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| VerfGH Sachsen, 24.10.2024 - 24-IV-23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Burhoff online
Durchsuchung, Anfangsverdacht, Auswechselung, Nachbesseung in der Beschwerde
- VerfGH Sachsen
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
StPO: Durchsuchungsbeschluss im Kinderpornographie-Verfahren - Nachbesserung durch das Beschwerdegericht
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (29)
- VerfGH Sachsen, 27.06.2019 - 121-IV-18
Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Durchsuchung der …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.10.2024 - 24-IV-23
Der Verfassungsgerichtshof ist befugt, die Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes durch die sächsischen Fachgerichte auf die Einhaltung der mit dem Grundgesetz gewährten inhaltsgleichen subjektiven Rechte der Verfassung des Freistaates Sachsen zu überprüfen (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juni 2023 - Vf. 5-IV-23; Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-18; Beschluss vom 20. Februar 2003 - Vf. 8-IV-03; st. Rspr.).Die als verletzt gerügte Unverletzlichkeit der Wohnung ist in Art. 13 Abs. 1 GG und Art. 30 Abs. 1 SächsVerf inhaltsgleich verbürgt (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juni 2023 - Vf. 5-IV-23; Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-18; Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 82-IV-99).
Hinsichtlich des Eingriffs in dieses Grundrecht durch eine Durchsuchung gelten gemäß Art. 13 Abs. 2 GG und Art. 30 Abs. 2 SächsVerf inhaltsgleiche Schranken (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Februar 2024 - Vf. 59-IV-22; Beschluss vom 15. Juni 2023 - Vf. 5-IV-23; Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-18; st. Rspr.).
Da aber die Durchsuchung einen besonders tiefgreifenden Eingriff in das Grundrecht aus Art. 30 Abs. 1 SächsVerf darstellt und der Beschwerdeführer die direkte Belastung durch den Beschluss nach dessen Bekanntgabe im ordnungsgemäßen Geschäftsgang des Verfassungsgerichtshofes kaum abwenden konnte, besteht ein schutzwürdiges Interesse an einer verfassungsgerichtlichen Entscheidung fort (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juni 2023 - Vf. 5-IV-23; Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 72-IV-19; Beschluss vom 1. August 2019 - Vf. 39-IV-19; Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-18; st. Rspr.).
Eine Durchsuchung, die in diese grundrechtlich geschützte Sphäre eingreift, ist nur unter den Voraussetzungen des Art. 30 Abs. 2 SächsVerf und - wie alle Zwangsmaßnahmen im Strafverfahren - unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zulässig (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Oktober 2023 - Vf. 56-IV-23 [HS]/Vf. 57-IV-23 [e.A.]; Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-18).
Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Oktober 2023 - Vf. 56-IV-23 [HS]/Vf. 57-IV-23 [e.A.]; Beschluss vom 15. Juni 2023 - Vf. 5- IV-23; Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-18; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 10. November 2017 - 2 BvR 1775/16 - juris Rn. 25 f.;… Beschluss vom 21. Januar 2008 - 2 BvR 1219/07 - juris Rn. 12; Urteil vom 2. März 2006, BVerfGE 115, 166 [197 f.]; Beschluss vom 10. November 1981, BVerfGE 59, 95 [97]).
Der anordnungsbefugte Richter muss dabei die beabsichtigte Maßnahme eigenverantwortlich prüfen und hat dafür Sorge zu tragen, dass die sich aus der Verfassung und dem einfachen Recht ergebenden Voraussetzungen der Durchsuchung beachtet werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Oktober 2023 - Vf. 56-IV-23 [HS]/Vf. 57-IV-23 [e.A.]; Beschluss vom 3. Dezember 2020 - Vf. 119-IV-20; Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-18; Beschluss vom 28. April 2009 - Vf. 151- IV-08; st. Rspr.).
Nur wenn die Anordnung einer Durchsuchung erkennen lässt, dass das Fachgericht Inhalt und Tragweite des Grundrechts aus Art. 30 Sächs- Verf verkannt hat, ist ein Eingreifen des Verfassungsgerichtshofes angezeigt (Sächs- VerfGH, Beschluss vom 20. Oktober 2023 - Vf. 56-IV-23 [HS]/Vf. 57-IV-23 [e.A.]; Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-18; Beschluss vom 28. April 2009 - Vf. 127-IV-08 [HS]; Beschluss vom 20. April 2006 - Vf. 40-IV-06; st. Rspr.).
