Rechtsprechung
| BVerfG, 09.08.2023 - 2 BvR 558/22 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 7 GRCh; Art. 8 GRCh; Art. 267 Abs. 3 AEUV; § 349 Abs. 2 StPO; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen eine Verurteilung auf der Grundlage von Erkenntnissen aus der Überwachung der Kommunikation über den Krypto-Messengerdienst EncroChat (Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Erfordernis der Erhebung einer zulässigen ... - openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen Verwertung von "EncroChat"-Daten in einem Strafverfahren erfolglos - Unzulässigkeit wegen Subsidiarität bzw mangels hinreichender Beschwerdebegründung
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, Art 267 Abs 3 AEUV
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen Verwertung von "EncroChat"-Daten in einem Strafverfahren erfolglos - Unzulässigkeit wegen Subsidiarität bzw mangels hinreichender Beschwerdebegründung - Wolters Kluwer
Rüge der Verletzung des formellen Strafverfahrensrechts mit der Revision hinsichtlich Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Rechtmäßigkeit der Erhebung, Übermittlung und Verwertung von EncroChat-Daten i.R.e. Verurteilung wegen unerlaubten ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Rüge der Verletzung des formellen Strafverfahrensrechts mit der Revision hinsichtlich Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Rechtmäßigkeit der Erhebung, Übermittlung und Verwertung von EncroChat-Daten i.R.e. Verurteilung wegen unerlaubten ...
- datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen Verwertung von "EncroChat"-Daten in einem Strafverfahren erfolglos - Unzulässigkeit wegen Subsidiarität bzw mangels hinreichender Beschwerdebegründung
Kurzfassungen/Presse (9)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung nach Auswertung übermittelter EncroChat-Daten
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung nach Auswertung übermittelter EncroChat-Daten
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Unzulässige Verfassungsbeschwerde zu EncroChat
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Verfassungsbeschwerde gegen Auswertung und Verwertung von EncroChat-Daten im Strafverfahren unzulässig - keine Entscheidung über verfassungsrechtliche Fragen
- lto.de (Kurzinformation)
Unzulässige Verfassungsbeschwerde: Verwertbarkeit von Encrochat-Daten bleibt rechtlich unklar
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Strafrechtliche Verurteilung aufgrund der "EncroChat"-Daten - und Karlsruhe schweigt
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
EncroChat - Noch keine Entscheidung aus Karlsruhe
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
BVerfG weist Verfassungsbeschwerde wegen Verwertung von EncroChat-Daten aufgrund des Subsidiaritätsgrundsatz und nicht substantiierter Grundrechtsverletzung zurück - Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung nach Auswertung übermittelter ...
- lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 01.04.2022)
Verfassungsbeschwerde: Encrochat-Daten werden ein Fall fürs BVerfG
Sonstiges (3)
- Bundesverfassungsgericht (Verfahrensmitteilung)
- strate.net
(Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 09.08.2023 (2 BvR 558/22)
- strate.net (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Verfassungsbeschwerdeverfahren zur Verwertung der EncroChat-Daten
Verfahrensgang
- LG Rostock, 23.07.2021 - 18 KLs 36/21
- BGH, 08.02.2022 - 6 StR 639/21
- BVerfG, 09.08.2023 - 2 BvR 558/22
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (44)
- BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12
Filmförderungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 09.08.2023 - 2 BvR 558/22
Die Nichteinleitung eines Vorlageverfahrens nach Art. 267 AEUV kann eine der einheitlichen Auslegung bedürftige Frage des Unionsrechts der Entscheidung des gesetzlichen Richters - des Gerichtshofs der Europäischen Union - vorenthalten und damit das Ergebnis der Entscheidung beeinflussen (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 75, 223 ; 82, 159 ; 135, 155 ).Allein ein solcher Kontrollmaßstab entspricht der Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 135, 155 ).
Durch diese grundrechtsgleiche Gewährleistung wird das Bundesverfassungsgericht jedoch nicht zu einem Kontrollorgan, das jeden einem Gericht unterlaufenden, die Zuständigkeit des Gerichts berührenden Verfahrensfehler korrigieren müsste, denn eine "Entziehung" des gesetzlichen Richters liegt nicht bei jeder fehlerhaften Anwendung von Zuständigkeitsregeln vor (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 7, 327 ; 135, 155 ; 138, 64 ).
Diese Grundsätze greifen auch für die unionsrechtliche Zuständigkeitsvorschrift des Art. 267 Abs. 3 AEUV (vgl. BVerfGE 126, 268 ; 135, 155 ).
Das Bundesverfassungsgericht überprüft demnach nur, ob die Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsregel des Art. 267 Abs. 3 AEUV bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 126, 286 ; 128, 157 ; 129, 78 ; 135, 155 ).
- BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11
Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer …
Auszug aus BVerfG, 09.08.2023 - 2 BvR 558/22
Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gewährt zwar einen subjektiven Anspruch auf den gesetzlichen Richter (vgl. BVerfGE 138, 64 ).Durch diese grundrechtsgleiche Gewährleistung wird das Bundesverfassungsgericht jedoch nicht zu einem Kontrollorgan, das jeden einem Gericht unterlaufenden, die Zuständigkeit des Gerichts berührenden Verfahrensfehler korrigieren müsste, denn eine "Entziehung" des gesetzlichen Richters liegt nicht bei jeder fehlerhaften Anwendung von Zuständigkeitsregeln vor (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 7, 327 ; 135, 155 ; 138, 64 ).
Das Bundesverfassungsgericht beanstandet deshalb die Auslegung und Anwendung von Zuständigkeitsnormen nur, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind oder die Bedeutung und Tragweite der Gewährleistung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt wird (vgl. BVerfGE 9, 223 ; 82, 286 ; 87, 282 ; 131, 268 ; 138, 64 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2021 - 2 BvR 2076/21, 2 BvR 2113/21 -, Rn. 29).
- BVerfG, 10.11.2015 - 1 BvR 2056/12
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Therapiekosten und …
Auszug aus BVerfG, 09.08.2023 - 2 BvR 558/22
Ferner muss sich die Verfassungsbeschwerde mit dem zugrundeliegenden einfachen Recht sowie mit der verfassungsrechtlichen Beurteilung des vorgetragenen Sachverhalts auseinandersetzen und hinreichend substantiiert aufzeigen, dass eine Grundrechtsverletzung möglich erscheint (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 89, 155 ; 140, 229 ).Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, erfordert die substantiierte Darlegung einer Grundrechtsverletzung die argumentative Auseinandersetzung mit den Gründen der angegriffenen Entscheidungen (vgl. BVerfGE 140, 229 ; BVerfGK 14, 402 ).
Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den verfassungsgerichtlich entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 130, 1 ; 140, 229 ).
- BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1048/11
Vorbehaltene Sicherungsverwahrung ist - mit Ausnahme des Verstoßes gegen das …
Auszug aus BVerfG, 09.08.2023 - 2 BvR 558/22
Das Bundesverfassungsgericht beanstandet deshalb die Auslegung und Anwendung von Zuständigkeitsnormen nur, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind oder die Bedeutung und Tragweite der Gewährleistung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt wird (vgl. BVerfGE 9, 223 ; 82, 286 ; 87, 282 ; 131, 268 ; 138, 64 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2021 - 2 BvR 2076/21, 2 BvR 2113/21 -, Rn. 29).Rechtsfehlerhafte - aber nicht willkürliche - Entscheidungen über die Bestimmung des zuständigen Gerichts oder des zuständigen Richters beanstandet das Bundesverfassungsgericht nicht (vgl. BVerfGE 7, 327 ; 9, 223 ; 131, 268 ).
Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts beruht, oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt, kann nur angesichts der Umstände des jeweiligen Einzelfalls beurteilt werden (vgl. BVerfGE 131, 268 ; BVerfGK 5, 269 ; 12, 139 ; 15, 102 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2021 - 2 BvR 2076/21, 2 BvR 2113/21 -, Rn. 30).
- BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung
Auszug aus BVerfG, 09.08.2023 - 2 BvR 558/22
Nach § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG hat ein Beschwerdeführer den Sachverhalt, aus dem sich die Grundrechtsverletzung ergeben soll, substantiiert und schlüssig darzulegen (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 113, 29 ; 130, 1 ).Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den verfassungsgerichtlich entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 130, 1 ; 140, 229 ).
- BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83
Solange II
Auszug aus BVerfG, 09.08.2023 - 2 BvR 558/22
Die Nichteinleitung eines Vorlageverfahrens nach Art. 267 AEUV kann eine der einheitlichen Auslegung bedürftige Frage des Unionsrechts der Entscheidung des gesetzlichen Richters - des Gerichtshofs der Europäischen Union - vorenthalten und damit das Ergebnis der Entscheidung beeinflussen (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 75, 223 ; 82, 159 ; 135, 155 ).Deshalb gliedert Art. 267 AEUV den Gerichtshof der Europäischen Union funktional in die Gerichtsbarkeit der Mitgliedstaaten ein, soweit ihm im Interesse der Rechtssicherheit und der Rechtsanwendungsgleichheit die Auslegung und Anwendung des Unionsrechts aufgegeben ist (vgl. BVerfGE 73, 339 ).
- BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88
Absatzfonds
Auszug aus BVerfG, 09.08.2023 - 2 BvR 558/22
Die Nichteinleitung eines Vorlageverfahrens nach Art. 267 AEUV kann eine der einheitlichen Auslegung bedürftige Frage des Unionsrechts der Entscheidung des gesetzlichen Richters - des Gerichtshofs der Europäischen Union - vorenthalten und damit das Ergebnis der Entscheidung beeinflussen (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 75, 223 ; 82, 159 ; 135, 155 ).Allein ein solcher Kontrollmaßstab entspricht der Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 135, 155 ).
- BVerfG, 16.12.2021 - 2 BvR 2076/21
Entbindung eines Schöffen von der Dienstpflicht wegen Verhinderung (Recht auf den …
Auszug aus BVerfG, 09.08.2023 - 2 BvR 558/22
Das Bundesverfassungsgericht beanstandet deshalb die Auslegung und Anwendung von Zuständigkeitsnormen nur, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind oder die Bedeutung und Tragweite der Gewährleistung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt wird (vgl. BVerfGE 9, 223 ; 82, 286 ; 87, 282 ; 131, 268 ; 138, 64 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2021 - 2 BvR 2076/21, 2 BvR 2113/21 -, Rn. 29).Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts beruht, oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt, kann nur angesichts der Umstände des jeweiligen Einzelfalls beurteilt werden (vgl. BVerfGE 131, 268 ; BVerfGK 5, 269 ; 12, 139 ; 15, 102 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2021 - 2 BvR 2076/21, 2 BvR 2113/21 -, Rn. 30).
- BVerfG, 19.03.1959 - 1 BvR 295/58
Anklage beim Landgericht
Auszug aus BVerfG, 09.08.2023 - 2 BvR 558/22
Das Bundesverfassungsgericht beanstandet deshalb die Auslegung und Anwendung von Zuständigkeitsnormen nur, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind oder die Bedeutung und Tragweite der Gewährleistung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt wird (vgl. BVerfGE 9, 223 ; 82, 286 ; 87, 282 ; 131, 268 ; 138, 64 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2021 - 2 BvR 2076/21, 2 BvR 2113/21 -, Rn. 29).Rechtsfehlerhafte - aber nicht willkürliche - Entscheidungen über die Bestimmung des zuständigen Gerichts oder des zuständigen Richters beanstandet das Bundesverfassungsgericht nicht (vgl. BVerfGE 7, 327 ; 9, 223 ; 131, 268 ).
- BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53
Tatsachenfeststellung
Auszug aus BVerfG, 09.08.2023 - 2 BvR 558/22
aa) Ein Rechtsuchender kann seinem gesetzlichen Richter dadurch entzogen werden, dass ein Gericht die Verpflichtung zur Vorlage an ein anderes Gericht außer Acht lässt (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 9, 213 ).Durch diese grundrechtsgleiche Gewährleistung wird das Bundesverfassungsgericht jedoch nicht zu einem Kontrollorgan, das jeden einem Gericht unterlaufenden, die Zuständigkeit des Gerichts berührenden Verfahrensfehler korrigieren müsste, denn eine "Entziehung" des gesetzlichen Richters liegt nicht bei jeder fehlerhaften Anwendung von Zuständigkeitsregeln vor (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 7, 327 ; 135, 155 ; 138, 64 ).
- BVerfG, 13.03.1958 - 1 BvR 155/58
Anspruch auf den gesetzlichen Richter und auf rechtliches Gehör bei Eröffnung des …
- BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92
Maastricht
- BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91
Glykol
- BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09
Anwendungserweiterung
- BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06
Ultra-vires-Kontrolle Mangold
- BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02
Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern …
- EuGH, 04.07.2006 - C-212/04
DER GERICHTSHOF LEGT DIE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE AUS …
- BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvL 13/09
Häusliches Arbeitszimmer
- BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten
- BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78
G 10
- BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01
Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung; …
- BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85
Kloppenburg-Beschluß
- BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09
Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen …
- BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99
Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der …
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe
- BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96
Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer …
- BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86
Kunsturheberrecht als Eigentum
- BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 165/09
Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in …
- BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87
Amtszeit eines Verfassungsrichters
- BGH, 05.06.2007 - 5 StR 383/06
Verfahrenshindernis infolge der Beschränkung des Rechts auf konkrete und wirksame …
- BVerfG, 12.11.2008 - 1 BvR 2456/06
Verfassungsbeschwerden gegen die atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von …
- BGH, 08.08.2018 - 2 StR 131/18
Revisionsbegründung (Darlegungsanforderungen bei der Aufklärungsrüge; Rüge eines …
- BVerfG, 23.06.1993 - 1 BvR 133/89
Verfassungsmäßigkeit des verlängerten schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs
- BGH, 13.05.2020 - 4 StR 533/19
Strafurteil des Landgerichts Dortmund zum Tod eines Säuglings rechtskräftig
- BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92
Vorlagepflicht
- BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69
Substantiierungspflicht
- BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 449/05
Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Rechtsstaatsprinzip; Schutzbereich; …
- BGH, 27.09.2018 - 4 StR 135/18
Revisionsbegründung (Anforderungen an den Revisionsvortrag: Darlegung …
- BVerfG, 12.09.2007 - 2 BvR 2335/06
Befangenheit eines Richters bei Vorbefassung
- EuGH, 16.07.1992 - C-83/91
Meilicke / ADV-ORGA
- BGH, 13.01.2011 - 3 StR 337/10
Beweiswürdigung (Freispruch); Verfahrensrüge wegen Ablehnung eines Beweisantrags …
- BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvR 53/56
Heilmittelwerbeverordnung
- BVerfG, 29.01.2008 - 2 BvR 2262/07
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (rechtstaatswidrige …
- BVerfG, 12.02.2020 - 2 BvR 2215/19
Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen des Subsidiaritätsgrundsatzes an die …
- BVerfG, 29.04.2025 - 2 BvR 1440/23
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Revisionsurteil eines Hilfssenats des …
Rn. 41 Ob eine Entscheidung auf Willkür beruht oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt, kann nur angesichts der Umstände des jeweiligen Einzelfalls beurteilt werden (vgl. BVerfGE 131, 268 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. August 2023 - 2 BvR 558/22 -, juris, Rn. 26, jeweils m.w.N.). - VerfGH Bayern, 14.05.2024 - 81-VI-21
Substanziierungspflicht einer Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche …
Im Strafverfahren verlangt der Subsidiaritätsgrundsatz von einem Beschwerdeführer, der seine Grundrechte durch Verstöße des Tatgerichts verletzt sieht, diese im Revisionsverfahren so zu rügen, dass das Revisionsgericht in eine sachliche Prüfung der Rüge eintritt (…BVerfG vom 29.1.2008 - 2 BvR 2262/07 - juris Rn. 11; vom 9.8.2023 - 2 BvR 558/22 - juris Rn. 20;… vgl. auch BVerfG vom 4.9.2023 - 2 BvR 1239/13 - juris Rn. 9, jeweils zur Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht).
