Rechtsprechung
| LG Offenburg, 15.11.2022 - 2 O 20/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Fake-Preis
Art 4 Abs 2 S 2 Buchst c EGV 1346/2000, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB, § 22 KunstUrhG, § 23 Abs 1 Nr 1 KunstUrhG
Verletzung von Persönlichkeits- und Bildnisrechten: Prozessführungsbefugnis eines prominenten ehemaligen Profi-Tennisspielers trotz Insolvenzverfahrenseröffnung in Großbritannien; Verbreitung von Film- und Bildaufnahmen des Betroffenen im Zusammenhang mit einer ... - aufrecht.de
Fernsehbeitrag "Make Boris R!ch Again" von Oliver Pocher verstößt nicht gegen das allg. Persönlichkeitsrecht von Boris Becker
Kurzfassungen/Presse (10)
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Pocher-Beitrag verletzt nicht Persönlichkeitsrechte von Boris Becker
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Boris Becker durch Fernsehbeitrag "MAKE BORIS R!CH AGAIN" von Oliver Pocher
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Boris Becker gegen Oliver Pocher
- lto.de (Kurzinformation)
Boris Becker mit Klage gegen Oliver Pocher gescheitert
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Becker vs. Pocher: Satirischer Fernsehbeitrag stellt keine Verletzung von Persönlichkeitsrechten dar
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
BGB § 823; BGB § ... 1004; BrexitAbk Art. 67; EGBGB Art. 40; EuGVVO 1215/2012 Art. 4; EuInsVO 1346/2000 Art. 1; EuInsVO 1346/2000 Art. 2; EuInsVO 1346/2000 Art. 4; EuInsVO 2015/848 Art. 84; EuInsVO 2015/848 Art. 91; EuInsVO 2015/848 Art. 92; InsO §§ 35 ff.; InsO § 80; InsO §§ 335 ff.; InsolvA 1986 (UK) s. 283; InsolvA 1986 (UK) s. 306; InsolvA 1986 (UK) s. 307; Rom II-VO 864/2007 Art. 1; ZPO § 32
Zuständigkeit --> Allgemeiner Gerichtsstand; Insolvenz- und Anfechtungsrecht - justiz-bw.de
(Pressemitteilung)
Boris Becker nicht in Persönlichkeitsrechten verletzt
- anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)
Boris Becker vs. Oliver Pocher und eine juristische Definition von Satire
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Boris Becker durch Pocher nicht in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ansehen der vorliegenden Täuschung des Betroffenen über die wahren Hintergründe der Preisverleihung als Bestandteil der satirischen Berichterstattung; Abwägung der Belange der Medien mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des von einer Berichterstattung Betroffenen ...
Verfahrensgang
- LG Offenburg, 11.05.2021 - 2 O 20/21
- LG Offenburg, 15.11.2022 - 2 O 20/21
- OLG Karlsruhe, 28.11.2023 - 14 U 620/22
- BGH, 18.09.2025 - VI ZR 393/23
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (44)
- BGH, 07.07.2020 - VI ZR 250/19
Rechtsstreit um die Zulässigkeit einer Wort- und Bildberichterstattung über ein …
Auszug aus LG Offenburg, 15.11.2022 - 2 O 20/21
Dabei ist schon bei der Beurteilung, ob ein Bild dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen ist, eine Abwägung zwischen den Rechten des Abgebildeten aus Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK einerseits und den Rechten der Presse bzw. des Rundfunks aus Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 EMRK andererseits vorzunehmen (BGH, Urteil vom 07.07.2020 - VI ZR 250/19, juris Rn. 9 m. w. N. auf die ständige Rechtsprechung).Rn. 76 a) Der Anwendbarkeit der §§ 22, 23 KUG steht im hier betroffenen Bereich die Geltung der Datenschutz-Grundverordnung/DS-GVO (Verordnung 2016/679/EU) nicht entgegen, weil aufgrund der Öffnungsklausel des Art. 85 DS-GVO Datenverarbeitungen zu journalistischen Zwecken durch die Anbieter von Telemedien von den die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung betreffenden Vorschriften in Art. 6 und Art. 7 DS-GVO durch nationale Regelungen ausgenommen worden sind (vgl. § 1 Abs. 1 Hs. 2, § 57 Abs. 1 S. 4 des bis 06.11.2020 geltenden Rundfunkstaatsvertrags [RStV] bzw. § 1 Abs. 1, § 23 Abs. 1 S. 4 des seit dem 07.11.2020 geltenden Medienstaatsvertrags [MStV]) und die §§ 22, 23 KUG im Hinblick auf die Beurteilung der Zulässigkeit von Bildnisveröffentlichungen im journalistischen Bereich als die Öffnungsklausel des Art. 85 DS-GVO ausfüllende Gesetze anzusehen sind (vgl. BGH, Urteil vom 07.07.2020 - VI ZR 250/19, juris Rn. 9 m. w. N.).
