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Rechtsprechung
   BVerfG, 12.04.1996 - 2 BvL 18/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,701
BVerfG, 12.04.1996 - 2 BvL 18/93 (https://dejure.org/1996,701)
BVerfG, Entscheidung vom 12.04.1996 - 2 BvL 18/93 (https://dejure.org/1996,701)
BVerfG, Entscheidung vom 12. April 1996 - 2 BvL 18/93 (https://dejure.org/1996,701)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bordell - Gesetzliches Verbot - Steuerpflicht

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Bordelleinkünfte steuerpflichtig

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 40 AO; §§ 1, 2, 15 EStG
    Abgabenordnung; Steuerpflicht von Einkünften, die entgegen gesetzlichen Verboten erzielt wurden

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 1, EStG § 15, UStG § 1, UStG § 2, UStG § 18, AO § 40
    Einkünfte aus strafbarer Handlung; Steuerpflicht

  • Deutscher Bundestag PDF (Verfahrensmitteilung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2086
  • NVwZ 1996, 997 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (35)

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus BVerfG, 12.04.1996 - 2 BvL 18/93
    Er sei der beherrschende Bestandteil der Steuergerechtigkeit (unter Hinweis auf BVerfGE 84, 239 [268 ff.]).

    Die Besteuerung der durch § 40 AO erfaßten Einkünfte verstoße auch insoweit gegen den Gleichheitssatz, als die Regeln der Steuererhebung für die Einkünfte aus entsprechenden Handlungen keine Gleichheit im Belastungserfolg gewährleisteten (unter Hinweis auf BVerfGE 84, 239 ff.).

    Die Gleichheit bei der "Besteuerung des Unrechts" sei damit nicht gewährleistet (BVerfGE 84, 239 [243 ff.]).

    Soweit das vorlegende Gericht unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juni 1991 (BVerfGE 84, 239 ) von einem zur Verfassungswidrigkeit der materiellen steuerrechtlichen Regelung führenden, dem Gesetzgeber zuzurechnenden strukturellen Erhebungsmangel ausgehe, seien die entsprechenden Darlegungen unhaltbar und könnten deshalb auch insoweit die Zulässigkeit der Vorlage nicht begründen (unter Hinweis auf BVerfGE 23, 321 [324]; 80, 182 [187]).

    Das bedeute, daß die Besteuerungstatbestände und die ihnen entsprechenden Erhebungsregelungen aufeinander abgestimmt sein müßten (unter Hinweis auf Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juni 1991 - 2 BvR 1493/89 - BVerfGE 84, 239 ).

    Anders als bei der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen, bei denen das Bundesverfassungsgericht eine fehlende Belastungsgleichheit festgestellt habe, weil bei ihnen die Kontrolle der Steuererklärungen durch Erhebungsregelungen, insbesondere den sog. Bankenerlaß, wesentlichen Beschränkungen unterlegen habe (unter Hinweis auf BVerfGE 84, 239 ), stehe den Finanzbehörden zur Verifikation der Angaben der Steuerpflichtigen bei den hier in Rede stehenden Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG ) und zur um fassenden Aufklärung des Sachverhalts nach dem Verfahrensrecht ein wirksames Instrumentarium zur Verfügung.

    Eine durch Vollzugsmängel hervorgerufene Belastungsungleichheit, die nicht auf gesetzlichen Vorgaben beruhe, führe nicht zu einer gleichheitswidrigen Lastenverteilung bei der Besteuerung aus strafbaren Handlungen (unter Hinweis auf BVerfGE 84, 239 ).

    Im Steuerrecht müssen von Verfassungs wegen sowohl die steuerbegründenden Vorschriften als auch Regelungen ihrer Anwendung dem Prinzip einer möglichst gleichmäßigen Belastung der Steuerpflichtigen besonders sorgfältig Rechnung tragen (BVerfGE 84, 239 [268 f.]; BVerfG, Beschluß vom 22. Juni 1995 - 2 BvL 37/91 -, NJW 1995, 2615 [2616]).

    Die unterschiedliche Durchsetzbarkeit dieser Steueransprüche beruht aber offensichtlich nicht auf strukturellen Mängeln der gesetzlichen Regelungen (vgl. BVerfGE 84, 239 [272]), sondern auf der fehlenden Rechtstreue der Steuerschuldner.