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Rechtsprechung
| BVerfG, 01.11.2024 - 2 BvR 684/22 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; ... Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 267 Abs. 3 AEUV; Art. 1 Abs. 1 Satz 2 RL EEA; Art. 6 Abs. 1 RL EEA; Art. 31 RL EEA; § 100b StPO; § 100e Abs. 6 StPO; § 238 Abs. 2 StPO; § 261 StPO; § 267 StPO; §
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung auf der Grundlage von EncroChat-Daten; Recht auf rechtliches Gehör (Verletzung bei fehlender Bescheidung des Kerns des Parteivorbringens; keine Verpflichtung des Tatgerichts zur Bescheidung von ... - openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung nach Verwertung von in Frankreich erhobenen und nach Deutschland übermittelten
- rechtsinformationen.bund.de
Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung nach Verwertung von in Frankreich erhobenen und nach Deutschland übermittelten EncroChat-Daten - ua Verletzung rechtlichen Gehörs, Verstoß gg Recht auf gesetzl Richter bzw ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung nach Verwertung von in Frankreich erhobenen und nach Deutschland übermittelten EncroChat-Daten - ua Verletzung rechtlichen Gehörs, Verstoß gg Recht auf gesetzl Richter bzw ... - rechtsportal.de
Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung nach Verwertung von in Frankreich erhobenen und nach Deutschland übermittelten EncroChat-Daten; ua Verletzung rechtlichen Gehörs, Verstoß gg Recht auf gesetzl Richter bzw ...
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Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung nach Verwertung von in Frankreich erhobenen und nach Deutschland übermittelten EncroChat-Daten; ua Verletzung rechtlichen Gehörs, Verstoß gg Recht auf gesetzl Richter bzw ...
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Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung nach Verwertung von in Frankreich erhobenen und nach Deutschland übermittelten EncroChat-Daten - ua Verletzung rechtlichen Gehörs, Verstoß gg Recht auf gesetzl Richter bzw ...
Kurzfassungen/Presse (11)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung nach Verwertung von in Frankreich erhobenen und nach Deutschland übermittelten EncroChat-Daten
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung nach Verwertung von in Frankreich erhobenen und nach Deutschland übermittelten EncroChat-Daten
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
BVerfG zu Encrochat: Keine generellen Beweisverwertungsverbote
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
BVerfG segnet BGH-Rechtsprechung zu EncroChat ab
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Verfassungbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung nach Verwertung von EncroChat-Daten nicht zur Entscheidung angenommen
- heise.de (Pressemeldung, 03.12.2024)
Encrochat: Verfassungsgericht weist Beschwerde gegen Verurteilung erneut zurück
- tagesschau.de (Pressemeldung, 03.12.2024)
EncroChat-Datennutzung ist zulässig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die in Frankreich entschlüsselten EncroChat-Daten - und ihre Verwertung in deutschen Strafprozessen
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
BVerfG entscheidet wieder nicht inhaltlich zur EncroChat-Rechtsprechung
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Verwertung von in Frankreich erhobenen und nach Deutschland übermittelten EncroChat-Daten nicht verfassungswidrig
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung nach Verwertung von in Frankreich erhobenen und nach Deutschland übermittelten EncroChat-Daten
Besprechungen u.ä.
- HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)
Einige Bemerkungen zum EncroChat-Beschluss des BVerfG
Sonstiges (2)
- Bundesverfassungsgericht (Verfahrensmitteilung)
- strate.net
(Schriftsatz aus dem Verfahren)
Verfassungsbeschwerde
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 15.07.2021 - 632 KLs 8/21
- BGH, 02.03.2022 - 5 StR 457/21
- BVerfG, 01.11.2024 - 2 BvR 684/22
Papierfundstellen
- NVwZ 2025, 338
- NStZ-RR 2025, 25
Wird zitiert von ... (31) Zitiert selbst (114)
- BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung
Auszug aus BVerfG, 01.11.2024 - 2 BvR 684/22
Nach § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG hat ein Beschwerdeführer den Sachverhalt, aus dem sich die Grundrechtsverletzung ergeben soll, substantiiert und schlüssig darzulegen (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 113, 29 ; 130, 1 ).Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den verfassungsgerichtlich entwickelten Maßstäben zu begründen; die allgemein gehaltene Behauptung eines Verfassungsverstoßes genügt dem nicht (vgl. BVerfGE 101, 331 ; 123, 186 ; 130, 1 ; 140, 229 ; 142, 234 ; 149, 346 ).
aa) (1) Die Verwertung personenbezogener Informationen in einer gerichtlichen Entscheidung greift in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein (vgl. BVerfGE 34, 238 ; 80, 367 ; 106, 28 ; 130, 1 ; BVerfGK 14, 20 ).
Das durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst als besondere Ausprägungen unter anderem das Recht am eigenen Wort, das Recht am eigenen Bild und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 54, 148 ; 106, 28 ; 118, 168 ; 130, 1 ).
Abhängig von der Art der in der strafgerichtlichen Entscheidung verwerteten Informationen kann ein Eingriff in das Recht am eigenen Bild (vgl. § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO) oder in das Recht am eigenen Wort (durch die Wiedergabe einer Äußerung) vorliegen (vgl. BVerfGE 106, 28 ; 130, 1 ).
Beschränkungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sind zum Schutz überwiegender Allgemeininteressen zulässig, wenn sie durch oder auf Grundlage eines Gesetzes, das Voraussetzungen und Umfang der Beschränkung hinreichend klar umschreibt und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt, erfolgen (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 67, 100 ; 78, 77 ; 84, 239 ; 92, 191 ; 115, 320 ; 130, 1 ).
(2) Verfassungsgemäße Rechtsgrundlage für die Beweisverwertung im Strafprozess ist § 261 StPO (vgl. BVerfGE 130, 1 ; so zuvor bereits ohne nähere Begründung BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats BVerfGK 17, 311 ).
Rechtmäßig erhobene oder in das Strafverfahren unter Wahrung der verfassungsrechtlichen Anforderungen eingeführte Informationen dürfen auf Grundlage des § 261 StPO grundsätzlich verwertet werden (vgl. BVerfGE 130, 1 ).
Welche Folgen ein Rechtsverstoß bei der Informationserhebung oder bei der Einführung von Informationen in ein Strafverfahren hat und ob aus dem Verstoß ein Beweisverwertungsverbot folgt, obliegt in erster Linie der Beurteilung durch die zuständigen Fachgerichte (vgl. BVerfGE 130, 1 ; BVerfGK 4, 283 ; 9, 174 ; 14, 107 ; 18, 193 ).
