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Rechtsprechung
   BGH, 17.03.2015 - 2 StR 379/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,9315
BGH, 17.03.2015 - 2 StR 379/14 (https://dejure.org/2015,9315)
BGH, Entscheidung vom 17.03.2015 - 2 StR 379/14 (https://dejure.org/2015,9315)
BGH, Entscheidung vom 17. März 2015 - 2 StR 379/14 (https://dejure.org/2015,9315)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 40 Abs. 1 StGB; Art. 12 Abs. 1 EGStGB; § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 22 Abs. 1 StGB; § 23 StGB
    Verhängung einer Geldstrafe bei Anwendung eines vertypten Strafmilderungsgrundes (Fehlen eines besonderen Mindestmaßes nur wegen der Strafmilderung; tatrichterliches Ermessen); Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit; außertatbestandliches Handlungsziel)

  • lexetius.com

    EGStGB Art. 12 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Strafzumessung bei Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung: Verhängung von Geldstrafe bei Absenkung der Untergrenze des Strafrahmens durch Anwendung eines vertypten Strafmilderungsgrundes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 StGBEG, § 27 Abs 2 S 2 StGB, § 49 Abs 1 StGB, § 224 Abs 1 Alt 1 StGB
    Strafzumessung bei Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung: Verhängung von Geldstrafe bei Absenkung der Untergrenze des Strafrahmens durch Anwendung eines vertypten Strafmilderungsgrundes

  • IWW

    §§ 223, ... 224 Abs. 1 Nr. 3, 4 StGB, § 24 Abs. 1 GVG, § 24 Abs. 2 GVG, § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GVG, § 24 Abs. 2 StGB, § 224 Abs. 1 StGB, §§ 27 Abs. 2 Satz 2, 49 Abs. 1 StGB, Art. 12 Abs. 1 EGStGB, § 47 Abs. 2 StGB, § 38 Abs. 2 StGB, § 49 Abs. 1 StGB, § 40 Abs. 1 StGB, § 47 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 224 StGB, § 267 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Wahlweise Androhung von Geldstrafe neben der Androhung einer Freiheitsstrafe ohne besonderes Mindestmaß

  • ra.de
  • bghst-wolterskluwer

    EGStGB Art. 12 Abs. 1
    Geldstrafe statt Freiheitsstrafe

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahlweise Androhung von Geldstrafe neben der Androhung einer Freiheitsstrafe ohne besonderes Mindestmaß

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Strafrecht: Strafzumessung bei vertypter Strafmilderung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der vertypte Strafmilderungsgrund - und die Geldstrafe

  • Jurion (Kurzinformation)

    Verhängung einer Geldstrafe durch Anwendung eines vertypten Strafmilderungsgrundes

  • schadenfixblog.de (Auszüge)

    Strafrecht: Strafzumessung bei vertypter Strafmilderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 60, 215
  • NJW 2015, 1769
  • NStZ 2015, 398
  • NStZ 2016, 153
  • NStZ-RR 2017, 197
  • StV 2015, 561
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des …

    Auszug aus BGH, 17.03.2015 - 2 StR 379/14
    Der Raubversuch war unbeendet (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227 f.).

    Auf außertatbestandliche Beweggründe kommt es nicht an (BGH aaO, BGHSt 39, 221, 230).

  • BGH, 13.01.1988 - 2 StR 665/87

    Fleischermesser - § 24 StGB, Freiwilligkeit

    Auszug aus BGH, 17.03.2015 - 2 StR 379/14
    Entscheidend ist auch nicht, wie der Beweggrund für den Rücktritt sittlich zu bewerten ist, sondern nur, ob es sich für den Täter um ein zwingendes Hindernis für einen freien Willensentschluss gehandelt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Januar 1988 - 2 StR 665/87, BGHSt 35, 184, 186).
  • BGH, 18.04.1996 - 1 StR 14/96

    Beihilfe zum Betrug (Anforderungen an die Bestimmtheit des Gehilfenvorsatzes; …

    Auszug aus BGH, 17.03.2015 - 2 StR 379/14
    Dafür genügt eine Vorstellung von der Haupttat, die im Vorstellungsbild des Gehilfen nur in ihren wesentlichen Grundzügen konkretisiert sein muss (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 1996 - 1 StR 14/96, BGHSt 42, 135, 137 f.).
  • BGH, 10.05.1994 - 1 StR 19/94

