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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 03.06.2020 - 2 B 201/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,13447
OVG Saarland, 03.06.2020 - 2 B 201/20 (https://dejure.org/2020,13447)
OVG Saarland, Entscheidung vom 03.06.2020 - 2 B 201/20 (https://dejure.org/2020,13447)
OVG Saarland, Entscheidung vom 03. Juni 2020 - 2 B 201/20 (https://dejure.org/2020,13447)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 18 VwGOAG SL, § 32 BVerfGG, § 12 Abs 2 CoronaVV SL, § 4 Abs 3 CoronaVV SL, Art 12 Abs 1 GG
    Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung der CoronaVV SL; Prostitutionsstätten

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bordelle im Saarland müssen geschlossen bleiben

  • RA Kotz

    Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung der "Corona-Verordnung" (Prostitutionsstätten)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bordelle im Saarland bleiben vorerst geschlossen - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ... (35)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im …

    Auszug aus OVG Saarland, 03.06.2020 - 2 B 201/20
    Bei der Entscheidung gemäß § 47 Abs. 6 VwGO ist wie bei sonstigen verwaltungsprozessualen Eilrechtsschutzersuchen (§§ 80 Abs. 5, 80a oder 123 Abs. 1 VwGO) in erster Linie auf die prognostische Beurteilung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache, hier des Normenkontrollantrags, abzustellen (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190).

    Rn. 9 Bei der Entscheidung gemäß § 47 Abs. 6 VwGO ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wie bei sonstigen verwaltungsprozessualen Eilrechtsschutzersuchen (§§ 80 Abs. 5, 80a oder 123 Abs. 1 VwGO) in erster Linie auf die prognostische Beurteilung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache, hier des Normenkontrollantrags der Antragstellerin abzustellen.[vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190, wonach Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO jedenfalls bei Bebauungsplänen zunächst die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags sind, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen][vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190, wonach Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO jedenfalls bei Bebauungsplänen zunächst die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags sind, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen] Ließen sie sich nicht - auch nicht in der Tendenz - verlässlich abschätzen, so wäre wegen der wortlautmäßigen Anlehnung an § 32 BVerfGG wie bei verfassungsgerichtlichen Vorabentscheidungen dann die von der Antragstellerin angesprochene "Folgenbetrachtung"[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.2.2014 - 2 B 468/13 -, SKZ 2014, 200, Leitsatz Nr. 28, und vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 -, SKZ 2013, 44, wonach insoweit für die gebotene Abwägung der beteiligten Interessen auf die Vor- und Nachteile abzustellen ist, die eintreten, wenn die Anordnung antragsgemäß ergeht, die Norm sich später aber als gültig erweist, denen die Folgen gegenüberzustellen sind, die sich ergeben, wenn die Norm vollzogen wird, sich später jedoch deren Ungültigkeit herausstellt][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.2.2014 - 2 B 468/13 -, SKZ 2014, 200, Leitsatz Nr. 28, und vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 -, SKZ 2013, 44, wonach insoweit für die gebotene Abwägung der beteiligten Interessen auf die Vor- und Nachteile abzustellen ist, die eintreten, wenn die Anordnung antragsgemäß ergeht, die Norm sich später aber als gültig erweist, denen die Folgen gegenüberzustellen sind, die sich ergeben, wenn die Norm vollzogen wird, sich später jedoch deren Ungültigkeit herausstellt] vorzunehmen.

    Dass die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen, also die ohnehin nur in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht kommende "vorläufige" Außervollzugsetzung der Verordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO die gegenläufigen Interessen deutlich überwiegen, könnte jedenfalls nicht angenommen werden.[vgl. auch dazu BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83Nr.

    190][vgl. auch dazu BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83Nr.

  • OVG Saarland, 22.04.2020 - 2 B 128/20

    Betriebsverbot für Gaststätten wegen Corona-Pandemie im Saarland

    Auszug aus OVG Saarland, 03.06.2020 - 2 B 201/20
    Die inhaltliche Begrenzung des Normenkontrollantrags der Antragstellerin auf diese Vorschrift unterliegt unter dem Aspekt einer Teilbarkeit der auf ganz unterschiedliche Lebensbereiche mit einer jeweils eigenen Betroffenheit zielenden Vorschriften der Verordnung keinen Bedenken.[vgl. entsprechend zum damaligen § 5 Abs. 1 CPV OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.4.2020 - 2 B 128/20 und 2 B 130/20 -, sowie zum früheren § 5 Abs. 4 Satz 1 CPV Beschluss vom 27.4.2020 - 2 B 143/20 -, teilweise eingestellt auf der Homepage des Gerichts][vgl. entsprechend zum damaligen § 5 Abs. 1 CPV OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.4.2020 - 2 B 128/20 und 2 B 130/20 -, sowie zum früheren § 5 Abs. 4 Satz 1 CPV Beschluss vom 27.4.2020 - 2 B 143/20 -, teilweise eingestellt auf der Homepage des Gerichts].

