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Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 01.11.2024

Rechtsprechung
   BVerfG, 09.08.2023 - 2 BvR 558/22   

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https://dejure.org/2023,22225
BVerfG, 09.08.2023 - 2 BvR 558/22 (https://dejure.org/2023,22225)
BVerfG, Entscheidung vom 09.08.2023 - 2 BvR 558/22 (https://dejure.org/2023,22225)
BVerfG, Entscheidung vom 09. August 2023 - 2 BvR 558/22 (https://dejure.org/2023,22225)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 7 GRCh; Art. 8 GRCh; Art. 267 Abs. 3 AEUV; § 349 Abs. 2 StPO; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG
    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen eine Verurteilung auf der Grundlage von Erkenntnissen aus der Überwachung der Kommunikation über den Krypto-Messengerdienst EncroChat (Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Erfordernis der Erhebung einer zulässigen ...

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen Verwertung von "EncroChat"-Daten in einem Strafverfahren erfolglos - Unzulässigkeit wegen Subsidiarität bzw mangels hinreichender Beschwerdebegründung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, Art 267 Abs 3 AEUV
    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen Verwertung von "EncroChat"-Daten in einem Strafverfahren erfolglos - Unzulässigkeit wegen Subsidiarität bzw mangels hinreichender Beschwerdebegründung

  • Wolters Kluwer

    Rüge der Verletzung des formellen Strafverfahrensrechts mit der Revision hinsichtlich Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Rechtmäßigkeit der Erhebung, Übermittlung und Verwertung von EncroChat-Daten i.R.e. Verurteilung wegen unerlaubten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rüge der Verletzung des formellen Strafverfahrensrechts mit der Revision hinsichtlich Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Rechtmäßigkeit der Erhebung, Übermittlung und Verwertung von EncroChat-Daten i.R.e. Verurteilung wegen unerlaubten ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen Verwertung von "EncroChat"-Daten in einem Strafverfahren erfolglos - Unzulässigkeit wegen Subsidiarität bzw mangels hinreichender Beschwerdebegründung

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung nach Auswertung übermittelter EncroChat-Daten

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung nach Auswertung übermittelter EncroChat-Daten

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde zu EncroChat

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen Auswertung und Verwertung von EncroChat-Daten im Strafverfahren unzulässig - keine Entscheidung über verfassungsrechtliche Fragen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde: Verwertbarkeit von Encrochat-Daten bleibt rechtlich unklar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafrechtliche Verurteilung aufgrund der "EncroChat"-Daten - und Karlsruhe schweigt

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    EncroChat - Noch keine Entscheidung aus Karlsruhe

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BVerfG weist Verfassungsbeschwerde wegen Verwertung von EncroChat-Daten aufgrund des Subsidiaritätsgrundsatz und nicht substantiierter Grundrechtsverletzung zurück - Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung nach Auswertung übermittelter ...

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 01.04.2022)

    Verfassungsbeschwerde: Encrochat-Daten werden ein Fall fürs BVerfG

Sonstiges (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Verfahrensmitteilung)
  • strate.net PDF (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 09.08.2023 (2 BvR 558/22)

  • strate.net (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Verfassungsbeschwerdeverfahren zur Verwertung der EncroChat-Daten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (44)

  • BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12

    Filmförderungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 09.08.2023 - 2 BvR 558/22
    Die Nichteinleitung eines Vorlageverfahrens nach Art. 267 AEUV kann eine der einheitlichen Auslegung bedürftige Frage des Unionsrechts der Entscheidung des gesetzlichen Richters - des Gerichtshofs der Europäischen Union - vorenthalten und damit das Ergebnis der Entscheidung beeinflussen (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 75, 223 ; 82, 159 ; 135, 155 ).

    Allein ein solcher Kontrollmaßstab entspricht der Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 135, 155 ).

    Durch diese grundrechtsgleiche Gewährleistung wird das Bundesverfassungsgericht jedoch nicht zu einem Kontrollorgan, das jeden einem Gericht unterlaufenden, die Zuständigkeit des Gerichts berührenden Verfahrensfehler korrigieren müsste, denn eine "Entziehung" des gesetzlichen Richters liegt nicht bei jeder fehlerhaften Anwendung von Zuständigkeitsregeln vor (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 7, 327 ; 135, 155 ; 138, 64 ).

    Diese Grundsätze greifen auch für die unionsrechtliche Zuständigkeitsvorschrift des Art. 267 Abs. 3 AEUV (vgl. BVerfGE 126, 268 ; 135, 155 ).

    Das Bundesverfassungsgericht überprüft demnach nur, ob die Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsregel des Art. 267 Abs. 3 AEUV bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 126, 286 ; 128, 157 ; 129, 78 ; 135, 155 ).

  • BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11

    Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer …

    Auszug aus BVerfG, 09.08.2023 - 2 BvR 558/22
    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gewährt zwar einen subjektiven Anspruch auf den gesetzlichen Richter (vgl. BVerfGE 138, 64 ).

    Durch diese grundrechtsgleiche Gewährleistung wird das Bundesverfassungsgericht jedoch nicht zu einem Kontrollorgan, das jeden einem Gericht unterlaufenden, die Zuständigkeit des Gerichts berührenden Verfahrensfehler korrigieren müsste, denn eine "Entziehung" des gesetzlichen Richters liegt nicht bei jeder fehlerhaften Anwendung von Zuständigkeitsregeln vor (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 7, 327 ; 135, 155 ; 138, 64 ).