Er wird mithin vom Interesse der Öffentlichkeit bestimmt (BGH, Urteil vom 07.07.2020 - VI ZR 250/19, juris Rn. 12 m. w. N.).
Auch Aspekte aus ihrem Privatleben wie beispielsweise die Normalität ihres Alltagslebens können der Meinungsbildung zu Fragen von allgemeinem Interesse dienen (BGH, Urteil vom 07.07.2020 - VI ZR 250/19, juris Rn. 13 m. w. N.).
Bildaussagen nehmen am verfassungsrechtlichen Schutz des Berichts teil, dessen Bebilderung sie dienen (vgl. BGH, Urteil vom 07.07.2020 - VI ZR 250/19, juris Rn. 14 m. w. N.).
Wo konkret die Grenze für das berechtigte Informationsinteresse der Öffentlichkeit an der aktuellen Berichterstattung zu ziehen ist, lässt sich nur unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls entscheiden (BGH, Urteil vom 07.07.2020 - VI ZR 250/19, juris Rn. 15 m. w. N.).
Die Belange der Medien sind dabei in einen möglichst schonenden Ausgleich mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des von einer Berichterstattung Betroffenen zu bringen (BGH, Urteil vom 07.07.2020 - VI ZR 250/19, juris Rn. 16 m. w. N.).
Umgekehrt wiegt aber auch der Schutz der Persönlichkeit des Betroffenen umso schwerer, je geringer der Informationswert für die Allgemeinheit ist (vgl. BGH, Urteil vom 07.07.2020 - VI ZR 250/19, juris Rn. 17 m. w. N.).
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte unterscheidet zwischen Politikern ("politicians/personnes politiques"), sonstigen im öffentlichen Leben oder im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehenden Personen ("public figures/personnes publiques") und Privatpersonen ("ordinary person/personne ordinaire"), wobei einer Berichterstattung über letztere engere Grenzen als in Bezug auf den Kreis sonstiger Personen des öffentlichen Lebens gezogen sind und der Schutz der Politiker am schwächsten ist (…vgl. EGMR, GRUR 2012, 745 Rn. 110 [Bild];… EGMR, NJW 2015, 1501 Rn. 54 [Wort]; BGH, Urteil vom 07.07.2020 - VI ZR 250/19, juris Rn. 18).
Stets abwägungsrelevant ist die Intensität des Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (vgl. BGH, Urteil vom 07.07.2020 - VI ZR 250/19, juris Rn. 19 m. w. N.).
- BGH, 30.09.2003 - VI ZR 89/02
BGH weist Unterlassungsklage des früheren Vorstandsvorsitzenden der Deutschen …
Auszug aus LG Offenburg, 15.11.2022 - 2 O 20/21
Rn. 88 Dabei wird auch eine satirische Befassung mit einem der Meinungsbildung dienenden Gegenstand vom Schutzbereich der Meinungs- und Rundfunkfreiheit bzw. der Pressefreiheit umfasst (vgl. BGH, Urteil vom 30.09.2003 - VI ZR 89/02, juris Rn. 7; OLG Hamm…, Urteil vom 04.02.2004 - 3 U 168/03, juris Rn. 30; OLG München, Beschluss vom 07.07.2009 - 18 W 1391/09, BeckRS 2009, 26810).Zu prüfen ist, ob die Medien im konkreten Fall eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ernsthaft und sachbezogen - oder in satirischer Form (vgl. BGH, Urteil vom 30.09.2003 - VI ZR 89/02, juris Rn. 11) - erörtern, damit den Informationsanspruch des Publikums erfüllen und zur Bildung der öffentlichen Meinung beitragen oder ob sie lediglich die Neugier der Leser bzw. Zuschauer oder Zuhörer nach privaten Angelegenheiten prominenter Personen befriedigen.
Die Eigenheit der Satire, mit Verfremdungen, Verzerrungen und Übertreibungen zu arbeiten, kann nämlich ohne weiteres auch bei Meinungsäußerungen verwirklicht sein, die nicht dem Kunstbegriff unterfallen (vgl. OLG München, Beschluss vom 07.07.2009 - 18 W 1391/09, BeckRS 2009, 26810; vgl. auch BGH, Urteil vom 30.09.2003 - VI ZR 89/02, juris Rn. 7; OLG Hamm…, Urteil vom 04.02.2004 - 3 U 168/03, juris Rn. 30).
Der Aussagekern und seine Einkleidung sind sodann gesondert daraufhin zu überprüfen, ob sie eine Kundgabe der Missachtung gegenüber der betroffenen Person enthalten (BGH…, Urteil vom 10.01.2017 - VI ZR 561/15, juris Rn. 12; BGH, Urteil vom 30.09.2003 - VI ZR 89/02, juris Rn. 14; BGH…, Urteil vom 07.12.1999 - VI ZR 51/99, juris Rn. 40).
