Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 25.01.2023 - 2 Bf 225/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,8612
OVG Hamburg, 25.01.2023 - 2 Bf 225/21 (https://dejure.org/2023,8612)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 25.01.2023 - 2 Bf 225/21 (https://dejure.org/2023,8612)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 25. Januar 2023 - 2 Bf 225/21 (https://dejure.org/2023,8612)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,8612) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hamburg

    Art 31 GG, Art 100 Abs 1 S 2 GG, § 130 Abs 1 S 2 BauGB, § 1 ESG
    Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung eines Straßenabschnitts

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (81)

  • BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 20.15

    Abschluss der Herstellungsarbeiten; Abschnittsbildung; Angewiesensein auf eine …

    Auszug aus OVG Hamburg, 25.01.2023 - 2 Bf 225/21
    Rn. 53 a) Eine beitragsfähige Erschließungsanlage im Sinne der §§ 127 Abs. 2, 132 Nr. 4 und 133 Abs. 2 BauGB ist unabhängig vom Inhalt eines Bebauungsplans lediglich die Anlage in ihrem tatsächlich angelegten Umfang (BVerwG, Urt. v. 7.3.2017, 9 C 20.15, BVerwGE 158, 163, Rn. 12;… Urt. v. 25.2.1994, 8 C 14.92, BVerwGE 95, 176, juris Rn. 28).

    Es ergibt sich grundsätzlich aus dem im Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Beitragspflichten durch die tatsächlichen Verhältnisse geprägten Erscheinungsbild (BVerwG, Urt. v. 7.3.2017, 9 C 20.15, BVerwGE 158, 163, Rn. 12), ob ein - wie hier - zu unterschiedlichen Zeiten hergestellter Straßenzug eine einzelne Erschließungsanlage darstellt oder aus mehreren Anlagen besteht (…vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.1985, 8 C 64.88, Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 35, juris Rn. 17).

    Aus dem gebotenen Blickwinkel des Betrachters am Boden (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.3.2017, 9 C 20.15, BVerwGE 158, 163, Rn. 18), bestätigt durch öffentlich zugängliche Pläne und Luftbildaufnahmen - insoweit haben sich die tatsächlichen Verhältnisse seit dem 17. November 2009 (s. nachfolgend b) und II.2.a)) nicht entscheidend verändert -, stellt sie im Ganzen eine selbständige Erschließungsanlage dar.

    Ein derartiges Hineinwachsen erfordert Umstände, die den Schluss zulassen, dass die seinerzeitigen Ausbauarbeiten an der Erschließungsanlage endgültig beendet worden sind mit der Folge, dass eine etwaige spätere Verlängerung nur als eine neue, selbständige Erschließungsanlage in Betracht kommt (BVerwG, Urt. v. 7.3.2017, 9 C 20.15, BVerwGE 158, 163, Rn. 14).

    Derartige Umstände können z.B. in der anderweitigen Nutzung einer in Aussicht genommenen Wegefläche liegen (…BVerwG, Urt. v. 12.5.2016, 9 C 11.15, BVerwGE 155, 171, Rn. 28), sich aus einem Baustillstand über viele Jahre (…BVerwG, Urt. v. 22.11.2016, 9 C 25.15, BVerwGE 156, 326, Rn. 26;… 15 Jahre: Urt. v. 25.2.1994, 8 C 14.92, BVerwGE 95, 176, juris Rn. 28) oder der sicheren Erkenntnis ergeben, dass die Ausbauarbeiten erst nach langer Zeit wiederaufgenommen werden (BVerwG, Urt. v. 7.3.2017, a.a.O.).

    Das Adjektiv "endgültig" ist nicht im Sinne von "dauerhaft", sondern von "abschließend" zu verstehen (BVerwG, Urt. v. 7.3.2017, 9 C 20.15, BVerwGE 158, 163, Rn. 29).

    Fehlt es an vorrangig maßgeblichen Festsetzungen eines Bebauungsplans, sind danach die unmittelbar an die Anbaustraße angrenzenden, selbständig bebaubaren oder gewerblich nutzbaren Grundstücke erschlossen, die von der Anlage in der für die Nutzung erforderlichen Weise - gegebenenfalls nach Ausräumung bestehender, aber mit zumutbarem Aufwand zu beseitigender Hindernisse - erreicht werden können (…vgl. BVerwG, Urt. v. 12.11.2014, 9 C 4.13, BVerwGE 150, 308, Rn. 11 f.; Urt. v. 7.3.2017, 9 C 20.15, BVerwGE 158, 163, Rn. 39;… Beschl. v. 6.9.2018, 9 C 8.18, juris Rn. 8 f.).

    Ein derartiges Anliegergrundstück ist grundsätzlich erschlossen, wenn die betreffende Anbaustraße die Möglichkeit eröffnet, mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen an die Grenze des Grundstücks heranzufahren und es von dort aus zu betreten (BVerwG Urt. v. 7.3.2017, 9 C 20.15, BVerwGE 158, 163, Rn. 39).

  • BVerwG, 22.08.1975 - IV C 11.73

    Begriff der "endgültigen Herstellung" einer Erschließungsanlage; Maßgeblicher …

    Auszug aus OVG Hamburg, 25.01.2023 - 2 Bf 225/21
    Rn. 77 Die sachliche Beitragspflicht entsteht, wenn die Erschließungsanlage im Sinne des § 133 Abs. 2 Satz 1 BauGB endgültig hergestellt ist und die weiteren Voraussetzungen (…wie eine Widmung - BVerwG, Beschl. v. 6.9.2018, 9 C 5.17, BVerwGE 163, 58, Rn. 24) vorliegen (…BVerwG, Urt. v. 26.11.2003, 9 C 2.03, NVwZ 2004, 483, juris Rn. 20; Urt. v. 22.8.1975, IV C 11.73, BVerwGE 49, 131, juris Rn. 26).

