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   LAG Düsseldorf, 15.12.2015 - 3 Sa 21/15   

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https://dejure.org/2015,45829
LAG Düsseldorf, 15.12.2015 - 3 Sa 21/15 (https://dejure.org/2015,45829)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.12.2015 - 3 Sa 21/15 (https://dejure.org/2015,45829)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Dezember 2015 - 3 Sa 21/15 (https://dejure.org/2015,45829)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    ..

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ..

  • IWW

    § 125 Abs. 1 SGB IX, § ... 7 Abs. 4 BUrlG, § 64 Abs. 1 ArbGG, § 64 Abs. 2 Ziffer b ArbGG, § 66 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, Art. 7 Abs. 2 RL 2003/88/EG, § 26 Abs. 2 S. 1 TVöD, § 125 Abs. 1 SGB IX, Artikel 7 der RL 2003/88/EG, § 267 Abs. 1 Buchst. a AEUV, §§ 1, 3 BUrlG, § 26 Abs. 2 TVöD, § 3 Absatz 1 BUrlG, § 125 Absatz 1 Satz 1 SGB IX, § 125 Absatz 1 Satz 2 SGB IX, § 125 Absatz 3 SGB IX, § 125 SGB IX, § 37 TVöD, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 187 Abs. 1 BGB, § 269 Abs. 3 S. 1 ZPO, § 97 Abs. 1, § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 1 ArbGG

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch des Erben auch auf Abgeltung von Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch des Erben auch auf Abgeltung von Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vererbbarkeit von Urlaubsabgeltungsansprüchen bestätigt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.12.2015 - 3 Sa 21/15
    Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH kann sich der Einzelne in Fällen, in denen die Bestimmungen einer Richtlinie inhaltlich unbedingt und hinreichend genau sind, vor den nationalen Gerichten gegenüber dem Staat (und seinen Untergliederungen) auf diese Bestimmungen berufen, wenn der Mitgliedstaat die Richtlinie nicht fristgemäß oder nur unzulänglich in das nationale Recht umgesetzt hat (vgl. EuGH 12.02.2009 - C-138/07 - [Cobelfret] Rn. 58 mwN, EuZW 2009, 329; Riesenhuber Europäisches Arbeitsrecht § 1 Rn. 70; BAG, Urteil vom 23.03.2010 - 9 AZR 128/09 - aaO) Dies ist hier gegeben.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 23.03.2010 - 9 AZR 128/09 -, BAGE 134, 1-33, Rn. 88), der sich die Kammer anschließt, ist Art. 7 der Arbeitszeitrichtlinie hinreichend klar, genau und unbedingt.

    Diese deutlichen Anhaltspunkte müssen sich aus Tarifwortlaut, Zusammenhang und Zweck sowie ggf. aus der Tarifgeschichte ergeben (BAG, Urteil vom 23.03.2010 - 9 AZR 128/09 - AP Nr. 3 zu § 125 SGB IX).

  • BAG, 12.03.2013 - 9 AZR 532/11

    Urlaubsabgeltung - Tod des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.12.2015 - 3 Sa 21/15
    Urlaubsabgeltungsanspruch des Erben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Tod des Arbeitnehmers (bejaht; entgegen BAG Urteil vom 12. März 2013 - 9 AZR 532/11 - AP Nr. 99 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

    Ein Urlaubsanspruch geht aber nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts mit dem Tod des Arbeitnehmers unter und kann sich nicht in einen Abgeltungsanspruch i.S.v. § 7 Abs. 4 BurlG umwandeln (BAG, Urteil vom 12.03.2013 - 9 AZR 532/11 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 99).

    b) Dem kann auch nicht der Sinn und Zweck des Abgeltungsanspruchs, dass der Arbeitnehmer weder in den Genuss des Urlaubs noch in den des Urlaubsanspruchs komme (BAG Urteil vom 12.03.2013 - 9 AZR 532/11 - aaO), entgegengehalten werden.

  • BAG, 22.09.2015 - 9 AZR 170/14

    Vererbbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.12.2015 - 3 Sa 21/15
    Nach der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist zwar ein bereits entstandener Urlaubsabgeltungsanspruch eines Arbeitnehmers vererbbar (BAG, Urteil vom 22.09.2015 - 9 AZR 170/14 - juris).