- OLG Hamm, 04.02.2004 - 3 U 168/03
Geldentschädigung bei satirischer Darstellung einer Minderjährigen - TV-Total
Auszug aus LG Offenburg, 15.11.2022 - 2 O 20/21
Insoweit kommen im Bereich der Medienberichterstattung eine Vielzahl von Personen in Betracht - unter anderem der Moderator einer Rundfunksendung (BGH…, Urteil vom 06.04.1976 - VI ZR 246/74, juris Rn. 16 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 04.02.2004 - 3 U 168/03, juris Rn. 24;… Erman/Klass, BGB, 16. Aufl. 2020, Anhang zu § 12 - Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht Rn. 85;… Staudinger/Hager, BGB, Neubearbeitung 2017, C. Das Persönlichkeitsrecht Rn. C52).Rn. 88 Dabei wird auch eine satirische Befassung mit einem der Meinungsbildung dienenden Gegenstand vom Schutzbereich der Meinungs- und Rundfunkfreiheit bzw. der Pressefreiheit umfasst (vgl. BGH…, Urteil vom 30.09.2003 - VI ZR 89/02, juris Rn. 7; OLG Hamm, Urteil vom 04.02.2004 - 3 U 168/03, juris Rn. 30; OLG München, Beschluss vom 07.07.2009 - 18 W 1391/09, BeckRS 2009, 26810).
Die Eigenheit der Satire, mit Verfremdungen, Verzerrungen und Übertreibungen zu arbeiten, kann nämlich ohne weiteres auch bei Meinungsäußerungen verwirklicht sein, die nicht dem Kunstbegriff unterfallen (vgl. OLG München, Beschluss vom 07.07.2009 - 18 W 1391/09, BeckRS 2009, 26810; vgl. auch BGH…, Urteil vom 30.09.2003 - VI ZR 89/02, juris Rn. 7; OLG Hamm, Urteil vom 04.02.2004 - 3 U 168/03, juris Rn. 30).
Neben der Übertreibung (BVerfG, Beschluss vom 03.06.1987 - 1 BvR 313/85, BVerfGE 75, 369-382; BGH…, Urteil vom 10.01.2017 - VI ZR 562/15, juris Rn. 14;… Staudinger/Hager, BGB, Neubearbeitung 2017, C. Das Persönlichkeitsrecht Rn. C67) und der Zuspitzung (LG München I, Urteil vom 30.10.2015 - 9 O 5780/15, AfP 2016, 89 (91)) sind als weitere Stilmittel der Satire die Ironie (OLG Hamm, Urteil vom 04.02.2004 - 3 U 168/03, juris Rn. 30;… Härting in: Härting, Internetrecht, 6. Aufl. 2017, B. Persönlichkeitsrechte Rn. 472), die Verfremdung bzw. Verzerrung (BVerfG, Beschluss vom 03.06.1987 - 1 BvR 313/85, BVerfGE 75, 369-382; BGH…, Urteil vom 10.01.2017 - VI ZR 562/15, juris Rn. 14;… Staudinger/Hager, BGB, Neubearbeitung 2017, C. Das Persönlichkeitsrecht Rn. C67), der Spott (OLG Hamm, Urteil vom 04.02.2004 - 3 U 168/03, juris Rn. 30) und schließlich auch der - gegebenenfalls auch bösartige - Scherz (vgl. BGH…, Urteil vom 28.07.2016 - I ZR 9/15, juris Rn. 33; BGH…, Urteil vom 26.10.2006 - I ZR 182/04, juris Rn. 11; BGH…, Urteil vom 03.06.1986 - VI ZR 102/85, juris Rn. 19, 21) anerkannt.
- BGH, 28.07.2015 - VI ZR 340/14
Löschungsanspruch gegen Äußerungen auf Webseiten Dritter
Auszug aus LG Offenburg, 15.11.2022 - 2 O 20/21
Rn. 68 Störer im Sinn des § 1004 BGB ist im Kontext persönlichkeitsrechtlicher Ansprüche ohne Rücksicht darauf, dass ihn ein Verschulden trifft, jeder, der die Störung herbeigeführt hat oder dessen Verhalten eine Beeinträchtigung befürchten lässt (BGH, Urteil vom 28.07.2015 - VI ZR 340/14, BeckRS 2015, 14395 Rn. 34;… Erman/Klass, BGB, 16. Aufl. 2020, Anhang zu § 12 - Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht Rn. 85).Erfasst wird dabei sowohl der unmittelbare Störer, der durch sein Verhalten selbst die Beeinträchtigung adäquat kausal verursacht hat, als auch der mittelbare Störer, der in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal an der Herbeiführung der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt hat, wobei die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügt, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung der Handlung hatte (BGH, Urteil vom 28.07.2015 - VI ZR 340/14, BeckRS 2015, 14395 Rn. 34;… Erman/Klass, BGB, 16. Aufl. 2020, Anhang zu § 12 - Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht Rn. 85).