    Erforderlich ist zudem, dass der entstandene Aufwand feststellbar, also regelmäßig - im Falle einer Abrechnung nach Effektivkosten - die letzte Unternehmerrechnung eingegangen ist (…BVerwG, Urt. v. 15.2.1991, 8 C 46.89, NVwZ 1991, 1092, juris Rn. 17; Urt. v. 22.8.1975, IV C 11.73, BVerwGE 49, 131, juris Rn. 25).

    Rn. 140 a) Während sich aus § 127 Abs. 1 BauGB für die Beklagte die Verpflichtung ergibt Erschließungsbeiträge zu erheben, begründet § 133 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 BauGB die Pflicht, dem Grunde nach einen Erschließungsbeitrag zu entrichten (vgl. grundlegend: BVerwG, Urt. v. 22.8.1975, IV C 11.73, BVerwGE 49, 131, juris Rn. 26).

    Der Zahlungsanspruch entsteht mit dem Eintritt der sachlichen Beitragspflicht (…BVerwG, Urt. v. 26.11.2003, 9 C 2.03, NVwZ 2004, 483, juris Rn. 20; Urt. v. 22.8.1975, IV C 11.73, BVerwGE 49, 131, juris Rn. 26).

  • BVerfG, 05.07.1972 - 2 BvL 6/66

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Hamburgischen Wegegesetzes

    Auszug aus OVG Hamburg, 25.01.2023 - 2 Bf 225/21
    Dabei bleiben die tatsächlichen Kosten Grundlage der Abrechnung, weil die Einheits-sätze nach den durchschnittlich aufzuwendenden Kosten vergleichbarer Erschließungsanlagen zu ermitteln sind; die Pauschsätze sollen auf diese Weise den tatsächlichen Kosten nahekommen (…BVerwG, Urt. v. 22.1.1971, IV C 60.69, BVerwGE 37, 99, juris Rn. 8;… Urt. v. 6.9.1968, IV C 96.66, BVerwGE 30, 207, juris Rn. 8;… Urt. v. 25.9.1968, IV C 81.66, BVerw-GE 30, 240, juris Rn. 8; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 5.7.1972, 2 BvL 6/66 u.a., BVerfGE 33, 265, juris Rn. 104).

    Es ist ferner zulässig, den beitragsfähigen Erschließungsaufwand teilweise nach den tatsächlich entstandenen Kosten und teilweise nach Einheitssätzen zu ermitteln (…BVerwG, Urt. v. 31.1.1968, IV C 221.65, BVerwGE 29, 90, 92, juris LS; s. auch BVerfG, Beschl. v. 5.7.1972, a.a.O., Rn. 107).

    So sind nur solche Erschließungsanlagen als vergleichbar anzusehen, die in den für die Kosten wesentlichen Merkmalen vergleichbar sind (BVerfG, Beschl. v. 5.7.1972, a.a.O., juris Rn. 104).

    Rn. 144 aa) Das Hamburgische Wegegesetz wurde 1974 novelliert, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bis dahin pauschalierte Berechnung der Erschließungsbeiträge für mit den §§ 127 bis 129 BBauG unvereinbar erklärt hatte (BVerfG, Beschl. v. 5.7.1972, 2 BvL 6/66 u.a., BVerfGE 33, 265, juris Rn. 99 bis 102).

  • BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 14.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff "beitragsfähige Erschließungsanlage", …

    Auszug aus OVG Hamburg, 25.01.2023 - 2 Bf 225/21
    Rn. 53 a) Eine beitragsfähige Erschließungsanlage im Sinne der §§ 127 Abs. 2, 132 Nr. 4 und 133 Abs. 2 BauGB ist unabhängig vom Inhalt eines Bebauungsplans lediglich die Anlage in ihrem tatsächlich angelegten Umfang (…BVerwG, Urt. v. 7.3.2017, 9 C 20.15, BVerwGE 158, 163, Rn. 12; Urt. v. 25.2.1994, 8 C 14.92, BVerwGE 95, 176, juris Rn. 28).

    Derartige Umstände können z.B. in der anderweitigen Nutzung einer in Aussicht genommenen Wegefläche liegen (…BVerwG, Urt. v. 12.5.2016, 9 C 11.15, BVerwGE 155, 171, Rn. 28), sich aus einem Baustillstand über viele Jahre (…BVerwG, Urt. v. 22.11.2016, 9 C 25.15, BVerwGE 156, 326, Rn. 26; 15 Jahre: Urt. v. 25.2.1994, 8 C 14.92, BVerwGE 95, 176, juris Rn. 28) oder der sicheren Erkenntnis ergeben, dass die Ausbauarbeiten erst nach langer Zeit wiederaufgenommen werden (…BVerwG, Urt. v. 7.3.2017, a.a.O.).

    Das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht setzt sowohl die erschließungs- als auch die planungsrechtlich rechtmäßige Herstellung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage voraus (BVerwG, Urt. v. 25.2.1994, 8 C 14.92, BVerwGE 95, 176, juris Rn. 29;… Urt. v. 15.2.1991, 8 C 56.89, BVerwGE 88, 53, juris Rn. 18).

    Bleibt danach - wie hier - die tatsächlich angelegte Anbaustraße im - flächenmäßigen (…vgl. Reidt in: Battis/Krautzberger/ Löhr, Baugesetzbuch, 22. Aufl. 2022, § 125 Rn. 7) - Umfang hinter den Planfestsetzungen zurück, ist ein Fall der Planunterschreitung im Sinne des § 125 Abs. 3 Nr. 1 BauGB gegeben (BVerwG, Urt. v. 25.2.1994, 8 C 14.92, BVerwGE 95, 176, juris Rn. 29).

  • BVerwG, 27.09.1982 - 8 C 145.81

    Baurecht - Zustimmung - Nachträglich - Erschließungsbescheid

    Auszug aus OVG Hamburg, 25.01.2023 - 2 Bf 225/21
    Er kann aus einer Teilstrecke der Erschließungsanlage oder einem unselbständigen Teil derselben bestehen (BVerwG, Urt. v. 26.9.1982, 8 C 145.81, Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 26, juris Rn. 17).

