rn. 30 - Autocomplete -).

    Außerdem liegen im Ergebnis unterschiedliche Entscheidungen des I. und des VI. Zivilsenats vor (BGH, Urteil vom 04.02.2010, I ZR 51/08, Rn. 45f. - POWER BALL - und BGH, Urteil vom 14. Mai 2013, VI ZR 269/12, Rn. 25 - Autocomplete -).

  • BGH, 04.02.2010 - I ZR 51/08

    POWER BALL

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.04.2014 - 2 U 44/12
    Dies führt schriftbildlich zu einer hochgradigen Ähnlichkeit (vgl. BGH, Urt. v. 04. Feb. 2010, I ZR 51/08, Rn. 32 - POWER BALL -).

    Zuvor hatte der Bundesgerichtshof bereits in der POWER BALL-Entscheidung (Urteil vom 04. Feb. 2010, I ZR 51/08, Rn. 46) ausgeführt, dass es sich um eigene Informationen i.S.v. § 7 Abs. 1 TMG des Internetseitenbetreibers handele und dieser als Täter für die Markenverletzung verantwortlich sei, wenn er in einem automatisierten Vorgang nach statistischer Auswertung Kundeneingaben in die interne Suchmaschine in die Kopfzeile seiner Internetseite einstellen lasse.

    (bb) Soweit die Beklagte rügt, dass die vom Landgericht herangezogene POWER BALL-Entscheidung des BGH (Urteil vom 04.02.2010, I ZR 51/08) nicht einschlägig sei, greift dieser Einwand nur teilweise durch.

    (b) Während der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in der POWER BALL-Entscheidung (Urteil vom 04.02.2010, I ZR 51/08, Rn. 45f.) ohne eingehendere Begründung eine täterschaftliche Begehungsweise bejaht hat, hat der VI. Zivilsenat in der Autocomplete-Entscheidung, ohne eine täterschaftliche Begehungsweise ausdrücklich zu prüfen, lediglich eine Störerhaftung angenommen (BGH, Urteil vom 14. Mai 2013, VI ZR 269/12, Rn. 25).

    Außerdem liegen im Ergebnis unterschiedliche Entscheidungen des I. und des VI. Zivilsenats vor (BGH, Urteil vom 04.02.2010, I ZR 51/08, Rn. 45f. - POWER BALL - und BGH, Urteil vom 14. Mai 2013, VI ZR 269/12, Rn. 25 - Autocomplete -).

  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 57/09

    Stiftparfüm

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.04.2014 - 2 U 44/12
    Verantwortung für eine Markenverletzung trägt, wer als Täter oder Teilnehmer oder sonst in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des geschützten Rechts beiträgt (BGH, Beschluss vom 10.05.2012, I ZR 57/09, Rn.4,5; Urteil vom 17.08.2011, I ZR 57/09, Rn. 20 - Stiftparfüm -).

    (1) Bei handlungsbezogenen Verletzungstatbeständen haftet als Täter oder Gehilfe einer Schutzrechtsverletzung derjenige, der die Merkmale eines dieser Verletzungstatbestände selbst, in mittelbarer Täterschaft oder in Mittäterschaft erfüllt oder dazu Beihilfe leistet (BGH, Beschluss vom 10. Mai 2012, I ZR 57/09, Rn.3 m.w.N. - Stiftparfüm -).

    Werden auf dem Online-Marktplatz unter der Kategorie gefälschte Waren angeboten, ist der Marktplatzbetreiber hierfür als Täter nicht verantwortlich (EuGH, Urteil vom 12.07.2011, C-324/09 L"Oreal/eBay, Rn. 102ff., BGH, Beschluss vom 10.05.2012, I ZR 57/09, Rn.4,5 - Stiftparfum -).

    Wird er allerdings auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen, muss er nicht nur das konkrete Angebot unverzüglich sperren, sondern auch Vorsorge treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren derartigen Markenverletzungen kommt (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 17. Aug. 2011, I ZR 57/09, Rn. 20f. - Stiftparfum - m.w.N.).

  • OLG München, 29.09.2011 - 29 U 1747/11

    Wettbewerbsrechtliche, deliktische und/oder kennzeichenrechtliche Haftung eines

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.04.2014 - 2 U 44/12
    Die Haftung des Betreibers einer Internetseite scheidet jedoch dann aus, wenn er bestimmte Begriffe im Quelltext oder im Text seiner Seite in nur einem beschreibenden Zusammenhang verwendet und diese erst durch das von ihm nicht beeinflussbare Auswahlverfahren einer Suchmaschine in der Trefferliste in einen Zusammenhang gestellt werden, dem der Verkehr eine markenmäßige Benutzung dieser Begriffe entnimmt (BGH, I ZR 109/06, Urteil vom 7. Oktober 2009, Rn. 18 - Partnerprogramm - OLG München Urteil vom 29. September 2011, 29 U 1747/11, Rn. 109).

    Die Entscheidung des OLG München vom 29. Sept. 2011, 29 U 1747/11, Rn. 106, auf die sich die Beklagte für ihre abweichende Rechtsauffassung beruft, ist insoweit nicht einschlägig.

