Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 09.12.2021 - 2 U 389/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 286 Abs 1 ZPO, § 287 Abs 1 ZPO, § 304 Abs 1 ZPO, § 529 Abs 1 Nr 1 ZPO, § 538 Abs 2 Nr 4 ZPO
Voraussetzungen für den Erlass eines Grundurteils im Kartellschadensprozess; Ersatz kartellbedingten Schadens im Zusammenhang mit dem Erwerb mehrerer Lastkraftwagen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LKW-Kartell
- rechtsportal.de
LKW-Kartell
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Vorliegen einer Schadenswahrscheinlichkeit in unbestimmter Höhe als Voraussetzung für Erlass eines kartellrechtlichen Grundurteils
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 25.07.2019 - 30 O 30/18
- OLG Stuttgart, 09.12.2021 - 2 U 389/19
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (27)
- BGH, 13.04.2021 - KZR 19/20
LKW-Kartell II - Kartellschadensersatz für Endkunden im LKW-Kartell: Erzielung …
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.12.2021 - 2 U 389/19
Rn. 15 Konkurrierend ergibt sich ein Anspruch aus § 823 Absatz 2 BGB i.V.m. Artikel 81 Absatz 1 EG (ex-Art. 85 EGV, seit 2009: Artikel 101 AEUV), da die darin niedergelegten Verbote von abgestimmten Verhaltensweisen ihrer Natur nach geeignet sind, in den Beziehungen zwischen einzelnen unmittelbare Wirkungen zu erzeugen und deshalb unmittelbar in deren Person Rechte entstehen zu lassen, die die Gerichte der Mitgliedstaaten zu wahren haben (BGH…, Urteil vom 12. Mai 1998 - KZR 23/96, juris Rn. 16; BGH…, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 16 - LKW-Kartell I; BGH, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 12 - LKW-Kartell II; zur Anspruchskonkurrenz: BGH…, Urteil vom 06. Juli 2021 - KZR 35/20, juris Rn. 28 - Porsche-Tuning II).Rn. 17 Zutreffend hat das Landgericht einen schuldhaften Verstoß der Beklagten gegen die genannten Normen festgestellt, weil die Beklagte über einen längeren Zeitraum an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen beteiligt war (vgl. BGH…, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 17 - LKW-Kartell I; BGH, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 13 - LKW-Kartell II).
Rn. 24 Diese Feststellungen im Beschluss der Kommission sind für den vorliegenden Rechtsstreit als nachfolgendem Schadensersatzprozess gemäß § 33 Absatz 4 GWB in der Fassung vom 15. Juli 2005 bindend (BGH…, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 23 - LKW-Kartell I; BGH, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 17 - LKW-Kartell II).
Darüber hinausgehende Beschreibungen und Erwägungen erfasst sie hingegen nicht, und auch Fragen der Schadenskausalität sowie der Schadenshöhe nehmen nicht an ihr teil, sondern unterliegen der freien Beweiswürdigung des Gerichts (BGH…, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 23 - LKW-Kartell I, juris Rn. 24; BGH, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 18 - LKW-Kartell II).
Diese Bindungswirkung ist auch nicht deshalb ausgeschlossen oder beschränkt, weil der Kommissionsbeschluss vom 19. Juli 2016 im Rahmen eines Vergleichsverfahrens nach Art. 10a der Verordnung (EG) Nr. 773/2004 (VO (EG) 773/2004) in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 622/2008 ergangen ist (eingehend BGH…, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 23 - LKW-Kartell I, juris Rn. 25 ff.; BGH, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 19 - LKW-Kartell II).
Rn. 26 Die Klägerin ist von der Kartellabsprache betroffen und damit anspruchsberechtigt (vgl. BGH…, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 23 - LKW-Kartell I, juris Rn. 30; BGH, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 20 - LKW-Kartell II).
Für die Feststellung der hiernach maßgeblichen Voraussetzungen gilt der Maßstab des § 286 ZPO (BGH…, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 8/18, juris Rn. 25 - Schienenkartell IV; BGH…, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 31 - LKW-Kartell I; BGH, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 21 - LKW-Kartell II).
Rn. 29 Demnach ist die Klägerin aus abgetretenem Recht anspruchsberechtigt, weil die Tochterunternehmen der Klägerin mit den Lastkraftwagen von der am Kartell beteiligten Beklagten Waren erworben haben, die Gegenstand des Austauschs über zukünftige Preislisten und Listenpreiserhöhungen sowie der weiteren festgestellten wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen und damit Gegenstand der Kartellabsprache waren (vgl. auch BGH…, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 32 - LKW-Kartell I; BGH, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 22 - LKW-Kartell II).
Es genügt, dass diese Fahrzeuge auf den Grundmodellen ("Ecktypen") aufbauten, deren Listenpreise Gegenstand der Absprachen waren, da die durch das Kartell bewirkte Verfälschung der Bedingungen des Marktgeschehens damit jedenfalls geeignet war, sich auf die individuellen Transaktionspreise für Fahrzeuge der kartellbeteiligten LKW-Hersteller auszuwirken (BGH…, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 33 - LKW-Kartell I; BGH, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 23 - LKW-Kartell II).
Weiterer Feststellungen zu den Auswirkungen auf einzelne Transaktionen bedarf es für die haftungsbegründende Kausalität nicht (BGH…, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 33 - LKW-Kartell I; BGH, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 23 - LKW-Kartell II).
