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Weitere Entscheidungen unten: OVG Bremen, 22.06.2021 | VG Braunschweig, 11.01.2022

Rechtsprechung
   OVG Saarland, 20.12.2021 - 2 B 266/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,52023
OVG Saarland, 20.12.2021 - 2 B 266/21 (https://dejure.org/2021,52023)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20.12.2021 - 2 B 266/21 (https://dejure.org/2021,52023)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20. Dezember 2021 - 2 B 266/21 (https://dejure.org/2021,52023)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 35a Abs 1 SGB 8, § 41 Abs 1 S 1 SGB 8, § 123 Abs 3 VwGO, § 146 Abs 4 S 6 VwGO, § 920 Abs 2 ZPO
    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren wegen Hilfe für junge Volljährige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Internat; Jugendhilfe; Notwendigkeit; Persönlichkeitsentwicklung; Regelschule; Teilhabebeeinträchtigung; Hilfe für junge Volljährige (Beschwerde)

  • rechtsportal.de

    Notwendigkeit der Hilfegewährung durch Weiterbeschulung im Internat für jungen Volljährigen mit verhaltensemoionaler Störung und Hyperaktivität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.09.1999 - 5 C 26.98

    Hilfe für junge Volljährige; Junge Volljährige, Hilfe für -; Vor- und Nachrang …

    Auszug aus OVG Saarland, 20.12.2021 - 2 B 266/21
    Die Hilfe nach § 41 SGB VIII setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts[Vgl. BVerwG, Urteil vom 23.9.1999 - 5 C 26.98 -, juris][Vgl. BVerwG, Urteil vom 23.9.1999 - 5 C 26.98 -, juris] nicht voraus, dass die Aussicht besteht, dass der junge Volljährige innerhalb eines bestimmten Zeitraums seine Verselbständigung erreichen wird.
  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12

    Elternnachzug; einstweilige Anordnung; Familienzusammenführung; Flüchtling; …

    Auszug aus OVG Saarland, 20.12.2021 - 2 B 266/21
    Wird - wie hier - mit der begehrten Regelung die Hauptsache vorweggenommen, gelten gesteigerte Anforderungen an das Vorliegen eines Anordnungsanspruchs, indem ein hoher Grad der Wahrscheinlichkeit dafür sprechen muss, dass der mit der Hauptsache verfolgte Anspruch begründet ist.[Vgl. BVerwG, Urteil vom 18.4.2013 - 10 C 9.12 -, juris][Vgl. BVerwG, Urteil vom 18.4.2013 - 10 C 9.12 -, juris] Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2016 - 12 A 2117/14

    Gewährung von Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer …

    Auszug aus OVG Saarland, 20.12.2021 - 2 B 266/21
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass wahrscheinlich ein erkennbarer Entwicklungsprozess in der Persönlichkeitsentwicklung und in der Befähigung zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gegeben ist, der noch gefördert werden kann, die Eignung der gewährten Hilfemaßnahmen also nicht völlig ausgeschlossen ist.[Vgl. OVG Münster, Beschlüsse vom 18.2.2020 - 12 A 1169/17 - und vom 20.1.2016 - 12 A 2117/14 -, jeweils bei juris][Vgl. OVG Münster, Beschlüsse vom 18.2.2020 - 12 A 1169/17 - und vom 20.1.2016 - 12 A 2117/14 -, jeweils bei juris] Dass der Aufenthalt des Antragstellers im E. Internat geeignet ist, seine Persönlichkeitsentwicklung und die Befähigung zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung zu fördern, zeigt seine durch die jährlichen Hilfeplanberichte dokumentierte positive Entwicklung in den vergangenen Jahren.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2020 - 12 A 1169/17
    Auszug aus OVG Saarland, 20.12.2021 - 2 B 266/21
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass wahrscheinlich ein erkennbarer Entwicklungsprozess in der Persönlichkeitsentwicklung und in der Befähigung zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gegeben ist, der noch gefördert werden kann, die Eignung der gewährten Hilfemaßnahmen also nicht völlig ausgeschlossen ist.[Vgl. OVG Münster, Beschlüsse vom 18.2.2020 - 12 A 1169/17 - und vom 20.1.2016 - 12 A 2117/14 -, jeweils bei juris][Vgl. OVG Münster, Beschlüsse vom 18.2.2020 - 12 A 1169/17 - und vom 20.1.2016 - 12 A 2117/14 -, jeweils bei juris] Dass der Aufenthalt des Antragstellers im E. Internat geeignet ist, seine Persönlichkeitsentwicklung und die Befähigung zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung zu fördern, zeigt seine durch die jährlichen Hilfeplanberichte dokumentierte positive Entwicklung in den vergangenen Jahren.
  • OVG Bremen, 21.06.2024 - 2 B 122/24