    Danach scheidet die Haftung des Betreibers einer Internetseite aus, wenn er bestimmte Begriffe im Quelltext oder im Text seiner Seite in nur einem beschreibenden Zusammenhang verwendet und diese erst durch das von ihm nicht beeinflussbare Auswahlverfahren einer Suchmaschine in der Trefferliste in einen Zusammenhang gestellt werden, dem der Verkehr eine markenmäßige Benutzung dieser Begriffe entnimmt (BGH, I ZR 109/06, Urteil vom 7. Oktober 2009, Rn. 18 - Partnerprogramm - OLG München Urteil vom 29. September 2011, 29 U 1747/11, Rn. 109).

  • BSG, 16.06.2010 - B 2 U 96/10 B
    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.04.2014 - 2 U 44/12
    Insoweit weicht der vorliegende Sachverhalt, worauf die Beklagte zu Recht hinweist, von den Sachverhalten in den Entscheidungen des OLG Braunschweig vom 02. Mai 2011 (2 U 96/10 g....de) und 11. Juni 2010 (2 U 178/09 Y....de) ab.

    In klanglicher Hinsicht besteht Zeichenidentität (vgl. auch OLG Braunschweig, Beschl. v. 02. Mai 2011, 2 U 96/10).

  • BGH, 05.02.2009 - I ZR 167/06

    METROBUS

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.04.2014 - 2 U 44/12
    aa) Eine markenmäßige Verwendung ist gegeben, wenn die Benutzung des Zeichens durch einen Dritten die Funktionen der Marke und insbesondere ihre Hauptfunktion, d.h. die Gewährleistung der Herkunft der Ware gegenüber den Verbrauchern, beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte (zu Artikel 5 Abs. 1 lit.b MarkenRL, EuGH, Urteil vom 12. Juni 2008 - C - 533/06, GRUR 2008, 689 - O2 Hutchison; zu § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG BGH, GRUR 2009, 484 - METROBUS; Eisenführ/Schennen-Eisenführ, 3. A., GMV, Art. 9 Rn. 24).

    Bei dieser umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf den durch die Zeichen hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen, wobei insbesondere ihre unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (BGH, Urt. v. 05. Feb. 2009, I ZR 167/06, Rn. 23 - METROBUS -).

  • LG Hamburg, 09.03.2012 - 408 HKO 137/09

    Markenrechtsverstoß wegen der Verwendung geschützter Wort- und Bildmarken (hier:

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.04.2014 - 2 U 44/12
    Soweit sich die Beklagte für ihre abweichende Rechtsauffassung ferner auf die Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 09. März 2012 - 408 HKO 137/09 - (Meissen/e-bay) bezieht, ist der Sachverhalt ebenfalls nicht vergleichbar.
  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 183/03

    Impuls

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.04.2014 - 2 U 44/12
    Eine solche privilegierte Benutzung schließe im Übrigen in der Regel eine offene Nennung des fremden Kennzeichens ein (BGH, Urt. v. 18. Mai 2006, I ZR 183/03 Rn. 21 - Impuls -).
  • EuGH, 12.07.2011 - C-324/09

    Verantwortlichkeit des Betreibers eines Online-Marktplatzes für

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.04.2014 - 2 U 44/12
    Werden auf dem Online-Marktplatz unter der Kategorie gefälschte Waren angeboten, ist der Marktplatzbetreiber hierfür als Täter nicht verantwortlich (EuGH, Urteil vom 12.07.2011, C-324/09 L"Oreal/eBay, Rn. 102ff., BGH, Beschluss vom 10.05.2012, I ZR 57/09, Rn.4,5 - Stiftparfum -).
  • BGH, 23.10.2008 - I ZB 48/07

    POST II

  • BPatG, 13.02.2008 - 19 W (pat) 327/05
  • EuGH, 12.06.2008 - C-533/06

    O2 kann sich nicht auf ihre Markenrechte berufen, um die Benutzung eines

  • BGH, 30.07.2015 - I ZR 104/14

    Markenrechtsverletzung im Internet: Haftung eines Betreibers einer

    Die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten hatte - soweit für die Revision von Bedeutung - nur im Hinblick auf die Verurteilung zum Ersatz der Rechtsanwaltskosten für das Abmahnschreiben vom 25. August 2010 in Höhe von 699, 90 Euro Erfolg; außerdem hat das Berufungsgericht die vom Landgericht ausgesprochene Verpflichtung zur Auskunftserteilung auf den Zeitraum ab dem 28. August 2010 begrenzt (OLG Braunschweig, GRUR-RR 2014, 385).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.09.2012 - I-2 U 44/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,46227
OLG Düsseldorf, 20.09.2012 - I-2 U 44/12 (https://dejure.org/2012,46227)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.09.2012 - I-2 U 44/12 (https://dejure.org/2012,46227)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. September 2012 - I-2 U 44/12 (https://dejure.org/2012,46227)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 241
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 41/90

    Nicola

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.2012 - 2 U 44/12
    Unter anderem aus Vorbereitungshandlungen kann sich die Gefahr einer Benutzung ergeben (BGH, GRUR 1952, 410 - Constanze I; 1987, 125 - Berühmung; 1995, 595 - Kinderarbeit; 1992, 612 - Nicola).