- EuGH, 30.04.2024 - C-670/22
EncroChat: Der Gerichtshof präzisiert die Voraussetzungen für die Übermittlung …
Auszug aus BVerfG, 01.11.2024 - 2 BvR 684/22
Schließlich hat der Beschwerdeführer mit Schriftsatz vom 23. Juli 2024 einen veröffentlichten Aufsatz seines Bevollmächtigten zum Urteil des EuGH vom 30. April 2024 (M.N. , C-670/22, EU:C:2024:372) vorgelegt.Zwar geht auch der EuGH davon aus, dass die Frage nach der Verwertbarkeit von Beweisen in einem nationalen Strafverfahren eine solche des nationalen Rechts ist (vgl. Urteil vom 30. April 2024, M.N. , C-670/22, EU:C:2024:372, Rn. 128).
Nachdem der EuGH auf das Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Berlin mit Urteil vom 30. April 2024 (M.N. , C-670/22, EU:C:2024:372) über Fragen der Auslegung der RL EEA im Zusammenhang mit der auch diesem Verfassungsbeschwerdeverfahren zugrundeliegenden EEA der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und den hierauf übermittelten EncroChat-Daten entschieden hatte, wäre vom Beschwerdeführer darzulegen gewesen, dass auch unter Berücksichtigung dieser Entscheidung eine Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter vorliegt, auf der die angegriffene Entscheidung beruht.
Zwar beantwortete der EuGH die Frage der Anwendbarkeit des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b RL EEA auf eine EEA zum Transfer von bereits vorliegenden Daten in seinem Urteil vom 30. April 2024 (M.N. , C-670/22, EU:C:2024:372, Rn. 91, 106) anders als der Bundesgerichtshof.
Der EuGH hat die Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 30. April 2024 insoweit in der Sache bestätigt (vgl. M.N. , C-670/22, EU:C:2024:372).
Dies sieht der EuGH in seinem Urteil vom 30. April 2024 zwar anders: Er ist nicht nur der Auffassung, in den von den französischen Behörden im Komplex EncroChat durchgeführten Ermittlungsmaßnahmen liege eine Überwachung des Telekommunikationsverkehrs im Sinne von Art. 31 Abs. 1 RL EEA (M.N. , C-670/22, EU:C:2024:372, Rn. 119), sondern stellte darüber hinaus fest, Art. 31 RL EEA bezwecke zudem den Schutz der Zielperson, wobei sich dieser Zweck auch auf die Verwendung der Daten im unterrichteten Mitgliedstaat - hier also Deutschland - erstrecke (…a.a.O., Rn. 124).
Die Frage der Verwertung von im Wege der Rechtshilfe erlangten Beweismitteln ist nach nationalem Recht zu beurteilen (vgl. EuGH…, Urteil vom 6. Oktober 2020, La Quadrature du Net u.a., C-511/18, C-512/18, C-520/18, EU:C:2020:791, Rn. 222; Urteil vom 30. April 2024, M.N. , C-670/22, EU:C:2024:372, Rn. 128).
Das gilt auch für Erkenntnisse, die mittels einer EEA gewonnen wurden (vgl. EuGH, Urteil vom 30. April 2024, M.N. , C-670/22, EU:C:2024:372, Rn. 128).
- BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12
Filmförderungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 01.11.2024 - 2 BvR 684/22
Dies kann auch bei einer unterbliebenen Einleitung eines Vorlageverfahrens nach Art. 267 AEUV gelten (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 75, 223 ; 82, 159 ; 135, 155 ).Nicht jede Verletzung der unionsrechtlichen Vorlagepflicht stellt aber zugleich einen Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG dar (vgl. BVerfGE 29, 198 ; 82, 159 ; 126, 286 ; 135, 155 ; 147, 364 ).
Das Bundesverfassungsgericht überprüft nur, ob die Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsregel des Art. 267 Abs. 3 AEUV bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (Willkürmaßstab; vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; 128, 157 ; 135, 155 ; 147, 364 ).
Das Bundesverfassungsgericht wacht allein über die Einhaltung der Grenzen dieses Spielraums (vgl. BVerfGE 126, 286 ; 135, 155 ; 147, 364 ).
Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn die Fachgerichte das Vorliegen eines "acte clair" oder eines "acte éclairé" willkürlich bejahen (vgl. BVerfGE 135, 155 ; 147, 364 ; jeweils m.w.N.).
Unvertretbar gehandhabt wird Art. 267 Abs. 3 AEUV im Falle der Unvollständigkeit der Rechtsprechung insbesondere dann, wenn das Fachgericht eine von vornherein eindeutige oder zweifelsfrei geklärte Rechtslage ohne sachlich einleuchtende Begründung bejaht (vgl. BVerfGE 135, 155 ; 147, 364 ).
(1) Soweit der Beschwerdeführer rügt, sein Recht auf den gesetzlichen Richter sei dadurch verletzt worden, dass bereits das Landgericht eine Vorlage an den EuGH unterlassen habe, übersieht er, dass der EuGH zwar grundsätzlich gesetzlicher Richter ist (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 135, 155 ; stRspr), eine Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG aber nur unter den Voraussetzungen des Art. 267 Abs. 3 AEUV, also im Falle des obligatorischen Vorabentscheidungsverfahrens, in Betracht kommt (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 82, 159 , jeweils zur Vorgängernorm Art. 177 EWGV; 135, 155 ).
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus BVerfG, 01.11.2024 - 2 BvR 684/22
103 Abs. 1 GG ist allerdings erst verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 65, 293 ; 86, 133 ).Damit das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen kann, müssen im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 27, 248 ; 65, 293 ; 86, 133 ; 96, 205 ).
Wenn aber ein bestimmter Vortrag der Partei den Kern des Parteivorbringens darstellt und für den Prozessausgang eindeutig von entscheidender Bedeutung ist, besteht für das Gericht grundsätzlich die Pflicht, auf die vorgebrachten Argumente ausdrücklich einzugehen (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2024 - 2 BvR 51/24 -, Rn. 57).
Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht grundsätzlich weder zu einem Rechtsgespräch noch zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung (vgl. BVerfGE 31, 364 ; 84, 188 ; 86, 133 ; 98, 218 ).
Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, muss ein Verfahrensbeteiligter daher grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einstellen (vgl. BVerfGE 86, 133 ; 98, 218 ).
Lediglich in besonderen Fällen ist es von Verfassungs wegen geboten, den Verfahrensbeteiligten auf eine Rechtsauffassung hinzuweisen, die das Gericht der Entscheidung zugrunde legen will (vgl. BVerfGE 86, 133 ; 98, 218 ).
Es kann im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags zur Rechtslage gleichkommen, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Verfahrensbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 86, 133 ; 98, 218 ; 108, 341 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 1769/04 -, Rn. 3;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. März 2024 - 2 BvR 184/22 -, Rn. 28 f.).
- BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88
Absatzfonds
Auszug aus BVerfG, 01.11.2024 - 2 BvR 684/22
Dies kann auch bei einer unterbliebenen Einleitung eines Vorlageverfahrens nach Art. 267 AEUV gelten (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 75, 223 ; 82, 159 ; 135, 155 ).Nicht jede Verletzung der unionsrechtlichen Vorlagepflicht stellt aber zugleich einen Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG dar (vgl. BVerfGE 29, 198 ; 82, 159 ; 126, 286 ; 135, 155 ; 147, 364 ).
