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Rechtsprechung
   BAG, 30.03.2023 - 2 AZR 309/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,6055
BAG, 30.03.2023 - 2 AZR 309/22 (https://dejure.org/2023,6055)
BAG, Entscheidung vom 30.03.2023 - 2 AZR 309/22 (https://dejure.org/2023,6055)
BAG, Entscheidung vom 30. März 2023 - 2 AZR 309/22 (https://dejure.org/2023,6055)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Wartezeitkündigung - Maßregelungsverbot

  • rechtsinformationen.bund.de

    Wartezeitkündigung - Maßregelungsverbot

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 134 BGB, § 138 Abs 1 BGB, § 242 BGB, § 612a BGB, Art 2 Abs 1 GG
    Wartezeitkündigung - Maßregelungsverbot

  • Wolters Kluwer

    Maßregelungsverbot des § 612a BGB; Kein Maßregelungsverbot bei Kündigung eines Medizinischen Fachangestellten wegen Ablehnung der Corona-Impfung; Beachtung der Grundrechte bei Anwendung zivilrechtlicher Generalklauseln; Sachlich begründeter Zweck der Corona-Impfung bei ...

  • Betriebs-Berater

    Epidemische Lage von nationaler Tragweite - Medizinische Fachangestellte - Impfung - Wartezeit - Maßregelungsverbot -Generalklauseln - Grundrechte

Kurzfassungen/Presse (19)

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Kündigung einer nicht gegen das Coronavirus geimpften medizinischen Fachangestellten

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht | Wirksame fristgemäße Kündigung einer nicht gegen das Coronavirus geimpften medizinischen Fachangestellten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kündigung rechtmäßig: Im Krankenhaus arbeitende Impfgegnerin muss gehen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nicht gegen Corona geimpfte Krankenschwester

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung einer nicht gegen das Coronavirus geimpften medizinischen Fachangestellten ... - Corona-Virus

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Wirksame Kündigung ungeimpfter medizinischer Fachangestellter - Wirksame Kündigung ungeimpfter medizinischer Fachangestellter

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Kündigung einer nicht gegen das Coronavirus geimpften medizinischen Fachangestellten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtmäßige Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpften Medizinischen Fachangestellten zum Schutz von Patienten und der übrigen Belegschaft

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gegen Corona ungeimpfte Mitarbeiterin durfte entlassen werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung durch die Klinik nach Weigerung einer Krankenhausmitarbeiterin, sich gegen Covid impfen zu lassen.

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Kündigung wegen fehlender Coronaimpfung - Verstoß gegen das Maßregelungsverbot?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung einer nicht gegen das Coronavirus geimpften medizinischen Fachangestellten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung einer Impfgegnerin in Klinik zulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Verletzung der Impfpflicht

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kündigung einer nicht gegen das Coronavirus geimpften medizinischen Fachangestellten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kündigung einer nicht gegen Corona geimpften medizinischen Fachangestellten rechtmäßig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung einer nicht gegen das Coronavirus geimpften medizinischen Fachangestellten wirksam - Kündigung verstößt nicht gegen das Maßreglungsverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    IfSG § 20a ; KSchG § 1 Abs. 1
    Maßregelungsverbot des § 612a BGB ; Kein Maßregelungsverbot bei Kündigung eines Medizinischen Fachangestellten wegen Ablehnung der Corona-Impfung; Beachtung der Grundrechte bei Anwendung zivilrechtlicher Generalklauseln; Sachlich begründeter Zweck der Corona-Impfung bei ...

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Kündigung einer nicht gegen das Coronavirus geimpften medizinischen Fachangestellten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 2139
  • MDR 2023, 1324
  • NZA 2023, 898
  • NZA-RR 2023, 558
 
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Wird zitiert von ... (43)Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung …

    Auszug aus BAG, 30.03.2023 - 2 AZR 309/22
    Das von ihr mit der Kündigung verfolgte Motiv, einen möglichst umfassenden Gesundheitsschutz für Patienten und die Belegschaftsangehörigen durch die Beschäftigung von gegen das Coronavirus geimpften Arbeitnehmern zu erreichen (…vgl. Rn. 13), verfolgt einen legitimen Zweck (vgl. zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht BVerfG 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn. 153, BVerfGE 161, 299).