    Die Wirksamkeit des § 4 Abs. 3 CPV unterliegt bei der hier allein möglichen überschlägigen Betrachtung zunächst weder in formeller[vgl. auch zu den Anforderungen an die Veröffentlichung und die Benennung der Ermächtigungsgrundlagen etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.4.2020 - 2 B 128/20 und 2 B 130/20 -][vgl. auch zu den Anforderungen an die Veröffentlichung und die Benennung der Ermächtigungsgrundlagen etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.4.2020 - 2 B 128/20 und 2 B 130/20 -] noch in materieller Hinsicht durchgreifenden Bedenken.

  • OVG Saarland, 22.04.2020 - 2 B 130/20

    Betriebsverbot für Gaststätten wegen Corona-Pandemie

    Auszug aus OVG Saarland, 03.06.2020 - 2 B 201/20
    Die inhaltliche Begrenzung des Normenkontrollantrags der Antragstellerin auf diese Vorschrift unterliegt unter dem Aspekt einer Teilbarkeit der auf ganz unterschiedliche Lebensbereiche mit einer jeweils eigenen Betroffenheit zielenden Vorschriften der Verordnung keinen Bedenken.[vgl. entsprechend zum damaligen § 5 Abs. 1 CPV OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.4.2020 - 2 B 128/20 und 2 B 130/20 -, sowie zum früheren § 5 Abs. 4 Satz 1 CPV Beschluss vom 27.4.2020 - 2 B 143/20 -, teilweise eingestellt auf der Homepage des Gerichts][vgl. entsprechend zum damaligen § 5 Abs. 1 CPV OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.4.2020 - 2 B 128/20 und 2 B 130/20 -, sowie zum früheren § 5 Abs. 4 Satz 1 CPV Beschluss vom 27.4.2020 - 2 B 143/20 -, teilweise eingestellt auf der Homepage des Gerichts].

    Die Wirksamkeit des § 4 Abs. 3 CPV unterliegt bei der hier allein möglichen überschlägigen Betrachtung zunächst weder in formeller[vgl. auch zu den Anforderungen an die Veröffentlichung und die Benennung der Ermächtigungsgrundlagen etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.4.2020 - 2 B 128/20 und 2 B 130/20 -][vgl. auch zu den Anforderungen an die Veröffentlichung und die Benennung der Ermächtigungsgrundlagen etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.4.2020 - 2 B 128/20 und 2 B 130/20 -] noch in materieller Hinsicht durchgreifenden Bedenken.

  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2020 - 1 S 925/20

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren betreffend die Untersagung des …

    Auszug aus OVG Saarland, 03.06.2020 - 2 B 201/20
    Das gilt entsprechend für die Frage der Einhaltung der verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Einräumung von Verordnungsermächtigungen zugunsten der Exekutive (Art. 80 GG).[kritisch zur Beachtung des sog. Parlamentsvorbehalts etwa VGH Mannheim, Beschluss vom 9.4.2020 - 1 S 925/20 -, bei Juris][kritisch zur Beachtung des sog. Parlamentsvorbehalts etwa VGH Mannheim, Beschluss vom 9.4.2020 - 1 S 925/20 -, bei Juris] Ebenso wie in dem Eilrechtsschutzverfahren nach § 32 BVerfGG ist auch in dem Anordnungsverfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO für eine Klärung derart grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Fragen kein Raum.
  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

    Auszug aus OVG Saarland, 03.06.2020 - 2 B 201/20
    Ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz ist vielmehr erst anzunehmen, wenn offenkundig ist, dass sich für die angegriffene normative Regelung und eine durch sie bewirkte Ungleichbehandlung kein sachlicher Grund finden lässt.[vgl. dazu etwa BVerfG, Beschluss vom 13.6.2006 - 1 BvR 1160/03 -, BauR 2007, 98, m.w.N. insbesondere zur sog. "Elementelehre" beim Vergleich zu betrachtender Sachverhalte ][vgl. dazu etwa BVerfG, Beschluss vom 13.6.2006 - 1 BvR 1160/03 -, BauR 2007, 98, m.w.N. insbesondere zur sog. "Elementelehre" beim Vergleich zu betrachtender Sachverhalte ] Das ist hier, wie ausgeführt, nicht der Fall.
  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 NE 20.632