    Das Bundesverfassungsgericht beanstandet deshalb die Auslegung und Anwendung von Zuständigkeitsnormen nur, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind oder die Bedeutung und Tragweite der Gewährleistung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt wird (vgl. BVerfGE 9, 223 ; 82, 286 ; 87, 282 ; 131, 268 ; 138, 64 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2021 - 2 BvR 2076/21, 2 BvR 2113/21 -, Rn. 29).

  • BVerfG, 10.11.2015 - 1 BvR 2056/12

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Therapiekosten und …

    Auszug aus BVerfG, 09.08.2023 - 2 BvR 558/22
    Ferner muss sich die Verfassungsbeschwerde mit dem zugrundeliegenden einfachen Recht sowie mit der verfassungsrechtlichen Beurteilung des vorgetragenen Sachverhalts auseinandersetzen und hinreichend substantiiert aufzeigen, dass eine Grundrechtsverletzung möglich erscheint (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 89, 155 ; 140, 229 ).

    Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, erfordert die substantiierte Darlegung einer Grundrechtsverletzung die argumentative Auseinandersetzung mit den Gründen der angegriffenen Entscheidungen (vgl. BVerfGE 140, 229 ; BVerfGK 14, 402 ).

    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den verfassungsgerichtlich entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 130, 1 ; 140, 229 ).

  • BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1048/11

    Vorbehaltene Sicherungsverwahrung ist - mit Ausnahme des Verstoßes gegen das …

    Auszug aus BVerfG, 09.08.2023 - 2 BvR 558/22
    Das Bundesverfassungsgericht beanstandet deshalb die Auslegung und Anwendung von Zuständigkeitsnormen nur, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind oder die Bedeutung und Tragweite der Gewährleistung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt wird (vgl. BVerfGE 9, 223 ; 82, 286 ; 87, 282 ; 131, 268 ; 138, 64 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2021 - 2 BvR 2076/21, 2 BvR 2113/21 -, Rn. 29).

    Rechtsfehlerhafte - aber nicht willkürliche - Entscheidungen über die Bestimmung des zuständigen Gerichts oder des zuständigen Richters beanstandet das Bundesverfassungsgericht nicht (vgl. BVerfGE 7, 327 ; 9, 223 ; 131, 268 ).

    Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts beruht, oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt, kann nur angesichts der Umstände des jeweiligen Einzelfalls beurteilt werden (vgl. BVerfGE 131, 268 ; BVerfGK 5, 269 ; 12, 139 ; 15, 102 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2021 - 2 BvR 2076/21, 2 BvR 2113/21 -, Rn. 30).

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BVerfG, 09.08.2023 - 2 BvR 558/22
    Nach § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG hat ein Beschwerdeführer den Sachverhalt, aus dem sich die Grundrechtsverletzung ergeben soll, substantiiert und schlüssig darzulegen (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 113, 29 ; 130, 1 ).

    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den verfassungsgerichtlich entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 130, 1 ; 140, 229 ).

  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus BVerfG, 09.08.2023 - 2 BvR 558/22
    Die Nichteinleitung eines Vorlageverfahrens nach Art. 267 AEUV kann eine der einheitlichen Auslegung bedürftige Frage des Unionsrechts der Entscheidung des gesetzlichen Richters - des Gerichtshofs der Europäischen Union - vorenthalten und damit das Ergebnis der Entscheidung beeinflussen (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 75, 223 ; 82, 159 ; 135, 155 ).

    Deshalb gliedert Art. 267 AEUV den Gerichtshof der Europäischen Union funktional in die Gerichtsbarkeit der Mitgliedstaaten ein, soweit ihm im Interesse der Rechtssicherheit und der Rechtsanwendungsgleichheit die Auslegung und Anwendung des Unionsrechts aufgegeben ist (vgl. BVerfGE 73, 339 ).

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 09.08.2023 - 2 BvR 558/22
    Die Nichteinleitung eines Vorlageverfahrens nach Art. 267 AEUV kann eine der einheitlichen Auslegung bedürftige Frage des Unionsrechts der Entscheidung des gesetzlichen Richters - des Gerichtshofs der Europäischen Union - vorenthalten und damit das Ergebnis der Entscheidung beeinflussen (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 75, 223 ; 82, 159 ; 135, 155 ).

    Allein ein solcher Kontrollmaßstab entspricht der Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 135, 155 ).

  • BVerfG, 16.12.2021 - 2 BvR 2076/21

    Entbindung eines Schöffen von der Dienstpflicht wegen Verhinderung (Recht auf den …

    Auszug aus BVerfG, 09.08.2023 - 2 BvR 558/22
    Das Bundesverfassungsgericht beanstandet deshalb die Auslegung und Anwendung von Zuständigkeitsnormen nur, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind oder die Bedeutung und Tragweite der Gewährleistung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt wird (vgl. BVerfGE 9, 223 ; 82, 286 ; 87, 282 ; 131, 268 ; 138, 64 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2021 - 2 BvR 2076/21, 2 BvR 2113/21 -, Rn. 29).

    Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts beruht, oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt, kann nur angesichts der Umstände des jeweiligen Einzelfalls beurteilt werden (vgl. BVerfGE 131, 268 ; BVerfGK 5, 269 ; 12, 139 ; 15, 102 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2021 - 2 BvR 2076/21, 2 BvR 2113/21 -, Rn. 30).