    Das zuständige Gemeindeorgan hat mittels einer deutlichen Willensbekundung dieses Ermessen auszuüben (BVerwG, Urt. v. 26.9.1982, a.a.O.;… 9.11.1984, a.a.O., Rn. 21).

    Durch die Erfüllung der letzten (materiellen) Beitragsvoraussetzung wird das Beitragsschuldverhältnis in Bezug auf das Grundstück und gegenüber dem nach § 134 Abs. 1 BauGB Beitragspflichtigen begründet (BVerwG, Urt. v. 27.9.1982, 8 C 145.81, Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 26, juris Rn. 15).

    Durch die Erfüllung der letzten (materiellen) Beitragsvoraussetzung wird das Beitragsschuldverhältnis in Bezug auf das Grundstück und gegenüber dem nach § 134 Abs. 1 BauGB Beitragspflichtigen begründet (BVerwG, Urt. v. 27.9.1982, 8 C 145.81, Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 26, juris Rn. 15;… Urt. v. 9.12.1983, 8 C 112.82, BVerwGE 68, 249, juris Rn. 26).

  • BVerwG, 09.03.1990 - 8 C 76.88

    Festsetzungsinhalt eines Fluchtlinienplans - Abweichung von Planungsgrundzügen - …

    Auszug aus OVG Hamburg, 25.01.2023 - 2 Bf 225/21
    Ist die endgültige Herstellung zeitlich vor der Entstehung der sachlichen Beitragspflicht erfolgt, kann die Erschließungsanlage durch spätere Änderungen der Sach- oder Rechtslage nicht in den Zustand der Unfertigkeit zurückversetzt werden (…BVerwG, Urt. v. 29.11.1985, 8 C 59.84, Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 93, juris Rn. 11; Urt. v. 9.3.1990, 8 C 76.88, BVerwGE 85, 66, juris Rn. 27).

    Dieser Begriff ist wie bei §§ 13, 31 Abs. 2 BauGB auszulegen, weshalb Abweichungen von minderem Gewicht, die die Planungskonzeption des Bebauungsplans unangetastet lassen, die Grundzüge der Planung nicht berühren (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.3.1990, 8 C 76.88, BVerwGE 85, 66, juris Rn. 19;… Beschl. v. 15.3.2000, 4 B 18.00, BauR 2001, 207, juris Rn. 4;… OVG Hamburg, Urt. v. 12.5.2016, 1 Bf 118/14 , juris Rn. 74 ).

    Der Grund und die Höhe der Erschließungsbeitragsansprüche bestimmen sich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten, was nicht ausschließt, dass für einzelne bedeutsame Elemente die Sach- und Rechtslage in einem anderen Zeitpunkt maßgebend sein kann (BVerwG, Urt. v. 9.3.1990, 8 C 76.88, BVerwGE 85, 66, juris Rn. 27;… Urt. v. 12.4.2000, 11 C 11.99, Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 52, juris Rn. 25 m.w.N.).

  • OVG Hamburg, 12.05.2016 - 1 Bf 118/14

    Erschließungsbeitrag; einheitliche Abrechnung der Erschließungsanlage; Ermittlung …

    Auszug aus OVG Hamburg, 25.01.2023 - 2 Bf 225/21
    Hingegen dienen Mischflächen im Sinne der §§ 49 Abs. 2, 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HWG der Mehrfachnutzung durch Fußgänger und sonstige Verkehrsteilnehmer, wenn die Verkehrsfläche - wie hier - grundsätzlich sowohl durch Fußgänger als auch durch Fahrzeuge genutzt werden darf und sie niveaugleich hergestellt worden ist ( OVG Hamburg, Urt. v. 12.5.2016, 1 Bf 118/14 , juris Rn. 90 ).

    Dieser Begriff ist wie bei §§ 13, 31 Abs. 2 BauGB auszulegen, weshalb Abweichungen von minderem Gewicht, die die Planungskonzeption des Bebauungsplans unangetastet lassen, die Grundzüge der Planung nicht berühren (…vgl. BVerwG, Urt. v. 9.3.1990, 8 C 76.88, BVerwGE 85, 66, juris Rn. 19;… Beschl. v. 15.3.2000, 4 B 18.00, BauR 2001, 207, juris Rn. 4; OVG Hamburg, Urt. v. 12.5.2016, 1 Bf 118/14 , juris Rn. 74 ).

    Mithin stellen die Trummen und ihre Rohrverbindungen keine Gefällerohrleitung (dazu OVG Hamburg, Urt. v. 12.5.2016, 1 Bf 118/14 , juris Rn. 123 ) und damit kein Siel (siehe auch § 1 Abs. 4 HmbAbwG ), sondern vielmehr einen Straßenablauf i.S.d. § 1 Nr. 5 lit. c) EsG dar.

  • BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 55.83

    Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands nach Einheitssätzen; …

    Auszug aus OVG Hamburg, 25.01.2023 - 2 Bf 225/21
    Rn. 109 1. Für die Berechnung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands ist der Einheitssatz im Zeitpunkt des Abschlusses der Herstellungsarbeiten der Erschließungsanlage bzw. ihrer Teilanlage maßgeblich (BVerwG, Urt. v. 25.1.1985, 8 C 55.83, BVerwGE 71, 25, juris Rn. 15).

    Aus dem deshalb auch für die Aufwandsermittlung nach Einheitssätzen geltenden Prinzip der Kostenerstattung leitet sich die Forderung ab, dass die anzuwendenden Einheitssätze sich von den tatsächlichen Kosten jedenfalls nicht weiter entfernen dürfen, als dies durch diejenigen Gesichtspunkte der Praktikabilität gerechtfertigt wird, denen die Vorschrift dienen will (BVerwG, Urt. v. 25.1.1985, 8 C 55.83, BVerwGE 71, 25, juris Rn. 16).

