Rechtsprechung
| BVerfG, 01.08.2002 - 2 BvR 1247/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § ... 93d Abs. 2; ; StPO § 260 Abs. 3; ; StGB §§ 8 ff.; ; StGB § 78 Abs. 3 Nr. 4; ; StGB § 78 c Abs. 3 Satz 1; ; StGB § 78 c Abs. 3 Satz 2; ; EGStGB § 78 c Abs. 3 Satz 2; ; GG Art. 143; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Spezialkinderheim Erich Hartung - Meerane - DDR - Sexueller Missbrauch von Jugendlichen - Verletzung von Erziehungspflichten - Absolute Verfolgungsverjährung - Verjährungsunterbrechung - Verjährungsbeginn
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verjährung von Straftaten zu Zeiten der ehemaligen DDR
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 12.06.2001 - 5 StR 606/00
- BVerfG, 03.10.2001 - 2 BvR 1198/01
- BVerfG, 01.08.2002 - 2 BvR 1247/01
- BVerfG, 26.11.2003 - 2 BvR 1247/01
- LG Leipzig, 14.06.2004 - 5 KLs 410 Js 43323/96
Papierfundstellen
- NJ 2002, 587
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 12.06.2001 - 5 StR 606/00
Meerane; Kinderheim; Verletzung von Erziehungspflichten; Freiheitsberaubung; …
Auszug aus BVerfG, 01.08.2002 - 2 BvR 1247/01
gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Juni 2001 - 5 StR 606/00 - . - BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 2011/94
Aussetzung der Anwendung von § 78 Absatz 1 und 2 ZPO in den neuen Bundesländern
Auszug aus BVerfG, 01.08.2002 - 2 BvR 1247/01
Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 169 ; 91, 328 ; stRspr). - BVerfG, 07.04.1993 - 1 BvR 565/93
Einstweilige Anordnung auf Einweisung einer schwangeren Obdachlosen
Auszug aus BVerfG, 01.08.2002 - 2 BvR 1247/01
Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 169 ; 91, 328 ; stRspr). - BVerfG, 29.09.2000 - 2 BvL 6/00
Unzulässige Vorlage zur Verjährungsverlängerung
Auszug aus BVerfG, 01.08.2002 - 2 BvR 1247/01
Wird diesem Grundsatz widersprochen, so hat dies Auswirkungen zumindest auf das Strafmaß und kann möglicherweise zu einem Verfahrenshindernis führen (vgl. zu einem gleichgelagerten Fall Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. September 2000 - 2 BvL 6/00 -, NStZ 2001, S. 261 ff. m.w.N.). - LG Leipzig, 14.06.2004 - 5 KLs 410 Js 43323/96
Prozeß um Mißhandlungen in DDR-Kinderheim überraschend eingestellt
Auszug aus BVerfG, 01.08.2002 - 2 BvR 1247/01
Dem Landgericht Leipzig wird aufgegeben, in dem Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung von Erziehungspflichten u.a. (Aktenzeichen 5 KLs 410 Js 43323/96) gegen den Beschwerdeführer solange keine Hauptverhandlung durchzuführen, bis über seine Verfassungsbeschwerde entschieden ist, längstens jedoch für die Dauer von sechs Monaten.
- BVerfG, 10.02.2021 - 2 BvL 8/19
Rückwirkende strafrechtliche Vermögensabschöpfung verfassungsgemäß
Sinn des Instituts der Verjährung ist es, nach Ablauf einer gesetzlich bestimmten Zeit Rechtssicherheit für den Beschuldigten herzustellen und diesem Bedürfnis höheres Gewicht beizumessen als der materiellen Gerechtigkeit (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. August 2002 - 2 BvR 1247/01 -, Rn. 24). - BGH, 07.03.2019 - 3 StR 192/18
BGH erachtet Übergangsvorschrift zum neuen strafrechtlichen …
Ihr Sinn ist es, nach Ablauf einer gesetzlich bestimmten Zeit Rechtssicherheit für den Beschuldigten (oder den Nebenbeteiligten) herzustellen, wobei diesem Bedürfnis dann ein höheres Gewicht als der materiellen Gerechtigkeit beigemessen wird (so BVerfG, Beschluss vom 1. August 2002 - 2 BvR 1247/01, juris Rn. 25). - BGH, 08.05.2003 - 4 StR 550/02
Untreue (Nachteil; Vermögensbetreuungspflicht; Beihilfe bei kollusivem …
Die Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts im einstweiligen Anordnungsverfahren vom 1. August 2002 - 2 BvR 1247/01 -, auf die sich die Revision beruft, befaßt sich mit der Frage, ob durch das 3. Verjährungsgesetz eine Verlängerung der absoluten Verfolgungsverjährungsfrist erfolgt ist.