  • BVerfG, 19.03.1959 - 1 BvR 295/58

    Anklage beim Landgericht

    Auszug aus BVerfG, 09.08.2023 - 2 BvR 558/22
    Das Bundesverfassungsgericht beanstandet deshalb die Auslegung und Anwendung von Zuständigkeitsnormen nur, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind oder die Bedeutung und Tragweite der Gewährleistung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt wird (vgl. BVerfGE 9, 223 ; 82, 286 ; 87, 282 ; 131, 268 ; 138, 64 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2021 - 2 BvR 2076/21, 2 BvR 2113/21 -, Rn. 29).

    Rechtsfehlerhafte - aber nicht willkürliche - Entscheidungen über die Bestimmung des zuständigen Gerichts oder des zuständigen Richters beanstandet das Bundesverfassungsgericht nicht (vgl. BVerfGE 7, 327 ; 9, 223 ; 131, 268 ).

  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

    Auszug aus BVerfG, 09.08.2023 - 2 BvR 558/22
    aa) Ein Rechtsuchender kann seinem gesetzlichen Richter dadurch entzogen werden, dass ein Gericht die Verpflichtung zur Vorlage an ein anderes Gericht außer Acht lässt (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 9, 213 ).

    Durch diese grundrechtsgleiche Gewährleistung wird das Bundesverfassungsgericht jedoch nicht zu einem Kontrollorgan, das jeden einem Gericht unterlaufenden, die Zuständigkeit des Gerichts berührenden Verfahrensfehler korrigieren müsste, denn eine "Entziehung" des gesetzlichen Richters liegt nicht bei jeder fehlerhaften Anwendung von Zuständigkeitsregeln vor (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 7, 327 ; 135, 155 ; 138, 64 ).

  • BVerfG, 13.03.1958 - 1 BvR 155/58

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und auf rechtliches Gehör bei Eröffnung des …

  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern …

  • EuGH, 04.07.2006 - C-212/04

    DER GERICHTSHOF LEGT DIE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE AUS …

  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvL 13/09

    Häusliches Arbeitszimmer

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung; …

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85

    Kloppenburg-Beschluß

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09

    Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen …

  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der …

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer …

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Kunsturheberrecht als Eigentum

  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 165/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in …

  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

  • BGH, 05.06.2007 - 5 StR 383/06

    Verfahrenshindernis infolge der Beschränkung des Rechts auf konkrete und wirksame …

  • BVerfG, 12.11.2008 - 1 BvR 2456/06

    Verfassungsbeschwerden gegen die atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von …

  • BGH, 08.08.2018 - 2 StR 131/18

    Revisionsbegründung (Darlegungsanforderungen bei der Aufklärungsrüge; Rüge eines …

  • BVerfG, 23.06.1993 - 1 BvR 133/89

    Verfassungsmäßigkeit des verlängerten schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs

  • BGH, 13.05.2020 - 4 StR 533/19

    Strafurteil des Landgerichts Dortmund zum Tod eines Säuglings rechtskräftig

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92

    Vorlagepflicht

  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 449/05

    Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Rechtsstaatsprinzip; Schutzbereich; …

  • BGH, 27.09.2018 - 4 StR 135/18

    Revisionsbegründung (Anforderungen an den Revisionsvortrag: Darlegung …

  • BVerfG, 12.09.2007 - 2 BvR 2335/06

    Befangenheit eines Richters bei Vorbefassung

  • EuGH, 16.07.1992 - C-83/91

    Meilicke / ADV-ORGA

  • BGH, 13.01.2011 - 3 StR 337/10

    Beweiswürdigung (Freispruch); Verfahrensrüge wegen Ablehnung eines Beweisantrags …

  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvR 53/56

    Heilmittelwerbeverordnung

  • BVerfG, 29.01.2008 - 2 BvR 2262/07

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (rechtstaatswidrige …

  • BVerfG, 12.02.2020 - 2 BvR 2215/19

    Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen des Subsidiaritätsgrundsatzes an die …

  • BVerfG, 29.04.2025 - 2 BvR 1440/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Revisionsurteil eines Hilfssenats des …

    Rn. 41 Ob eine Entscheidung auf Willkür beruht oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt, kann nur angesichts der Umstände des jeweiligen Einzelfalls beurteilt werden (vgl. BVerfGE 131, 268 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. August 2023 - 2 BvR 558/22 -, juris, Rn. 26, jeweils m.w.N.).
  • VerfGH Bayern, 14.05.2024 - 81-VI-21

    Substanziierungspflicht einer Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche …

    Im Strafverfahren verlangt der Subsidiaritätsgrundsatz von einem Beschwerdeführer, der seine Grundrechte durch Verstöße des Tatgerichts verletzt sieht, diese im Revisionsverfahren so zu rügen, dass das Revisionsgericht in eine sachliche Prüfung der Rüge eintritt (…BVerfG vom 29.1.2008 - 2 BvR 2262/07 - juris Rn. 11; vom 9.8.2023 - 2 BvR 558/22 - juris Rn. 20;… vgl. auch BVerfG vom 4.9.2023 - 2 BvR 1239/13 - juris Rn. 9, jeweils zur Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 01.11.2024 - 2 BvR 684/22   

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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; ... Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 267 Abs. 3 AEUV; Art. 1 Abs. 1 Satz 2 RL EEA; Art. 6 Abs. 1 RL EEA; Art. 31 RL EEA; § 100b StPO; § 100e Abs. 6 StPO; § 238 Abs. 2 StPO; § 261 StPO; § 267 StPO; §
    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung auf der Grundlage von EncroChat-Daten; Recht auf rechtliches Gehör (Verletzung bei fehlender Bescheidung des Kerns des Parteivorbringens; keine Verpflichtung des Tatgerichts zur Bescheidung von ...