Der Beklagte hat mit seiner Mitwirkung bei der Erstellung des Filmbeitrages damit einen adäquat kausalen Beitrag für dessen anschließende Ausstrahlung geleistet, so dass ihm auch eine mit der Ausstrahlung verbundene Persönlichkeitsrechtsverletzung zuzurechnen ist (vgl. BGH, Urteil vom 28.07.2015 - VI ZR 340/14, BeckRS 2015, 14395 Rn. 37).
Rn. 72 Eine fehlende rechtliche Einflussmöglichkeit des Beklagten auf die weitere Verbreitung des streitgegenständlichen Filmbeitrages im Fernsehen wäre gegebenenfalls im Hinblick auf den Inhalt und Umfang des Unterlassungsanspruchs zu berücksichtigen, kann aber - nach dem vorstehend Gesagten - die Störereigenschaft des Beklagten nicht entfallen lassen (vgl. zur parallelen Konstellation einer Internetveröffentlichung: BGH, Urteil vom 28.07.2015 - VI ZR 340/14, BeckRS 2015, 14395 Rn. 34 ff.;… siehe auch Staudinger/Thole, BGB, Neubearbeitung 2019, § 1004 Rn. 374 m. w. N.).
- BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99
Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"
Auszug aus LG Offenburg, 15.11.2022 - 2 O 20/21
Der Aussagekern und seine Einkleidung sind sodann gesondert daraufhin zu überprüfen, ob sie eine Kundgabe der Missachtung gegenüber der betroffenen Person enthalten (BGH…, Urteil vom 10.01.2017 - VI ZR 561/15, juris Rn. 12; BGH…, Urteil vom 30.09.2003 - VI ZR 89/02, juris Rn. 14; BGH, Urteil vom 07.12.1999 - VI ZR 51/99, juris Rn. 40).Nachdem es der Satire insoweit wesenseigen ist, mit Übertreibungen, Verzerrungen und Verfremdungen zu arbeiten, werden gerade im Bereich der Satire die Grenzen des guten Geschmacks und des einwandfreien Sprachgebrauchs oftmals überschritten, wobei eine "Niveaukontrolle" gleichwohl nicht stattfinden darf (BGH, Urteil vom 07.12.1999 - VI ZR 51/99, juris Rn. 43 m. w. N.).
Rn. 124 bb) Stets zur Interessensverletzung führt die Äußerung einer Beleidigung oder Schmähkritik (…vgl. Schertz in: Götting/Schertz/Seitz, Handbuch des Persönlichkeitsrechts, 2. Aufl. 2019, § 12 Rn. 181), denn auch die in Form einer Satire geäußerte Meinung und Kritik am Verhalten anderer Personen findet ihre Grenze dort, wo es sich um reine Schmähkritik oder eine Formalbeleidigung handelt bzw. die Äußerung die Menschenwürde antastet (vgl. BGH, Urteil vom 07.12.1999 - VI ZR 51/99, juris Rn. 38 m. w. N.).
- BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07
Caroline von Monaco III
Auszug aus LG Offenburg, 15.11.2022 - 2 O 20/21
Rn. 75 Die Zulässigkeit von Bildnisveröffentlichungen ist nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG zu beurteilen, das sowohl mit verfassungsrechtlichen Vorgaben (vgl. BVerfGE 120, 180 (211)) als auch mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Einklang steht (…vgl. EGMR, NJW 2012, 1053 Rn. 114 ff.).Das Gewicht der mit der Abbildung verbundenen Beeinträchtigungen des Persönlichkeitsrechts ist erhöht, wenn der Betroffene nach den Umständen, unter denen die Aufnahme gefertigt wurde, typischerweise die berechtigte Erwartung haben durfte, nicht in den Medien abgebildet zu werden, etwa weil er sich in einer durch Privatheit geprägten Situation, insbesondere einem besonders geschützten Raum, aufhielt (…BVerfG, NJW 2017, 1376 Rn. 17; BVerfGE 120, 180 (207)).
- EGMR, 07.02.2012 - 40660/08
Caroline von Hannover kann keine Untersagung von Bildveröffentlichungen über sie …
Auszug aus LG Offenburg, 15.11.2022 - 2 O 20/21
Rn. 75 Die Zulässigkeit von Bildnisveröffentlichungen ist nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG zu beurteilen, das sowohl mit verfassungsrechtlichen Vorgaben (vgl. BVerfGE 120, 180 (211)) als auch mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Einklang steht (vgl. EGMR, NJW 2012, 1053 Rn. 114 ff.).Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte unterscheidet zwischen Politikern ("politicians/personnes politiques"), sonstigen im öffentlichen Leben oder im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehenden Personen ("public figures/personnes publiques") und Privatpersonen ("ordinary person/personne ordinaire"), wobei einer Berichterstattung über letztere engere Grenzen als in Bezug auf den Kreis sonstiger Personen des öffentlichen Lebens gezogen sind und der Schutz der Politiker am schwächsten ist (vgl. EGMR, GRUR 2012, 745 Rn. 110 [Bild];… EGMR, NJW 2015, 1501 Rn. 54 [Wort]; BGH…, Urteil vom 07.07.2020 - VI ZR 250/19, juris Rn. 18).