Ihn trifft insoweit die Pflicht, durch eine geeignete Formulierung des Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sicherzustellen, dass der Eingriff in die Grundrechte messbar und kontrollierbar bleibt (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Oktober 2023 - Vf. 56-IV-23 [HS]/Vf. 57-IV-23 [e.A.]; Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-18; Beschluss vom 25. Oktober 2007 - Vf. 90-IV-06; Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 82-IV-99).
Er hat grundsätzlich auch die zu durchsuchenden Objekte und die Art und den vorgestellten Inhalt derjenigen Beweismittel, nach denen gesucht werden soll, so zu bezeichnen, wie es nach Lage der Dinge geschehen kann (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Oktober 2023 - Vf. 56-IV- 23 [HS]/Vf. 57-IV-23 [e.A.]; Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-18; Beschluss vom 28. April 2009 - Vf. 151-IV-08; Beschluss vom 25. Oktober 2007 - Vf. 90-IV-06; st. Rspr.).
Ferner muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des bestehenden Tatverdachts stehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Oktober 2023 - Vf. 56-IV-23 [HS]/Vf. 57-IV-23 [e.A.]; Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-18; Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 137-IV-08; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 20.10.2023 - 56-IV-23
Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.10.2024 - 24-IV-23
Eine Durchsuchung, die in diese grundrechtlich geschützte Sphäre eingreift, ist nur unter den Voraussetzungen des Art. 30 Abs. 2 SächsVerf und - wie alle Zwangsmaßnahmen im Strafverfahren - unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zulässig (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Oktober 2023 - Vf. 56-IV-23 [HS]/Vf. 57-IV-23 [e.A.]; Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-18).Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Oktober 2023 - Vf. 56-IV-23 [HS]/Vf. 57-IV-23 [e.A.]; Beschluss vom 15. Juni 2023 - Vf. 5- IV-23; Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-18; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 10. November 2017 - 2 BvR 1775/16 - juris Rn. 25 f.;… Beschluss vom 21. Januar 2008 - 2 BvR 1219/07 - juris Rn. 12; Urteil vom 2. März 2006, BVerfGE 115, 166 [197 f.]; Beschluss vom 10. November 1981, BVerfGE 59, 95 [97]).
Der anordnungsbefugte Richter muss dabei die beabsichtigte Maßnahme eigenverantwortlich prüfen und hat dafür Sorge zu tragen, dass die sich aus der Verfassung und dem einfachen Recht ergebenden Voraussetzungen der Durchsuchung beachtet werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Oktober 2023 - Vf. 56-IV-23 [HS]/Vf. 57-IV-23 [e.A.]; Beschluss vom 3. Dezember 2020 - Vf. 119-IV-20; Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-18; Beschluss vom 28. April 2009 - Vf. 151- IV-08; st. Rspr.).
Nur wenn die Anordnung einer Durchsuchung erkennen lässt, dass das Fachgericht Inhalt und Tragweite des Grundrechts aus Art. 30 Sächs- Verf verkannt hat, ist ein Eingreifen des Verfassungsgerichtshofes angezeigt (Sächs- VerfGH, Beschluss vom 20. Oktober 2023 - Vf. 56-IV-23 [HS]/Vf. 57-IV-23 [e.A.]; Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-18; Beschluss vom 28. April 2009 - Vf. 127-IV-08 [HS]; Beschluss vom 20. April 2006 - Vf. 40-IV-06; st. Rspr.).
Das ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruht, oder wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der die Verfassung des Freistaates Sachsen beherrschenden Gedanken willkürlich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Oktober 2023 - Vf. 56-IV-23 [HS]/Vf. 57-IV-23 [e.A.]; Beschluss vom 15. Juni 2023 - Vf. 5-IV-23; Beschluss vom 24. März 2022 - Vf. 79-IV-21; Beschluss vom 3. Dezember 2020 - Vf. 119-IV-20; Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 72-IV-19 m.w.N.).
Ihn trifft insoweit die Pflicht, durch eine geeignete Formulierung des Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sicherzustellen, dass der Eingriff in die Grundrechte messbar und kontrollierbar bleibt (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Oktober 2023 - Vf. 56-IV-23 [HS]/Vf. 57-IV-23 [e.A.]; Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-18; Beschluss vom 25. Oktober 2007 - Vf. 90-IV-06; Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 82-IV-99).