    Ausreichend ist das Vorliegen von Umständen, die darauf schließen lassen, dass der Entschluss zur Verletzung bereits gefasst ist und es nur noch vom potentiellen Verletzer abhängt, ob es zu einer Verletzung kommt oder nicht (BGH, GRUR 1992, 612 - Nicola).

    Nicht ausreichend für die Bejahung einer Erstbegehungsgefahr ist die bloße Möglichkeit, dass sich die Gefahr eines Patenteingriffs ergeben könnte, selbst wenn die Übernahme einer förmlichen Unterlassungsverpflichtung abgelehnt wird (BGH, GRUR 1957, 348, 349 - Klasen-Möbel; GRUR 1970, 358 - Heißläuferdetektor; 1992, 318 - Jubiläumsverkauf; 1992, 612 - Nicola) oder bei auslaufendem Patentschutz ein erhebliches wirtschaftliches Interesse an einer durch einstweilige Verfügung nicht mehr abzuwendenden Patentverletzung besteht (OLG Düsseldorf, Mitt. 2006, 426 - Terbinafin).

    Jedenfalls sind - unabhängig vom hiesigen Einzelfall - Verhaltensweisen denkbar, die (ohne schon eine Verletzung darzustellen) eine Erstbegehungsgefahr begründen, z.B. Berühmungen einer Berechtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen (BGH, GRUR 1992, 612 - Nicola; GRUR 2001, 2174, 2175 - Berühmungsaufgabe).

  • BGH, 18.12.1969 - X ZR 52/67

    Vorführung einer in ein fremdes Patent eingreifenden Vorrichtung - Verletzung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.2012 - 2 U 44/12
    Eine Erstbegehungsgefahr setzt konkrete Tatsachen voraus, aus denen sich greifbar ergibt, dass ein Eingriff in das Klageschutzrecht drohend bevorsteht (BGH, GRUR 1970, 358 - Heißläuferdetektor; BGH, GRUR 2001, 1174, 1175 - Berühmungsaufgabe).

    Nicht ausreichend für die Bejahung einer Erstbegehungsgefahr ist die bloße Möglichkeit, dass sich die Gefahr eines Patenteingriffs ergeben könnte, selbst wenn die Übernahme einer förmlichen Unterlassungsverpflichtung abgelehnt wird (BGH, GRUR 1957, 348, 349 - Klasen-Möbel; GRUR 1970, 358 - Heißläuferdetektor; 1992, 318 - Jubiläumsverkauf; 1992, 612 - Nicola) oder bei auslaufendem Patentschutz ein erhebliches wirtschaftliches Interesse an einer durch einstweilige Verfügung nicht mehr abzuwendenden Patentverletzung besteht (OLG Düsseldorf, Mitt. 2006, 426 - Terbinafin).

    Es gibt jedoch keinen allgemeinen Grundsatz, nach dem Adressaten derartiger Aufforderungen zwecks Vermeidung der Begründung einer Erstbegehungsgefahr gehalten wären, entsprechende Unterlassungserklärungen abzugeben (vgl. BGH, GRUR 1970, 358, 360 - Heißläuferdetektor; Senat, Mitt. 2006, 426, 427 - Terbinafin).

  • BGH, 16.01.1992 - I ZR 84/90

    Jubiläumsverkauf - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.2012 - 2 U 44/12
    Neben einer objektiv möglichen zukünftigen Patentverletzung müssen also konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Verletzung ernsthaft und greifbar zu besorgen ist (BGH, GRUR 1991, 470 - Telefonwerbung IV; 1992, 318 - Jubiläumsverkauf).

    Nicht ausreichend für die Bejahung einer Erstbegehungsgefahr ist die bloße Möglichkeit, dass sich die Gefahr eines Patenteingriffs ergeben könnte, selbst wenn die Übernahme einer förmlichen Unterlassungsverpflichtung abgelehnt wird (BGH, GRUR 1957, 348, 349 - Klasen-Möbel; GRUR 1970, 358 - Heißläuferdetektor; 1992, 318 - Jubiläumsverkauf; 1992, 612 - Nicola) oder bei auslaufendem Patentschutz ein erhebliches wirtschaftliches Interesse an einer durch einstweilige Verfügung nicht mehr abzuwendenden Patentverletzung besteht (OLG Düsseldorf, Mitt. 2006, 426 - Terbinafin).

  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 106/99

    Berühmungsaufgabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.2012 - 2 U 44/12
    Eine Erstbegehungsgefahr setzt konkrete Tatsachen voraus, aus denen sich greifbar ergibt, dass ein Eingriff in das Klageschutzrecht drohend bevorsteht (BGH, GRUR 1970, 358 - Heißläuferdetektor; BGH, GRUR 2001, 1174, 1175 - Berühmungsaufgabe).

    Ob eine Erstbegehungsgefahr in zeitlicher Hinsicht verlangt, dass die Zuwiderhandlung in naher Zukunft bevorsteht (so z.B. BGH, GRUR 2001, 1174, 1175 - Berühmungsaufgabe; GRUR 2007, 890, 896 - Jugendgefährdende Medien bei ebay), bedarf im vorliegenden Fall keiner abschließenden Klärung.