    Keine Außervollzugsetzung der Bayerischen Verordnung über befristete …

    Auszug aus OVG Saarland, 03.06.2020 - 2 B 201/20
    Rn. 11 Der vor der letzten Gesetzesänderung zum 28.3.2020 umstrittenen Frage, ob der in dem unveränderten § 32 IfSG in Bezug genommene § 28 IfSG die getroffenen Anordnungen, hier speziell mit Blick auf die von der Antragstellerin angesprochene zeitweilige Betriebsuntersagung (§ 4 Abs. 3 CPV) inhaltlich trägt, lässt sich auf der Grundlage der Neufassung der Vorschrift des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG voraussichtlich noch bejahen.[so unter Verweis auf die textliche Anlehnung an § 34 BSeuchG a.F sowie zur Entstehungsgeschichte etwa VGH München, Beschlüssen vom 30.3.2020 - 20 NE 20.632 und 20 NE 20.631 -, beide bei Juris, jedenfalls in der Neufassung vom März 2020 trotz der Formulierung als "Generalklausel" auch keine Bedenken gegen eine hinreichende inhaltliche Bestimmtheit der Verordnungsermächtigung (Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG) bestehen, was Inhalt, Zweck und Ausmaß der übertragenen Rechtssetzungsbefugnisse angeht][so unter Verweis auf die textliche Anlehnung an § 34 BSeuchG a.F sowie zur Entstehungsgeschichte etwa VGH München, Beschlüssen vom 30.3.2020 - 20 NE 20.632 und 20 NE 20.631 -, beide bei Juris, jedenfalls in der Neufassung vom März 2020 trotz der Formulierung als "Generalklausel" auch keine Bedenken gegen eine hinreichende inhaltliche Bestimmtheit der Verordnungsermächtigung (Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG) bestehen, was Inhalt, Zweck und Ausmaß der übertragenen Rechtssetzungsbefugnisse angeht] Danach trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, wenn "Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider" festgestellt werden,[vgl. insoweit die täglichen Lageberichte und Feststellungen des nach § 4 Abs. 1 IfSG insoweit zuständigen Robert-Koch-Instituts (RKI) zur "Corona-Virus-Krankheit-2019", zuletzt vom 2.4.2020, wonach bezogen auf das Saarland 2381 Fälle bestätigt sind][vgl. insoweit die täglichen Lageberichte und Feststellungen des nach § 4 Abs. 1 IfSG insoweit zuständigen Robert-Koch-Instituts (RKI) zur "Corona-Virus-Krankheit-2019", zuletzt vom 2.4.2020, wonach bezogen auf das Saarland 2381 Fälle bestätigt sind] soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist.
  • OVG Saarland, 27.04.2020 - 2 B 143/20

    Verbot eines Möbeleinzelhandels durch Corona-Verordnung

    Auszug aus OVG Saarland, 03.06.2020 - 2 B 201/20
    Die inhaltliche Begrenzung des Normenkontrollantrags der Antragstellerin auf diese Vorschrift unterliegt unter dem Aspekt einer Teilbarkeit der auf ganz unterschiedliche Lebensbereiche mit einer jeweils eigenen Betroffenheit zielenden Vorschriften der Verordnung keinen Bedenken.[vgl. entsprechend zum damaligen § 5 Abs. 1 CPV OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.4.2020 - 2 B 128/20 und 2 B 130/20 -, sowie zum früheren § 5 Abs. 4 Satz 1 CPV Beschluss vom 27.4.2020 - 2 B 143/20 -, teilweise eingestellt auf der Homepage des Gerichts][vgl. entsprechend zum damaligen § 5 Abs. 1 CPV OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.4.2020 - 2 B 128/20 und 2 B 130/20 -, sowie zum früheren § 5 Abs. 4 Satz 1 CPV Beschluss vom 27.4.2020 - 2 B 143/20 -, teilweise eingestellt auf der Homepage des Gerichts].
  • OVG Saarland, 27.04.2020 - 2 B 134/20

    Verbot des Betriebs von Fitnessstudios wegen Bekämpfung des Corona-Virus nicht …

    Auszug aus OVG Saarland, 03.06.2020 - 2 B 201/20
    Die Regelungen der Verordnung finden nach der ständigen Rechtsprechung des Senats[vgl. dazu statt vieler OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.4.2020 - 2 B 134/20 -, bei Juris sowie auf der Homepage des Gerichts][vgl. dazu statt vieler OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.4.2020 - 2 B 134/20 -, bei Juris sowie auf der Homepage des Gerichts] jedenfalls aus gegenwärtiger Sicht eine ausreichende Grundlage in dem § 32 Satz 1 IfSG,[vgl. das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen - Infektionsschutzgesetz -, vom 20.7.2000, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 27.3.2020, BGBl. I, Seite 587][vgl. das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen - Infektionsschutzgesetz -, vom 20.7.2000, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 27.3.2020, BGBl. I, Seite 587] der den Antragsgegner ermächtigt, unter den Voraussetzungen, die für "Maßnahmen" nach den §§ 28 bis 31 IfSG "maßgebend" sind, durch Rechtsverordnung entsprechende Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen.
  • OVG Saarland, 11.10.2012 - 2 B 272/12