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  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung nach Verwertung von in Frankreich erhobenen und nach Deutschland übermittelten

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    Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung nach Verwertung von in Frankreich erhobenen und nach Deutschland übermittelten EncroChat-Daten - ua Verletzung rechtlichen Gehörs, Verstoß gg Recht auf gesetzl Richter bzw ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung nach Verwertung von in Frankreich erhobenen und nach Deutschland übermittelten EncroChat-Daten - ua Verletzung rechtlichen Gehörs, Verstoß gg Recht auf gesetzl Richter bzw ...

  • rechtsportal.de

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung nach Verwertung von in Frankreich erhobenen und nach Deutschland übermittelten EncroChat-Daten; ua Verletzung rechtlichen Gehörs, Verstoß gg Recht auf gesetzl Richter bzw ...

  • rechtsportal.de

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung nach Verwertung von in Frankreich erhobenen und nach Deutschland übermittelten EncroChat-Daten; ua Verletzung rechtlichen Gehörs, Verstoß gg Recht auf gesetzl Richter bzw ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung nach Verwertung von in Frankreich erhobenen und nach Deutschland übermittelten EncroChat-Daten - ua Verletzung rechtlichen Gehörs, Verstoß gg Recht auf gesetzl Richter bzw ...

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung nach Verwertung von in Frankreich erhobenen und nach Deutschland übermittelten EncroChat-Daten

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung nach Verwertung von in Frankreich erhobenen und nach Deutschland übermittelten EncroChat-Daten

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    BVerfG zu Encrochat: Keine generellen Beweisverwertungsverbote

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    BVerfG segnet BGH-Rechtsprechung zu EncroChat ab

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Verfassungbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung nach Verwertung von EncroChat-Daten nicht zur Entscheidung angenommen

  • heise.de (Pressemeldung, 03.12.2024)

    Encrochat: Verfassungsgericht weist Beschwerde gegen Verurteilung erneut zurück

  • tagesschau.de (Pressemeldung, 03.12.2024)

    EncroChat-Datennutzung ist zulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die in Frankreich entschlüsselten EncroChat-Daten - und ihre Verwertung in deutschen Strafprozessen

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    BVerfG entscheidet wieder nicht inhaltlich zur EncroChat-Rechtsprechung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verwertung von in Frankreich erhobenen und nach Deutschland übermittelten EncroChat-Daten nicht verfassungswidrig

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung nach Verwertung von in Frankreich erhobenen und nach Deutschland übermittelten EncroChat-Daten

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Einige Bemerkungen zum EncroChat-Beschluss des BVerfG

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2025, 338
  • NStZ-RR 2025, 25
 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (114)

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BVerfG, 01.11.2024 - 2 BvR 684/22
    Nach § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG hat ein Beschwerdeführer den Sachverhalt, aus dem sich die Grundrechtsverletzung ergeben soll, substantiiert und schlüssig darzulegen (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 113, 29 ; 130, 1 ).

    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den verfassungsgerichtlich entwickelten Maßstäben zu begründen; die allgemein gehaltene Behauptung eines Verfassungsverstoßes genügt dem nicht (vgl. BVerfGE 101, 331 ; 123, 186 ; 130, 1 ; 140, 229 ; 142, 234 ; 149, 346 ).

    aa) (1) Die Verwertung personenbezogener Informationen in einer gerichtlichen Entscheidung greift in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein (vgl. BVerfGE 34, 238 ; 80, 367 ; 106, 28 ; 130, 1 ; BVerfGK 14, 20 ).

    Das durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst als besondere Ausprägungen unter anderem das Recht am eigenen Wort, das Recht am eigenen Bild und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 54, 148 ; 106, 28 ; 118, 168 ; 130, 1 ).

    Abhängig von der Art der in der strafgerichtlichen Entscheidung verwerteten Informationen kann ein Eingriff in das Recht am eigenen Bild (vgl. § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO) oder in das Recht am eigenen Wort (durch die Wiedergabe einer Äußerung) vorliegen (vgl. BVerfGE 106, 28 ; 130, 1 ).

    Beschränkungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sind zum Schutz überwiegender Allgemeininteressen zulässig, wenn sie durch oder auf Grundlage eines Gesetzes, das Voraussetzungen und Umfang der Beschränkung hinreichend klar umschreibt und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt, erfolgen (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 67, 100 ; 78, 77 ; 84, 239 ; 92, 191 ; 115, 320 ; 130, 1 ).

    (2) Verfassungsgemäße Rechtsgrundlage für die Beweisverwertung im Strafprozess ist § 261 StPO (vgl. BVerfGE 130, 1 ; so zuvor bereits ohne nähere Begründung BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats BVerfGK 17, 311 ).

    Rechtmäßig erhobene oder in das Strafverfahren unter Wahrung der verfassungsrechtlichen Anforderungen eingeführte Informationen dürfen auf Grundlage des § 261 StPO grundsätzlich verwertet werden (vgl. BVerfGE 130, 1 ).