  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 37/02

    Ermittlung von Abstimmungsergebnissen einer Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.2012 - 2 U 44/12
    Wer schweigt, bringt grundsätzlich weder Zustimmung noch Ablehnung zum Ausdruck (vgl. betreffend Willenserklärungen BGH, NJW 2002, 3629).
  • OLG Koblenz, 27.05.2010 - 4 W 170/10

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.2012 - 2 U 44/12
    Soweit die Verfügungsklägerinnen ihre Sichtweise durch eine Entscheidung des OLG Koblenz (GRUR-RR 2010, 490) bestätigt zu sehen glauben, übersehen sie, dass der betreffende presserechtliche Sachverhalt einen ganz erheblichen Unterschied zur hier zu entscheidenden Fallkonstellation aufweist: Während es dort darum ging, die Ausstrahlung einer für den kommenden Tag angesetzten Sendung zu unterbinden, ist es vorliegend gänzlich unklar, ob das vermeintliche drohende Zuwiderhandeln während der Gültigkeit der Verfügungsschutzrechte stattfinden soll.
  • BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51

    Constanze I

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.2012 - 2 U 44/12
    Unter anderem aus Vorbereitungshandlungen kann sich die Gefahr einer Benutzung ergeben (BGH, GRUR 1952, 410 - Constanze I; 1987, 125 - Berühmung; 1995, 595 - Kinderarbeit; 1992, 612 - Nicola).
  • BGH, 04.12.1956 - I ZR 106/55

    Klasen-Möbel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.2012 - 2 U 44/12
    Nicht ausreichend für die Bejahung einer Erstbegehungsgefahr ist die bloße Möglichkeit, dass sich die Gefahr eines Patenteingriffs ergeben könnte, selbst wenn die Übernahme einer förmlichen Unterlassungsverpflichtung abgelehnt wird (BGH, GRUR 1957, 348, 349 - Klasen-Möbel; GRUR 1970, 358 - Heißläuferdetektor; 1992, 318 - Jubiläumsverkauf; 1992, 612 - Nicola) oder bei auslaufendem Patentschutz ein erhebliches wirtschaftliches Interesse an einer durch einstweilige Verfügung nicht mehr abzuwendenden Patentverletzung besteht (OLG Düsseldorf, Mitt. 2006, 426 - Terbinafin).
  • BGH, 09.10.1986 - I ZR 158/84

    Herleitung der Erstbegehungsgefahr für einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.2012 - 2 U 44/12
    Unter anderem aus Vorbereitungshandlungen kann sich die Gefahr einer Benutzung ergeben (BGH, GRUR 1952, 410 - Constanze I; 1987, 125 - Berühmung; 1995, 595 - Kinderarbeit; 1992, 612 - Nicola).
  • BGH, 21.02.1989 - X ZR 53/87

    Verletzung eines Patents für ein Pflanzenbehandlungsmittel; Ansprüche des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.2012 - 2 U 44/12
    Allgemein gilt, dass allein der Antrag auf Erteilung einer staatlichen Zulassung für ein bestimmtes Erzeugnis noch nicht als Patentverletzung einzuordnen ist (vgl. BGH, GRUR 1990, 997 - Ethofumesat), weshalb daraus ohne sonstige Umstände auch keine Erstbegehungsgefahr hergeleitet werden kann.
  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 110/93

    Kinderarbeit - Gefühlsbetonte Werbung; Erstbegehungsgefahr

  • BGH, 16.12.2003 - XI ZR 474/02

    Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im

  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

  • LG Düsseldorf, 03.04.2014 - 4b O 114/12

    Pemetrexeddinatrium

    Ein auf eine Erstbegehungsgefahr gestützter vorbeugender Unterlassungsanspruch besteht nach ständiger Rechtsprechung nur dann, soweit ernsthafte und greifbare tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, der Anspruchsgegner werde sich in naher Zukunft in der näher bezeichneten Weise rechtswidrig verhalten (vgl. BGH GRUR 1992, 318, 319 - Jubiläumsverkauf; GRUR 1999, 1097, 1099 - Preissturz ohne Ende; GRUR 2001, 1174, 1175 - Berühmungsaufgabe; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 241, 242 - HIV-Medikament).

    Neben einer objektiv möglichen zukünftigen Patentverletzung müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass die Verletzung ernsthaft und greifbar zu besorgen ist (BGH GRUR 1991, 470 - Telefonwerbung IV; GRUR 1992, 318, 319 - Jubiläumsverkauf; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 241, 242 - HIV-Medikament).

    Ausreichend ist das Vorliegen von Umständen, die darauf schließen lassen, dass der Entschluss zur Verletzung bereits gefasst ist und es nur noch vom potenziellen Verletzer abhängt, ob es zu einer Verletzung kommt oder nicht (BGH GRUR 1992, 612 - Nicola; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 241, 242 - HIV-Medikament).