    Allerdings hat die Beklagte diejenigen Arbeitnehmer, die wegen der Nichterfüllung der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG die Voraussetzungen für den allgemeinen Kündigungsschutz nicht erfüllt hatten, wegen ihres geringen Bestandsschutzes de facto vor die Wahl gestellt, entweder ihre bisherige Tätigkeit aufzugeben oder aber in die Beeinträchtigung ihrer durch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG geschützten körperlichen Integrität einzuwilligen (BVerfG 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn. 209, BVerfGE 161, 299).

    Dementsprechend können sich die dort behandelten Menschen nicht ohne Weiteres von solchen Einrichtungen und Unternehmen und den dort Tätigen fernhalten, um dadurch ihr Risiko zu senken, sich mit dem Coronavirus zu infizieren (BVerfG 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn. 218, BVerfGE 161, 299).

    Die Beklagte durfte - wie nachfolgend der Gesetzgeber des § 20a IfSG - davon ausgehen, dass eine Impfung gegen das Coronavirus bei Personen, die im medizinischen Bereich eines Krankenhauses tätig sind, zum bestmöglichen Schutz des Lebens und der Gesundheit vulnerabler Menschen beitragen kann (BVerfG 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn. 171 ff., aaO).

  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 107/19

    Ordentliche Kündigung außerhalb des Geltungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes

    Auszug aus BAG, 30.03.2023 - 2 AZR 309/22
    Im Rahmen dieser Generalklauseln ist auch der objektive Gehalt der Grundrechte zu beachten (BVerfG 21. Juni 2006 - 1 BvR 1659/04 - zu III 1 a aa der Gründe; BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 107/19 - Rn. 13).

    Verstößt das Rechtsgeschäft - wie eine an sich neutrale Kündigung (BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 107/19 - Rn. 11; 21. März 1980 - 7 AZR 314/78 - zu II 3 der Gründe) - nicht bereits seinem Inhalt nach gegen die grundlegenden Wertungen der Rechts- oder Sittenordnung, muss ein persönliches Verhalten des Handelnden hinzukommen, welches diesem zum Vorwurf gemacht werden kann.

    Der Willkürvorwurf scheidet aus, wenn ein irgendwie einleuchtender Grund für die Rechtsausübung vorliegt (BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 107/19 - Rn. 17; 28. August 2003 - 2 AZR 333/02 - zu B III 1 b der Gründe).

  • BVerfG, 21.06.2006 - 1 BvR 1659/04

    Verfassungsmäßige Anforderungen an die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses …

    Auszug aus BAG, 30.03.2023 - 2 AZR 309/22
    Im Rahmen dieser Generalklauseln ist auch der objektive Gehalt der Grundrechte zu beachten (BVerfG 21. Juni 2006 - 1 BvR 1659/04 - zu III 1 a aa der Gründe;… BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 107/19 - Rn. 13).

    Dies gilt nicht nur im Kleinbetrieb, sondern auch für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in der Wartezeit gemäß § 1 Abs. 1 KSchG (vgl. BVerfG 21. Juni 2006 - 1 BvR 1659/04 - zu III 1 a bb (1) der Gründe).

    Diese Grundsätze gelten auch bei einer Einstellung im öffentlichen Dienst (vgl. BVerfG 21. Juni 2006 - 1 BvR 1659/04 - zu III 1 a bb (2) der Gründe).

  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13

    Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte …

    Auszug aus BAG, 30.03.2023 - 2 AZR 309/22
    Prüfungsmaßstab sind daher die zivilrechtlichen Generalklauseln und (mittelbar) die Grundrechte des Grundgesetzes (vgl. BVerfG 6. November 2019 - 1 BvR 16/13 - [Recht auf Vergessen I] Rn. 43 ff., BVerfGE 152, 152).

    Rn. 31 6. Die von der Klägerin angemahnte völkerrechtsfreundliche Auslegung (vgl. BVerfG 6. November 2019 - 1 BvR 16/13 - [Recht auf Vergessen I] Rn. 62, BVerfGE 152, 152) - etwa mit Blick auf Art. 8, 14 EMRK - ist durch die vorstehenden Ausführungen zu § 612a BGB und die Berücksichtigung der sich aus Art. 12 Abs. 1 GG sowie Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ergebenden Grundrechtsposition gewährleistet.

  • BVerfG, 21.07.2022 - 1 BvR 469/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung …

    Auszug aus BAG, 30.03.2023 - 2 AZR 309/22
    Doch ist der von der Beklagten bezweckte Schutz hochwertiger Rechtsgüter Dritter - das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der Patienten und der anderen Belegschaftsangehörigen (vgl. BVerfG 21. Juli 2022 - 1 BvR 469/20 ua. - Rn. 131, 146) - bei der Abwägung mit der Grundrechtsposition der Klägerin zu berücksichtigen.

