Rechtsprechung
| BSG, 25.06.1992 - 2 RU 24/91 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kündigung - Verletzungsartenverfahren - Klinik
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Kündigung der Zulassung einer Klinik zum Verletzungsartenverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Osnabrück, 12.10.1989 - S 4 U 184/88
- BSG, 25.06.1992 - 2 RU 24/91
Papierfundstellen
- BSGE 71, 27
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86
Krankenhausfinanzierungsgesetz
Auszug aus BSG, 25.06.1992 - 2 RU 24/91
Die Beteiligung einer Klinik am Verletzungsartenverfahren berührt allerdings die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit des Betreibers (vgl BVerfGE 82, 209, 222 [BVerfG 12.06.1990 - 1 BvR 355/86] - Krankenhausfinanzierungsgesetz).Dabei muß der Gesetzgeber selbst alle wesentlichen Entscheidungen treffen, soweit sie gesetzlicher Regelung zugänglich sind (BVerfGE 73, 280, 295; 80, 1, 20; 82, 209, 224).
Dies bedeutet nicht, daß sich die erforderlichen Vorgaben ohne weiteres aus dem Wortlaut des Gesetzes ergeben müßten; es genügt, daß sie sich mit Hilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze erschließen lassen, insbesondere aus dem Zweck, dem Sinnzusammenhang und der Vorgeschichte der Regelung (vgl BVerfGE 19, 17, 30 [BVerfG 05.05.1965 - 2 BvL 4/63]; 58, 257, 277 [BVerfG 20.10.1981 - 1 BvR 640/80]; 62, 203, 210; 80, 1, 20; 82, 209, 224).
Ein Eingriff in die Berufsfreiheit liegt allerdings nicht erst dann vor, wenn die grundrechtlich geschützte Tätigkeit ganz oder teilweise unterbunden wird; es genügt, daß sie aufgrund einer staatlichen Maßnahme oder durch Auswirkungen hoheitlichen Handelns (hier die Bestimmungen des RVA und der darauf beruhende Vertrag) nicht mehr in der gewünschten Weise ausgeübt werden kann (BVerfGE 82, 209, 224) [BVerfG 12.06.1990 - 1 BvR 355/86].
Anders als bei der Aufnahme einer Privatklinik in den Krankenhausplan (vgl BVerfGE 82, 209, 228 ff) [BVerfG 12.06.1990 - 1 BvR 355/86] steht hier jedoch nicht der Zugang zu der großen Mehrheit aller sozialversicherten Patienten in Frage, wie auch den vom Landessozialgericht (LSG) festgestellten Zahlen der jährlich behandelten Fälle zu entnehmen ist.
Sind somit die wirtschaftlichen Auswirkungen der Regelung für den Kläger bei - nach seinem Vortrag in der mündlichen Verhandlung - weltweit 70 und in Deutschland 30 Kliniken hier nicht so stark, daß sie einer Berufszugangsregelung nahekommen (BVerfGE 82, 209, 229) [BVerfG 12.06.1990 - 1 BvR 355/86], müssen die einseitig gestellten "Anforderungen" des Beklagten daher als Regelungen der Berufsausübung vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls genügen.
Sie haben daher, im Interesse der Versicherten, nicht nur an die fachliche Eignung von Ärzten und Kliniken im Rahmen der berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung, sondern an den gesamten Verlauf dieser Behandlung, insbesondere der von Schwerverletzten, Anforderungen zu stellen, deren Beachtung auch durch die Auswirkungen über die Behandlung durch Arbeitsunfall Verletzter hinaus vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls entspricht und deren Bedeutung allgemein für die bedarfsgerechte und leistungsfähige Krankenhauspflege der Schwerverletzten als Teil der sozialrechtlich gesicherten Gesundheitsversorgung sogar als Gemeinwohlbelang außerordentlich hoch einzuschätzen ist (vgl BVerfGE 82, 209, 230 [BVerfG 12.06.1990 - 1 BvR 355/86]; so auch BVerfGE 80, 1, 24).
Auch die Wirtschaftlichkeit und finanzielle Stabilität der Systeme der Sozialversicherung wird vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) als besonders wichtiges Gemeinschaftsgut angesehen (BVerfGE 70, 1, 26; 82, 209, 230) [BVerfG 12.06.1990 - 1 BvR 355/86].