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Rechtsprechung
| BVerfG, 26.11.2003 - 2 BvR 1247/01, 2 BvR 1248/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine
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Art. 103 Abs. 1 und Abs. 2 GG, Art. ... 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 und Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 315 a EGStGB; § 78 c Abs. 3 StGB; § 142 Abs. 1 Nr. 2 StGB/DDR; § 150 Abs. 1 StGB/DDR; § 131 Abs. 1 StGB/DDR; § 82 Abs. 1 Nr. 2 StGB/DDR; § 82 Abs
Verjährung von Straftaten, welche in der DDR begangen worden sind (DDR-Regierungskriminalität; SED-Unrecht; Alltagskriminalität); absolute Verjährungsfrist; Bestimmtheitsgrundsatz; allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz (Notsituation der Justiz nach der Wiedervereinigung ... - lexetius.com
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- Bundesverfassungsgericht
- Wolters Kluwer
Verstoß des Art. 315a Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStG) gegen das Gundgesetz wegen Differenzierung nach im Beitrittsgebiet begangener Straftaten; Verstoß gegen Bestimmtheitsgrundsatz und das Rechtsstaatsprinzip; Erfordernis der Beschränkung auf ...
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 12.06.2001 - 5 StR 606/00
- BVerfG, 03.10.2001 - 2 BvR 1198/01
- BVerfG, 01.08.2002 - 2 BvR 1247/01
- BVerfG, 26.11.2003 - 2 BvR 1247/01, 2 BvR 1248/01
- LG Leipzig, 14.06.2004 - 5 KLs 410 Js 43323/96
Papierfundstellen
- BVerfGK 2, 149
- NJ 2004, 214
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (18)
- BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71
Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter
Auszug aus BVerfG, 26.11.2003 - 2 BvR 1247/01
Rn. 54 Dem Interesse der Beschuldigten an der unveränderten Beibehaltung des absoluten Verjährungsendes steht das Interesse der Allgemeinheit, und insbesondere der Opfer, an einer wirksamen Strafverfolgung gegenüber (BVerfGE 33, 367 m.w.N.). - BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68
Verfolgungsverjährung
Auszug aus BVerfG, 26.11.2003 - 2 BvR 1247/01
Er besagt dagegen nichts über die Dauer des Zeitraums, während dessen eine in verfassungsmäßiger Weise für strafbar erklärte Tat verfolgt und durch Verhängung der angedrohten Strafe geahndet werden darf (vgl. BVerfGE 25, 269 ; ferner bereits BVerfGE 1, 418 und 50, 42 ). - BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91
DDR-Spione
Auszug aus BVerfG, 26.11.2003 - 2 BvR 1247/01
Sie verstößt nicht gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, dem auch Entscheidungen über die Strafverfolgung unterworfen sind (BVerfGE 92, 277 ).
- BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82
Künstlersozialversicherungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 26.11.2003 - 2 BvR 1247/01
Dabei bleibt ihm die Auswahl der Parameter überlassen, die für dieselben oder für unterschiedliche Rechtsfolgen den Ausschlag geben sollen, im Rechtssinne also "gleiche" und "ungleiche" Sachverhalte schaffen (vgl. BVerfGE 75, 108 ; 78, 249 ). - BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85
Fehlbelegungsabgabe
Auszug aus BVerfG, 26.11.2003 - 2 BvR 1247/01
Dabei bleibt ihm die Auswahl der Parameter überlassen, die für dieselben oder für unterschiedliche Rechtsfolgen den Ausschlag geben sollen, im Rechtssinne also "gleiche" und "ungleiche" Sachverhalte schaffen (vgl. BVerfGE 75, 108 ; 78, 249 ). - BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93
Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR …
Auszug aus BVerfG, 26.11.2003 - 2 BvR 1247/01
Das Interesse des Straftäters, nach Ablauf der zur Tatzeit am Tatort geltenden Verjährungsregelung für die Straftat nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden zu können, wird bereits dadurch begrenzt, dass in der ehemaligen DDR, in der es keine Verjährungsunterbrechungen und mithin keine Unterscheidung zwischen einfacher und absoluter Verjährung gab (§ 82 StGB/DDR), die Verlängerung laufender Verjährungsfristen für statthaft erachtet wurde (…vgl. Zimmermann, Strafrechtliche Vergangenheitsaufarbeitung und Verjährung, 1997, S. 199; BGHSt 39, 353 ). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe
Auszug aus BVerfG, 26.11.2003 - 2 BvR 1247/01
Die Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der Rechte der Beschwerdeführer angezeigt (§ 93 a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG); denn die Verfassungsbeschwerden haben keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ). - BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88
Fangschaltungen
Auszug aus BVerfG, 26.11.2003 - 2 BvR 1247/01
Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann nur dann festgestellt werden, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich weder erwogen (vgl. BVerfGE 65, 293 ; 70, 288 ; 85, 386 ) noch in den Entscheidungsgründen verarbeitet hat (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 51, 126 ; 58, 353 ), wobei letztinstanzliche Entscheidungen von Verfassungs wegen grundsätzlich keiner Begründung bedürfen (BVerfGE 50, 287 ). - BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88
Polizeigewahrsam
Auszug aus BVerfG, 26.11.2003 - 2 BvR 1247/01
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG das entscheidende Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 ; 83, 24 ; stRspr). - BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …
Auszug aus BVerfG, 26.11.2003 - 2 BvR 1247/01
Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann nur dann festgestellt werden, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich weder erwogen (vgl. BVerfGE 65, 293 ; 70, 288 ; 85, 386 ) noch in den Entscheidungsgründen verarbeitet hat (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 51, 126 ; 58, 353 ), wobei letztinstanzliche Entscheidungen von Verfassungs wegen grundsätzlich keiner Begründung bedürfen (BVerfGE 50, 287 ). - BVerfG, 12.07.1960 - 2 BvR 373/60
Wählervereinigung
- BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …
- BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52
Ahndungsgesetz
- BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …
- BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen …
- BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision
- BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 733/78
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen unstreitigen …
- BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 1024/79
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch selektive Befassung mit dem …
- BVerfG, 10.02.2021 - 2 BvL 8/19
Rückwirkende strafrechtliche Vermögensabschöpfung verfassungsgemäß
Eine wesentliche Ursache des Verzichts liegt im Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; der Zeitablauf lässt die drohende Rechtsfolge sowohl unter spezialpräventiven als auch unter generalpräventiven Gesichtspunkten als unverhältnismäßig erscheinen (vgl. BVerfGK 2, 149 ). - BVerfG, 18.09.2008 - 2 BvR 1817/08
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zu einem Bußgeld wegen …
Ihm kommt eine weitgehende Gestaltungsfreiheit zu, die erst dort endet, wo die ungleiche Behandlung der Lebenssachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, weil ein einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung offensichtlich fehlt, es sich demnach um Regelungen handelt, die unter keinem sachlichen Gesichtspunkt gerechtfertigt sind und damit als willkürlich erscheinen (vgl. BVerfGE 75, 108 ; 78, 249 ; BVerfGK 2, 149 ). - BVerfG, 27.01.2004 - 2 BvR 1166/03
Verlängerung der Verjährungsfristen wegen im Beitrittsgebiet begangener …
Solche sind auch nicht ersichtlich (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. November 2003 - 2 BvR 1247/01, 2 BvR 1248/01 -, zur Veröffentlichung vorgesehen). - BGH, 15.01.2025 - 5 StR 290/24
Bestimmung der Verjährungsfrist bei Verurteilung wegen Handeltreibens mit …
Es hätte dem Gesetzgeber mit dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes freigestanden, für einen Fall der vorliegenden Art zugleich eine für die Bestimmung der absoluten Verjährung abweichende Regelung zu schaffen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. November 2003 - 2 BvR 1247/01, BVerfGK 2, 149).
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