    Welche Folgen ein Rechtsverstoß bei der Informationserhebung oder bei der Einführung von Informationen in ein Strafverfahren hat und ob aus dem Verstoß ein Beweisverwertungsverbot folgt, obliegt in erster Linie der Beurteilung durch die zuständigen Fachgerichte (vgl. BVerfGE 130, 1 ; BVerfGK 4, 283 ; 9, 174 ; 14, 107 ; 18, 193 ).

  • EuGH, 30.04.2024 - C-670/22

    EncroChat: Der Gerichtshof präzisiert die Voraussetzungen für die Übermittlung …

    Auszug aus BVerfG, 01.11.2024 - 2 BvR 684/22
    Schließlich hat der Beschwerdeführer mit Schriftsatz vom 23. Juli 2024 einen veröffentlichten Aufsatz seines Bevollmächtigten zum Urteil des EuGH vom 30. April 2024 (M.N. , C-670/22, EU:C:2024:372) vorgelegt.

    Zwar geht auch der EuGH davon aus, dass die Frage nach der Verwertbarkeit von Beweisen in einem nationalen Strafverfahren eine solche des nationalen Rechts ist (vgl. Urteil vom 30. April 2024, M.N. , C-670/22, EU:C:2024:372, Rn. 128).

    Nachdem der EuGH auf das Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Berlin mit Urteil vom 30. April 2024 (M.N. , C-670/22, EU:C:2024:372) über Fragen der Auslegung der RL EEA im Zusammenhang mit der auch diesem Verfassungsbeschwerdeverfahren zugrundeliegenden EEA der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und den hierauf übermittelten EncroChat-Daten entschieden hatte, wäre vom Beschwerdeführer darzulegen gewesen, dass auch unter Berücksichtigung dieser Entscheidung eine Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter vorliegt, auf der die angegriffene Entscheidung beruht.

    Zwar beantwortete der EuGH die Frage der Anwendbarkeit des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b RL EEA auf eine EEA zum Transfer von bereits vorliegenden Daten in seinem Urteil vom 30. April 2024 (M.N. , C-670/22, EU:C:2024:372, Rn. 91, 106) anders als der Bundesgerichtshof.

    Der EuGH hat die Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 30. April 2024 insoweit in der Sache bestätigt (vgl. M.N. , C-670/22, EU:C:2024:372).

    Dies sieht der EuGH in seinem Urteil vom 30. April 2024 zwar anders: Er ist nicht nur der Auffassung, in den von den französischen Behörden im Komplex EncroChat durchgeführten Ermittlungsmaßnahmen liege eine Überwachung des Telekommunikationsverkehrs im Sinne von Art. 31 Abs. 1 RL EEA (M.N. , C-670/22, EU:C:2024:372, Rn. 119), sondern stellte darüber hinaus fest, Art. 31 RL EEA bezwecke zudem den Schutz der Zielperson, wobei sich dieser Zweck auch auf die Verwendung der Daten im unterrichteten Mitgliedstaat - hier also Deutschland - erstrecke (…a.a.O., Rn. 124).

    Die Frage der Verwertung von im Wege der Rechtshilfe erlangten Beweismitteln ist nach nationalem Recht zu beurteilen (vgl. EuGH…, Urteil vom 6. Oktober 2020, La Quadrature du Net u.a., C-511/18, C-512/18, C-520/18, EU:C:2020:791, Rn. 222; Urteil vom 30. April 2024, M.N. , C-670/22, EU:C:2024:372, Rn. 128).

    Das gilt auch für Erkenntnisse, die mittels einer EEA gewonnen wurden (vgl. EuGH, Urteil vom 30. April 2024, M.N. , C-670/22, EU:C:2024:372, Rn. 128).

  • BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12

    Filmförderungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 01.11.2024 - 2 BvR 684/22
    Dies kann auch bei einer unterbliebenen Einleitung eines Vorlageverfahrens nach Art. 267 AEUV gelten (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 75, 223 ; 82, 159 ; 135, 155 ).

    Nicht jede Verletzung der unionsrechtlichen Vorlagepflicht stellt aber zugleich einen Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG dar (vgl. BVerfGE 29, 198 ; 82, 159 ; 126, 286 ; 135, 155 ; 147, 364 ).

    Das Bundesverfassungsgericht überprüft nur, ob die Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsregel des Art. 267 Abs. 3 AEUV bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (Willkürmaßstab; vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; 128, 157 ; 135, 155 ; 147, 364 ).

    Das Bundesverfassungsgericht wacht allein über die Einhaltung der Grenzen dieses Spielraums (vgl. BVerfGE 126, 286 ; 135, 155 ; 147, 364 ).

    Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn die Fachgerichte das Vorliegen eines "acte clair" oder eines "acte éclairé" willkürlich bejahen (vgl. BVerfGE 135, 155 ; 147, 364 ; jeweils m.w.N.).

    Unvertretbar gehandhabt wird Art. 267 Abs. 3 AEUV im Falle der Unvollständigkeit der Rechtsprechung insbesondere dann, wenn das Fachgericht eine von vornherein eindeutige oder zweifelsfrei geklärte Rechtslage ohne sachlich einleuchtende Begründung bejaht (vgl. BVerfGE 135, 155 ; 147, 364 ).