    Außervollzugsetzung von Bebauungsplänen

    Auszug aus OVG Saarland, 03.06.2020 - 2 B 201/20
    Rn. 9 Bei der Entscheidung gemäß § 47 Abs. 6 VwGO ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wie bei sonstigen verwaltungsprozessualen Eilrechtsschutzersuchen (§§ 80 Abs. 5, 80a oder 123 Abs. 1 VwGO) in erster Linie auf die prognostische Beurteilung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache, hier des Normenkontrollantrags der Antragstellerin abzustellen.[vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190, wonach Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO jedenfalls bei Bebauungsplänen zunächst die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags sind, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen][vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190, wonach Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO jedenfalls bei Bebauungsplänen zunächst die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags sind, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen] Ließen sie sich nicht - auch nicht in der Tendenz - verlässlich abschätzen, so wäre wegen der wortlautmäßigen Anlehnung an § 32 BVerfGG wie bei verfassungsgerichtlichen Vorabentscheidungen dann die von der Antragstellerin angesprochene "Folgenbetrachtung"[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.2.2014 - 2 B 468/13 -, SKZ 2014, 200, Leitsatz Nr. 28, und vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 -, SKZ 2013, 44, wonach insoweit für die gebotene Abwägung der beteiligten Interessen auf die Vor- und Nachteile abzustellen ist, die eintreten, wenn die Anordnung antragsgemäß ergeht, die Norm sich später aber als gültig erweist, denen die Folgen gegenüberzustellen sind, die sich ergeben, wenn die Norm vollzogen wird, sich später jedoch deren Ungültigkeit herausstellt][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.2.2014 - 2 B 468/13 -, SKZ 2014, 200, Leitsatz Nr. 28, und vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 -, SKZ 2013, 44, wonach insoweit für die gebotene Abwägung der beteiligten Interessen auf die Vor- und Nachteile abzustellen ist, die eintreten, wenn die Anordnung antragsgemäß ergeht, die Norm sich später aber als gültig erweist, denen die Folgen gegenüberzustellen sind, die sich ergeben, wenn die Norm vollzogen wird, sich später jedoch deren Ungültigkeit herausstellt] vorzunehmen.
  • OVG Saarland, 17.11.2016 - 2 B 283/16

    Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre

    Auszug aus OVG Saarland, 03.06.2020 - 2 B 201/20
    Das besondere Anordnungsinteresse (§ 47 Abs. 6 VwGO)[vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.11.2016 - 2 B 283/16 -, SKZ 2017, 70, Leitsatz Nr. 33, wonach die Anforderungen an eine vorläufige Regelung auf der Grundlage des § 47 Abs. 6 VwGO mit Blick auf die grundsätzlich Legitimation des staatlichen Normgebers allgemein deutlich über das hinausgehen, was der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO voraussetzt][vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.11.2016 - 2 B 283/16 -, SKZ 2017, 70, Leitsatz Nr. 33, wonach die Anforderungen an eine vorläufige Regelung auf der Grundlage des § 47 Abs. 6 VwGO mit Blick auf die grundsätzlich Legitimation des staatlichen Normgebers allgemein deutlich über das hinausgehen, was der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO voraussetzt] im Sinne erheblich gesteigerter "Dringlichkeit" ergibt sich aus ihrem Vortrag.
  • OVG Saarland, 20.12.2018 - 1 B 231/18

    Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle über den 30.6.2017 hinaus; …

  • OVG Saarland, 25.10.2012 - 2 B 217/12

    Normenkontrolle von Bauleitplänen; Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre; …

  • OVG Saarland, 05.02.2014 - 2 B 468/13

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans bei an Gewerbebetriebe heranrückender …

  • OVG Saarland, 09.04.2020 - 1 B 83/20

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Anordnung der Schließung einer im …

  • VerfGH Thüringen, 19.05.2021 - VerfGH 110/20

    Divergenzvorlage an das Bundesverfassungsgericht im Verfahren der abstrakten …

    Rn. 39 (…Ebenso: Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 21.Oktober 2020 - Vf. 26-VII-20, juris Rn. 17 f. und Entscheidung vom 9. Februar 2021 - Vf. 6-VII-20 -, juris Rn. 45 ff.; OVG NRW…, Beschluss vom 6. April 2020 - 13 B 398/20.NE -, juris Rn. 37 ff. …und Beschluss vom 26. Oktober 2020 - 13 B 1581/20.NE -, juris Rn. 32 ff.; OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 16. April 2020 - 13 MN 67/20 -, juris Rn. 26 …und Beschluss vom 11. November 2020 - 13 MN 485/20 -, juris Rn. 14 ff.; HessVGH…, Beschluss vom 7. April 2020 - 8 B 892/20.N -, juris Rn. 36 …und Beschluss vom 12. November 2020 - 8 B 2701/20.N -, juris Rn. 22 ff.; OVG Saarland…, Beschluss vom 22. April 2020 - 2 B 128/20 -, juris Rn. 13 und Beschluss vom 3. Juni 2020 - 2 B 201/20 -, juris Rn. 10; SächsOVG…, Beschluss vom 7. April 2020 - 3 B 111/20 -, juris Rn. 10 …und vom 11. November 2020 - 3 B 349/20 -, juris Rn. 22 ff.; ThürOVG…, Beschluss vom 8. April 2020 - 3 EN 245/20 -, juris Rn. 36 …und Beschluss vom 25. November 2020 - 3 EN 746/20 -, juris Rn. 40 ; OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Beschluss vom 27. Mai 2020 - 2 KM 439/20 OVG -, juris Rn. 23; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 1 S 2871/20 -, juris Rn. 28 …und Beschluss vom 5. November 2020 - 1 S 3405/20 -, juris Rn. 34; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 27. April 2020 - 3 R 52/20 -, juris Rn. 28 ff.;… Beschluss vom 3. September 2020 - 3 R 156/20 -, juris Rn. 17 ff. …und Beschluss vom 10. November 2020 - 3 R 219/20 -, juris Rn. 41; HambOVG…, Beschluss vom 21. Juli 2020 - 5 Bs 86/20 -, juris Rn. 8 …und Beschluss vom 18. November 2020 - 5 Bs 209/20 -, juris Rn. 10 ff.; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 17. April 2020 - OVG 11 S 22/20 -, juris Rn. 21 f. …und Beschluss vom 20. November 2020 - OVG 11 S 120/20 -, juris Rn. 24 ff.; OVG Bremen…, Beschluss vom 9. April 2020 - 1 B 97/20 -, juris Rn. 24 ff.;… Urteil vom 30. Juli 2020 - 1 B 221/20 -, juris Rn. 21 ff. …und Beschluss vom 24. November 2020 - 1 B 362/20 -, juris Rn. 25 ff.; OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 3 MR 14/20 -, juris Rn. 13 f. …und Beschluss vom 5. November 2020 - 3 MR 56/20 -, juris Rn. 16 ff.; OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 5. November 2020 - 6 B 11353/20 -, juris Rn. 5 f.; BayVGH…, Beschluss vom 30. März 2020 - 20 NE 20.632 -, juris Rn. 34 …und Beschluss vom 8. September 2020 - 20 NE 20.1999 -, juris Rn. 26;… Brocker, NVwZ 2020, S. 1485 (1486);… Greve, ZG 2021, S. 25 (36); Johann/Gabriel, in: Eckart/Winkelmüller, BeckOK InfSchR, 3. Ed. 1.1.2021, § 28 IfSG Rn. 5; Kießling, IfSG.
  • OVG Saarland, 06.08.2020 - 2 B 258/20