    Antrag auf einstweilige Anordnung der Bewilligung einer Vollzeitpflege eines …

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass wahrscheinlich ein erkennbarer Entwicklungsprozess in der Persönlichkeitsentwicklung und in der Befähigung zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gegeben ist, der noch gefördert werden kann, die Eignung der gewährten Hilfemaßnahmen also nicht völlig ausgeschlossen ist (OVG Saarland, Beschl. v. 20.12.2021 - 2 B 266/21, juris Rn. 8;… OVG Bln-Bbg., Beschl. v. 16.03.2021 - OVG 6 S 7/21, juris Rn. 4).
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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 22.06.2021 - 2 B 266/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,19941
OVG Bremen, 22.06.2021 - 2 B 266/21 (https://dejure.org/2021,19941)
OVG Bremen, Entscheidung vom 22.06.2021 - 2 B 266/21 (https://dejure.org/2021,19941)
OVG Bremen, Entscheidung vom 22. Juni 2021 - 2 B 266/21 (https://dejure.org/2021,19941)
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Volltextveröffentlichung

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    EUGrCh Art 41; RL 2013/32/EU Art 25; SGB VIII § 42 Abs 2 S 2; SGB VIII § 42a; SGB VIII § 42f; SGB VIII § 42f Abs 1 S 2; SGB VIII § 8 Abs 1; SGB X § 24; SGB X § 42; SGB X § 42 S 1; SGB X § 42 S 2;
    Vorläufige Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer; Verfahrensfehler bei Altersfeststellung - Alterseinschätzung; Altersfeststellung; Anhörung; Inobhutnahme; qualifizierte Inaugenscheinnahme; unbegleiteter minderjähriger Ausländer; Vertrauensperson; ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (15)

  • OVG Bremen, 26.04.2021 - 2 B 62/21

    Benachrichtigung einer Vertrauensperson im Altersfeststellungsverfahren

    Auszug aus OVG Bremen, 22.06.2021 - 2 B 266/21
    Der Vertrauensperson muss die Anwesenheit bei der qualifizierten Inaugenscheinnahme grundsätzlich gestattet werden (OVG Bremen, Beschl. v. 26.04.2021 - 2 B 62/21, juris Rn. 11).

    Daher kann die Überzeugungskraft der Alterseinschätzung des Jugendamtes in Frage gestellt sein, wenn der Betroffene nicht oder nicht rechtzeitig über die Möglichkeit der Hinzuziehung einer Vertrauensperson informiert worden ist (OVG Bremen, Beschl. v. 26.04.2021 - 2 B 62/21, juris Rn. 14).

    Denn nur in diesem Fall besteht die konkrete Möglichkeit, dass die Behördenmitarbeiter dann, wenn sie dem Betreffenden die Anwesenheit einer Vertrauensperson im Gespräch ermöglicht hätten, auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung zu einem abweichenden Ergebnis gekommen wären (OVG Bremen, Beschl. v. 26.04.2021 - 2 B 62/21, juris Rn. 15).

  • VGH Bayern, 05.07.2016 - 12 CE 16.1186

    Verpflichtung zur Inobhutnahme eines unbegleiteten minderjährigen Ausländers im …

    Auszug aus OVG Bremen, 22.06.2021 - 2 B 266/21
    Der Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, Art. 25 RL 2013/32/EU sei auf die Altersfeststellung nach § 42f SGB VIII unmittelbar anzuwenden, weil das jugendhilferechtliche Inobhutnahmeverfahren untrennbar mit dem Asylverfahren unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge verbunden sei (vgl. BayVGH, Beschl. v. 05.07.2016 - 12 CE 16.1186, juris Rn. 21 f.), vermag der Senat sich daher nicht anzuschließen.

    Soweit der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, nachdem er zunächst von der unmittelbaren Anwendbarkeit des Art. 25 RL 2013/32/EU auf das Verfahren nach § 42f SGB VIII ausgegangen war (vgl. Beschl. v. 5.7.2016 - 12 CE 16.1186, juris Rn 21 f.; s. dazu oben a), in späteren Entscheidungen von einer "entsprechenden" Anwendung spricht (…vgl. Beschl. v. 05.04.2017 - 12 BV 17.185, juris Rn. 33;… Beschl. v. 13.12.2016 - 12 CE 16.2333, juris Rn. 26), bezieht sich dies auf den in Art. 25 Abs. 5 Unterabsatz 1 Satz 2 RL 2013/32/EU verankerten Grundsatz "im Zweifel für die Minderjährigkeit".