    (1) Soweit der Beschwerdeführer rügt, sein Recht auf den gesetzlichen Richter sei dadurch verletzt worden, dass bereits das Landgericht eine Vorlage an den EuGH unterlassen habe, übersieht er, dass der EuGH zwar grundsätzlich gesetzlicher Richter ist (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 135, 155 ; stRspr), eine Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG aber nur unter den Voraussetzungen des Art. 267 Abs. 3 AEUV, also im Falle des obligatorischen Vorabentscheidungsverfahrens, in Betracht kommt (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 82, 159 , jeweils zur Vorgängernorm Art. 177 EWGV; 135, 155 ).

  • BGH, 02.07.2026 - 4 StR 235/25

    Feststellung des Nichtvorliegens eines Beweisverwertungsverbots nach Vorlage der …

    Rn. 36 3. Kommt es nach dem Vorstehenden somit auf die Frage, welchen ergänzenden Voraussetzungen ein von dem Betroffenen in Anspruch genommenes Beweisverwertungsverbot unterläge, nicht an, ruft der Senat lediglich ergänzend in Erinnerung, dass ein Beweisverwertungsverbot bereits von Verfassungs wegen eine begründungsbedürftige Ausnahme darstellt, weil es die Beweismöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden zur Erhärtung oder Widerlegung des Verdachts strafbarer Handlungen einschränkt und so die Findung einer materiell richtigen und gerechten Entscheidung - als zentrales Ziel des Strafprozesses - beeinträchtigt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 23. September 2025 - 2 BvR 625/25 Rn. 25; Beschluss vom 1. November 2024 - 2 BvR 684/22 Rn. 97 mwN).
  • BGH, 30.01.2025 - 5 StR 528/24

    Verwertung von "EncroChat"-Daten bei Cannabis-Handel möglich

    Rn. 33 (1) Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 1. November 2024 (2 BvR 684/22), mit dem es die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Senats vom 2. März 2022 (5 StR 457/21, BGHSt 67, 29) nicht zur Entscheidung angenommen hat, ausgeführt:.

    Rn. 37 Verwendungsbeschränkungen wie § 161 Abs. 3, § 479 Abs. 2 und § 100e Abs. 6 StPO können auch schon für die Entscheidung über eine Datenanforderung mit dem Ziel der Zweckumwidmung Relevanz haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. November 2024 - 2 BvR 684/22 Rn. 85;… KK-StPO/Gieg, 9. Aufl., § 479 Rn. 3).

    Im vorliegenden Fall macht der Senat aber, wie bislang auf der Ebene der Beweisverwendung in der Hauptverhandlung geprüft (…vgl. BGH aaO Rn. 68), zur Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Februar 2023 - 4 StR 93/22, StV 2023, 442) diejenige Verwendungsbeschränkung im Rahmen der Prüfung von Art. 6 Abs. 1 Buchst. b RL EEA fruchtbar, die dem Gewicht der ausländischen Ermittlungsmaßnahme am ehesten gerecht wird und - auch um jede denkbare Benachteiligung auszuschließen - das höchste Schutzniveau (§ 100e Abs. 6 StPO) ausweist (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 1. November 2024 - 2 BvR 684/22 Rn. 85).

    Dass hinsichtlich der in die Hauptverhandlung eingeführten EncroChat-Daten ein Beweisverwertungsverbot aus anderen Gründen bestünde, ist für den Senat nicht ersichtlich (vgl. hierzu näher BGH, Beschluss vom 2. März 2022 - 5 StR 457/21, BGHSt 67, 29; BVerfG, Beschluss vom 1. November 2024 - 2 BvR 684/22).

  • BVerfG, 23.09.2025 - 2 BvR 625/25

    Verwertbarkeit von Informationen aus der Überwachung einer ANOM-Kommunikation …

    Rn. 21 Will der Beschwerdeführer von den Feststellungen oder von der Würdigung der Tatsachen durch die Fachgerichte abweichen, muss er seinen abweichenden Sachvortrag mit einem verfassungsrechtlichen Angriff gegen die fachgerichtliche Tatsachenfeststellung verbinden (vgl. BVerfGE 83, 119 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. November 2024 - 2 BvR 684/22 -, Rn. 45 m.w.N.).

    Dementsprechend geht auch die strafgerichtliche Praxis in gefestigter Rechtsprechung davon aus, dass dem Strafverfahrensrecht ein allgemein geltender Grundsatz, demzufolge jeder Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften ein strafprozessuales Verwertungsverbot nach sich zieht, fremd ist und dass die Frage nach dem Vorliegen eines Verwertungsverbots jeweils nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Art der verletzten Vorschrift und dem Gewicht des Verstoßes unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden ist ("Abwägungslösung", vgl. BVerfGK 14, 107 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. November 2024 - 2 BvR 684/22 -, Rn. 97; BGHSt 38, 214 ; 44, 243 ; 51, 285 ;… vgl. auch Greven, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Aufl. 2023, vor § 94 Rn. 10 ff.).

    Welche Folgen ein Rechtsverstoß bei der Informationserhebung oder bei der Einführung von Informationen in ein Strafverfahren hat und ob aus dem Verstoß ein Beweisverwertungsverbot folgt, obliegt in erster Linie der Beurteilung durch die zuständigen Fachgerichte (vgl. BVerfGE 130, 1 ; BVerfGK 4, 283 ; 9, 174 ; 14, 107 ; 18, 193 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. November 2024 - 2 BvR 684/22 -, Rn. 97).

    Rn. 27 (3) Für die Verwertung von Beweisen, die aus dem Ausland in ein deutsches Strafverfahren eingeführt wurden, gelten insoweit im Grundsatz keine Besonderheiten (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. November 2024 - 2 BvR 684/22 -, Rn. 97).