    Da es indes nicht um eine mit Zwang durchsetzbare Impfpflicht, sondern nur um den Nachteil der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in der Wartezeit gemäß § 1 Abs. 1 KSchG geht, ist das Gewicht eines grundrechtlichen Eingriffs abgemildert (vgl. BVerfG 21. Juli 2022 - 1 BvR 469/20 ua. - Rn. 145).

  • BAG, 18.11.2021 - 2 AZR 229/21

    Hausangestellte - Arbeitgeberstellung von Ehegatten - Maßregelungsverbot

    Auszug aus BAG, 30.03.2023 - 2 AZR 309/22
    Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann eine Maßnahme iSv. § 612a BGB sein (vgl. BAG 18. November 2021 - 2 AZR 229/21 - Rn. 28 mwN).

    Die nach § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO gewonnene Überzeugung oder Nichtüberzeugung des Berufungsgerichts von der Kausalität zwischen der zulässigen Rechtsausübung und der benachteiligenden Maßnahme kann revisionsrechtlich nur darauf überprüft werden, ob sie möglich und in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze oder andere Rechtssätze verstößt (BAG 18. November 2021 - 2 AZR 229/21 - Rn. 29 mwN;… ebenso zur Würdigung der vom Landesarbeitsgericht gewonnenen Überzeugung einer Kausalität zwischen einem nach § 1 AGG verpönten Merkmal und einem Nachteil BAG 23. Juli 2015 - 6 AZR 457/14 - Rn. 29, BAGE 152, 134).

  • BVerfG, 11.04.2018 - 1 BvR 3080/09

    Stadionverbot - Zur Ausstrahlungswirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes in das …

    Auszug aus BAG, 30.03.2023 - 2 AZR 309/22
    Rn. 24 a) Die Beklagte, die als gemeinnützige GmbH in kommunaler Trägerschaft ein Krankenhaus betreibt, ist allerdings selbst nicht grundrechtsfähig (…vgl. BVerfG 25. Oktober 2018 - 1 BvR 1689/16 - Rn. 2), so dass nicht im Wege praktischer Konkordanz kollidierende Grundrechtspositionen der Parteien in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und so zu begrenzen sind, dass sie möglichst weitgehend wirksam werden (vgl. BVerfG 11. April 2018 - 1 BvR 3080/09 - Rn. 32, BVerfGE 148, 267; 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - zu B I 3 a der Gründe, BVerfGE 97, 169).
  • EGMR, 08.04.2021 - 47621/13

    Impfpflicht in Tschechien: Impflicht für Kinder ist keine …

    Auszug aus BAG, 30.03.2023 - 2 AZR 309/22
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. EGMR 8. April 2021 - 47621/13 ua. - [Vavřič ka ua. gegen Tschechien]) ist selbst die Statuierung einer bußgeldbewehrten Impfpflicht betreffend neun verschiedene Krankheiten ua. nach dem Prüfungsmaßstab des Art. 8 EMRK ("Achtung des Privatlebens", worunter auch die körperliche Unversehrtheit gezählt wird) nicht zu beanstanden.
  • BAG, 01.06.2022 - 5 AZR 28/22

    Annahmeverzugsvergütung - Verpflichtung zur Teilnahme an Tests auf eine Infektion …

    Auszug aus BAG, 30.03.2023 - 2 AZR 309/22
    Rn. 29 4. Es kann vorliegend dahinstehen, ob überhaupt ein Eingriff in das Grundrecht der Klägerin auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG) vorliegt (vgl. zu vom Arbeitgeber angeordneten PCR-Tests BAG 1. Juni 2022 - 5 AZR 28/22 - Rn. 48 ff.).
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus BAG, 30.03.2023 - 2 AZR 309/22
    Rn. 24 a) Die Beklagte, die als gemeinnützige GmbH in kommunaler Trägerschaft ein Krankenhaus betreibt, ist allerdings selbst nicht grundrechtsfähig (…vgl. BVerfG 25. Oktober 2018 - 1 BvR 1689/16 - Rn. 2), so dass nicht im Wege praktischer Konkordanz kollidierende Grundrechtspositionen der Parteien in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und so zu begrenzen sind, dass sie möglichst weitgehend wirksam werden (…vgl. BVerfG 11. April 2018 - 1 BvR 3080/09 - Rn. 32, BVerfGE 148, 267; 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - zu B I 3 a der Gründe, BVerfGE 97, 169).
  • BVerfG, 25.10.2018 - 1 BvR 1689/16