  • EuGH, 16.07.2020 - C-517/17

    Addis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …

    Auszug aus OVG Bremen, 22.06.2021 - 2 B 266/21
    verwaltungsverfahrensrechtlichen Grundsätzen des EU-Rechts (vgl. EuGH, Urt. v. 16.07.2020 - C 517/17, juris Rn. 59, 70 ff.) nicht anzuwenden wäre, nicht in Betracht.
  • VGH Bayern, 05.04.2017 - 12 BV 17.185

    Feststellung der Minderjährigkeit bedarf einer qualifizierten Inaugenscheinnahme

    Auszug aus OVG Bremen, 22.06.2021 - 2 B 266/21
    Soweit der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, nachdem er zunächst von der unmittelbaren Anwendbarkeit des Art. 25 RL 2013/32/EU auf das Verfahren nach § 42f SGB VIII ausgegangen war (vgl. Beschl. v. 5.7.2016 - 12 CE 16.1186, juris Rn 21 f.; s. dazu oben a), in späteren Entscheidungen von einer "entsprechenden" Anwendung spricht (vgl. Beschl. v. 05.04.2017 - 12 BV 17.185, juris Rn. 33;… Beschl. v. 13.12.2016 - 12 CE 16.2333, juris Rn. 26), bezieht sich dies auf den in Art. 25 Abs. 5 Unterabsatz 1 Satz 2 RL 2013/32/EU verankerten Grundsatz "im Zweifel für die Minderjährigkeit".
  • OVG Bremen, 04.06.2018 - 1 B 53/18

    Inobhutnahme nach dem SGB VIII - Altersfeststellung; ärztliche Untersuchung; …

    Auszug aus OVG Bremen, 22.06.2021 - 2 B 266/21
    Daran ändert der Umstand nichts, dass das erkennende Gericht in seinem Beschluss vom 04.06.2018 - 1 B 53/18, juris Rn. 36 ausgeführt hat, die Regelung des § 42f Abs. 2 SGB VIII über die Einholung von medizinischen Altersfeststellungsgutachten sei dem Art. 25 Abs. 5 Unterabsatz 3 der RL 2012/32/EU nachgebildet.
  • OVG Bremen, 22.02.2016 - 1 B 303/15

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht; Inobhutnahme; …

    Auszug aus OVG Bremen, 22.06.2021 - 2 B 266/21
    Dies liegt nahe, denn die qualifizierte Inaugenscheinnahme schließt eine Befragung des Betroffenen ein, in der er mit den Zweifeln an seiner Eigenangabe zu konfrontieren und ihm Gelegenheit zu geben ist, diese Zweifel auszuräumen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 22.02.2016 - 1 B 303/15, juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 13.12.2016 - 12 CE 16.2333

    Zum behördlichen Verfahren zur Altersfeststellung eines möglicherweise …

    Auszug aus OVG Bremen, 22.06.2021 - 2 B 266/21
    Soweit der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, nachdem er zunächst von der unmittelbaren Anwendbarkeit des Art. 25 RL 2013/32/EU auf das Verfahren nach § 42f SGB VIII ausgegangen war (vgl. Beschl. v. 5.7.2016 - 12 CE 16.1186, juris Rn 21 f.; s. dazu oben a), in späteren Entscheidungen von einer "entsprechenden" Anwendung spricht (…vgl. Beschl. v. 05.04.2017 - 12 BV 17.185, juris Rn. 33; Beschl. v. 13.12.2016 - 12 CE 16.2333, juris Rn. 26), bezieht sich dies auf den in Art. 25 Abs. 5 Unterabsatz 1 Satz 2 RL 2013/32/EU verankerten Grundsatz "im Zweifel für die Minderjährigkeit".
  • OVG Bremen, 18.11.2015 - 2 B 221/15

    Vorläufige Inobhutnahme einer unbegleiteten ausländischen Person zur …

    Auszug aus OVG Bremen, 22.06.2021 - 2 B 266/21
    Da der Antragsteller auch nach dem von ihm angegebenen Geburtsdatum im August 2020 partiell handlungs- und verfahrensfähig war (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 SGB X i.V.m. § 36 Abs. 1 Satz 1 SGB I, vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 18.11.2015 - 2 B 221/15, juris Rn. 12), konnte er selbst angehört werden.
  • BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 9/07 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der Zurückweisung eines …

