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Rechtsprechung
   BayObLG, 02.09.1993 - 2Z BR 63/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2393
BayObLG, 02.09.1993 - 2Z BR 63/93 (https://dejure.org/1993,2393)
BayObLG, Entscheidung vom 02.09.1993 - 2Z BR 63/93 (https://dejure.org/1993,2393)
BayObLG, Entscheidung vom 02. September 1993 - 2Z BR 63/93 (https://dejure.org/1993,2393)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Unterlassungsanspruch eines Wohnungseigentümers wegen Lärmbelästigung (hier: laute Live-Musik)/Herbeiführung des Erfolges des Unterlassungsanspruch obliegt dem Schuldner; §§ 14 Nr. 1 und 2, 15 Abs. 3 WEG, 1004 Abs.1 S. 2 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung von Musikveranstaltungen jeglicher Art in einer Gaststätte durch einen anliegenden Wohnungseigentümer; Zulässigkeit der Beschränkung von musikalischen Wiedergaben und der Untersagung der Darbietung von Live-Musik; Umfang ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 337
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (17)

  • BGH, 14.02.1978 - X ZR 19/76

    Fahrradgepäckträger II

    Auszug aus BayObLG, 02.09.1993 - 2Z BR 63/93
    Diese Tatbestände können auch durch Unterlassen verwirklicht werden, wenn eine Pflicht zum Handeln bestand und die gebotene Handlung den Schaden mit Sicherheit verhindert hätte (vgl. BGHZ 64, 46/51; 71, 86/93; Palandt/ Heinrichs BGB 52.Aufl. vor § 249 Rn.84 und Palandt/Thomas § 823 Rn.35; BGB RGRK/Steffen 12.Aufl. § 823 Rn.72; vgl. auch § 13 Abs. 1 StGB).
  • BGH, 21.01.1981 - VIII ZR 41/80

    Rechtsstellung des Untermieters nach wirksamer fristloser Kündigung des …

    Auszug aus BayObLG, 02.09.1993 - 2Z BR 63/93
    Der Mieter oder Pächter kann dem Untermieter oder Unterpächter kein weitergehendes Besitz- und Nutzungsrecht einräumen als ihm selbst zusteht; mit der Beendigung des Hauptmietverhältnisses oder Hauptpachtverhältnisses verliert der Untermieter oder Unterpächter gemäß § 581 Abs. 2, § 556 Abs. 3 BGB in jedem Fall das Recht zum Besitz und zur Nutzung der gepachteten Räume (BGHZ 79, 232/235; 84, 90/95).
  • BGH, 21.04.1982 - VIII ARZ 16/81

    Einwand des Rechtsmißbrauch durch auf Räumung in Anspruch genommenen Untermieter …

    Auszug aus BayObLG, 02.09.1993 - 2Z BR 63/93
    Der Mieter oder Pächter kann dem Untermieter oder Unterpächter kein weitergehendes Besitz- und Nutzungsrecht einräumen als ihm selbst zusteht; mit der Beendigung des Hauptmietverhältnisses oder Hauptpachtverhältnisses verliert der Untermieter oder Unterpächter gemäß § 581 Abs. 2, § 556 Abs. 3 BGB in jedem Fall das Recht zum Besitz und zur Nutzung der gepachteten Räume (BGHZ 79, 232/235; 84, 90/95).
  • BGH, 19.02.1975 - VIII ZR 144/73

    Aufklärungspflicht beim Vertrieb kosmetischer Präparate

    Auszug aus BayObLG, 02.09.1993 - 2Z BR 63/93
    Diese Tatbestände können auch durch Unterlassen verwirklicht werden, wenn eine Pflicht zum Handeln bestand und die gebotene Handlung den Schaden mit Sicherheit verhindert hätte (vgl. BGHZ 64, 46/51; 71, 86/93; Palandt/ Heinrichs BGB 52.Aufl. vor § 249 Rn.84 und Palandt/Thomas § 823 Rn.35; BGB RGRK/Steffen 12.Aufl. § 823 Rn.72; vgl. auch § 13 Abs. 1 StGB).
  • BGH, 17.12.1982 - V ZR 55/82

    Lärmeinwirkungen durch den Spielbetrieb von Tennisplätzen - Unterlassungsanspruch …

    Auszug aus BayObLG, 02.09.1993 - 2Z BR 63/93
    Nur so ist sichergestellt, daß die in den darüber liegenden Wohnungen noch als zulässig anzusehenden Geräuscheinwirkungen nicht überschritten werden; zur Beurteilung dieser Frage können die Richtwerte der VDI-Richtlinie 2058 (Ausgabe 1960) herangezogen werden (vgl. BGH LM Nr. 36 zu § 906 BGB; BGH NJW 1983, 751; BayVGH NJW 1983, 409).
  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen; …

    Auszug aus BayObLG, 02.09.1993 - 2Z BR 63/93
    Die Beweiswürdigung ist grundsätzlich Sache des Tatrichters; sie kann vom Rechtsbeschwerdegericht gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG, § 561 Abs. 2 ZPO nur auf Rechtsfehler hin überprüft werden (Bay- ObLGZ 1971, 147/154; BayObLG WE 1989, 60; Keidel/Kuntze FGG 12.Aufl. § 27 Rn.42 m.w.Nachw.; zu den möglichen Rechtsfehlern im einzelnen vgl. BayObLGZ 1993, 18/19 f.).
  • OLG Hamm, 07.11.1985 - 15 W 181/85

    Beschränkung des Musizierens durch Beschluß der Wohnungseigentümer

    Auszug aus BayObLG, 02.09.1993 - 2Z BR 63/93
    Musikalische Wiedergaben und Darbietungen liegen grundsätzlich im Rahmen rechtmäßiger und zulässiger Nutzung von Gaststättenräumen und können schon deshalb nicht allgemein und uneingeschränkt verboten werden; dies wäre auch in Wohnungen nicht möglich (vgl. BayObLGZ 1985, 104; OLG Hamm OLGZ 1986, 167/170).
  • BayObLG, 28.03.1985 - BReg. 2 Z 8/85

    Wohnungseigentümer; Eigentümerbeschluß; Beschluß; Eigentümerversammlung; …

    Auszug aus BayObLG, 02.09.1993 - 2Z BR 63/93
    Musikalische Wiedergaben und Darbietungen liegen grundsätzlich im Rahmen rechtmäßiger und zulässiger Nutzung von Gaststättenräumen und können schon deshalb nicht allgemein und uneingeschränkt verboten werden; dies wäre auch in Wohnungen nicht möglich (vgl. BayObLGZ 1985, 104; OLG Hamm OLGZ 1986, 167/170).
  • BayObLG, 03.06.1987 - BReg. 2 Z 34/87

    Gebäude; Beeinträchtigung; Ästhetischer Gesamteindruck; Verglasung; Balkon; …

    Auszug aus BayObLG, 02.09.1993 - 2Z BR 63/93
    Maßgebend ist das Interesse aller Beteiligten an der Entscheidung; es ist also auch das Interesse der Antragsgegnerin an der Abweisung der Unterlassungsanträge zu berücksichtigen und nicht nur das Interesse des Antragstellers und anderer Wohnungseigentümer an einem Verbot musikalischer Darbietungen (vgl. BayObLG ZMR 1987, 382/384; 1990, 466/467).
  • OLG Stuttgart, 30.09.1992 - 8 W 256/92

    Zwangsvollstreckung aus Unterlassungsgebot gegen Teileigentümer

    Auszug aus BayObLG, 02.09.1993 - 2Z BR 63/93
    Die Pflicht der Antragsgegnerin, selbst solche Beeinträchtigungen zu unterlassen, kann auch zu aktivem Handeln verpflichten (vgl. BayObLG NJW-RR 1987, 463/464; NJW-RR 1991, 657/658; BayObLG WE 1992, 22); auch diese Verpflichtung würde dann gemäß § 890 ZPO vollstreckt werden (vgl. OLG Stuttgart Die Justiz 1993, 222; Thomas/Putzo ZPO 18.Aufl. § 890 Rn.2, 11).
  • BayObLG, 11.12.1986 - BReg. 2 Z 119/86

    Anspruch auf Unterlassung einer Störung

  • BayObLG, 10.06.1981 - BReg. 2 Z 32/81

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Teilungserklärung; Zustimmung; Verwalter; …

  • OLG Karlsruhe, 24.03.1993 - 4 W 117/92

    Notwendigkeit der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft zu der Nutzungsänderung …

  • VGH Bayern, 09.11.1981 - 22 B 80 A.899
  • BayObLG, 01.08.1991 - BReg. 2 Z 80/91

    Antrag einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf Beseitigung einer Betontreppe vor …

  • BayObLG, 18.09.1986 - BReg. 2 Z 100/86

    Anteilige Umlegung von Betriebskosten der gesamten Wohnanlage auf die …

  • BayObLG, 11.10.1990 - BReg. 2 Z 101/90
  • VG München, 15.10.2019 - M 16 K 18.126

    Kein Öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch innerhalb der …

    Die Wohnungseigentümer können aber durchaus Sonderregelungen für sonstige - auch nicht drittschützende - Belange treffen, die auch die Gaststättenbehörde nach § 4 Abs. 1 Satz Nr. 3 bzw. § 5 Abs. 1 Nr. 3 GastG in den Blick zu nehmen hat (vgl. dazu den Prüfungsgang bei BayObLG, B.v. 2.9.1993 - 2Z BR 63/93 - juris Rn. 18;… vgl. zu Gebrauchsregelungen auch Müller in Timme, BeckOK WEG, Stand 1.8.2019, § 15 Rn. 27 ff, sowie Hügel in Bamberger/Roth/Hau/Poseck, BeckOK BGB, Stand 1.8.2019, § 15 WEG Rn. 7, 14).

    Insbesondere die Zumutbarkeit von Lärmbelastungen, die regelmäßig den Kern von Auseinandersetzungen um Gaststättenerlaubnisse bildet, kann auch vor den Zivilgerichten zur Prüfung gestellt werden (vgl. BayObLG, B.v. 2.9.1993 - 2Z BR 63/93 - juris zu zivilgerichtlichem Rechtsschutz gegen eine Lärmbelästigung aus einer in Teileigentum stehenden Gaststätte).

    Wie das OVG Rheinland-Pfalz überzeugend dargelegt hat, lässt die Rechtsprechung der Zivilgerichte, vor denen die aus § 15 WEG folgenden Ansprüche geltend zu machen sind, keine Einschränkung ihrer Entscheidungskompetenz in dem Sinne erkennen, dass sie drohende Gesundheitsgefahren als nicht von § 15 Abs. 3 WEG erfasst ansehen würde (…vgl. z.B. BayObLG, B.v. 13.11.2003 - 2Z BR 115/03 - juris Rn. 8 zu von einem Mobilfunksendemasten ausgehenden Gefahren, sowie OLG Düsseldorf, B.v. 20.9.1995 - 3 Wx 259/95 - juris Rn. 7 u.a. zu Geräuschimmisionen; s. zudem auch BayObLG, B.v. 2.9.1993 - 2Z BR 63/93 - juris zur Abwehr einer Lärmbelästigung aus einer im Teileigentum stehenden Gaststätte).

  • OLG München, 14.03.2018 - 32 W 288/18

    Streitwert der Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf Unterlassung von …

    Rn. 19 cc) Das damit maßgebende Interesse kann frei geschätzt werden (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 02. September 1993 - 2Z BR 63/93 -, Rn. 28, juris; vgl. auch zum Interesse des auf Unterlassung in Anspruch Genommenen BGH…, Beschluss vom 19. Januar 2017 - V ZR 100/16 -, Rn. 7, juris).
  • BayObLG, 16.12.1993 - 2Z BR 113/93

    WEG : Trittschallschutz)

    Für den Schallschutz zwischen Wohnungen enthält die DIN-4109 in der seit dem Jahr 1989 geltenden Fassung (Bek. des BayStMI vom 23.4.1991 über die Einführung technischer Baubestimmungen DIN 4109-Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise - Ausgabe Nov. 1989, AllMBl. 1991; 218) die einzuhaltenden Anforderungen (s. hierzu BayObLG WuM 1992, 497 ; vgl. BGH NJW-RR 1986, 755/756; BayObLG Beschluß vom 2.9.1993 - 2Z BR 63/93).
  • OLG München, 06.11.2006 - 34 Wx 105/06

    Ausbau von Hobbyräumen zu Wohnzwecken in Eigentumswohnanlage

    Vielmehr steht die grundsätzliche Nutzungsmöglichkeit von zwei Räumen zu dauernden Wohnzwecken in Frage, ebenso wie das Interesse der übrigen Wohnungseigentümer, namentlich des Antragstellers, eine solche Nutzung zu verhindern (BayObLG WuM 1994, 157/159 f.).
  • OLG Frankfurt, 29.09.2003 - 20 W 231/02

    Wohnungseigentum: Beschränkung des Rechts eines Sondernutzungsberechtigten; …

    Maßgebend ist das Interesse aller Beteiligten an der Entscheidung; es ist also auch das Interesse des Antragsgegners an der Abweisung des Duldungsantrags zu berücksichtigen und nicht nur das Interesse der Antragsteller und anderen Wohnungseigentümer an einer Duldung (vgl. BayObLG WuM 1994, 157, 160; OLG Karlsruhe NZM 2000, 194;… Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 48 Rz. 58;… Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 48 WEG Rz. 24, jeweils zu Unterlassungsansprüchen).

    Der mit Bestimmungen und Grundsätzen des Zivilprozessrechts begründeten abweichenden Ansicht des Kammergerichts (WuM 1993, 434), dass es jedenfalls bei Unterlassungsanträgen nur auf das Interesse des Antragstellers und nicht auf das Abwehrinteresse des Antragsgegners ankomme, was ggf. auch für Duldungsansprüche gelten könnte, vermag der Senat nicht zu folgen; sie ist mit § 48 Abs. 2 WEG nicht vereinbar (vgl. auch BayObLG WuM 1994, 157, 160, unter Hinweis auf OLG Karlsruhe WuM 1993, 290).

    Auch § 131 Abs. 2, § 30 KostO sind entgegen der Ansicht des Kammergerichts nicht einschlägig (vgl. auch BayObLG WuM 1994, 157, 160, BayObLGZ 1981, 202, 203 mit weiteren Nachweisen).

  • KG, 16.02.2000 - 24 W 3925/98

    Umfang der Rechte und Pflichten des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage; …

    Zur Abweisung dieses Antrags hätte es jedoch nicht der umfangreichen rechtlichen Erwägungen bedurft, weil nach gefestigter Rechtsprechung bei Unterlassungsansprüchen nach § 15 Abs. 3 WEG in Verbindung mit § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB einem Miteigentümer nicht vorgeschrieben werden kann, auf welche Weise er einen geschuldeten Erfolg, nämlich die Unterlassung der unzulässigen Nutzung, erreicht; der zur Unterlassung bestimmter Verhaltensweisen verpflichtete Miteigentümer setzt sich bei Zuwiderhandlungen gegen das Verbot der Zwangsvollstreckung nach § 890 ZPO aus; in diesem Verfahren ist dann auch zu prüfen, ob er die Zuwiderhandlung verschuldet hat, weil er als mittelbarer Störer nicht alles ihm Mögliche und Zumutbare unternommen hat, um den geschuldeten Erfolg zu erreichen (BayObLG NJW-RR 1994, 337 = WE 1994, 278; ebenso BGHZ 129, 329 = NJW 1995, 2036, 2037 unter Hinweis gerade auf die Rechtsprechung des BayObLG …

    2 Z 154/90|OLG Hamburg; 05.12.1990; 4 U 92/90">NJW-RR 1991, 658, welche in NJW-RR 1994, 337 = WE 1994, 278 bekräftigt wird).