Er hat grundsätzlich auch die zu durchsuchenden Objekte und die Art und den vorgestellten Inhalt derjenigen Beweismittel, nach denen gesucht werden soll, so zu bezeichnen, wie es nach Lage der Dinge geschehen kann (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Oktober 2023 - Vf. 56-IV- 23 [HS]/Vf. 57-IV-23 [e.A.]; Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-18; Beschluss vom 28. April 2009 - Vf. 151-IV-08; Beschluss vom 25. Oktober 2007 - Vf. 90-IV-06; st. Rspr.).
Ferner muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des bestehenden Tatverdachts stehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Oktober 2023 - Vf. 56-IV-23 [HS]/Vf. 57-IV-23 [e.A.]; Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-18; Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 137-IV-08; st. Rspr.).
Die vorgenommene Umschreibung reicht aus, um den mit dem Vollzug des Beschlusses betrauten Beamten aufzuzeigen, worauf sie ihr Augenmerk richten sollten, und damit den Zweck der Durchsuchungsanordnung - die Begrenzung des Zugriffs auf Beweisgegenstände bei der Vollziehung der Durchsuchung- zu erfüllen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Oktober 2023 - Vf. 56-IV-23 [HS]/Vf. 57-IV-23 [e.A.]; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 24. März 2003 - 2 BvR 180/03 - juris Rn. 2).
- VerfGH Sachsen, 15.06.2023 - 5-IV-23
Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.10.2024 - 24-IV-23
Der Verfassungsgerichtshof ist befugt, die Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes durch die sächsischen Fachgerichte auf die Einhaltung der mit dem Grundgesetz gewährten inhaltsgleichen subjektiven Rechte der Verfassung des Freistaates Sachsen zu überprüfen (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juni 2023 - Vf. 5-IV-23; Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-18; Beschluss vom 20. Februar 2003 - Vf. 8-IV-03; st. Rspr.).Die als verletzt gerügte Unverletzlichkeit der Wohnung ist in Art. 13 Abs. 1 GG und Art. 30 Abs. 1 SächsVerf inhaltsgleich verbürgt (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juni 2023 - Vf. 5-IV-23; Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-18; Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 82-IV-99).
Hinsichtlich des Eingriffs in dieses Grundrecht durch eine Durchsuchung gelten gemäß Art. 13 Abs. 2 GG und Art. 30 Abs. 2 SächsVerf inhaltsgleiche Schranken (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Februar 2024 - Vf. 59-IV-22; Beschluss vom 15. Juni 2023 - Vf. 5-IV-23; Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-18; st. Rspr.).
Da aber die Durchsuchung einen besonders tiefgreifenden Eingriff in das Grundrecht aus Art. 30 Abs. 1 SächsVerf darstellt und der Beschwerdeführer die direkte Belastung durch den Beschluss nach dessen Bekanntgabe im ordnungsgemäßen Geschäftsgang des Verfassungsgerichtshofes kaum abwenden konnte, besteht ein schutzwürdiges Interesse an einer verfassungsgerichtlichen Entscheidung fort (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juni 2023 - Vf. 5-IV-23; Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 72-IV-19; Beschluss vom 1. August 2019 - Vf. 39-IV-19; Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-18; st. Rspr.).
Das ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruht, oder wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der die Verfassung des Freistaates Sachsen beherrschenden Gedanken willkürlich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Oktober 2023 - Vf. 56-IV-23 [HS]/Vf. 57-IV-23 [e.A.]; Beschluss vom 15. Juni 2023 - Vf. 5-IV-23; Beschluss vom 24. März 2022 - Vf. 79-IV-21; Beschluss vom 3. Dezember 2020 - Vf. 119-IV-20; Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 72-IV-19 m.w.N.).
- BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03
Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses; Erschöpfung des …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.10.2024 - 24-IV-23
Hierzu gehört eine umfassende Abwägung zur Feststellung der Angemessenheit des Eingriffs im konkreten Einzelfall (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 1. August 2014 - 2 BvR 200/14 - juris Rn. 18; Beschluss vom 28. April 2003, BVerfGK 1, 126 [131]).Dies umfasst auch Indiztatsachen, die den Anfangsverdacht belegen, weil diese für Zwecke der Begrenzung der Vollziehung der Maßnahme nicht immer erforderlich sind und folglich im Durchsuchungsbeschluss selbst nicht notwendigerweise genannt werden müssen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. April 2003, BVerfGK 1, 126 [131]).