- EuGH, 14.02.2019 - C-345/17
Buivids - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verarbeitung personenbezogener Daten - …
Auszug aus LG Offenburg, 15.11.2022 - 2 O 20/21
Rn. 77 Der Begriff des Journalismus in Art. 85 DS-GVO ist dabei weit auszulegen (vgl. Verordnung 2016/679/EU, Erwägungsgrund 153; EuGH, Urteil vom 14.02.2019 - C-345/17, NJW 2019, 2451 Rn. 51).Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sind "journalistische Tätigkeiten" solche Tätigkeiten, die zum Zweck haben, Informationen, Meinungen oder Ideen, mit welchem Übertragungsmittel auch immer, in der Öffentlichkeit zu verbreiten (EuGH, Urteil vom 14.02.2019 - C-345/17, NJW 2019, 2451 Rn. 53).
- BGH, 28.10.2008 - VI ZR 307/07
Bildberichterstattung über den Strafvollzug eines prominenten Gefängnisinsassen
Auszug aus LG Offenburg, 15.11.2022 - 2 O 20/21
Denn auch durch unterhaltende Beiträge kann Meinungsbildung stattfinden; solche Beiträge können die Meinungsbildung unter Umständen sogar nachhaltiger anregen und beeinflussen als sachbezogene Informationen (BGH, Urteil vom 28.10.2008 - VI ZR 307/07, juris Rn. 13 m. w. N. auf die Rechtsprechung des BGH und des BVerfG).Auch durch satirische Beiträge kann Meinungsbildung stattfinden, zumal unterhaltende Beiträge die Meinungsbildung unter Umständen sogar nachhaltiger anregen und beeinflussen können als sachbezogene Informationen (vgl. BGH, Urteil vom 28.10.2008 - VI ZR 307/07, juris Rn. 13 m. w. N.).
- OLG Karlsruhe, 26.05.2006 - 14 U 27/05
Geldentschädigungsanspruch wegen Ausstrahlung eines Interviews
Auszug aus LG Offenburg, 15.11.2022 - 2 O 20/21
Eine erteilte Einwilligung gilt deshalb nur für Bildnisverbreitungen in einem Rahmen, der nicht in einem Missverhältnis zu der Bedeutung steht, die der Betroffene selbst in erkennbarer Weise der den Gegenstand der Aufnahme bildenden Thematik beilegt (OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.05.2006 - 14 U 27/05, BeckRS 2006, 6657).Werden Fernsehaufnahmen in einem Rahmen gesendet, der der Thematik nach der erkennbaren Einschätzung des Betroffenen nicht angemessen ist, so ist ihre Veröffentlichung von einer grundsätzlich erteilten Einwilligung nur dann gedeckt, wenn der Betroffene zuvor über die Einzelheiten der geplanten Verbreitung - insbesondere über das Niveau der Sendung und den Zusammenhang, in den der Beitrag gestellt werden sollte - unterrichtet worden war (OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.05.2006 - 14 U 27/05, BeckRS 2006, 6657).
- OLG München, 07.07.2009 - 18 W 1391/09
Satirische Darstellung eines ans Kreuz genagelten Fußballtrainers: Abwägung …
- BGH, 03.02.2011 - V ZB 54/10
Grenzüberschreitende Insolvenz innerhalb der EU: Anwendbares Recht auf die …
- BGH, 26.10.2006 - I ZR 182/04
Sixt-Werbung mit Lafontaine-Bild wegen satirischer Natur zulässig
- BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85
Strauß-Karikatur
- BGH, 28.07.2016 - I ZR 9/15
auf fett getrimmt - Grenzen freier Benutzung von urheberrechtsgeschützten Fotos: …
- BGH, 24.02.2022 - I ZR 2/21
"SIMPLY THE BEST - die Tina Turner Story" - Darf mit Doppelgängerin geworben …
- BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89
Postmortale Schmähkritik
- BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch …
- EGMR, 10.07.2014 - 48311/10
EGMR-Urteil zu Schröder und Gazprom: Pressefreiheit gestärkt
- BGH, 10.01.2017 - VI ZR 561/15
Zur Ermittlung des Aussagegehalts von Äußerungen in einer Satiresendung
- BGH, 03.06.1986 - VI ZR 102/85
Vermarktung eines Firmenemblems als Scherzartikel
- BGH, 10.01.2017 - VI ZR 562/15
Zur Ermittlung des Aussagegehalts von Äußerungen in einer Satiresendung
- BGH, 10.03.2009 - VI ZR 261/07
BGH weist Klage gegen RTL-Fernsehbeitrag über Enkel des Fürsten Rainier von …
- BGH, 01.07.2008 - VI ZR 243/06
Shopping mit Putzfrau auf Mallorca
- BVerfG, 14.09.2010 - 1 BvR 1842/08
Carolines Tochter
- BGH, 24.07.2018 - VI ZR 330/17
Zur Prüfpflicht des Betreibers einer Internet-Suchmaschine bei …
- BGH, 28.09.2004 - VI ZR 305/03
BGH weist Revision des Springer Verlages im Rechtsstreit gegen eine Tochter der …
- BGH, 09.04.2019 - VI ZR 533/16