    Verbot der Prostitution während der Corona-Pandemie

    Sie vertrage sich auch weder mit dem Lockerungskonzept des Antragsgegners, noch entspreche sie der auch vom Senat im Beschluss vom 30.6.2020 - 2 B 201/20 - herausgestellten Verpflichtung des Verordnungsgebers für die Dauer der Gültigkeit der Verordnung fortlaufend und zeitnah zu überprüfen, ob die Aufrechterhaltung der Verbote noch notwendig und angemessen sei.

    Rn. 17 Diese Maßgaben erscheinen in dem konkreten, räumlich kleinen und - mit den Worten der Antragstellerin - "überschaubaren" Betrieb ("...domizil") mit speziellem Leistungsangebot vor allem in den beiden "Spartenzimmern"[vgl. hierzu den im Zusammenhang mit dem Umbau beziehungsweise der Nutzungsänderung eines ehemaligen medizinischen Labors im 4. Obergeschoss des Gebäudes vorgelegten Grundrissplan zur Einrichtung eines "bordellähnlichen Kleinbetriebs mit gewerblicher Zimmervermietung"][vgl. hierzu den im Zusammenhang mit dem Umbau beziehungsweise der Nutzungsänderung eines ehemaligen medizinischen Labors im 4. Obergeschoss des Gebäudes vorgelegten Grundrissplan zur Einrichtung eines "bordellähnlichen Kleinbetriebs mit gewerblicher Zimmervermietung"] anders als bei den auch in Bayern weiterhin mit Betriebsverboten belegten Bordellen und bordellartigen Betrieben[vgl. dazu etwa Beschluss des Senats vom 3.6.2020 - 2 B 201/20 -, Juris][vgl. dazu etwa Beschluss des Senats vom 3.6.2020 - 2 B 201/20 -, Juris] in der gebotenen Weise kontrollierbar und umsetzbar.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2020 - 13 B 800/20

    Bordelle bleiben in Nordrhein-Westfalen geschlossen

    OVG, Beschluss vom 3. Juni 2020 - 2 B 201/20 -, juris, Rn. 11.

    OVG, Beschluss vom 3. Juni 2020 - 2 B 201/20 -, juris, Rn. 13; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 4. Juni 2020 - 1 S 1629/20 -, Abdruck S. 11.

    OVG, Beschluss vom 3. Juni 2020 - 2 B 201/20 -, juris, Rn. 14.

    OVG, Beschluss vom 3. Juni 2020 - 2 B 201/20 -, juris, Rn. 14; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 4. Juni 2020 - 1 S 1629/20 -, Abdruck S. 12.

    OVG, Beschluss vom 3. Juni 2020 - 2 B 201/20 -, juris, Rn. 17 f.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 4. Juni 2020 - 1 S 1629/20 -, Abdruck S. 9 ff.

  • VG Berlin, 15.10.2020 - 14 L 422.20

    Berliner Sperrstunde für Gaststätten vorerst suspendiert

    Die Ermächtigungsgrundlage in Form einer Generalklausel und die sich hierauf beziehende Verordnungsermächtigung verstoßen weder gegen den Parlamentsvorbehalt bzw. das Wesentlichkeitsprinzip noch gegen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Verordnungsermächtigungen in Artikel 80 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 6. Oktober 2020 - VGH 1 S 2871/20 - juris, Rn. 28 f.; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 1. September 2020 - VGH 20 CS 20.1962 - juris, Rn. 24 f.; Saarländischer VerfGH, Beschluss vom 31. August 2020 - Lv 15/20 - EA S. 15 f.; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 8. Juli 2020 - OVG 13 B 870/20.NE - juris, Rn. 14 ff.; OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 29. Juni 2020 - OVG 13 MN 244/20 - juris, Rn. 11.; Hessischer VGH…, Beschluss vom 8. Juni 2020 - VGH 8 B 1446/20.N - juris, Rn. 27 ff.; Saarländisches OVG, Beschluss vom 3. Juni 2020 - OVG 2 B 201/20 - juris, Rn. 10 f.; jeweils m.w.N.).
  • OVG Thüringen, 10.07.2020 - 3 EN 394/20

    Thüringen; Corona-Pandemie; Schließung von Prostitutionsstätten und Untersagung …

    Sie ist jedenfalls auch in ihren Grundrechten aus Art. 12 GG - hier der Berufsausübungsfreiheit - betroffen (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 03.06.2020 - 2 B 201/20 - juris Rdn. 7).