- BVerfG, 01.08.2014 - 2 BvR 200/14
Durchsuchung (Verdacht des Besitzes kinderpornographischer Schriften; …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.10.2024 - 24-IV-23
Auch in Anbetracht der Eingriffsintensität einer Wohnungsdurchsuchung ist es verfassungsrechtlich nicht geboten, die Maßnahme vom Vorliegen eines erhöhten Verdachtsgrads abhängig zu machen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. August 2014 - 2 BvR 200/14 - juris Rn. 15;… Beschluss vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03 - juris Rn. 5).Hierzu gehört eine umfassende Abwägung zur Feststellung der Angemessenheit des Eingriffs im konkreten Einzelfall (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. August 2014 - 2 BvR 200/14 - juris Rn. 18; Beschluss vom 28. April 2003, BVerfGK 1, 126 [131]).
- BVerfG, 19.04.2023 - 2 BvR 2180/20
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Durchsuchung wegen des Verdachts …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.10.2024 - 24-IV-23
Die Funktion des Richtervorbehalts, eine vorbeugende Kontrolle der Durchsuchung durch eine unabhängige und neutrale Instanz zu gewährleisten, würde andernfalls unterlaufen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. April 2023 - 2 BvR 2180/20 - juris Rn. 29;… Beschluss vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03 - juris Rn. 4).Doch kann das Beschwerdegericht Defizite in der Begründung des zugrundeliegenden Tatverdachts und der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme nachbessern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. April 2023 - 2 BvR 2180/20 - juris Rn. 29 m.w.N.).
- BVerfG, 20.04.2004 - 2 BvR 2043/03
Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung; Beschlagnahme; Richtervorbehalt …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.10.2024 - 24-IV-23
Auch in Anbetracht der Eingriffsintensität einer Wohnungsdurchsuchung ist es verfassungsrechtlich nicht geboten, die Maßnahme vom Vorliegen eines erhöhten Verdachtsgrads abhängig zu machen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 1. August 2014 - 2 BvR 200/14 - juris Rn. 15; Beschluss vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03 - juris Rn. 5).Die Funktion des Richtervorbehalts, eine vorbeugende Kontrolle der Durchsuchung durch eine unabhängige und neutrale Instanz zu gewährleisten, würde andernfalls unterlaufen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 19. April 2023 - 2 BvR 2180/20 - juris Rn. 29; Beschluss vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03 - juris Rn. 4).
- VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 72-IV-19
Erstreckung der Reichweite des Vorführungsbefehls auf Durchsuchungen von …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.10.2024 - 24-IV-23
Da aber die Durchsuchung einen besonders tiefgreifenden Eingriff in das Grundrecht aus Art. 30 Abs. 1 SächsVerf darstellt und der Beschwerdeführer die direkte Belastung durch den Beschluss nach dessen Bekanntgabe im ordnungsgemäßen Geschäftsgang des Verfassungsgerichtshofes kaum abwenden konnte, besteht ein schutzwürdiges Interesse an einer verfassungsgerichtlichen Entscheidung fort (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juni 2023 - Vf. 5-IV-23; Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 72-IV-19; Beschluss vom 1. August 2019 - Vf. 39-IV-19; Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-18; st. Rspr.).Das ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruht, oder wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der die Verfassung des Freistaates Sachsen beherrschenden Gedanken willkürlich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Oktober 2023 - Vf. 56-IV-23 [HS]/Vf. 57-IV-23 [e.A.]; Beschluss vom 15. Juni 2023 - Vf. 5-IV-23; Beschluss vom 24. März 2022 - Vf. 79-IV-21; Beschluss vom 3. Dezember 2020 - Vf. 119-IV-20; Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 72-IV-19 m.w.N.).