    Dabei handelte der Drittstaat nach den vom Bundesgerichtshof getroffenen, von der Verfassungsbeschwerde zwar möglicherweise in Zweifel gezogenen, jedenfalls aber verfassungsprozessrechtlich nicht tragfähig angegriffenen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. November 2024 - 2 BvR 684/22 -, Rn. 45) Feststellungen auf der Grundlage von nach seinem Prozessrecht erwirkten gerichtlichen Beschlüssen.

  • BGH, 09.01.2025 - 1 StR 142/24

    Verwertbarkeit von im Wege der Rechtshilfe erlangten Daten des Messengerdienstes …

    Mit Blick auf die im Anschluss ergangenen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 30. April 2024 - C-670/22) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 1. November 2024 - 2 BvR 684/22) ist ergänzend auszuführen:.

    Insoweit gilt (vgl. nur BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 1. November 2024 - 2 BvR 684/22 Rn. 98;… Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 und 1857/10, BVerfGE 130, 1 Rn. 117 mwN):.

    Die sich hieraus gegen den Angeklagten nach § 100b Abs. 1 und Abs. 2 StPO ergebende erforderliche Verdachtslage, die auch im Einzelfall schwer wiegt, bestand spätestens im Verwertungszeitpunkt der Beweisergebnisse (vgl. dazu BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 1. November 2024 - 2 BvR 684/22 Rn. 99;… BGH, aaO Rn. 70 mwN).

    Beschränkungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sind zum Schutz überwiegender Allgemeininteressen zulässig, wenn sie durch oder auf Grundlage eines Gesetzes, das Voraussetzungen und Umfang der Beschränkung hinreichend klar umschreibt und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt, gerechtfertigt sind (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 1. November 2024 - 2 BvR 684/22 Rn. 95 mwN).

  • BGH, 13.02.2025 - 5 StR 491/23

    Verwertung von Daten im Ausland erlangten Daten im Rahmen des sog. …

    Denn die Frage, ob solche Beweise in einem inländischen Strafverfahren verwertet werden dürfen, richtet sich nach deutschem Recht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. November 2024 - 2 BvR 684/22, NStZ-RR 2025, 25, 29; BGH, Beschlüsse vom 2. März 2022 - 5 StR 457/21, BGHSt 67, 29, 47 ff.; vom 21. November 2012 - 1 StR 310/12, BGHSt 58, 32, 47 f.; vgl. für die Europäische Union auch EuGH…, Urteil vom 30. April 2024 - C-670/22 Rn. 88, 103, 128, NJW 2024, 1723, 1728 f., 1731).

    Insbesondere bestand - unter Einbeziehung der Erkenntnisse aus den in Frankreich erhobenen EncroChat-Daten (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 2. März 2022 - 5 StR 457/21, BGHSt 67, 29, 52; vom 16. Februar 2023 - 4 StR 93/22, StV 2023, 442, 443; vom 21. November 2012 - 1 StR 310/12, BGHSt 58, 32, 48 f.) - im Zeitpunkt des Erlasses der hier in Rede stehenden Europäischen Ermittlungsanordnung der Verdacht schwerer Straftaten, auch der des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. November 2024 - 2 BvR 684/22, NStZ-RR 2025, 28 f.; BGH, Beschluss vom 2. März 2022 - 5 StR 457/21, BGHSt 67, 29, 51 ff.).

    Dementsprechend sind Verwendung und Verwertung der originär in Frankreich erhobenen EncroChat-Daten nicht an speziellen Verwendungsbeschränkungen der deutschen Strafprozessordnung zu messen; vielmehr ist lediglich den ihnen zugrundeliegenden Wertungen im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. November 2024 - 2 BvR 684/22 Rn. 85, NStZ-RR 2025, 25, 28 f.; BGH, Beschluss vom 2. März 2022 - 5 StR 457/21, BGHSt 67, 29, 49 ff.;… ebenso BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2022 - 4 StR 61/22 Rn. 16; vom 16. Februar 2023 - 4 StR 93/22, StV 2023, 442, 443; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 2835/17, BVerfGE 154, 152, 266 ff. für Erkenntnisse aus einer Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung nach dem BND-Gesetz).

    Diese bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu beachtende Beschränkung steht der Verwendung der Daten nicht entgegen, weil im jeweiligen Zeitpunkt des Erlasses der Europäischen Ermittlungsanordnungen der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main nach § 161 Abs. 1 StPO sowohl gegen die Angeklagte als auch gegen ihren mitangeklagten Lebensgefährten der Verdacht einer Katalogtat im Sinne des § 100b Abs. 2 Nr. 5b StPO vorgelegen hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. November 2024 - 2 BvR 684/22, NStZ-RR 2025, 25, 28 f.; BGH, Beschluss vom 2. März 2022 - 5 StR 457/21, BGHSt 67, 29, 49 ff.).