    Rücktritt vom Versuch - Tatvollendung - Freiwilligkeit des Rücktritts

    Auszug aus BGH, 17.03.2015 - 2 StR 379/14
    Nur wenn die Täter durch einen unvorhergesehenen Umstand psychisch daran gehindert gewesen wären weiter zu handeln, hätte keine Freiwilligkeit vorgelegen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 1994 - 1 StR 19/94, NStZ 1994, 428, 429).
  • LG Bamberg, 07.12.2017 - 33 KLs 1105 Js 520/17

    Verurteilung wegen sexuellen Übergriffs nach dem reformierten Sexualstrafrecht

    Rn. 82 b) Demgemäß ist der Anwendungsbereich der (möglichen) Strafrahmenerweiterung des § 47 Abs. 2, Abs. 1 StGB (anstatt § 12 Abs. 1 EGStGB) eröffnet, da der auf die Tat anzuwendende konkrete Strafrahmen des § 177 Abs. 9 Hs. 1 StGB ein erhöhtes Mindestmaß der Freiheitsstrafe androht (siehe dazu BGH NJW 2015, 1769, 1770;… Fischer, StGB, 65. Aufl. 2017, § 47 Rn. 12;… Stree/Kinzig, in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl. 2014, § 47 Rn. 9).
  • BGH, 11.04.2023 - 5 StR 458/22

    Besonders schwerer Fall der Urkundenfälschung (Vermögensverlust großen Ausmaßes; …

    Da jedenfalls der obere Strafrahmen des § 242 Abs. 1 StGB milder als der nach § 49 Abs. 1 StGB gemilderte des § 243 Abs. 1 Satz 1 StGB ist (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 17. März 2015 - 2 StR 379/14, BGHSt 60, 215, 216 f.;… siehe aber auch Urteil vom 5. Juli 2017 - 2 StR 526/15 Rn. 7), kann der Senat nicht vollends ausschließen, dass das Landgericht bei zutreffender rechtlicher Prüfung zu einer niedrigeren Strafe gelangt wäre.
  • BGH, 09.06.2016 - 2 StR 70/16

    Besonders schwerer Fall der Nötigung (Entkräftung des Regelbeispiels); …

    Soweit die Strafkammer von einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Monat ausgegangen ist und die Möglichkeit der Verhängung einer Geldstrafe nach Art. 12 Abs. 1 Satz 1 EGStGB unberücksichtigt gelassen hat (vgl. Senat, Urteil vom 17. März 2015 - 2 StR 379/14, BGHR EGStGB Art. 12 Abs. 1 Geldstrafe 1), schließt der Senat aus, dass der Strafausspruch hierauf beruht, da die Verhängung einer Geldstrafe offensichtlich ferngelegen hat.
  • BGH, 17.06.2026 - 5 StR 212/26
    der Urteilsgründe erweist sich entgegen der Annahme des Generalbundesanwalts als rechtsfehlerfrei (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 2015, 2 StR 379/14, BGHSt 60, 215, 216).
  • LG Nürnberg-Fürth, 16.03.2022 - 2 KLs 803 Js 19708/21

    Urteil ohne Feststellungen zum Rücktrittshorizont

    Zudem ist zu sehen, dass sich bei Annahme einer Ausnahme von der Regelwirkung nach dem Grundtatbestand des § 114 Abs. 1 StGB eine erhöhte Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten ergeben würde, bei der Milderung über §§ 21, 49 Abs. 1 Nr. 3 StGB hingegen für den Angeklagten günstiger auf die Mindestfreiheitsstrafe von nur einem Monat oder Geldstrafe nach Art. 12 I EGStGB (so BGH, Urteil vom 17.03.2015, 2 StR 379/14, NStZ 2015, 398, zust. Schönke/Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 49 Rn. 4).
  • LG Ravensburg, 26.05.2025 - 7 KLs 57 Js 3717/22

    Einwilligung in eine Körperverletzung in Form einer Genitalverstümmelung

    Rn. 275 Demgemäß ist der Anwendungsbereich der (möglichen) Strafrahmenerweiterung des § 47 Abs. 2, Abs. 1 StGB (anstatt § 12 Abs. 1 EGStGB) eröffnet, da der auf die Tat anzuwendende konkrete Strafrahmen des § 146 Abs. 3 Var. 1 StGB ein erhöhtes Mindestmaß der Freiheitsstrafe androht (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 2015 - 2 StR 379/14 -, BGHSt 60, 215-218;… Fischer, StGB, 72. Aufl., § 47 Rn. 12).
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