- BSG, 28.05.1974 - 2/8/2 RU 118/72
Durchgangsarzt; Anspruch auf Bestellung
Auszug aus BSG, 25.06.1992 - 2 RU 24/91
Dies widerspreche auch nicht der Rechtsprechung des BSG, das einen Rechtsanspruch auf die Bestellung zum Durchgangsarzt gemäß § 557 Abs. 2 Satz 2 Reichsversicherungsordnung (RVO) zwar verneint habe, hierbei jedoch entscheidend darauf abgestellt habe, daß der Durchgangsarzt im wesentlichen nicht an der berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung teilnehme (vgl. BSGE 37, S. 267).BSGE 64, 78, 88; 65, 133, 134) beruht dieses auf der Wahrnehmung der von den gewerblichen BGen übertragenen öffentlich-rechtlichen Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung (UV) (vgl BSGE 37, 267; 51, 108, 109; siehe §§ 547, 556, § 557 Abs. 2 und Abs. 3, § 559 RVO, § 6 der Bestimmungen des RVA).
Die Voraussetzungen der Zulassung zum Verletzungsartenverfahren bilden lediglich eine Berufsausübungsregelung (so schon BSGE 37, 267, 270 hinsichtlich der Bestellung zum Durchgangsarzt).
Insofern ist dem Kläger einzuräumen, daß die Entscheidung des erkennenden Senats vom 28. Mai 1974 (BSGE 37, 267) hier nur bedingt aussagefähig ist, soweit ein subjektiv-öffentliches Recht auf Zulassung eines Krankenhauses zum Verletzungsartenverfahren in Betracht kommt.
- BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82
Approbation
Auszug aus BSG, 25.06.1992 - 2 RU 24/91
Dabei muß der Gesetzgeber selbst alle wesentlichen Entscheidungen treffen, soweit sie gesetzlicher Regelung zugänglich sind (BVerfGE 73, 280, 295; 80, 1, 20; 82, 209, 224).Dies bedeutet nicht, daß sich die erforderlichen Vorgaben ohne weiteres aus dem Wortlaut des Gesetzes ergeben müßten; es genügt, daß sie sich mit Hilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze erschließen lassen, insbesondere aus dem Zweck, dem Sinnzusammenhang und der Vorgeschichte der Regelung (vgl BVerfGE 19, 17, 30 [BVerfG 05.05.1965 - 2 BvL 4/63]; 58, 257, 277 [BVerfG 20.10.1981 - 1 BvR 640/80]; 62, 203, 210; 80, 1, 20; 82, 209, 224).
Sie haben daher, im Interesse der Versicherten, nicht nur an die fachliche Eignung von Ärzten und Kliniken im Rahmen der berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung, sondern an den gesamten Verlauf dieser Behandlung, insbesondere der von Schwerverletzten, Anforderungen zu stellen, deren Beachtung auch durch die Auswirkungen über die Behandlung durch Arbeitsunfall Verletzter hinaus vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls entspricht und deren Bedeutung allgemein für die bedarfsgerechte und leistungsfähige Krankenhauspflege der Schwerverletzten als Teil der sozialrechtlich gesicherten Gesundheitsversorgung sogar als Gemeinwohlbelang außerordentlich hoch einzuschätzen ist (vgl BVerfGE 82, 209, 230 [BVerfG 12.06.1990 - 1 BvR 355/86]; so auch BVerfGE 80, 1, 24).
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82
Orthopädietechniker-Innungen
Auszug aus BSG, 25.06.1992 - 2 RU 24/91
Auch die Wirtschaftlichkeit und finanzielle Stabilität der Systeme der Sozialversicherung wird vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) als besonders wichtiges Gemeinschaftsgut angesehen (BVerfGE 70, 1, 26; 82, 209, 230) [BVerfG 12.06.1990 - 1 BvR 355/86]. - BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80
Schulentlassung
Auszug aus BSG, 25.06.1992 - 2 RU 24/91
Dies bedeutet nicht, daß sich die erforderlichen Vorgaben ohne weiteres aus dem Wortlaut des Gesetzes ergeben müßten; es genügt, daß sie sich mit Hilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze erschließen lassen, insbesondere aus dem Zweck, dem Sinnzusammenhang und der Vorgeschichte der Regelung (vgl BVerfGE 19, 17, 30 [BVerfG 05.05.1965 - 2 BvL 4/63]; 58, 257, 277 [BVerfG 20.10.1981 - 1 BvR 640/80]; 62, 203, 210; 80, 1, 20; 82, 209, 224). - BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80