Das Bundesverfassungsgericht überprüft nur, ob die Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsregel des Art. 267 Abs. 3 AEUV bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (Willkürmaßstab; vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; 128, 157 ; 135, 155 ; 147, 364 ).
Etwaige einschlägige Rechtsprechung des EuGH muss es auswerten und seine Entscheidung hieran orientieren (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 128, 157 ).
(1) Soweit der Beschwerdeführer rügt, sein Recht auf den gesetzlichen Richter sei dadurch verletzt worden, dass bereits das Landgericht eine Vorlage an den EuGH unterlassen habe, übersieht er, dass der EuGH zwar grundsätzlich gesetzlicher Richter ist (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 135, 155 ; stRspr), eine Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG aber nur unter den Voraussetzungen des Art. 267 Abs. 3 AEUV, also im Falle des obligatorischen Vorabentscheidungsverfahrens, in Betracht kommt (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 82, 159 , jeweils zur Vorgängernorm Art. 177 EWGV; 135, 155 ).
- BVerfG, 19.12.2017 - 2 BvR 424/17
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Pflicht zur Anrufung des …
Auszug aus BVerfG, 01.11.2024 - 2 BvR 684/22
Nicht jede Verletzung der unionsrechtlichen Vorlagepflicht stellt aber zugleich einen Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG dar (vgl. BVerfGE 29, 198 ; 82, 159 ; 126, 286 ; 135, 155 ; 147, 364 ).Das Bundesverfassungsgericht überprüft nur, ob die Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsregel des Art. 267 Abs. 3 AEUV bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (Willkürmaßstab; vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; 128, 157 ; 135, 155 ; 147, 364 ).
Das Bundesverfassungsgericht wacht allein über die Einhaltung der Grenzen dieses Spielraums (vgl. BVerfGE 126, 286 ; 135, 155 ; 147, 364 ).
Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn die Fachgerichte das Vorliegen eines "acte clair" oder eines "acte éclairé" willkürlich bejahen (vgl. BVerfGE 135, 155 ; 147, 364 ; jeweils m.w.N.).
Unvertretbar gehandhabt wird Art. 267 Abs. 3 AEUV im Falle der Unvollständigkeit der Rechtsprechung insbesondere dann, wenn das Fachgericht eine von vornherein eindeutige oder zweifelsfrei geklärte Rechtslage ohne sachlich einleuchtende Begründung bejaht (vgl. BVerfGE 135, 155 ; 147, 364 ).
- BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97
Rechtschreibreform
Auszug aus BVerfG, 01.11.2024 - 2 BvR 684/22
Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht grundsätzlich weder zu einem Rechtsgespräch noch zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung (vgl. BVerfGE 31, 364 ; 84, 188 ; 86, 133 ; 98, 218 ).Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, muss ein Verfahrensbeteiligter daher grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einstellen (vgl. BVerfGE 86, 133 ; 98, 218 ).
Lediglich in besonderen Fällen ist es von Verfassungs wegen geboten, den Verfahrensbeteiligten auf eine Rechtsauffassung hinzuweisen, die das Gericht der Entscheidung zugrunde legen will (vgl. BVerfGE 86, 133 ; 98, 218 ).
Es kann im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags zur Rechtslage gleichkommen, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Verfahrensbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 86, 133 ; 98, 218 ; 108, 341 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 1769/04 -, Rn. 3;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. März 2024 - 2 BvR 184/22 -, Rn. 28 f.).
- BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 1961/09
Zur Gewährleistung wirkungsvollen Grundrechtsschutzes bei der Übertragung von …
Auszug aus BVerfG, 01.11.2024 - 2 BvR 684/22
Ferner muss sich die Verfassungsbeschwerde mit dem zugrundeliegenden einfachen Recht sowie mit der verfassungsrechtlichen Beurteilung des vorgetragenen Sachverhalts auseinandersetzen und hinreichend substantiiert aufzeigen, dass eine Grundrechtsverletzung möglich erscheint (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 89, 155 ; 140, 229 ; 149, 346 ).Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, erfordert die substantiierte Darlegung einer Grundrechtsverletzung auch die argumentative Auseinandersetzung mit den Gründen der angegriffenen Entscheidungen (vgl. BVerfGE 105, 252 ; 140, 229 ; 149, 346 ).
Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den verfassungsgerichtlich entwickelten Maßstäben zu begründen; die allgemein gehaltene Behauptung eines Verfassungsverstoßes genügt dem nicht (vgl. BVerfGE 101, 331 ; 123, 186 ; 130, 1 ; 140, 229 ; 142, 234 ; 149, 346 ).
Zur Substantiierung kann außerdem die Vorlage von Dokumenten erforderlich sein, damit dem Bundesverfassungsgericht die Prüfung der Verfassungsbeschwerde ohne weitere Ermittlungen möglich ist (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 149, 346 ; BVerfGK 5, 170 ; vgl. auch EGMR, Mork v. Germany…, Urteil vom 9. Juni 2011, Nr. 31047/04, 43386/08, Rn. 37, 39).
- BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83
Solange II
Auszug aus BVerfG, 01.11.2024 - 2 BvR 684/22
Dies kann auch bei einer unterbliebenen Einleitung eines Vorlageverfahrens nach Art. 267 AEUV gelten (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 75, 223 ; 82, 159 ; 135, 155 ).Deshalb gliedert Art. 267 AEUV den EuGH funktional in die Gerichtsbarkeit der Mitgliedstaaten ein, soweit ihm im Interesse der Rechtssicherheit und der Rechtsanwendungsgleichheit die Auslegung und Anwendung des Unionsrechts aufgegeben ist (vgl. BVerfGE 73, 339 ).
(1) Soweit der Beschwerdeführer rügt, sein Recht auf den gesetzlichen Richter sei dadurch verletzt worden, dass bereits das Landgericht eine Vorlage an den EuGH unterlassen habe, übersieht er, dass der EuGH zwar grundsätzlich gesetzlicher Richter ist (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 135, 155 ; stRspr), eine Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG aber nur unter den Voraussetzungen des Art. 267 Abs. 3 AEUV, also im Falle des obligatorischen Vorabentscheidungsverfahrens, in Betracht kommt (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 82, 159 , jeweils zur Vorgängernorm Art. 177 EWGV; 135, 155 ).
- BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96
Mithörvorrichtung
Auszug aus BVerfG, 01.11.2024 - 2 BvR 684/22
aa) (1) Die Verwertung personenbezogener Informationen in einer gerichtlichen Entscheidung greift in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein (vgl. BVerfGE 34, 238 ; 80, 367 ; 106, 28 ; 130, 1 ; BVerfGK 14, 20 ).Das durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst als besondere Ausprägungen unter anderem das Recht am eigenen Wort, das Recht am eigenen Bild und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 54, 148 ; 106, 28 ; 118, 168 ; 130, 1 ).
Abhängig von der Art der in der strafgerichtlichen Entscheidung verwerteten Informationen kann ein Eingriff in das Recht am eigenen Bild (vgl. § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO) oder in das Recht am eigenen Wort (durch die Wiedergabe einer Äußerung) vorliegen (vgl. BVerfGE 106, 28 ; 130, 1 ).
- BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06
Ultra-vires-Kontrolle Mangold
- BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87
Tagebuch
- BVerfG, 19.09.2006 - 2 BvR 2115/01
Belehrung ausländischer Beschuldigter über das Recht auf konsularische …
- BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09
Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen …
- BGH, 08.08.2018 - 2 StR 131/18
Revisionsbegründung (Darlegungsanforderungen bei der Aufklärungsrüge; Rüge eines …
- BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02
Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern …
- BVerfG, 20.03.2012 - 2 BvR 1382/09
Nichtannahmebeschluss: Anforderungen an substantiierte Begründung einer …
- BVerfG, 10.11.2015 - 1 BvR 2056/12
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Therapiekosten und …
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98
Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen …
- BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02
Rasterfahndung II
- BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71
Tonband
- BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06
Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren …
- BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85
Kloppenburg-Beschluß
- BVerfG, 04.12.2023 - 2 BvR 1699/22
Wiederaufnahme eines Strafverfahrens nach erfolgreicher Beschwerde vor dem EGMR: …
- BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08
Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer …
- BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86
Publikation der Entmündigung
- BGH, 11.11.2020 - 5 StR 197/20
Regelmäßig kein Beruhen des Urteils bei unterlassener Bescheidung eines …
- BGH, 11.11.1998 - 3 StR 181/98
Abhörung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes mit technischen Mitteln; …
- BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …
- BVerfG, 04.03.2024 - 2 BvR 184/22
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …
- BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen …
- BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53
Tatsachenfeststellung
- BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55
Gesetzlicher Richter
- BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85
Jeziden
- BVerfG, 21.06.1989 - 1 BvR 32/87
Verfassungsfragen der Altersbegrenzung bei Bestellung zum Anwaltsnotar
- BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69
Substantiierungspflicht
- BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91
Glykol
- BVerfG, 07.04.2005 - 1 BvR 1333/04
Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde
- BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07
Grundrecht auf Computerschutz
- BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13
Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte …
- BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Der Soldatenmord von Lebach
- BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91
nemo tenetur se ipsum accusare
- BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
- BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09
Anwendungserweiterung
- BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77
Eppler - Unterschieben von Äußerungen
- BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03
Abruf von Kontostammdaten
- BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04
Kommunikationsverbindungsdaten
- EuGH, 06.10.2020 - C-511/18
La Quadrature du Net u.a. - Vorratsdatenspeicherung kann zulässig sein
- BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83
Flick-Untersuchungsausschuß
- BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89
Kapitalertragssteuer
- BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07
Rügeverkümmerung
- BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11
Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer …
- BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08
Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutz bei Wohngemeinschaften; rechtswidrige …
- BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71
Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter
- BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94
Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann
- BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 1564/92
Personalienangabe
- BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
- BVerfG, 14.12.2004 - 2 BvR 1249/04
Verfassungsbeschwerde von Magnus Gaefgen erfolglos
- BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99
Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der …
- BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99
Rechtsschutz gegen den Richter II
- BGH, 07.03.2006 - 1 StR 316/05
Prüfung der Verwertbarkeit von Zufallserkenntnissen aus einer …
- BVerfG, 20.05.2011 - 2 BvR 2072/10
Straßenverkehr; Ordnungswidrigkeit; Bußgeldverfahren; Beweiserhebungsverbot; …
- BVerfG, 26.06.2008 - 2 BvR 219/08
- BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 954/02
Rechtsfolgen überlanger Verfahrensdauer; Auslegung der Strafvorschriften des AMG
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
Hochschullehrer
- BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2017/94
Zur Frage der Zulässigkeit des Einsatzes privater Vertrauensleute im …
- BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88
Polizeigewahrsam
- BVerfG, 20.05.2010 - 2 BvR 1413/09
Nichtannahmebeschluss: Strafrechtliche Verurteilung eines Strafverteidigers wegen …
- BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1502/04
Begriff des richterlichen Protokolls; Genehmigung und Unterzeichnung durch den …
- BVerfG, 15.07.1998 - 2 BvR 446/98
Effektivität des Rechtsschutzes bei prozessual überholten Entscheidungen - …
- BVerfG, 20.10.1977 - 2 BvR 631/77
Fortsetzung der Strafvollstreckung gegen freigepressten Straftäter
- BVerfG, 13.10.1970 - 2 BvR 618/68
Konkretisierung durch EG-Normen
- BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …
- BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83
Rechtswegerschöpfung freiwillige Gerichtsbarkeit
- BVerfG, 22.05.2024 - 2 BvR 51/24
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 1 GG durch …
- BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 2025/07
Fairness des Verfahrens (kein Anspruch auf Zwischenentscheidung über das …
- BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der …
- BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 189/09
Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der mit einer …
- BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 827/79
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2020 - C-520/18
Ordre des barreaux francophones und germanophone u.a. - Vorlage zur …
- BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 443/70
Bebauungspläne
- BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
- BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvR 53/56
Heilmittelwerbeverordnung
- BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56
Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO
- BGH, 08.05.2007 - 1 StR 202/07
Urteilsgründe (grundsätzlich keine Erörterung zur Verwertbarkeit von …
- BVerfG, 23.01.1958 - 1 BvR 271/57
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1769/04
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- BGH, 31.03.2021 - 2 StR 300/20
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Bewertungseinheit: …
- BVerfG, 21.07.1964 - 2 BvR 223/64
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Privatklageverfahren
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
- BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92
Maastricht
- BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
- BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01
Global Positioning System
- BVerfG, 08.06.2021 - 1 BvR 2771/18
Unzulässige Verfassungsbeschwerde zum Umgang der Polizeibehörden mit …
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95
Berufsbetreuer
- BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15
Nichtannahmebeschluss: Konkurrentenstreit um Besetzung der Stelle eines …
- BVerfG, 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16
Nichtannahmebeschluss: Konkurrentenstreit um die Stelle als Leitender …
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe
- BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 637/09
Zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz zum …
- BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96
Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer …
- BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86
Kunsturheberrecht als Eigentum
- BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvR 67/11
Strafvollzug (Haftraumunterbringung; gemeinsame Unterbringung; Nichtraucher; …
- BVerfG, 10.11.2022 - 1 BvR 1623/17
Verfassungsbeschwerde gegen eine unter Mitwirkung eines abgeordneten Richters …
- BVerfG, 05.09.2023 - 1 BvR 1691/22
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde in einer Kindesrückführungssache …
- BVerfG, 23.06.1993 - 1 BvR 133/89
Verfassungsmäßigkeit des verlängerten schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs
- BVerfG, 14.11.1990 - 2 BvR 1462/87
Gemeinnützige Leistungen
- BVerfG, 31.10.2002 - 1 BvF 1/96
LER-Verfahren gegen das Brandenburgische Schulgesetz vom 12. April 1996 beendet
- BVerfG, 22.08.2012 - 1 BvR 573/12
Nichtannahmebeschluss: Versagung der Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt bei …
- BVerfG, 14.02.2023 - 1 BvR 2845/16
Verfassungsbeschwerden gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung erfolglos
- BVerfG, 22.10.2021 - 1 BvR 1416/17
Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Darlegungen zum Fortbestehen der Annahme- und …
- BVerfG, 03.02.2021 - 2 BvR 2166/19
Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung
- EGMR, 09.06.2011 - 31047/04
Vereinbarkeit des Vollzugs einer Unterbringung in einer Sicherungsverwahrung mit …
- BGH, 02.07.2026 - 4 StR 235/25
Feststellung des Nichtvorliegens eines Beweisverwertungsverbots nach Vorlage der …
Rn. 36 3. Kommt es nach dem Vorstehenden somit auf die Frage, welchen ergänzenden Voraussetzungen ein von dem Betroffenen in Anspruch genommenes Beweisverwertungsverbot unterläge, nicht an, ruft der Senat lediglich ergänzend in Erinnerung, dass ein Beweisverwertungsverbot bereits von Verfassungs wegen eine begründungsbedürftige Ausnahme darstellt, weil es die Beweismöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden zur Erhärtung oder Widerlegung des Verdachts strafbarer Handlungen einschränkt und so die Findung einer materiell richtigen und gerechten Entscheidung - als zentrales Ziel des Strafprozesses - beeinträchtigt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 23. September 2025 - 2 BvR 625/25 Rn. 25; Beschluss vom 1. November 2024 - 2 BvR 684/22 Rn. 97 mwN). - BGH, 30.01.2025 - 5 StR 528/24
Verwertung von "EncroChat"-Daten bei Cannabis-Handel möglich
Rn. 33 (1) Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 1. November 2024 (2 BvR 684/22), mit dem es die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Senats vom 2. März 2022 (5 StR 457/21, BGHSt 67, 29) nicht zur Entscheidung angenommen hat, ausgeführt:.Rn. 37 Verwendungsbeschränkungen wie § 161 Abs. 3, § 479 Abs. 2 und § 100e Abs. 6 StPO können auch schon für die Entscheidung über eine Datenanforderung mit dem Ziel der Zweckumwidmung Relevanz haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. November 2024 - 2 BvR 684/22 Rn. 85;… KK-StPO/Gieg, 9. Aufl., § 479 Rn. 3).