    Ist er entstanden, ist er nicht mehr Äquivalent zum Urlaubsanspruch, sondern bildet einen Teil des Vermögens des Arbeitnehmers und unterscheidet sich in rechtlicher Hinsicht nicht von anderen Zahlungsansprüchen des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber (BAG 19. Mai 2015 - 9 AZR 725/13 - Rn. 18 mwN; BAG, Urteil vom 22. September 2015 - 9 AZR 170/14 -, Rn. 14, juris).

  • EuGH, 12.06.2014 - C-118/13

    Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub geht mit seinem Tod

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.12.2015 - 3 Sa 21/15
    Nach der Entscheidung des EuGH vom 12.06.2014 (Rechtssache C-118/13) über die Vererbbarkeit von Urlaubsabgeltungsansprüchen für den Mindesturlaub von vier Wochen wandte sich die Klägerin am 03.07.2014 erneut an die Beklagte und verlangte nochmals unter Verweis auf die Entscheidung Urlaubsabgeltung.

    Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat jedoch in der Entscheidung vom 12.06.2014 - C-118/13 (Gülay Bollacke/K + K Klaas & Kock B.?V. & Co. KG, NJW 2014, 2415) aus Artikel 7 der RL 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04.11.2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung einen Anspruch auf Abgeltung des Urlaubs auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnis durch Tod hergeleitet und die Voraussetzungen und den Umfang des Anspruchs bestimmt.

  • ArbG Wuppertal, 24.10.2014 - 3 Ca 2373/14

    Urlaubsabgeltung, Erben

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.12.2015 - 3 Sa 21/15
    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 24.10.2014 - 3 Ca 2373/14 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

    Die Klägerin beantragt, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 24.10.2014 - 3 Ca 2373/14 - zurückzuweisen.

  • BAG, 19.05.2015 - 9 AZR 725/13

    Kürzung des Urlaubs wegen Elternzeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.12.2015 - 3 Sa 21/15
    Ist er entstanden, ist er nicht mehr Äquivalent zum Urlaubsanspruch, sondern bildet einen Teil des Vermögens des Arbeitnehmers und unterscheidet sich in rechtlicher Hinsicht nicht von anderen Zahlungsansprüchen des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber (BAG 19. Mai 2015 - 9 AZR 725/13 - Rn. 18 mwN; BAG, Urteil vom 22. September 2015 - 9 AZR 170/14 -, Rn. 14, juris).
  • EuGH, 03.05.2012 - C-337/10

    Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.12.2015 - 3 Sa 21/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundearbeitsgerichts können die Tarifvertragsparteien Urlaubsansprüche, die über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehen, den sog. tariflichen Mehrurlaub, frei regeln (BAG, Urteil vom 13.11.2012 - 9 AZR 64/11 - AP Nr. 97 zu § 7 BUrlG Abgeltung; EuGH 03.05.2012 - C-337/10 - [Neidel] Rn. 34 ff. mwN, AP Richtlinie 2003/88/EG Nr. 8 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 9).
  • BAG, 24.10.2006 - 9 AZR 669/05

    Zusatzurlaub - Schwerbehinderung - Grundurlaub

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.12.2015 - 3 Sa 21/15
    Auf den Zusatzurlaub sind mithin die Vorschriften über die Entstehung, Übertragung, Kürzung und Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs anzuwenden (BAG 24.10.2006 - 9 AZR 669/05 - Rn. 12, BAGE 120, 50; BAG 21.02.1995 - 9 AZR 166/94 - § 47 SchwbG, BAGE 79, BAGE 79 Seite 211).
  • BAG, 22.05.2012 - 9 AZR 618/10

    Verfall tariflichen Mehrurlaubs bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.12.2015 - 3 Sa 21/15
    Tarifbestimmungen können daher vorsehen, dass der Arbeitgeber den tariflichen Mehrurlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht oder nur dann abzugelten hat, wenn der Arbeitnehmer arbeitsfähig ist (vgl. BAG, Urteil vom 22.05.2012 - 9 AZR 618/10 - NZA 2012, 987).
  • BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 166/94

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.12.2015 - 3 Sa 21/15
    Auf den Zusatzurlaub sind mithin die Vorschriften über die Entstehung, Übertragung, Kürzung und Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs anzuwenden (BAG 24.10.2006 - 9 AZR 669/05 - Rn. 12, BAGE 120, 50; BAG 21.02.1995 - 9 AZR 166/94 - § 47 SchwbG, BAGE 79, BAGE 79 Seite 211).
  • BAG, 13.11.2012 - 9 AZR 64/11