Notarstellen
- BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvL 28/81
Verfassungsmäßigkeit des § 158 Nr. 1 StBerG
Auszug aus BSG, 25.06.1992 - 2 RU 24/91
Dies bedeutet nicht, daß sich die erforderlichen Vorgaben ohne weiteres aus dem Wortlaut des Gesetzes ergeben müßten; es genügt, daß sie sich mit Hilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze erschließen lassen, insbesondere aus dem Zweck, dem Sinnzusammenhang und der Vorgeschichte der Regelung (vgl BVerfGE 19, 17, 30 [BVerfG 05.05.1965 - 2 BvL 4/63]; 58, 257, 277 [BVerfG 20.10.1981 - 1 BvR 640/80]; 62, 203, 210; 80, 1, 20; 82, 209, 224). - BVerfG, 05.05.1965 - 2 BvL 4/63
Verfassungsmäßigkeit des § 49 Abs. 3 ZG
Auszug aus BSG, 25.06.1992 - 2 RU 24/91
Dies bedeutet nicht, daß sich die erforderlichen Vorgaben ohne weiteres aus dem Wortlaut des Gesetzes ergeben müßten; es genügt, daß sie sich mit Hilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze erschließen lassen, insbesondere aus dem Zweck, dem Sinnzusammenhang und der Vorgeschichte der Regelung (vgl BVerfGE 19, 17, 30 [BVerfG 05.05.1965 - 2 BvL 4/63]; 58, 257, 277 [BVerfG 20.10.1981 - 1 BvR 640/80]; 62, 203, 210; 80, 1, 20; 82, 209, 224). - BSG, 25.06.1992 - 2 RU 25/91
Auszug aus BSG, 25.06.1992 - 2 RU 24/91
Der Senat hat jedoch in seinem ebenfalls zwischen dem Kläger und dem Beklagten des vorliegenden Verfahrens ergangenen Urteil vom 25. Juni 1992 (2 RU 25/91) ausgeführt, daß die Zahl von 50 Behandlungsfällen iS des § 6 der Bestimmungen des RVA in Verbindung mit den gleichen Verletzungsfällen, bei denen kein UV-Träger Kostenträger ist, nicht nur eine ausreichende ärztliche Erfahrung und Fortbildung durch die Behandlung der Schwerverletzten sichern soll, sondern auch im Interesse der Übersichtlichkeit des Verfahrens für alle Beteiligten eine Zersplitterung in zu viele Krankenhäuser und kleine Unfallstationen für Schwerverletzte iS des Verletzungsartenverfahrens vermeidet. - LSG Schleswig-Holstein, 04.04.1984 - L 4 U 27/83
Auszug aus BSG, 25.06.1992 - 2 RU 24/91
Das Landessozialgericht (LSG) Schleswig-Holstein (Urteil vom 4. April 1984 - L 4 U 27/83 = BG 1985, 336, 337) hat schon vor Inkrafttreten der "Anforderungen 1985" die Richtzahl von 50 Fällen als Zulassungskriterium auch nach den "Anforderungen 1978" mit zutreffenden Argumenten bejaht. - BSG, 13.06.1989 - 2 RU 32/88
Öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Entscheidung über den Forderungserlaß
- GemSOGB, 04.06.1974 - GmS-OGB 2/73
Keine Krankenversicherungspflicht aufgrund der Höhe des Verdienstes; …
- BSG, 14.01.1981 - 3 RK 27/80
Rechtsweg bei Kostenübernahmeansprüchen - Zusage der Krankenkasse
- BSG, 20.09.1988 - 6 RKa 3/88
Streitverfahren - Arzneimittel
- OLG Stuttgart, 22.10.1975 - 13 U 111/75
- LSG Baden-Württemberg, 26.01.2005 - L 2 U 1071/03
Gesetzliche Unfallversicherung - besonderes Heilverfahren - H-Arzt-Verfahren - …
Der LVBG besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit (vgl. Bundessozialgericht BSGE 71, 27, 32 = SozR 3-2200 § 559 Nr. 1;… Lauterbach, Band I, a.a.O.); er war hier vielmehr als Geschäftsstelle des Ausschusses tätig geworden (vgl. Ltnr. 52 des Ärzteabkommens 1992;… jetzt § 32 Abs. 2 des Vertrags Ärzte/Unfallversicherungsträger 2001). Handlungsmittel zur Beteiligung eines Arztes an der berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung durch den von den Beklagten mit der Aufgabenwahrnehmung betrauten LVBG, dessen Einschaltung auch der Kläger nicht beanstandet, kann daher nur der öffentlich-rechtliche Vertrag (§§ 53 Abs. 1, 56 SGB X) sein (h.M.;… vgl. Noeske/Hamacher/Franz, a.a.O;… Krasney in Brackmann, a.a.O.; ferner zum Verletzungsartenverfahren BSGE 71, 27, 29 f.; BSG, Urteil vom 25. Juni 1992 - 2 RU 25/91 - ; jetzt ausdrücklich festgelegt in Ziff. 6.1 der Anforderungen 2001).