Treffen Unternehmen trotz der damit einhergehenden erheblichen Risiken solche Absprachen, streitet danach eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die im Rahmen eines Kartells erzielten Preise im Schnitt über denen liegen, die sich ohne die wettbewerbsbeschränkende Absprache bildeten (BGH…, Urteil vom 11. Dezember 2018 - KZR 26/17, juris Rn. 55 - Schienenkartell I; BGH…, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 40 - LKW-Kartell I; BGH, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 26 - LKW-Kartell II).
Die Kartellbeteiligten haben nicht lediglich Informationen über ihre Listenpreise ausgetauscht, sondern vielmehr ihre künftigen Listenpreise sowie deren Erhöhung miteinander besprochen und ihre zukünftige Preissetzung sowohl durch Vereinbarungen als auch durch abgestimmte Verhaltensweisen koordiniert (BGH…, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 42 - LKW-Kartell I; BGH, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 29 - LKW-Kartell II).
Rn. 39 Auch steht der Anwendung des Erfahrungssatzes nicht entgegen, dass sich die Kartellanten lediglich über Listenpreise und deren Heraufsetzung, nicht aber über die später tatsächlich vom Kunden gezahlten Transaktionspreise verständigt haben (BGH…, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 45 f. - LKW-Kartell I; BGH, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 30 - LKW-Kartell II).
Nach den - bindenden - Feststellungen der Kommission bildeten bei den am Kartell beteiligten LKW-Herstellern die festgelegten Listenpreise typischerweise den Ausgangspunkt der Preisgestaltung, was notwendig bedeutet, dass sie sich - in irgendeiner Weise - auf die von den Kunden zu zahlenden Transaktionspreise auswirkten (BGH, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 38 - LKW-Kartell II).
Daraus ist jedoch nicht zu schließen, ein Einfluss einer Listenpreiserhöhung auf den auf dem Markt erzielbaren Endpreis scheide vernünftigerweise aus (BGH…, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 47 - LKW-Kartell I; BGH, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 38 - LKW-Kartell II).
Ihre Kenntnis ermöglichte es überdies, die Marktpreise besser abzuschätzen als ohne Kenntnis dieser Größe (BGH…, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 48 - LKW-Kartell I; eingehend: BGH, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 39 ff. - LKW-Kartell II).
Dadurch wurde ein Gleichlauf von zu erwartender Kosten- und Preisentwicklung sowohl bei den Fahrzeugen erzielt, die noch der alten Schadstoffklasse entsprachen, als auch bei denjenigen, die bereits die Anforderungen der neuen Abgasnorm erfüllten (BGH, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 41 - LKW-Kartell II).
Die Gültigkeit und Reichweite des Erfahrungssatzes hängen davon ab, inwieweit seine tatsächlichen Grundlagen geeignet sind, den vermuteten Sachverhalt wahrscheinlicher zu machen als einen möglichen abweichenden Sachverhalt (BGH…, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 51 - LKW-Kartell I; BGH, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 37 - LKW-Kartell II).
Dieser Einwand geht am Wirkungsmechanismus des LKW-Kartells vorbei (BGH, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 43 - LKW-Kartell II).
Als regelmäßige "Strategie" kommt dies jedoch schon für den einzelnen Händler sinnvollerweise nicht in Betracht, da dies dauerhaft für ihn nicht auskömmlich wäre, und schon gar nicht kann es als naheliegend angesehen werden, dass sämtliche Händler regelhaft in dieser Weise verführen (BGH, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 44 - LKW-Kartell II).
Er kann insbesondere nicht zwischen solchen Preiserhöhungen unterscheiden, die sich aus den dargestellten inflatorischen oder technischen Bruttolistenpreisänderungen ergeben, und solchen, die infolge der Koordinierung der Bruttolistenpreisänderungen über diejenigen Listenpreise hinausgehen, die die Hersteller ohne die wettbewerbsbeschränkenden Absprachen und Verhaltensweisen gesetzt hätten (BGH, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 45 - LKW-Kartell II).
Rn. 48 Aufgrund der beschriebenen Wirkungsweise des Kartells ist es für die Anwendung des Erfahrungssatzes auch nicht von Belang, ob die neuen Fahrzeuge nicht unmittelbar vom Hersteller, sondern von einem rechtlich selbständigen Händler erworben wurden (BGH, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 46/49 - LKW-Kartell II).
In beiden Fällen bildet der auf der Großhandelsebene zugrunde gelegte "Nationale Listenpreis" die Grundlage für die Preisvereinbarung, bei der die gegebenen Spielräume für die Einräumung von Nachlässen - entweder gegenüber dem Händler oder unmittelbar gegenüber dem Endkunden - genutzt werden konnten (BGH, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 50 - LKW-Kartell II).
Bei solchen Konditionen wäre jedenfalls die Annahme, dass von den Herstellern bewirkte Preiserhöhungen regelhaft und vollständig auf der Ebene der (selbständigen) Händler "hängenblieben", völlig unplausibel (BGH, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 51 - LKW-Kartell II).
Rn. 58 Aus alldem folgt, dass Art, Umfang und Dauer der Bruttopreislistenkoordinierung in Verbindung mit dem abgestimmten Verhalten bei der Einführung neuer Abgasnormen und der Weitergabe der Kosten hierfür ein erhebliches Gewicht im Rahmen der Gesamtwürdigung zukommen (vgl. BGH, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 55 - LKW-Kartell II).
Es entsprach gerade der Wirkungsweise des Kartells, das über die Koordinierung von Bruttolistenpreiserhöhungen die direkte Koordinierung der Transaktionspreise weder erreichen noch auch nur anstreben konnte, dass der Wettbewerb zwischen den Herstellern nicht vollständig ausgeschaltet, sondern nur gedämpft und aus der Sicht der Kartellbeteiligten idealerweise gemeinsam auf ein sich in den Bruttopreislisten widerspiegelndes suprakompetitives "Einstandskostenniveau" gehoben wurde, das ohne die Verhaltenskoordinierung nicht durchsetzbar gewesen wäre (BGH, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 57 - LKW-Kartell II).