    Rn. 113 Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Gemeinde die Einheitssätze in einer Höhe festsetzt, die den Durchschnittskosten für den Zeitraum nach deren Inkrafttreten entspricht (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.1.1985, a.a.O., Rn. 16).

  • BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 50.76

    Kostenspaltung für Teillänge ("Querspaltung") im Erschließungsbeitragsrechts; …

    Auszug aus OVG Hamburg, 25.01.2023 - 2 Bf 225/21
    Der Abschnitt ist nach örtlich erkennbaren Merkmalen - z.B. einer Einmündung (BVerwG, Urt. v. 15.9.1978, IV C 50.76, BVerwGE 56, 238, juris Rn. 17) - oder nach rechtlichen Gesichtspunkten zu bilden, § 130 Abs. 2 Satz 2 BauGB.

    Die der Beitragserhebung zugrunde zulegenden Berechnungsabschnitte können von den tatsächlichen Bauabschnitten abweichen, wenn dies nicht zu willkürlichen Beitragserhebungen führt (…BVerwG, Urt. v. 29.5.1968, IV C 23.66, Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 25, juris LS; Urt. v. 15.9.1978, IV C 50.76, BVerwGE 56, 238, juris Rn. 17).

    Für beide Grenzen stellte die Beklagte auf die Ränder von Straßen- und Wegeeinmündungen und damit auf anerkannte (BVerwG, Urt. v. 15.9.1978, a.a.O.) örtliche Merkmale ab.

  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83

    Selbständigkeit einer Erschließungsanlage

    Auszug aus OVG Hamburg, 25.01.2023 - 2 Bf 225/21
    Dabei muss er von seinem Umfang her in Bezug auf die Länge der Erschließungsanlage beitragsrechtlich ins Gewicht fallen und gleichsam stellvertretend Straße sein können (BVerwG, Urt. v. 9.11.1984, 8 C 77.83, BVerwGE 70, 247, juris Rn. 23).

    Das zuständige Gemeindeorgan hat mittels einer deutlichen Willensbekundung dieses Ermessen auszuüben (…BVerwG, Urt. v. 26.9.1982, a.a.O.; 9.11.1984, a.a.O., Rn. 21).

    Es ist daher rechnerisch zu teilen und jeweils nur mit dem Anteil an den sich aus den einschlägigen Satzungsbestimmungen ergebenden "Verteilungswerten" zu belasten, der dem Verhältnis der Frontlängen an dem einen und dem anderen Abschnitt entspricht (BVerwG, Urt. v. 9.11.1984, 8 C 77.83, BVerwGE 70, 247, juris Rn. 25).

  • BVerwG, 28.04.1989 - 8 C 64.88

    Anforderungen an die schlüssige Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs - Annahme …

  • BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 112.82

    Beitragsfähiger Erschließungsaufwand für die Herstellung einer sowohl der …

  • BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 2.03

    Erschließungsbeitrag; Rechtmäßigkeit der Herstellung von Erschließungsanlagen …

  • BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 30.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Abgrenzung zwischen einzelner Erschließungsanlage und …

  • BVerwG, 21.12.2015 - 9 B 46.15

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsbeitragsrecht; Beitragspflicht; Grundstück; …

  • BVerwG, 16.08.1985 - 8 C 120.83

    Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde i.S. des § 125 Abs. 2 BbauG; …

  • BVerwG, 15.11.1985 - 8 C 41.84

    Beitragspflicht - Tatsächlicher Anfall der Kosten - Beitragssatz - Artzuschlag - …

  • BVerwG, 06.12.1968 - IV C 30.67

    Erschließungsbeitragspflicht für vor Inkrafttreten des BBauG hergestellte …

  • OVG Hamburg, 19.01.2010 - 1 Bf 172/06

    Erschließungsbeitragsrecht - Anforderungen an eine beitragsfreie vorhandene …

  • BVerwG, 22.01.1971 - IV C 60.69

    Abrechnung von vor dem Inkrafttreten des BBauG hergestellten Teilanlagen

  • BVerwG, 12.04.2000 - 11 C 11.99

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsaufwand; Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße; …

  • BVerwG, 25.01.2021 - 9 C 1.19

    Unanwendbarkeit des Erschließungsbeitragsrechts im Bereich eines Vorhaben- und …

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

  • BVerfG, 13.04.2017 - 2 BvL 6/13

    Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig

  • BVerwG, 06.09.2018 - 9 C 5.17

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen ohne klare zeitliche Grenze verfassungswidrig

  • BVerfG, 03.11.2021 - 1 BvL 1/19

    Zeitlich unbegrenzte Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Eintritt der …

  • BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11

    Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer …

  • BVerfG, 17.02.2016 - 1 BvL 8/10

    Wesentliche Entscheidungen zur Akkreditierung von Studiengängen muss der …

  • BVerwG, 24.02.2010 - 9 C 1.09

    Erschließungsbeitrag; bereits hergestellte Erschließungsanlage; räumliche …

  • BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 4.13

    Erschließung; Erschließungsbeitrag; Hinterliegergrundstück; einheitliche Nutzung; …

  • BVerwG, 06.09.2018 - 9 C 8.18

    Aussetzung des Verfahrens wegen Vorlage an Bundesverfassungsgericht; …

  • BVerfG, 14.05.1985 - 2 BvR 397/82

    Bebauungspläne Hamburg

  • BVerwG, 22.11.2016 - 9 C 25.15

    Abschnitt; Beitrittsgebiet; Erschließungsanlage; Erschließungsbeitrag; Gebot der …

  • BVerwG, 12.05.2016 - 9 C 11.15

    Erschließungsbeitrag; Erschließungseinheit; Erschließungsaufwand; …

  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 13.94

    Umwandlung einer Außenbereichs in eine Anbaustraße - Anforderungen an die …

  • BVerwG, 15.03.2000 - 4 B 18.00

    Klage gegen die Genehmigung für die Einrichtung einer Prägewerkstatt für …

  • BVerwG, 18.01.1991 - 8 C 14.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Erhebung eines Teilbeitrags im Wege der …