    Rn. 101 Auch ausgehend von einem strengen Maßstab erweisen sich die angegriffenen Anordnungen nicht als offensichtlich rechtswidrig (vgl. zu den jeweiligen Rechtslagen im Ergebnis ebenso: OVG Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.06.2020 - 13 B 800/20.NE - juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 09.06.2020 - 13 MN 211/20 - juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 08.06.2020 - 8 B 1446/20.N - juris; OVG Saarland, Beschluss vom 03.06.2020 - 2 B 201/20 - juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 03.06.2020 - 3 B 203/20 - juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.06.2020 - 1 S 1617/20 - n. v.).

    Die Schließung von Prostitutionsstätten, die als Betriebsstätte zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bereitgestellt werden (§ 2 Abs. 4 Prostituiertenschutzgesetz), ist daher grundsätzlich geeignet, die Entstehung von Infektionsketten zu vermeiden (vgl. OVG Land Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 25.06.2020 - 13 B 800/20.NE - juris, Rdn. 52; OVG Saarland, Beschluss vom 03.06.2020 - 2 B 201/20 - juris, Rdn. 13).

    Angesichts der besonderen gewollten intimen Atmosphäre in Bordellen, der körperlichen Erregungszustände der Beteiligten und dem Bedürfnis nach Anonymität ist anzunehmen, dass eine Kontrolle - gar durch Dritte - während der Dienstleistung an Grenzen stößt, wenn nicht sogar tatsächlich unmöglich sein dürfte (vgl. OVG Land Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 25.06.2020 - 13 B 800/20.NE - juris, Rdn. 56 ff.; OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 09.06.2020 - 13 MN 211/20 - juris, Rdn. 41; Hessischer VGH…, Beschluss vom 08.06.2020 - 8 B 1446/20.N - juris, Rdn. 35; OVG Saarland, Beschluss vom 03.06.2020 - 2 B 201/20 - juris, Rdn. 14; Sächsisches OVG, Beschluss vom 03.06.2020 -3 B 203/20 - juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.09.2020 - 3 R 156/20

    Prostitutionsstätten dürfen in Sachsen-Anhalt wieder öffnen

    Gleichwohl muss er bereits beschlossenen Schutzmaßnahmen, die in erheblichem Maße in Grundrechte - hier der Betreiber von Prostitutionsstätten und der dort tätigen Anbieter sexueller Dienstleistungen - eingreifen, mit zunehmender Dauer besonders streng prüfen, ob es deren uneingeschränkter Beibehaltung bedarf oder nicht andere, weniger grundrechtsintensive Maßnahmen ebenso geeignet sind, den verfolgten Zweck zu erreichen (vgl. z. B. BVerfG…, Beschluss vom 10. April 2020 - 1 BvQ 31/20 - juris Rn. 16; SaarlOVG, Beschluss vom 3. Juni 2020 - 2 B 201/20 - juris Rn. 17).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2020 - 6 B 10868/20

    Bordellschließung zur Corona-Bekämpfung rechtmäßig

    Bei der Erbringung sexueller Dienstleistungen besteht - anders als bei sonstigen körpernahen Dienstleistungen oder im Bereich der Gastronomie - ein erhöhtes Bedürfnis an Diskretion, das es für diesen Bereich wahrscheinlicher erachten lässt, dass Kunden unzutreffende Kontaktdaten angeben (vgl. auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4. Juni 2020 - 2 B 201/20 -, juris, Rn. 14).

    Es liegt nahe, dass es viele Besucher dieser Einrichtungen wegen einer negativen gesellschaftlichen Bewertung dieses Verhaltens oder aus persönlichen Gründen scheuen werden, ihre Daten korrekt anzugeben, um sich nicht bei einer im Einzelfall erforderlichen telefonischen oder schriftlichen Nachverfolgung oder im Zusammenhang mit der Einleitung von Quarantänemaßnahmen mit "unliebsamen" Fragen im Familien- oder Bekanntenkreis konfrontiert zu sehen (OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4. Juni 2020 - 2 B 201/20 -, juris, Rn. 14).