Auch und gerade mit der Heranziehung von "Ecktypen" als struktureller Vorgabe für den Austausch von Informationen konnte die angestrebte Koordinierung erreicht werden (BGH, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 58 - LKW-Kartell II).
Grundsätzlich stellen ökonometrische Gutachten, die mit einer Regressionsanalyse zu dem Ergebnis kommen, dass eine kartellbedingte Preiserhöhung nicht nachweisbar ist, einen zu berücksichtigenden Umstand mit indizieller Bedeutung dar (BGH, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 65 - LKW-Kartell II).
Die Belastbarkeit der von den Parteien vorgelegten Regressionsanalysen muss das Gericht auch im Rahmen einer bloßen Entscheidung über den Grund überprüfen und den von der jeweiligen Gegenseite vorgebrachten Einwänden nachgehen (BGH, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 87 - LKW-Kartell II).
Denn je geringer die Anreize für die mittelbar geschädigten Abnehmer sind, Ansprüche gegenüber den Kartellbeteiligten zu erheben, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Anrechnung von Vorteilen aus den nachgelagerten Geschäften auf den Schaden des Primärgeschädigten zu einer faktischen Haftungsfreistellung für die Kartellanten führt, und desto näher liegt somit aus Wertungsgründen ein Ausschluss der Vorteilsausgleichung (BGH, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 100 - LKW-Kartell II).
Notwendig ist Vortrag zu den durch die konkrete Verwendung der erworbenen Lastkraftwagen relevanten Absatzmärkten (BGH, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 102 - LKW-Kartell II), hier der Absatzmarkt von Bauunternehmen.
- BGH, 23.09.2020 - KZR 35/19
LKW-Kartell - Kartellschadensersatz für den Käufer vom sog. LKW-Kartell …
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.12.2021 - 2 U 389/19
Rn. 15 Konkurrierend ergibt sich ein Anspruch aus § 823 Absatz 2 BGB i.V.m. Artikel 81 Absatz 1 EG (ex-Art. 85 EGV, seit 2009: Artikel 101 AEUV), da die darin niedergelegten Verbote von abgestimmten Verhaltensweisen ihrer Natur nach geeignet sind, in den Beziehungen zwischen einzelnen unmittelbare Wirkungen zu erzeugen und deshalb unmittelbar in deren Person Rechte entstehen zu lassen, die die Gerichte der Mitgliedstaaten zu wahren haben (BGH…, Urteil vom 12. Mai 1998 - KZR 23/96, juris Rn. 16; BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 16 - LKW-Kartell I; BGH…, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 12 - LKW-Kartell II; zur Anspruchskonkurrenz: BGH…, Urteil vom 06. Juli 2021 - KZR 35/20, juris Rn. 28 - Porsche-Tuning II).Rn. 17 Zutreffend hat das Landgericht einen schuldhaften Verstoß der Beklagten gegen die genannten Normen festgestellt, weil die Beklagte über einen längeren Zeitraum an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen beteiligt war (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 17 - LKW-Kartell I; BGH…, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 13 - LKW-Kartell II).
Rn. 24 Diese Feststellungen im Beschluss der Kommission sind für den vorliegenden Rechtsstreit als nachfolgendem Schadensersatzprozess gemäß § 33 Absatz 4 GWB in der Fassung vom 15. Juli 2005 bindend (BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 23 - LKW-Kartell I; BGH…, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 17 - LKW-Kartell II).
Darüber hinausgehende Beschreibungen und Erwägungen erfasst sie hingegen nicht, und auch Fragen der Schadenskausalität sowie der Schadenshöhe nehmen nicht an ihr teil, sondern unterliegen der freien Beweiswürdigung des Gerichts (BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 23 - LKW-Kartell I, juris Rn. 24; BGH…, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 18 - LKW-Kartell II).
Diese Bindungswirkung ist auch nicht deshalb ausgeschlossen oder beschränkt, weil der Kommissionsbeschluss vom 19. Juli 2016 im Rahmen eines Vergleichsverfahrens nach Art. 10a der Verordnung (EG) Nr. 773/2004 (VO (EG) 773/2004) in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 622/2008 ergangen ist (eingehend BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 23 - LKW-Kartell I, juris Rn. 25 ff.; BGH…, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 19 - LKW-Kartell II).
Rn. 26 Die Klägerin ist von der Kartellabsprache betroffen und damit anspruchsberechtigt (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 23 - LKW-Kartell I, juris Rn. 30; BGH…, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 20 - LKW-Kartell II).
Rn. 28 Nach diesen Grundsätzen ist Voraussetzung des haftungsbegründenden Tatbestands eines kartellrechtlichen Schadensersatzanspruchs, dass dem Anspruchsgegner ein wettbewerbsbeschränkendes Verhalten anzulasten ist, das - vermittelt durch den Abschluss von Umsatzgeschäften oder in anderer Weise - geeignet ist, einen Schaden des Anspruchstellers unmittelbar oder mittelbar zu begründen (BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 31 - LKW-Kartell I).
Für die Feststellung der hiernach maßgeblichen Voraussetzungen gilt der Maßstab des § 286 ZPO (BGH…, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 8/18, juris Rn. 25 - Schienenkartell IV; BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 31 - LKW-Kartell I; BGH…, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 21 - LKW-Kartell II).