Beurteilung der Zulässigkeit einer Bildberichterstattung nach dem abgestuften …
- BVerfG, 09.02.2017 - 1 BvR 967/15
Zur Abbildung von Prominenten im öffentlichen und im privaten Raum durch die …
- LG Berlin, 26.07.2012 - 27 O 14/12
Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch die Sendung Frauentausch
- OLG Karlsruhe, 23.06.2021 - 6 U 190/20
Erklärter Antisemit - Bezeichnung eines Politikers als "erklärter Antisemit und …
- OLG München, 06.03.2007 - 18 U 3961/06
- OLG München, 13.01.2009 - 18 U 4520/08
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Konkludente Einwilligung in die …
- OLG Frankfurt, 21.01.1988 - 6 U 153/86
Person der Zeitgeschichte; Duldungspflicht; Persönlichkeitsrechtliche Interessen; …
- KG, 19.03.2010 - 9 U 163/09
Recht am eigenen Bild: Veröffentlichung von Bildaufnahmen einer gewalttätigen …
- KG, 07.01.2021 - 10 U 1106/20
Unterlassungsanspruch bei Identifizierbarkeit aufgrund Drittberichterstattung
- KG, 28.08.1998 - 25 U 7198/97
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Weitergabe eines Fotos
- OLG München, 04.05.2006 - 29 U 3499/05
- LG München I, 30.10.2015 - 9 O 5780/15
Abgewiesene Klage in unterlassungsrechtlicher Streitigkeit
- BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10
Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot
- EuGH, 01.03.2005 - C-281/02
Owusu - Brüsseler Übereinkommen - Räumlicher Anwendungsbereich des Brüsseler …
- BGH, 06.04.1976 - VI ZR 246/74
Ersatz der Aufwendungen für eine Anzeigenaktion bei Verletzung des …
- BGH, 23.02.2006 - III ZB 50/05
Entscheidung im Verfahren über die Vollstreckbarkeit eines Schiedsspruchs bei …
- LG Köln, 09.04.2008 - 28 O 690/07
Haftung für Urheberrechtsverletzungen auf Internetplattform
- OLG Karlsruhe, 28.11.2023 - 14 U 620/22
Vorteil Boris Becker - Unterlassungs- und Löschungsansprüche von Boris Becker …
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Offenburg vom 15.11.2022, Az. 2 O 20/21 , wie folgt abgeändert:. - OLG Brandenburg, 14.03.2023 - 3 W 142/22
Fehlen der Verfügungsbefugnis des Schuldners während des Insolvenzverfahrens; …
Das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union vom 31.01.2020 sieht für Insolvenzverfahren in Art. 67 III lit c eine Übergangsregelung dahingehend vor, dass für diejenigen Insolvenzverfahren, die vor dem Ablauf der bis zum 31.01.2020 dauernden Übergangszeit eröffnet wurden, weiterhin die VO EU 2015/848, d.h. die EuInsVO idF seit dem 26.06.2017 zur Anwendung gelangt (LG Offenburg, Urt vom 15.11.2022 - 2 O 20/21, juris, Rn. 43-46); für (wie vorliegend) zuvor eröffnete Insolvenzverfahren gilt nach Art. 84 II EuInsVO weiterhin die EuInsVO in ihrer vorausgehenden Fassung durch die VO EG 1346/2000.
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Rechtsprechung
| LG Offenburg, 11.05.2021 - 2 O 20/21 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Baden-Württemberg
§ 110 Abs 1 ZPO, §§ 110 ff ZPO, § 1 BrexitÜG, Art 126 BrexitAbk
Zivilprozess: Prozesskostensicherheit durch einen deutschen Kläger mit gewöhnlichem Aufenthalt in Großbritannien - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Offenburg, 11.05.2021 - 2 O 20/21
- LG Offenburg, 15.11.2022 - 2 O 20/21
- OLG Karlsruhe, 28.11.2023 - 14 U 620/22
- BGH, 18.09.2025 - VI ZR 393/23
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 01.03.2021 - X ZR 54/19
Zivilprozess: Antrag auf Prozesskostensicherheit in der Berufungsinstanz gegen …
Auszug aus LG Offenburg, 11.05.2021 - 2 O 20/21
Der Übergangszeitraum nach Art. 126 des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (ABl. EU L 29 S. 7), während dessen das Vereinigte Königreich gemäß § 1 BrexitÜG im Bundesrecht weiterhin als Mitgliedstaat galt, ist am 31. Dezember 2020 abgelaufen (BGH, Beschl. v. 01.03.2021 - X ZR 54/19, GRUR-RS 2021, 4858 Rn. 7).Aus der vom Kläger zitierten Entscheidung (BGH, Beschl. v. 01.03.2021 - X ZR 54/19, GRUR-RS 2021, 4858) ergibt sich vorliegend nichts Abweichendes, da die in dieser Entscheidung vorhandene Konstellation eines Eintritts der Voraussetzungen des § 110 ZPO im Instanzenzug hier nicht in Rede steht.