Im vorliegenden Fall macht der Senat aber, wie bislang auf der Ebene der Beweisverwendung in der Hauptverhandlung geprüft (…vgl. BGH aaO Rn. 68), zur Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Februar 2023 - 4 StR 93/22, StV 2023, 442) diejenige Verwendungsbeschränkung im Rahmen der Prüfung von Art. 6 Abs. 1 Buchst. b RL EEA fruchtbar, die dem Gewicht der ausländischen Ermittlungsmaßnahme am ehesten gerecht wird und - auch um jede denkbare Benachteiligung auszuschließen - das höchste Schutzniveau (§ 100e Abs. 6 StPO) ausweist (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 1. November 2024 - 2 BvR 684/22 Rn. 85).
Dass hinsichtlich der in die Hauptverhandlung eingeführten EncroChat-Daten ein Beweisverwertungsverbot aus anderen Gründen bestünde, ist für den Senat nicht ersichtlich (vgl. hierzu näher BGH, Beschluss vom 2. März 2022 - 5 StR 457/21, BGHSt 67, 29; BVerfG, Beschluss vom 1. November 2024 - 2 BvR 684/22).
- BVerfG, 23.09.2025 - 2 BvR 625/25
Verwertbarkeit von Informationen aus der Überwachung einer ANOM-Kommunikation …
Rn. 21 Will der Beschwerdeführer von den Feststellungen oder von der Würdigung der Tatsachen durch die Fachgerichte abweichen, muss er seinen abweichenden Sachvortrag mit einem verfassungsrechtlichen Angriff gegen die fachgerichtliche Tatsachenfeststellung verbinden (vgl. BVerfGE 83, 119 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. November 2024 - 2 BvR 684/22 -, Rn. 45 m.w.N.).Dementsprechend geht auch die strafgerichtliche Praxis in gefestigter Rechtsprechung davon aus, dass dem Strafverfahrensrecht ein allgemein geltender Grundsatz, demzufolge jeder Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften ein strafprozessuales Verwertungsverbot nach sich zieht, fremd ist und dass die Frage nach dem Vorliegen eines Verwertungsverbots jeweils nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Art der verletzten Vorschrift und dem Gewicht des Verstoßes unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden ist ("Abwägungslösung", vgl. BVerfGK 14, 107 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. November 2024 - 2 BvR 684/22 -, Rn. 97; BGHSt 38, 214 ; 44, 243 ; 51, 285 ;… vgl. auch Greven, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Aufl. 2023, vor § 94 Rn. 10 ff.).
Welche Folgen ein Rechtsverstoß bei der Informationserhebung oder bei der Einführung von Informationen in ein Strafverfahren hat und ob aus dem Verstoß ein Beweisverwertungsverbot folgt, obliegt in erster Linie der Beurteilung durch die zuständigen Fachgerichte (vgl. BVerfGE 130, 1 ; BVerfGK 4, 283 ; 9, 174 ; 14, 107 ; 18, 193 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. November 2024 - 2 BvR 684/22 -, Rn. 97).
Rn. 27 (3) Für die Verwertung von Beweisen, die aus dem Ausland in ein deutsches Strafverfahren eingeführt wurden, gelten insoweit im Grundsatz keine Besonderheiten (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. November 2024 - 2 BvR 684/22 -, Rn. 97).
Dabei handelte der Drittstaat nach den vom Bundesgerichtshof getroffenen, von der Verfassungsbeschwerde zwar möglicherweise in Zweifel gezogenen, jedenfalls aber verfassungsprozessrechtlich nicht tragfähig angegriffenen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. November 2024 - 2 BvR 684/22 -, Rn. 45) Feststellungen auf der Grundlage von nach seinem Prozessrecht erwirkten gerichtlichen Beschlüssen.
- BGH, 09.01.2025 - 1 StR 142/24
Verwertbarkeit von im Wege der Rechtshilfe erlangten Daten des Messengerdienstes …
Mit Blick auf die im Anschluss ergangenen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 30. April 2024 - C-670/22) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 1. November 2024 - 2 BvR 684/22) ist ergänzend auszuführen:.Insoweit gilt (vgl. nur BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 1. November 2024 - 2 BvR 684/22 Rn. 98;… Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 und 1857/10, BVerfGE 130, 1 Rn. 117 mwN):.
Die sich hieraus gegen den Angeklagten nach § 100b Abs. 1 und Abs. 2 StPO ergebende erforderliche Verdachtslage, die auch im Einzelfall schwer wiegt, bestand spätestens im Verwertungszeitpunkt der Beweisergebnisse (vgl. dazu BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 1. November 2024 - 2 BvR 684/22 Rn. 99;… BGH, aaO Rn. 70 mwN).
Beschränkungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sind zum Schutz überwiegender Allgemeininteressen zulässig, wenn sie durch oder auf Grundlage eines Gesetzes, das Voraussetzungen und Umfang der Beschränkung hinreichend klar umschreibt und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt, gerechtfertigt sind (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 1. November 2024 - 2 BvR 684/22 Rn. 95 mwN).
- BGH, 13.02.2025 - 5 StR 491/23
Verwertung von Daten im Ausland erlangten Daten im Rahmen des sog. …
Denn die Frage, ob solche Beweise in einem inländischen Strafverfahren verwertet werden dürfen, richtet sich nach deutschem Recht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. November 2024 - 2 BvR 684/22, NStZ-RR 2025, 25, 29; BGH, Beschlüsse vom 2. März 2022 - 5 StR 457/21, BGHSt 67, 29, 47 ff.; vom 21. November 2012 - 1 StR 310/12, BGHSt 58, 32, 47 f.; vgl. für die Europäische Union auch EuGH…, Urteil vom 30. April 2024 - C-670/22 Rn. 88, 103, 128, NJW 2024, 1723, 1728 f., 1731).Insbesondere bestand - unter Einbeziehung der Erkenntnisse aus den in Frankreich erhobenen EncroChat-Daten (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 2. März 2022 - 5 StR 457/21, BGHSt 67, 29, 52; vom 16. Februar 2023 - 4 StR 93/22, StV 2023, 442, 443; vom 21. November 2012 - 1 StR 310/12, BGHSt 58, 32, 48 f.) - im Zeitpunkt des Erlasses der hier in Rede stehenden Europäischen Ermittlungsanordnung der Verdacht schwerer Straftaten, auch der des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. November 2024 - 2 BvR 684/22, NStZ-RR 2025, 28 f.; BGH, Beschluss vom 2. März 2022 - 5 StR 457/21, BGHSt 67, 29, 51 ff.).