Rn. 29 Demnach ist die Klägerin aus abgetretenem Recht anspruchsberechtigt, weil die Tochterunternehmen der Klägerin mit den Lastkraftwagen von der am Kartell beteiligten Beklagten Waren erworben haben, die Gegenstand des Austauschs über zukünftige Preislisten und Listenpreiserhöhungen sowie der weiteren festgestellten wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen und damit Gegenstand der Kartellabsprache waren (vgl. auch BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 32 - LKW-Kartell I; BGH…, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 22 - LKW-Kartell II).
Ausgenommen sind lediglich Lastkraftwagen für den militärischen Bereich, der "After-sales"-Bereich, andere Dienstleistungen und Garantien für Lastkraftwagen, der Verkauf von gebrauchten Lastkraftwagen und sämtliche anderen von den Beteiligten verkauften Waren und erbrachten Dienstleistungen (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 34 - LKW-Kartell I).
Die Beklagte war ab dem 26. Juni 2001 an den Absprachen, die sich auf die jeweiligen Folgejahre bezogen, beteiligt (vgl. OLG Stuttgart…, Urteil vom 04. April 2019 - 2 U 101/18 , juris Rn. 142 und BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 36 - LKW-Kartell I).
Es genügt, dass diese Fahrzeuge auf den Grundmodellen ("Ecktypen") aufbauten, deren Listenpreise Gegenstand der Absprachen waren, da die durch das Kartell bewirkte Verfälschung der Bedingungen des Marktgeschehens damit jedenfalls geeignet war, sich auf die individuellen Transaktionspreise für Fahrzeuge der kartellbeteiligten LKW-Hersteller auszuwirken (BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 33 - LKW-Kartell I; BGH…, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 23 - LKW-Kartell II).
Weiterer Feststellungen zu den Auswirkungen auf einzelne Transaktionen bedarf es für die haftungsbegründende Kausalität nicht (BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 33 - LKW-Kartell I; BGH…, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 23 - LKW-Kartell II).
Rn. 36 Zugunsten des Abnehmers eines an einer Kartellabsprache beteiligten Unternehmens streitet der Erfahrungssatz, wonach eine auf der hohen Wahrscheinlichkeit eines solchen Geschehens beruhende tatsächliche Vermutung dafür spricht, dass die im Rahmen des Kartells erzielten Preise im Schnitt über denjenigen liegen, die sich ohne die wettbewerbsbeschränkende Absprache gebildet hätten (BGH…, Urteil vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17, juris Rn. 40 - Schienenkartell II; BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 39 - LKW-Kartell I; BGH…, Urteil vom 12. Juni 2018 - KZR 56/16, juris Rn. 35 - Grauzementkartell II).
Treffen Unternehmen trotz der damit einhergehenden erheblichen Risiken solche Absprachen, streitet danach eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die im Rahmen eines Kartells erzielten Preise im Schnitt über denen liegen, die sich ohne die wettbewerbsbeschränkende Absprache bildeten (BGH…, Urteil vom 11. Dezember 2018 - KZR 26/17, juris Rn. 55 - Schienenkartell I; BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 40 - LKW-Kartell I; BGH…, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 26 - LKW-Kartell II).
Rn. 38 Eine solche tatsächliche Vermutung für einen Anstieg des Marktpreisniveaus bei Lastkraftwagen und damit für einen Schaden der Klägerin besteht auch auf der Grundlage des im Kommissionsbeschluss vom 19. Juli 2016 festgestellten Sachverhalts (BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 41 - LKW-Kartell I).
Die Kartellbeteiligten haben nicht lediglich Informationen über ihre Listenpreise ausgetauscht, sondern vielmehr ihre künftigen Listenpreise sowie deren Erhöhung miteinander besprochen und ihre zukünftige Preissetzung sowohl durch Vereinbarungen als auch durch abgestimmte Verhaltensweisen koordiniert (BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 42 - LKW-Kartell I; BGH…, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 29 - LKW-Kartell II).
Rn. 39 Auch steht der Anwendung des Erfahrungssatzes nicht entgegen, dass sich die Kartellanten lediglich über Listenpreise und deren Heraufsetzung, nicht aber über die später tatsächlich vom Kunden gezahlten Transaktionspreise verständigt haben (BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 45 f. - LKW-Kartell I; BGH…, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 30 - LKW-Kartell II).
Daraus ist jedoch nicht zu schließen, ein Einfluss einer Listenpreiserhöhung auf den auf dem Markt erzielbaren Endpreis scheide vernünftigerweise aus (BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 47 - LKW-Kartell I; BGH…, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 38 - LKW-Kartell II).
Ihre Kenntnis ermöglichte es überdies, die Marktpreise besser abzuschätzen als ohne Kenntnis dieser Größe (BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 48 - LKW-Kartell I; eingehend: BGH…, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 39 ff. - LKW-Kartell II).
Die Gültigkeit und Reichweite des Erfahrungssatzes hängen davon ab, inwieweit seine tatsächlichen Grundlagen geeignet sind, den vermuteten Sachverhalt wahrscheinlicher zu machen als einen möglichen abweichenden Sachverhalt (BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 51 - LKW-Kartell I; BGH…, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 37 - LKW-Kartell II).
Es trifft jedoch nicht zu, dass lediglich ein Informationsaustausch über Listenpreise in Rede steht (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, Rn. 53/54 - LKW-Kartell I).
Diese Feststellungen der Europäischen Kommission sind zentraler Bestandteil der Charakterisierung des konkreten Verstoßes, für den die Geldbuße festgesetzt worden ist (BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 49 - LKW-Kartell I).