  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 12.81

    Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und …

  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 87.88

    Zweitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen …

  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 12.94

    Erschließungsanlage - Erschließungsbeitragsrechtliche Behandlung

  • BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 52.76

    Feststellungs- und Beweislast im Verwaltungsstreitverfahren; Endgültige …

  • BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 83.87

    Kostenspaltung im Erschließungsbeitragsrecht; Zweifel an der Gültigkeit einer …

  • BVerwG, 15.02.1991 - 8 C 56.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage, …

  • BVerwG, 23.02.1990 - 8 C 75.88

    Erschließungsaufwand - Anbaustraße - Abbiegespur - Fernstraßen - Bundesstraße - …

  • BVerfG, 21.08.2018 - 1 BvR 2674/17

    Nichtannahmebeschluss: Mangels grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung …

  • VGH Bayern, 23.04.2015 - 6 BV 14.1621

    Planersetzende Abwägungsentscheidungen zur Herstellung von Erschließungsanlagen …

  • BVerwG, 25.10.1996 - 8 C 21.95

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Begriff des Erschlossenseins bei …

  • BVerwG, 19.05.2021 - 9 C 3.20

    Konkurrenzverhältnis von naturschutzrechtlicher Kostenerstattung und …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2009 - 15 A 770/07

    Zur Zuständigkeit für Abwägungen nach BauGB in NRW

  • OVG Hamburg, 20.04.2017 - 2 E 7/15

    Bebauungsplan; formelle Fehler bei der Öffentlichkeitsbeteiligung; Festsetzung …

  • BVerwG, 24.10.1990 - 4 NB 29.90

    Normenkollision zwischen landesrechtlichen Vorschriften - Bebauungsplan und …

  • BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 9.96

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Verstoß gegen das Willkürverbot …

  • BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 6.96

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Rechtmäßigkeit einer …

  • BVerwG, 04.02.1981 - 8 C 13.81

    Voraussetzungen für eine umlegungsbedingte Wertsteigerung von …

  • BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 59.84

    Grundstückskosten - Erschließungsaufwand - Beitragspflicht - Verteilungsmaßstab - …

  • BVerwG, 18.09.2019 - 9 B 51.18

    Erschließungsvorteil eines Hinterliegergrundstücks

  • BVerwG, 13.09.2018 - 9 B 30.17

    Dokumentation des Abwägungsvorgangs im Sinne des § 125 Abs. 1, 2 BauGB

  • BVerwG, 31.01.1968 - IV C 221.65

    Voraussetzungen für einen Anspruch hinsichtlich einer Vorausleistung auf künftige …

  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 86.75

    Einheitssätze für Straßenentwässerung bei funktionalem Zusammenhang der …

  • BVerwG, 15.02.1991 - 8 C 46.89

    Straßenfluchtlinien als einziger Festsetzungsinhalt eines (übergeleiteten) …

  • BVerwG, 25.08.1971 - IV C 93.69

    Bemessung von Einheitssätzen für die Straßenentwässerung

  • BVerwG, 06.09.1968 - IV C 96.66

    Festsetzung von Einheitssätzen im Erschließungsbeitragsrecht; Merkmale der …

  • BVerwG, 29.05.1968 - IV C 23.66

    Die Beitragspflicht für eine vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes erfolgte …

  • BVerwG, 23.04.1997 - 8 B 18.97

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Nachholung der Entscheidung zur …

  • BVerwG, 25.09.1968 - IV C 81.66

    Vorausleistung auf künftige Erschließungsbeiträge für bereits hergestellte …

  • OVG Hamburg, 09.01.2004 - 1 Bs 480/03

    Beitragsfreie vorhandene Straße im Sinne des § 15 PrFluchtlG (StrG PR)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.09.2008 - 10 B 21.07

    Fertigstellung einer Straße entsprechend den örtlichen Ausbaugepflogenheiten; …

  • BVerwG, 15.09.1993 - 8 B 156.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 11.11.1992 - 8 B 156.92

    Teillänge einer Anbaustraße als selbstständige Erschließungsanlage - Teilnahme …

  • BVerwG, 12.05.1977 - 7 B 27.76

    Preisindex - Bindung des Beitragssatzes - Ortsgesetzliche Regelungen - …

  • OVG Hamburg, 22.07.1997 - Bs I 202/96

    Erschließungsbeitragspflicht; Anliegerbeitragsrecht; Straßen

  • OVG Hamburg, 07.04.2000 - 1 Bf 29/97
  • BVerwG, 10.06.2009 - 9 C 2.08

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; Erschließungseinheit; funktionaler …

  • BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 80.88

    Beitragsfähige Erschließungsanlage - Anlegung einer befahrbaren Stichstraße

  • BVerwG, 21.09.1979 - 4 C 55.76

    Abgrenzung einzelner Erschließungsanlagen voneinander

  • BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 47.82

    Entstehung der Beitragspflicht für Erschließungsanlage; Nachträgliche …

  • BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 70.82

    Voraussetzungen für die Selbstständigkeit einer öffentlichen Verkehrsanlage - …

  • VGH Bayern, 24.10.2002 - 8 B 98.873

    Klagebefugnis für die Anfechtung einer Widmungsverfügung; Widmung einer …

  • BVerwG, 09.01.2013 - 9 B 33.12

    Erschließungsbeitrag; Gewerbegrundstück

  • BVerwG, 14.06.1968 - IV C 65.66

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Erschließungsanlage; Zulässigkeit einer …

  • BVerwG, 05.03.1997 - 8 B 37.97

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeiträge, Reformatio in peius im Vorverfahren, …

  • VG Hamburg, 05.03.2024 - 6 E 133/24

    Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes für die erstmalige …

    Die in Hamburg in § 1 der Einheitssätze-Verordnung (v. 28.1.2014, i.d.F. v. 10.1.2017) (juris: EinhSatzV HA) bestimmten Einheitssätze für Straßenentwässerungseinrichtungen, die von der Antragsgegnerin herangezogen wurden, sind wegen Verstoßes gegen § 130 Abs. 1 Satz 2 BauGB rechtswidrig und unanwendbar (…s. ausführlich zur Rechtswidrigkeit auch weiterer Einheitssätze VG Hamburg, Urt. v. 17.3.2022, 6 K 2395/18 , juris;… vgl. zu § 1 des Einheitssätze-Gesetzes v. 19.12.2000 (juris: EinhSatzG HA) VG Hamburg, Urt. v. 27.5.2021, 6 K 4968/15 , juris; nachgehend OVG Hamburg, Urt. v. 25.1.2023, 2 Bf 225/21 , juris).