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87

    Verfassungsgemäße Besteuerung im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern

    Auszug aus BVerfG, 12.04.1996 - 2 BvL 18/93
    Der Vorlagebeschluß erwähne nicht einmal die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage des Abzugsverbots für Geldbußen, soweit diese der Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils dienen (BVerfGE 81, 228 ).

    Bei dem vom vorlegenden Gericht behandelten Verfall nach § 73 StGB sei nach den Grundsätzen der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung (BVerfGE 81, 228 ) aus Verfassungsgründen stets sicherzustellen, daß die aus der rechtswidrigen Tat erzielten wirtschaftlichen Vorteile des Täters oder Teile davon nicht gleichzeitig dem strafrechtlichen Zugriff und der steuerrechtlichen Belastung unterworfen würden.

    Eine Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen stehe mit dem allgemeinen Gleichheitssatz in Einklang (unter Hinweis auf BVerfGE 81, 228 [236 f.]) und widerspreche nicht dem Gedanken der Einheit der Rechtsordnung (unter Hinweis auf BFHE 140, 50 , BStBl II 1984 S. 160 unter I 2 b, dd der Gründe).

    Es sei Sache der Fachgerichte, dafür Sorge zu tragen, daß der erlangte Vorteil nicht mehrfach zu Lasten des Täters berücksichtigt werde (unter Hinweis auf BVerfGE 81, 228 [239]).

    In seinem Beschluß vom 23. Januar 1990 (BVerfGE 81, 228 [241]) sei das Bundesverfassungsgericht davon ausgegangen, daß die Abziehbarkeit der verfallenen Beträge als Werbungskosten oder Betriebsausgaben bei den Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes unbestritten sei.

    Der Gleichheitssatz fordert über diesen Maßstab für die konkrete Binnenrechtsordnung des Steuerrechts hinaus auch die Folgerichtigkeit innerhalb der Gesamtrechtsordnung, wenn eine bestimmte steuerrechtliche Regelung Wechselwirkungen mit anderen Teilrechtsordnungen begründet und dadurch widersprüchliche Regelungen entstehen können (vgl. dazu etwa BVerfGE 81, 228 [237]; 87, 153 [170 f.]).

    Denn insoweit setzt sich das Gericht nicht mit der Möglichkeit auseinander, dieses Ergebnis durch entsprechende Auslegung der gesetzlichen Vorschriften zu vermeiden (vgl. hierzu BVerfGE 81, 228 ), insbesondere durch eine hier in Betracht zu ziehende steuerliche Abzugsfähigkeit (…Tipke/Kruse, a.a.O.), eine entsprechende Auslegung des § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB (…Dreher/Tröndle, StGB , 46. Aufl., § 73c Rn. 3 m.w.N.) oder aber eine Handhabung des § 12 Nr. 4 EStG , wie sie der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs in seiner Stellungnahme vorschlägt.

  • BFH, 21.11.1983 - GrS 2/82

    Betriebsausgaben - Geldbuße - Geldstrafe

    Auszug aus BVerfG, 12.04.1996 - 2 BvL 18/93
    Die Einbeziehung von unerlaubt erzielten Einkünften in die Einkommensbesteuerung beruhe auf dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen (unter Hinweis auf BFH, Beschlüsse vom 28. November 1977 - GrS 2-3/77 -, BFHE 124, 43 , BStBl II 1978 S. 105 unter B II 3 c der Gründe, und vom 21. November 1983 - GrS 2/82 -, BFHE 140, 50 , BStBl II 1984 S. 160 unter C I 2 b, bb der Gründe).

    Eine Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen stehe mit dem allgemeinen Gleichheitssatz in Einklang (unter Hinweis auf BVerfGE 81, 228 [236 f.]) und widerspreche nicht dem Gedanken der Einheit der Rechtsordnung (unter Hinweis auf BFHE 140, 50 , BStBl II 1984 S. 160 unter I 2 b, dd der Gründe).