  • BVerwG, 18.06.2026 - 2 WDB 12.25

    Beschlagnahme von Zufallsfunden bei rechtswidriger Durchsuchung

    Ein Beweisverwertungsverbot besteht von Verfassung wegen bei schwerwiegenden, bewussten oder willkürlichen Verfahrensverstößen, bei denen die grundrechtlichen Sicherungen planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen worden sind, oder bei Eingriffen in den absoluten Kernbereich privater Lebensgestaltung (BVerfG, Beschluss vom 1. November 2024 - 2 BvR 684/22 - NStZ-RR 2025, 25 Rn. 97 f.; BVerwG…, Urteil vom 1. Oktober 2025 - 2 WD 30.24 - BVerwGE 187, 14 Rn. 49 …sowie Beschluss vom 15. Januar 2026 - 2 WDB 9, 25 - NVwZ 2026, 506 Rn. 33).
  • BVerfG, 27.02.2025 - 1 BvR 115/24

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Erhebung einer Sportwettensteuer

    Jedenfalls legt sie angesichts dieser Entscheidung das Beruhen einer fehlerhaften Nichtvorlage durch den Bundesfinanzhof nicht dar (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. November 2024 - 2 BvR 684/22 - m.w.N.).
  • BVerfG, 31.07.2025 - 2 BvR 85/24

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Beschluss des Bundesgerichthofs zu …

    Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn die Fachgerichte das Vorliegen eines acte clair oder eines acte éclairé willkürlich bejahen (vgl. BVerfGE 135, 155 ; 147, 364 , jeweils m.w.N.; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. November 2024 - 2 BvR 684/22 -, Rn. 69 ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 21.10.2025 - 2 BvR 1552/24

    Verstoß gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter durch Verwerfung einer gegen …

    Dies ist nicht der Fall, wenn die Entscheidung ohne ihn genauso ausgefallen wäre (vgl. BVerfGE 64, 1 ; 96, 68 ; BVerfGK 13, 303 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. November 2024 - 2 BvR 684/22 -, Rn. 74).

    Dabei genügt, dass zumindest möglich ist, dass das Oberlandesgericht zu einer anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung über die sofortige Beschwerde gelangt wäre (vgl. BVerfGE 138, 64 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Februar 2020 - 1 BvR 1750/19 -, Rn. 18; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. November 2024 - 2 BvR 684/22 -, Rn. 74).

  • BVerwG, 01.10.2025 - 2 WD 30.24

    Entfernung aus dem Dienst bei schwerer Treuepflichtverletzung eines Soldaten

    (3) Eine Unverwertbarkeit der Bekundungen des Zeugen besteht schließlich nicht wegen sonstiger schwerwiegender, bewusster oder objektiv willkürlicher Rechtsverstöße, bei denen grundrechtliche Sicherungen planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen worden sind (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. November 2024 - 2 BvR 684/22 - juris Rn. 98 m. w. N.).
  • BVerfG, 27.02.2025 - 1 BvR 2253/23

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Erhebung einer Sportwettensteuer

  • BVerfG, 06.10.2025 - 2 BvR 755/25

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Wahrung des Grundsatzes der …

  • BGH, 26.03.2025 - 5 StR 692/24

    Verstoß gegen die Amtsaufklärungspflicht durch Nichtverwertung von …

  • BVerfG, 18.12.2024 - 1 BvR 2116/24

    Fortdauer des Vermögensarrests (unzulässiges Zurückstellen einer …

  • BGH, 30.04.2025 - 1 StR 349/24

    Handeltreiben mit Cannabis (Verwertbarkeit von EncroChat-Daten auch nach …

  • BGH, 05.02.2025 - 6 StR 406/24

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Cannabis (Akzessorietät der Teilnahme; …

  • BVerfG, 22.01.2025 - 2 BvR 920/24

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die im Exequaturverfahren für zulässig …

  • OLG Frankfurt, 01.04.2025 - 7 Ws 46/25

    Verwertbarkeit von Chat-Inhalten aus Krypto-Kommunikationsdiensten SkyECC und …

  • BVerwG, 15.01.2026 - 2 WDB 9.25

    Erfolgreiche Beschwerde gegen eine Beschlagnahme von Dateien

  • BVerwG, 29.04.2025 - 5 P 7.23

    Zur Frage des Bestehens eines Anspruchs des Personalrats auf monatliche …

  • OVG Niedersachsen, 04.02.2026 - 4 LA 61/25

    Rechtmäßigkeit der naturschutzrechtlichen Anordnung der Beseitigung mehrerer …

  • BGH, 11.02.2025 - 5 StR 553/24

    Strafklageverbrauch bei Bewertungseinheit im Betäubungsmittelstrafrecht

  • KG, 19.12.2024 - 2 Ws 101/24

    Verwertbarkeit von Encro-Chat-Daten

  • BayObLG, 29.04.2026 - 102 Sch 170/25

    Schiedsspruchaufhebung, Vertragsauslegung, Fälligkeit der Vergütung, …

  • BGH, 05.06.2025 - 5 StR 687/24

    Kein Beweisverwertungsverbot bzgl. EncroChat-Daten nach Inkrafttreten des KCanG

  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.2025 - A 12 S 178/25

    Gewährung rechtlichen Gehörs und Umfang der Protokollierungspflicht im …

  • BayObLG, 29.10.2025 - 101 Sch 54/25

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung, Bayerisches Oberstes Landesgericht, …

  • OVG Niedersachsen, 24.06.2025 - 4 LA 56/22

    Asylantragstellung; Beweisantrag Ablehnung; Beweisantrag; förmlicher; …

  • BayObLG, 29.04.2025 - 102 Sch 170/25

    Schiedsgericht ist nicht an RVG-Gebühren gebunden!

  • BGH, 28.10.2025 - 3 StR 583/24
  • BGH, 04.06.2025 - 4 StR 51/25

    Verwerfung von Revisionen als unbegründet (Verwertbarkeit von EncroChat-Daten)

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