    Die Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen im Sinne des § 128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB kann gemäß § 46 HWG (i.d.F. v. 26.6.1989) (juris: WegeG HA) nie anhand der tatsächlich entstandenen Kosten erfolgen, und zwar auch dann nicht, wenn die Ermittlung dieses Erschließungsaufwandes nach den hierfür bestimmten Einheitssätzen unzulässig ist (…vgl. VG Hamburg, Urt. v. 27.5.2021, 6 K 4968/15 , juris, …und Urt. v. 17.3.2022, 6 K 2395/18 , juris; entgegen OVG Hamburg, Urt. v. 25.1.2023, 2 Bf 225/21 , juris).

    § 130 Abs. 1 Satz 1 BauGB regelt nicht, dass die Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes nach tatsächlich entstandenen Kosten den gesetzlichen Regelfall darstellt (…vgl. VG Hamburg, Urt. v. 27.5.2021, 6 K 4968/15 , juris, …und Urt. v. 17.3.2022, 6 K 2395/18 , juris; entgegen BVerwG, Urt. v. 15.11.1985, 8 C 41.84, juris, und OVG Hamburg, Urt. v. 25.1.2023, 2 Bf 225/21 , juris).

    Als gemäß §§ 132 Nr. 2, 246 Abs. 2 BauGB satzungsvertretende Gesetzesbestimmungen zur Art der Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes unterliegen die Normen nicht der Vorlagepflicht nach Art. 100 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. näher VG Hamburg, Urt. v. 17.3.2022, 6 K 5414/18, n.v., sowie OVG Hamburg, Urt. v. 25.1.2023, 2 Bf 225/21 , juris Rn. 128 ff., jeweils zu § 1 Einheitssätze-Gesetz).

    Dahinstehen kann, ob es sich bei der hergestellten Entwässerungsleitung, die von der Antragsgegnerin als "SEL I" bezeichnet wurde und für die der beitragsfähige Erschließungsaufwand unter Heranziehung des Einheitssatzes für Regenwassersiele gemäß § 1 Nr. 5 lit. a) der Einheitssätze-Verordnung (v. 28.1.2014, i. d. F. v. 10.1.2017, HmbGVBl. S. 10) ermittelt wurde (vgl. Bl. …), um ein Regenwassersiel in diesem Sinne oder aber um einen Straßenablauf einschließlich Anschlussleitung im Sinne von § 1 Nr. 5 lit. c) der Einheitssätze-Verordnung handelt (vgl. zur Abgrenzung OVG Hamburg, Urt. v. 25.1.2023, 2 Bf 225/21 , juris Rn. 110 ).

    Rn. 47 Die dieser Auffassung entgegen gebrachten Argumente des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Urt. v. 25.1.2023, 2 Bf 225/21 , juris Rn. 139 ff.) vermochten die Kammer nicht zu überzeugen.

    Rn. 48 aa) § 46 Abs. 2 HWG a.F. stellt sich nicht als unvollkommene, sondern als abschließende Regelung dar; der Fassung der Norm kann deshalb auch nicht entnommen werden, der Gesetzgeber sei nicht davon ausgegangen, dass der Erschließungsaufwand für die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage ausschließlich nach Einheitssätzen ermittelt werde (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 25.1.2023, 2 Bf 225/21 , juris Rn. 147 ).

    Rn. 50 bb) Auch folgt aus der Entstehungsgeschichte von § 46 HWG a.F. nicht, dass der Norm dahingehend eine das Bundesrecht ergänzende Funktion zukommen sollte, dass von dem Gesetzgeber der bundesrechtlichen Regelung in § 130 Abs. 1 BBauG bzw. BauGB als gesetzlichem Regelfall die Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes nach tatsächlich entstandenen Kosten entnommen wurde, an die mit der Regelungssystematik von § 46 Abs. 1 und 2 HWG a.F. angeknüpft werden sollte (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 25.1.2023, 2 Bf 225/21 , juris Rn. 144 f.).

    Rn. 63 cc) Vor diesem Hintergrund kann die Formulierung des Vorbehalts in § 46 Abs. 2 HWG a.F. ferner auch nicht unter Berücksichtigung der Intention des 10. Änderungsgesetzes zum Hamburgischen Wegegesetz aus dem Jahr 1989 so verstanden werden, dass (nur dann) keine Abrechnung nach Effektivkosten vorzunehmen ist, falls und soweit der beitragsfähige Erschließungsaufwand sich in einem (wirksamen) Einheitssatz widerspiegelt (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 25.1.2023, 2 Bf 225/21 , juris Rn. 145 ).

    Rn. 65 dd) Auch die Anwendung von Bundesrecht kann schließlich nicht zum Entstehen der sachlichen Beitragspflicht auf der Grundlage tatsächlich entstandener Kosten führen (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 25.1.2023, 2 Bf 225/21 , juris Rn. 140 ff.).

    Rn. 86 (3) Letztlich kann auch das Kostendeckungsprinzip nicht zur Unwirksamkeit von § 46 HWG a.F. führen bzw. zu einer den Vorbehalt des § 46 Abs. 2 HWG a.F. einschränkenden Auslegung, indem daraus ein Vorrang der Abrechnung nach Effektivkosten abgeleitet wird (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 25.1.2023, 2 Bf 225/21 , juris Rn. 142 ).