    Tarifvertraglicher Ausschluss der Abgeltung tariflichen Mehrurlaubs bei

  • VG Kassel, 10.03.2015 - 1 K 1994/14

    Urlaubsabgeltung bei Tod des Beamten

  • EuGH, 12.02.2009 - C-138/07

    Cobelfret - Richtlinie 90/435/EWG - Art. 4 Abs. 1 - Unmittelbare Wirkung -

  • BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 45/16

    Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 15. Dezember 2015 - 3 Sa 21/15 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 29.10.2015 - 11 Sa 537/15

    Urlaubsabgeltungsanspruch

    Die 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf hat hier mit Urteil vom 15.12.2015 - 3 Sa 21/15 - soweit für den vorliegenden Fall von Bedeutung - Nachfolgendes ausgeführt:.
  • LAG Köln, 14.07.2016 - 8 Sa 324/16

    Urlaubsanspruch; Beerdigung; Arbeitsverhältnis; Tod; Arbeitnehmer

    Der Urlaubsanspruch wandelt sich in einen Urlaubsabgeltungsanspruch zugunsten der Erben um (im Anschluss an Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil vom 15.12.2015 - 3 Sa 21/15 - gegen BAG Urteil vom 12. März 2013 - 9 AZR 532/11 - ).

    Das Berufungsgericht folgt gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG den Entscheidungsgründen des Arbeitsgerichts und schließt sich der Begründung der 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf mit Urteil vom 15.12.2015(3 Sa 21/15) zu einem gleichgelagerten Fall vollinhaltlich an:.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2016 - 4 Sa 533/15

    Urlaubsabgeltung - Tod des Arbeitnehmers

    § 7 Abs. 4 BUrlG ist nach den Vorgaben des EUGH unionrechtskonform dahingehend auszulegen, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch allein von den Voraussetzungen einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses und eines offenen Urlaubsanspruchs abhängig ist (LAG Düsseldorf v. 15.12.2015 - 3 Sa 21/15 - juris, m.w.N.).

    Eine richtlinienkonforme Auslegung des § 7 Abs. 4 BUrlG führt daher zu dem Ergebnis, dass das im Arbeitsverhältnis bestehende Recht auf Urlaub (Stammrecht) im Wege der Universalsukzession im Zeitpunkt des Erbfalles auf den Erben übergeht und, da der Urlaubsanspruch selbst höchstpersönlicher Natur ist, sich in einen Urlaubsabgeltungsanspruch umwandelt, der unmittelbar beim Erben entsteht (LAG Düsseldorf v. 15.12.2015 - 3 Sa 21/15 - juris, m.w.N.).

  • LAG Düsseldorf, 13.01.2016 - 4 Sa 888/15

    Urlaubsabgeltung; Tod des Arbeitnehmers

    b.Mit dem Tode des Erblassers ging dessen Urlaubsanspruch nicht unter, sondern wandelte sich in unionsrechtskonformer Auslegung des § 7 Abs. 4 BUrlG in einen - grundsätzlich vererblichen (BAG 22.09.2015 - 9 AZR 170/14 - Rn. 18, zitiert nach juris) - Anspruch auf Abgeltung um (im Ergebnis ebenso LAG Düsseldorf 29.10.2015 - 11 Sa 537/15, zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 15.12.2015 - 3 Sa 21/15, n. v.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 15.09.2016 - 5 Sa 55/16

    Urlaubsabgeltungsanspruch des verstorbenen Ehemanns - tarifliche Ausschlussfrist

    a) Mit dem Arbeitsgericht geht auch die Berufungskammer davon aus, dass mit dem Tod des Erblassers dessen höchstpersönlicher Anspruch auf Gewährung noch offener Urlaubstage nicht untergegangen ist, sondern sich in unionskonformer Auslegung des § 7 Abs. 4 BUrlG in einen grundsätzlich vererblichen Anspruch auf Urlaubsabgeltung umwandelt (vgl. EuGH, Urt. v. 12.06.2014 - C 118/13 - Gülay Bollake, juris; LAG Düsseldorf, Urt. v. 13.01.2016 - 4 Sa 888/15 -, Rn. 33, juris; LAG Düsseldorf, Urt. v. 15.12.2015 - 3 Sa 21/15 -, Rn. 22 ff., juris; LAG Düsseldorf, Urt. v. 29.10.2015 - 11 Sa 537/15 -, Rn. 42 ff. m. w. Rspr.- und Lit.-Nachw.; entgegen BAG, Urt. v. 12.03.2013 - 9 AZR 532/11 -, Rn. 12, juris).
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