- VerfGH Sachsen, 25.10.2007 - 90-IV-06
Kanzleidurchsuchung wegen des Verdachts der bewusst falschen Abrechnung …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.10.2024 - 24-IV-23
Ihn trifft insoweit die Pflicht, durch eine geeignete Formulierung des Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sicherzustellen, dass der Eingriff in die Grundrechte messbar und kontrollierbar bleibt (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Oktober 2023 - Vf. 56-IV-23 [HS]/Vf. 57-IV-23 [e.A.]; Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-18; Beschluss vom 25. Oktober 2007 - Vf. 90-IV-06; Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 82-IV-99).Er hat grundsätzlich auch die zu durchsuchenden Objekte und die Art und den vorgestellten Inhalt derjenigen Beweismittel, nach denen gesucht werden soll, so zu bezeichnen, wie es nach Lage der Dinge geschehen kann (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Oktober 2023 - Vf. 56-IV- 23 [HS]/Vf. 57-IV-23 [e.A.]; Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-18; Beschluss vom 28. April 2009 - Vf. 151-IV-08; Beschluss vom 25. Oktober 2007 - Vf. 90-IV-06; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 119-IV-20
Unbegründetheit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund nicht Vorliegen einer …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.10.2024 - 24-IV-23
Der anordnungsbefugte Richter muss dabei die beabsichtigte Maßnahme eigenverantwortlich prüfen und hat dafür Sorge zu tragen, dass die sich aus der Verfassung und dem einfachen Recht ergebenden Voraussetzungen der Durchsuchung beachtet werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Oktober 2023 - Vf. 56-IV-23 [HS]/Vf. 57-IV-23 [e.A.]; Beschluss vom 3. Dezember 2020 - Vf. 119-IV-20; Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-18; Beschluss vom 28. April 2009 - Vf. 151- IV-08; st. Rspr.).Das ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruht, oder wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der die Verfassung des Freistaates Sachsen beherrschenden Gedanken willkürlich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Oktober 2023 - Vf. 56-IV-23 [HS]/Vf. 57-IV-23 [e.A.]; Beschluss vom 15. Juni 2023 - Vf. 5-IV-23; Beschluss vom 24. März 2022 - Vf. 79-IV-21; Beschluss vom 3. Dezember 2020 - Vf. 119-IV-20; Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 72-IV-19 m.w.N.).
- VerfGH Sachsen, 18.10.2001 - 82-IV-99
- BVerfG, 20.11.2019 - 2 BvR 31/19
Wohnungsdurchsuchung und Auswertung sichergestellter Datenträger …
- BVerfG, 08.01.2015 - 2 BvR 2419/13
Durchsuchung bei einem zahnärztlichen Gutachter wegen des Verdachts des …
- BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvR 1188/18
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung …
- BVerfG, 23.07.1982 - 2 BvR 8/82
Legalitätsprinzip im Strafverfahren - Kein Anspruch auf Strafverfolgung eines …
- BVerfG, 18.01.1994 - 2 BvR 1912/93
Nächster Angehöriger - Totensorgerecht - Anhörung - Leichenöffnung - Beschwerde - …
- BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04
Kommunikationsverbindungsdaten
- BVerfG, 21.01.2008 - 2 BvR 1219/07
Durchsuchung (Berufsgeheimnisträger; Arztpraxis; Unzulässigkeit bei bloß vagem …
- BVerfG, 10.11.2017 - 2 BvR 1775/16
Durchsuchung einer Wohnung (Wohnungsgrundrecht; Ermittlungsverfahren wegen …
- BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung
- BVerfG, 24.03.2003 - 2 BvR 180/03
Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses
- VerfGH Sachsen, 01.08.2019 - 39-IV-19
Durchsuchung, Durchsuchung bei einem Rechtsanwalt, Auffindeverdacht
- VerfGH Sachsen, 20.02.2003 - 8-IV-03
Verfassungsbeschwerde gegen Haftbefehl; Verstoß gegen Beschleunigungsgebot; …
- VerfGH Sachsen, 24.03.2022 - 79-IV-21
- VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 137-IV-08
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Inhalt von Durchsuchungsbeschlüssen …
- VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 59-IV-22
- VerfGH Sachsen, 20.04.2006 - 40-IV-06
- VerfGH Sachsen, 28.04.2009 - 151-IV-08
- VerfGH Sachsen, 28.04.2009 - 127-IV-08
- VerfGH Sachsen, 21.11.2024 - 60-IV-24 Der Verfassungsgerichtshof ist befugt, die Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes durch die sächsischen Gerichte auf die Einhaltung der mit dem Grundgesetz gewährten inhaltsgleichen Grundrechte der Verfassung des Freistaates Sachsen zu überprüfen (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Oktober 2024 - Vf. 24-IV-23; Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-18; Beschluss vom 20. Februar 2003 - Vf. 8-IV-03; st. Rspr.).
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