  • OVG Hamburg, 04.09.2025 - 2 Bs 41/25

    Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Rechtsänderung zur Abrechnung von …

    Rn. 13 Die Antragsgegnerin hat gegen den ihr am 20. März 2025 zugestellten Beschluss am 29. März 2025 Beschwerde erhoben und diese am 14. April 2025 im Wesentlichen unter Berufung auf das Urteil des Beschwerdegerichts vom 25. Januar 2023 ( 2 Bf 225/21 , Nord-ÖR 2023, 386, juris) begründet.

    Rn. 15 Die Beschwerde legt mit ihrer Bezugnahme auf das Urteil des Beschwerdegerichts vom 25. Januar 2023 ( 2 Bf 225/21 ) im Sinne des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO hinreichende Gründe für eine Abänderung des angefochtenen Beschlusses dar, weil sie die von den Gründen dieses Urteils abweichende und entscheidungstragende Feststellung des Verwaltungsgerichts erschüttert, dass der Antragsgegnerin eine Ermittlung von Erschließungsbeiträgen nach den tatsächlich entstandenen Kosten (im Folgenden auch: Effektivkosten) verwehrt sei.

    Eine Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach § 46 Abs. 2 HWG anhand von Einheitssätzen ist jedenfalls unzulässig, soweit diese auf dem Gesetz über die Höhe der Einheitssätze nach dem Hamburgischen Wegegesetz vom 26. Juni 1989 (HmbGVBl. S. 120), aufgehoben am 17. Dezember 2013 (HmbGVBl. S. 539), oder der nachfolgenden Einheitssätze-Verordnung vom 28. Januar 2014 (HmbGVBl. S. 35), neugefasst am 24. Januar 2023 (HmbGVBl. S. 55), beruhen, weil diese Form der Pauschalierung nicht mit höherrangigem Recht vereinbar ist (… VG Hamburg, Urt. v. 27.5.2021, 6 K 4968/15 , juris Rn. 28, 34 ff.) bzw. die Antragsgegnerin diese Vereinbarkeit bereits nicht nachweisen kann ( OVG Hamburg, Urt. v. 25.1.2023, 2 Bf 225/21 , NordÖR 2023, 386 , juris Rn. 115, 123 ff.).

    Bereits mehrere Jahre vor der Festsetzung der Erschließungsbeiträge für den … Weg im Dezember 2024 war mit dem ersten Urteil des Verwaltungsgerichts vom 27. Mai 2021 ( 6 K 4968/15 , juris) spätestens jedoch mit dem rechtskräftigen Urteil des Beschwerdegerichts vom 25. Januar 2023 ( 2 Bf 225/21 , juris) zu den Einheitssätzen der Antragsgegnerin deutlich geworden, dass die bisherige Rechtslage nicht mehr zur Anwendung kommen konnte.

    Rn. 40 (1) Bei der gebotenen natürlichen Betrachtungsweise (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 25.1.2023, 2 Bf 225/21 , NordÖR 2023, 386 , juris Rn. 53 ) handelt es sich bei dem … Weg, von der Kehre bis zu seiner Einmündung in die Straße …, um eine einheitliche Erschließungsanlage, die mit einer Länge von 215 m hinreichend lang ist, um erschließungsbeitragsrechtlich selbständig zu sein (…vgl. BVerwG, Urt. v. 9.11.1984, 8 C 77.83, BVerwGE 70, 247, juris Rn. 19;… Urt. v. 10.6.2009, 9 C 2.08, BVerwGE 134, 139, Rn. 24).

    Erforderlich ist zudem, dass der entstandene Aufwand feststellbar, also im Falle einer Abrechnung nach Effektivkosten die letzte Unternehmerrechnung eingegangen ist ( OVG Hamburg, Urt. v. 25.1.2023, 2 Bf 225/21 , NordÖR 2023, 386 , juris Rn. 77 m.w.N.).

    Ist die technische endgültige Herstellung erfolgt, kann die Erschließungsanlage durch spätere Änderungen der Sach- oder Rechtslage nicht in den Zustand der Unfertigkeit zurückversetzt werden (…BVerwG, Urt. v. 29.11.1985, 8 C 59.84, Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 93, juris Rn. 11;… Urt. v. 9.3.1990, 8 C 76.88, BVerwGE 85, 66, juris Rn. 27; OVG Hamburg, Urt. v. 25.1.2023, 2 Bf 225/21 , NordÖR 2023, 386 , juris Rn. 90 ).

    Maßnahmen zur Unterhaltung oder Instandsetzung einer Erschließungsanlage oder einer ihrer Teileinrichtungen sind gleichfalls nicht beitragsfähig (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 25.1.2023, 2 Bf 225/21 , NordÖR 2023, 386 , juris Rn. 155 ).

  • VG Hamburg, 17.03.2022 - 6 K 2395/18

    Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes für die erstmalige …

    Die in Hamburg in § 1 des Einheitssätze-Gesetzes (v. 19.12.2000) (juris: EinhSatzG HA) und in § 1 der Einheitssätze-Verordnung (v. 28.1.2014) (juris: EinhSatzV HA) bestimmten Einheitssätze, die von der Beklagten zur Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes herangezogen wurden, sind wegen Verstoßes gegen § 130 Abs. 1 Satz 2 BauGB rechtswidrig und unanwendbar (…vgl. zu § 1 des Einheitssätze-Gesetzes (juris: EinhSatzG HA), VG Hamburg, Urt. v. 27.5.2021, 6 K 4968/15 , juris; nachgehend OVG Hamburg, Urt. v. 25.1.2023, 2 Bf 225/21 , juris).