- BGH, 30.06.2004 - VIII ZR 273/03
Rechte des Beklagten nach Leistung einer unzureichenden Sicherheit für die …
Auszug aus LG Offenburg, 11.05.2021 - 2 O 20/21
Sie richtet sich grundsätzlich nach den bereits aufgewendeten und voraussichtlich noch aufzuwendenden gerichtlichen und außergerichtlichen Prozesskosten, die dem Beklagten in allen Instanzen erwachsen werden (BGH, NJW-RR 2005, 148;… Herget, a.a.O., § 112 ZPO Rn. 2 m.w.N.).
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Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2021 - 2 O 20/21 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 65 Abs 1 VwGO, § 65 Abs 2 VwGO
Beiladung einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Träger ein Hauptbeteiligter ist - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 65 Abs. 1 ; VwGO § 65 Abs. 2
Landesbehörde als Hauptbeteiligter in einem Gerichtsverfahren; Vollrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts als "anderer" im Sinne von § 65 Abs. 1 VwGO oder "Dritter" im Sinne von § 65 Abs. 2 VwGO - rechtsportal.de
VwGO § 65 Abs. 1 ; VwGO § 65 Abs. 2
Landesbehörde als Hauptbeteiligter in einem Gerichtsverfahren; Vollrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts als "anderer" im Sinne von § 65 Abs. 1 VwGO oder "Dritter" im Sinne von § 65 Abs. 2 VwGO - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 04.02.2021 - 3 B 278/20
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2021 - 2 O 20/21
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.11.2021 - 2 M 18/21
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 1.81
Verpflichtung der Gemeinde zur Rückzahlung von Vorausleistungen auf …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2021 - 2 O 20/21
Rn. 16 Die Zulässigkeit einer Beiladung nach dieser Vorschrift setzt nicht voraus, dass der Dritte durch die Entscheidung tatsächlich in seinen Rechten berührt wird; es reicht vielmehr aus, wenn im Zeitpunkt der Beiladung die Möglichkeit besteht, dass die Entscheidung auf rechtliche Interessen des Beizuladenden einwirken kann (BVerwG, Urteil vom 16. September 1981 - 8 C 1.81 - juris Rn. 10;… Beschluss vom 4. März 2008 - 9 A 74.07 - juris Rn. 2).Es genügt mithin, dass sich eine Rechtsposition des Beizuladenden durch das Unterliegen einer der Parteien verbessern oder verschlechtern könnte, und dabei macht es keinen Unterschied, ob diese Rechtsposition durch öffentliches oder bürgerliches Recht begründet wird (BVerwG, Urteil vom 16. September 1981, a.a.O.).
Eine Auswirkung auf zivilrechtliche Ansprüche, etwa durch "Präjudizierung" eines nachfolgenden Zivilprozesses, den der Beizuladende befürchtet oder selbst führen will, reicht aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 1981, a.a.O., Rn. 11;… Steinbeiß-Winkelmann, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 65 Rn. 13).
- BVerwG, 09.01.1999 - 11 C 8.97
notwendige Beiladung; atomrechtliche Anlagenaufsicht; Auftragsverwaltung der …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2021 - 2 O 20/21
Auch aus der Rechtsprechung insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts zur fehlenden Notwendigkeit einer Beiladung der Bundesrepublik Deutschland nach § 65 Abs. 2 VwGO, wenn das Land bzw. eine Landesbehörde zugleich eine Angelegenheit des Bundes wahrnimmt, insbesondere wenn ein Gesetz im Auftrag des Bundes ausgeführt wird (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 9. Januar 1999 - 11 C 8.97 - juris), folgt nichts Anderes. - OVG Niedersachsen, 12.03.2021 - 10 OB 28/21
Direktwahl; Hauptverwaltungsbeamte; Wahlanfechtung; Wahleinspruch; Wahlprüfung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2021 - 2 O 20/21
Rn. 21 B. Eine Kostenentscheidung ist nicht erforderlich (vgl. NdsOVG; Beschluss vom 12. März 2021 - 10 OB 28/21 - juris Rn. 21, m.w.N.).