Unter diesen Umständen sind grundsätzlich auch Feststellungen im Kommissionsbeschluss zu berücksichtigen, die keinen unmittelbaren Bezug zu Erwerbsvorgängen in Deutschland aufweisen, da sie gleichwohl Auskunft über Umfang und Intensität der Verhaltenskoordinierung sowie über deren Eignung geben können, sich auf Bedingungen und Preise für Transaktionen auszuwirken, die in den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum durchgeführt worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 89 - LKW-Kartell I).
Rn. 67 Zutreffend hat das Landgericht entschieden, dass die geltend gemachten Schadensersatzansprüche nicht verjährt sind (eingehend BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 72 bis 85 - LKW-Kartell I).
- BGH, 28.01.2020 - KZR 24/17
Schienenkartell II - Erforderlichkeit eines konkreten Schadensnachweises bei …
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.12.2021 - 2 U 389/19
Allerdings sind die Vorgaben des Unionsrechts zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17, juris Rn. 23 - Schienenkartell II).Der Kreis der durch das Kartellverbot des Artikel 101 Absatz 1 AEUV geschützten Personen ist nicht auf solche Abnehmer beschränkt, gegen die sich die Kartellabsprache gezielt richtet (BGH…, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, juris Rn. 16 f. - ORWI; BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17, juris Rn. 24 - Schienenkartell II).
Rn. 36 Zugunsten des Abnehmers eines an einer Kartellabsprache beteiligten Unternehmens streitet der Erfahrungssatz, wonach eine auf der hohen Wahrscheinlichkeit eines solchen Geschehens beruhende tatsächliche Vermutung dafür spricht, dass die im Rahmen des Kartells erzielten Preise im Schnitt über denjenigen liegen, die sich ohne die wettbewerbsbeschränkende Absprache gebildet hätten (BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17, juris Rn. 40 - Schienenkartell II; BGH…, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 39 - LKW-Kartell I; BGH…, Urteil vom 12. Juni 2018 - KZR 56/16, juris Rn. 35 - Grauzementkartell II).
Die danach erforderlichen Feststellungen hat das Gericht unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung zu treffen, wobei ihm die Befugnis zur Schadensschätzung nach den Maßstäben des § 287 Absatz 1 ZPO zusteht (BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17, juris Rn. 35 - Schienenkartell II).
Der Tatrichter kann daher nur unter Heranziehung derjenigen Umstände, die darauf schließen lassen, wie sich das Marktgeschehen ohne die Kartellabsprache wahrscheinlich entwickelt hätte, zu Feststellungen zum hypothetischen Marktpreis gelangen; dies gilt auch dann, wenn der Tatrichter zur Ermittlung des hypothetischen Marktpreises auf Vergleichsmärkte zurückgreift (BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17, juris Rn. 34 - Schienenkartell II; BGH…, Beschluss vom 09. Oktober 2018 - KRB 51/16, juris Rn. 65 ff. - Flüssiggas I).
Weil er bei der Behandlung von Anträgen zum Beweis von Indizien freier gestellt ist als bei sonstigen Beweisanträgen, darf und muss er bei einem Indizienbeweis vor der Beweiserhebung prüfen, ob die vorgetragenen Indizien - ihre Richtigkeit unterstellt - ihn von der Wahrheit der Haupttatsache überzeugten (BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17, juris Rn. 36 - Schienenkartell II).
Die aus dem Erfahrungssatz abgeleitete Vermutung gewinnt an Gewicht, je länger und nachhaltiger ein Kartell praktiziert wurde und je höher daher die Wahrscheinlichkeit ist, dass es Auswirkungen auf das Preisniveau gehabt hat, das sich infolge der Ausschaltung oder zumindest starken Dämpfung des Wettbewerbs eingestellt hat (BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17, juris Rn. 40 - Schienenkartell II; BGH…, Beschluss vom 28. Juni 2005 - KRB 2/05, juris Rn. 20 - Berliner Transportbeton).
- BGH, 11.12.2018 - KZR 26/17
Quoten- und Kundenschutzkartell: Anscheinsbeweis hinsichtlich des Eintritts eines …
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.12.2021 - 2 U 389/19
Rn. 13 Für den Schadensersatzanspruch ist das im Belieferungszeitraum geltende Recht maßgeblich (BGH…, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, juris Rn. 13 - ORWI; BGH, Urteil vom 11. Dezember 2018 - KZR 26/17, juris Rn. 44 - Schienenkartell I).Voraussetzung ist weiter, dass es zumindest wahrscheinlich ist, dass der geltend gemachte Anspruch in irgendeiner Höhe besteht (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2018 - KZR 26/17, juris Rn. 38 - Schienenkartell I).
Zu einem Anscheinsbeweis führt dieser Erfahrungssatz jedoch nicht (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2018 - KZR 26/17, juris Rn. 57 - Schienenkartell I).
Treffen Unternehmen trotz der damit einhergehenden erheblichen Risiken solche Absprachen, streitet danach eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die im Rahmen eines Kartells erzielten Preise im Schnitt über denen liegen, die sich ohne die wettbewerbsbeschränkende Absprache bildeten (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2018 - KZR 26/17, juris Rn. 55 - Schienenkartell I; BGH…, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 40 - LKW-Kartell I; BGH…, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 26 - LKW-Kartell II).
Dies trägt auch dem Effektivitätsgrundsatz Rechnung, wonach die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert wird (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2018 - KZR 26/17, juris Rn. 56 - Schienenkartell I).
Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang wettbewerbsbeschränkende Absprachen einen Preiseffekt haben, wird allerdings von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst, etwa der Anzahl der Marktteilnehmer, der Zahl der an den Absprachen beteiligten Unternehmen, ihren Möglichkeiten, die für die Umsetzung der Absprachen erforderlichen Informationen auszutauschen, dem Anteil der Marktabdeckung, dem Grad der Kartelldisziplin und den Möglichkeiten der Marktgegenseite, ihren Bedarf anderweitig zu decken oder sonstige Gegenmaßnahmen zu ergreifen (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2018 - KZR 26/17, juris Rn. 57 - Schienenkartell).
- BGH, 28.06.2011 - KZR 75/10
ORWI - Kartellteilnehmer haften auch mittelbar Geschädigten auf Schadensersatz …
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.12.2021 - 2 U 389/19
Rn. 13 Für den Schadensersatzanspruch ist das im Belieferungszeitraum geltende Recht maßgeblich (BGH, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, juris Rn. 13 - ORWI; BGH…, Urteil vom 11. Dezember 2018 - KZR 26/17, juris Rn. 44 - Schienenkartell I).Die praktische Wirksamkeit des gemeinschaftsrechtlichen Kartellverbotes erfordert, dass jedermann Ersatz des Schadens verlangen kann, der ihm durch einen Vertrag, der den Wettbewerb beschränkt oder verfälscht, oder durch ein entsprechendes Verhalten entstanden ist (BGH, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, juris Rn. 15 - ORWI; EuGH…, Urteil vom 20. September 2001 - C-453/99, Rn. 26 - Courage; EuGH…, Urteil vom 13. Juli 2006 - C-295/04 bis C-298/04, Rn. 60 - Manfredi; EuGH…, Urteil vom 05. Juni 2014 - C-557/12, Rn. 22 - Kone; EuGH…, Urteil vom 14. März 2019 - C-724/17, Rn. 26 - Skanska; EuGH…, Urteil vom 12. Dezember 2019 - C-435/18, Rn. 27 - Otis).
Der Kreis der durch das Kartellverbot des Artikel 101 Absatz 1 AEUV geschützten Personen ist nicht auf solche Abnehmer beschränkt, gegen die sich die Kartellabsprache gezielt richtet (BGH, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, juris Rn. 16 f. - ORWI; BGH…, Urteil vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17, juris Rn. 24 - Schienenkartell II).
Vielmehr bedarf es der Feststellung, dass die Preiserhöhung gerade auf das Kartellgeschehen und nicht etwa auf andere preisbildende Faktoren zurückgeht (BGH, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, juris Rn. 46 - ORWI).
Rn. 68 Soweit sich die Beklagte schließlich darauf beruft, die Klägerin habe die durch die kartellbedingte Preiserhöhung bedingte Erhöhung ihrer Kosten ganz oder zum Teil an ihre eigenen Abnehmer weitergegeben, ist dieser Einwand zwar grundsätzlich rechtlich beachtlich (BGH…, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 8/18, juris Rn. 46 - Schienenkartell IV; BGH, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, juris Rn. 58 - ORWI), ändert jedoch nichts an dem (ursprünglichen) Schadenseintritt ( OLG Stuttgart…, Urteil vom 04. April 2019 - 2 U 101/18 , juris Rn. 182 ).
Der Schaden ist bereits mit dem Erwerb der Ware in Höhe der Differenz aus dem Kartellpreis und dem (hypothetischen) Wettbewerbspreis eingetreten (BGH, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, juris Rn. 56 - ORWI).
- OLG Stuttgart, 04.04.2019 - 2 U 101/18
LKW-Kartell - LKW-Kartellrechtsverfahren: Darlegungs- und Beweislast des …
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.12.2021 - 2 U 389/19
Den Organen der Beklagten fällt zumindest ein Organisationsverschulden zur Last, da sie ein kartellrechtswidriges Verhalten nicht verhindert haben ( OLG Stuttgart, Urteil vom 04. April 2019 - 2 U 101/18 , juris Rn. 129 ).Insbesondere betreffen die Feststellungen der Europäischen Kommission auch Fahrgestelle für Kipper ( OLG Stuttgart, Urteil vom 04. April 2019 - 2 U 101/18 , juris Rn. 141 ).
Die Beklagte war ab dem 26. Juni 2001 an den Absprachen, die sich auf die jeweiligen Folgejahre bezogen, beteiligt (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 04. April 2019 - 2 U 101/18 , juris Rn. 142 und BGH…, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 36 - LKW-Kartell I).
Der Austausch zukünftiger Preislisten dient mithin nicht nur rein informatorischen Zwecken, sondern gibt den beteiligten Unternehmen Vorteile bei der Preisbildung und der Weitergabe zwischenzeitlicher Kostensteigerungen ( OLG Stuttgart, Urteil vom 04. April 2019 - 2 U 101/18 , juris Rn. 161 ; OLG Schleswig…, Urteil vom 17. Februar 2020 - 16 U 43/19 Kart, juris Rn. 78 ff.).
Rn. 68 Soweit sich die Beklagte schließlich darauf beruft, die Klägerin habe die durch die kartellbedingte Preiserhöhung bedingte Erhöhung ihrer Kosten ganz oder zum Teil an ihre eigenen Abnehmer weitergegeben, ist dieser Einwand zwar grundsätzlich rechtlich beachtlich (BGH…, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 8/18, juris Rn. 46 - Schienenkartell IV; BGH…, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, juris Rn. 58 - ORWI), ändert jedoch nichts an dem (ursprünglichen) Schadenseintritt ( OLG Stuttgart, Urteil vom 04. April 2019 - 2 U 101/18 , juris Rn. 182 ).