  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 138/01

    Urteil im Hildesheimer Korruptionsprozeß im wesentlichen bestätigt

    Hieran ist auch unter Berücksichtigung des nunmehr geltenden Bruttoprinzips festzuhalten (vgl. BVerfG NJW 1996, 2086, 2087).
  • BSG, 10.08.2000 - B 12 KR 21/98 R

    Honorarkräfte für Telefonsex stehen in abhängiger Beschäftigung

    Diese Vorschrift gilt für alle Steuerarten und alle Ansprüche aus einem Steuerschuldverhältnis (§ 37 Abs. 1 AO; zur Verfassungsmäßigkeit des § 40 AO vgl BVerfG, Kammerbeschluß, DStRE 1997, 273 ff).
  • BFH, 08.04.2008 - VIII R 73/05

    Umqualifizierung der Einkünfte einer freiberuflichen Personengesellschaft infolge …

    Ist ein Rechtsgeschäft unwirksam, so ist dies für die Besteuerung unerheblich, soweit und solange die Beteiligten das wirtschaftliche Ergebnis dieses Rechtsgeschäftes gleichwohl eintreten und bestehen lassen (§ 41 Abs. 1 AO; vgl. BFH-Urteile vom 28. Februar 2002 V R 19/01, BFHE 198, 220, BStBl II 2003, 950; in BFHE 197, 442, BStBl II 2002, 202; vom 7. November 1989 VII R 115/87, BFHE 159, 238, BStBl II 1990, 251; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 28. November 1977 GrS 2-3/77, BFHE 124, 43, BStBl II 1978, 105; Beschluss des BVerfG vom 12. April 1996 2 BvL 18/93, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 1996, 2086, wonach § 40 AO als Klarstellung einer sich aus dem Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit ergebende Rechtsfolge verfassungsmäßig ist).
  • BGH, 26.10.1998 - 5 StR 746/97

    Begünstigung durch Verschleierung von Vermögen durch einen Rechtsanwalt; …

    Auch in anderen Bereichen ist der Widerstreit zwischen verschiedenen rechtlichen Zielvorgaben erkennbar, ohne daß die Einheitlichkeit und Folgerichtigkeit der Gesamtrechtsordnung dadurch in Frage gestellt wird (vgl. zur Besteuerung von Gewinnen aus Straftaten: BVerfG - Kammer - wistra 1996, 227).
  • BVerwG, 29.10.2009 - 3 C 28.08

    Altenpflege; Ausbildung zum Altenpfleger; Ausbildungsvergütung; Finanzierung der …

    Mit § 25 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 AltPflG sollte den strengen Anforderungen Rechnung getragen werden, die das Bundesverfassungsgericht an die finanzverfassungsrechtliche Zulässigkeit derartiger Sonderabgaben - schon vor seinem Beschluss vom 17. Juli 2003 zu älteren landesrechtlich geregelten Altenpflegeumlagen (BVerfGE 108, 186 ) - entwickelt hatte (vgl. Urteil vom 6. November 1984 - 2 BvL 19, 20/83 u.a. - BVerfGE 67, 256 ; Beschlüsse vom 8. April 1987 - 2 BvR 909/82 u.a. - BVerfGE 75, 108 , vom 31. Mai 1990 - 2 BvL 12, 13/88 u.a. - BVerfGE 82, 159 , vom 24. Januar 1995 - 2 BvL 18/93 u.a. - BVerfGE 92, 91 und vom 9. November 1999 - 2 BvL 5/95 - BVerfGE 101, 141 ).
  • BVerwG, 29.10.2009 - 3 C 26.08

    Altenpflege; Ausbildung zum Altenpfleger; Ausbildungsvergütung; Finanzierung der …

    Mit § 25 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 AltPflG sollte den strengen Anforderungen Rechnung getragen werden, die das Bundesverfassungsgericht an die finanzverfassungsrechtliche Zulässigkeit derartiger Sonderabgaben - schon vor seinem Beschluss vom 17. Juli 2003 zu älteren landesrechtlich geregelten Altenpflegeumlagen (BVerfGE 108, 186 ) - entwickelt hatte (vgl. Urteil vom 6. November 1984 - 2 BvL 19, 20/83 u.a. - BVerfGE 67, 256 ; Beschlüsse vom 8. April 1987 - 2 BvR 909/82 u.a. - BVerfGE 75, 108 , vom 31. Mai 1990 - 2 BvL 12, 13/88 u.a. - BVerfGE 82, 159 , vom 24. Januar 1995 - 2 BvL 18/93 u.a. - BVerfGE 92, 91 und vom 9. November 1999 - 2 BvL 5/95 - BVerfGE 101, 141 ).
  • BVerwG, 29.10.2009 - 3 C 27.08