    Die bloße Möglichkeit, dass sich die Gefahr eines Patenteingriffs ergeben könnte, ist für die Bejahung einer Erstbegehungsgefahr nicht ausreichend, und zwar selbst dann nicht, wenn die Übernahme einer förmlichen Unterlassungsverpflichtung abgelehnt wurde (vgl. BGH GRUR 1970, 358, 360 - Heißläuferdetektor; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 241, 242 - HIV-Medikament).

    Inwiefern ein auf eine Erstbegehungsgefahr gestützter Unterlassungsanspruch tatsächlich eine zeitliche Nähe der drohenden Zuwiderhandlung erfordert (vgl. OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 241, 243 - HIV-Medikament m.w.N.), bedarf keiner abschließenden Entscheidung.

    Aus diesen Gründen sind auch die Grundsätze der Entscheidung "HIV-Medikament" des OLG Düsseldorf (GRUR-RR 2013, 241) auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar, weil auch dort der Patentschutz demnächst ablief.

    Denn selbst ein patentverletzendes Verhalten konzernangehöriger Unternehmen kann der Beklagten zu 2) nicht zugerechnet werden (OLG Düsseldorf InstGE 6, 152 - Permanentmagnet; GRUR-RR 2013, 241, 245 - HIV-Medikament).

  • OLG Düsseldorf, 06.08.2015 - 2 U 21/15

    Verletzung eines Ergänzenden Schutzzertifikats durch den Parallelimport eines

    Neben einer objektiv möglichen zukünftigen Patentverletzung müssen damit konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Verletzung ernsthaft und greifbar zu besorgen ist (Senat, GRUR-RR 2013, 241, 242 - HIV-Medikament, m. w. Nachw.).

    Die Gefahr einer Benutzung kann sich u.a. aus Vorbereitungshandlungen ergeben (BGHZ 3, 270 = GRUR 1952, 410 - Constanze I; BGH, GRUR 1987, 125 - Berühmung; GRUR 1995, 595 - Kinderarbeit; GRUR 1992, 612 - Nicola; Senat, GRUR-RR 2013, 241, 242 - HIV-Medikament).

    Ausreichend ist hierbei das Vorliegen von Umständen, die darauf schließen lassen, dass der Entschluss zur Verletzung bereits gefasst ist und es nur noch vom potenziellen Verletzer abhängt, ob es zu einer Verletzung kommt oder nicht (BGH, GRUR 1992, 612 - Nicola; Senat, GRUR-RR 2013, 241, 242 - HIV-Medikament).

    Nicht ausreichend für die Bejahung einer Erstbegehungsgefahr ist hingegen die bloße Möglichkeit, dass sich die Gefahr eines Patenteingriffs ergeben könnte, selbst wenn die Übernahme einer förmlichen Unterlassungsverpflichtung abgelehnt wird (BGH, GRUR 1957, 348, 349 - Klasen-Möbel; GRUR 1970, 358 - Heißläuferdetektor; GRUR 1992, 318 - Jubiläumsverkauf; GRUR 1992, 612 - Nicola; Senat, GRUR-RR 2013, 241, 242 - HIV-Medikament).

    Die Annahme einer für den Unterlassungsanspruch erforderlichen Erstbegehungsgefahr setzt aber - wie ausgeführt - ernsthafte und greifbare tatsächliche Anhaltspunkte dafür voraus, dass der Anspruchsgegner sich in naher Zukunft rechtswidrig verhalten wird (st. Rspr. des BGH, siehe die Nachw. oben; vgl. ferner Busse/Keukenschrijver, PatG, 7. Aufl., § 139 Rn. 68; Mes, PatG/GebrMG, 4. Aufl., § 139 Rn. 82; noch offen gelassen vom Senat in GRUR-RR 2013, 241, 243 - HIV-Medikament).

  • LG Düsseldorf, 15.07.2021 - 4c O 73/20

    Anti-Suit Injunction

    Auch wird eine Erstbegehungsgefahr nicht dadurch begründet, dass das Generikaunternehmen vor Ablauf des Patentschutzes im Besitz einer arzneimittelrechtlichen Zulassung ist, sofern die Zulassung bei Nichtbenutzung nicht verfällt und vorgerichtliche Abmahnschreiben ohne Erfolg blieben (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 241 - HIV-Medikament).
  • LG Düsseldorf, 15.07.2021 - 4c O 75/20

    Anti-Suit Injunction 3

    Auch wird eine Erstbegehungsgefahr nicht dadurch begründet, dass das Generikaunternehmen vor Ablauf des Patentschutzes im Besitz einer arzneimittelrechtlichen Zulassung ist, sofern die Zulassung bei Nichtbenutzung nicht verfällt und vorgerichtliche Abmahnschreiben ohne Erfolg blieben (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 241 - HIV-Medikament).
  • LG Düsseldorf, 20.09.2019 - 4b O 7/18

    Monoclonaler Antikörper

    Die Entscheidung HIV-Medikament des Oberlandesgerichts Düsseldorf (vgl. GRUR-RR 2013, 241) kann hier ebenso wenig mit Erfolg herangezogen werden, da es nicht um die Frage der Auswirkung eines Antrags oder des Besitzes einer europäischen Arzneimittelzulassung geht.
  • OLG Düsseldorf, 09.07.2021 - 2 U 3/21