    Die Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen im Sinne von § 128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB kann gemäß § 46 HWG (i.d.F. v. 26.6.1989) (juris: WegeG HA) nie anhand der tatsächlich entstandenen Kosten erfolgen, und zwar auch dann nicht, wenn die Ermittlung dieses Erschließungsaufwandes nach den hierfür bestimmten Einheitssätzen unzulässig ist (…vgl. VG Hamburg, Urt. v. 27.5.2021, 6 K 4968/15 , juris, und ausführlicher Beschl. v. 5.3.2024, 6 E 133/24 , juris; entgegen OVG Hamburg, Urt. v. 25.1.2023, 2 Bf 225/21 , juris).

    § 130 Abs. 1 Satz 1 BauGB regelt nicht, dass die Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes nach tatsächlich entstandenen Kosten den gesetzlichen Regelfall darstellt (…vgl. VG Hamburg, Urt. v. 27.5.2021, 6 K 4968/15 , juris, und ausführlicher Beschl. v. 5.3.2024, 6 E 133/24 , juris; entgegen BVerwG, Urt. v. 15.11.1985, 8 C 41.84, juris, und OVG Hamburg, Urt. v. 25.1.2023, 2 Bf 225/21 , juris).

  • OVG Hamburg, 23.01.2024 - 2 Bf 213/23

    Festsetzung eines Sanierungsausgleichsbetrages; Schätzungsspielraum der Gemeinde …

    Hiervon sei auch das Berufungsgericht in seinem Urteil vom 25. Januar 2023 ( 2 Bf 225/21 , NordÖR 2023, 386 , juris Rn. 137 f.) ausgegangen, als es für einen Erschließungsbeitragsbescheid eine Wesensänderung des Bescheides infolge einer Abrechnung anhand der tatsächlich entstandenen Kosten anstelle der ursprünglich vorgenommenen Kostenermittlung nach Einheitssätzen verneint habe.

    Rn. 19 Der von der Beklagten herangezogene Vergleich zu dem Urteil des Berufungsgerichts vom 25. Januar 2023 (a.a.O.), in dem für einen Erschließungsbeitragsbescheid eine Wesensänderung des Bescheides infolge einer Abrechnung anhand der tatsächlich entstandenen Kosten anstelle der ursprünglich vorgenommenen Kostenermittlung nach Einheitssätzen verneint worden ist, trägt nicht.

  • VG Hamburg, 27.05.2021 - 6 K 4968/15

    Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes für die erstmalige …

    Die Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen im Sinne von § 128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB kann gemäß § 46 HWG (i.d.F. v. 26.6.1989) (juris: WegeG HA) nie anhand der tatsächlich entstandenen Kosten erfolgen, und zwar auch dann nicht, wenn die Ermittlung dieses Erschließungsaufwandes nach den hierfür bestimmten Einheitssätzen unzulässig ist (…vgl. ausführlicher VG Hamburg, Urt. v. 17.3.2022, 6 K 2395/18 , juris, und Beschl. v. 5.3.2024, 6 E 133/24 , juris; entgegen OVG Hamburg, Urt. v. 25.1.2023, 2 Bf 225/21 , juris).

    § 130 Abs. 1 Satz 1 BauGB regelt nicht, dass die Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes nach tatsächlich entstandenen Kosten den gesetzlichen Regelfall darstellt (…vgl. ausführlicher VG Hamburg, Urt. v. 17.3.2022, 6 K 2395/18 , juris, und Beschl. v. 5.3.2024, 6 E 133/24 , juris; entgegen BVerwG, Urt. v. 15.11.1985, 8 C 41.48, juris, und OVG Hamburg, Urt. v. 25.1.2023, 2 Bf 225/21 , juris).

  • VG Hamburg, 27.01.2026 - 12 E 9435/25

    Zur drittschützenden Wirkung einzelner bauordnungs- und bauplanungsrechtlicher …

    Denn die Vorschrift des § 2 Nr. 1 des Gesetzes über den Bebauungsplan Uhlenhorst 5, wonach Garagen unter Erdgleiche auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig sind, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden, dürfte unwirksam sein (…vgl. zur Verwerfungskompetenz der Verwaltungsgerichte auch für als Gesetz erlassene Bebauungspläne: BVerfG, Beschl. v. 14.5.1985, 2 BvR 397/82 u.a., juris Rn. 68; OVG Hamburg, Urt. v. 25.1.2023, 2 Bf 225/21 , juris Rn. 132 ff.).
  • VG Hamburg, 27.01.2026 - 12 E 9371/25

    Zur drittschützenden Wirkung einzelner bauordnungs- und bauplanungsrechtlicher …

    Denn die Vorschrift des § 2 Nr. 1 des Gesetzes über den Bebauungsplan Uhlenhorst 5, wonach Garagen unter Erdgleiche auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig sind, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden, dürfte unwirksam sein (…vgl. zur Verwerfungskompetenz der Verwaltungsgerichte auch für als Gesetz erlassene Bebauungspläne: BVerfG, Beschl. v. 14.5.1985, 2 BvR 397/82 u.a., juris Rn. 68; OVG Hamburg, Urt. v. 25.1.2023, 2 Bf 225/21 , juris Rn. 132 ff.).
  • VG Hamburg, 20.01.2025 - 12 E 5737/24

    Erfolgloser Eilantrag eines Nachbarn gegen eine Baugenehmigung für den Neubau …

    Denn es ist davon auszugehen, dass die Zweiwohnungsklausel für die als allgemeines Wohngebiet festgesetzten Flächen unwirksam ist (…vgl. zur Verwerfungskompetenz der Verwaltungsgerichte auch für als Gesetz erlassene Bebauungspläne: BVerfG, Beschl. v. 14.5.1985, 2 BvR 397/82 u.a., juris, Rn. 68; OVG Hamburg, Urt. v. 25.1.2023, 2 Bf 225/21 , juris, Rn. 132 ff.;… zur Unwirksamkeit in der hier vorliegenden Fallkonstellation: VG Hamburg, Urt. v. 24.6.2020, 9 K 9673/17 , juris, Rn. 41 ;… OVG Hamburg, Urt. v. 26.5.1983, Bf II 36/82, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Hamburg
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht