Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 21.06.1984

Rechtsprechung
   EuGH, 12.07.1984 - 261/83   

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https://dejure.org/1984,1522
EuGH, 12.07.1984 - 261/83 (https://dejure.org/1984,1522)
EuGH, Entscheidung vom 12.07.1984 - 261/83 (https://dejure.org/1984,1522)
EuGH, Entscheidung vom 12. Juli 1984 - 261/83 (https://dejure.org/1984,1522)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • EU-Kommission PDF

    Castelli / ONTPS

    1 . FREIZUEGIGKEIT - ARBEITNEHMER - GLEICHBEHANDLUNG - BEGÜNSTIGTE - FAMILIENANGEHÖRIGE AUFSTEIGENDER LINIE , DIE VOM ARBEITNEHMER UNTERHALTEN WERDEN

  • EU-Kommission

    Castelli / ONTPS

  • Wolters Kluwer

    Diskriminierung der Angehörigen eines Wanderarbeitnehmers in aufsteigender Linie; Unterhaltung von Angehörigen in aufsteigender Linie durch einen Wanderarbeitnehmer; Anspruch eines Wanderarbeitnehmers auf Gleichbehandlung; Anspruch eines Wanderarbeitnehmers auf gleiche ...

  • Judicialis

    EWGV 1612/68 Art. 7 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWGV 1612/68 Art. 7 Abs. 2
    1. FREIZUEGIGKEIT - ARBEITNEHMER - GLEICHBEHANDLUNG - BEGÜNSTIGTE - FAMILIENANGEHÖRIGE AUFSTEIGENDER LINIE , DIE VOM ARBEITNEHMER UNTERHALTEN WERDEN

  • datenbank.nwb.de

    Garantiertes Altersmindesteinkommen - Gleichbehnadlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausschluss der Diskriminierung von Familienangehörigen aufsteigender Linie, die von einem Arbeitnehmer unterhalten werden; Definition des Begriffs der "sozialen Vergünstigungen"; Abhängigkeit der Gewährung eines garantierten Altersmindesteinkommens vom Bestehen eines ...

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 16.12.1976 - 63/76

    Inzirillo / Caisse allocations familiales Lyon

    Auszug aus EuGH, 12.07.1984 - 261/83
    Frau Castelli focht diese Entscheidung vor dem Tribunal du travail Lüttich an und verwies unter anderem auf die Urteile des Gerichtshofes vom 22. Juni 1972 in der Rechtssache 1/72 (Frilli, Slg. 1972, 457) und vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache 63/76 (Inzirillo, Slg. 1976, 2057).

    Das ONPTS untersucht im Hinblick auf die Vorabentscheidungsfragen a) und c) eingehend die Urteile des Gerichtshofes vom 11. April 1973 (Michel S., Slg. 1973, 457), vom 17. Juni 1975 (Eheleute F. Slg. 1975, 679) und vom 16. Dezember 1976 (Inzirillo, Slg. 1976, 2057) sowie die Schlußanträge der Generalanwälte in diesen Verfahren; es kommt zu dem Ergebnis, daß der Gerichtshof nach Billigkeitsgesichtspunkten bislang nur in den Sonderfällen behinderter Kinder von Arbeitnehmern entschieden habe.

    16. Dezember 1976 in der Rechtssache 63/76 (Inzirillo, Slg. 1976, 2057) und vom 14. Januar 1982 in der Rechtssache 65/81 (Reina, Slg. 1982, 33).

    Wie sich aus den Urteilen vom 30. September 1975 in der Rechtssache 32/75 (Cristini, Slg. 1975, 1085) und vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache 63/76 {Inzirillo, Slg. 1976, 2057) ergibt, soll die von Artikel 7 der Verordnung Nr. 1612/68 vorgeschriebene Gleichbehandlung auch die Diskriminierung von Familienangehörigen aufsteigender Linie, die - wie die Berufungsklägerin des Ausgangsverfahrens - vom Arbeitnehmer unterhalten werden, ausschließen.

  • EuGH, 14.01.1982 - 65/81

    Reina / Landeskreditbank Baden-Württemberg

    Auszug aus EuGH, 12.07.1984 - 261/83
    16. Dezember 1976 in der Rechtssache 63/76 (Inzirillo, Slg. 1976, 2057) und vom 14. Januar 1982 in der Rechtssache 65/81 (Reina, Slg. 1982, 33).

    Wie der Gerichtshof mehrfach festgestellt hat (Urteile vom 30.5. 1979 in der Rechtssache 207/78, Even, Slg. 1979, 2019, und vom 14.1.1982 in der Rechtssache 65/81, Reina, Slg. 1982, 33), umfaßt der Begriff der sozialen Vergünstigung alle Vergünstigungen, "die - ob sie an einen Arbeitsvertrag anknüpfen oder nicht - den inländischen Arbeitnehmern im allgemeinen hauptsächlich wegen deren objektiver Arbeitnehmereigenschaft oder einfach wegen ihres Wohnsitzes im Inland gewährt werden und deren Ausdehnung auf die Arbeitnehmer, die Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats sind, deshalb als geeignet erscheint, deren Mobilität innerhalb der Gemeinschaft zu erleichtern".

  • EuGH, 30.09.1975 - 32/75

    Christini / S.N.C.F.

    Auszug aus EuGH, 12.07.1984 - 261/83
    In diesem Fall unterliege die Gewährung dieser Vergünstigung dem Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß Artikel 7 Absatz 1. Die Kommission verweist dazu auf die Urteile vom 30. September 1975 in der Rechtssache 32/75 (Cristini, Slg. 1975, 1085), vom.

    Wie sich aus den Urteilen vom 30. September 1975 in der Rechtssache 32/75 (Cristini, Slg. 1975, 1085) und vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache 63/76 {Inzirillo, Slg. 1976, 2057) ergibt, soll die von Artikel 7 der Verordnung Nr. 1612/68 vorgeschriebene Gleichbehandlung auch die Diskriminierung von Familienangehörigen aufsteigender Linie, die - wie die Berufungsklägerin des Ausgangsverfahrens - vom Arbeitnehmer unterhalten werden, ausschließen.

  • EuGH, 22.06.1972 - 1/72

    Frilli / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 12.07.1984 - 261/83
    Frau Castelli focht diese Entscheidung vor dem Tribunal du travail Lüttich an und verwies unter anderem auf die Urteile des Gerichtshofes vom 22. Juni 1972 in der Rechtssache 1/72 (Frilli, Slg. 1972, 457) und vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache 63/76 (Inzirillo, Slg. 1976, 2057).

    ., das eines der Grundprinzipien des Gemeinschaftsrechts ist" (Urteil in der Rechtssache Frilli, Randnr. 19 der Entscheidungsgründe).

  • EuGH, 31.05.1979 - 207/78

    Ministère public / Even

    Auszug aus EuGH, 12.07.1984 - 261/83
    Wie der Gerichtshof mehrfach festgestellt hat (Urteile vom 30.5. 1979 in der Rechtssache 207/78, Even, Slg. 1979, 2019, und vom 14.1.1982 in der Rechtssache 65/81, Reina, Slg. 1982, 33), umfaßt der Begriff der sozialen Vergünstigung alle Vergünstigungen, "die - ob sie an einen Arbeitsvertrag anknüpfen oder nicht - den inländischen Arbeitnehmern im allgemeinen hauptsächlich wegen deren objektiver Arbeitnehmereigenschaft oder einfach wegen ihres Wohnsitzes im Inland gewährt werden und deren Ausdehnung auf die Arbeitnehmer, die Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats sind, deshalb als geeignet erscheint, deren Mobilität innerhalb der Gemeinschaft zu erleichtern".
  • EuGH, 13.11.1974 - 39/74

    Costa / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 12.07.1984 - 261/83
    Dieser Grundsatz werde auch durch die Urteile vom 22. Mai 1974 in der Rechtssache 187/73 (Callemeyn, Slg. 1974, 553), vom 9. Oktober 1974 in der Rechtssache 24/74 (Biason, Slg. 1974, 999), vom 13. November 1974 in der Rechtssache 39/74 (Costa, Slg. 1974, 1253) sowie vom 5. Mai 1983 in der Rechtssache 139/82 (Piscitello, Slg. 1983, 1427) bestätigt.
  • EuGH, 09.10.1974 - 24/74

    Caisse régionale d'assurance maladie / Biason

    Auszug aus EuGH, 12.07.1984 - 261/83
    Dieser Grundsatz werde auch durch die Urteile vom 22. Mai 1974 in der Rechtssache 187/73 (Callemeyn, Slg. 1974, 553), vom 9. Oktober 1974 in der Rechtssache 24/74 (Biason, Slg. 1974, 999), vom 13. November 1974 in der Rechtssache 39/74 (Costa, Slg. 1974, 1253) sowie vom 5. Mai 1983 in der Rechtssache 139/82 (Piscitello, Slg. 1983, 1427) bestätigt.
  • EuGH, 05.05.1983 - 139/82

    Piscitello

    Auszug aus EuGH, 12.07.1984 - 261/83
    Dieser Grundsatz werde auch durch die Urteile vom 22. Mai 1974 in der Rechtssache 187/73 (Callemeyn, Slg. 1974, 553), vom 9. Oktober 1974 in der Rechtssache 24/74 (Biason, Slg. 1974, 999), vom 13. November 1974 in der Rechtssache 39/74 (Costa, Slg. 1974, 1253) sowie vom 5. Mai 1983 in der Rechtssache 139/82 (Piscitello, Slg. 1983, 1427) bestätigt.
  • EuGH, 23.11.1976 - 40/76

    Kermaschek / Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus EuGH, 12.07.1984 - 261/83
    Unter Berufung auf das Urteil des Gerichtshofes vom 23. November 1976 in der Rechtssache 40/76 (Kermaschek, Slg. 1976, 1669) macht sie ein abgeleitetes Recht in ihrer Eigenschaft als Familienangehörige eines Arbeitnehmers geltend.
  • EuGH, 11.04.1973 - 76/72

    Michel S. / Fonds national de reclassement social des handicapés

    Auszug aus EuGH, 12.07.1984 - 261/83
    Das ONPTS untersucht im Hinblick auf die Vorabentscheidungsfragen a) und c) eingehend die Urteile des Gerichtshofes vom 11. April 1973 (Michel S., Slg. 1973, 457), vom 17. Juni 1975 (Eheleute F. Slg. 1975, 679) und vom 16. Dezember 1976 (Inzirillo, Slg. 1976, 2057) sowie die Schlußanträge der Generalanwälte in diesen Verfahren; es kommt zu dem Ergebnis, daß der Gerichtshof nach Billigkeitsgesichtspunkten bislang nur in den Sonderfällen behinderter Kinder von Arbeitnehmern entschieden habe.
  • EuGH, 28.05.1974 - 187/73

    Callemeyn / Belgischer Staat

  • EuGH, 17.06.1975 - 7/75

    Epoux F. / Belgischer Staat

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2024 - L 12 SO 87/22
    Soziale Vergünstigungen in diesem Sinne müssen nach der Rechtsprechung des EuGH nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis gewährt werden (vgl. EuGH Urteile vom 31.05.1979, Even und ONPTS, C-207/78, ECLI:EU:C:1979:144, Rn. 22; vom 14.01.1982, Reina, C-65/81, ECLI:EU:C:1982:6, Rn. 12; und vom 12.07.1984, Castelli, C-261/83, ECLI:EU:C:1984:280, Rn. 11).

    Vielmehr genügt es, wenn die Vergünstigungen "den inländischen Arbeitnehmern hauptsächlich wegen ihrer objektiven Arbeitnehmereigenschaft oder einfach wegen ihres Wohnorts im Inland gewährt werden und deren Ausdehnung auf die Arbeitnehmer, die Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats sind, deshalb als geeignet erscheint, deren Mobilität innerhalb der Union zu erleichtern" (EuGH Urteil vom 12.07.1984, Castelli, C-261/83, ECLI:EU:C:1984:280, Rn. 11).

  • EuGH, 10.09.2009 - C-269/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Hierzu hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass der Begriff "soziale Vergünstigung" im Sinne von Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1612/68 auch die Gewährung des durch die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats garantierten Einkommens für ältere Personen umfasst (vgl. Urteile vom 12. Juli 1984, Castelli, 261/83, Slg. 1984, 3199, Randnr. 11, und vom 6. Juni 1985, Frascogna, 157/84, Slg. 1985, 1739, Randnr. 22).
  • EuGH, 27.03.1985 - 249/83

    Hoeckx / Openbaar Centrum voor Maatschappelijk Welzijn Kalmthout

    2i In diesem Sinne hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 261/83 (Castelli, Sig. 1984, 3199) bereits entschieden, daß der Begriff der sozialen Vergünstigung gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1612/68 auch die Gewährung des durch die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats garantierten Altersmindesteinkommens an Familienangehörige aufsteigender Linie, die von dem Arbeitnehmer unterhalten werden, umfaßt.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 21.06.1984 - 261/83   

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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Carmela Castelli gegen Office national des pensions pour travailleurs salariés (ONPTS).

    Garantiertes Altersmindesteinkommen - Gleichbehandlung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 22.06.1972 - 1/72

    Frilli / Belgischer Staat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.1984 - 261/83
    Die Klägerin des Ausgangsverfahrens beansprucht nämlich das garantierte Altersmindesteinkommen nach dem belgischen Gesetz vom 1. April 1969; das Problem, so wie es sich im vorliegenden Fall darstellt, hat mit der Koordinierung von Leistungen der sozialen Sicherheit für Wanderarbeitnehmer gemäß Artikel 51 EWG-Vertrag nichts zu tun, da die Klägerin niemals in Belgien gearbeitet hat; die von ihr beanspruchte Leistung (garantiertes Altersmindesteinkommen) stellt im vorliegenden Fall keine Leistung der sozialen Sicherheit dar, wenn man die Kriterien des in allen schriftlichen Erklärungen angeführten Urteils in der Rechtssache 1/72 (Frilli, Slg. 1972, 457) zugrunde legt.
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