Zulässige Klageart ist mithin die Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG (vgl. BSGE 71, 27, 38; BSG, Urteil vom 25. Juni 1992 - 2 RU 25/91 -).
Rn. 17 Die nach § 34 Abs. 3 Satz 1 SGB VII zu schließenden Vereinbarungen sind - ungeachtet der zivilrechtlichen Rechtsform der Spitzenverbände der Unfallversicherungsträger - als öffentlichrechtliche Verträge im Sinne der §§ 53 ff. SGB X zu qualifizieren (…vgl. Kater/Leube, a.a.O., Rdnr. 25;… Schmitt, SGB VII, 2. Auflage, Rdnr. 25;… Krasney in Brackmann, a.a.O., Rdnr. 21; zum früheren Rechtszustand BSGE 71, 27, 31).
Demgemäß ist bei der Festlegung der Anforderungskriterien insbesondere den Grundrechten, namentlich Art. 3 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG, Rechnung zu tragen, aber auch den in § 34 Abs. 1 Sätze 2 und 3 SGB VII zum Ausdruck kommenden Gesichtspunkten der Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle (vgl. BSGE 71, 27, 34 ff.;… Benz in Hauck u.a., a.a.O., Rdnr. 9; Krasney, NZS 1996, 259, 262).
Die Voraussetzungen für die Zulassung zum H-Arzt-Verfahren stellen lediglich - was auch der Kläger nicht in Abrede stellt - eine Berufsausübungsregelung im Sinne des Satzes 2 a.a.O. dar (vgl. BSGE 37, 267, 270; BSGE 71, 27, 36 zu den besonderen Verfahrensarten des Durchgangsarztverfahrens und des Verletzungsartenverfahrens).
Formellrechtliche Bedenken gegen die hier umstrittenen Kriterien in Ziff. 2 der Anforderungen 2001 bestehen schon deswegen nicht, weil die Anforderungen ihre hinreichende gesetzliche Grundlage im Sinne des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG in § 34 Abs. 1 Sätze 2 und 3 SGB VII haben (vgl. zum früheren Recht BSGE 71, 27, 37).
Rn. 27 Unter Berücksichtigung des mit den Regelungen in § 34 Abs. 1 SGB VII verfolgten Ziels der Qualitätssicherung (vgl. nochmals Bundestages-Drucksache 13/2204 S. 84; BSGE 71, 27, 36 f.) ist die in den Anforderungen 2001 auf unfallmedizinische Tätigkeiten nach der Approbation beschränkte Anrechnung ärztlicher Aufgabenwahrnehmung schon mit Blick auf den im Verfassungsrang stehenden Gemeinschaftswert der Gesundheitsversorgung (vgl. BVerfGE 80, 1, 21, 24; 82, 209, 230) ein legitimes - durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigtes - Anliegen.
- BSG, 05.09.2006 - B 2 U 8/05 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zulassung zum H-Arzt-Verfahren - …
Das war schon bisher allgemein anerkannt (vgl BSGE 71, 27, 28 f = SozR 3-2200 § 559 Nr. 1 mwN) und ist durch die detaillierte Ausgestaltung der Vorschriften über die h-ärztliche Versorgung im SGB VII weiter verdeutlicht worden.Soweit der Senat in früheren Entscheidungen (Urteil vom 25. Juni 1992 - 2 RU 25/91 - HV-Info 1992, 2162, 2175 zur Zulassung eines Krankenhauses zum Verletzungsartenverfahren; Urteil vom 25. Juni 1992 - 2 RU 24/91 - BSGE 71, 27 = SozR 3-2200 § 559 Nr. 1 zur Beendigung einer solchen Zulassung) eine andere Auffassung vertreten und eine Gestaltung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag als zulässig angesehen hat, erklärt sich das aus der damaligen abweichenden Rechtslage und steht der jetzigen Einordnung nicht entgegen.
- BSG, 25.06.1992 - 2 RU 25/91 Der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozi[Bgerichtsbarkeit ist gegeben (ng das ebenfalls zwischen dem Kläger und dem Beklagten in einem Rechtsstreit über die - weitere - Zulassung zum Verletzungsartenverfahren ergangene Urteil des erkennenden Senats vom selben Tage -2 RU 24/91).
Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom selben Tage (2 RU 24/91) ausgeführt hat.