- BVerwG, 04.03.2008 - 9 A 74.07
Zurückweisung der Gegenvorstellung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2021 - 2 O 20/21
Rn. 16 Die Zulässigkeit einer Beiladung nach dieser Vorschrift setzt nicht voraus, dass der Dritte durch die Entscheidung tatsächlich in seinen Rechten berührt wird; es reicht vielmehr aus, wenn im Zeitpunkt der Beiladung die Möglichkeit besteht, dass die Entscheidung auf rechtliche Interessen des Beizuladenden einwirken kann (BVerwG…, Urteil vom 16. September 1981 - 8 C 1.81 - juris Rn. 10; Beschluss vom 4. März 2008 - 9 A 74.07 - juris Rn. 2). - OVG Sachsen-Anhalt, 03.11.2021 - 2 M 18/21
Genehmigung und Betrieb einer Anlage zur Entsorgung bergbaulicher Abfälle; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2021 - 2 O 20/21
Hiergegen hat der Antragsgegner am 15. Februar 2021 Beschwerde eingelegt ( 2 M 18/21 ), über die noch nicht entschieden ist. - BVerwG, 04.10.2012 - 8 B 92.11
Voraussetzungen an eine notwendige Beiladung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2021 - 2 O 20/21
Dies ist nur dann der Fall, wenn die mit der Klage bzw. dem Antrag begehrte Sachentscheidung nicht getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig unmittelbar und zwangsläufig Rechte des beizuladenden Dritten gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - 8 B 92.11 - juris Rn. 18, m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2015 - 7 E 506/15
Notwendigkeit der qualifizierten Betroffenheit eines Dritten für eine erneute …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2021 - 2 O 20/21
Lehnt das Verwaltungsgericht einen Beiladungsantrag ab, ist das Beschwerdegericht nicht auf die Nachprüfung der Ermessensausübung durch das erstinstanzliche Gericht beschränkt, sondern übt eigenes Ermessen aus (BayVGH…, Beschluss vom 11. September 2019 - 8 C 19.1522 - Rn. 3, juris; OVG NW, Beschluss vom 16. Juni 2015 - 7 E 506/15 - juris Rn. 5). - VGH Bayern, 11.09.2019 - 8 C 19.1522
Einziehung eines öffentlichen Weges - Beiladung eines Anliegers mit Überbauungen
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2021 - 2 O 20/21
Lehnt das Verwaltungsgericht einen Beiladungsantrag ab, ist das Beschwerdegericht nicht auf die Nachprüfung der Ermessensausübung durch das erstinstanzliche Gericht beschränkt, sondern übt eigenes Ermessen aus (BayVGH, Beschluss vom 11. September 2019 - 8 C 19.1522 - Rn. 3, juris; OVG NW…, Beschluss vom 16. Juni 2015 - 7 E 506/15 - juris Rn. 5). - BVerwG, 19.01.1979 - 7 B 1.79
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Unentgeltliche Teilnahme von …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2021 - 2 O 20/21
Auch der Verweis des Antragsgegners darauf, dass kommunale Gebietskörperschaften, die staatliche Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis wahrnehmen, diese Aufgaben als untere Verwaltungsbehörden erfüllen und insoweit in den staatlichen Verwaltungsaufbau instanziell und institutionell eingegliedert sowie an Weisungen der zuständigen staatlichen Behörden gebunden seien mit der Folge, dass fachaufsichtliche Weisungen gegenüber Gemeinden im übertragenen Wirkungskreis die für einen Verwaltungsakt erforderliche zielgerichtete Außenwirkung abgesprochen werde, führt deshalb ebenso wenig weiter wie der Hinweis darauf, dass sich eine rechtsfähige Anstalt nicht mit Erfolg im Wege der Anfechtungsklage gegen eine fachaufsichtliche Weisung zur Wehr setzen kann (vgl. zu Letzterem: BVerwG, Beschluss vom 19. Januar 1979 - 7 B 1.79 - juris).
- OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2022 - 1 R 76/21
Eisenbahnrecht: Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Plangenehmigung für einen …
Dabei kann dahinstehen, ob die Bundesanstalt im Hinblick auf die mit der Antragsgegnerin gemeinsame Zugehörigkeit zur Bundesverwaltung (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG) als auf deren Seite beteiligt und damit nicht als "andere" im Sinne des § 65 Abs. 1 VwGO anzusehen ist (vgl. zur Abgrenzung einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts in Trägerschaft des Landes von einer in die Verwaltungsstruktur des Landes eingegliederten Behörde: OVG LSA, Beschluss vom 10. Mai 2021 - 2 O 20/21 -, juris bzw. BVerwG…, Beschluss vom 28. August 2002 - 9 VR 11.02 -, juris Rn. 6 bei Vorliegen der Voraussetzungen eines zulässigen "In-Sich-Prozesses").
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Rechtsprechung
| LG Zweibrücken, 17.11.2021 - 2 O 20/21 |
Verfahrensgang
- LG Zweibrücken, 17.11.2021 - 2 O 20/21
- OLG Zweibrücken, 29.08.2022 - 1 U 258/21
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