  • OVG Niedersachsen, 09.06.2020 - 13 MN 211/20

    Corona

    Ungeachtet der Tatsache, dass es sich bei der Prostitution in Deutschland um einen gesetzlich anerkannten Beruf handelt, liegt es jedenfalls nicht völlig fern, dass nicht wenige Besucher der Einrichtung aufgrund nach wie vor noch verbreiteter negativer gesellschaftlicher Wertungen eine gewisse Scheu an den Tag legen werden, ihre Daten korrekt anzugeben, um sich bei einer im Einzelfall erforderlichen telefonischen oder schriftlichen Nachverfolgung oder im Zusammenhang mit der Einleitung von Quarantänemaßnahmen nicht mit Fragen im Familien- oder Bekanntenkreis konfrontiert zu sehen (vgl. OVG Saarland, Beschl. v. 3.6.2020 - 2 B 201/20 -, juris Rn. 14).
  • VGH Hessen, 08.06.2020 - 8 B 1446/20

    Bordelle in Hessen bleiben weiterhin geschlossen

    Bei lebensnaher Betrachtung dürfte daher kaum zu erwarten sein, dass im Falle eines Corona- Ausbruchs die Infektionsketten zu verfolgen sind (vgl. ebenso OVG des Saarlandes, Beschluss vom 3. Juni 2020 - 2 B 201/20 -, juris Rdnr. 14).

    Bei Abwägung der Auswirkungen des zeitlich befristeten Eingriffs in die Grundrechte der Antragstellerin mit den Grundrechten der Bevölkerung ist dem Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit der "noch gesunden" Personen der Vorrang zu geben (vgl. ebenso OVG des Saarlandes, Beschluss vom 3. Juni 2020 - 2 B 201/20 -, juris).

  • OVG Saarland, 30.06.2020 - 2 C 252/19

    Normenkontrollantrag des Betreibers eines sog. "Laufhauses" gegen die Festlegung …

    Rn. 17 Die inhaltliche Begrenzung des Normenkontrollantrags des Antragstellers auf die den Betrieb seiner Prostitutionsstätte im Sperrbezirk (§ 3 Abs. 2 SGV) untersagenden Teile der Vorschriften in den §§ 3 Abs. 1, 2 Spiegelstriche 2 und 3 SGV, das heißt insbesondere die Ausklammerung der Regelungen über die Straßenprostitution (§§ 4, 5 SGV), unterliegt unter dem Aspekt einer Teilbarkeit der auf unterschiedliche Lebenssachverhalte mit einer jeweils eigenen Betroffenheit zielenden Vorschriften der Verordnung keinen Bedenken.[vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 3.6.2020 - 2 B 201/20 - im Zusammenhang mit Einzelregelungen der saarländischen Corona-Pandemie-Verordnungen, dort konkret zur Betriebsuntersagung von Prostitutionsstätten][vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 3.6.2020 - 2 B 201/20 - im Zusammenhang mit Einzelregelungen der saarländischen Corona-Pandemie-Verordnungen, dort konkret zur Betriebsuntersagung von Prostitutionsstätten] Die Übrigen Regelungen, insbesondere das Verbot der Straßenprostitution innerhalb und - mit Ausnahme der dafür im § 5 SGV ausdrücklich ausgenommenen Bereiche des Stadtgebiets - auch außerhalb des Sperrgebiets sind einer davon unabhängigen rechtlichen Betrachtung zugänglich und haben insoweit einen selbständigen Charakter.

    Rn. 28 Der Erlass einer solchen Verordnung darf ferner allein dem Schutz der genannten ordnungsrechtlichen Zwecke dienen und muss erkennbar entsprechend motiviert sein.[vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 17.12.2014 - 6 C 28.13 -, KommJur 2015, 158, und Beschluss vom 16.5.2017 - 4 B 24.16 -, BauR 2017, 1498, dort in Abgrenzung zu den anderen Zwecksetzungen unterliegenden bauplanungsrechtlichen Befugnissen der Gemeinden für einen Ausschluss nach § 1 Abs. 9 BauNVO][vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 17.12.2014 - 6 C 28.13 -, KommJur 2015, 158, und Beschluss vom 16.5.2017 - 4 B 24.16 -, BauR 2017, 1498, dort in Abgrenzung zu den anderen Zwecksetzungen unterliegenden bauplanungsrechtlichen Befugnissen der Gemeinden für einen Ausschluss nach § 1 Abs. 9 BauNVO] Diese Ermächtigungsgrundlage selbst unterliegt auch wegen des Tatbestandsmerkmals des "öffentlichen Anstands" insbesondere mit Blick auf das Bestimmtheitsgebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG und die grundrechtlichen Gewährleistungen der Art. 12[vgl. dazu auch EuGH, Urteil vom 20.11.2001 - C-268/99 -, NVwZ 2002, 326, wonach die selbständig ausgeübte Prostitutionstätigkeit als eine gegen Entgelt erbrachte Dienstleistung angesehen im gemeinschaftsrechtlichen Verständnis angesehen werden kann, sowie BVerfG, Beschluss vom 28.4.2009 - 1 BvR 224/07 -, NVwZ 2009, wonach der Erlass einer Sperrgebietsverordnung sowohl für Prostituierte als auch für sonstige Personen, die im Umfeld der Prostitution eine berufliche Tätigkeit entfalten, eine Berufsausübungsregelung darstellt; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 3.6.2020 - 2 B 201/20 -, Betriebsuntersagung CORONA, bei Juris und auf der Homepage des Gerichts][vgl. dazu auch EuGH, Urteil vom 20.11.2001 - C-268/99 -, NVwZ 2002, 326, wonach die selbständig ausgeübte Prostitutionstätigkeit als eine gegen Entgelt erbrachte Dienstleistung angesehen im gemeinschaftsrechtlichen Verständnis angesehen werden kann, sowie BVerfG, Beschluss vom 28.4.2009 - 1 BvR 224/07 -, NVwZ 2009, wonach der Erlass einer Sperrgebietsverordnung sowohl für Prostituierte als auch für sonstige Personen, die im Umfeld der Prostitution eine berufliche Tätigkeit entfalten, eine Berufsausübungsregelung darstellt; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 3.6.2020 - 2 B 201/20 -, Betriebsuntersagung CORONA, bei Juris und auf der Homepage des Gerichts] zugunsten von Prostituierten und "prostitutionsakzessorischen Gewerbetreibenden" nach einschlägiger Rechtsprechung keinen grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken.[vgl. auch hierzu BVerfG, Beschluss vom 28.4.2009 - 1 BvR 224/07 -, NVwZ 2009, 905][vgl. auch hierzu BVerfG, Beschluss vom 28.4.2009 - 1 BvR 224/07 -, NVwZ 2009, 905] Nach dem Wortlaut des Art. 297 Abs. 1 EGStGB setzt der Erlass eines Prostitutionsverbots auch nicht voraus, dass die Ausübung der Prostitution eine im konkreten Einzelfall feststellbare Belästigung der Öffentlichkeit durch deren Begleiterscheinungen des Gewerbes hervorruft.