- OLG Schleswig, 17.02.2020 - 16 U 43/19
LKW-Kartell - Anspruch auf Kartellschadensersatz beim Erwerb von Fahrzeugen der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.12.2021 - 2 U 389/19
Aus der hohen Ansiedelung folgt, dass der Vorstand der Beklagten das Vorgehen gekannt und gebilligt hat (OLG Schleswig, Urteil vom 17. Februar 2020 - 16 U 43/19 Kart, juris Rn. 60).Selbst wenn für die vom Endkunden bezahlten Preise auch die sehr unterschiedlichen und sehr unterschiedlich teuren Aufbauten und sonstigen Ausstattungen von erheblicher Bedeutung sind, ändert dies nichts daran, dass in den nicht wegzudenkenden Kostenerhöhungen für die Basismodelle immer auch das kartellbedingt erhöhte Niveau gleichsam mitläuft (OLG Schleswig, Urteil vom 17. Februar 2020 - 16 U 43/19 Kart, juris Rn. 88).
Der Austausch zukünftiger Preislisten dient mithin nicht nur rein informatorischen Zwecken, sondern gibt den beteiligten Unternehmen Vorteile bei der Preisbildung und der Weitergabe zwischenzeitlicher Kostensteigerungen ( OLG Stuttgart…, Urteil vom 04. April 2019 - 2 U 101/18 , juris Rn. 161 ; OLG Schleswig, Urteil vom 17. Februar 2020 - 16 U 43/19 Kart, juris Rn. 78 ff.).
Rn. 56 Aufgrund der hohen Marktabdeckung waren die Möglichkeiten der Endkunden, ihren Bedarf anderweitig zu decken oder sonstige Gegenmaßnahmen zu ergreifen, außerordentlich begrenzt (OLG Schleswig, Urteil vom 17. Februar 2020 - 16 U 43/19 Kart, juris Rn. 101).
- BGH, 23.09.2020 - KZR 4/19
Schienenkartell V - Kartellschadensersatz für ein Unternehmen des öffentlichen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.12.2021 - 2 U 389/19
Nicht erforderlich ist, dass der Gegner den Beweis des Gegenteils führt, mithin den Richter davon überzeugt, dass ein Schaden nicht entstanden ist (BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 4/19, juris Rn. 27 - LKW-Kartell I).Eine Beweislastumkehr ist damit allerdings nicht verbunden (BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 4/19, juris Rn. 26 - LKW-Kartell I).
Darüber hinaus kann erheblich sein, ob den Primärgeschädigten aufgrund von Mengeneffekten Gewinne entgangen sind, deren Ersatz sie neben einem etwaigen Preishöhenschaden geltend machen können (BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 4/19, juris Rn. 51 - Schienenkartell V).
- BGH, 28.06.2005 - KRB 2/05
Verjährungsunterbrechung gegenüber Organen (Wirkung für verjährte Handlungen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.12.2021 - 2 U 389/19
Einer solchen tatsächlichen Vermutung kommt im Rahmen der freien Beweiswürdigung regelmäßig eine starke indizielle Bedeutung zu (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - KRB 2/05, juris Rn. 21 - Berliner Transportbeton).Die aus dem Erfahrungssatz abgeleitete Vermutung gewinnt an Gewicht, je länger und nachhaltiger ein Kartell praktiziert wurde und je höher daher die Wahrscheinlichkeit ist, dass es Auswirkungen auf das Preisniveau gehabt hat, das sich infolge der Ausschaltung oder zumindest starken Dämpfung des Wettbewerbs eingestellt hat (BGH…, Urteil vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17, juris Rn. 40 - Schienenkartell II; BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - KRB 2/05, juris Rn. 20 - Berliner Transportbeton).
- BGH, 28.06.2016 - VI ZR 559/14
Grundurteil: Fehlerhafte Nichtbeachtung des Grundsatzes der Prozessökonomie im …
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.12.2021 - 2 U 389/19
Ein Grundurteil ist ermessensfehlerhaft und daher unzulässig, wenn es zu einer ungerechtfertigten Verzögerung und Verteuerung des Rechtsstreits führt, beispielsweise wenn im Betragsverfahren eine erneute Beweisaufnahme über Tatsachen notwendig wäre, die bereits Gegenstand einer Beweisaufnahme im Grundverfahren waren (BGH, Urteil vom 28. Juni 2016 - VI ZR 559/14, juris Rn. 26, 34;… Feskorn in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Aufl. 2022, § 304 ZPO, Rn. 8).Soweit der Bundesgerichtshof in verschiedenen Urteilen ein Heraufziehen des Betragsverfahrens für angebracht gehalten hat, hat er dies jeweils damit begründet, dass eine weitere Verzögerung des Verfahrens den Parteien nicht zuzumuten sei (BGH, Urteil vom 28. Juni 2016 - VI ZR 559/14, juris Rn. 39; BGH…, Urteil vom 08. Juli 2004 - VII ZR 231/03, juris Rn. 20).