    Auszug aus OVG Bremen, 22.06.2021 - 2 B 266/21
    Für die Anhörung nach § 24 SGB X ist eine bestimmte Form nicht vorgeschrieben (BSG, Beschl. v. 06.02.2008 - B 6 KA 9/07 B, juris Rn. 12).
  • VG Berlin, 18.12.2017 - 9 L 676.17

    Abschiebung eines Asylsuchenden nach Schweden zur Durchführung des …

    Auszug aus OVG Bremen, 22.06.2021 - 2 B 266/21
    Gleiches gilt für mittelbare Auswirkungen, die die Gewährung oder Nichtgewährung von Jugendhilfemaßnahmen in dem Fall, dass später ein Asylantrag gestellt wird, für das Asylverfahren haben mag (vgl. für eine solche mittelbare Bezugnahme auf die Altersfeststellung nach § 42f SGB VIII in einem Asylverfahren z.B. VG Berlin, Beschl. v. 18.12.2017 - 9 L 676.17 A, juris Rn. 20 ff.).
  • OVG Bremen, 02.03.2017 - 1 B 331/16
  • OVG Bremen, 21.05.2021 - 2 B 76/21

    Altersfeststellung bei unbegleiteten ausländischen Personen - Alterseinschätzung; …

  • BVerwG, 12.11.2020 - 4 A 13.18

    Klagen gegen eine Höchstspannungsfreileitung in Herdecke erfolglos

  • EuGH, 08.05.2014 - C-604/12

    N. - Richtlinie 2004/83/EG - Mindestnormen für die Zuerkennung der …

  • EuGH, 26.03.2020 - C-496/18

    HUNGEOD u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - …

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Rechtsprechung
   VG Braunschweig, 11.01.2022 - 2 B 266/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,706
VG Braunschweig, 11.01.2022 - 2 B 266/21 (https://dejure.org/2022,706)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 11.01.2022 - 2 B 266/21 (https://dejure.org/2022,706)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 11. Januar 2022 - 2 B 266/21 (https://dejure.org/2022,706)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    2015/1998 Nr 6.3.2.1 EUV; 2015/1998 Nr 6.6.1.3 EUV; 2015/1998 Nr 6.6.1.5 EUV; § 9a Abs 4 LuftSiG
    Reglementierter Beauftragter; sichere Lieferkette; Transporteur-Sicherheitsprogramm; Transporteurvereinbarung; Unterauftragsvergabe; Zugelassener Transporteur

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 223/05

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Untersagungungsverfügung betreffend den …

    Auszug aus VG Braunschweig, 11.01.2022 - 2 B 266/21
    Es liegt nur vor, wenn die Anordnung durch gewichtige konkrete Gefahren oder andere gewichtige öffentliche Interessen bzw. Belange anderer Beteiligter gerechtfertigt ist, die das Aufschubinteresse des Betroffenen überwiegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.04.2005 - 1 BvR 223/05 -, juris Rn. 31; Nds. OVG…, Beschluss vom 29.06.2016 - 11 ME 100/16 -, juris Rn. 19; VG Braunschweig, Beschluss vom 25.11.2014 - 2 B 233/14 -, n. v.).
  • OVG Niedersachsen, 29.06.2016 - 11 ME 100/16

    Anordnung des Sofortvollzuges; Begründungserfordernis; Begründungspflicht; …

    Auszug aus VG Braunschweig, 11.01.2022 - 2 B 266/21
    Es liegt nur vor, wenn die Anordnung durch gewichtige konkrete Gefahren oder andere gewichtige öffentliche Interessen bzw. Belange anderer Beteiligter gerechtfertigt ist, die das Aufschubinteresse des Betroffenen überwiegen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 27.04.2005 - 1 BvR 223/05 -, juris Rn. 31; Nds. OVG, Beschluss vom 29.06.2016 - 11 ME 100/16 -, juris Rn. 19; VG Braunschweig, Beschluss vom 25.11.2014 - 2 B 233/14 -, n. v.).
  • OVG Niedersachsen, 19.03.2002 - 11 MB 102/02

    Anordnung der sofortigen Vollziehung; Bedürfnisnachweis; Bedürfnisprüfung; …

    Auszug aus VG Braunschweig, 11.01.2022 - 2 B 266/21
    Allerdings kann sich die Behörde auf die den Verwaltungsakt selbst tragenden Erwägungen stützen und darauf Bezug nehmen, wenn die den Erlass des Verwaltungsaktes rechtfertigenden Gründe zugleich die Dringlichkeit der Vollziehung ergeben (Nds. OVG, Beschluss vom 19.03.2002 - 11 MB 102/02 -, juris Rn. 18).
  • VG Braunschweig, 27.08.2024 - 2 B 250/24