  • VG Berlin, 09.11.2020 - 4 L 476.20

    Gaststätten im Land Berlin bleiben geschlossen

  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.2020 - 1 S 2347/20

    Coronakrise: Domina- und BDSM-Studios als Prostitutionsstätten zu behandeln

  • VG Mainz, 14.07.2020 - 1 L 445/20

    Coronabedingte Untersagung von Betrieben der erotischen Massage

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.10.2020 - 3 R 205/20

    Beherbergungsverbot im Land Sachsen-Anhalt voraussichtlich nicht verhältnismäßig

  • VG Hamburg, 11.06.2020 - 9 E 2258/20

    Erfolgloser Eilantrag der Betreiberin einer Prostitutionsstätte gegen die aus der …

  • OVG Hamburg, 20.08.2020 - 5 Bs 114/20

    Verbot der Öffnung von Prostitutionsstätten in Zeiten der Corona-Pandemie

  • VG Berlin, 10.11.2020 - 14 L 561.20

    Corona-Beschränkungen gelten auch für Laternenumzug und Kindergeburtstag

  • VG Berlin, 23.06.2020 - 14 L 158.20

    Corona: Prostitutionsstätten in Berlin müssen weiterhin geschlossen bleiben

  • OLG Hamm, 07.09.2021 - 5 RBs 224/21

    Betriebsuntersagung; Prostitutionsstätte; Massagesalon; Dokumentation …

  • VG Berlin, 03.11.2020 - 14 L 508.20

    Konzertverbot der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Berlin …

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2022 - 3 MB 1/22

    3G-Zutrittsbeschränkung zu den Prüfungsräumlichkeiten der Zweiten Juristischen …

  • OVG Saarland, 30.06.2020 - 2 C 360/19

    Normenkontrollklage gegen Festlegung von Sperrbezirken (Art. 297 EGStGB)

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.08.2020 - 1 MR 4/20

    Erforderlichkeit eines Bebauungsplans; Berücksichtigung einer …

  • VG Berlin, 20.10.2020 - 14 L 426.20

    § 7 Abs. 5 Satz 1 SARS-CoV-2-IfSV ist unverhältnismäßig

  • VGH Bayern, 01.06.2021 - 10 ZB 21.941

    Versagung einer Aufenthaltsrlaubnis wegen fehlender Sicherung des …

  • VG Berlin, 12.11.2020 - 14 L 516.20

    Schlosspark Theater bleibt für das Publikum geschlossen

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.12.2025 - 3 KN 8/21

    Normenkontrolle gegen Corona-Verordnungen in Schleswig-Holstein; Schließung und …

  • VG Frankfurt/Main, 24.06.2020 - 5 L 1360/20

    Einordnung einer Videokabine als einer Prostitutionsstätte ähnlichen Einrichtung …

  • VG Berlin, 01.12.2020 - 14 L 559.20

    Verbot der Öffnung von Wettvermittlungsstellen in Zeiten der Corona-Pandemie

  • OVG Saarland, 30.06.2020 - 2 C 70/20

    Normenkontrollklage gegen Festlegung von Sperrbezirken (Art. 297 EGStGB)

  • VG Berlin, 16.11.2020 - 14 L 511.20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Maßnahmen zum Infektionsschutz

  • VG Berlin, 05.03.2021 - 4 L 31.21

    Verbot der Öffnung von Wettvermittlungsstellen für den Publikumsverkehr

  • VG Berlin, 25.11.2020 - 14 L 589.20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Maßnahmen zum Infektionsschutz

  • OVG Sachsen, 31.01.2022 - 3 MB 1/22

    3G-Zutrittsbeschränkung zu Prüfungsräumlichkeiten während der COVID-19-Pandemie

  • VG Berlin, 23.11.2020 - 14 L 549.20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Maßnahmen zum Infektionsschutz

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