    Unrechtmäßiges Gebrauchmachen von einem Patent Schnellauflösungsformulierung mit

    Im Übrigen bestand nicht bereits mit der Arzneimittelzulassung, sondern erst mit der Kenntnis der Listung in der Lauer-Taxe eine Erstbegehungsgefahr für eine Verletzung des Verfügungspatents (vgl. Senat, GRUR-RR 2013, 241, 242 - HIV-Medikament).
  • LG Düsseldorf, 29.06.2021 - 4c O 73/20
    Auch wird eine Erstbegehungsgefahr nicht dadurch begründet, dass das Generikaunternehmen vor Ablauf des Patentschutzes im Besitz einer arzneimittelrechtlichen Zulassung ist, sofern die Zulassung bei Nichtbenutzung nicht verfällt und vorgerichtliche Abmahnschreiben ohne Erfolg blieben (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 241 - HIV-Medikament).
  • LG Düsseldorf, 23.10.2018 - 4c O 53/18

    Patentverletzung betreffend eine Ersatzklappe für die Verwendung im menschlichen

    Inwiefern ein auf eine Erstbegehungsgefahr gestützter Unterlassungsanspruch tatsächlich eine zeitliche Nähe der drohenden Zuwiderhandlung erfordert (vgl. OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 241, 243 - HIV-Medikament m.w.N.), bedarf keiner abschließenden Entscheidung.
  • LG Düsseldorf, 15.11.2012 - 4b O 123/12

    Der Bestand eines Patents muss für einen Anspruch im einstweiligen

    Denn ein positiver Zulassungsbescheid beinhaltet nicht gleichzeitig die Aussage, dass ein Markteintritt unmittelbar droht (LG Düsseldorf, Urteil v. 12. April 2012, 4a O 16/12; bestätigt durch OLG Düsseldorf, Urteil v. 20. September 2012, I-2 U 44/12).
  • LG Düsseldorf, 15.07.2021 - 4c O 74/20

    Anti-Suit Injunction 2

    Auch wird eine Erstbegehungsgefahr nicht dadurch begründet, dass das Generikaunternehmen vor Ablauf des Patentschutzes im Besitz einer arzneimittelrechtlichen Zulassung ist, sofern die Zulassung bei Nichtbenutzung nicht verfällt und vorgerichtliche Abmahnschreiben ohne Erfolg blieben (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 241 - HIV-Medikament).
  • LG Düsseldorf, 15.11.2012 - 4b O 139/12

    Empfängnisverhütungspackung II

  • LG Düsseldorf, 05.01.2023 - 4a O 103/20

    Steuerungsvorrichtung für Ultrafiltration von Blut

  • LG Düsseldorf, 23.05.2019 - 4c O 7/19

    Bauelemente zur Wärmedämmung IV

  • LG München I, 24.07.2020 - 21 O 8568/20

    Einstweilige Verfügung wegen äquivalenter Patentverletzung nach Wiederherstellung

  • LG Düsseldorf, 14.02.2013 - 4b O 187/12

    Lungengefäßverengung

  • LG Düsseldorf, 01.10.2013 - 4c O 76/13

    Pemetrexed

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.06.2016 - I-2 U 71/11   

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OLG Düsseldorf, 23.06.2016 - I-2 U 71/11 (https://dejure.org/2016,43187)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.06.2016 - I-2 U 71/11 (https://dejure.org/2016,43187)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Juni 2016 - I-2 U 71/11 (https://dejure.org/2016,43187)
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Volltextveröffentlichungen (11)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 24.10.1978 - X ZR 42/76

    Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Feststellung der Erfinderschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.06.2016 - 2 U 71/11
    Steht aber fest, dass der auf Abtretung der Rechte Klagende Kenntnis von der streitigen Erfindung hatte, dem Anmelder vor der Anmeldung Kenntnis vom Gegenstand der Erfindung vermittelte und der Anmelder im Anschluss daran die Erfindung zum Patent anmeldete, ist es Sache des Patentanmelders, die Umstände, aus denen eine von ihm behauptete Doppelerfindung hergeleitet werden soll, eingehend zu substantiieren (BGH GRUR 1979, 145, 147 - Aufwärmvorrichtung; GRUR 1981, 823, 845 - Schleppfahrzeug).

    Grundsätzlich muss daher der Vindikationskläger darlegen und beweisen, dass der Anmelder oder Patentinhaber nicht auch (Doppel-)Erfinder ist (BGH GRUR 1979, 145, 147 - Aufwärmvorrichtung).

    Dafür genügt es jedoch, wenn er darlegt und beweist, dass er dem Anmelder vor der Anmeldung Kenntnis vom Gegenstand der Erfindung vermittelt hat; danach ist es Sache des Patentanmelders, die von ihm behauptete Doppelerfindung eingehend zu substantiieren (BGH GRUR 1979, 145, 147 - Aufwärmvorrichtung; GRUR 2001, 823 - Schleppfahrzeug).