  • BayObLG, 09.11.1995 - 2Z BR 106/95

    Haftung eines Verwalters für eine schuldhafte Verletzung seiner …

    Dabei kann offen bleiben, ob dem die Entscheidung des Senats (NJW-RR 1994, 337) entgegensteht, wonach der die Verpflichtung eines Teileigentümers, unzulässigen Lärm durch den Pächter oder Unterpächter zu verhindern, nur dem Zweck dient, Beeinträchtigungen anderer Wohnungseigentümer im Gebrauch ihres Eigentums abzuwenden, nicht aber Schäden an ihrer Gesundheit; denn jedenfalls sind die geltend gemachten Ansprüche schon aus anderen Gründen nicht gerechtfertigt.

    (3) Einen Schaden zurechenbar verursachen kann auch ein Unterlassen des Verwalters oder der Wohnungseigentümergemeinschaft, sofern eine Pflicht zum Handeln bestand und die Vornahme der gebotenen Handlung den Schaden mit Sicherheit verhindert hätte (BayObLG NJW-RR 1994, 337).

  • OLG München, 09.02.1996 - 21 U 4494/94

    Änderungen am Verwendungszweck der Mietsache - außerordentliche Kündigung durch …

    Grundsätzlich ist damit sichergestellt, daß die in den darüberliegenden Wohnungen noch als zulässig anzusehenden Geräuscheinwirkungen nicht überschritten werden (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 337/338).
  • OLG Frankfurt, 08.09.2004 - 20 W 516/01

    Wohnungseigentum: Antragsbefugnis eines Wohnungseigentümers für …

    Zwar ist der Senat anders als die Kammer der Auffassung, dass vorliegend wie auch sonst in den Verfahren nach §§ 43 ff. WEG das Interesse aller Beteiligten an der Entscheidung für die Festsetzung des Geschäftswertes - im Gegensatz zur Beschwer - maßgeblich ist (so auch BayObLG WuM 1994, 157, 159 und OLG Karlsruhe NJW-RR 2000, 89: a.A. KG ZMR 1993, 346).
  • BayObLG, 20.01.1994 - 2Z BR 93/93

    Umfang einer Verwaltervollmacht

    Was der Antragsgegner im einzelnen zu unternehmen hat, kann ihm nicht vorgeschrieben werden (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 657/658; Senatsbeschluß vom 2.9.1993 2Z BR 63/93 m.w.Nachw.).
  • AG Hamburg-Wandsbek, 03.02.2015 - 750 C 16/14

    Dach trotz Sturm und Wasserschaden nicht kontrolliert: Verwalter haftet für …

  • BayObLG, 28.09.2000 - 2Z BR 55/00

    Zweckbestimmung eines Teileigentums

  • LG Braunschweig, 02.03.2012 - 6 S 360/11

    Räumungsanspruch gegen die Eigentümer einer Wohnung wegen Überlassung der Nutzung …

  • LG Halle, 11.08.2009 - 2 T 31/09

    Welcher Trittschallschutz nach Veränderung des Bodenbelags?

  • LG Stuttgart, 12.03.2019 - 19 S 31/18

    Unterlassungsklage gegen einen Wohnungseigentümer wegen zweckwidriger Nutzung …

  • VG München, 22.06.2015 - M 16 E 15.1673

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • BayObLG, 05.01.2000 - 2Z BR 85/99

    Zur Schadensersatzpflicht des Hausverwalters gegenüber dem Wohnungseigentümer

  • BayObLG, 11.07.2002 - 2Z BR 55/02

    Konkludente Zustimmung zu baulicher Veränderung in Eigentumswohnanlage - Kosten …

  • BayObLG, 01.02.2001 - 2Z BR 105/00

    Durchsetzbarkeit eines Unterlassungsanspruch nach vorangegangenem …

  • AG Bottrop, 31.01.2013 - 20 C 53/13

    Lichtschacht eines Kellerfensters darf nicht als "Kamin" für die Abluft eines …

  • OLG Hamm, 13.03.2001 - 28 W 112/00
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