Das Krankenhaus des Klägers entspricht nicht den tatsächlichen Voraussetzungen einer Zulassung zum Verletzungsartenverfahren, so daß die Leistungsklage schon deshalb abzuweisen war, ohne daß es darauf ankommt, ob derjenige Krankenhausträger einen Zu-" lassungsanspruch hat, der alle Voraussetzungen für eine Zulassung erfüllt (vgl Urteil vom selben Tage in der Streitsache 2 RU 24/91).
gerechtfertigt ist (vg! die näheren Ausführungen im Urteil vom selben Tag in der Streitsache 2 RU 24/91).
- LSG Baden-Württemberg, 06.09.2006 - L 13 AS 3108/06
Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - keine Aufrechnung zur Tilgung …
- LSG Sachsen, 13.03.2019 - L 1 KR 98/13 Allein durch konkludentes Handeln kommt indessen auch ein koordinationsrechtlicher öffentlich-rechtlicher Vertrag nicht zustande (vgl. BSG vom 25.06.1992 - 2 RU 24/91 - juris Rn. 28).
Jedenfalls bei Versorgungsverträgen von Leistungsträgern mit Leistungserbringern kann - anders als bei einzelnen Vergütungsabreden (BSG…, Urteil vom 17.07.2008 - B 3 KR 16/07 R - juris Rn. 16) - nicht über § 151 BGB auf die schriftliche Annahmeerklärung verzichtet werden (vgl. BSG vom 25.06.1992 - 2 RU 24/91 - juris Rn. 28).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.03.2003 - L 6/3 U 462/02
Vorwegnahme der Hauptsache; Auslegung eines Antrages; Beteiligung am …
Denn die privatrechtlichen Landesverbände schließen im Auftrag der öffentlich-rechtlichen Unfallversicherungsträger (§ 88 SGB X) öffentlich-rechtliche Verträge (§ 53 SGB X) ab (vgl. BSGE 71, 27; s. auch § 34 SGB VII).Den Vertragsparteien eines öffentlich-rechtlichen Vertrages steht es frei, besondere Regelungen über die Kündigung zu vereinbaren, die die Beendigungsgründe des § 59 SGB X (wesentliche Änderung der Verhältnisse ohne Anpassungsmöglichkeit sowie Verhütung oder Beseitigung schwerer Nachteile für das Gemeinwohl) ergänzen (vgl. BSGE 71, 27, 32).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2003 - L 16 B 121/02
Krankenversicherung
Der Widerspruch gegen diesen Ausschluss hat keine aufschiebende Wirkung nach § 86a Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG), denn der Ausschluss stellt keinen Verwaltungsakt, sondern die Kündigung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages - § 53 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) - dar (zur Unterscheidung vgl. BSG SozR 3-2200 § 559 Nr. 1;… SozR 3-2500 § 124 Nr. 3).Rn. 7 Die Rechtsbeziehungen der Beteiligten sind nicht in entsprechender Anwendung des § 626 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), sondern nach den Bestimmungen über den öffentlichen Vertrag gemäß §§ 53 ff. SGB X durch Kündigung gemäß § 59 SGB X oder durch vertraglich vereinbarte Kündigung zu beenden (vgl. BSG SozR 3-2200 § 559 Nr. 1).
- LSG Baden-Württemberg, 16.01.2013 - L 6 U 3568/11
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Abänderung eines Vergleichsvertrags - …
Rn. 49 Die "Verhältnisse", die sich nach Vertragsschluss geändert haben müssen, können sowohl tatsächliche Umstände, wie z. B. den Stand der Medizin oder das Absinken der Anzahl der einschlägigen Behandlungen (BSG SozR 3-2200 § 559 Nr. 1), aber auch rechtliche Verhältnisse betreffen (…Engelmann in von Wulffen, SGB X, 7. Auflage, § 59 Rdnr. 7). - LSG Sachsen, 26.06.2008 - L 2 U 44/06 Nichts anderes kann für die gesetzlichen Unfallkassen gelten (vgl. BSGE 71, 27, 28 f. [BSG 25.06.1992 - 2 RU 24/91] = SozR 3 - 2200 § 559 Nr. 1 m.w.N, BSG, Urt. v. 05.09.2006, B 2 U 8/05 R).
- SG Düsseldorf, 18.02.2008 - S 35 AS 98/07
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Das Bundessozialgericht hat in seiner Entscheidung vom 25.06.1992 (Az.: 2 RU 24/91 -juris.de -) dargelegt, dass ein öffentlich rechtlicher Vertrag, den die Beteiligten hier zweifelsfrei geschlossen haben, nur zulässig ist, "soweit Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen". - SG Detmold, 17.03.2004 - S 5 KR 31/04
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.07.2003 - L 3 P 13/03
Anspruch auf Weiterbewilligung von Pflegegeld ; Zulässigkeit von …
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