  • LG Düsseldorf, 05.04.2001 - 4 O 390/99
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.06.2016 - 2 U 71/11
    2004, 418 - Hub-Kipp-Vorrichtung [dort aber ohne die Ausführungen zum Auskunftsanspruch]; LG Düsseldorf, Düsseldorfer Entscheidungen 2000, 32, 42 - Müllbehältergreifvorrichtung; LG Düsseldorf, InstGE 1, 50, 56 - Schraubenspindelpumpe).

    Unstreitig begründet das Recht an der Erfindung das "Recht auf das Patent" sowohl im Inland als auch im Ausland, soweit die ausländische Rechtsordnung ein solches Recht vorsieht (Benkard/Melullis, PatG 11. Aufl., § 6 PatG Rz 10; OLG Karlsruhe, a.a.O.; LG Düsseldorf, InstGE 1, 50, 56 - Schraubenspindelpumpe).

  • BGH, 11.04.2006 - X ZR 139/03

    Schneidbrennerstromdüse

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.06.2016 - 2 U 71/11
    Nicht anders als bei einer deutschen Patentanmeldung oder einem deutschen Patent (vgl. BGH, GRUR 1979, 540, 541 - Biedermeiermanschetten; GRUR 2006, 747 - Schneidbrennerstromdüse; Busse/Keukenschrijver, Patentgesetz, 7. Auflage, § 8 Rz. 6; Benkard/Melullis, PatG, 11. Auflage, § 8 Rz. 25 u. 27) steht aber auch bei einer europäischen Patentanmeldung oder einem europäischen Patent den an einer Erfindung Beteiligten eine Mitberechtigung an der Anmeldung oder dem Patent zu, die dem einzelnen materiellen Mitberechtigten einen Anspruch auf Einräumung eines Anteils gegen den gewährt, der formell Alleinrechtsinhaber ist.

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Anspruch auf Einräumung einer Mitberechtigung ein Minus gegenüber dem Übertragungsanspruch darstellt und daher von vornherein in einem Antrag auf Vollübertragung eines Patents enthalten ist (BGH, GRUR 2006, 747 - Schneidbrennerstromdüse).

  • BGH, 20.02.1979 - X ZR 63/77

    Biedermeiermanschetten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.06.2016 - 2 U 71/11
    Art. 11 § 5 Abs. 1 IntPatÜG betrifft zwar - ebenso wie § 8 PatG (BGH, GRUR 1979, 540, 541 - Biedermeiermanschetten; Busse/Keukenschrijver, a.a.O., § 8 Rz. 6) - unmittelbar nur den Fall, dass dem Berechtigten im Verhältnis zum Anmelder oder Patentinhaber allein das Recht auf das Patent zusteht; die Bestimmung ist ihrem Wortlaut nach nicht auf den Fall zugeschnitten, dass mehrere Personen um die Beteiligung an einer durch ein Patent unter Schutz gestellten Erfindung streiten und die Einräumung einer Mitberechtigung an einem Patent verlangt wird.

    Nicht anders als bei einer deutschen Patentanmeldung oder einem deutschen Patent (vgl. BGH, GRUR 1979, 540, 541 - Biedermeiermanschetten; GRUR 2006, 747 - Schneidbrennerstromdüse; Busse/Keukenschrijver, Patentgesetz, 7. Auflage, § 8 Rz. 6; Benkard/Melullis, PatG, 11. Auflage, § 8 Rz. 25 u. 27) steht aber auch bei einer europäischen Patentanmeldung oder einem europäischen Patent den an einer Erfindung Beteiligten eine Mitberechtigung an der Anmeldung oder dem Patent zu, die dem einzelnen materiellen Mitberechtigten einen Anspruch auf Einräumung eines Anteils gegen den gewährt, der formell Alleinrechtsinhaber ist.

  • BGH, 21.10.1980 - X ZR 56/78

    Flaschengreifer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.06.2016 - 2 U 71/11
    Nach der Entscheidung "Flaschengreifer" des Bundesgerichtshofes kann der zeitliche Zusammenhang zwischen dem Ausscheiden eines Mitarbeiters und dem Datum einer anschließend eingereichten Patentanmeldung als ein Beweisanzeichen gewertet werden, welches einen Anscheinsbeweis begründet, der seine Bedeutung aber bereits dann einbüßt, wenn er erschüttert wird (GRUR 1981, 128).

    Die Behauptung der Klägerin, während des Anstellungsverhältnisses der Beklagten bereits im Erfindungsbesitz gewesen zu sein, habe nicht aufgeklärt werden können und es habe auch nicht festgestellt werden können, dass die Beklagten eine Skizze, die die Lehre des Gebrauchsmusters zeige, kannten (BGH GRUR 1981, 128, 129 - Flaschengreifer).

  • BGH, 11.11.1980 - X ZR 58/79

    Spinnturbine II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.06.2016 - 2 U 71/11
    Die Erfindung des Vindikationsklägers ist mit dem Gegenstand des Streitpatents wesensgleich, wenn beide im technischen Problem und seiner Lösung im Wesentlichen übereinstimmen (vgl. BGH 1971, 210, 212 - Wildverbissverhinderung; GRUR 1981, 186, 188 f - Spinnturbine II).