    Nichtannahmebeschluss: Fehlende Grundrechtsfähigkeit in öffentlicher Hand …

  • BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 457/14

    Kündigung im Kleinbetrieb - Altersdiskriminierung

  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 392/08

    Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes - Kleinbetrieb

  • BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 189/08

    Wartezeitkündigung - Beweisverwertungsverbot

  • BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 333/02

    Kleinbetrieb - Treuwidrigkeit - Darlegungslast

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2022 - 5 Sa 461/21

    Wartezeitkündigung - medizinischen Fachangestellten im Krankenhaus - fehlender …

  • BGH, 16.07.2019 - II ZR 426/17

    Veräußerung von betriebsnotwendigem Vermögen durch eine GmbH an eine Gesellschaft …

  • BAG, 23.01.2018 - 3 AZR 448/16

    Invaliditätsrente - Ausscheiden vor dem Versorgungsfall

  • BAG, 21.03.1980 - 7 AZR 314/78

    Zum Zustimmungserfordernis der Hauptfürsorgestelle bei ordentlicher Kündigung …

  • BAG, 03.04.2025 - 2 AZR 178/24

    Wartezeitkündigung eines schwerbehinderten Menschen - Präventionsverfahren

    Rn. 27 1. Arbeitnehmer sind durch die zivilrechtlichen Generalklauseln (§ 138 Abs. 1, § 242 BGB) vor einer sitten- oder treuwidrigen Kündigung des Arbeitgebers geschützt, wobei der objektive Gehalt der Grundrechte zu beachten ist (st. Rspr., vgl. BAG 30. März 2023 - 2 AZR 309/22 - Rn. 18, BAGE 180, 331).

    Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann eine Maßnahme iSv. § 612a BGB sein (BAG 30. März 2023 - 2 AZR 309/22 - Rn. 10, BAGE 180, 331).

  • LAG Düsseldorf, 14.01.2025 - 3 SLa 317/24

    Unwirksamkeit einer Probezeitkündigung wegen widersprüchlichen Verhaltens

    Im Rahmen dieser Generalklauseln ist auch der objektive Gehalt der Grundrechte zu beachten (…BVerfG vom 21.06.2006 - 1 BvR 1659/04, juris, Rz. 12; BAG vom 30.03.2023 - 2 AZR 309/22, juris, Rz. 18: BAG vom 05.12.2019 - 2 AZR 107/19, juris, Rz. 13).

    Umgekehrt hat der Arbeitgeber bei der Einstellung eines Arbeitnehmers regelmäßig ein berechtigtes Interesse daran, prüfen zu können, ob der neue Mitarbeiter seinen Vorstellungen entspricht (…BVerfG vom 21.06.2006 - 1 BvR 1659/04, juris, Rz. 18; BAG vom 30.03.2023 - 2 AZR 309/22, juris, Rz. 19).

    Rn. 66 Dementsprechend ist anerkannt, dass § 242 BGB dann zur Nichtigkeit einer Kündigung führen kann, wenn mit dieser ein widersprüchliches Verhalten des kündigenden Arbeitgebers vorliegt (venire contra factum proprium, vgl. BAG vom 30.03.2023 - 2 AZR 309/22, juris, Rz. 23;… BAG vom 05.12.2019 - 2 AZR 107/19, juris, Rz. 21;… BAG vom 16.09.2004 - 2 AZR 447/03, juris, Rz. 36;… BAG vom 21.03.1996 - 8 AZR 290/94, juris, Rz. 25;… ferner jeweils m.w.N. KR/Schlünder, 14. Auflage, § 242 BGB Rn. 26 ff.;… Temming in: Preis/Vossen/Temming, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 12. Auflage, Rn. 319;… MünchArbR/Greiner, 6. Auflage, § 109 Rn. 76;… APS/Preis, 7. Auflage, Grundlagen H Rn. 46;… Bayreuther in: Linck/Krause/Bayreuther, KSchG, 16. Auflage, § 13 Rn. 54).

  • BAG, 05.12.2023 - 9 AZR 230/22

    Urlaubsabgeltung - Doppelarbeitsverhältnis - Anrechnung von Urlaub

    Das Revisionsgericht kann nur überprüfen, ob das Landesarbeitsgericht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen und ob es den Tatsachenstoff vollständig verwertet hat (vgl. zum eingeschränkten Prüfungsmaßstab bei der Kausalitätsfeststellung BAG 30. März 2023 - 2 AZR 309/22 - Rn. 11).
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