Dementsprechend sind Verwendung und Verwertung der originär in Frankreich erhobenen EncroChat-Daten nicht an speziellen Verwendungsbeschränkungen der deutschen Strafprozessordnung zu messen; vielmehr ist lediglich den ihnen zugrundeliegenden Wertungen im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. November 2024 - 2 BvR 684/22 Rn. 85, NStZ-RR 2025, 25, 28 f.; BGH, Beschluss vom 2. März 2022 - 5 StR 457/21, BGHSt 67, 29, 49 ff.;… ebenso BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2022 - 4 StR 61/22 Rn. 16; vom 16. Februar 2023 - 4 StR 93/22, StV 2023, 442, 443; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 2835/17, BVerfGE 154, 152, 266 ff. für Erkenntnisse aus einer Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung nach dem BND-Gesetz).
Diese bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu beachtende Beschränkung steht der Verwendung der Daten nicht entgegen, weil im jeweiligen Zeitpunkt des Erlasses der Europäischen Ermittlungsanordnungen der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main nach § 161 Abs. 1 StPO sowohl gegen die Angeklagte als auch gegen ihren mitangeklagten Lebensgefährten der Verdacht einer Katalogtat im Sinne des § 100b Abs. 2 Nr. 5b StPO vorgelegen hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. November 2024 - 2 BvR 684/22, NStZ-RR 2025, 25, 28 f.; BGH, Beschluss vom 2. März 2022 - 5 StR 457/21, BGHSt 67, 29, 49 ff.).
- BVerwG, 18.06.2026 - 2 WDB 12.25
Beschlagnahme von Zufallsfunden bei rechtswidriger Durchsuchung
Ein Beweisverwertungsverbot besteht von Verfassung wegen bei schwerwiegenden, bewussten oder willkürlichen Verfahrensverstößen, bei denen die grundrechtlichen Sicherungen planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen worden sind, oder bei Eingriffen in den absoluten Kernbereich privater Lebensgestaltung (BVerfG, Beschluss vom 1. November 2024 - 2 BvR 684/22 - NStZ-RR 2025, 25 Rn. 97 f.; BVerwG…, Urteil vom 1. Oktober 2025 - 2 WD 30.24 - BVerwGE 187, 14 Rn. 49 …sowie Beschluss vom 15. Januar 2026 - 2 WDB 9, 25 - NVwZ 2026, 506 Rn. 33). - BVerfG, 27.02.2025 - 1 BvR 115/24
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Erhebung einer Sportwettensteuer
Jedenfalls legt sie angesichts dieser Entscheidung das Beruhen einer fehlerhaften Nichtvorlage durch den Bundesfinanzhof nicht dar (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. November 2024 - 2 BvR 684/22 - m.w.N.). - BVerfG, 31.07.2025 - 2 BvR 85/24
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Beschluss des Bundesgerichthofs zu …
Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn die Fachgerichte das Vorliegen eines acte clair oder eines acte éclairé willkürlich bejahen (vgl. BVerfGE 135, 155 ; 147, 364 , jeweils m.w.N.; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. November 2024 - 2 BvR 684/22 -, Rn. 69 ff. m.w.N.). - BVerfG, 21.10.2025 - 2 BvR 1552/24
Verstoß gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter durch Verwerfung einer gegen …
Dies ist nicht der Fall, wenn die Entscheidung ohne ihn genauso ausgefallen wäre (vgl. BVerfGE 64, 1 ; 96, 68 ; BVerfGK 13, 303 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. November 2024 - 2 BvR 684/22 -, Rn. 74).Dabei genügt, dass zumindest möglich ist, dass das Oberlandesgericht zu einer anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung über die sofortige Beschwerde gelangt wäre (vgl. BVerfGE 138, 64 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Februar 2020 - 1 BvR 1750/19 -, Rn. 18; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. November 2024 - 2 BvR 684/22 -, Rn. 74).
- BVerwG, 01.10.2025 - 2 WD 30.24
Entfernung aus dem Dienst bei schwerer Treuepflichtverletzung eines Soldaten
(3) Eine Unverwertbarkeit der Bekundungen des Zeugen besteht schließlich nicht wegen sonstiger schwerwiegender, bewusster oder objektiv willkürlicher Rechtsverstöße, bei denen grundrechtliche Sicherungen planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen worden sind (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. November 2024 - 2 BvR 684/22 - juris Rn. 98 m. w. N.). - BVerfG, 27.02.2025 - 1 BvR 2253/23
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Erhebung einer Sportwettensteuer
- BVerfG, 06.10.2025 - 2 BvR 755/25
Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Wahrung des Grundsatzes der …
- BGH, 26.03.2025 - 5 StR 692/24
Verstoß gegen die Amtsaufklärungspflicht durch Nichtverwertung von …
- BVerfG, 18.12.2024 - 1 BvR 2116/24
Fortdauer des Vermögensarrests (unzulässiges Zurückstellen einer …
- BGH, 30.04.2025 - 1 StR 349/24
Handeltreiben mit Cannabis (Verwertbarkeit von EncroChat-Daten auch nach …
- BGH, 05.02.2025 - 6 StR 406/24
Beihilfe zum Handeltreiben mit Cannabis (Akzessorietät der Teilnahme; …
- BVerfG, 22.01.2025 - 2 BvR 920/24
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die im Exequaturverfahren für zulässig …
- OLG Frankfurt, 01.04.2025 - 7 Ws 46/25
Verwertbarkeit von Chat-Inhalten aus Krypto-Kommunikationsdiensten SkyECC und …
- BVerwG, 15.01.2026 - 2 WDB 9.25
Erfolgreiche Beschwerde gegen eine Beschlagnahme von Dateien
- BVerwG, 29.04.2025 - 5 P 7.23
Zur Frage des Bestehens eines Anspruchs des Personalrats auf monatliche …
- OVG Niedersachsen, 04.02.2026 - 4 LA 61/25
Rechtmäßigkeit der naturschutzrechtlichen Anordnung der Beseitigung mehrerer …
- BGH, 11.02.2025 - 5 StR 553/24
Strafklageverbrauch bei Bewertungseinheit im Betäubungsmittelstrafrecht
- KG, 19.12.2024 - 2 Ws 101/24
Verwertbarkeit von Encro-Chat-Daten
- BayObLG, 29.04.2026 - 102 Sch 170/25
Schiedsspruchaufhebung, Vertragsauslegung, Fälligkeit der Vergütung, …
- BGH, 05.06.2025 - 5 StR 687/24
Kein Beweisverwertungsverbot bzgl. EncroChat-Daten nach Inkrafttreten des KCanG
- VGH Baden-Württemberg, 09.05.2025 - A 12 S 178/25
Gewährung rechtlichen Gehörs und Umfang der Protokollierungspflicht im …
- BayObLG, 29.10.2025 - 101 Sch 54/25
Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung, Bayerisches Oberstes Landesgericht, …
- OVG Niedersachsen, 24.06.2025 - 4 LA 56/22
Asylantragstellung; Beweisantrag Ablehnung; Beweisantrag; förmlicher; …
- BayObLG, 29.04.2025 - 102 Sch 170/25
Schiedsgericht ist nicht an RVG-Gebühren gebunden!
- BGH, 28.10.2025 - 3 StR 583/24
- BGH, 04.06.2025 - 4 StR 51/25
Verwerfung von Revisionen als unbegründet (Verwertbarkeit von EncroChat-Daten)
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