    Insoweit ist nicht auf die in der Anmeldung zum Ausdruck gelangte Auffassung des Anmelders abzustellen, sondern darauf, welches technische Problem durch die angemeldete Erfindung tatsächlich gelöst wird (BGH GRUR 1981, 186 - Spinnturbine II).

  • BGH, 05.06.1985 - I ZR 53/83

    GEMA-Vermutung I

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.06.2016 - 2 U 71/11
    Da feststand, dass die Beklagte jedenfalls teilweise in Rechte der Klägerin eingriff und weitere Eingriffe wahrscheinlich waren, war es ihr zumutbar, der Klägerin gegenüber zumindest die Angaben zu machen, die die Klägerin zur Prüfung benötigt, ob überhaupt weitere Verletzungen von ihr erworbener Nutzungsrechte in Betracht kommen (vgl. BGH, NJW 1986, 1244, 1245 - GEMA-Vermutung I).
  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00

    Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.06.2016 - 2 U 71/11
    Der Auskunftsanspruch setzt voraus, dass zwischen den Parteien eine Son-derrechtsbeziehung gleich welcher Art besteht (vgl. BGH, GRUR 2002, 238 - Nachbau-Auskunftspflicht).
  • OLG Düsseldorf, 27.02.2003 - 2 U 42/00
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.06.2016 - 2 U 71/11
    In der Rechtsprechung ist insoweit anerkannt, dass dem Berechtigten, dessen Erfindung von einem Nichtberechtigten zum Patent angemeldet wurde, ein Anspruch auf Auskunft über alle parallelen ausländischen Schutzrechte und Schutzrechtsanmeldungen aus § 242 BGB zusteht (OLG Karlsruhe, Urt. v. 28.04.2010, Az. 6 U 147/08 [nach Juris] = GRUR 2011, 319 - Formlose Meldung einer Initialidee [dort aber ohne die Ausführungen zum Auskunftsanspruch]; OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.02.2003, Az 2 U 42/00 [nach Juris] = Mitt.
  • BGH, 07.05.1980 - VIII ZR 120/79
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.06.2016 - 2 U 71/11
    Allein die Tatsache, dass jemand Informationen besitzt, die für einen anderen bedeutsam sind, begründet zwar noch keine Auskunftspflicht (vgl. BGH, NJW 1980, 2463).
  • BGH, 14.07.1987 - IX ZR 57/86

    Auskunftsanspruch des Abtretungsempfänger gegen den Grundschuldgläubiger

  • OLG Karlsruhe, 28.04.2010 - 6 U 147/08

    Anforderungen an die Form der Meldung einer Arbeitnehmererfindung

  • BGH, 15.05.2001 - X ZR 227/99

    Schleppfahrzeug; Klage auf Abtretung der Rechte aus einer europäischen

  • BGH, 19.06.1981 - I ZR 100/79

    Ecclesia-Versicherungsdienst

  • BGH, 30.10.1990 - X ZR 16/90

    Zulässigkeit von Einwendungen gegenüber dem auf Übertragung bzw. Abtretung

  • BGH, 10.11.1970 - X ZR 54/67

    Voraussetzungen für eine Übertragung der Rechte an und aus einer Erfindung -

  • BGH, 20.10.1977 - X ZR 37/76

    Erfindung zur Verbesserung eines Stromwandlers - Anforderungen an eine

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2021 - 15 U 10/20

    Übertragung der Inhaberschaft an deutschen Gebrauchsmustern und einem

    § 242 BGB begründet eine Auskunftspflicht, wenn zwischen den Parteien eine Sonderrechtsbeziehung gleich welcher Art besteht und es die zwischen den Parteien bestehende Rechtsbeziehung mit sich bringt, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer erteilen kann (OLG Düsseldorf, Teilurteil vom 23.06.2016, I-2 U 71/11 - Waschturm für Rauchgas-Einrichtung).
  • LG Düsseldorf, 19.12.2017 - 4b O 28/15

    Katheterballonbeschichtungsverfahren

    Dieses Beweisanzeichen begründet einen Anscheinsbeweis, der seine Bedeutung aber bereits dann einbüßt, wenn er erschüttert wird (BGH GRUR 1981, 128 - Flaschengreifer; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.06.2016 - I-2 U 71/11).
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Rechtsprechung
   BSG, 23.04.2012 - B 2 U 44/12 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,10789
BSG, 23.04.2012 - B 2 U 44/12 B (https://dejure.org/2012,10789)
BSG, Entscheidung vom 23.04.2012 - B 2 U 44/12 B (https://dejure.org/2012,10789)
BSG, Entscheidung vom 23. April 2012 - B 2 U 44/12 B (https://dejure.org/2012,10789)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Darmstadt - S 3 U 23/07
  • LSG Hessen - L 3 U 204/07
  • BSG, 23.04.2012 - B 2 U 44/12 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BSG, 23.04.2012 - B 2 U 44/12 B
    Der Senat sieht von einer Begründung ab, da sie nicht geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzungen der Revisionszulassung beizutragen (§ 160a Abs. 4 Satz 2 SGG; vgl BVerfG vom 8.12.2010 - BvR 1382/10 - NJW 2011, 1497).
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