    Betriebsbereitschaft; Fahrwerk-Warnsystem; Fluglehrer; Fluglehrerberechtigung; …

    Dass die Begründung der Vollzugsanordnung ebenso wie die Ausführungen zum Widerruf der Fluglehrerberechtigung im Ergebnis auf die Gefahren abstellen, die durch das Verhalten des Antragstellers für Leib und Leben zahlreicher Menschen entstehen, ist wegen der identischen Interessenlage hinsichtlich des Widerrufs und der Vollzugsanordnung rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. VG Braunschweig, Beschluss vom 11.01.2022 - 2 B 266/21 -, juris Rn. 28;… Külpmann, a.a.O., Rn. 746, jeweils m.w.N.).

    Es liegt nur vor, wenn die Anordnung durch gewichtige konkrete Gefahren oder andere gewichtige öffentliche Interessen bzw. Belange anderer Beteiligter gerechtfertigt ist, die das Aufschubinteresse des Betroffenen überwiegen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 27.04.2005 - 1 BvR 223/05 -, juris Rn. 31; Nds. OVG…, Beschluss vom 29.06.2016 - 11 ME 100/16 -, juris Rn. 19; VG Braunschweig, Beschluss vom 11.01.2022 - 2 B 266/21 -, juris Rn. 31).

  • VG Braunschweig, 20.12.2022 - 2 A 290/19

    Anhörung; Empfängerhorizont; Luftfracht; Nebenbestimmung; Unternehmerfreiheit; …

    Unabhängig davon ist darauf hinzuweisen, dass das Sicherheitsprogramm für die Klägerin als Grundlage der Zulassungsentscheidung verbindlich ist, sodass Verstöße Aufsichtsmaßnahmen des LBA rechtfertigen können (vgl. VG Braunschweig, Beschluss vom 11.01.2022 - 2 B 266/21 -, juris Rn. 38 zur entsprechenden Rechtslage für den reglementierten Beauftragten).

    Die Regelung in Nr. 6.4.1.5 Abs. 1 gibt der Behörde eine Reaktionsmöglichkeit an die Hand, wenn objektive Tatsachen festgestellt sind, aus denen sich Anhaltspunkte für das Vorliegen von Sicherheitsverstößen ergeben (vgl. VG Braunschweig, Beschluss vom 11.01.2022 - 2 B 266/21 -, juris Rn. 34 - zur entsprechenden Regelung in § 9a Abs. 4 Satz 1 LuftSiG -).

  • VG Braunschweig, 02.06.2022 - 2 B 51/22

    Kontrollkraft; Kontrollperson; Lieferkette, sichere; Safety; Security; …

    Dass die Begründung der Vollzugsanordnung ebenso wie die Ausführungen zur Untersagungsverfügung im Ergebnis auf die Gefahren abstellen, die durch das Verhalten der Antragstellerin für Leib und Leben zahlreicher Menschen entstehen, ist rechtlich nicht zu beanstanden, weil das öffentliche Interesse am Erlass des Verwaltungsakts und das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung hier zusammenfallen (vgl. VG Braunschweig, Beschluss vom 11.01.2022 - 2 B 266/21 -, juris Rn. 28;… Külpmann in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl., Rn. 746, jeweils m.w.N.).

    Es liegt nur vor, wenn die Anordnung durch gewichtige konkrete Gefahren oder andere gewichtige öffentliche Interessen bzw. Belange anderer Beteiligter gerechtfertigt ist, die das Aufschubinteresse des Betroffenen überwiegen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 27.04.2005 - 1 BvR 223/05 -, juris Rn. 31; Nds. OVG…, Beschluss vom 29.06.2016 - 11 ME 100/16 -, juris Rn. 19; VG Braunschweig, Beschluss vom 11.01.2022 - 2 B 266/21 -, juris Rn. 31).

  • VG Braunschweig, 20.12.2022 - 2 A 269/19

    Anhörung; nachträgliche Befristung; Nebenbestimmung; Unternehmerfreiheit; …

    Denn die Untersagung dient als Sofortmaßnahme gerade dem Zweck, der Luftsicherheitsbehörde ausreichend Gelegenheit zu geben, weitere Ermittlungen anzustellen (vgl. VG Braunschweig, Beschluss vom 11.01.2022 - 2 B 266/21 -, juris Rn. 33).
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