    Altenpflege; Ausbildung zum Altenpfleger; Ausbildungsvergütung; Finanzierung der …

    Mit § 25 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 AltPflG sollte den strengen Anforderungen Rechnung getragen werden, die das Bundesverfassungsgericht an die finanzverfassungsrechtliche Zulässigkeit derartiger Sonderabgaben - schon vor seinem Beschluss vom 17. Juli 2003 zu älteren landesrechtlich geregelten Altenpflegeumlagen (BVerfGE 108, 186 ) - entwickelt hatte (vgl. Urteil vom 6. November 1984 - 2 BvL 19, 20/83 u.a. - BVerfGE 67, 256 ; Beschlüsse vom 8. April 1987 - 2 BvR 909/82 u.a. - BVerfGE 75, 108 , vom 31. Mai 1990 - 2 BvL 12, 13/88 u.a. - BVerfGE 82, 159 , vom 24. Januar 1995 - 2 BvL 18/93 u.a. - BVerfGE 92, 91 und vom 9. November 1999 - 2 BvL 5/95 - BVerfGE 101, 141 ).
  • BFH, 19.09.2001 - XI B 6/01

    Schätzung der Besteuerungsgrundlage und Strafverfahren

    Diese Auffassung entspricht der des historischen Gesetzgebers (vgl. Bericht des Finanzausschusses BTDrucks 7/4292 S. 46; vgl. auch BVerfG-Beschluss vom 12. April 1996 2 BvL 18/93, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1996, 597).
  • BFH, 23.02.2000 - X R 142/95

    Telefonsex als Gewerbebetrieb

    Letztere Regelung begegnet verfassungsrechtlich keinen Bedenken (Bundesverfassungsgericht --BVerfG--, Beschluss vom 12. April 1996 2 BvL 18/93, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1996, 597).
  • VG Berlin, 12.12.2014 - 4 K 122.14

    IHK-Mitgliedschaft auch bei rechtswidriger Betätigung

    Ebenso ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, auch rechtswidrig erlangte Erlöse gewerbesteuerrechtlich zu berücksichtigen (BVerfG, Beschluss vom 12. April 1996 - 2 BvL 18/93 -, juris Rn. 36 ff.).

    Ein möglicherweise bestehendes Vollzugsdefizit bei rechtswidriger gewerblicher Tätigkeit steht der Rechtmäßigkeit sowohl der Besteuerung als auch der daran anknüpfenden Kammermitgliedschaft nicht entgegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. April 1996, a.a.O., Rn. 43).

  • BFH, 19.02.1999 - VI R 43/95

    Freiwillige Trinkgelder als Arbeitslohn

  • FG Baden-Württemberg, 07.03.2007 - 13 K 9/07

    Depotkosten einer Schweizer Bank auch bei Hinterziehung der Einkommensteuer als …

  • FG Niedersachsen, 27.10.2010 - 16 K 65/10

    Bestehen einer durch Vollzugsmängel hervorgerufenen Belastungsungleichheit bei …

  • BFH, 19.10.2005 - X B 88/05

    Schätzung bei eingeleitetem Steuerstrafverfahren

  • BFH, 13.12.2005 - VIII B 74/05

    NZB: Divergenz, Nachzahlungszinsen als WK

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.09.1996 - 2 K 2772/95
  • FG Düsseldorf, 18.03.2004 - 14 K 5045/01

    Steuerhinterziehung; Ausländische Kapitaleinkünfte; Festsetzungsverjährung; …

  • LG Berlin, 13.10.2006 - 536 Qs 250/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütung bei Einziehung und verwandten Maßnahmen, …

  • FG Hamburg, 04.03.1997 - II 95/94

    Anspruch auf abweichende Festsetzung festgesetzer Abzugsteuer; Unbilligkeit der …

  • FG Düsseldorf, 11.10.2000 - 9 K 4215/99

    Kosten eines Unfalls mit fahrlässiger Tötung bei berufsbedingter Fahrt als …

  • VG Gelsenkirchen, 08.06.2005 - 7 K 924/04

    Verbot der Herstellung bestimmter Futtermittel

  • FG Thüringen, 14.05.1997 - III 3/97

    Kindergeldanspruch eines Ausländers; Aufenthaltsgestattung aufgrund des …

  • FG Düsseldorf, 12.05.1999 - 9 V 2019/99

    Anspruch auf Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheides; Annahme …

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