- BGH, 19.05.2020 - KZR 8/18
Schienenkartell IV - Anspruch auf Ersatz eines kartellbedingten Schadens - …
- BGH, 12.06.2018 - KZR 56/16
Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei Kartellverstößen
- BGH, 12.07.2016 - KZR 25/14
Zu den Anforderungen an den Nachweis eines Kartellschadens
- EuGH, 04.06.2009 - C-8/08
EIN EINZIGES TREFFEN ZWISCHEN UNTERNEHMEN KANN EINE ABGESTIMMTE VERHALTENSWEISE …
- BGH, 17.10.2003 - V ZR 84/02
Schadensmindernde Berücksichtigung von Steuervorteilen; Darlegungs- und …
- EuGH, 19.03.2015 - C-286/13
Dole Food und Dole Fresh Fruit Europe / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - …
- BGH, 09.10.2018 - KRB 51/16
Flüssiggas I - Kartellbußgeldsache: Ermittlung des kartellbedingten Mehrerlöses …
- BGH, 08.07.2004 - VII ZR 231/03
Verschuldensabhängigkeit einer Vertragsstrafe; Absehen von Zurückverweisung wegen …
- OLG Köln, 18.03.1987 - 2 U 99/86
- EuGH, 20.09.2001 - C-453/99
Courage und Crehan - Schadensersatz im Kartellrecht
- EuGH, 14.03.2019 - C-724/17
Skanska - Kartellschadensersatz kann auch gegen Nachfolgesellschaft bestehen
- EuGH, 13.07.2006 - C-295/04
Manfredi - Artikel 81 EG - Wettbewerb - Kartell - Durch Kraftfahrzeuge, Schiffe …
- EuGH, 05.06.2014 - C-557/12
Führt ein Kartell dazu, dass die Wettbewerber sich veranlasst sehen, ihre Preise …
- EuGH, 12.12.2019 - C-435/18
Personen, die nicht als Anbieter oder Nachfrager auf dem von einem Kartell …
- BGH, 12.05.1998 - KZR 23/96
"Depotkosmetik"; Rechtsfolgen der Verweigerung der Aufnahme in ein selektives …
- BGH, 06.07.2021 - KZR 35/20
Porsche-Tuning II - Wettbewerbsbeschränkung: Klagebefugnis eines Verbands bei …
- LG Stuttgart, 25.07.2019 - 30 O 30/18
Schadensersatz bei LkW-Kartell und Kartellbefangenheit
- LG Stuttgart, 27.02.2025 - 30 O 239/17
Kartellabsprache - Geltendmachung des Preishöheschadens aufgrund kartellbedingter …
Den Organen der Beklagten fällt zumindest ein Organisationsverschulden zur Last, da sie ein kartellrechtswidriges Verhalten nicht verhindert haben (…vgl. OLG Stuttgart, Urteile vom 04.04.2019 - 2 U 101/18 , juris Rn. 129 ; vom 09.09.2021 - 2 U 389/19 , juris Rn. 25 …und vom 24.02.2022 - 2 U 64/29, BeckRS 2022, 12598 Rn. 154). - OLG Stuttgart, 23.02.2023 - 2 U 77/19
Lkw-Kartell - Kartellschadensersatz für Endkunden im LKW-Kartell: …
Neben dem Erfahrungssatz, wonach die im Rahmen des Kartells erzielten Preise im Schnitt über denjenigen liegen, die sich ohne die wettbewerbsbeschränkende Absprache gebildet hätten, und anderen Umständen, auf die der Senat bereits an anderer Stelle ausführlich eingegangen ist ( OLG Stuttgart…, Urteil vom 09. Dezember 2021 - 2 U 101/18 , juris Rn. 127 ff.; OLG Stuttgart, Urteil vom 09. Dezember 2021 - 2 U 389/19 , juris Rn. 36 ff.), ist insbesondere die von der Beklagten in der zweiten Instanz vorgelegte Regressionsanalyse zu würdigen. - LG Stuttgart, 27.02.2025 - 30 O 235/17
Lkw-Kartell - Verlangen nach Schadensersatz wegen Preisabsprachen im LKW-Kartell
Den Organen der Beklagten fällt zumindest ein Organisationsverschulden zur Last, da sie ein kartellrechtswidriges Verhalten nicht verhindert haben (…vgl. OLG Stuttgart, Urteile vom 04.04.2019 - 2 U 101/18 , juris Rn. 129 ; vom 09.09.2021 - 2 U 389/19 , juris Rn. 25 …und vom 24.02.2022 - 2 U 64/29, BeckRS 2022, 12598 Rn. 154).
- OLG Stuttgart, 06.04.2023 - 2 U 58/22
Anspruch auf Ersatz kartellbedingten Schadens im Zusammenhang mit dem Erwerb bzw. …
Den Organen der Beklagten fällt zumindest ein Organisationsverschulden zur Last, da sie ein kartellrechtswidriges Verhalten nicht verhindert haben (Senat…, Urteil vom 04. April 2019 - 2 U 101/18, juris Rn. 129; Urteil vom 09. Dezember 2021 - 2 U 389/19 -, juris Rn. 25 ). - LG Stuttgart, 09.01.2025 - 30 O 223/17
Begehren auf Schadensersatz wegen kartellbedingter Preisüberhöhung im LKW-Kartell
Den Organen der Beklagten fällt zumindest ein Organisationsverschulden zur Last, da sie ein kartellrechtswidriges Verhalten nicht verhindert haben (…vgl. OLG Stuttgart, Urteile vom 04.04.2019 - 2 U 101/18 , juris Rn. 129 ; vom 09.09.2021 - 2 U 389/19 , juris Rn. 25 …und vom 24.02.2022 - 2 U 64/29, BeckRS 2022, 12598 Rn. 154). - OLG Stuttgart, 17.03.2022 - 2 U 64/20
Lkw-Kartell; Kartellrechtliche Schadensersatzansprüche; Verjährung bei …
Den Organen der Beklagten fällt zumindest ein Organisationsverschulden zur Last, da sie ein kartellrechtswidriges Verhalten nicht verhindert haben (Senat…, Urteil vom 04. April 2019 - 2 U 101/18, juris Rn. 129; Urteil vom 09. Dezember 2021 - 2 U 389/19 -, juris Rn. 25).
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